F: § 45 Erweiterte Melderegisterauskunft ,
welches berechtigtes Interesse kann als glaubhafter Grund gelten , eine Auskunft zu erhalen ?
A: Was wollen mit einer Erweiterten Meldeauskunft? Die kostet auch noch Geld. Holen Sie sich die Voll- oder Gesamtauskunft. Die ist kostenlos und enthält alle Daten.
F: ich möchte am 14.07.2016 meinen Antraf auf die Staatsangehörigkeit nach RuSTAG 1913 abgeben.Dazu hatte ich mir schon einen guten Freund hinzugezogen,der als Zeuge mit dabei sein sollte.Nun macht er aber leider einen Rückzieher,weil er in der Prüfungskommission bei der IHK involviert ist und Ausbilder ist.Nun sagt er,weil er ja sozusagen staatliche Gelder bekommt,als Ausbilder weil er Lehrgänge durchführt,bekam er nun Hasenfüsse,weil er befürchtet,wenn er mich begleitet,dass ihm das zum Nachteil führen kann in seiner Position.Müsste er sich denn überhaupt legitimieren,wenn er mir bei der Antragsabgabe beistehen würde und entstünden ihm wirklich Nachteile in oben geschilderter Sache?
A: Ja an einen Arsch in der Hose, daran krankt es in dieser Gesellschaft. Hier ist auch Garnichts zu befürchten. Warum sollte er sich eigentlich ausweisen?
F: wir haben heute die noch fehlenden Unterlagen bei meinem Antrag und neuen Antrag für meinen Lebensgefährten abgegeben. Der Sachbearbeiter versuchte noch alle möglichen Daten bez. Reisepass, Wehrzeit etc. von uns zu bekommen, wir sind standhaft geblieben und haben verneint weitere Angaben zu machen. bestätigt hat er uns schriftlich den Eingang unserer Anträge gem. § 30 StAG. Trotz Protest war er nicht bereit, eine andere Bestätigung auf Antrag nach RuStAG 1913 4.1 zu erteilen. Soll ich die Bestätigung der Anträge schriftlich nochmal anfordern?
A: Nein Ihr habt ihn ganz schön in Bedrängnis gebracht. Ob er das RuStAG zu Anwendung bringen muss, entscheidet erst der Antrag. Last ihn also arbeiten.
F: Hallo ich habe letzte Woche meinen gelben Schein erhallten....könnten Sie mir bitte sagen was ich jetzt tun muss damit ich die GEZ-Gebüren nicht mehr zahlen muss :)))
A: Beschäftigen Sie sich mit der geltenden und gültigen Gesetzgebung und dem unterschied zwischen Mensch und Person.
F: Wie finde ich den Aktivlegitimierten in der Behörde? Ist das ein Sachgebietsleiter
im Landratsamt ( Kreisstadt, gehobener Dienst, Ordnungsangelegenheiten)?
A: Einfach nur Fragen! Irgend ein Mitarbeiter wird das sein.
F: Guten Morgen,
am 12.06. habe ich mich mit meiner Frage an Sie gewandt was ich tun kann, wenn man unseren gelben Schein -wie bei einem guten Bekannten von uns geschehen- falsch ausstellen wird. Familiename in GROßBUCHSTABEN. Unser Bekannter hat vorgestern seinen ESTA Registerauszug erhalten und es ist alles!! richtig eingetragen. Wie es auf Ihrer Seite vorbildhaft gezeigt ist. Vor-und Familienname nur mit großen Anfangsbuchstaben, Staatsangehörigkeitsausweis, Abstammung (Geburt) §4 Abs. 1 (Ru)StAG. Aus meiner Sicht alles "vom Feinsten". In der Gesamtauskunft über gespeicherte Meldedaten steht es als Deutscher, was im Januar noch "deutsch" war. Somit müßte nach meiner Meinung alles in trockenen Tüchern sein. Ist es das tatsächlich, wenn der Familienname auf seinem Staatsangehörigkeitsausweis in GROßBUCHSTABEN geschrieben wurde?
Es wäre für uns wichtig, da es sich um die gleiche Behörde handelt und man für meine Familie und mich diese Schreibweise anwenden wird. Wir gehen jedenfalls davon aus, es ist allerdings ein anderer Ansprechpartner gewesen.
