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Fragen und Antworten

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18.12.2016
Pessimist
F: Mein GS mit der Schreibweise Max MUSTERMANN wurde letzte Woche Auf Max Mustermann geändert.Leider mußte ich festsellen das beim EsTA Eintrag §4Abs.1(Ru)StAG fehlt. Es steht nur Geburt Abstammung drin. Die SB habe ich darauf hin angesprochen, Sie hat mir erklärt das Sie dieses nicht mehr eintragen kann weil es das Kästchen beim Vordruck im Computer nicht mehr gibt. Sie könne daran nichts mehr machen. Wenn ich dieses geändert haben wollte sollte ich mich direkt ans Innenministerium wenden. Ist dieses so richtig oder hat Sie mich wieder verarscht, und was kann ich jetzt noch tun um dieses ändern zu lassen.

A: Ihre SB hat keine Möglichkeit das zu ändern. Die Einträge sind in einem Suchfeld festgeschrieben. Der Eintrag ist bei der BVA geändert worden und heißt jetzt Geburt(Abstammung). Wenn dieser drin steht ist alles in Ordnung.


17.12.2016
Damian
F: Mir wurde am 1.11.16 eine STAG-Urkunde ausgestellt und am 14.11.16 von der Einbürgerungsbehörde ausgehändigt. Heute erhalte ich ein Schreiben vom BVA, dass im EStA keine Eintragungen zu meiner Person vorliegen. Soll ich den Sachbearbeiter bei der Einbürgerungsbehörde anschreiben? Oder wie gehe ich am besten vor? Vielen Dank Damian

A: Das war wohl zu schnell. Unverzüglich heißt bei jedem Sachbearbeiter was anderes. Erinnern Sie den Sachbearbeiter nochmal dran.


16.12.2016
penele
F: habe den Antrag nach Rustag gestellt und auch per Post bestätigt bekommen. Die Bestätigung lief einher mit dem Hinweis, daß die Bearbeitung seine Zeit braucht und daß ich doch noch vorab eine Begründung abgeben soll für meinen Antrag. Was oder ob überhaupt soll ich am besten für eine Begründung abgeben (mündlich bei Abgabe des Antrags hatte ich bemerkt "ich brauche diese Feststellung für eine Weltreise")? ? ?

A: Lesen Sie dazu den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land? " unter Aktuelles. Oder Fragen Sie Ihren Sachbearbeiter doch mal nach der Rechtlichen Grundlage für die Begründung.


16.12.2016
Sandra
F: Hallo, ich habe heute meinen EStA Auszug erhalten. Bei: Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am, und erworben durch wurde KEIN Eintrag vorgenommen.Sollte ich den SB auf Paragraph 33 Abs 2 und 3 hinweisen? Oder macht das wenig Sinn?

A: Ja das sollten Sie!


16.12.2016
Matthias
F: Ich hatte mit Anschreiben vom 14.11.2016 des Herrn Peterlini vom Bundesverwaltungsamt meinen EStA Register-Auszug erhalten. Natürlich ohne Eintrag der gesetzlichen Angabe §4 Abs. 1 RuStaG. Ich schrieb dies hier im Forum am 19.11.2016. So wollte ich es jedoch nicht belassen und forderte den Regierungshauptsekretät des LRA Coburg schriftlich auf, seine Eintragung um die Gesetzesangabe zu vervollständigen. Schließlich war diese im Antrag von mir aufgeführt und ich bestehe darauf. Das Datum meines Anschreibens war der 19.11.2016. Am 24.11.2016 antwortete mir der Regierungshauptsekretät wie folgt: Sehr geehrter Herr ....., auf die Darstellung des Eintrags des Erwerbsgrundes der deutschen Staatsangehörigkeit haben die Staatsangehörigkeitsbehörden keinen Einfluss. Zum 01.11.2016 haben sich da Änderungen durch Artikel 3 des ersten Gesetzes zur Änderung des Bundesmeldegesetzes ergeben. Fragen Sie bitte, wenn nötig, beim Bundesverwaltungsamt nach. Mit freundlichen Grüßen, Nun kann man das glauben oder nicht, dass die Behörden keinen Einfluss auf die Darstellung des Erwerbsgrundes haben. Sollten hier bei jemanden Beziehungen bestehen , so bitte ich, einmal nachzuforschen, ob diese Aussage wirklich den Tatsachen entspricht.

A: Da haben Sie sich wohl den falschen Ansprechpartner gegriffen. Ansprechpartner ist der Sachbearbeiter. Sein oberster Vorgesetzter ist der Landrat oder in kreisfreien Städten der OB.


