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Fragen und Antworten

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28.09.2016
J2016
F: Hallo, wie ist denn bei verheirateten Frauen die richtige Schreibweise auf dem Staatsangehörigkeitsausweis bzw im ESTA-Register? a) Vorname N a c h n a m e , geb. G e b u r t s n a m e oder nur b) Vorname N a c h n a m e oder c) Vorname G e b u r t s n a m e?

A: a) Muss aber nicht in Speerschrift sein.


28.09.2016
Stankoweit
F: Hallo, ich habe heute meinen gelben Schein per Einschreiben erhalten. Frage Nr. 1: Ist die Schreibweise so in Ordnung: ( Max M u s t e r m a n n). Groß-/Kleinschreibung müsste ja passen. Ist es aber in Ordnung, dass der Nachname gesperrt geschrieben wurde und der ganze Vor- u. Nachname in Fettdruck? Frage Nr. 2: Ich soll nun den Empfang bestätigen und eine Erklärung unterschreiben (Inhalt: Ich habe eine ausländische Staatsangehörigkeit weder erworben noch eine Verleihung Beantragt. Außerdem erkläre ich, dass ich nach dem 31.12.1999 nicht aufgrund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte oder einen bewaffneten Verband eines anderen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, eingetreten bin. Ich erkläre weiterhin, dass mir bekannt ist, dass ein freiwilliger Eintritt in Streitkräfte oder einen anderen vergleichbaren bewaffneten Verband eines ausländischen Staates, dessen Staatsangehörigkeit ich ebenfalls besitze, ohne vorherige Zustimmung nach § 8 Wehrpflichtgesetz zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führt". Kann bzw. muss ich das unterschreiben??? Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

A: 1. Ja
2. Die Empfangsbestätigung ist in Ordnung. Der Rest nicht.


28.09.2016
Egon Bekurts
F: Wo kann man einen neuen Stammtisch eintragen (Würzburg) Liebe Grüße Egon aus der Familie Bekurts

A: unter der Kategorie Stammtisch


27.09.2016
Maik
F: Hallo, habe meinen Antrag mit allen benötigten Schriftstücken bei meinen zuständigen Landratsamt eingereicht. Jetzt kam ein Schreiben, mit einem Beiblatt welches ich ausfüllen und unterschreiben soll, und mit der Aufforderung eine Kopie meines Reisepasses oder Personalausweises beizulegen. Die Bearbeitungsgebühr solle ich überweisen. Nun meine Frage, ist die erklärte Vorgehensweise wie hier beschrieben noch anzuwenden: "Der Antrag bzüglich der Feststellung der Staatsangehörigkeit meiner Person ist vollständig. Ich versichere, daß ich nie auf die von meinem / meiner Vater / Großvater / Mutter / Großmutter ererbte Staatsangehörigkeit verzichtet habe. Eine beglaubigte Kopie meines Führerscheins ist diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Weiterer Erklärungen hierzu bedarf es nicht, da sämtliche Nachweise durch die eingereichten Urkunden erbracht wurden. (Beziehen Sie sich nie auf die deutsche Staatsangehörigkeit, schreiben Sie immer von der ererbten Staatsangehörigkeit Ihres entsprechenden Vorfahren.)" Und ist die Überweisungsform das Entgeld zu bezahlen ebenfalls korrekt. Danke.

A: Ja, das Kopieren des Perso%u2019s ober Pass ist verboten. Zusätzliche Erklärungen nicht abzugeben.


