F: Leitet man auch über die Mutter ab (bei Unehelichkeit), auch wenn der Vater bekannt ist und die Vaterschaft anerkannt hat? Gruß
A: Bei Legitimation(Anerkennung) ist über den Vater abzuleiten.
F: Danke für die Antwort. Die Vaterschaft wurde vollends anerkannt mit allen rechtlichen Folgen. Also trotz Scheidung Vaterlinie? Danke für Ihre Hilfe.
F: Nach wem muss ich ableiten, wenn die Ehe (DDR 70er Jahre) der leiblichen Eltern vor meiner Geburt (3/4 Jahr) geschieden wurde? Mutter oder doch der Vater wegen der Ehe? DANKE
A: Prüfen Sie ob ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat.Zu mindestens müssen Sie dort nochmal einhaken.
F: Bin ich verpflichtet, als im Ausland Lebender, der BVA meine Daueraufenthaltserlaubnis in Paraguay vorweisen und ebenfalls einen Beweis, dass ich nicht noch eine andere Staatsangehörigkeit habe? Oder ist das Schikane? MfG
A: Sie können den Antrag auch in der Botschaft abgeben. Dann erledigt sich das mit der Daueraufenthaltserlaubnis. Der Rest ist nur eine Erklärung.
F: Ich lebe seit über 20 Jahren in Südamerika, hab nur einen roten Reisepass, sonst gar nix weiter. Ich muss den GS beim dt. Konsulat beantragen, welches den Antrag an die BVA Köln schickt. Ist das rechtens, dass die BVA den GS ausstellt? Denn es sind doch die Gemeinden. Doch ich bin nirgendwo gemeldet. ?
A: Für deutsche die im Ausland leben ist die BVA zuständig.
F: Lt. RuStAG vom 22. Juli 1913 behielten Auswanderer in den ersten zehn Jahren ihren bisherigen Rechtsstatus und dann wurde ihnen dieser entzogen, wenn sie es versäumten, ihre Staatsangehörigkeit verlängern zu lassen. Was heißt "verlängern" - wie? Ich besitze aktuell nur einen roten Reisepass. Ich habe und will keine andere Staatsbürgerschaft und lebe seit mehr als 20 Jahren in Südamerika. Kann ich meine dt. Staatsangehörigkeit verlieren? Steht mir der GS zu? Bin rein Deutscher nach Abstammung, mit deutscher Frau. MfG
A: Nein, da Sie derzeit keine Möglichkeit der Meldung haben. Zumal Sie ohne GS nur eine vermutete Staatsangehörigkeit haben. Natürlich steht Ihnen der GS zu.
F: Mehrfache habe ich gelesen: In der ehemaligen DDR wurde jeder Deutsche automatisch bis vor 1914 geprüft. Ich bin in der DDR geboren. Heißt das, dass meine DDR-Geburtsurkunde ausreichend ist für einen GS?
A: Nein, das ist eine Desinformation. Es soll die DDR Bürger von der Beantragung abhalten.
F: Von Seiten meiner Mutter brauche ich dann auch nix mehr ??
F: Mein Großvater ist Österreicher ,die Geburtsurkunde habe ich dazu auch wär seine Mutter ist. Name und Geburtsdatum steht von ihr auch auf der Geburtsurkunde von mein Großvater ,reicht das zum beantragen oder brauche ich von ihr selber auch die Geburtsurkunde und wo kann ich die denn herbekommen ??
F: Reicht es aus die Urkunden Väterlicher seits (Großeltern und Urgroßeltern) bis zu dem Stichtag 01.01.1914 erbringen??
F: Hallo , ich möchte auch den gelben Schein beantragen ,dazu habe ich paar Fragen .Muss ich die Originale dafür einreichen (Geburtsurkunde ,Eheurkunde usw. )??Oder reicht eine Alichtung ?? Dann soll ich nach Ausagen der Frau auf den Meldeamt ein Grund angeben warum ich diesen Schein haben möchte ??Bin dazu verpflichtet diesen anzugeben ,und wenn ja was für ein Grund sollte man da angeben ??