16.12.2016
Sergio
F: Hallo mal eine kurze Frage, mein Ausweis ist soweit fertig. Ich hab jetzt noch einen Zettel bekommen "Erklärung zum Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeisausweises". Muss ich das Ding unterschreiben? LG

A: Nein das brauchen Sie nicht. "Wo steht das?", wäre die Frage für Ihren Sachbearbeiter.


15.12.2016
Svenson0815
F: Hallo, ich war heute bei der Stadtverwaltung um mir den GRÜNEN Reisepass zu holen. Den grünen wegen der groß und klein Schreibweise des Namens. So, woe steht nun mein name in diesem scheiß Reisepass? Allers groß geschrieben wie im Perso. So eine Sauerei, was mache ich denn jetzt? Ich habe natürlich gefragt was das soll, die Antwort war: die Bundesdruckerei würde das so vorschreiben. Was nun, mit welchem Ausweis soll ich jezt den gelben Schein beantragen? Sorry wegen der Fekalsprache aber ich bin saueer, 26 € für nix.

A: Auch der Grüne Reisepass ist nur die jur. Person. Die reinfolge heißt auch erst Gelb dann Grün. Lesen Sie den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Ausweisen können Sie sich auch mit dem Perso, es darf nur keine Kopie gemacht werden.


15.12.2016
Manuel
F: Ich habe vor 3 Wochen den GS mit korrekter Schreibweise erhalten. Sowohl VOR als auch NACH Ausstellung stand/steht in der Gesamtauskunft: Staatsangehörigkeit Art: Deutscher sowie Staatsangehörigkeit: 000 deutsch Die Gesamtauskunft ist also unverändert. Kann es sein, dass der Hinweis "Nachweis der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderen Nachweis" nicht an die Meldestelle übermittelt wurde? An wen kann ich mich ggf. wenden, um hier entsprechend "nachzukorrigieren"?

A: An Ihren Sachbearbeiter der Feststellung.


14.12.2016
Geli
F: Mein Antrag, gestellt im Januar 2016, für den GS, liegt zurzeit weiter unbearbeitet beim Landratsamt. Ich habe ihn dort das dritte Mal vorgelegt, nachdem sie ihn jeweils zurückgeschickt hatten, weil er rechtsmissbräuchlich wäre, man würde man ihn in der gestellten Form nicht weiter bearbeiten. Ich habe einen gebührenpflichtigen Ablehnungsbescheid mit justiziabler Begründung gefordert. Ferner verwies ich auf mein Grundrecht der Bearbeitung, drohte mit Strafantrag/Strafverfolgung wegen Unterlassung, machte eine Fachaufsichtsbeschwerde (fadenscheinig abgebügelt) bzw. erweiterte Fachaufsichtsbeschwerde (06.11.16) bei der Regierungspräsidentin. Keine Reaktion mehr, Stillstand. Ich bin mir nicht sicher, mit welchem Schritt ich die Damen und Herren in den Behörden in Bewegung versetzen kann, ohne dass da große Kosten und lange Wartezeiten (Gerichte) für mich entstehen. Was macht man da am besten?

A: GS TS3 Server


14.12.2016
Stachelkopf
F: Ablehnung Mein Antrags auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde abgelehnt und zurückgesandt. Begründung: "Es besteht weder Zweifel bezüglich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit noch benötigen Sie einen Staatsangehörigenausweis für ein anderweitiges Verfahren. Ihr Antrag wird daher in Ermangelung eines Sachbescheidungsinteresses nicht bearbeitet." Was ist zu tun?

A: GS TS3 Server


14.12.2016
Pessimist
F: Hallo, ich war heute auf dem Einwohnermeldeamt um einen Reisepass zu beantragen. Natürlich habe ich den Zusatzzettell nicht Unterschrieben.Auf meine Weigerung dieses nicht zu unterschreiben, kam sofort eine Ablehnung.Auf meine Forderung nach welcher Rechtlichen Grundlage Sie dies Ablehnen wurde mir immer wieder vorgekaut das nach Ihren Recht dies nicht möglich sei.Nach einigen Diskussionen kam der Bürgermeister auch noch dazu. Dort wurde mir erklärt wenn ich dieses Recht nicht anerkenne sollte ich mir meinen Pass dort asstellen lassen wo ich der Meinung bin das mein Recht gilt. Gleichzitig wurde ich vom Bürgermeister gefragt ob ich auch zu den Reichsbürgern zähle. Nach etlichen weiteren Diskussionen wurde mir auch noch mittgeteilt ,das Sie in meiner Vollauskunft den Nachweis der STaatsangehorigkeit nach rechtlicher Nachfrage nicht eintragen müssen und werden. Ich könnte dagegen ja Rechtsmittel einlegen. Was für Rechtsmittel kann ich nach erhalt der Schriflichen Ablehnung einlegen. Danke.

