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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Sebastian
F: Was kann passieren wenn man eine Kopie (in geistiger Umnachtung) vom Perso hat machen lassen, beim Antrag abgeben??

A: Da hilft nur Daumen drücken. Entweder Sie landen jetzt im Gebietsstand von 1913 oder eben nicht, sondern in dem von 1937. Das ist halt jetzt Lotto...


14.07.2015
ANDY
F: ich habe das selbe problem wie patrick. ich habe jetzt 1,5 stunden die vorträge angesehen und mehrmals den link ERPROBTES gelesen und weiss immernoch kein rat auf die frage : was tun wenn die staatsangehörigkeitsbehörde von mir und meinen vorfahren die kompletten meldebescheinigungen will von geburt bis tod ??? muss ich die einreichen ? wenn nein, was wenn die ohne diese bescheinigugen den antrag nicht annehmen. ich wäre sehr dankbar über ein direkt antowrt ohne verweiss auf irgendeinen link !

A: Sie haben keinen Zugriff auf die Unterlagen Dritter! Das schreiben Sie und beachten dabei den Artikel unter "ERPROBTES".


14.07.2015
David U.
F: Meine Fraundin und ich werden den Antrag F einreichen. Auch den Antrag FK, für unsere Kinder. In Potsdam gibt es sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wo müssen denn die Anträge dann hin geschickt werden?

A: Das können wir Ihnen auch nicht sagen. Fragen Sie dort doch einfach an.


14.07.2015
privat
F: Welche dt. Staatsangehörigkeit wird einem bei der Beantragung der Feststellung der dt. STA bestätigt? die verwaltungstechnische oder die gesetzliche?

A: Beide.


14.07.2015
michael
F: hallo. ich habe alles genau so gemacht wie ihr es beschrieben habt. jetzt will die behörde noch die meldebescheinigungen von mir, papa , opa und uropa. muss ich diese einreichen und wenn ja, soll ich meldebescheinigungen oder aufenthsaltsbescheinigungen einreichen ? konnte dies bei keinem video oder bei erprobtem nachlesen.

A: Lesen Sie bitte den ersten Artikel unter "ERPROBTES". Auf Unterlagen Dritter haben Sie keinen Zugriff.


14.07.2015
julius
F: Ich habe in der DDR Wehrdienst geleistet (3 Jahre): angeben oder nicht?

A: Ja.


14.07.2015
David Ulbricht
F: Meine Freundin und ich werden den gelben Schein für uns und unseree Kinder beantragen. Die Frage die sich mir stellt ist: Wo? Hier in Pptsdam gibt sowohl eine Ausländerbehörde als auch eine Staatsangehörigkeitsbehörde. Wohin also mit den Anträgen?

A: Landratsamt.


14.07.2015
Matthias
F: Hallo, zu Anlage V 3.2 und 3.3 wird geschrieben, dass der Großvater, bzw. Urgroßvater die preußische Staatsangehörigkeit besitzt. Gilt dieses auch, wenn der Großvater im Großherzogtum Oldenburg geboren ist? Danke und freundliche Grüße

A: In dem Falle ist es selbstverständlich die Staatsangehörigkeit des Großherzogtums Oldenburg.


14.07.2015
Thomas F.
F: Hallo, langen beglaubigte Kopien ( vom Ortsbeirat ) der Geburtsurkunden meiner Verwandten ?

A: Ja


14.07.2015
Sven
F: Hallo, ich habe am 31.12.14 meinen Antrag per Einschreiben an die örtl. Ausländerbehörde geschickt. Dieser ist am 02.01.15 dort eingetroffen. Bis heute habe ich noch keinerlei Reaktion bekommen. Sollte ich mal Nachfragen was der Bearbeitungsstand ist oder soll ich mich noch gedulden?

A: Eine Prüfung kann schonmal 2 bis 3 Monate dauern, aber Sie können sich ja einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand erkundigen.


14.07.2015
Ich
F: Meine Vorfahren stammen von den Sternen. Wo kann ich meine galaktische Herkunft nachweisen und warum?

A: Für Sie als Außerirdischen ist das GVA, also das Galaktische Verwaltungsamt direkt zuständig. Das Feststellungsverfahren bei dieser Behörde wird telepathisch beantragt, somit fällt da auch der ganze lästige Papierkram flach...


14.07.2015
Hans77
F: Hallo, wie verhält es sich wenn ich von mein Opa Väterliche seite keine Dokumente habe und die auch nicht bekommen kann? Die sind alle im Krieg weg gekommen. Von ihm selber weiß ich nur den Namen. Vom Opa meiner Mutter habe ich zur Zeit nur den Wehrpass. Kann ich denn über den Opa Mütterlicher seite den Antrag stellen?

