10.10.2016
Daniel Bauernfeind
F: Hi zusammen
Stimmt das dass man sich mit dem Staatsangehörigkeitsausweis Freiherr nennen darf?? Wenn die namens Schreibweise klein ist?
F: Im Fall Annett würde ich nicht darauf verzichten. Sie soll zum Arzt gehen und ein Gutachten über ihr aktuelles befinden stellen lassen. Muss ja nicht der behandelnde Arzt sein. Es werden allgemeine Fragen über Politik, Gedächtnis und ein kleiner IQ Test gemacht mehr nicht. Ob sie Schmerzmittel nimmt ist egal. Spreche aus eigener Erfahrung und die PatV hat mir meinen Kopf aus der Schlinge gezogen (Vor Gericht).
A: In der BRvD kann nur die jur. Person eine Patientenverfügung machen. Bis heute ist bei der Beantragung des GS noch nichts passiert. Nach Ausstellung ist der Bürgerliche Tot für die nat. Person ausgeschlossen.
F: Sagt mal, habt ihr eine Vermutung ob die Russen wissen das wir schon 4,1 Millionen im SStA-Register sind, langsam aufwachen und die Kriegspläne der BRD-Hampelmänner und -frauen niemals unterstützen und uns langsam im Rechts- und Gebietsstand 1913 zurückmelden?
F: Ich sammle gerade alle Dokumente für meinen gelben Schein und bin nun bei der Patientenverfügung hängengeblieben: "bei mir liegt eine psychische Erkrankung- also neurologisch bedingte Erkrankung vor, weil ich als schmerzpatienin eingestuft wurde und entsprechende Medikamente nehmen muss GdB 40 von Versorgungsamt. Wenn ich nun eine Behandlung verweigere, durch die Patienenverfügung, könnte man doch diese per Gutachten widerrufen lassen- oder sind meine Gedankengänge falsch? Oder gilt meine Verfügung nur über die Bestimmung, dass eben ein Vertrauter entscheidet und nicht der Staat. Wie muss meine ärztliche Bescheinigung aussehen? Ich bin ja dennoch bei klarem Verstand, hab eben nur " Schmerzen....
Hmm....
Lg Annett
A: Das liegt außerhalb unseres Wissenstands. Ich würde auch auf die Patientenverfügung verzichten.
F: Ich und mein Sohn (3 Monate alt) wollen "GS" bentragen.
Die Frage ist, muss ich separat für den kleinen alle anlagen V ausfüllen - bis
Ur-Urgroßvater mit allen Urkunden,die dazu gehören, oder reicht es wenn ich sein
Antrag (FK) zusammen mit meinem Antrag und Unterlagen abschicke.
A: Das liegt einzig und alleine am Sachbearbeiter.
F: Ist das wahr,
sind wir jetzt schon 4,4 Millionen, die beim EStA-Register gemeldet und eingetragen sind?
A: Na eher 4,1 Mio. Bei den Zahlen ist Volker nicht auf dem neusten Stand.
F: Thema: Bundesstaaten
Zitat:
VwGH (Wien) GZ 0676/66 Rechtssatz: Zitat Der Umstand, daß ein österreichischer Staatsangehöriger eine zweite Staatsbürgerschaft besitzt, ist für die Frage der Zulässigkeit der Änderung eines Familiennamens nach dem Namensänderungsgesetz vom 5.1.1938, DRGBl. I S 9 unerheblich.
Quelle: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=JWR_1966000676_19661014X02&ResultFunctionToken=baf37875-0693-49dc-9868-e94f5224393a&Position=1&Entscheidungsart=Undefined&Sammlungsnummer=&Index=&AenderungenSeit=Undefined&SucheNachRechtssatz=True&SucheNachText=False&GZ=&VonDatum=&BisDatum=08.10.2016&Norm=&ImRisSeit=Undefined&ResultPageSize=100&Suchworte=umstand+zweite+staatsb%c3%bcrgerschaft+besitzt
Frage: Welche Staatsbürgerschaften bestehen hier?
1. die österreischische Staatsbürgerschaft
2. die deutsche Staatsbürgerschaft (???)
...also die Bundesstaatsangehörigkeit und damit mittelbare Reichsangehörigkeit... Österreich ist also Teil Deutschlands als Ganzes (Quelle: MaxPlanckInstitut f. Völkerrecht 1955)
nur nebenbei: hier in österreich gibt es neben dem staatsbürgerschaftsnachweis (vermutung der staatsangehörigkeit) eine fast unbekannte staatsbürgerschaftsbestätigung (§7 StbG, Abstammung vom Vater)...
F: Hallo, meine komplette Familie hat den gelben Schein (nach RustaG 1914). Wie können wir bei Euch Mitglied (Auch Team-Chat) werden und anderen kostenfrei Personen helfen, da uns leider keine finazielle Unterstützung geben können, aufgrund von Frührente?
