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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Axel
F: Erst mal vielen Dank, daß ihr diese Infos mit mir teilt und ich dadurch die Chance habe meinen Staus zu verändern! Hier noch zwei Fragen: Kann mein Sohn später (im Moment kommt das Ganze für Ihn wohl nocht nicht in Frage) für seinen Ausweis meinen Ausweis als Unterlage nehmen und nur noch seine Geburtsurkunde und die Heiratsurkunde von seiner Mutter und mir dazuschicken. Würde dies ausreichen, oder muß er auch alle Unterlagen bis zu seinem Urgroßvater gehen. Ich stamme aus Württemberg berufe ich mich für den Eid dann auch auf die Preusische Verfassung, oder nehme ich die Verfassung 25. September 1819 mit allen Änderungen bis 1911?

A: Nein den Ausweis nicht, aber die Unterlagen sind für ihn schon hinterlegt. Er braucht also nur seine Geburtsurkunde. In der Willenserklärung (mit Eid) würde ich mich nur auf meine nachgewiesene Staatsangehörigkeit berufen.


14.07.2015
Thomas M.
F: Hallo, ich habe heute meinen Antrag auf Feststellung meiner deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner zuständigen Ausländerbehörde (Teltow-Fläming) eingereicht. Die gute Frau mir gegenüber hat meinen Antrag zwar entgegen genommen, wollte jedoch von mir den Nachweis, dass mein Vater sowie mein Großvater die deutsche Staatangehörigkeit besitzen bzw. besaßen. Bei meinem Vater würde eine beglaubigte Kopie des Personalausweise, was ja eigentlich kein Nachweis der deutschen Staatangehörigkeit ist, ausreichen. Bei meinem Großvater sieht die Beschaffung des Nachweises jedoch etwas schwieriger aus. Er lebte von 1899 bis 1966 in Deutschland. Meine Frage ist nun, bin ich wirklich dazu verpflichte den Nachweis über die deutsche Staatangehörigkeit meiner Vorfahren erbringen zu müssen und wenn ja wie und wo kann ich das machen?

A: Ich hoffe, Sie haben den Nachweis wie auf unserer Seite beschrieben geführt? Dazu gehören natürlich die Geburts- und Heiratsurkunden der Vorfahren bis vor 1914. Ausweise werden prinzipiell nicht kopiert. Zusätzlich hoffen wir dass Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit meinen, sondern die der Bundesstaaten. Informationen wie das geht finden Sie auf der Seite.


14.07.2015
Tempelburg
F: Was muß auf dem gelben Schein, dem Staatsangehörigkeitsausweis drauf stehen, wenn nach RuStaG 1913 § 1, 3, 4 Abs. 1 korrekt abgeleitet worden ist? a) Vorname Familienname, jeweils klein und normal geschrieben (Erster Buchstabe jeweils groß, keine Sperrschrift mit Leerzeichen) und b) ist deutscher Staatsangehöriger. c) Gültigkeit unbegrenzt oder entfällt oder gestichen. d) Der Landrat oder der Oberbürgermeister eigenhändig bzw. im Auftrag mit Unterschrift des Beauftragten mit Siegel. e) Präzisere Angaben zur Staatsangehörigkeit erfolgen in der nummerierten EStA-Register-Eintragung. Sind meine Antworten a), b), c), d) und e) richtig? f) "Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit [Reichsangehörigkeit 1934/1999/2000 bzw. DEUTSCH]" darf natürlich nicht drauf stehen. g) Direkte Musterbeispiele von Staatsangehörigkeitsausweisen (richtig und falsch) wären zur Anschauung hilfreich. Vielen Dank für eine Bestätigung oder Korrektur und Euren Einsatz.

A: Sie haben alles richtig verstanden und korrekt wiedergegeben.


14.07.2015
Sesam
F: Habe Antrag gem. RuSTAG per Einschreiben eingereicht. Jetzt nach 2 Wochen bekommen vom Standesamt ein Schreiben bez. Feststellungsinteresse für STAG §30 Abs.1 mit Bogen zum ausfüllen zurück. Mit Vermerk bei nichtvorliegen von aussagekräftigen Beweisen kann der Antrag nicht bearbeitet werden. Wie verhalte ich mich jetzt?

A: § 30 StAG
(1) Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde festgestellt. Die Feststellung ist in allen Angelegenheiten verbindlich, für die das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit rechtserheblich ist. Bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses kann die Feststellung auch von Amts wegen erfolgen.

Unglaublich, netter Versuch... Schreiben Sie denen am besten folgendes:

"Eine von Ihnen behauptete "Pflicht" ergibt sich aus dem von Ihnen genannten Gesetz nicht. Daher erwarte ich die Zusendung des Staatsangehörigkeitsausweises bzw. einer entsprechenden Abholungsmitteilung bis spätestens zum xx.xx.xxxx [4 Wochen Frist setzen], oder die Erteilung einer kostenpflichtigen Ablehnung innerhalb dieser Frist."


