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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Jonas
F: Ich habe eine Frage zu meiner ererbeten Staatsangehörigkeit: Mein Großvater wurde vor 1913 in der preußischen Provinz Sachsen geboren, zog dann aber sehr schnell mit seinen Eltern ins Herzogtum Braunschweig. Dort heiratete er meine Großmutter, wurde dann sogar Bürgermeister in dem Dorf. Kann es wirklich sein, dass ich nur meines Großvaters wegen die Staatsangehörigkeit von Preußen habe? Oder könnte es sein, dass mein Großvater, auch weil er ja Bürgermeister im Bundestaat Braunschweig wurde, seine Angehörigkeit wechseln musste, sodass ich jetzt Staatsangehöriger von Braunschweig bin? Und war meine Oma wirklich angeheiratete Preußin, obwohl sie als Braunschweigerin geboren wurde und nie ihren Geburtsort verlassen hat? Ich frage das deshalb, weil ich die Angaben natürlich gern korrekt machen möchte, und weil ich eine Chance suche, selber die Statsangehörigkeit von Braunschweig eintragen zu können, die liegt mir sehr am Herzen.

A: Wenn Ihr Großvater seine Staatsangehörigkeit gewechselt hat gib es dazu eine Urkunde. Ansonsten bestand Niederlassungsfreiheit in den Bundesstaaten. Also werden Sie wohl Preuße sein.


14.07.2015
Odin
F: Ich habe meinen Abstammungsnachweis bis zum Großvater, der 1911 in Preußen ehelich zur Welt kam, geführt. Das mein Großvater zum Zeitpunkt seiner Geburt ehelich zur Welt kam, geht aus dem beglaubigten Geburtsnachweis aus dem abgelichteten Originaltext hervor. Seine Eltern werden dort namentlich mit korrektem Vor- und Familiennamen genannt und "seiner Ehefrau" (geborene ...) steht auch im Text. Ich habe also bis vor RuStAG 1913 meine Abstammung abgeleitet. Frage a) Muß ich auch noch die Eheschließung der Eltern meines Großvaters, also meiner Urgroßeltern, als Nachweis der ehelichen Geburt meines Großvaters 1911 der "Behörde" unterbreiten? (Die Urkunden der Ehelschließungen meiner Eltern und Großeltern und die Geburtsnachweise meines Großvaters, Vaters und mir wurden der "Behörde" unterbreitet.) Frage b) Muß ich (zwingend) davon ausgehen, dass ich bereits meine Geburt durch Abstammung nach §§ 1, 3, 4 Abs. 1 RuStAG 1913 korrekt abgeleitet und nachgewiesen habe? (Im EStA-Register taucht der Begriff Glaubhaftmachung auf.)

A: a) Nein.
Ja, Sie machen glaubhaft und die Verwaltung prüft, woraufhin / wodurch eben die Feststellung erfolgt.


14.07.2015
Thomas Frey
F: Meine Oma geb 1912 hat ein uneheliches Kind (meinen Vater ) geboren.Der Vater von ihm ( meine Opa) starb noch während der Schwangerschaft ohne das es zu einer Heirat kam. Nach ca 1 Jahr hat Sie einen anderen Mann geheiratet .Frage kann ich Sie im Antrag als Verwandschaftsverhältnis angeben und wenn ja was muss ich bei dem Familienstand im Antrag angeben ( ledig und verheiratet ) oder "nur ledig" zum Zeitpunkt der Geburt meines Vaters ?

A: In diesem Fall ist über die Mutter abzuleiten, es sei denn, der andere Mann hat Ihren Vater adoptiert. Die Geburtsurkunde Ihres Vaters sollte da sehr aussagekräftig sein. In den Antrag würde ich verheiratet oder verwitwet eintragen.


14.07.2015
Klaudia
F: Hallo, ich habe mir auch alles genau durchgelesen - und nun auch auf die Gefahr hin, dass Ihr mich "haut": Ein Freund hat mich gefragt, warum es nicht ausreichen würde, wenn er den beglaubigten Auszug aus dem damaligen Heiratsregister seiner Großeltern anstelle der Geburtsurkunde seines Opas (deren Erbringung sich als echt schwierig gestaltet) dem Antrag beizufügen. Auf diesen handschriftlichen alten Standesamtseinträgen befinden sich die Namen der Ehegatten, der jeweiligen Eltern der Ehegatten, die Geburtsdaten, die Geburtsorte, die Registriernummern und Eintragungsdaten der Geburten sowie die dazugehörigen Standesämter. Eine Geburtsurkunde bzw. ein Geburtsregisterauszug enthält doch ebenfalls nur die Daten wann, wo, zu welcher Registriernummer und die Eltern. Ich konnte ihm das nicht beantworten. Kann mir / uns das hier jemand sagen? Danke im Voraus aus Bremen.

