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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Marion
F: Mein Großvater ist im Sudetenland geboren, mein Vater wurde 1946 nach Preußen vertrieben, welche Staatsangehörigheit habe ich?

A: Sofern Ihr Großvater bereits vor 1914 geboren ist, die Ihres Großvaters, ansonsten müssen Sie selbstverständlich noch eine Generation weiter zurück. Welche dies genau ist, ermitteln Sie bitte über das Gemeindeverzeichnis in inserer Rubrik "PRAKTISCHES" anhand seines Geburtsortes.


14.07.2015
geli
F: Woher bekomme ich die Geburtsurkunde, bzw. Heiratsurkunde, wenn mein Vater bzw. Großvater in Sudetenland geboren ist? Danke vielmals

A: Vom Standesamt 1 in Berlin.


14.07.2015
Geeti
F: erst einmal danke für die grossartige Arbeit die du/ihr macht - ihr sprecht mir aus der Seele. Zu meiner Frage: Bin 1957 in der Schweiz geboren, während mein Vater dort 6 Jahre arbeitete. Ich habe jetzt per mail in Brugg/CH 2 Geburtsurkunden beantragt und den Personenstandsausweis. A: brauche ich letzteren auch? B: Oder ist der Personenstandsausweis vielleicht die Geburtsurkunde bei den Schweizern?

A: Eine kurze Google-Recherche nach "Personenstandsausweis" führte als erstes Ergebnis auf die Seite der Polizei- und Militärdirektion im Kanton Bern. Dort ist hierzu folgendes zu lesen:

Der Personenstandsausweis (für Schweizer Staatsangehörige) und die Bestätigung über den registrierten Personenstand (für ausländische Staatsangehörige) geben Auskunft über die aktuellen Daten der Person und eignen sich zum Nachweis von Personendaten wie Namensführung, Zivilstand oder - für schweizerische Staatsangehörige - Bürgerrecht.

Demnach kommt dieser wohl am ehesten der hiesigen Vollauskunft gleich. Für den Antrag sollte die beglaubigte Geburtsurkunde reichen.


14.07.2015
Liebe 108
F: Hallo - die Linie meiner Mutter lässt sich einfach verfolgen - mein Vater wurde in Karlsbad geboren 1933 - heute Tschechien - von seiner Mutter nur der Familienname bekannt - keine Geburtsdaten etc.- leibl. Vater von ihm unbekannt - wurde mit 4 Jahren adoptiert - an welches Amt kann ich mich wenden, bezügl. Geburtsurkunde meiner Oma?

A: Aus Ihren Angaben läßt sich nicht absolut eindeutig schließen, wie Sie vorgehen müssen. Ableiten müssen Sie z.B. über Ihren Adoptivvater. Leider ist nicht ganz klar, ob es sich bei Ihrem Vater von dem Sie sprechen, auch tatsächlich um Ihren Adoptivvater handelt, oder um Ihren leiblichen. Grundsätzlich ist es aber so, daß ohne Ansatzpunkte nicht viel heraus zu bekommen ist. Fragen Sie bei dem Geburtsstandesamt Ihres Adoptivvaters nach, wie seine Eltern hießen und wann und wo diese geboren wurden. Vielleicht kann Ihnen auch das Standesamt 1 in Berlin weiterhelfen. Sollten Sie weitere Informationen benötigen melden Sie sich bitte über unser Kontaktformular nochmal bei uns und schildern Sie Ihren Fall dann bitte so detailliert wie möglich.


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Habe beide Teile des Rainer Obermüller gesehen. Ich wohne in Kapstadt/Südafrika. Frage: kann man alle erforderlichen bzw. ggf. erforderlich werdenden Schritte schriftlich vom Ausland erledigen?

A: Ja, allerdings ist logischer Weise das BVA in diesem Fall direkt für die Antragsbearbeitung zuständig.


14.07.2015
Frank P.
F: Im Merkblatt des Bundesverwaltungsamt steht, das man die Staatangehörigkeit auch über die Mutter erwerben kann, "einem deutschen Elternteil". Meine Frage ist es immer notwendig die Staatangehörigkeit über die Vater-Linie zu beantragen?

A: Nach BRD (Vertrags-) Recht ist vieles möglich. Ihre wahrhaftige Staatsangehörigkeit wird allerdings ausschließlich wie auf unserer Seite beschrieben nach RuStAG 1913 festgestellt.