25.09.2016
Wieso???
F: Mein Herkunftsland ist ein anderes, aber ich bin hier geboren, aufgewachsen, Deutsch ist darum meine Muttersprache, ich bin hier zur Schule gegangen und habe hier studiert und ich bin hier eingebürgert mit der grünen Einbürgerungsurkunde. Wieso ist dieses Land, was Deutschland genannt wird, denn nicht auch MEIN Land, wenn ich die grüne Urkunde habe. Wieso soll ICH hier in Deutschland kein Mitspracherecht haben, um zu helfen, dass MEINE Interessen und Bedürfnisse und die der vielen andereren Ausländer hier in Deutschland durchgesetzt werden und die Blutlinien-Deutschen natürlich zurückstecken? Wieso sollen und wollen nur die Blutlinien-Deutschen wegen ihrer Blutlinie dieses Land für sich allein beanspruchen und nur ihre Interessen hier gewahrt wissen?! ICH finde das frech. Ein Glück ist für mich und alle anderen Ausländer allerdings, dass nur ganz wenige Blutlinien-Deutsche sich für ihr Vaterland engagieren und sich die gelbe Urkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) holen. Darum werden sie wohl keine Chance auf das nicht untergegangene Land vor den Weltkriegen haben. Auch wenn ich hier eingebürgert bin, hier lebe und hier niemals weggehe, gehört mein Herz NUR meinem Herkunftsland, aber NICHT diesem Land, was Deutschland genannt wird. Wieso wollen die Blutlinien-Deutschen denn immer noch die gelbe Urkunde, wenn hier bald nur Ausländer das Sagen haben werden und sie selbst keine Chance haben, dagegen zu sprechen. Machen sich die Blutlinien-Deutschen denn nicht lächerlich, weil sie nur so wenige sind und bleiben, die sich engagieren? Nebenbei gesagt: Ich als Ausländerin finde die jetzige Politik und die Besatzung dieses Landes gut. In vielen Firmen wird übrigens auch sehr große Rücksicht auf die Gefühle, Sitten und Gebräuche von Ausländern genommen, und die Blutlinien-Deutschen müssen zurückstecken. Wieso denn nicht auch im ganzen Land? Als Inhaberin der grünen Urkunde ist dieses auch MEIN Land. Wieso soll das anders sein? Bald werden ja noch viel mehr Ausländer kommen und die sollen alle Deutsche werden. Wieso sollen die hier nicht das Sagen haben, wenn sich nur so wenige Blutlinien-Deutsche engagieren?

A: Ihre Kritik ist hier fehl am Platze, den die Deutschen sind nicht Herr im eigenen Haus. Nach Ihren Ausführungen unterliegen Sie auch noch der Täuschung. Die BRvD ist nicht Deutschland. Auch wenn das der hier agierende Hausverwalter das glauben machen will. Sie sind also in die Republik des Bundes (BRvD) eingebürgert worden. Dort auch geboren und aufgewachsen. Sie haben sich dazu entschlossen in die Staatenlosigkeit(durch Einbürgerung) zu gehen. Ein Blick in die Gesetze hätte das verhindern können. Die Treuhandverwaltung(BRvD) der Alliierten Besatzer, hat dafür einen kostenfreien Bürgerzugang im Internet geschaffen. Ein Vogel der im Pferdestall geboren ist, macht aus ihm kein Pferd.


25.09.2016
Chris
F: Ich bin noch im Besitz meines Personalausweis. Um Ärger zu vermeiden will ich den nicht abgeben, sondern auslaufen lassen und keinen neuen beantragen. Kann ich trotzdem zB zu sogenannten Beamten sagen, dass ich keinen Personalausweis habe weil ich deutscher Staatsangehöriger bin? oder merken die trotzdem, dass ich noch einen besitze? Wenn ja und er läuft ab... Wie der dann automatisch ausgetragen? Danke schon mal

A: Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


25.09.2016
Chris
F: Ich habe nun meinen GS! Wie teilt man denn der Polizei am besten mit, dass diese nicht für einem zuständig ist? wo kann man sich gut hierüber informieren? Wie sieht das denn mit einer Zollkontrolle aus? Zb am Flughafen.. sind diese dann auch nicht für einem zuständig? Dürfen die einen Staatsangehörigen kontrollieren? Einfach mal fragen, mit welcher Grundlage sie mich als Staatsangehörigen kontrollieren wollen? Wo kann man sich denn über diese Thematik denn gut informieren?

A: Sie gehen einfach das Angebotene Vertragsverhältnis nicht ein. Auch nicht konkludent durch Handeln. EGBGB Artikel 5 Abs.1 ist die Brücke für den Bediensteten.


25.09.2016
Chris
F: Wenn ich als GS Inhaber einen Reisepass beantragen möchte, was gibt es denn zu beachten? Als Personal bekommt man den grünen ja nur als vorläufiger Reisepass und nur in Verbindung mit Bestellung des roten Reisepass... Den grünen möchte ich allerdings nur! Wie ist denn hierfür die beste Argumentation?

A: Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


23.09.2016
ma reschke
F: Sind Eintragungen in Stammbüchern gleichzusetzen mit Geburtsurkunden ?