FRAGE: Ist ausreichend, wenn im ESTA alles richtig steht? Ich lese auf Ihrer Seite immer wieder "wichtig ist, was im ESTA steht"!
Oder sollten wir doch schon bei der Abholung auf Änderung bestehen und ggfs. zum Amtsleiter gehen?
Vielen Dank. Wir haben uns ein halbes Jahr damit befasst, uns viel Mühe gemacht und es soll doch auch alles in trockene Tücher kommen.
A: Wichtig ist die entstandene Akte! Das ESTA zeigt nur an das alles richtig gelaufen ist. Eine Personenstandsfälschung sollten wir den Sachbearbeitern aber trotzdem nicht durchgehen lassen. Ein GS mit Großgeschriebenen Familiennamen sollte bei der Abholung verweigert werden.
F: Ich bin im Besitz des Gelben Scheins und des richtig ausgestellten Registerauszugs mit allen notwendigen Daten obwohl der (Nachnahme in Grossbuchstaben auf dem Gelben Schein steht) aber im Register wieder richtig ausgewiesen u nach RuStAG§4 Abs 1.....abgeleitet wurde.Jetzt möchte ich beim Standesamt eine Personenstandsänderung/ eine Folgebeurkundung für die Stammakte bewirken zusammen mit dem Gelben Schein,Registerauszug RuStAG,Ahnennachweise,Antrag F und V, und evtl. Willenserklärung/Lebenderklärung.
Meine Frage: hat jemand damit schon Erfahrung im Umgang mit dem Standesamt? Worauf muss ich achten? Gibt es eine gesetzliche Grundlage für eine Folgebeurkundung(als nachgewiesener RuStAG-Deutscher)?
A: Denn Personenstand der jur. Person können Sie nicht ändern. Sie gehört Ihnen nicht. Sie können nicht in einen fremde Firma laufen sich auf den Chefsesel lümmeln und aus der Genossenschaft eine GmbH machen. Nutzen Sie deren Person(wenn Sie können) nicht und alles ist gut.
F: Hallo,
ich bin eine natürliche Person in der Privatinsolvenz und möchte jetzt gerne wissen ob der Staatsangehörigkeitsausweis in irgendeiner Form Vorteile bzw. rechtliche positive Auswirkungen auf meine laufende Privatinsolvenz hat. Wenn ja,welche?
Danke
A: Bitte nochmal die Seite durcharbeiten, um die nat. und jur. Person zu unterscheiden. Nein, die nat. Person ist nicht in Privater Insolvenz.
F: habe den gelben schein bekommen, alles soweit richtig allerdings habe ich einen zweiten vornamen der nicht auf dem schein steht obwohl mein antrag so gestellt wurde. sollte ich das anmahnen?
A: Das ist Ihre Entscheidung, obwohl die nat. und jur. Person nicht gleich geschrieben werden müssen.
F: Hallo, ich hab mal ne Frage, den Antrag F hab ich abgegeben. Ausweisung per Grünen. Der wurde kopiert.
Frage: Ist das, bzw. war das nun verkehrt? Ich weiß nun gar nicht mehr weiter. Ich hab alles soweit wie beschrieben eingereicht, und mir auch das Video von Herrn Oberüber angesehen.Nur das mit dem Grünen macht mir nun etwas Gedanken. Man liest so viel und wird dabei immer unsicherer
Danke für die Antwort im voraus
A: Ja hier hat die jur. Person einen Antrag auf Feststellung für die nat. Person gestellt. Jetzt liegt es an den Bediensteten.
15.06.2016
Grüner Reispass
F: Gibt es ein Gesetz dafür das der grüne Reisepass ausgestellt werden muss falls die Gemeinde das verweigert.Habe gehört das die Gemeinde das möglichst verhindern soll ein grünen Auszustellen.Stattdessen soll der Rote beantragt werden.Hat da jemand schon Erfahrung mit dem Thema.
A: Nein Sie müssen Ihr Recht ebend durchsetzen.