A: TS3 GS Server


13.12.2016
Thunderbird
F: Wir haben ein Problem mit Quittierung des Feststellungs-Antrags auf Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913, nebstPrüfung auf Vollständigkeit der beiliegenden Urkunden. Die Ausländerbehörde beim Ordnungsamt der Stadt Köln will zwar die Anträge annehmen, aber keinsfalls auf Vollständigkeit prüfen und quittieren mit Datum und Unterschrift. Bei Beharrung auf unserem Recht, die Abgabe unserer Unterlagen mit Datum quittiert zu erhalten, wurden wir verbal rausgeschmissen aus dem öffentlichen Gebäude und der Sicherheitsdienst wurde gerufen.Meine Tochter bekam vom Sachbearbeiter den Stuhl, auf dem sie saß, weggezogen und es wurde, als sie nicht aufstand, der Stuhl gekippt und dann durch das Amtszimmer gezogen bis sie "Stop, das ist Körperverletzung" rief.Wir haben uns gegen Anfassen u. "Abführen" aus dem Gebäude verbal gewehrt und "Rühren Sie mich nicht an. Ich verlasse freiwillig das Gebäude", aber das wird ein Nachspiel für Sie haben" gesagt. Abends haben wir noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde an den Vorgesetzten des Sachbearbeiters gefaxt, der von uns hinzugerufen wurde und seinem Sachbearbeiter Recht gab, dass NICHTS bei ihnen quittiert werden würde und dass sie ihre Rechte und Pflichte kennen würden. Dann sind wir am nächsten Tag wieder hingegangen. Es waren ALLE TÜREN auf der ganzen Etage ABGESCHLOSSEN. Dann versuchten wir es zuerst bei den nächst höheren Vorgesetzten, wo auch abgeschlossen war. Dann bei den stellvertretenden Vorgesetzten, auch verschlossene Türen, dann beim obersten Leiter, natürlich auch nicht im Hause. Also an einem Freitagvormittag kein Vorgesetzter der Behörde im Hause/zu sprechen. Danach gingen wir nochmals zum Sachbearbeiter-Zimmer, wo wir hinter verschlossenen Türen Lachen vernahmen. Daraufhin gingen wir sofort zum Verwaltungsgericht Köln und stellten Eilantrag auf Einstweilige Anordnung, dass unsere Unterlagen beim Ausländeramt quittiert würden. Aus unserem Antrag auf EA wurde ein SCHRIFTLICHS Verfahren gemacht. Wir sandten innerhalb der gesetzten 7-Tage-Frist drei Antwortbriefe per Fax, aber der Beschluß war negativ, es bestünde KEIN Verwaltungsakt und unsere angezogenen Gesetze zum Verwaltungsrecht hätten hier keine Anwendung. Interessant : Keinerlei Unterschrift der Richterin und selbst die "Beurkundung" durch die Urkundsbeamtin erfolte OHNE UNTERSCHRIFT !!! Kosten 219,-- EUR. W I E bekommen wir unsere Anträge mit Urkunden quittiert ? Wir waren nämlich am 1. Tag schon beim BVA, wo auch nur Annahme ohne QUITTUNG erfolgen sollte. Eine RAin, die ich heute tel. ansprach, wollte in der Sache nicht tätig werden, da kein Verdienst bei 200,-- EUR- Std.-Lohn für Fachanalt Verwaltungsrecht, es lohne sich nicht für uns und außerdem keine Ahnung davon.- Wie bekommen wir unsere Antrage quittiert ? Für sachdienliche Antwort danke ich. Freundliche Grüße

A: Lesen Sie dazu den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" unter Erprobtes.


