F: Hallo liebes Team,
vielen Dank erstmal für eure unermüdlich tolle Aufklärungsarbeit. Ich habe nun auch mal eine Frage. Bin seit einiger Zeit im Besitz des GS. Nun habe ich für 2015 meinen Steuerbescheid mit einer saftigen Nachzahlung erhalten. Könnt ihr mir einen Tipp bezgl. Zahlung/Widerspruch geben oder habt ihr einen Link/Seite, wo man sich näher erkundigen kann. Vielen herzlichen Dank.
11.08.2016
Freiheit jenseits des Konstrukts
F: Hallo, ich habe zuletzt gelesen in einem Kommentar von euch, das wir jetzt rund 5Million Gelberschein-Träger derzeit sind!
Müsste doch eventuell mal eine Art Montagsdemo 2.0 ins Leben gerufen werden, diese durch ihre Aktion auch Leute erreicht, diese bisher noch Ahnungslos durch unserer BR Konstrukt umher wandern, zu denen ich bis vor einiger Zeit ja auch noch angehörte!
Z.b. In der DDR (Konstrukt) lebten seinerzeit rund 16Millionen Einwohner, und es Bedarf lediglich
eine Menge auf den Montagsdemos von rund 100.000Leute bis zum Schluss glaube rund 1Millionen Leute um dieses Konstrukt zum Teufel zu jagen! Mir ist bewußt, das ihr auf die Frage nicht so intensiv drauf eingehen könnt, da auch sogenannte MAASmännchen oder auch der ((Verfassung))*s*schutz Eure Seite gerne besuchen, aber wäre doch mal in Erwägung zu ziehen diese Idee!?
Ich bin mir ziemlich sicher, das ich mit diesem Vorstoß nicht alleine stehn würde!!!
A: Nein wir sind bei 4,1 Mio. nicht bei 5. Leider scheint die Zeitqualität noch nicht gekommen zu sein. Nicht immer ist der Weg der Straße auch der richtige. Dieses System wird sich mit Händen und Füßen währen.
F: Habe gestern 10.08.16 meinen GS von Ausländerbehörde bekommen.
Im Staatsangehörigenausweis steht nur ..ist deutscher Staatsangehöriger..
Ist das richtig?
Gruss Franz
A: Ja genau das MUSS da stehen!
F: ich muss noch einmal ganz doof nachfragen zur Sache dass man mir den roten Reisepass andrehen will... Soll ich den grünen (und nur den) dann erst beantragen wenn ich den GS habe? Gehts dann einfacher? Ist das normal dass der GS Antrag fast ein halbes Jahr dauert??
A: Wieso sollen wir für Sie eine Endscheidung treffen? Es ist und bleibt Ihre Entscheidung mit welchem Dokument und ob sich die jur. Person ausweist. Es ist auch vollkommen egal mit welchem Dokument das geschieht, es ist und bleibt immer die jur. Person. Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben" unter Erprobtes.
F: Ich wollte letztens den grünen Reisepass haben. Den bekomme ich aber NUR in Verbindung wenn ich einen roten bestelle und ich muss nachweißen dass ich in so kurzer Zeit verreise dass es mir nicht mehr reicht den roten fristgemäß zu beantragen. Ist das Rechtens? Wenn nicht wie kann ich mich am besten wehren?
A: Nein! Erst mit GS sonnst bleibt der Reisenachweis.
F: Ich bin Arbeitslos und muss mich immer mit dem Personalausweis ausweisen. Reisepass wird nur bei Ausländern akzeptiert. Ist das rechtens? Ich will nämlich den Perso abgeben, wenn ich den GS habe endlich, Antrag ist schon zeit 5 monaten abgegeben! Können mir speziell bei Arbeitslos und Rente durch den GS nachteile entstehen??
A: Beide Fragen NEIN natürlich nicht.
F: Muss nochmal nachhaken.. bedeutet also salopp gesagt,
ich brauche keine Patientenverfügung mehr als Souverän?!
