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Fragen und Antworten

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07.11.2016
Anne
F: Guten Morgen. In meiner Ablehnung steht kein Aktenzeichen, nichts unter "Ihr Zeichen" Nur etwas unter "Mein Zeichen". Ich weiß wie ich antworte auf den Wisch. Ich habe sogar herausgeufnden, dass der Sachbearbeiter auch noch Anwalt ist... Ist das aber formell richtig von ihm? Grüße :)

A: An der Form mangelt es in dem ganzen schreiben. Nehmen Sie Akteneinsicht.


07.11.2016
Raimund
F: Hallo, noch eine kurze Frage. In meiner Ablehnung ist meine Adresse sowie Geburtsdatum bestimmt bewusst falsch geschrieben. Im Antrag ist alles richtig (habe eine Kopie und werde die bei der Fachaufsichtsbeschwerde anhängen) §15 StGB werde ich natürlich im widerspruch erwähnen. Habt ihr damit schon Erfahrungen? fachaufsichtsbeschwerde kommt natürlich auch. lieber per Einschreiben verschicken oder selbst abgegebn? Viele Grüße Raimund

A: Nein Erfahrung haben wir damit noch nicht.


06.11.2016
Shanty
F: Hallo, mein Antrag wurde - mangels Sachbescheidungsinteresse - abgelehnt. Erklärung: Unter dem für einen Antragsteller erforderlichen Sachbescheidungsinteresse ist das schutzwürdige Interesse eines Beteiligten zu verstehen, dass ihm gegenüber eine Sachentscheidung durch Erlass eines Verwaltungsaktes getroffen wird. Das Sachbescheidungsinteresse muss als verwaltungsverfahrensrechtliche Voraussetzung zunächst vorliegen, um in eine inhaltliche (materiell-)-rechtliche Prüfung Ihres Antrages eintreten zu können. Diese Vorraussetzung verfolgt den Zweck, die Verwaltung vor überflüssigem Handel und damit vor sinnlosem Personal- und Sachaufwand zu bewahren, ohne schutzwürdige Interessen des Antragstellers zu beeinträchtigen. Habe über Ablehnung auf dieser Seite nichts entsprechendes gefunden. Was kann ich jetzt machen?

A: TS3 GS Server


06.11.2016
Pessimist
F: Hallo, ich hatte am 25.10.16 einen Begründeten Widerspruch gegen den GS (Schreibweise Max MUSTERMANN)beim Leiter der Ausländerbehörde (SB war nicht im Haus )eingelegt, mit der Aufforderung wenn ich bis zum 01.11.16 nichts von der SB höre ,Sie den Widerspruch als angenommen ansieht und diesen ändert. Habe bis heute nichts von Ihr gehört. Jetzt habe ich erfahren das Sie bis zum 28.10.16 im Urlaub war. Wie lange haben die eigentlich Zeit einen Begründeten Widerspruch zu bearbeiten. Und was kann ich weiter Unternehmen falls ich die nächsten Wochen immer noch nichts von Ihr höre. Danke

A: 3 Monate haben die Zeit. Akteneinsicht wäre der nächste Schritt.


05.11.2016
dobermann
F: Zu Ulrich Können die das einfach wegstreichen mit dem rustag? Wo soll man sich den da beschweren? Das bva verweist einen doch an die Behörde da wo der Schein ausgestellt wurde. Die Behörde wird den jetzt jahrelang zappeln lassen. Bringt ne Beschwerde was beim ausländischen Anwalt?

A: Ausländischen Anwalt bringt nichts. Das hier ist eben eine Demokratie und ein Rechtsstaat.


04.11.2016
Ulrich
F: Mein EStA-Eintrag lautet: §4Abs.1(Ru)StAG. Mit gleicher Post auf einem angehefteten Blatt"Sachverhalt" mit etwa 4 Wochen späterer Aktualisierung, fehlt der Eintrag. Der zeitgleiche Antrag meiner Frau wurde korrekt ausgeführt.Was raten Sie mir?

A: Diese Leute einfach mal zu Rede stellen.