Herzliche Grüße
Dirk Joras
F: Wenn die Polizei mich anhalten tut und prüft meine Personalien ab... bekommen diese dann tatsächlich gesagt: Achtung, deutscher Staatsangehöriger?? Gibt es hierfür Erfahrungen? Wenn ich sage ich habe meinen Personalausweis abgegeben, dabei habe ich ihn noch... ist das nachprüfbar? Ich würde zwar gerne souverän handeln, den Ausweis allerdings nur zur Sicherheit noch zu Hause liegen lassen ( Läuft eh im Februar ab)
F: Hallo Wertes GS-Tesm.
Ich habe meinen gelben Schein nun 2 Wochen. Heute würde ich bin der Polizei angehalten weil ich mit dem Handy getippt habe. Ich habe den Mann, der die Wortmarke Polizei trägt aus welcher Grundlage heraus er handelt... ob es das Grundgesetz in der Fassung von 1949 ist... ich bekam darauf keine (!) Antwort!
Ich sagte, dass ich gs Inhaber bin und somit das Grundgesetz in der Fassung vom 1949 für mich gar nicht gilt. Und somit hat er keine rechtliche Grundlage mich anzuhalten und zu kontrollieren. Das war doch richtig von mir gehandelt, oder?
Er sagte nämlich, das Grundgesetz gilt für mich genau so wie für alle anderen auch. Und auch ich müsse genau so meine Strafe für die Handy Benutzung zahlrn EUR jeder andere auch. Stimmt doch nicht, oder?hat die StVO dann überhaupt in der heutigen Fassung bestand für mich?
Könnten Sie mir gute Argumente verraten, die man bei solchen Leuten die was von mir wollen raus hauen kann?
Ich stehe noch ganz am Anfang meiner gs Karriere und muss solche Sachen noch lernen.
F: F:War nicht vor einigen Tagen in der Ausfüllhilfe noch ein Hinweis ``Antrag nach RUStag 1913``
Danke für die Hilfe!
A: Der hat sich seit 2013 nicht geändert.
F: hallo zusammen,kann mein freund aus hessen zu mir nach niederbayern zeihen,und den GS in niederbayern beantragen? danke lg.
A: Ja wenn er sich bei dir anmeldet.
F: Unterschiedliche Infos auf eurer Webseite bzgl. EStA Register-Auszug, erworben durch wenn Eintrag RuStAG ... fehlt
Hallo, ich bin irritiert, was nun stimmt. Unter FRAGEN + ANTWORTEN/Sonstiges wird am 7.9.2016/ Kerstin geantwortet: Dienstaufsichtsbeschwerde mit Verweis auf Gesetz zu Europ. Übereinkommen v.6.11.97 und unter PRAKTISCHES findet sich unter beispielhaften Zusammenstellung EStA Register ACHTUNG: Nicht so viel Energie reinstecken, wenn Vor- u. Nachname richtig geschrieben ist. Geht es letzlich allein darum, es aktenkundig zu machen (evtl. m. Erfolg), aber in der Auswirkung ist Dtsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG so oder so geltend, wenn nur der Name entsprechend richtig geschrieben ist? DANKE!
A: Es geht darum sich dort nicht festzusetzen. Früher war es in Einzelfällen so. Heute dehnt sich das Flächendeckend aus. Wichtig ist das Bewusstsein für den GS zu entwickeln und den GS zu leben.
30.09.2016
brvdRainerUnfug
F: So dumm die Frage jetz auch klingt, aber mit dem Schein ist man ja fast Unantastbar, sollten die Herren/Damen in Blau mal irgendetwas von einem wollen?
A: Ja, leider fehlt der Trachtengruppe das flächendeckende Wissen. Also liegt es an Ihnen Ihre Rechte durchzusetzen. Für Straftaten in Ihren Gebietsstand sind die dann aber wieder zuständig(ordere public).
F: Hallo Wertes Team.
Habe seid einem halben Jahr den begehrten gelben Schein. Habe mich aber noch nie damit befasst was der genau bewirken tut. Welche Gesetze und Sachen gilten denn nun noch für mich und für welche bin ich nun nicht mehr greifbar?
Viele Grüße
Norbert
A: Sie sollten sich mit dem Thema Mensch und Person intensive beschäftigen. Es gelten die Gesetze im Ihrem Gebietsstand(vermutlich 1913).
F: Hallo, könnt Ihr mir bzw. uns in etwa sagen,
wie lange das Kartenhaus BRvD noch Bestand hat?
A: Wir rechnen seit 2013 jeden Tag damit. Aber schauen wir mal so lange kann das nicht mehr gehen.
F: Hallo, ich war heute auf der Meldebehörde um nach dem Eintrag wegen GS zu fragen.