A: Ja, im Grunde sollte dies sogar ausreichen! Da aber die Behörden - jedenfalls viele - jede Gelegenheit nutzen um uns in den falschen Gebiets- und Rechtsstand zu versetzen, sollten wir Ihnen da erst gar keine Angriffsfläche bieten und alles so stichhaltig und wasserdicht wie möglich zu machen.


14.07.2015
H.S:
F: Was ist, wenn ich in Bagdad/Irak geboren wurde und ich nachweisen kann, dass meine Eltern und Grosseltern aus Preußen kommen? Wie fülle ich meinen Geburtsstaat aus?

A: 1. Alles wunderbar, kein Problem.
2. Irak.


14.07.2015
Andreas
F: Hallo - meine Eltern wurden nach meiner geburt geschieden - brauch ich dann deren Scheidungsurteil ?

A: Nicht unbedingt.


14.07.2015
Frank
F: Hallo, ich habe bei meiner Ausländerbehörde einen Staatsangehörigkeitsantrag gestellt. Ich habe mit Originaldokumenten nachgewiesen, dass mein Urgroßvater (die Linie von meinem Vater, Großvater, Urgroßvater) 1908 in Preußen geboren wurde. Die Beamtin von der Ausländerbehörde hat gesagt, dass der Antrag nur bis 1938 zurückgeprüft wird. Wie kann ich darauf reagieren? Ich habe von meinem Vater die Heiratsurkunde angegeben, auf dieser ist ausgewiesen, dass er Deutscher Staatsangehöriger ist. Kann ich hier die Geburtsurkunde noch nachreichen?

A: Steht alles unter "ERPROBTES". Die Dame hat den Antrag so zu bearbeiten wie Sie ihn stellen! Ja, reichen Sie sie nach.


14.07.2015
Patrick
F: Guten Morgen. Ich bin im Februar 1989 Unehelich geboren, meine Eltern heirateten im Juni 1989. Allerdings ist meine Geburtsurkunde erst an dem tag der Hochzeit meiner Eltern ausgestellt und Unterschrieben wurden. Auf dieser Geburtsurkunde stehe ich mit meinem Vaterlichen Nachnamen drauf, eine Angabe zum Geburtsname ist nicht vermerkt. Also muss ich über die Blutlinie meines Vaters gehen, ist das korrekt? Falls ich zur Geburt und bis zum Tag der Heirat meiner Eltern den Mutterlichen Nachnamen hatte, müsste ich ja über die Blutlinie meiner Mutter gehen. Oder ist das nun endgültig bindend was auf der Geburtsurkunde steht, die aber erst 4 Monate nach meiner Geburt ausgestellt wurde (zum Tag der herat meiner Eltern)? Vielen Dank schonmal im voraus. LG

A: Siel leiten einfach ganz normal von Ihrem Vater ab. Rein formal zählen Fälle wie Ihrer als eheliche Geburt.


14.07.2015
erika
F: Guten Abend, ich habe hier zwei verschiedene Formulare: 1. Antrag auf Festellung der Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis) und 2. Antrag auf Austellung eines Ausweises über die RRechtstellung als Deutscher. Kann mir bitte jemand sagen, welcher der richtige ist. Besten Dank im Voraus

A: Ja, ich glaube keiner von beiden. Nutzen Sie die Anträge auf unserer Seite und die Ausfüllhilfe.


14.07.2015
Vladimir.M
F: Hallo gelbes Schein Team ! Respekt für eure Mühe und Hilfe!!! Meine Frage ist , meine Eltern sind gebürtige Jugoslawen! Ich bin in Deutschland geboren und habe einen Deutschen Perso und Reisepass. Habe ich das richtig verstanden das die Vorfahren im Deutschen Reich geboren sein müssen um den gelben Schein zu beantragen.Für eure Antwort danke ich voraus . Gruß Vladimir

A: Ja das haben Sie richtig verstanden.


14.07.2015
Thomas aus dem Königreich Bayern
F: Ich habe den gelben Schein bereits Anfang der 90er erworben, weil ich eine Österreicherin heiraten wollte. Welches Formular ich dabei ausgefüllt habe und welche angaben ich gemacht habe weiß ich nicht mehr. Jedoch hatte ich zum Beweis eine beglaubigte Kopie der Heiratsurkunde meines Großvaters erwirkt und beim Standesamt abgegeben. Der gelbe Schein ist übrigens auf 5 Jahre befristet und somit abgelaufen. Was soll ich nun tun? Muss ich den gelben Schein nochmal beantragen? Kann ich auf Basis des ursprünglichen gelben Scheins gleich widersprechen?