Zum x-ten Male:
Ehelicher Nachkomme -> weitere Ableitung über die väterliche Linie
Unehelicher Nachkomme -> weitere Ableitung über die mütterliche Linie


14.07.2015
TJ
F: Mein Vater kommt aus Österreiche, meine Mutter aus Deutschland. Beide waren bei meiner Geburt verheiratet. Gibt es für mich eine Möglichkeit den Staatsangehörigkeitesausweis zu beantragen?

A: Worauf es ankommt ist ein Vorfahre, der vor 1914 wo geboren wurde. Dies läßt sich aus Ihrer Frage nicht eindeutig erlesen. Wenn wir aber davon ausgehen, daß es sich jeweils um eheliche Geburten handelt und Ihre männlichen Vorfahren aus Österreich-Ungarn stammen, dann wird es nicht funktionieren.


14.07.2015
helmberlin
F: Vielen Dank für die vorherige Antwort, leider komme ich damit noch nicht zum Ziel, denn "mein Lodz" ist 200 km entfernt und gehörte laut Verzeichnis leider nicht zu Westpreußen sondern nur 1793–1807 zu Südpreußen (Kreis Zgierz). Das Problem liegt nun aber auch darin und das könnte andere auch interessieren: Zwar ist mein Großvater nachweislich in Lodz geboren und auch eingetragen, mein Vater im Jahre 1942 (in den Kriegswirren) aber nicht. Auch die Kirche hat nichts, da diese in der Zeit geschlossen war. Wenn nun die Abstammung nach dem Vater nicht mehr nachvollzogen werden kann, geht dann ein Nachweis über die Mutter (Linie über deren Vater da ehelich führt nach Bayern)? Was passiert also, wenn es keine Eintragungen sondern nur Aussagen und eine eidesstattliche Versicherung von einem Notar aus 1950er-Jahren gibt. Oder bin jetzt Pole? Und wenn ja, wie komme ich raus aus der Firma "BRD"? Vielen Dank für einen Tipp.

A: Unter diesen Umständen ist da leider derzeit nichts zu machen, aber Sie sind nicht der einzige. Auch eine Ableitung über die Mutter ist in Ihrem Fall nicht möglich. Der Spalt heraus aus diesem Dilemma ist nunmal sehr schmal, auch wir wünschten, dies wäre anders. Sollte es tatsächlich gelingen, die Souveränität wiederherzustellen, werden die Spielräume auch größer, aber momentan ist es leider wie es ist...


14.07.2015
LG77
F: Mein Großvater ist Sudetendeutscher ( Mähren ) und wurde 1938 gleichgestellt mit dem Rustag von 1913. Um 1913 gehörte Mähren jedoch zu Österreich-Ungarn, meine Chancen dürften gleich null sein, oder ? Vielen Dank für die Einschätzung

A: Ja, das sehen Sie richtig, die Umstände sind derzeit leider so.


14.07.2015
Gedeitzk
F: Mit zwei Familienbüchern (der Familie meines Vaters und meines Großvaters) bin in zum Standesamt (das die Geburt meines Vaters registriert hat) und habe um Beglaubigung von Kopien gebeten. Das wurde abgelehnt mit Hinweis, man sei nicht zuständig. Daraufhin habe ich um Bestätigung der Verweigerung der Beglaubigung mit Rechtsgrundlage gebeten, was ebenfalls abgelehnt wurde, mir wurde lediglich ein Auszug aus dem Personenstandsgesetz ausgehändigt. Ist das Standesamt verpflichtet Kopien von Familienbüchern zu beglaubigen? Von einem Notar wurden mir die Kopien beglaubigt. Soll ich dem Antrag auf Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises die (vom Notar) beglaubigten Kopien der Familienbücher oder lieber einzelne (jeweils vom Standesamt bzw. vom Stadtarchiv) beglaubigte Kopien von Geburts- und Heiratsurkunden beilegen? Da mein Großvater bereist 1888 geboren wurde, wurde ich wegen Geburtsurkunde an das Stadtarchiv verwiesen und habe von dort Kopien beglaubigt bekommen. Sind vom Stadtarchiv beglaubigte Kopien für den Antrag in Ordnung?

A: Beide Varianten sind völlig in Ordnung und können verwendet werden. Abgesehen davon können Sie, wenn Sie in der Stimmung sind, eine Fachaufsichtsbeschwerde beim Bürgermeister gegen die / den Standesbeamte(n) einreichen, denn solche Dinge gehören zu deren Kernaufgaben! Es kann zwar sein, daß diese abgeschmettert wird, aber der Vorfall ist dann aktenkundig und mit der Zeit werden die Herrschaften vielleicht auch etwas vorsichtiger, wenn mehr und mehr Menschen sich einen derartigen Umgang eben nicht länger einfach so gefallen lassen.