A: Ja


22.09.2016
Andreas P.
F: Guten Tag, Wie kann es sein, das die Bundesrepublik Deutschland einen Staatsangehörigkeitsauseis über z.B. Preussen ausstellt? Warum ist auf dem vermeindlichen Preussischen Staatsangehörigkeitsausweiß der Bundesadler und nicht z.B das Preussische Wappen? Welchem Staat gehöre ich dann wirklich an? Wird da gerade ein Staat BRD geschaffen? Viele Grüße

A: Die BRvD stellt keinen Staatsangehörigkeitsausweis für Preußen aus! Sie bestätigt lediglich, dass unsere Feststellung richtig ist. Dazu nutzt die BRvD ihre Vordrucke. Ihre Staatsangehörigkeit erben Sie von Ihren Vorfahren, der vor 1914 geboren wurde. Aus dem Treuhandverwalter(BRvD, Firma) lässt sich kein Staat gründen. Auf dem Staatsgebiet eines anderen Staates, lässt sich nach Völkerrecht auch kein Staat gründen.


20.09.2016
Thomas K
F: Hallo, ich habe den GS und EStA Auszug (Konform) trotzdem möchte Akteneinsicht beantragen bei der [Behörde], und will mich vorab bei euch informieren, ob die angelegte Akte aus drei Teilen besteht> Hauptakte/ Nebenakte/ Handakte < Da es immer wieder zu Diskussion in Foren im Netz kommt, darin einige Berichten trotz des perfekten EStA Auszug und GS würden einige [Behörden] nur einen Ableiten Stand 1937 statt den erwünschten 1913Ableitung vornehmen! Könnt ihr solche Vorkommnisse bestätigen, oder ist dies nur Panikmache?!

A: Die Aktennummer steht in Ihrem ESTA oder auf dem GS. Es geht also nur um die Akte. Die anderen Akten haben eher was mit der Agentur für Arbeit zu tun. Es ist auch nicht wichtig was der Sachbearbeiter gemacht hat. Der GS ist die Quittung für die entstandene Akte. Zu kontrollieren wäre also nur ob Ihre Nachweise in der Akte sind. Hören Sie auf sich von anderen in die Beschäftigung schicken zu lassen. Fangen Sie an den GS zu leben und kommen Sie aus der Beschäftigung.


19.09.2016
Matthias
F: Hallo Leute, ich muss ALG II beantragen..bin aber nicht mehr im Besitz eines Perso! Ich habe aber grünen Reisepass und Wohnmeldebescheinigung! Sollte dies ausreichen?

A: Ist zwar nicht unser Thema, aber das sollte funktionieren.


17.09.2016
Hansen83
F: Re: Okay Dankeschön für die Info, aber hätte noch ein Anliegen>> Statt einer Apostille könne man sich ne Legalisation geben lassen mit der Angabe eines bestimmten Zielland! Wäre dies möglich??

A: Sie können das Rad ruhing neu erfinden.


17.09.2016
Andreas
F: Hallo. Ich habe einen Brief bekommen, dass der Gelbe Schein abholbereit auf der Ausländerbehörde liegt. Als Betreff steht auf dem Zettel: Ihr Antrag auf die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis Müsste das nicht heißen: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit? Denn ich habe ja die Feststellung beantragt... Oder geht das so in Ordnung?

A: Das ist vollkommen egal was da steht. Holen Sie ihn einfach ab.


17.09.2016
Hansen83
F: Ich habe mal ne Frage zur Apostille >> Wäre es nicht besser sich die Apostille im benachbarten Ausland zu besorgen für auf den Staatsangehörigkeitausweis? Sprich.. dieses wäre dann nicht "im Auftrag" unterschreiben sondern eine direkte Unterschrift von einen Beamten! Des weiteren würde die Apostille nicht beschmutzt mit dem Aufdruck "Bundesrepublik Deutschland" Z.b wohne ich im Saarland.. Ergo wäre mein Interesse, die Haagerapostille in "Luxembourg" anbringen zu lassen! Würde dies überhaupt im Bereich des Machbaren liegen?!

A: Nein das liegt nicht im Bereich des Möglichen. Um sich eine Apostille in Luxembourg anbringen zu lassen, muss die Apostille schon drauf sein. Mit der Nennung des Auftragsgebers ist die Unterschrift im Auftrag vollkommen in Ordnung.