A: Beantragen Sie den gelben Schein neu.


14.07.2015
Roland W.
F: Mein Großvater ist am 03.08.1913 geboren also 11 Tage nach RuStag 22.07.1913. Gestern hatte jemand behauptet, dass der gelbe Schein nur vor dem 22.07.1913 gilt. Das stimmt doch hoffentlich nicht. Vielen Dank für die Antwort.

A: Nein! Sauber abgeleitet ist vor dem 1.1.1914.


14.07.2015
Julius
F: Hallo, ich wohne seit 10 Jahren in Belgien. Bei welchem Amt stelle ich den Antrag? Vielen Dank

A: Bei dem BVA.


14.07.2015
Bianca
F: Ich bin gerade dabei, alles für die Anträge für meinen Mann, meine Kinder und mich fertig zu machen. Da alle Vorfahren verheiratet waren, gehe ich ja immer nach dem Vater. Ich habe jetzt auch schon alle Geburtsurkunden bzw, auch eine Sterbeurkunde, weil es die entsprechende Geburtsurkunde aus dem Kreis Oppeln wohl nicht mehr zu geben scheint. Beim Ausfüllen der Anlagen V bin ich jetzt über die Daten der Hochzeiten gestolpert. Muss ich das auch nachweisen? Heißt, muss ich die Heiratsurkunden beibringen? Es war schon schwer, die Geburtsdaten und Geburtsorte der Großväter herauszufinden. Wie stelle ich das jetzt an? Aus den Geburtsurkunden meines Mannes, seines Vaters und Großvaters gehen ja die Eltern hervor, die eigentlich (bis auf einen Doppelnamen) immer den selben Nachnamen tragen. Reicht das dann, wenn ich mein Kreuz bei "verheiratet" setze oder muss ich da wirklich eintragen, wann und wo sie geheiratet haben? Was passiert, wenn ich das nicht herausbekomme bzw. wie kann ich das herausbekommen? Verwandschaft gibt es keine mehr, die man fragen könnte.

A: Selbstverständlich müssen Sie die Heiratsurkunden beibringen, da diese nunmal zur lückenlosen Glaubhaftmachung der Abstammung gehören. Sie gehen einfach rückwärts vor und klappern die Standesämter (nochmal) ab, um an die notwendigen Informationen zu gelangen. Oft kann auch die Kirche weiterhelfen... Sie schaffen das!


14.07.2015
Jutta
F: Hallo, ich habe Fragen zu den Vorfahren usw. Mein Großvater, 1908 in Köln geboren. Mein Ur-Großvater und Ur-Ur-Großvater jedoch in Nürnberg, beide auch dort verstorben. Jetzt weiß ich nicht ob die Angaben über meinen Großvater (1908, Köln) ausreichen ist - und ob ich alle weiteren Vorfahren einfach weg lassen kann - oder ob der Geburtsort meines Ur-Großvaters ausschlaggebend ist für die Abstammung. Vielen dank schon mal & alles Liebe, Jutta

A: Das Jahr 1908 liegt chronologisch vor dem Jahr 1914 und die Ableitung bis dahin reicht also völlig aus.


14.07.2015
Robin
F: Hallo, bzgl. der Ahnennachweise habe ich das problem, dass mein Vater seinen Vater nicht kennt, seine Eltern waren bei geburt verheiratet, sondern nur seine Großeltern, die Ahnen seiner mutter sind leider auch nicht aufzufinden. Besteht auch die möglichkeit den Ahnennachweis meiner Mutter zu erbringen da ich diese mit Namen, Geb. Datum ect. bis ins 18. JH lückenlos nachverfolgen kann? besten Dank

A: Ich nehmne an, Sie haben in Ihrer Frage ein "nicht" vergessen, sonst macht der erste Satz nämlich keinen Sinn... zum letzten mal:

Robin = ehelich geboren > Ableitung über den Vater
Robins Vater = unehelich geboren > weitere Ableitung über die Mutter des Vaters von Robin
... und so weiter und so fort bis vor 1914 ...

Eine nachträgliche Heirat der Eltern und Anerkennung der Vaterschaft zählt dabei auch als eheliche Geburt.


14.07.2015
Tanja
F: Hab grad nochmal gelesen..." KOPIEN (für den Antrag) der Original Urkunden , muss ich beglaubigen lassen?

A: Original ist und bleibt Original. Eine Kopie vom Original reicht für den Antrag völlig aus.


14.07.2015
Ulrich
F: Vielleicht wurde diese Frage schon gestellt, aber ich habe noch keine Antwort gefuden.in meinem Fall müsste ich über meinen Vater gehen.mein Großvater ist 1904 in Kamen also heute NRW geboren.wie bekomme ich raus wie dieser kreis in 1913 benannt war.. ?Das müsste ich doch für den Antrag wissen oder? vielen dank für die Antwort

A: Dafür ist das Gemeindeverzeichnis unter der Rubrik "PRAKTISCHES" da.