14.07.2015
Martin
F: Moins wie ist es wenn man adoptiert wurde? haben sie einen fall gehabt? müssen dann die blutslinie der leiblichen eltern oder die blutslinie der adoptiveltern im antrag angegeben werden?

A: Sie müssen über Ihren Adoptivvater ableiten und den entsprechenden Nachweis hierüber dem Antrag beifügen.


14.07.2015
Markus
F: Ich komme aus 32351 Stemwede. Dies lag damals in der Provinz Westfalen. Muss ich auf dem Antrag "Kgr. Preußen" angeben?

A: Dies ist Ihr Geburtsstaat, so weit so gut. Ihre Staatsangehörigkeit ist aber diejenige des Bundesstaates, in dem einer Ihrer Vorfahren vor 1914 geboren wurde.


14.07.2015
Philipp
F: Guten Abend, mein Urgroßvater ist in den 1920ern geboren, in den Antraegen geht es allerdings nicht bis zu meinem UrUrgroßvater. Was kann ich tun?

A: Nehmen Sie einfach eine weitere Anlage V für Ihren UrUrgroßvater und machen Sie dies dort kenntlich.


14.07.2015
Anna
F: Guten Abend, ich habe schon recht viel über dieses Thema gelesen. Dennoch tappe ich in meinem Fall im Dunkeln. Ich bin Spätaussiedlerin, Russlanddeutsche. Nicht in Deutschland geboren. Meine Vorfahren haben eine lange Reise unternommen, um wieder in die Heimat zurückzukehren. Eltern geb. in Zentralasien, Großeltern und Urgroßeltern an der Wolga. Dann verliert sich die Spur. Ich kann also nicht Nachweisen, welchem Staat ich ursprünglich angehöre. Was nun? Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Da können wir Ihnen leider auch nicht direkt weiter helfen. Aber Sie sind doch als Spätaussiedlerin quasi "anerkannt", das muß ja irgendwie begründet oder nachgewiesen worden sein, oder? Darüber hinaus bleibt Ihnen nur die Möglichkeit weitere Nachforschungen anzustellen, vielleicht über die Stadt, in der Sie ggf. in einer Spätaussiedlerunterkunft waren, oder über das Standesamt 1 in Berlin. Die entsprechenden Urkunden brauchen Sie aber in jedem Falle. Viel Erfolg!


14.07.2015
MONY
F: Keine Frage nur INFO. Mein Mann und ich haben die Unterlagen mit dem Antrag abgegeben und der Sachbearbeiter hat sich Kopien gemacht und uns die Originale wieder mit gegeben. Danach hat er uns gesagt, dass wir in 14 Tagen den Ausweiss abholen können. Nach 14 Tagen hatten wir die Mitteilung: "Ausweiss ist fertig." Das Saarland ist anscheinend noch unkomplizier. Aber der Ausweis hat einen Fehler, da steht unter der deutschen Staatsangehörigkeit entfällt - da fehlt die Zeile mit der Gültigkeit. Nach EStag-Auszug werden wir im Weiderspruch korrigierne lassen.

A: 14 Tage sind ganz schön schnell. Die Zeile Gültigkeit hat keine Bedeutung mehr und ist entfallen. Warten wir mal ab was der ESTA Auszug sagt. Hier gibt es auch so einige Gerüchte.


14.07.2015
Patman
F: Meine Eltern waren bei meiner Geburt verheiratet, also gehts mit meinem Vater weiter! Seine Eltern waren auch verheiratet, also dann mein Großvater. Aber um vor 1914 zu kommen, bin ich dann in Italien. Besteht die Möglichkeit, trotz der Heirat, die Vorfahren der Mutter zu nehmen?

A: Nein, leider nicht.


14.07.2015
E. J.
F: Hallo! Vorgestern habe ich den Antrag für die Staatsangehörigkeit angefordert und gestern prompt einen "Antrag auf Einbürgerung" bekommen. Ist das der richtige Antrag? Ich bin skeptisch, weil z. B. bei dem Antrag gar keine Anlagen gefordert werden.

A: Nein, dies ist definitiv der falsche! Wozu haben Sie überhaupt einen Antrag angefordert? Alle Informationen wie Sie korrekt vorgehen müssen sind auf unserer Seite verfügbar, auch der richtige Antrag.