12.12.2016
Pessimist
F: Hallo, heute wollte ich auf dem Einwohnermeldeamt einen Reisepass beantragen, da ist mir folgendes passiert, ich soll folgende Erklärung unterschreiben ansonsten können Sie mir keinen ausstellen. Erklärung zur deutschen Staatsangehörigkeit für das beantragte Dokument Deutscher Reisepass Nr.C5YN0LT640. folgende Tatbestände können zu einem automatischen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit führen (VGL.§ 25 AB.1 SAtz 1,§27 bzw§28 des Staatsangehörigkeitsgesetzes-Stag): -Erwerb einer Ausländischen Staatsangehörigkeit auf Antrag, -Erwerb einer Ausländischen Staatsangehörigkeit durch Adoption als minderjähriger durch einen Ausländer sowie -Eintritt in die Streitkräfte oder einen vergleichbaren bewaffneten Verband eines Ausländischen Staates,dessen Staatsangehörigkeit Sie ebenfalls besitzen,aufgrund freiwilliger Verpflichtung ohne entsprechende Zustimmung oder Berechtigung. Sofern die Verlustfolge eingetreten ist,sind betroffene nicht mehr berechtigt,einen deutschen Reisepass oder Personalausweis zu führen. Eine spätere Erfüllung eines dieser Tatbestände ist der zuständigen Pass-bzw Personalausweisbehörde anzuzeigen. Erklärung: Ich habe keine auslädische(n)Staatsangehörigkeit(n)beantragt bzw.erworben. Könnt Ihr mir sagen was das soll, und wie ich darauf reagieren soll. Ich brauche ja einen Pass, da ich mich ja ausweisen muß. Danke

A: Fragen Sie nach der Rechtlichen Grundlage für die Erklärung. Auf keinen Fall Unterschreiben. Möchten die Ihnen keinen Pass ausstellen wollen, lassen Sie sich das schriftlich geben. Dann sollte der Bluff auffliegen.


12.12.2016
Hans
F: Hallo. ich habe eine ablehnung bekommen. Aber mal von vorne. Ich beantragte den StaA, bekam dann eine Ablehnungsankündigung (berechtigtes Interesse und schutzwürdiges Interesse fehlt)Ich schickte ein Schreiben mit Bezug auf Teso, BVergG §31, VwGO §1 und und und. Jetzt bekam ich die endgültige Ablehnung, allerdings ohne auf mein Schreiben einzugehen. Es ist WORT FÜR WORT die gleiche Begründung wie in der Ablehnungsankündigung. Jetzt soll ich natürlich die 18€ zahlen. Wenn ich das tue, dann akzeptiere ich ja. Jetzt die Frage, ich werde den ausweis nicht bekommen, wie viele andere auch nicht. Ich habe es aktenkundig gemacht. Bringt eine Fachaufsichtsbeschwere und Widerruf etwas? Klar ich gebe denen Arbeit, aber ist das zielführend zum Ausweis? Ein Schmankerl noch: mein Sachbearbeiter ist auch noch Anwalt. Viele Grüße und vielen Dank

A: Erstmal in Wiederspruch gehen. Wenn der nicht funktioniert, Strafantrag mit Strafverfolgung und Anzeige Vertragsverletzung an den Europäischen Rat. Das Ihr Sachbearbeiter Anwalt ist, ist auch ein Vorteil. Hier geht auch eine Beschwerde bei der Anwaltskammer.


11.12.2016
Lupo
F: und wie verhält man sich dann am besten? Rückantwort mit Stag §30 oder er soll sich ummelden und von mir aus den Antrag stellen LA Mühldorf. Bei mir hat es einwandfrei geklappt und meine Tochter hat in auch schon gestellt aber noch nichts negatives zurückbekommen. Gruß Lupo

A: Einfach mal Fragen wo denn das sachliche Interesse im Gesetz steht. Die VwGO kann von Verwaltungen nicht verwendet werden. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der "Reichsbürger" hier im Land?" unter Aktuelles.


11.12.2016
Lupo
F: Meine Sohn stellte seinen Antrag am 28.11.2016. Er bekam am 9.12.2016 Post vom LA unterallgäu mit der Info ein sachliches Interesse an der Feststellung der deutschesn Staatsangehörigkeit nachzuweissen, es wird der Stag §3 Abs. 2 Satz 2 ins Spiel gebracht. Ich würde gerne darauf Antworten mit dem Hinweis auf §116 und das Wahlrecht §12. Würde das Sinn machen? Gruß Lupo

A: Nein, dieses Schreiben zeigt den Zustand der Behörde an. Sie schaffen es nicht einmal die Textbausteine zu tauschen. Es ist das Schreiben an Optionspflichtige, die sich für die deutsche Staatsangehörigkeit entschieden haben.


10.12.2016
Manuela
F: Ablehnung. Unbeachtlich ist ihr bloßes Besitzinteresse an einem Staatsangehörigkeitsausweis. Was kann ich tun.