04.11.2016
Jens
F: Hallo, die Ausländerbehörde hat meinen Antrag bearbeitet, möchte den Schein aber erst ausdrucken, wenn ich ihre Erklärung, dass die "deutsche Staatsangehörigkeit" verloren gegangen ist unterschreibe....Rechtsgrundlage wurde auf Nachfrage nicht genannt und auch ein Gegenentwurf, bei dem ich bestätige dass meine "Staatsangehörigkeit" nicht verloren gegangen ist wird nicht akzeptiert. Meine Idee ist nun eine Akteneinsicht zu nehmen. Ist diese nach Verwaltungsverfahrensgesetz möglich und falls ja, welche Erfahrungen gibt es damit? Wird die Einsicht im Regelfall ermöglicht?

A: Das haben Sie mit dem Antrag schon erklärt! Natürlich können Sie Akteneinsicht nehmen. Ohne Rechtsgrundlage kann die Erklärung auch nicht abgegeben werden. Sie wurden auch eine Ablehnungserklärung nehmen. Erwähnen Sie doch mal eine Anzeige der Vertragsverletzung beim Europäischen Rat.


03.11.2016
Peter
F: Das Einwohnermeldeamt in meiner Stadt kann unter dem Begriff vollauskunft nichts anfangen und meint ihr Chef würde den erweiterten Auszug aus dem Melderegister meinen.. 11€ . Dürfen die Ämter für die Ausstellung meiner eigenen Daten überhaupt Geld /Gebühren nehmen ?

A: Ja der Trick funktioniert immer wieder und das trotz §10 des Bundesmeldegesetz. Die Auskunft ist Kostenfrei. Aber Geschäft bleibt Geschäft.


02.11.2016
peer anders
F: hej,wie ich hier bei den letzten schreiben feststelle,wird fast überall nach dem gleichen muster abgelehnt.die behörden beziehen sich offenbar auf ein urteil vom VG Potsdam vom 14.3.2016,aktenzeichen:V6 8K4832/15.bei allen ablehnungen tauchen textbausteine aus diesem urteil auf.das urteil besagt,dass die behörden nach §43,1 VerwGo im recht seien,die anträge auf staatsangehörigkeit abzulehnen. dem gegenüber steht nun, dass nach §1 VwGO das VwGO für verwaltungen nicht anzuwenden ist. ich bin kein jurist und kenne mich den winkelzügen nicht aus,aber wie ist mit diesem urteil umzugehen,wie kann man das wiederlegen?reicht da z.B. der verweis auf §31 des VerfGE? GG?etc.da offenbar alle gesetze nicht eingehalten werden, bin ich erstmal etwas ratlos,kann nur mit den bereits auf diesen seiten dargelegten argumenten mein recht einfordern.gruß peer

A: Das Urteil ist eine Einzelfall Entscheidung und kann von den Bediensteten nicht zur Argumentation herangezogen werden. Nach dem Teso Urteil des BVG ist der Ablehnungsbescheid der Entzug der Staatsangehörigkeit. Viele Bedienstete wollen das Schicksal der Mauerschützen von 1990 teilen, anstatt ihre Arbeit zu machen.