15.09.2016
Urk
F: Vollauskunft. Ich habe den gelben Schein und einen korrekt ausgefüllten ESTA Auszug doch die Vollauskunft meiner Gemeinde kommt mir etwas komisch vor.Ich interpretiere es mal so ,das hier die Ausländerbehörde die Gemeinde angewiesen hat die richtige Staatsangehörigkeit nach RuStag und die illegale von der BRGmbh hier irgend wie rein zu basteln.Nun meine Frage. Wie sollte den die Vollauskunft jetzt korrekt aussehen das ich das berichtigen lasse kann ? Vollauskunft VGem.Stötten ( Auszug ) Staatsangehörigkeit -Art: Deutscher -.Staatsangehörigkeiten. -Staatsangehörigkeit : 000 deutsch -Nachweisart: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. -Nachweisdatum: 24.06.2016 -Behörde: Landratsamt Oal AZ 13-0021.0/3 Grüße Urk Staatsangehörigkeit

A: Mehr geht nicht! Die nat. Person ist in der jur. Person vermerkt.


15.09.2016
Hanna
F: Ich bin im Besitz eines Staatsangehörigkeitausweis und einem EStA Auszug ganz dem Standard! Jetzt beziehe ich aber ALG 2, und wollte anfragen ob ich beruhigt den Perso abgeben kann bei der [Behörde], da ich ja auch im Besitz eines grünen Reisepasses bin! Lg

A: Ja Problemlos, aber lesen Sie vorher den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.


14.09.2016
Dieter
F: Dass die BRD-Personalausweise und Reisepässe mich alle als juristische Person mit maximaler Statusminderung ausweisen, ist mir klar. Aber wie sieht es eigentlich mit dem Führerschein aus? Dort habe ich Namenskleinschreibung aber Anrede Herr/Frau. Demnach wäre ich damit ja auch juristische Person, wenn auch nur mit minimaler Statusminderung? Kann man daher nicht verallgemeinert ableiten: Alle Ausweise, die ein Lichtbild enthalten und einen Abdruck der Unterschrift der natürlichen Personen enthalten sind vom Nachteil und wären somit aus dem Portemonnaie zu verbannen? Schließlich habe ich es ja auch hinbekommen die elektronische Gesundheitskarte gegen einen papiergebundenen Anspruchsnachweis (mit Familienname statt Name) einzutauschen.

A: Ja Sie haben es richtig verstanden. Es ist immer gut, wenn man das Haus ohne eine Person verlässt. Wenn dann auch noch die Argumentation stimmt, kann einen eigentlich nichts passieren.


14.09.2016
Dieter
F: Die Skizzen Mensch/Person u. natürliche/juristische Person sind ganz nett und anschaulich. Aber wie ist es eigentlich, wenn ich einen gelben Schein bis vor 1950 abgeleitet bekomme (Anrede: Familienname aber Namensgroßschreibung MAX MUSTERMANN). Weist mich ein solcher Schein dann als natürliche Person mit maximaler Statusminderung aus (capitis deminutio maxima) oder bin dann eigentlich schon aufgrund der Großschreibung automatisch nicht mehr natürliche Person?

A: Es gibt keine Anrede im GS. Eine Ableitung nach 1950 existiert auch nicht. Der GS weißt immer die natürliche Person aus. Bei Ersitzung ohne Bürger und Familienrechte. Formen der möglichen Ableitungen finden Sie unter Praktisches.


14.09.2016
preußisch für nur 10 Jahre
F: Wie kann ich beweisen, dass mein 1991 für nur 10 Jahre ausgestellter gelber Schein aufgrund der Abstammung beantragt wurde? Habe ich ein Recht auf Akteneinsicht? Gibt es die Akten noch? Kann das Amt in meiner Stadt sie anfordern?

A: Da geht nur Akteneinsicht.