A: TS3 GS Server


09.12.2016
Jochen
F: Bei uns am Landratsamt WÜ werden beglaubigte Ablichtungen aus dem Geburten- und Eheregister verlangt, obwohl man möglicherweise im Besitz von Ehe- und Geburtsurkunden ist. Man hat ja seinerzeit schon dafür bezahlt. Jede Beglaubigung 10,--€! Dann wird verlangt, dass die Kopie des Personalausweises bzw. Reisepasses ebenfalls beglaubigt wird (10,--€)! Ist der Ausweis gültig oder nicht bzw. wird hier eine Dokumentenfälschung unterstellt? Die beglaubigte Kopie des Personalauweises oder Reisepasses soll man dann ebenfalls mit allen Unterlagen einreichen!? Beglaubigte Personalausweiskopie einreichen?

A: Fragen Sie doch einfach mal nach der Rechtlichen Grundlage für dieses handeln. Das Kopieren der Perso ist verboten. Aber das ist typisch für "Reichsbürger". Immer am Gesetz vorbei.

Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!


07.12.2016
Dirk
F: Hallo, ich habe heute die Antragsunterlagen und alle Nachweise beim Ausländeramt meiner Satdt eingereicht. Im Großen und Ganzen soweit okay (bis auf die typischen "Stolperfallen" die der Sachbearbeiter für mich bereit hielt). Leider wollte man mir nicht den Eingang auf meinen Kopien bestätigen. Keine Unterschrift, kein Stempel/Siegel. Ich hab also keinen Nachweis von denen, was ich bei denen eingereicht hab. Ich habe hier mal gelesen, neben dem StAg-Ausweis selbst, ist der gestellte Antrag in den Akten wichtig, da man einen Verwaltungsakt ausgelöst hat. Nur ohne das ich einen Nachweis hab, könnte ja auch einfach mal so, etwas aus meiner Akte "verschwinden". Deswegen 2 Fragen: Dürfen die mir einfach eine Eingangsbestätigung auf meinen Kopien verweigern, oder gibt es Vorschriften auf die ich mich berufen kann? Brauch ich die Eingangsbestätigung doch noch, oder genügt es wenn ich alle Antragsunterlagen und die Geburts- und Heiratsurkunden noch per Fax an mein Ausländeramt schicken? (Denn da gibts ne Sendebestätigung und ich hab gelesen Faxe wären gerichtsfest.)

A: Dann hätten Sie wieder gehen sollen und den Antrag über die Poststelle oder per Einschreiben einreichen sollen. Auch ein Gespräch mit dem Vorgesetzten wäre möglich gewesen. Jetzt sollten Sie das über die Akteneinsicht regeln. Allerdings sollten Sie warten bis ein Aktenzeichen da ist.


07.12.2016
Stankoweit
F: Hallo, bei mir wurde der Erwerbsgrund nicht im EStA-Register eingetragen. die Staatsangehörigkeitsbehörde weigert sich, dies nachzutragen. Akteneinsicht wird ebenfalls verweigert, mit der Begründung, dass es kein laufendes Verfahren mehr ist und man verweist auf die entsprechende Rechtsgrundlage, §29 VwVfG. Habt Ihr mir einen Tipp, wie man dennoch Akteneinsicht erlangen kann oder was man tun kann? Noch eine Anmerkung: Im Forum ist mehrfach der § 62 Abs. 2 Personenstandsgesetz als Rechtsgrundlage für die Akteneinsicht genannt. Ich habe aber das Gefühl, dass dies nicht die richtige Rechtsgrundlage ist, denn das Personenstandsgesetz bezieht sich meines Erachtens auf den Bereich Standesamt und deren Urkunden. Danke u. Gruß

A: Schauen Sie dazu den Artikel "Änderung des StAG" unter Aktuelles.


07.12.2016
chrisdede
F: Hallo, habe heute eine Vollauskunft mir eingeholt da steht nichts drinnen nur Glaubhaftmachung : Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Das steht aber auch bei jene die keinen GS haben. Was könnt ich tun ??

A: Den Sachbearbeiter der Ausländerbehörde auffordern den Eintrag nach StAG vorzunehmen.