Würde euch persönlich auch mal bitten vvlt. euere
Hochschulbegriffe in den Antworten zu reduzieren,
weil viele Otto-Normalbürger die Seite von euch besuchen,
und sich diesbezüglich u.a Staatsangehörigkeitausweis
informieren wollen, und nicht jeder ist der Juristischen
Ausdrucksweise gewachsen!
Trotz allem..macht weiter so, bis hoffentlich bald
das Lügenkonstrukt BRD auf dem Müllhaufen der Geschichte
landet.
A: Ja das heißt es aber das schadet auch nicht. Leider kommen wir um die richtigen Begriffe nicht drum rum. Die BRD ist eben nicht Deutschland und links ist nicht rechts. Daher ist es wichtig, die richtigen Begriffe zu verwenden um die Täuschung zu beenden.
F: Hallo, man liest doch immer wieder irgendwo das man sich eine Patientenverfügung
besorgen sollte! Nun habe ich aber schon meinen gelben Schein und Esta Auszug in
korrekter Weise schon erhalten, einschliesslich mit der Eintragung in der Vollauskunft
meiner Gemeinde! Brauche ich eigentlich jetzt noch eine Patientenverfügung oder ist dies nur am Anfang, im Zeitraum beim Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit notwendig? Oder ist dies auch für die Zukunft von nutzen?
A: Die Patientenverfügung ist immer nur für die jur. Person! Für die nat. Person ist der bürgerliche Tot eh ausgeschlossen.
F: Guten Morgen,
ich habe folgendes Problem, bin GS Besitzer mit richtigem EStAG Eintrag. Möchte am 2.9. heiraten und muß Morgen am 11.8.2016 bei dem zuständigen Standesamt den Antrag unterschreiben. Hier will das "Amt aber nicht meine Staatsangehörigkeit Deutscher nach Rustag entragen sondern "Deutsch". Ebenso verweist der Antrag auf das Personenstandgesetz von 2016 und sowie den vermerk Die Eheleute vereinbaren "Deutsch" Recht. Muss ich das so anerkennen, ohne Unterschrift keine Eheschliessung und kann ich das später anfechten, wäre über eine schnelle Antwort dankbar Gruß Klaus
A: Ja zum Fahrradfahren brauchen Sie ein Fahrrad! Es ist alleine Ihre Entscheidung ob die Ihnen zugeordnete Firma(Person) mit einer anderen fusioniert. Wenn Sie das wollen, sollten Sie auch die jur. Person (Firma) verwenden um die Fusion zu vollziehen. Die nat. Person ist dazu nicht in der Lage. Beschäftigen Sie sich nochmal mit dem Thema Mensch und Personen auf unserer Seite.
F: Okay liebe Admins ..ne letzte Frage >>
Gibt es überhaupt nen natürliches Ausweis/
Urkunde-Dokument in der BRvD??
Bitte kreutzt an
Ja ( )
Nein ( )
Vielleicht ( )
;)
F: Nachfrage: Wäre es vllt. auch ratsam sich eine internationale
Geburtsurkunde auf dem Rathaus seiner Gemeinde zu besorgen, und
mit einer Haager Apostille bestücken zu lassen..als Zusatz/Ersatz
für den ohnehin juristischen roten wie grünen Reisepass?!
..und wäre die internationale Geburtsurkunde ne juristische oder
ein natürliches Dokument!?
A: Die Internationale Geburtsurkunde ist die jur. Person. Da ist es egal ob Internationale Geburtsurkunde oder Perso.
F: Ich warte noch auf paar Dockumente und will mir dann auch den Staatsangehörigen Ausweis machen lassen! Mein Person tut ende des nächsten Jahres ablaufen Ich glaube im September. Kann ich den dann einfach weg werfen und nicht verlängern?? Ist das der gleiche Effeckt wie wenn ich ihn abgeben würde oder läuft er dann noch im hintergrund weiter??
A: Das ist einzig und alleine ihre Entscheidung als souverän. Einen Unterschied macht das nicht. Lesen Sie den Artikel "Perso und Pass behalten oder abgeben" unter Erprobtes.