02.11.2016
Indi Aner
F: Hi... Ich war neulich beim Ausländeramt und hab meine Unterlagen abgegeben. Die Netze Beamtin sagte noch... Ich müsse nachweisen, warum ich die Stag nachweisen will. Hab das erstmal zur Kenntnis genommen und bin gegangen, weil die Volluskunft und die beglaubigte Kopie meines Geburtenregisters fehlen. Nun gut... Mail ich zu, sagte ich und ging. Darauf schrieb ich eine Mail mit der bitte den Antrag zügig zu bearbeiten, wenn die Unterlagen da sind und ich nicht drei Wochen auf Antwort warte (wg bezahlen). Dann gab es heute Antwort: vielen Dank für Ihre gestrige E-Mail-Nachricht, deren Erhalt ich hiermit bestätige. Wie bereits gestern persönlich besprochen, muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass für die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zwingend ein schutzwürdiges Interesse an der Ausstellung dieser Urkunde vorliegen muss. Warum zum Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit für Sie gerade ein Staatsangehörigkeitsausweis erforderlich sein könnte, muss deshalb nachvollziehbar begründet werden, da der Antrag ansonsten nicht zulässig ist und bereits auf dieser Grundlage abgelehnt werden kann. Sie müssten also darlegen, dass es für andere Behörden bzw. amtliche Stellen zweifelhaft und klärungsbedürftig ist, dass Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. In Ihrer Nachricht verweisen Sie auf die Menschenrechte und Ihren Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit. Sie sind als Kind deutscher Staatsangehöriger auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren worden und besitzen einen gültigen Reisepass, der bereits zur Identifikation und Legitimierung vor staatlichen Behörden dient. Für einen eventuellen Verlust der Staatsangehörigkeit liegen keine Erkenntnisse vor. Die von Ihnen angegeben Umstände begründen kein im Sinne der aktuellen Rechtsprechung „schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse“, weshalb Ihr Antrag basierend auf den vorliegenden Erkenntnissen abgelehnt werden würde. Im Übrigen möchte ich bereits vorab darauf hinweisen, dass in keinem Fall eine Staatsangehörigkeit des Königreich Preußen durch einen von mir ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen wird. Ein Königreich Preußen existiert seit seiner Auflösung 1918 nicht mehr. In Ihrem Antrag beziehen Sie sich weiterhin auf eine Abstammung nach RuStAG 1913. Nach Herstellung der deutschen Einheit wurden jedoch die Regeln über die Staatsangehörigkeit von Deutschen mehrfach novelliert und sind heute im Staatsangehörigkeitsgesetz -zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.10.2015 (I 1802)- zusammengefasst, durch welches das Gesetz von 1913 nunmehr ersetzt worden ist. Auch durch Nachreichen einer erweiterten Meldebescheinigung und eines beglaubigten Geburtenregisterauszuges ist es mir ohne o.g. Nachweis nicht möglich, Ihnen einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie diesen Nachweis – nebst den vorstehend genannten fehlenden Unterlagen - nachreichen werden oder ob Sie Ihren Antrag zurückziehen. Im Falle einer Ablehnung wird eine Gebühr in Höhe von 18,00 € für den entstandenen Verwaltungsaufwand erhoben. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und verbleibe mit freundlichen Grüßen... Wer hilft mir?

A: Wie aus unserem letzten Artikel hervorgehen sollte, kommt das Feststellungsinteresse aus dem VwGO. Dieses ist nach VwGO §1 für Verwaltungen nicht anzuwenden. Ihre Frage hätte nach der Rechtlichen Grundlage sein müssen. Dieses natürlich nicht über ePost sondern Gerichtverwertbar. Sämtliche Argumente für Ihre Antwort stehen im letzten Artikel. Oder besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.


02.11.2016
Mareen
F: Hallo, wir haben jetzt Widerspruch gegen die Ablehnung des gelben Scheins eingereicht. Ist es sinnvoll noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen die Sachbearbeiterin einzulegen da sie ja, ganz offensichtlich, keine Ahnung von geltenden Gesetzen hat?

A: Ja, die fachliche Kompetenz sollte dem Vorgesetzten mitgeteilt werden. Wäre aber eine Fachaufsichtsbeschwerde.


02.11.2016
DerIchBin
F: Hallo, meine Behörde möchte für den Antrag zusätzlich eine Kopie des Visums, was ich damals brauchte, um in einem anderen Land mehrere Jahre zu wohnen. Laut Auskunft soll damit überprüft werden, ob ich meine Staatsangehörigkeit abgegeben habe. Nur ist bei dem Visum natürlich ähnliche Information genannt, wie auf meinem Perso, den wir ja nicht kopiert abgeben sollten. Was nun? Danke

A: Das ist uns bis heute auch noch nicht unter gekommen. Es ist etwas übertrieben aber wahrscheinlich notwendig.


01.11.2016
tomson
F: hallo ich habe am 10.10.2016 schon mal geschriebn. ich habe § 132 StGB meiner Behörde aufgeführt mit allem anderen siehe Schreiben tomson, die haben nicht geantworten.Die Dame in Tübingen ich telefonierte noch mit ihr meinte nach § 79 VwVfG und §80 VwVfG kann die VwGO angewannt werden und wenn ich ihr nicht glaube könnte ich sie ja anzeigen. Ich kenne natürlich den § 1 der VwGO und beim § 79 steht ja und dern Anwendung und $ 1 sagt ja getrennt.Habt Ihr noch ergendwelche Erfahrungen darüber will mich bei der Anzeige nicht lächerlich machen. Leider ist mein alte P.C. nicht mit Micro und Kammera ausgestattet kann also leider den TS3 GS server nicht benutzen. Kann man euch liebes Team auch anrufen? Ich möchte euch auch recht Herzlich für euren Einsatz, Mut und Tatendrang danken das verdient grossen Respeckt und Anerkennung und erfordert große Fachkenntnis die so ein supper Team wie Ihr es sein nicht einfach so aus der Rippe sich schnitzt.Vielen Herzlichen dank an dieser Stelle.