F: Der gelbe Schein ist doch erst der Anfang der neuen füllenden Abendbeschäftigung. Statt TV - Amtsdeutsch und deren Umsetztung, ein Krimi mit garantierter Spannung, Ehekrach und verständnislosem Kopfschütteln der Verwandten. Sehr nervenaufreibend -
Beantragen Sie z.B. die GrundsteuerMutterolle oder gar einen Auzug aus dem AZR - dann geht das alles potenziert weiter. Die Obere Behörde zieht z.B. das vom Katasteramt gesiegelte Dokument wegen formaler Fehler ein, §125BGB, wenn man es apostillieren will, selbstverständlich ohne Unterschrift.
Daher mein Rat: Herausfinden des Namens - genauergesagt des Vornamens des Angestellten bei allen Behörden. Ich bin ja auch großzügig und gebe den an.
A: Ja wir leben in spanenden Zeiten!
F: Hallo Team, war heute in der Behörde meinen gelben Schein abzuholen, alles richtig geschrieben. Dann habe ich noch eine belehrung erhalten das der Ausweis wird eh nicht anerkannt, weder hier noch im Ausland. Man kann ihn auch gleich in die Mülltonne schmeißen. Ich habe Ihn dann auf den Hinweis des bayrischen Staatsministerium angesprochen, da laberte er was von polnische deutsche, und ich sollte mir doch mal ein gutes Buch über die deutsche Geschichte kaufen. Ich glaube er hat die deutsche Geschichte gar nicht verstanden.Und die € 25.-- würden im Endefekt nur der BRD zugute kommen, man würde scih darüber freuen. Ich sagte Ihm. Sehen Sie es als Spende bevor Ihr untergeht. An alle GS-Befürworter, lasst euch nicht verarschen denn Deutsch bleibt deutsch und deutscher ist deutscher.
A: Ja deswegen werden uns auch immer mehr Steine in den Weg gelegt. Danke für die Info.
F: Guten Tag, ist es möglich statt dem Personalausweis und Reisepass ...auch den Eu AutoFührerschein zur Identifikation vorzulegen bei der Abgabe des Staatsangehörigkeitsabgabe?!
A: Es ist vollkommen egal was Sie vorlegen, sobald dort NAME steht ist der Spaß vorbei. Wie wäre es den mit nichts Vorlegen? Denn auch die Vorlage des GS führt unweigerlich zur Personenstandsfälschung der Bediensteten. Natürlich muss man dazu Seinen Rechtskreis auch Augmentieren können. Aus meinen Erfahrungen kann ich sagen, dass diese Strategie die beste ist. Fragen Sie sich doch mal mit wem Sie Identisch sind. Wieso wollen Sie sich also Identifizieren?
F: Es gibt eine Seite www.gelberschein.net und eine Seite www.gelberschein.info, gehören die zusammen oder sind das zwei verschiedene "Betreiber" ?
MfG
A: Die Seite www.gelberschein.net und www.gelberschein.org sind identisch. Die Seite www.gelberschein.info gehört nicht zu uns. Hier hat sich der Betreiber nach der Trennung entschlossen ein Geschäftsmodel zu installieren.
F: Wie soll man es deuten wenn in der Meldeauskunft nun plötzlich das Wort "Deutscher" zu finden ist ?
Danke für die Antwort
A: Es steht ja leider nicht unter Staatsangehörigkeit.
F: Hallo Leute, mal eine Grundsätzliche Frage zu der ich nicht wirklich sinnvolle Antworten gefunden habe... Ist es nun "aus der Familie Mustermann" oder "aus dem Hause Mustermann"? Bitte mit einer kurzen Begründung. Danke
A: Trägt man den Geburtsnamen, heißt es aus dem Hause. Trägt man den Namen des Partners, heißt es aus der Familie.
F: mal eine grundsätzliche frage:welche gesetze gelten eigentlich noch? §23 GG gestrichen=kein geltungsbereich,= gesetze nichtig!urteil bundesverfassungsgericht vom 25.7.2012:
Bundeswahlrecht verfassungswidrig=alle gesetze,"staatsverträge"seit 1956 nicht verfassungskonform;alle regierungen, parlamente nicht verfassungskonform seit 1956. §15 GVG gestrichen= keine staatlichen gerichte mehr. ab dezember 2007 alle gerichte=handelsgerichte!Worauf kann man sich gegenüber den bediensteten berufen? sind z.b. stgb,bgb,beamtenrecht etc, für die bediensteten noch bindend? können diese sich auf das handelsrecht berufen,und meinen Antrag als "angebot" einfach nicht annehmen,weil sie kein geschäft mit mir tätigen wollen? soweit erstmal.
