F: Nach meinem schriftlichen Antrag auf den GS ist nun der Gebührenbescheid über 25 € eingetroffen. Diese soll ich nun per Banküberweisung zahlen und den Nachweis der Zahlung bei der Abholung mitbringen.
Ich denke mit Nachweis der Zahlung ist der Kontoauszug gemeint. Zur Abholung des GS soll ich telefonisch einen Termin vereinbaren. Mein eigenes Aktenzeichen wurde im Gebührenbescheid nicht aufgeführt sondern nur das der Verwaltung.
Frage: Wäre das mit telefonischer Terminvereinbarung und Vorlage des Kontoauszuges in Ordnung oder lauert da eine Falle ?!
Vielen Dank für Ihre Mühe!
A: Das einzige was noch kommen könnte wäre eine Erklärung zu Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese ist nicht zu unterschreiben. Eine Empfangsbestätigung ist aber in Ordnung.
F: F: Wo finde ich jemanden im Großraum Stuttgart, einen wissenden Ansprechpartner, der mich vor Ort unterstützt?
A: Unter der Rubrik Stammtische!
F: Was ist im Personalausweis entscheidend? Der Name steht oben Max Mustermann und unten in der Identifikationsleiste MAX MUSTERMANN. ESTA - Einträge für mich liegen laut BVA nicht vor.
A: Der Name(HGB §17) ist das wichtigste. Personal hat keinen Eintrag bei der BVA.
F: Hallo an alle,
ich mache mir Gedanken, ob ich weiterhin meine WBK behalten kann und bin auch Wiederlader meiner Munition nach Paragraph 27.
Hat jemand Erfahrung, ob man als Spirtschütze Nachteile mit dem "Gelben Schein" hat?
Ich bin seit Jahren leidenschaftlicher Schütze und will diesen Sport in jedem Fall weiter betreiben ...
Bitte, alle Infos zu dem Thema Posten, da viele Kollegen das selbe Problem haben und sonst den Schein nicht beantragen.
Allerbesten Dank!
A: Ja die Angstmache funktioniert hervorragend. Die Anzeichen die sich jetzt zeigen, zeigen nur die Angst und den Untergang des Systems. Den Landräten und den Bürgermeiststern der Kreisfreien Städte geht der Arsch auf Grundeis.
F: Vielen Dank erstmal für die super Arbeit die ihr macht!! Meine Frage: 1) Wenn man den Staatsangehörigkeitsausweis bekommt und dort Max Mustermann steht, sollte man den dann ablehnen? Manche Gelbe Scheine werden ja mit Max M u s t e r m a n n (also Familienname gesperrt gedruckt) ausgestellt. 2) Ich habe mal gehört das gesperrt-Druck lebend bedeutet und Nicht-Gesperrt-Druck tot bedeutet. Stimmt das? 3) Wird der gesperrt-Druck vielleicht nur angewendet, wenn man vor Beantragung des Gelben Schein aus der Kirche ausgetreten ist (weil lebendig/tot ja auch was mit der Taufe, und die Taufe wiederrum was mit der Erschaffung der juristischen Person zu tun hat)? Danke!
A: 1. Nein das wäre die richtige Schreibweise. In manchen Bundesländern wird noch die Speerschrift angewandt. Die Schreibweise sollte der Geburtsurkunde entsprechen.
2. Nein
3. Nein
F: Kann man sich noch mit den DDR-Pässen noch auf Ordre public berufen, geht das wenn ja nur mit dem Teso zusammen (und der Abstammung bis vor 1914) Danke schon jetzt für die Antwort.
A: Jetzt bin ich etwas verwirrt. Der Zusammenhang erschließt sich mir nicht.
16.11.2016
Thomas & Angelika
F: Meine Frau und ich haben beide heute morgen unsere GS bekommen.
Auf meinem steht der Familienname in Speerschrift, bei meiner Frau nicht. Ist das schlimm?
Wir haben beide bis vor 1913 abgeleitet, ich bis 1900 meine Frau sogar bis 1897.
A: NEIN!!! Vergleichen Sie das mal mit der Geburtsurkunde.
F: Danke für die rasche Antwort.
Besagt die Sperrschrift im Familienname, dass ich nach Rustag 1913 abgeleitet wurde?
Danke!
F: Guten Abend:ich möchte gern den gelben Schein beantragen, nun habe ich aber das Problem, meine Mutter ist verstorben und mein Vater wird mir keine Auskunft über mein Opa und Uropa geben, wie kann ich vorgehen? Habe jetzt beim Standesamt einen Geburtenregisterauszug online bestellt, allerdings benötigten die jetzt die Kopie von meinem Perso, habe ich eingescannt und hin geschickt.
A: Die bestellten Urkunden Ihres Vaters geben Auskunft über die Daten Ihres Großvaters. Also immer Urkunde für Urkunde.
15.11.2016
Bianca und Arnie aus Volkach
F: Verstehe.