A: So einen Schwachsinn kann die auch nur am Telefon von sich geben. Ein Rechtsbehelf ist das von der Rechtsordnung in einem bestimmten Verfahren zugelassene Mittel, mit dem eine staatliche Entscheidung angefochten werden kann. Wärmend Ihrer Ausbildung war die Dame wohl oft Kreide holen. Der Rechtsbehelf ist nicht für die Sachbearbeiter sondern für die, die der Willkür ausgeliefert sind. In §80 nimmt Sie sich auch noch das Recht raus sich das bezahlen zu lassen.


01.11.2016
Mabby
F: Ich habe einen Antrag gestellt. Alle Unterlagen waren vollständig und belegen meine Staatsangehörigkeit. Ich habe nun diesen Brief nach meinem Antrag bekommen: "... Ich beabsichtige, Ihren Antrag kostenpflichtig abzulehnen und gebe Ihnen bis zum 30. November 2016 Gelegenheit, sich zu den für die Entscheidung rechtserheblichen Tatsachen zu äußern bzw Ihren Antrag zurückzunehmen. Begründung Nach 30 Abs. 3 Satz 1 Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG) vom 22. Juli 1913 (BGBl Ill 102-1) in der zurzeit geltenden Fassung i. V. m. S 30 Abs. 1 Satz 1 StAG wird ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt, wenn das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag fest- gestellt wird. Ihr hier gestellter Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist unbegründet Ihre deutsche Staatsangehörigkeit wird von hier auch nicht angezweifelt. Auch sind Sie im Besitz eines deutschen Reisepasses, ausgestellt am 7. Mai 2012. Dass es nach § 30 Abs. 1 Satz 1 StAG regelmäßig der Prüfung eines berechtigten Feststellungsinteresses nicht bedarf, hat jedoch nicht zur Folge, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde ausnahmslos verpflichtet wäre, auf Antrag jedes deutschen Staatsangehörigen dessen Staatsangehörigkeit festzustellen und einen Staatsangehörigkeitsausweis auszustellen. Es ist anerkannt dass ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat. Durch diesen Grundsatz soll ausgeschlossen werden, dass die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann. Bei dem Fehlen eines schutzwürdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behörde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn "an sich" ein Anspruch besteht. In Ihrem Fall fehlt es am erforderlichen schutzwürdigen Sachbescheidungsinteresse der beantragten Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises, weil Ihre deutsche Staatsangehörigkeit feststeht und nicht klärungsbedürftig ist. Ich bitte Sie, sich bis zum o. g. Termin zu der beabsichtigten Ablehnung zu äußern oder den Antrag zurückzunehmen. Sollte mir keinerlei Nachricht zukommen, so werde ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid erlassen. ..." Was sollte hierrauf geantwortet oder generell getan werden? Danke für eine passende Hilfe Mabby

A: Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.11.2016
Alex
F: Hallo, habe morgen einen Termin beim Amt für die Beantragung des gelben Scheins. Morgen beim Termin werden Sie mich fragen warum ich ihn haben will. Ich werde dann sagen: Ich muss der Verwaltung angeben welche Person ich bin, welche Person mir zuzuordnen ist, weil der Personalausweis oder Reisepass kein sicherer Nachweis ist, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit besitze, sondern lediglich eine juristische Vermutung. Die werden dann sagen, alles Quatsch, Perso und Pass reicht. Wie kann ich mich durchsetzen?

A: Ich hoffe Sie sind tief genug im Thema, um sich auf diesen Termin einzulassen. Die wichtigste Frage ist nach der rechtlichen Grundlage. Dazu gehört auch ein souveränes Auftreten. Derzeit herrscht eine hohe kriminelle Energie in der Verwaltung. Also lassen Sie Ihren Ausweis nicht Kopieren, oder sich Urkunden Zurückgeben lassen, die angeblich nicht benötigt werden. Gerne malen Sachbearbeiter auch im eigenen Antrag rum. Lesen Sie auch unseren letzten Artikel!!!