14.07.2015
Markus
F: Noch eine vorerst letzte Frage, dann habe ich meinen Antrag endlich Fertig: Wie schon beschrieben haben meine Eltern ein halbes Jahr nach meiner Geburt geheiratet. In meiner ersten Geburtsurkunde habe ich den Nachnamen meiner Mutter aus erster Ehe. Auf der Abstammungsurkunde nach der Hochzeit besitze ich dann meinen jetzigen Familiennamen (meines Vaters). Trage ich nun im Feld 1.2 Geburtsname den tatsächlichen Geburtsnamen ein oder lasse ich dieses Feld leer? Ich möchte nur alles korrekt einreichen um keine Angriffsfläche zu bieten. Deshalb nochmals vieln lieben Dank!

A: Es reicht, wenn Sie den Geburtsnamen weglassen und die zweite Geburtsurkunde einreichen.


14.07.2015
Stefan Noack
F: Habe hier die Anlaufstelle für den gelben Schein in Duisburg, die machen aber nur Termine um vermutlich den Leuten das auszureden. Ich denke man hält sich daran wie Sie es unter erpropten empfehlen dort nicht persönlich zu erscheinen. Hier anbei die Adresse http://www.duisburg.de/vv/produkte/produkte_amt32/102010100000086140.php

A: Was haben Sie denn erwartet? Wir haben schließlich nicht umsonst immer wieder darauf hingewiesen, daß die Behörden verhindern und nicht aufklären sollen.


14.07.2015
Jenny Q
F: Ich kam am 02.03.1975 als Kind einer Schülern (geb.1959) unehelich zur Welt. Ich trug den Namen meiner Mutter bis diese meinen leiblichen Vater 1976 heiratete und der die Vaterschaft anerkannte. seither trug ich seinen Namen. Muß ich nun die väterliche oder mütterliche Blutlinie bis vor 1913 für einen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG nachweisen? Danke

A: Sie leiten über die väterliche Linie ab.


14.07.2015
Stefan Noack
F: Kann ichauch Geburtsurkungen kopieren und diese unter Vorlage der Originale bei dem für mich zuständige Standesamt beglaubigen lassen?

A: Ja, aber versuchen Sie es ruhig bei der Kirche. Das ist erstens ein "echtes Amt" und zweitens sind die Beglaubigungen günstiger bis kostenlos, eine kleine Spende tut es dann auch.


14.07.2015
Alexander P.
F: Also wenn ich in Schwerin (Mecklenburg) geboren wurde, muss ich dann im Antrag Preußen [Deutschland als Ganzes] oder Großherzogtum Mecklenburg Schwerin eingeben? Und wenn ich als Kind ins Dominialamt Hagenow gezogen bin, wann gebe ich da als Wohnsitzstaat an? Danke für die Unterstützung.

A: Ihre Geburt spielt für Ihre Staatsangehörigkeit keine Rolle. Wichtig ist der Geburtsstaat des Vorfahren von dem Sie ableiten. Wohnsitzstaat natürlich der in dem Sie jetzt Wohnen.

Hagenow {Stadt} = Stadt Hagenow / Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin


14.07.2015
HokusPokusFidibus
F: Hallo, von wem leite ich ab wenn ich 1952 geboren bin meine Eltern erst 1955 geheiratet haben und in meiner Geb.Urkunde vermerkt wurde, dass nach der Eheschließung ich dieRechtstellung eines ehelichen Kindes erlangt habe? Bitte um eure Hilfe. Danke schonmal im Voraus

A: Über Ihren Vater.


14.07.2015
Markus
F: Leider muß ich nochmal eine Frage stellen. Da es sich jetzt anbietet alles in einem "Aufwasch" zu erledigen, wuerde ich für meine Kinder (4 Monate bzw. 5 Jahre) auch gleich die Feststellung beantragen mittels Antrag FK. Nun meine Frage: Ist es Ratsam für die beiden jeweils Separat nochmals alles (Urkunden usw.) einzureichen oder würde es genügen die beiden Anträge zu meinem dazu zu tun? Nochmals vielen Dank für Ihre bemühungen! Mit hochachtungsvollem Gruß, Markus

A: Das geschickteste ist, Sie machen das wirklich alles in einem Aufwasch, denn Ihre minderjährigen Kinder bekommen ja keinen eigenen, sondern werden in der Regel auf Ihrem StAG-Ausweis mit aufgeführt. Für die Kinder fügen Sie jeweils deren Auszüge aus dem Geburtenregister bei.


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