A: Nein, das können Sie nicht. Forschen Sie weiter, nutzen Sie andere Kanäle (Kirche usw.).


14.07.2015
Tanja
F: Beim FK 1.15 Das Sorgerecht ergibt sich aus...? Ich hab alleiniges Sorgerecht.....muss ich das so angeben?Anlage V ist ja inkl mein fertigen Antrag?...Dankeschön:)) PS: sollte ich anschliessend besser ein Notar aufsuchen?

A: Unter 1.15 FK schreiben Sie sowas wie "Mutterschaft" oder so. Ja, alles weitere für Ihr Kind ergibt sich aus Ihrem eigenen Antrag. In welcher Angelegenheit wollen Sie einen Notar aufsuchen?


14.07.2015
Tanja
F: gibt es eine Ausfüllhilfe für den Kinderantrag?

A: Nein, aber das grundsätzliche sollte sich ja aus der des normalen Antrags ergeben. Wo klemmt es denn?


14.07.2015
Lutz
F: Meinem Staatsangehörigkeitsausweis lag eine Empfangsbestätigung bei, die ich an die Behörde unterschrieben zurückschicken soll. Auf dem Formular soll ich den Erhalt des Staatsangehörigkeitsausweises, des Feststellungsbescheides und des Gebührenbescheides bestätigen. Soll oder muss ich dies wirklich machen?

A: Eine Empfangsbestätigung können Sie denen ruhig geben, aber bitte eben keine komischen Erklärungen oder sonstwas unterzeichnen!


14.07.2015
Vitali
F: Kann man als Spätaussiedler den gelben Schein erhalten und auf was kommt es an

A: Das kann man mit den Infos nicht sagen. Auf einen Vorfahren auf Reichsgebiet vor 1914.


14.07.2015
Matthias
F: reicht die Sterbeurkunde, zum beantragen nach Rustag aus, wenn dort draufsteht wo und wann der Großvater geboren ist??? Mir ist es nicht möglich eine Geburtsurkunde zu bekommen, weil er in Klein Gluscha, Kreis Kowell ( Heute Ukraine ) geboren ist. Kann den Ort auch nicht im Gemeindeverzeichniß finden.

A: Wenn Ihr Vorfahre nicht auf dem Gebiet eines Bundesstaatesgeboren wurde, dann ist das eben leider so.


14.07.2015
Eduard M
F: Kann ich als Vertriebener/Aussiedler den staatsangehörigkeitsausweis beantragen nach RuStag von 1913

A: Das ist so einfach nicht zu beantworten. Es hängt z.B. auch davon ab, ob Sie eingebürgert wurden oder nicht. Schildern Sie Ihren Fall bitte etwas detaillierter.


14.07.2015
Der aufgewacht Mensch
F: hallo,leute!danke für euren fleiss und mühe die blinden sehen zu lassen zu denen ich auch einst gehörte! Bin grade bei feststellung kind antrag;Frage:bin nicht mit meiner Frau verheiratet,lebe in trennug habe umgangsrecht für mein Sohn aber kein sorgerecht er trägt allerdings mein nachnamen habe auch die vaterschaft anerkant wen soll ich als sorgeberchtigten jetzt eintragen? Brauche ich die unterschrift der Mutter auf den Antrag? und letzte frage wie lange dauert der esta auszug beim bva habe schriftlich vor 4 woche den antrag per post abgeschickt!?letzte frage die vollauskunft muss doch die dame vom Einwohnermeldehamt selbst Ändern(also die personstandsänderung)das ist doch zeitlich unabhängig und hat nix mit dem bva(rückmeldung zum e.w.m.amt) zu tun oder???

A: Sie sind augenscheinlich gar nicht berechtigt den Antrag für Ihren Sohn zu stellen. Dies müßte die Mutter tun, am besten auch für sich selbst und die Ableitung erfolgt dann auch für Ihren Sohn über die Linie der Mutter.


14.07.2015
Tom
F: Ich bin hessischer Staatsangehöriger nach RuStAG 1913 und bin mit einer Ungarin verheiratet. Gemäß des für mich geltenden RuStAG § 6 hat sie damit auch die hessische Staatsangehörigkeit.?!

A: Ja nach dem RuStAG ist das so.