01.11.2016
BlackBlair
F: Hallo Freunde und Gleichgesinnte des gelben Scheines, Habe meinen Antrag zur Feststellung meiner Staatsangehörigkeit zur Behörde mit Einschreiben per Rückschein gesendet. Nunmehr hat mich per Einschreiben mit Rückschein (Im Auftrag und ohne Unterschrift) ein Schreiben der Behörde erreicht, mit dem Hinweis, bis spätestens 18.11.16 müsse ich 18€ Vorkasse leisten. Im letzten Absatz erging schon vorsorglich der Hinweis, das ich erwarten kann das mein Antrag abgelehnt wird, da kein sachliches Interesse von mir vorgetragen wurde. Was für ein Schwachsinn der Behörde, da meine Antragstellung ja das Interesse bekundet, aber gut. Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muss ich die 18€ Vorkasse leisten und schon jetzt ein Zusatzschreiben hinschicken wegen dem sachlichen Interesse oder doch erst auf die Ablehnung warten? Gruß BlackBlair

A: Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


01.11.2016
tina
F: "Die Anwendung des VwGO ist eine Bankrotterklärung für die Verwaltung." Das hilft uns wenig weiter. Entweder ist gibt Lösungen, die man nicht verheimlichen braucht und hier offen und schriftlich aussprechen kann, oder es gibt in der Realität KEINE Möglichkeit den gelben Schein zu bekommen. Wenn es rechtlich sichere Möglichkeiten und Handhaben gibt, um den gelben Schein zu bekommen, braucht man diese doch nicht in einem TS3-Chat unter Ausschluss halten, oder? Entweder es ist machbar oder nicht. Nach unserer Erfahrung ist es nicht möglich einen Staatsangehörigkeitsausweis zu erhalten trotz richtiger Ableitung. MfG

A: Ja, die beantragenden sind alle Volljuristen und wissen genau was sie tun. Zumal wir auch noch am Testen sind und die Unterstützung der Leute benötigen. Ein Weg ist schon im letzten Artikel beschrieben. Natürlich werden wir unsere Pläne veröffentlichen, so dass die Reichsbürger gleich im Voraus Reagieren können. Vielleicht sollten wir unsere Pläne gleich mit den Diensten absprechen. Die können uns bestimmt helfen, die hohe kriminelle Energie in der Veraltung zu beenden. Aber eigentlich ist das kein Problem, sondern eine Herausforderung. Es Zeigt auch das, dass Ende der Systems nahe ist.


01.11.2016
Malte
F: Hallo, meine Ausländerbehörden weigern sich im allgemeinen Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren durchzuführen. Alle Anträge werden nach 2-5 Wochen postwendend zurückgeschickt mit der Begründung es gäbe "kein dringliches Sachbescheidungsinteresse". Bitte wenden Sie sich in einer "Klage an das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht" in Schleswig. Ich habe das gleiche Vorgehen nun in insgesamt 8 Landratsämter beobachtet und ich habe wirklich alles richtig gemacht (alles nach den Vorgaben von dieser Seite). Denen interessiert es nen feuchten Dreck, ob man auf hoheitlich-gültige Gesetze verweist, auf das Europäische Übereinkommen verweist oder auf das Teso-Urteil. Es interessiert denen einfach nicht, die bleiben stur-kriminell. Insgesamt 8 Anträge für meine eigene Person habe ich gemacht und bin nun seit Februar 2014 dabei den gelben Schein zu bekommen. Fakt ist für mich: Den gelben Schein kann man in der Praxis in SH nicht bekommen, PUNKT! Was soll/kann ich noch machen (Akteneinsicht, Klage, Schadensersatzforderung)???

A: Es ist so, die BRvD hat ein absolutes "Reichsbürger" Problem! Es breitet sich wie eine Seuche in Verwaltungsgebiet aus. Es betrifft auch unterschiedliche Gruppen, der untere Dienst, der mittlere Dienst und der gehobene Dienst. Angeführt werden diese durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