14.07.2015
Andreas
F: Mein Opa ist in Alzey Rheinhessen geboren (1906) zu welchem Staat gehöre ich?

A: Bitte schauen Sie in das Gemeindeverzeichnis auf unserer Seite unter "PRAKTISCHES".


14.07.2015
Gustav
F: Ich kann nur die Vorfahren meiner Oma vorweisen diese ist aber mütterlicherseits. Würde es dennoch klappen`?

A: Ehelicher Nachkomme -> Ableitung väterlicherseits
Unehelicher Nachkomme -> Ableitung mütterlicherseits

Dazwischen gibt es nichts, auch keine Ausnahmen oder Schlupflöcher, das RuStAG ist eindeutig!


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Auf den abgebildeten Mustern des gelben Scheins steht "Bundesrepublik Deutschland". Ist das i:O.? Wenn ja, dann schließe ich daraus, dass BRD-Verwaltungen lediglich so etwas wie ausführende Hilfsorgana sind, weil das deutsche Reich derzeit handlungsunfähig ist.

A: Auch dies haben Sie richtig erkannt. Ja, das ist in Ordnung, die bundesrepublikanische Verwaltung verleiht die Staatsangehörigkeit ja auch nicht, sie stellt sie lediglich fest.


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Ich möchte natürlich auch den Gelben Schein. Habe eine beglaubigte Abschrift der Geburtsurkung meines Vaters, geb. 10.12.1903 im heutigen Raum Essen, also dem Königreich Preußen. Wenn ich alles richtig verstanden habe, genügt es , mich lediglich auf meinen Vater zu beziehen und als meine Staatsangehörigkeit mit Königreich Preußen oder Preußen anzugeben.

A: So ist es!


14.07.2015
helmberlin
F: Mein Großvater väterlicherseits (Ich bin ehelich geboren) ist 1913 in Lodz geboren, die Familie stammt ursprünglich aus Schwaben (sog. Schwabenkinder). Lodz gehörte von 1793 - 1807 zu Südpreußen, danach zu Polen. Frage 1: Bin ich damit im Sinne des RuStAG 1913 Preuße? Ich lebe seit ich 5 Jahre alt bin bei meinem Stiefvater in Berlin, der bis vor 1913 väterlicherseits ehelich nachweislich Preuße ist. Frage 2: Kann ich durch Adoption Preuße werden, so dass RuStAG 1913 für mich dann gilt? Vielen Dank

A: Lodz ist eine Landgemeinde im Kreis Posen-West im Bundesstaat Preußen (siehe Gemeindeverzeichnis in unserer Rubrik "PRAKTISCHES", S. 952). Wenn Sie über Ihren Vater und Großvater ableiten ist alles in Ordnung.


14.07.2015
Martin S
F: Meine Vorfahren kamen aus Hessen und sind 1764 nach Russland ausgewandert! Es ist also unmöglich eine Staatsangehörigkeit in Preußen zu bekomen auch nicht durch Einbürgerung?

A: Einbürgerung nach BRD-Recht wäre natürlich möglich, aber selbstverständlich kontraproduktiv und würde eher das Gegenteil von dem bewirken, was beabsichtigt ist. Von daher besteht derzeit keine sinnvolle Möglichkeit der Einbürgerung. Wenn Sie die russische Staatsangehörigkeit besitzen, bleiben Sie am besten zunächst bei dieser.


14.07.2015
Martin
F: Ist es auch zulässige (trotz ehelicher Geburt) die Abstammung auch mütterlicherseits Nachzuweisen oder lediglich wie im Video besprochen?

A: NEIN


14.07.2015
Michael Wendl
F: Hallo. Ich bin dabei, mir den gelben Schein zu besorgen. Nach Abstammung bin ich Bayer. Meine Frau ist in Nürnberg geboren aber ihre Eltern sind aus Rumänien nach "Deutschland" gekommen. Also ist sie eigentlich nach Abstammung Rumänin. Hat meine Frau durch die Heirat mit mir die Staatsangehörigkeit des Königreichs Bayern erhalten oder bleibt sie Rumänin? Wenn sie meine Staatsangehörigkeit erhält, wie kann man sich das bescheinigen lassen oder ist das einfach dann so? Vielen Dank für eure Seite und eure wunderbare Hilfe!

A: Ja, Ihre Frau erhält Ihre Staatsangehörigkeit über die Heirat mit Ihnen. Erledigen Sie bitte erst alles von A bis Z wie beschrieben und wenn bei Ihnen alles korrekt ist, dann reichen Sie einen ganz normalen Antrag für Ihre Frau mit Heiratsurkunde nach § 6 RuStAG 1913 ein.


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