14.07.2015
Anna Ula
F: Beim Antrag auf Abstammung §4 Abs. 1 ist in dem Formular unter Punkt 4.2 die Frage nach anderen Staatsangehörigkeiten. Dort muss ich ja die Preußische eintragen. Ich habe aber noch die Polnische , muss diese auch eingetragen werden oder kann ich diese einfach weglassen??

A: Wenn Sie sie besitzen, dann sollten Sie sie auch eintragen.


14.07.2015
Jürgen
F: mein grossvater mütterlicher seite ist geboren 1906 in schwandorf/bayern. leider habe ich keine geburtsurkunde von ihm und meinen eltern (schwierige familie). kann man den antrag auch ohne urkunden einreichen und das amt sucht sich das selber`??

A: Wir machen das hier alles nicht zum Spaß! Bitte besorgen Sie sich sämtliche Urkunden!


14.07.2015
Jonas
F: Ich habe eine Frage zu meiner ererbeten Staatsangehörigkeit: Mein Großvater wurde vor 1913 in der preußischen Provinz Sachsen geboren, zog dann aber sehr schnell mit seinen Eltern ins Herzogtum Braunschweig. Dort heiratete er meine Großmutter, wurde dann sogar Bürgermeister in dem Dorf. Kann es wirklich sein, dass ich nur meines Großvaters wegen die Staatsangehörigkeit von Preußen habe? Oder könnte es sein, dass mein Großvater, auch weil er ja Bürgermeister im Bundestaat Braunschweig wurde, seine Angehörigkeit wechseln musste, sodass ich jetzt Staatsangehöriger von Braunschweig bin? Und war meine Oma wirklich angeheiratete Preußin, obwohl sie als Braunschweigerin geboren wurde und nie ihren Geburtsort verlassen hat? Ich frage das deshalb, weil ich die Angaben natürlich gern korrekt machen möchte, und weil ich eine Chance suche, selber die Statsangehörigkeit von Braunschweig eintragen zu können, die liegt mir sehr am Herzen.

A: Wenn Ihr Großvater seine Staatsangehörigkeit gewechselt hat gib es dazu eine Urkunde. Ansonsten bestand Niederlassungsfreiheit in den Bundesstaaten. Also werden Sie wohl Preuße sein.


14.07.2015
Odin
F: Ich habe meinen Abstammungsnachweis bis zum Großvater, der 1911 in Preußen ehelich zur Welt kam, geführt. Das mein Großvater zum Zeitpunkt seiner Geburt ehelich zur Welt kam, geht aus dem beglaubigten Geburtsnachweis aus dem abgelichteten Originaltext hervor. Seine Eltern werden dort namentlich mit korrektem Vor- und Familiennamen genannt und "seiner Ehefrau" (geborene ...) steht auch im Text. Ich habe also bis vor RuStAG 1913 meine Abstammung abgeleitet. Frage a) Muß ich auch noch die Eheschließung der Eltern meines Großvaters, also meiner Urgroßeltern, als Nachweis der ehelichen Geburt meines Großvaters 1911 der "Behörde" unterbreiten? (Die Urkunden der Ehelschließungen meiner Eltern und Großeltern und die Geburtsnachweise meines Großvaters, Vaters und mir wurden der "Behörde" unterbreitet.) Frage b) Muß ich (zwingend) davon ausgehen, dass ich bereits meine Geburt durch Abstammung nach §§ 1, 3, 4 Abs. 1 RuStAG 1913 korrekt abgeleitet und nachgewiesen habe? (Im EStA-Register taucht der Begriff Glaubhaftmachung auf.)

A: a) Nein.
Ja, Sie machen glaubhaft und die Verwaltung prüft, woraufhin / wodurch eben die Feststellung erfolgt.


14.07.2015
Thomas Frey
F: Meine Oma geb 1912 hat ein uneheliches Kind (meinen Vater ) geboren.Der Vater von ihm ( meine Opa) starb noch während der Schwangerschaft ohne das es zu einer Heirat kam. Nach ca 1 Jahr hat Sie einen anderen Mann geheiratet .Frage kann ich Sie im Antrag als Verwandschaftsverhältnis angeben und wenn ja was muss ich bei dem Familienstand im Antrag angeben ( ledig und verheiratet ) oder "nur ledig" zum Zeitpunkt der Geburt meines Vaters ?

A: In diesem Fall ist über die Mutter abzuleiten, es sei denn, der andere Mann hat Ihren Vater adoptiert. Die Geburtsurkunde Ihres Vaters sollte da sehr aussagekräftig sein. In den Antrag würde ich verheiratet oder verwitwet eintragen.


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