In meinen Meldedaten steht folgendes drin:
Staatsangehörigkeit: deutsch
Glaubhaftmachung: Staatsangehörigkeitsausweis und das Datum des Ausweises und die Verzeichnis-Nummer des GS der ausstellenden Behörde.
IST DAS SO NUN IN ORDNUNG????
Anmerkung: Die Erfassungsmaske des Formulars enthält nicht die Möglichkeit, statt Glaubhaftmachung das Wort "Feststellung" reinzuschreiben, das ist wohl so fest vorgegeben.
Ist hier nun alles in Ordnung oder falls nicht, was muss ich ändern lassen?
Danke für Ihre wertvolle Hilfe!
A: Nein es ist alles gut. Mehr geht für die jur. Person nicht.
F: Wie lasse ich am besten meine Identität bei Abgabe Antrag vor Ort feststellen?
A: Mit Personalausweis oder Reisepass. Es darf nur keine Kopie gemacht werden.
F: Hallo, zu Ihrer nachstehenden Antwort noch eine Frage:
Welches Land soll den ausgewählt werden? Was ist hier wichtig und zu beachten?
Herzlichen Dank u. Gruß
F: Ich habe wo gelesen, dass der GS mit der Haager Apostille versehen werden soll. Fragen: Stimmt das? Wenn ja, warum? Was ist der Grund hierfür? Oder ist das nicht erforderlich. Danke u. Gruß
A:
Die Urkunde ist in dem Staat, den Sie ausgewählt haben, ohne weitere Maßnehmen gültig.
A: Das ist Ihre Entscheidung! Empfohlen wird Holland oder die Russische Föderation.
F: Hallo, habe den Gelben Schein vor kurzem erhalten und hätte gerne gewusst, in welchem Rechtskreis ich mich jetzt bewege!Bitte um klare und definierte Antwort. Bedanke mich ganz herzlich im voraus!
Herzlichen Gruß, Marius
F: Bezüglich auf Frettchen Antwort heißt es doch das deutsche nach GG 116.1 sich ausweisen müssen...
Und warum kommt es zur Personenstandsfälschung wenn man dem Geburtsstandesamt mitteilt bzw mitgeteilt hat das man eine Personenstandsänderung vorgenommen hat?
Heimatliche Grüße
A: EGBGB Artikel 5 Abs. 1 > Ist derjenige auch deutscher geht die Rechtstellung vor. Im Status Quo Ante(im Stande von) 1913 gibt es kein Ausweisgesetz oder Meldegesetz. Wenn ich mich mit der natürlichen Person Ausweise, vermuten die Bediensteten die juristische Person. Dann findet die Personenstandsfälschung statt. Sie kennen den Unterschied zwischen Name und Familienname Flächendeckend noch nicht. Besonders bei den jungen Bediensteten besteht das Problem.
28.09.2016
brvdRainerUnfug
F: 1.) Der grüne Reisepass ist ja bekanntlich nur ein Jahr gültig. Hol ich mir demzufolge jedes Jahr nen neuen grünen Reisepass?
2.) In dem Video "Konkrete Schritte zum Gelben Schein" wird erwähnt das wenn ich mal in eine Kontrolle kommen sollte, ich zu den netten Herren/Damen in Blau sagen kann das sie nicht für mich zuständig sind und wenn sie bescheid wissen ich ohne Probleme weiter kann. Auf was für ne gesetzliche Grundlage kann ich mich denn in diesem Fall stützen?
A: 1. Ja
2. EGBGB Artikel 5 Abs. 1
F: Hallo,ich habe noch eine Frage, da unklar für mich:
In meinem GS wird ja die deutsche Staatsangehörigkeit bestätigt. Zur Bundesstaatsangehörigkeit, welche im Antrag reingeschrieben wurde, steht hier nichts.
Wird diese durch den GS denn automatisch mit bestätigt oder wie verhält sich das?
Vielen Dank und dickes Lob für diese wunderbare Seite!
Gruß
A: Da steht "ist deutscher Staatsangehöriger" und nicht "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit". Das ist ein himmelweiter Unterschied.
F: Hallo liebe Menschen, wie weise ich mich optimal aus, falls ich in Verkehrskontrolle komme oder wo "Pass" vorgelegt werden muss? Sollte ich Kopie von G.S. mit mir führen oder Reisepass? Oder beides? Danke für Eure informativen Webseiten.
A: Am besten gar nicht!!! Gefahr einer Personenstandsfälschung. Es besteht ja auch keine Zuständigkeit für die Person.
F: Hallo,
was hat es mit der Haager Apostille auf sich?
Ich habe wo gelesen, dass der GS mit der Haager Apostille versehen werden soll.
Fragen:
Stimmt das?
Wenn ja, warum? Was ist der Grund hierfür?
Oder ist das nicht erforderlich.
Danke u. Gruß
A: 1. JA
2. Die Urkunde ist in dem Staat, den Sie ausgewählt haben, ohne weitere Maßnehmen gültig.