31.10.2016
peer anders
F: hej liebes team,mein antrag wurde mit bezug auf §30 Stag auf folgende weise abgelehnt: a)daraus ergibt sich jedoch nicht, dass wir ausnahmslos verpflichtet sind,auf antrag jedes deutschen staatsangehörigen dessen staatsangehörigkeit festzustellen und einen staatsangehörigkeitsausweis auszustellen.(gibt wohl solche und solche deutsche)b)fehlt es an einem schutzwürdigem sachbescheidungsinteresse des antragsstellers,ist die behörde berechtigt,die beantragte amtshandlung allein aus diesem grund auch dann zu verweigern,wenn im grunde ein anspruch besteht.(im§ 30 ist davon nirgends die rede;auch kenne ich kein gesetz,das diese willkür rechtfertigt)c) es bestehe kein schutzwürdiges interesse,da ich als sohn eines deutschen staatsangehörigen auf dem gebiet der heutigen BRD geboren wurde,es sei deshalb nicht ersichtlich,weshalb die deutsche staatsangehörigkeit zweifelhaft und klärungsbedürftig sein könnte;meine staats angehörigkeit werde auch von keiner behörde in frage gestellt.(ist ja nett,ein nachweis ist das nicht) d)warum gerade ein staatsangehörigkeitsausweis nötig sei, habe ich nicht dargelegt;ein reisepass bzw.personalausweis weist die deutsche staatsangehörigkeit sicher nach.(das ist ja nachweislich falsch)meiner meinung nach wird reichlich gültiges recht gebrochen. meine frage:welche vorgehensweise ist am schlauesten,macht es sinn, punkt für punkt,diese abstrusen rechtfertigungen mit den entsprechenden gesetzen zu widerlegen,darauf hinzuweisen,dass strafbare handlungen vorliegen etc.;oder ist es sinnvoller,den eigenen standpunkt mit den entsprechenden gesetzen zu belegen und so sein recht einfordern;und wo ist das glatteis,wenn die behörden offensichtlich willkürlich vorgehen und auf das recht pfeifen.zu guterletzt:der bescheid wurde im auftrag nur mit dem nachnamen unterschrieben.vielen dank im voraus,peer

A: Ihr schutzwürdiges Interesse holen die Herrschaften aus dem VwGO. Das VwGO ist nach §1 VwGO für Verwaltungen nicht anzuwenden. Dazu ist hier auch schon genug geschrieben. Lesen Sie auch den neusten Artikel unter Aktuelles. Dort finden Sie alle wichtigen Argumente.


31.10.2016
tina
F: meine Behörde weigert sich meinen Erwebsgrund trotz meiner erbrachten Beweisführung nach RuStAG abzuleiten. Ich habe einen Einspruch bei der Behörde gemacht. Diese teite mir mit nach § 79 VwVfG gegen meinen Verwaltungakt die Verwaltungsgerichtsortung gilt.Mein Wiederspruch sei § 69 VwGo und meine Verwaltung macht nach § 68 VwGO ein Vorverfahren. Der wiederspruch wurde zurückgewiesen und nach §80 VwVfG (3) ein Kostenentscheid nach § 73 Abs 2 VwGO angewant.Ist das Rechtens? Bei meinem Mann haben sie das selbe Schreiben geschickt.Können wir da was rechtlich unternemen? Liebe Grüsse

A: Die Anwendung des VwGO ist eine Bankrotterklärung für die Verwaltung. Im §1 des VwGO steht eindeutig das es für die Verwaltung nicht anzuwenden ist. In Ihrem Fall wird das GG und das BVG nicht anerkannt. Vermutlich sind dort wieder die "Reichsbürger" am Wirken. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


30.10.2016
Thomas
F: Nützt es wenn ich mir einen Anwalt für Staatsrecht nehme um der Behördenwillkür zu entgegnen?

A: Nein, die BRvD befindet sich im Rechtsbankrott. Vor welchem Gericht wollen Sie das auch durchsetzen? Gericht 17 Ente süß sauer? Es scheint nur noch der Bundesbereinigungsknüppel zu helfen. Die "Reichsbürger"bewegung in den Behörden ist einfach zu groß. Es gibt einfach zu viele Willfährige Erfüllungsgehilfen.


27.10.2016
Harry
F: Hallo Freunde, neues zum Thema Apostille. Die Niederbayrische Regierung in Landshut Verweigert ab sofort die Apostelierung auf den GS. Sie gibt die Apostille nur über einen Nachweis aus dem entsprechenden Staat über den ERFORDERLICHEN/NOTWENDIGEN Verwendungszeck aus, z.b. Kauf von Grund oder Immobileien. Bergründung; Es seien zu viele Anträge von Apostelierungen eingegangen.

A: Nur noch "Reichsbürger" in den Behörden. Danke für die Info.