A: Für bekennendes Personal der immer bunter werdenden Republik sind nach Handelsrecht(HGB §17) alle Gesetze(AGB) einschlägig. Eine Firma braucht keinen Geltungsbereich. Für Bundesstaatenangehörige gilt EGBGB Art. 5.
07.06.2016
ScottishBreakfast
F: Aus S-H gibt es ja dieses Schreiben, aus dem hervor geht, dass nicht "Beamter" werden kann, der im Wortlaut eine andere Staatsangehörigkeit besitzt, also einen Gelben Schein. Wie ist das bei Menschen, die bereits "Beamte" sind - in diesem Fall frühpensioniert. Können die spezielle Probleme irgendwelcher Art bekommen, bspw. Entzug oder Minderung der Frührente?
A: Das Problem bei "Beamten" liegt eher im Arbeitsleben und nennt sich Mobbing des Arbeitgebes.
F: Das auszufüllende Dokument "Kinder unter 16 Jahren" ist leider nicht als Ausfüllhilfe aufgeführt. Wäre es möglich dieses noch in der Rubrik "Ausfüllhilfen" einzufügen?
A: Das ist doch fast identisch mit dem anderen!
F: Hallo ich möchte den gelben schein weiß aber ne so richtig wie ich forgehn soll mfG kühn
A: Die Seite gelberschein.net besteht aus mehr als Fragen und Antworten.
F: PStG §5
(5) Für die Fortführung der Personenstandsregister und der Sicherungsregister gelten folgende Fristen:
1. Eheregister und Lebenspartnerschaftsregister 80 Jahre;
2. Geburtenregister 110 Jahre;
3. Sterberegister 30 Jahre.
Heisst das wenn diese fristen verstrichen ist, das der Staatsangehörigkeit nich mehr zu beanragen ist?
A: Nein die Urkunden werden dann Digitalisiert und kommen ins Archiv.
F: Hallo,
mich würde zum Vergleich Interessieren, was ihr genau in eurer Vollauskunft stehen habt.
Sowohl mit und ohne Schein.
Bei mir steht hier bei Staatsangehörigkeit folgende 2 Einträge:
Art : Deutscher
000 Deutsch
Vor allem möchte ich wissen ob das Wort Deutscher in der Vollauskunft auch bei Leuten steht, die noch keinen Schein haben.
Danke
A: In der Vollauskunft der jur. Person sollte "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderen Nachweis" stehen. An Deutsch ändert sich nichts bei der jur. Person.
F: Wir haben seit 1 Woche die deutsche Staatsangehörigkeit erhalten. Soweit ist auch alles richtig gelaufen. Meine Frau und ich beantragen nun einen Auszug aus unserem ESTA-Register. Wie sieht es mit unseren minderjährigen Kindern aus? Die haben ja lediglich einen Reisepass, genauso wie meine Frau und ich. Den Personalausweis haben wir beide bereits abgegeben. Haben minderjährige bereits einen ESTA-Eintrag, wenn ja, wie benatrage ich den? Der RE-Antrag ist ja nur im eigenen Namen auszufüllen. Die gleiche Frage gilt auch für die Vollauskunft. Vielen Dank.
A: Für die jur. Person (Name) hat sich nichts geändert. Also ist auch nichts anders zu beantragen, wenn Sie mit der jur. Person agieren wollen oder müssen.
F: Hallo Zusammen. Ich möchte, im Ausland lebend, den Perso auch loswerden. Bekomme ich das evtl. in der Botschaft geregelt? Könnte mir meine Abstammungsurkunde hilfreich sein?
besten Dank!
A: Die Botschaft bleibt ja Ihr einziger Ansprechpartner im Ausland. Ob Sie das geregelt bekommen liegt nicht an der Botschaft sondern an Ihnen.