14.07.2015
Barbara
F: Wir haben zum Ende des letzten Jahres für uns und unsere beiden Söhne (15 und 17 Jahre) den Antrag auf Ausstellung des Staatangehörigkeitsausweises gestellt. Heute bekamen wir Post. Es wird eine aktuelle Meldebescheinigung verlangt (Gut - machen wir, wie in Erprobtes geschildert), aber außerdem wird uns mitgeteilt, daß "gem. Nr. 7.1.1.i.V. Nr.3.1. der Verwaltungsvorschrift im Staatsangehörigkeitsrecht (VwV-StA) die Unterschrift auf o.g. Antrag, soweit sie nicht bei der Staatsangehörigkeitsbehörde vorgenommen wurde, amtlich oder öffentlich beglaubigt sein muß". Man Bietet uns an, einen Termin zur Unterschriftenleistung vor Ort zu machen. Weiterhin wurde von mir eine eigene Geburtsurkunde verlangt, obwohl ich diese Daten mit dem, damals noch möglichen, Auszug aus dem Familienbuch (3 Generationen) nachgewiesen habe. Muß ich tatsächlich noch mal eine Geburtsurkunde nachlegen und !!! wie verhalten wir uns in der Unterschriften - Sache? Vielen Dank im Voraus - Barbara

A: Schicken Sie wie beschrieben eine Aufenthaltsbescheinigung dort hin und schreiben Sie denen am besten darüber hinaus ungefähr so etwas wie [selbstverständlich ohne die Hinweise für Sie in den eckigen Klammern]:

"Die Abstammung meiner Person geht eindeutig aus den beigefügten Urkunden der Anträge hervor. [Natürlich nur, falls dem tatsächlich so ist, bitte prüfen] Desweiteren gelten Verwaltungsvorschriften ausschließlich für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes und sind weder für uns, noch für unsere Personen gültig, sondern einzig und allein Gesetze. Daher ist unseren Anträgen nichts hinzuzufügen. Auch wird keine unfreiwillige Dienstbarkeit unsererseits geleistet. Wir erwarten also die Zusendung der Staatsangehörigkeitsausweise bzw. einer entsprechenden Abholungsmitteilung bis spätestens zum xx.xx.xxxx [4 Wochen Frist setzen], oder die Erteilung kostenpflichtiger Ablehnungen innerhalb dieser Frist."


14.07.2015
Julian
F: Im Formular F werden unter 2 bisherige Staatsangehörigkeiten/Ausweise/Pässe abgefragt. Ich bin 1985 offiziell aus der DDR ausgereist.Muß ich unter Punkt 2 irgendeine Angabe machen? Vielen dank!

A: Kuken Sie in die die Ausfüllhilfe auf unserer Seite. Angaben in den Bereich sin tunlichst zu verweiden.


14.07.2015
Thomas
F: Hallo, noch mal eine Frage: In der Ausfüllhilfe meines Antrages sind PLZ und [Deutschland_als_Ganzes] ind eckige Klammern gesetzt, ist das nur als Hinweis für die nach 1937 geborenen gedacht oder muss das im Antrag SO eingetragen werden?

A: Die eckigen Klammern sind wichtig, bitte setzen Sie sie! Juristisch bedeuten diese eine Ausklammerung.


14.07.2015
Marcus
F: Hallo ich habe freiwillig Militärdienst geleistet, allerdings nur für ca. 3 Wochen,also nicht einmal den Grundwehrdienst.Muss ich das angeben beim Antrag, oder reicht da die Angabe keinen Militärdienst? besten Dank für eure Mühen

A: Geben Sie es ruhig an.


14.07.2015
Posern
F: Geht die Beantragung auch über die Großeltern mütterlicher seits und die Mutter.

A: Gehen Sie diese Rubrik hier bitte doch einmal durch und zählen, wie oft diese Frage schon beantwortet wurde. Ein Blick ins RuStAG selbst (§ 4 Abs. 1) hilft da auch weiter, zu finden z.B. unter "HISTORISCHES" und dort sogar rot unterstrichen.


14.07.2015
Frank
F: Hallo, ich habe jetzt schon mal den gelben Schein erhalten und warte aufs Esta. Unterschrieben ist der Schein aber nur i. A. und dann Nachnahme. Darüber steht aber auch direkt die Stadt und der Fachbereich. Reicht das? Oder muss ich jetzt schon beanstanden? Vielen Dank und Grüße :-)

A: In dem Falle ist i.A. ja völlig korrekt. Nur Familienname zwar nicht, aber die Herrschaften akzeptieren es und das ist es, was schlußendlich zählt, fast alle sehen so aus. Zudem würde dort wahrscheinlich eh nicht nachgebessert werden.