Aber es gibt doch die Urkundspersonen, s. g. Standesbeamten die diese Angaben unter Folgebeurkundung eintragen lassen. Diejenigen Schreiben sogar, hier das Zitat:
"Berechtigung, der Staatsangehörigkeit lautet richtig. Siehe untere Angaben: Deutscher Staatsangehöriger gem. §4 Abs.1 RuStAG Stand 22.07.1913, StAAusweis ausgestellt am ..., durch ..., Gültig bis: unbefristet".
Das machen nur die ältesten Bediensteten. Der Rest, geb. ab dem Jahrgang 1970 hat keine Ahnung. Die wollen auch nichts davon wissen.
Also, so lassen wie es ist. Oder.. . Es stimmt, man kann aus einer GmbH keine Genossenschaft der Bundesrepublik machen.
Wir werden sehr dankbar. Im Voraus vielen Dank.
Freundliche Grüße
Bianca und Arnie aus Volkach
A: Ich dachte die Antwort war eindeutig! Die Person MAX MUSTERMANN hat nichts mit der Person Mustermann, Max zu tun. Rechte von Mustermann, Max sind auf MAX MUSTERMANN nicht anzuwenden. Das sind 2 unterschiedliche Personen in unterschiedlichen Rechtskreisen. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Person.
15.11.2016
Bianca und Arnie aus Volkach
F: Hallo zusammen,
wir haben schon unseren Gelben, u. zw. für jeden sowie dazuhörige Unterlagen, wie ESTA-Register oder Gde.Vollauskünfte eingeholt bekommen. Alles passt!
Jetzt möchte ich aber in unseren Eheregister unter Staatsangehörgkeit richtige Angaben machen lassen. Wir haben geprüft, dort steht: deutsch. Das ist doch falsch. Gem. PStG, hier §10 Abs. 1-4, §15 Abs.2 Satz 2, §16, §27 (Änderungen, Fortführungen in Bezug auf Folgebeurkundung) oder §46 müssen diese Angaben durch zus. Urkundsperson des StAmtes umgehend ausgebessert werden. Der Bedienstete weigert sich aber und versuchte uns zu erzählen, dass das alles in Ordnung ist.
Wie kann ich das machen. Was hilft an dieser Stelle. Sollten wir diesen Bediensteten persönlich ansprechen oder lieber in schriftlicher Form durch einen Antrag erbringen lassen. Antrag stellen! Welche Schriftform hilf hier! Wir haben erst nach dem 01.01.2009 geheiratet. Sonst wäre alles in s. g.
Standesambuch korrekt gewesen. Diese Herrschaften halten sich an ihren Dienst- und Handlungsempfehlungen strikt weiter.
Gruß Bianca und Arnie
A: Ihr Vorhaben kann die Bedienstete nur ablehnen. Sie versuchen in eine Ihnen nicht gehörende Firma zu laufen und aus der GmbH eine Genossenschaft zu machen. Das ist nicht möglich!!! Die jur. Person wird immer deutsch bleiben. Der GS ist eine zusätzliche Person.
F: Hallo, meine Frage wäre, ist es ratsam beim Abholen des GS den SB gleich mit der unverzüglichen Weiterleitung des Abstammungseintrags ans BVA zu konfrontieren? Es gab ja die Änderung im StAG Paragraph 33 Abs.3...
A: Nein das ist es natürlich nicht.
F: Ist es sinnvoll den gelben Schein Apostelieren zu lassen?
Wenn ja,welche Vorteile hätte ich davon?
A: Ja natürlich gehört auf den gelben eine Apostille. Die Urkunde wird im Außen gültig.
F: Hallo, habe gestern den Bescheid zur Abholung des GS erhalten. Ich wurde aufgefordert einen Kontoauszug mitzubringen auf dem die Abbuchung der geforderten Gebühr ersichtlich ist. Meine Frage, muss ich jetzt noch irgendwas anderes wichtiges bei der Abholung beachten? Irgendwie traue ich dem Ganzen nicht so recht, erst wollten sie den Antrag gar nicht annehmen,und jetzt kommt nach nur 3 Wochen schon der Bescheid...
A: Auf die Schreibweise des Vor- und Familienname. Lassen Sie keine Kopie des Ausweises zu.
F: Hallo Leute, es geht um folgendes: Meine Eltern haben gestern
einen Eigentümernachweis beim Kataster[amt] über ihr Haus
eingeholt, haben aber ne beglaubigte Eigentümerliste worauf
auch noch die umliegenden Häuser mit Eigentümer verzeichnet sind,
und noch ein Blatt worauf, die Grundstücke einzelner aufgelistet ist!
Ist dieses jetzt genau so legitim wie ein Eigentumsnachweis in deren man
nur alleine drauf steht??!
Gehört wahrscheinlich nicht direkt zu euren Fragespektrum, aber es würde
meine Eltern beruhigen, wenn dieses jetzt keinen Fehler darstellt!
A: Das ist nicht das Thema dieser Seite!!!