05.12.2016
kalsatox
F: Habe 2011 den GS erhalten und damals ohne schriftlichen Antrag von mir dirakt auf dem Ausländeramt beantragt. MIt Nachweisen bis 1875. Ich bin allerdings 1943 geboren, aus Schlesien vertrieben. Habe den Flüchtingsaussweis A, weil auch aus der DDr hierher 1955 geflüchtet. Im letzten Jahr erfuhr ich, daß ich meine Eintragungen aus Köln erhalten kann. Ich bekam aus die Auskunft. ABER da steht drin, daß ich in Polen geboren bin (1943 war es aber Deutschland in Schlesien), keinerlei Vermerk auf RuStAG, auch nicht auf (Ru)StAG. Folgendess fehlt ganz oder ist falsch. Geburtsort: (fehlt) Gebutsstaat: Polen (1943 war dies Deutschland beweisbar, diskussionslos) Geburtsname: Christoph Johannes Alfred Freiherr Steinig von Steinegg (dies nach Geburtsurkunde, die schrieben aber nur "Steinig") Deutsche Staatsangehörigkeit erworben am: (fehlt) Erworben durch: (fehlt ganz) Habe mehrer Male hingeschrieb ens und war einmal dort. NEIN, es bleibt bei diesen Eintragungen, es gibt keine Änderungen. Und diese Äußerungen und Briefe waren ziemlich frech. Hat jemand eine Idee, wie ich zu den richtigen Eintragungen kommen kann.Ich habe auch gar keine Vorstellungen, und die sagen auch nichts, was die veranlaßt hat alles so falsch und fehlend einzutragen UND auch nicht ändern zu wollen?

A: Wichtig ist das es Aktenkundig ist. Also sollten Sie keine weitere Energie damit verschwenden.


04.12.2016
Sven
F: Ist es wahr, dass bis 1974 die deutsche Staatsangehörigkeit NUR über den Vater abgeleitet werden kann? Das steht doch so gar nicht im RuStag, oder. Die Ausländerbehörde schreibt das so und lehnt daher eine Ableitung bis vor 1914 ab.

A: Lassen Sie sich nicht verarschen. Diese Aussage gibt weder die geltende noch die gültige Gesetzgebung nicht her. Bei einer Ableitung über die Mutter ist die Gesetzgebung allerdings zu beachten!!!


04.12.2016
Klaus
F: Nach längerem Antwortschreiben auf unsere Beschwerte wegen fehlendem Eintrag im Esta wollen wir diese Weigerung die entsprechenden Einträge vorzunehmen, zurückweisen. Das "Amt" beruft sich im wesentlichen auf den Abs. 3 0 Abs.3 und führen aus, dass kein Rechtsanspruch auf die Feststellung der Staasangehörigkein nach RuSTAG 1913 besteht. Sehr geehrte Damen und Herren Ihre Antwort auf meinen Widerspruch ... vom ... weise ich zurück. Ich reichte mit dem dafür vorgesehenen Formular "Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" einschließlich der notwendigen Urkundlichen Nachweise zur Feststellung meiner Rechtsstellung als Deutscher nach RuSTAG 1913. Dieser Antrag wurde von Ihnen unwidersprochen angenommen. Die Bearbeitung erfolgte jedoch willkürlich unvollständig. Ich bewiese anhand meiner Blutlinie, das das Gesetz RuSTAG 1913 (Reichs- und Staatsangehörigkeit) von 1913 für mich gilt und bestehe auf den geforderten vollständigen Darstellung, wie beantragt, "erworben durch Geburt/Abstammung nach RuSTAG 1913" auf den von Ihnen ausgestellten "Staatsbürgerschaftsausweis" sowie den Eintrag im Esta -Register. Hat jemand einen Hinweis ?

A: Den RuStAG Eintrag im ESTA gibt es so nicht mehr. Sehen Sie sich den Artikel Änderung des StAG unter Aktuelles an. Das Teso Urteil des BVG sagt eindeutig das, dass RuStAG noch in Anwendung ist. Der §31 des BVerfGG bestätigt das die Behörden das Anzuwenden haben. Leider haben wir es hier zum großen Teil mit "Reichsbürgern" zu tun, die sich auch noch zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen haben.


03.12.2016
Locke
F: Ich soll ein berechtigtes Interesse benennen um de Staatsangehörigkeitsausweis zu bekommen. Was soll ich tun?

A: Es gibt keine Rechtliche Grundlage für ein Feststellungsinteresse. Einen Grund erfinden macht keinen Sinn. Damit kann man bei den Schwerverbrechern auch schnell auflaufen. Lesen Sie den Artikel "Spieglein, Spieglein an der Wand, wer ist der Reichsbürger hier im Land?%u201C unter Aktuelles.


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