14.07.2015
Daniel N.
F: Hallo und guten Tag, ich habe eine Frage bezüglich der zu bekennenden Staatsangehörigkeit. Wenn meine Vorväter in Königreich Bayern geboren wurden aber ich in Königreich Preußen, zu welcher Staatsangehörigkeit bekenne ich mich dann?

A: Ihre Staatsangehörigkeit liegt im Königreich Bayern. Ihr Geburtsstaat ist Preußen.


14.07.2015
Kirsten
F: Habe da eine Frage , in meiner Geburtsurkunde steht das ich unehelich Geboren bin ,aber mein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, ...versuche seit 2 std heraus zulesen welcher Richtung ich nehmen muss ...Vater oder Mutter ? Nicht den Kopp abreißen bitte!!! normal doch die Mutter .oder?

A: Geheiratet haben Ihre Eltern aber nicht und wenn doch, ist dann eine weitere Geburtsurkunde von Ihnen, z.B. die auf seinen Familiennamen lautet vorhanden? Wenn beide Rückfragen ein eindeutiges "nein" ergeben, dann leiten Sie definitiv über Ihre Mutter ab.
Bei durchaus verständlichen Fragen wie dieser hier werden übrigens keine Köpfe abgerissen... und auch sonst nur in Ausnahmefällen... und wenn, dann selbstverständlich völlig Sharia konform... ;-)


14.07.2015
Enrico Habiger
F: Nach gründlicher Recherche weiß ich nicht, wo und wann mein Uropa geboren wurde. Weder meine Oma kann mir das beantworten noch irgendwelche Ämter. Habe ich jetzt gar keine Chance auf diesen Schein?

A: Besorgen Sie sich am besten zunächst alle Geburts- und Heiratsurkunden von sich und den bekannten Vorfahren, die für die Ableitung notwendig sind. Oft gehen aus diesen Dokumenten auch die vorhergehenden Generationen hervor. Wenn gar nichts mehr geht, dann versuchen Sie es mal bei den entsprechenden Kirchen.


14.07.2015
Michi
F: Muss mich noch mal auf die Frage vorher beziehen. Bei Geburtsort steht zusätzlich in der Bundesrepublik Deutschland dabei. Die Adresse ist ebenfalls komplett, sprich Straße, PLZ und Wohnort. Dann ist das auch nicht korrekt, oder? Zurückweisen auf folgender Grundlage? Einfach zurückweisen wird nicht funktionieren. Danke für Eure Unterstützung!

A: Doch, die Angabe der kompletten Adresse mit PLZ ist korrekt, nur eben die Angabe BRD beim Geburtsort nicht. Ihr Geburtsstaat ergibt sich aus Ihrem Antrag, somit ist das eine Falschangabe und ein Zurückweisungs- und Nachbesserungsgrund.


14.07.2015
Michi
F: Hallo. Ich habe die Feststellung meiner Staatsangehörigkeitsnachweis beim Landratsamt beantragt und soweit auch richtig abgeleitet. Habe Post erhalten, dass er fertig ist und ich ihn nach telefonischer Terminvereinbarung abholen kann. Der freundliche Mitarbeiter vom LRA war so nett und hat mir die Urkunde was drauf steht vorgelesen und bestätigt, dass der Name richtig geschrieben ist, also 1. Buchstabe groß, der Rest klein. Das wird sich bei der Abholung hoffentlich bestätigen. Beim Geburtsort hat er mir folgendes vorgelesen: geboren am x.x.19xx in Musterstadt in der Bundesrepublik Deutschland. Ist die Nennung der Bundesrepublik Deutschland im Zusammenhang des Geburtsorts korrekt, bzw. ein Problem? Vielen Dank!

A: Üblicherweise steht dort nur der Ort, nicht einmal die PLZ ist dort angegeben. Sollte dies tatsächlich so da stehen, dann weisen Sie ihn zurück und fordern zur Korrektur auf.


14.07.2015
Martin D
F: Hallo, bitte beantworten Sie auf meine Fragen,ich will eine Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit (Staatsangehörigkeitsausweis ) stellen.In Anlage Vorfahren in Abschnitt 1.7 Kgr Preußen soll ich eingeben? und in Abschnitt 4.3 Preußen, Geburt, §1RuStaG Stand 1913 soll ich eingeben? Wenn mein Großvater wurde in 1906 aus Oberschlesien geboren?

A: Sie geben unter Geburtsstaat natürlich den Bundesstaat an, in dem Sie geboren sind. Ob dies in Ihrem Falle Preußen ist, läßt aus Ihrer Fragestellung nicht eindeutig herauslesen. Ihre Staatsangehörigkeit liegt aufgrund des Geburtsortes Ihres Großvaters jedenfalls in Preußen.