F: Hallo. Ich habe versucht, nachdem ich jetzt seit 3 Wochen den GS habe eine Vollauskunft zu bekommen. Die kostet allerdings 29€. Und ich muss abgeben, welche Infos drin stehen sollen. Pauschal einfach mal alles, das geht angeblich nicht.
Ich lese hier immer, dass die Vollauskunft kostenlos ist... steht das irgendwo, dass das nichts kosten darf? Davon wusste man angeblich nix. Worauf kann ich mich beim nächsten Versuch berufen?
Danke schon mal
A: Ja dieses Faschistische System braucht Geld. Aber 29%u20AC ist schon heftig. Sie wollen Auskunft nach §10 Bundesmeldegesetz. In § 9 finden man dann "Die betroffene Person hat gegenüber der Meldebehörde nach Maßgabe dieses Gesetzes ein Recht auf unentgeltliche Auskunft nach § 10".
F: Die Amis wählen. Das heißt, Trump ist zwar nicht die Hoffnung aber er kann die Merkel nicht ab und damit besteht die Hoffnung das Mutti spurt. Also wenn dann Trump. Drückt die Daumen!
Mit freundlichen Grüßen
A: https://www.youtube.com/watch?v=DKj70Nv0GYM
F: Wo bzw. wie mache ich kenntlich, dass ich den Antrag nach Ordre public (nur durch DDR-Ausweis-Eintragung in Antrag?)stelle.Stimmt es, dass nach Teso-Beschluss BVerfG Nr.77/137 nur wenige ehem. DDRler den Staatangehörigkeisausweis erhalten?
A: Sie sollten sich nochmal ganz dringend und intensiv mit dem Thema beschäftigen. Das Teso sollten Sie auch mal lesen.
F: Ich habe meinen grünen Reisepass eingefordert,
dabei stieß ich auf erheblichen Widerstandes Dame im Bürgerbüro in Forst / Baden !!!
Erst nachdem ich nachgewiesen habe, dass ich innerhalb der nächsten 4 Tage aus Deutschland ausreissen muss, hat diese mir den grünen Reisepass ausgestellt !!!
Sie hat sich aber nicht daraufeingelassen, die Schreibweise wie auf meinen (noch) vorhandenem Personalausweis zu übernehmen.
Diese ist die maximale !!!
Nun steht allein GROßBUCHSTABEN DRIN !!!
KANN ICH DIES ÄNDERN LASSEN, und wie mache ich das ?
Vielen Dank
Dirk
A: Auch im Grünen Reisepass ist und bleibt es die jur. Person(Name).
06.11.2016
Silvia (Lebenderklärung auf Malta
F: Ich habe dieses hier http://prometheus.com.mt/lebenderklaerung.html entdeckt.
Angeregt wurde ich von quer-denken.tv "Die formaljuristische Lebenderklärung.Menschwerdung auf Malta" https://www.youtube.com/watch?v=FMfzkKrlK2w
Ich habe seit 2014 den Gelben Schein. Was habt ihr denn für eine Meinung dazu?
A: Wenn ich mal Langeweile bekomme, werde ich mich damit beschäftigen lassen.
F: Hallo liebes GS-Team. Ich habe in den erweiterten Erklärungen zum RuStAÄndG 1974 gelesen, dass lebende, natürliche Personen in Ihrem Antrag die Familiennamen sowie die Angaben aller Ortsnamen in S p e r r s c h r i f t schreiben müssen, damit man nicht nach Verwaltungsrecht abgebügelt wird. Ist das korrekt? Danke.
A: Nein, eine nat. Person wird durch den Familiennamen und nicht durch den Namen gekennzeichnet.
F: Der Server funktioniert bei meinem Rechner leider nicht. Was kann ich tun?
A: PC hilfe ist uns nicht möglich. Bin aber auf dem Server drauf.
F: Wie Demokratie? Die können doch nicht die Daten ändern einmal rustag dann wieder nicht. Was ist das denn. Am besten beantragt das esta regelmäßig oder?
Mit freundlichen Grüßen
A: Beschäftigen sich doch mal mit dem Bedeutungen der Wörter Demokratie und Rechtsstaat.
F: Habe einen Anwalt zur Abwehr eines gegen mich gerichtetes Klageverfahren eine Vollmacht in einer Sache mit geringen Streitwert gegen ein Unternehmen unterschrieben, die viele Punkte enthielt. Er begründete den Umfang auf meine Nachfrage damit, dass er nicht für jeden einzelenen Fall eine Vollmachtvorlageausstellen kann.Können mir Nachteile mir daraus erwachsen?
A: Rechtsberatung machen wir hier nicht.
F: Ist der Antrag für ehem. DDR-Bürger nur über Gelben Schein möglich oder geht es auch noch über Teso-Beschluss BVerfGNr 77/137 und Ordre Public gem. Art. 6 des EGBGB?
A: Mit der Argumentation kann ich nichts anfangen.