12.09.2016
Nicole
F: Hallo, heute morgen ereignete sich in unserem Laden ein seltsamer Vorfall. Ein Kunde wurde von der Polizei direkt an der Kasse überrascht, da ein Haftbefehl wegen einer nicht bezahlten Geldstrafe gegen ihn vorlag. Die Polizisten haben ihn überwältigt und aufgefordert sich auszuweisen. Er zeigte den Beamten einen grünen DinA5-Ringordner mit Geburts- u. Heiratsurkunden seiner Eltern, Großeltern und Ur-Großeltern. Anschließend holte er eine Kopie seiner Geburtsurkunde aus dem Portemonnaie heraus und sagte, dass er nicht im Besitz eines Personalausweises, Führerscheines oder Reisepasses sei. Außerdem erwähnte der Kunde noch, dass er nach einer vorbehalt-gültigen (oder so ähnlich) Rechtsordnung zu behandeln sei und zitierte irgendetwas aus dem Grundgesetz und aus einem „Bürgereinführungsgesetz“. Und jetzt kommt der Hammer: Die Beamten telefonierten mit der Dienststelle und ließen unseren Kunden danach in Ruhe. Sie sagten zu ihm, dass die Vollstreckung des Haftbefehls außerhalb der Zuständigkeit liegt. Wie ist so etwas möglich? Und würde ich mit dem gelben Schein, wenn ich den beantrage würde, das gleiche erreichen? LG Nicole

A: Ja es ist dieselbe Argumentation. Nur mit einer Bestätigung der Verwaltung seine Abstammung nachgewiesen zu haben. Also nur 1 Zettel statt der gesamten Unterlagen.


12.09.2016
Silvia
F: Hallo Freunde, ich bin gerade richtig sauer und auch menschlich enttäuscht !!! Ich habe mir früher Videos von Conrebbi angeguckt, aber jetzt dieses:https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2016/09/12/gelb-die-farbe-der-geaechteten/ Sehr plump versucht er einen Zusammenhang zwischen den Staatsangehörigkeitsausweis und gelb als Farbe auf Dokumenten als Zeichen der Geächteten oder etwas negatives darzustellen.Bei eines hat er vermutlich recht:Ein Waffenschein oder Antragsformular für ein Waffenschein könnte gelb sein, der Staatsangehörigkeitsausweis ist auch als Tool(Werkzeug) oder als Waffe zu sehen um sein Staatliches Recht wieder einzufordern. Was soll diese ewige Lagerspaltung??? Wir Deutsche haben es bis jetzt nicht geschafft uns gemeinsam als Einheit,zielgerichtet in eine Richtung strebend,unsere Souveränität zurückzuholen, weil es Menschen wie Conrebbi gibt, weil es Anwälte,Notare, Richter und Sachbearbeiter gibt die vergessen haben was Brüderlichkeit und Zusammengehörigkeit ist.Diese Menschen lügen bewußt ihre eigenen Brüder und Schwestern des eigenen Volkes an. Ich bin unheimlich enttäuscht und auch traurig.

A: Das geht mir genauso. Seit 1 Jahr befindet er sich auf Abwegen und schießt ständig auf den GS.


11.09.2016
reno99
F: Nachdem ich meinen Antrag schriftlich eingerreicht habe, bekamm ich ein ein Schreiben von der Ausländerbehörde, die Originale noch vorzulegen. Im Briefkopf des Schreibens werde ich mit "Herr Mustermann" bezeichnet. Sonst steht immer "Herrn Mustermann". Das Schreiben ist auch unterschrieben! Im Auftrag natürlich. Welche Bedeutung könnte das haben? Vielen Dank!

A: Nein, es ist immer die jur. Person gemeint.


11.09.2016
friedrich
F: Hallo liebe Gleichgesinnte. Ihr habt auf Chris seine Frage geantwortet das die BRiD Richter nicht zuständig sind für natürliche Personen. Wie werden die "ausländische" Staatsangehörige abgestraft bei vergehen etc ? Die dürften für ihre Taten auch nicht durch die BRiD Richterschaft bestraft werden. Ist das Willkür?

A: Ausländische Staatsangehörige sind keine Deutsche. Für Sie kann das EGBGB §5 Abs. 1 nicht angewandt werden. Bei Straftaten gibt es Überschneidungen der Rechtskreise und Ordere Public kommt zu Anwendung.