Und bitte... es geht hier nicht um die "deutsche Staatsangehörigkeit", auch wenn wir diese Feststellung über das Antragsformular billigend mit in Kauf nehmen müssen, sondern um unsere Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten! Wer sich hinreichend fit fühlt, der sollte es mit einem FORMLOSEN Antrag versuchen.


14.07.2015
Max
F: Servus! Ich bin als uneheliches Kind geboren und trug laut Geburtenregister mein erstes Lebensjahr den Nachnamen meiner Mutter bis sie meinen Vater ein Jahr später heiratete. Mein Vater ist laut Register Unehelich und es gibt keine Angaben über dessen Vater. Welcher Line habe ich zu folgen?

A: Sie selbst verfolgen die Linie Ihres Vaters, weiter geht es dann über dessen Mutter.


14.07.2015
Max
F: Was ist zu beachten bei DDR-Bürgern und Wehrdienst bei der NVA

A: Gar nichts, alles ganz normal wie beschrieben. Tragen Sie Ihren Wehrdienst einfach ein.


14.07.2015
Martin
F: Mein Großvater war in 1906 (Rybnik ) aus Oberschlesien (Polen) geboren, welche Staatsangehörigkeit muss ich eitragen? Preußen oder Deutsche Reich?

A: Das Deutsche Reich setzt sich aus den einzelnen Bundesstaaten zusammen. Sie tragen selbstverständlich den Bundesstaat ein.


14.07.2015
Sebastian H
F: Hallo, ich bin 1979 in Köln geboren, mein Vater 1954 in Hindenburg (Schlesien, Polen) dessen Vater 1927 in Kunzendorf ( Schlesien, Polen) und dessen Vater 1901 in Kunzendorf( Schlesien, Preussen). Kann ich somit auch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen? Danke Sebastian

A: Natürlich.


14.07.2015
Thomas
F: Hallo! Mir würde eine Antwort auf folgende Frage brennend interessieren, und zwar: Als ich bei meiner zuständigen Behörde aufgeschlagen bin, haben mir die (äusserst freundlichen Mitarbeiter) einen"Antrag auf Asstellung eine Staatsangehörigkeitsausweises" gegeben, dieser ist aber eine Eigene Variante meiner Heimatbehörde, ist es auch o.k. wenn mann diesen ausfüllt? Oder MUSS es zwingend der hier vorgeschlagene vom Bundesverwaltungsamt sein? Danke!

A: Die eigenen Formulare der einzelnen Landratsämter bieten oftmals nicht die Möglichkeiten des BVA-Formulares oder beinhalten sogar diverse Fallstricke. Wir weisen nicht umsonst auf diese Dinge hin! Bitte lesen Sie unbedingt auch die Rubrik "ERPROBTES" in diesem Zusammenhang.


14.07.2015
Andreas1
F: Wenn ich eine Frist setze für mein Staatsangehörigkeitsausweiss sollte man da drauf Hinweisen wie z.b BGB §839 und §823 private Haftbarkeit usw.In Film war auch noch die Rede von STGB §81 Mutmaßlicher Hochverrat aber ich glaube das wär wohl zu weit her geholt oder?

A: Nein, je knapper desto besser. Und... die Frage EIN mal zu senden reicht völlig aus...


14.07.2015
Josef Jost
F: Ich bin seit 30 Jahren verheiratet (2. Mal). Unter 1.9 sind zwei Zeilen für Ehen vorgesehen, meine beiden habe ich eingetragen. Müssen für die erste Ehe noch Eheurkunde und Scheidungsurteil beigefügt werden? Und für die zweite Ehe die Eheurkunde? Vielen Dank für Eure Bemühungen.

A: Das wäre wohl ein bißchen übertrieben. Wenn die das sehen wollen, sollen sie es nachfordern. Wir sehen aber keinen Grund dafür.


14.07.2015
Julian
F: Ich bin soweit den Antrag abzuschicken, muß da ein ausführliches Anschreiben dabei mit Begründung und so? Und ist per Einschreiben angebracht?

A: Nein, ein AUSFÜHRLICHES Anschreiben ist nicht notwendig und ja, Einschreiben mit Rückschein ist in dem Falle angebracht.


14.07.2015
Richard
F: Mein Großvater wurde in Forbach Moselle, Elsaß-Lothringen, geboren. Wo kann ich eine beglaubigte Geburtsurkunde erhalten (Frankreich?, wenn ja, wird diese anerkannt?)?

A: 2 x ja, versuchen Sie diese aber auf deutsch zu erhalten, sollte ja eigentlich auch auf deutsch vorliegen...


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