A: Die Kopien reichen zu einreichen. Originale können bei Abholung vorgezeigt werden, wenn der bedarf besteht. Nein Sie sind nicht verpflichtet einen Grund anzugeben. Das vorgeschobene Sachentscheidungsinteresse ist Willkür und verstößt gegen geltendes Recht
F: Hallo noch mal, muss ich angeben, seit wann mein Vater aus der damaligen DDR rüber gekommen ist? Eheschließung der Eltern war 30.08.1958. Wieder Danke für die Antwort. Ich will den Eltern nicht zu viele Fragen stellen, dann muss ich auch nicht zu viel erklären????
F: Ich nochmal. Wenn ich für meine Person die deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG bestätigen lasse, was geschieht rein rechtlich mit meiner Frau?
Leider arbeitet Sie für ‚die‘. Sie ist Soldat auf Zeit.
Mit freundlichen Grüßen
Markus
A: Mit Ihrer Frau passiert nichts. Sie muss ihren Antrag alleine stellen.
F: Hallo, mein Großvater ist 1889 geb., ich habe von ihm die Sterbeurkunde. Kann ich die Abstammung Mütterlich oder Väterlich bei ihm frei lassen?, da ich nicht weiß, ob seine Eltern Verheiratet waren?, wovon ich aber ausgehe. Vielen Dank für die Antwort ????
A: Der Großvater geb 1889 leitet nicht ab. Er ist der Ausgangspunkt und hat seine Staatsangehörigkeit nicht geerbt.
F: Vielen dank,
von meinem Großeltern habe ich keine Urkunden "nur" mündliche aussagen und die Standesämter von deren Geburtsstätten anzuschreiben da mein Großvater aus Ost-preußen und meine Großmutter aus Pommern stammen was nun Polen ist ....
Die Urkunden meiner Eltern habe ich leider auch nicht aber die sollte ich von den Standesämtern beantragen können.
Viele Grüße
Dirk
A: Dann sollten Sie anfangen die Unterlagen zusammen zu suchen. Anträge in deutsch – polnisch und deutsch – russisch gibt es unter Herunterladen.
F: Ahnenforschungshilfe,
wer kann mir helfen meinen Stammbaum zurückzuverfolgen ich komme leider nur bis zu meinen Großeltern, leider sind alle die von meinen Urgroßeltern wussten bereits verstorben.
Viele Grüße
Dirk
A: Wenn Sie die notwendigen Urkunden der Großeltern besorgen, finden Sie die benötigten Daten der Urgroßeltern.
F: Liebe Landsleute, wie verhält es sich, wenn die Vorfahren aus der Freien Hansestadt Bremen stammen. Die sind ja dann keinem Königreich etc. zuzuordnen. Was trage ich da in den Antrag vom BVA ein? Vielen Dank
A: Das verhält sich genau so wie in bei allen anderen Bundesstaaten. Einfach in den Antrag Ihren Bundesstaat eintragen.
F: Hallo,
ich habe einen beglaubigten Nachweis meiner Herkunft bis 1910. Jetzt möchte ich die Anträge "RICHTIG" ausfüllen. Können Sie meine Unterlagen vor dem einreichen prüfen?
Vielen Dank
A: Nein, aber eine Ausfüllhilfe finden Sie auf der Seite.
F: Hallo, ich habe bei meiner Anlage F für meinen Geburtsstaat Thüringen eingetragen. Damals kannte ich das Städteverzeichnis noch nicht und wusste leider auch nichts vom Fürstentum Reuss ältere Linie. Mir wurde aber von Köln bestätigt; erworben durch: Geburt Abstammung). § 4 Abs.1 (Ru)StAG
Unter Entscheidung steht: Feststellung positive Entscheidung
A: Da hatten Sie Glück und einen guten SB. Also alles im grünen Bereich.
F: Vielen Dank für die schnelle Antwort. Brauche ich auch eine Kopie MEINES vorläufigen Reisepasses oder brauche ich die bei der Beantragung für meinen Sohn nicht? Dieser läuft nämlich in ein paar Wochen ab und dann müsste ich mich beeilen.