F: ist die Ausfüll Hilfe auf dieser Seite korrekt das man Deutschland als ganzes eintragen sollte genauso wie die angaben über Wehrdienst Zeiten. den ihn dem video raten sie ja ab davon diese einzutragen.
A: Ja selbstverständlich sonst wäre sie nicht auf der Seite. Deutschland als Ganzes steht für einen bestimmten Gebietsstand. Es bedeutet was anderes als die Bediensteten durch Unwissenheit hineininterpretieren. Das andere verhindert unnötige nachfragen. Auch dort steht Deutschland oder Bund und nicht BRD.
F: Hallo, meine Partnerin und ich haben seit einem dreiviertel Jahr den gelben Schein.
Soweit ist auch alles korrekt.
Jetzt werden wir bald heiraten und darauf ergibt sich bei ihr eine Namensänderung und wir beide sind nicht mehr ledig sondern verheiratet.
Was müssen wir tun? Bzw. muss nur die Namensänderung meiner zukünftigen Frau geändert werden? Einfach bein Ausländeramt anrufen und durchgeben?
Vielen Dank.
A: Beim Ausländeramt eine Änderung vornehmen ggf. mit neuer Urkunde für die Frau.
F: Ich habe vor mir den grünen Reisepass (Roter Reisepass vorhanden) zuzulegen, und hätte
diesbezüglich noch 2 Fragen! Zum einem..wenn ich mir den grünen Reisepass jetzt zulege,
und dieser nach einem Jahr abläuft, (will in diesem Zeitraum auch meinen Personalausweis
von der BRiD zurück geben) wie soll ich diesen Pass erneut beantragen, weil ich in der
Zeit ja kein Perso mehr habe, und den roten habe ich ja dann obligatorisch verlegt, damit es mit
dem Grünen funktioniert! Jetzt zu der Frage-- Mit was soll ich mich dann ausweisen auf den BesatzerÄmter?!
Zur letzten Frage-- Muss ich eigentlich den grünen Reisepass erneuern lassen auf dem Amt, da
die BRD so gesehn keine Legitimation hat, einen Ablauf/Frist zu setzen?!
A: Ihnen ist schon klar, dass es sich bei allen Dokumenten immer um die jur. Person handelt. Lesen Sie dazu den Beitrag "Perso und Pass abgeben oder behalten" auf unserer Seite. Neu beantragt kann der Pass mit dem Abgelaufenen Dokument oder mit der Geburtsurkunde werden.
F: Hallo Zusammen ! Wie wollen Sie denn damit rechtlich einen Friedensvertrag für die Deutschen bewirken. Noch dazu einen mit Gültigkeit ab 1918 ??? Da Sie ja auch sagen, dass nach dem I WK es auch schon keinen gab ?? Das sollten sie mir, da ich Logiker bin , schon mal erklären können - oder. Nicht ???
A: Wir wissen nicht wie Sie auf eine Gültigkeit ab 1918 kommen. Wahrscheinlich haben Sie sich noch nicht mit dem GS beschäftigt. Alle Infos finden Sie auf der Seite.
F: Hallo. Immer wieder höhere und lese ich, dass trotz gelben Schein, also nach der Feststellung der Staatsbürgerschaft, ich dennoch allen anderen Grsettzen der BRD unterliege. Muss Dtruetn zahlen, muss mich den Gesetzen des Staßenverkehrs unterwerfen,Muss die Schuen besuchen usw. Daher hier meine konkrete FRAGE: WAS SIND DIE, UND WO HABE ICH DENN, KONKRETE VORTEILE von dem gelben Schein ???? Unterliege ich dann nur noch den Gesetzen vor 1913 ??
A: Auch diese Aussage von Ihnen können wir nicht teilen. Allerdings ist der GS auch kein Freifahrtschein! Die Gesetze im Gebietsstand des GS sind sehr wohl Einschlägig. Es liegt allerdings an Ihnen, Ihre Rechte einzufordern. Dazu sollte man seine Rechte natürlich kennen. Es ist auch nicht hilfreich weiterhin Verträge mit dem Perso in der Kontrolle einzugehen. Natürlich reicht es auch nicht, nur mit dem GS zu winken.