25.10.2016
Karl 20
F: danke erst einmal für die Beantwortung meiner Frage vom 9.10.2016 Frage: Habe heute einen schriftlichen Bescheid erhalten, dass die Behörde sich weigert, mir den Eintrag " Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" verweigert obwohl ich ihnen das Datenblatt für das Meldewesen Bl 1002 vorgelegt habe. Der Amtsleiter teilt mir mit, das alles nach den geltenden gesetzlichen Regelungen angewendet wird und bittet sehr um mein Verständnis, da ist doch langsam nicht mehr normal. Ich habe jetzt so teilt er mit, die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten und innerhalb 4 Wochen Widerspruch zu erheben. Im Juni 2016 hatte ich den GS abgeholt Max MUSTERMANN (Fettbuchstaben) Ich möchte den GS mit einer Apostille versehen, der ESTA Eintrag war ok 1.) Ist es noch möglich den SB des Ausländeramtes aufzufordern den GS korrekt (gemäß Geburtsurkunde) zu erstellen 2.) Kann ich darauf bestehen, dass der Amtsleiter den Eintrag gemäß BMG § 3 Abs. 1 Nr 10 vorzunehmen hat. das wäre jetzt der 3 Brief den ich dann schreiben würde, mache mir da viel Arbeit und an der Antwort von heute merkt man schon, dass sie schon wissen, das sie strafbare Handlungen begehen. Bitte gebt mir hier noch mal eine Richtungsweisung, es wird immer wichtiger, dass wir alle zusammen stehen und gegen dies Willkür angehen. Obwohl sie keine Verwaltung sind, schreiben sie als Gemeindeverwaltung. Vielen dank allen hier

A: Der Ansprechpartner für den Eintrag, ist der SB der Ihnen den GS ausgestellt hat(StAG § 33). Die Reichsbürger werden auch Sie nicht mehr ändern. Es reicht aber wenn die hinterher nicht mehr sagen können "Die Führerin war es, ich habe damit nicht zu tun"


25.10.2016
Ludmilla
F: Sagt mal, in welchen Gebieten ist es eigentlich ganz besonders schwierig den Gelben Schein zu erhalten? Gehört Hessen und Sachsen zu den Gebieten wo es den Antragstellern besonders schwer gemacht wird? Ich bin nur etwas geschockt über die kürzlich gemachte Erfahrung des Bernd in der Stadt Hanau. (Er hätte wohl darauf hinweisen sollen, dass Bundesrecht Landesrecht bricht)Und das auf den Merkblatt der BVA zur Feststellung der Staatsangehörigkeit bei 4-Anlage V (Vorfahren)Was muß ich beachten? steht:der vor 1914 in Deutschland geboren wurde oder.....blabla

A: Bei Reichsbürgern auf geltendes Recht zu verweisen bring nichts, das sollten Sie der Presse Propaganda doch entnommen haben? Da kann man ja froh sein wenn sie keine Waffen mit an die Arbeit bringen. Bei Bernd gab es einen 6 fachen Gesetzes verstoß. Das geht nur mit bekennenden Reisbürgern in der Verwaltung. Frankfurt ist die nächste Stadt die sich nicht wundern muss, wenn der Wilde MOB sie aus dem Notausgang treibt. Macht nur so weiter, dann ist das keine Drohung, sondern ein Versprechen. Hoffentlich schlaft ihr Bediensteten noch gut. Ihr seid es, die das zu verantworten haben. Ihr seid eurer Zukunft Schmied.


25.10.2016
Helga
F: Hallo, mir hat man heute auf die Bitte um Beglaubigungen aus dem Familienstammbuch mitgeteilt, daß eine Beglaubigung aus diesem Buch gar nicht erlaubt sei und halt immer wieder die Frage "für was brauchens denn das ? Auf meine Antwort, daß das ja nicht wichtig sei, wurde mir mitgeteilt, doch es wäre schon wichtig. Habe nichts erreicht. Was soll ich denn auf diese Frage antworten ? Gelber Schein ? Dann gibts ja erst recht nichts.

A: Ihre Frage auf die Ansage wäre gewesen "Wo steht das?". Sie wurden da wie immer verarscht. Wahrscheinlich wieder eine Dienstanweisung. Aber Sie arbeiten ja nicht dar. Machen Sie Kopien und hängen diese an den Antrag. Original können Sie ja bei Abholung vorzeigen.


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