A: Ein Ausweis der jur. Person hat bei der Antragstellung der nat. Person nichts zu suchen.
F: Hallo, ich möchte gerne für unseren Sohn (7 Monate) einen gelben Schein beantragen. Die Urkunden (Geburts- und Heiratsurkunden) sowie die Anträge mit Anlagen sind mir klar (habe den GS schon beantragt und bekommen). Was unterscheidet den Antrag für unseren Sohn zu meinem Antrag? Welche Dokumente muss ich dazu einreichen? Vielen Dank und viele Grüße Max
A: Die Möglichkeit der Unterschriften für die Erziehungsberechtigten. Dazu gehören die selben Dokumente wie bei Ihnen.
F: Ein Freund von mir hat vom selben SB wie ich von [Amts]wegen aufgrund Adoption den GS bekommen.
Hier wurde nicht nach RuStAG abgeleitet, es wurde das [behörden-] intere Formular verwendet, da die Unterlagen "nur" bis zu seinem 1937 geborenen Vater benötigt wurden. Nun ist sein Vor- und Familiename wie folgt geschrieben: Max M u s t e r m a n n.
Was soll das nun sein? Macht es Sinn, dass er die EStA-Register-Selbstauskunft stellt?
Wenn diese Auskunft negativ wäre - wovon auszugehen ist - wäre dann die vorliegende Schreibweise nach der gemachten Ableitung nicht Täuschung im Rechtsverkehr?
A: Die Schreibweise des Familiennamen ist in Ordnung. Selbstverständlich kann man nur mehr mit der ESTA Auskunft sagen. Sollte kein Eintrag vorhanden sein, ist der SB zur Nachbesserung Aufzufordern.
F: Guten Tag,
über meine Mutter kann ich die deutschen Vorfahren angeben, mein Vater ist Pole. Ich habe meine polnische Staatsbürgerschaft "gekündigt".
Gibt es inzwischen die Möglichkeit des Nachweises über die Mutter? Stand 14.7.2015 ging es wohl nicht.
Danke
A: Die gültigen Gesetze haben sich im Gegensatz zu den geltenden Gesetzen in den letzten 104 Jahren nicht geändert. Und so wie das momentan aussieht wird das auch in den nächsten Jahren nicht passieren. Vielleicht vergleichen Sie auch mal den Gebietsstand von 1913 mal mit dem Geburtsgebiet Ihres Vaters. Es könnte ja durchaus sein das Sie schon 3 Jahre verschenkt haben.
F: Hallo,
mein Vater ist 1935 in Königsberg geboren. Mir ist es nicht möglich die väterliche Linie nachzuweisen. Mütterlicher Seitz habe ich Urkunden bis 1887 zurück. Würde das ausreichen? Ich bin 1959 geboren.
A: Dann wenden Sie sich an das Standesamt vor Ort. Anträge finden Sie unter Herunterladen. Ableitung über die Mutter bei ehelichen Vorfahren ist keine alternative.
F: Hallo zusammen,
Ich habe ein paar durcheinander gewürfelte Fragen, da ich noch in der Phase der Beschaffung der Urkunden bin, den Antrag aber schnellstmöglich stellen möchte, möchte ich das meiste vorab geklärt haben ;
Frage 1 - Mein Urgroßvater ist 1901 geboren worden, sollte ich im Antrag für den GS, in der Anlage die sich auf Ihn bezieht den Punkt 3 (Erwerb durch) bei "Sonstiges" mit RuStAG begründen oder wie bei der Ausfüllhilfe leer lassen, da er ja ohnehin Deutscher ist/war?
Frage 2 - Wenn nach der Geburt eines Familienmitgliedes Geheiratet wurde und auf der Geburtsurkunde der Vater mit aufgezählt,sprich die Vaterschaft anerkannt wurde, kann ich IMMER vom Vater ableiten ja?
Danke schon mal im Voraus und immer weiter so!
A:
Die Ausfüllhilfe ist dort doch eindeutig. Die Ausfüllhilfe zeigt ja wie man mit dem letzten Vorfahren in der Reihe umgeht. Die Vaterschaftsanerkennung ist die Legitimation.