10.09.2016
Hornisse
F: Habe heute von einem "Amt für Rechnungswesen und Stuern" den Inkassoauftrag erhalten. Gläubiger ist der Westdeutsche Rundfunk Köln ARD ZDF Deutschlandradio. Der Zusatz Beitragsservice (GEZ) fehlt! Meine Wenigkeit soll 212,00 Euro an die Stadtkasse einer westdeutschen Großsstadt überweisen. Wie soll ich mich verhalten, Widerspruch einlegen oder zahlen? Bin BRD-Beamter und zudem auch noch Jagdscheininhaber, es steht also möglicherweise viel für mich auf dem Spiel. Ob ich mit so einem Schreiben erfolg habe? Fehlende Vollstreckungsvoraussetzungen für Vollstreckung von Rundfunkgebühren Sehr geehrter Herr Burdinski, der Beitragsservice des WDR Rundfunks ersuchte Sie als Vollstreckungsbehörde um Vollstreckungshilfe zur Vollstreckung von säumigen Rundfunkbeiträgen gegen mich. Als Vollstreckungsbehörde haben Sie vor jeder Vollstreckung zu prüfen, ob die Vollstreckungsvoraussetzungen vorliegen. Das Ihnen zugesandte Vollstreckungsersuchen des WDR / ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice weist u.a. einen gravierenden Formfehler auf. Der Gläubiger ist nicht eindeutig spezifiziert. Es wird vermutlich einerseits eine Rundfunkanstalt (WDR) und andererseits der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (nachfolgend GEZ genannt), in jedem Fall aber die GEZ, genannt. Die GEZ ist eine nicht rechtsfähige GmbH! Die GEZ kann somit keine Zwangsvollstreckungen betreiben! Allein auf Grund der Bescheinigung der Vollstreckbarkeit ist eine vollständige Prüfung der Vollstreckungsvoraussetzungen nicht möglich, wenn dem Vollstreckungsersuchen die notwendigen Angaben fehlen. Diesbezüglich verweise ich auf das Urteil des Verwaltungsgerichtes Hannover vom 29.03.2004 (6 A 844/02), wo es heißt: „Die Vollstreckungsbehörde trägt die materielle Beweislast für die wirksame Bekanntgabe des Leistungsbescheides. Die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit durch die um die Vollstreckung ersuchende Stelle ersetzt den Beweis der wirksamen Bekanntgabe des Leistungsbescheides nicht … Wendet sich der Vollstreckungsschuldner im gerichtlichen Verfahren gegenüber der Vollstreckungsbehörde gegen die, von ihr getroffene Vollstreckungsmaßnahme, kann er sich ihr gegenüber darauf berufen, ihm sei der Leistungsbescheid nicht bekannt gegeben worden. Kann das Gericht die ordnungsgemäße Bekanntgabe des Leistungsbescheides tatsächlich nicht feststellen, geht dies zulasten der Vollstreckungsbehörde, die insoweit im Zweifel die materielle Beweislast trägt (vgl. § 41 Abs.2 Satz 2, 2. Halbsatz VwVfG), auch wenn sie die Vollstreckung lediglich auf Ersuchen durchführt und die ersuchende Stelle ihr gegenüber die Vollstreckbarkeit des Leistungsbescheidesbescheinigt hat. Denn mit der Bescheinigung der ersuchenden Stelle übernimmt diese lediglich im Innenverhältnis zur ersuchten Vollstreckungsbehörde die Verantwortung für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen. Im Verhältnis zwischen Vollstreckungsbehörde und Vollstreckungsschuldner kann sich dieser jedoch weiterhin auf das Fehlen der Vollstreckungsvoraussetzungen berufen, zumal diese als die Behörde, die den angegriffenen Verwaltungsakt, erlassen hat, die einzig richtige Beklagte … und von daher prozessual verantwortlich für das Vorliegen der Vollstreckungsvoraussetzungen ist (BFH, Beschluss vom 04.07.1986 – VII B 151/85 – NvWZ 1987, S 535).