F: Hier bitte nicht drauf reinfallen - es ist nur noch zum Lachen, wenn es nicht so traurig wäre:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2016/08/07/proklamation-vom-reich-deutscher-nationen-stefan-i-koenig-von-preussen-und-vom-reich-deutscher-nationen/
Oje, oje, oje.
A: Dieses Volk wird durch die Besatzung immer bekloppter.
Danke für die Info.
F: Staatsangehörigkeit : Art. 116. 1 oder 116.2
In ihren gesamten Schreiben und Videos wird 116.2 nicht einmal erwähnt.
Freistaat Preußen sagt, daß 116.1 die Nazi-Staatsangehörigkeit ist.
mfg erley
A: Es gibt keine Nazi Staatsangehörigkeit!!! Durch die Verordnung von Adolf wird aus der unmittelbaren Reichsangehörigkeit von 1913 keine Nazi Staatsangehörigkeit. Das ist Propaganda der Dienste und die Nazikeule für unwissende.
116 / 2 ist für eine Volksgruppe, zu der wir nicht gehören. Das ist auf der Seite ausführlich beschrieben.
F: Staatsangehörigkeit: Bitte teilen Sie mir mit, ob ich 116.1 oder 116.2 eintragen muß.
Mein Vater ist 1899 in Preußen geboren. Ich habe im Antrag Geburt nach Abstammung gem. § 4 Abs. 1 RUStAG 22.07.1913 eingetragen.
Nun habe ich erfahren, ich hätte 116.2 eintragen müssen. Sie haben aber auf keinem Video auf 116.2 hingewiesen. mfg Rapunzel
A: 116 / 2 ist auch eine Desinfo.
F: Habe heute meinen gelben schein per einschreiben erhalten, leider wurde aber keine mediale statusänderung vorgenommen, obwohl ich nicht mehr im Besitz eines Personalausweises bin und mich mit dem grünen Reisepass ausgewiesen habe.
Muss ich nun reklamieren? Bringt das was?
A: Was wollen Sie uns damit sagen?
F: gelben schein und esta nach 7 monaten vollständig und richtig erhalten.
hatten den "antrag" beim bva direkt einen poststellenbediensteten übergeben, die sich uns gegenüber durch ihren dienstausweis legitimiert hat (so zur übung dachten wir) sie hat den erhalt sogar mit vor und zunamen quittiert obwohl ihr dabei nicht wohl war. dann haben wir noch 5 wochen warten müssen und herrn p. aufgefordert nun tätig zu werden. zwei tage später alles da. es geht doch!!!!
sind sehr froh und dankbar- ohne diese seiten wäre es sicher viel viel schwerer gewesen.
danke für die unterstützung!
würde gern die registrierung machen- kann aber nicht mailen- geht eine fax nr?
A: Leider haben wir kein fax. Danke für die Info!
F: Hallo zusammen, ich möchte gerne einen beglaubigten Auszug aus dem Liegenschaftsbuch vom Katasteramt beantragen. Hat hier schon jemand Erfahrung, wie die Vorgehensweise hier ist bzw. mit welchen Wiederständern zu rechnen ist?
Vielen Dank schon im Voraus
F: Habe den Brief fürs LA fertig. Bevor ich ihn absende würde ich gerne Euer Angebot in Anspruch nehmen, diesen noch einmal zu kontrolieren. Dazu wäre es nötig mir mitzuteilen, wann Ihr auf TS erreichbar seid.
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus.
A: Bea du warst doch heute schon da. Einfach in den Raum kommen.
F: Info: Ich habe EWIG gebraucht, um die Vollauskunft bei der Gemeinde zu bekommen. Die wussten nie, was ich meine. Es ist ja weder die einfache noch die erweiterte Vollauskunft. Der richtige Begriff vereinfacht die Sache enorm. Es handelt sich konkret um: BETROFFENENAUSKUNFT NACH §10 BMG - AUSKUNFT AN DIE BETROFFENE PERSON.
A: Heißt aber überall anders!