“ Ganz aktuell bescheinigt das Landgericht Tübingen (Beschluss vom 08.01.2015, 5 T 296/14) dem Kläger (Privatperson): „Das Fehlen der vollständigen und eindeutigen Angabe des richtigen, rechtsfähigen Gläubigers im Vollstreckungsersuchen (hier: Rundfunkanstalt) als Titel und in der Eintragungsentscheidung (Schuldnerverzeichnis) führt zu deren Aufhebung. Die Prüfung der korrekten Angabe eines rechtsfähigen Gläubigers fällt auch in den Kernbereich der vollstreckungsrechtlichen Prüfkompetenz. Gläubigerin ist nicht – wie in den Entscheidungen des Gerichtsvollziehers angegeben – ein „ARD – ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“. Dass der Gerichtsvollzieher, als in Vollstreckungssachen äußerst erfahrene Person, das Vollstreckungsersuchen so verstanden hat, zeigt, dass für einen Schuldner auch nicht ansatzweise zu erkennen war, dass der mit allen postalischen Details angegebene, um die Vollstreckung ersuchende Beitragsservice tatsächlich nicht der Gläubiger ist. Ohne klaren Vertretungszusatz hätte der Beitragsservice als nicht rechtsfähige Verwaltungsgemeinschaft nicht einmal das Ersuchen verfassen dürfen, da er sich damit angesichts des Rechtscharakters als Titelersatz zugleich als Gläubiger geriert. Der einfache, optisch einem Werbeaufdruck gleichkommende Aufdruck des Wortes „Südwestrundfunk“, ohne weitere Angaben, reicht ebenso wenig zur erkennbaren Gläubigerbezeichnung aus, wie der aufgedruckte Schlusssatz „mit freundlichen Grüßen Südwestrundfunk“, zumal im gesamten Ersuchen nicht ansatzweise erwähnt ist, dass Gläubiger der Forderung der Südwestrundfunk ist. Hieran vermag auch die im amtsgerichtlichen Verfahren durch das Vollstreckungsgericht verfügte „Rundumberichtigung“ nichts zu ändern. Das Ersuchen als Titel weist nicht den Gläubiger aus, führt auch kein Vertretungsverhältnis an, sondern weist als Gläubiger eine nicht rechtsfähige Gemeinschaft aus, die nicht Gläubiger ist. Der Titel ist damit unrichtig. Die Neuschaffung eines Titels oder Berichtigung eines Titels steht jedoch allein demjenigen zu, der den Titel geschaffen hat, nicht dem Vollstreckungsgericht. Dieser Fehler (Anm.: Falsche Gläubigerbezeichnung) wurde maßgeblich durch die Antragstellerin selbst verursacht, da bereits hier keine korrekte Gläubigerbezeichnung gemacht wurde. Im Vollstreckungsersuchen sind lediglich die vollständigen Daten des mit der Beitreibung befassten Beitragsservice als nicht rechtsfähiger Verwaltungsgemeinschaft /§ 10 VIII RBStV) angegeben. Der Name der Gläubigerin erscheint nur – ohne weitere Daten (Rechtsform, Anschrift, Vertretung) neben dem Beitragsservice im Kopf des Ersuchens; außerdem endet das Ersuchen mit „mit freundlichem Gruß Südwestrundfunk“. Korrekt hätte die Gläubigerin umfassend und eindeutig angegeben werden müssen, ebenso hätte klargestellt werden müssen, dass der nicht rechtsfähige Beitragsservice lediglich im Vollstreckungsverfahren eine Forderung des Südwestrundfunks für diese geltend macht.“ Bitte beachten Sie, dass Sie als Vollstreckungsbehörde gegenüber dem Vollstreckungsschuldner – also mir – haften, wenn Sie vor der Vollstreckung die o.g. Vollstreckungsvoraussetzungen nicht explizit prüfen und sich nur auf die Bescheinigung der Vollstreckbarkeit verlassen und sich sodann herausstellt, dass eine Vollstreckung nicht hätte erfolgen dürfen. Zu Ihrem eigenen Schutz weise ich Sie darauf hin, dass die sog. Staatshaftung weggefallen ist und Sie somit vollumfänglich privat haften.Schreiben Ihrerseits müssen mit Vor- und Zunamen (ohne Zusätze wie i. A., etc.) unterschrieben sein, auch muß ein Dienstsiegel enthalten sein! Daher machen Sie sich privat haftbar, wenn Sie nur auf Grund des höchst unvollständigen Vollstreckungsersuchens des Beitragsservice des WDR Rundfunks bei mir zur Vollstreckung erscheinen. Seien Sie sich gewiss, dass ich alle Leistungsbescheide des Beitragsservice einer gerichtlichen Überprüfung unterziehen werde. Ich halte die Rundfunkgebühren für Grundgesetz- und verfassungswidrig. Ich bin bereit, zu zahlen (ich versichere Ihnen, dass ich über die geforderte Geldsumme verfüge), wenn die GEZ vollumfänglich meinen Forderungen nach Nachweisen und Unterlagen nachkommt und die Rechtmäßigkeit des Zwangsvollstreckungsersuchens der GEZ nachgewiesen ist. Mit freundlichen Grüßen

A: Wir sehen keinen Bezug auf die Inhalte unserer Seite. Wir sehen uns auch nicht in der Lage, für Sie irgendwelche Endscheidungen zu treffen. Hilfe zum Thema gibt es HIER.


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