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Fragen und Antworten

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18.01.2019
Marc
F: und noch eine Frage. Ich besitze noch einen Reisepass der DDR. Habe gehört das bei DDR Bürgern eine Staatsangehörigkeit der Bundesstaaten hinterlegt ist wenn Sie noch einen Pass besitzen da das Deutsche Reich einen Friedensvertrag mit Rußland hat und somit die DDR der nachfolge Staat des Deutschen Reiches war. Kann man nur mit diesem Pass einen GS nach RuStAG 1913 bekommen? Vielen Dank und ein schönes WE.

A: Das ist wohl eine Verschwörungstheorie! Eine Verwaltungseinheit kann kein Nachfolger sein.


18.01.2019
Marc
F: Guten Abend, nächste Frage. Bekomme ich einen GS nach RuStAG 1913 wenn ich Herzogtum Württemberg in den Antrag schreibe?

A: Gehen Sie einfach nach Ausfüllhilfe vor.


18.01.2019
Christin
F: Hallo, bin verheiratet und mein Mann besitzt einen GS. Muss ich über meine Vorfahren ableiten oder über meinen Mann?

A: Sie müssen erstmal alleine aus dem StAG kommen. Dazu ist eine Ableitung über Ihre vorfahren zwingend.


18.01.2019
Keiner
F: Hallo, meine Eltern haben 6 Monate nach meiner Geburt geheiratet. in der Geburtsurkunde ist kein Vater vermerkt. Nach dieser Urkunde ist mein Geburtsname der der Mutter. Zur Hochzeit meiner Eltern erhielt ich (0,5 Jahre alt) den Familiennamen meines Vaters. Über wenn muss ich ableiten? Wenn ich über den Vater ableiten kann, was schreibe ich seit wann ich die Staatsangehörigkeit besitze? Geburt wäre ja falsch. Müsste dort Heirat Eltern reinschreiben denke ich.

A: Ihre Geburt und die Abstammung bleibt bestehen. Sie werden doch nicht behaupten, dass Sie nicht geboren wurden? Ableiten sollten Sie über den Vater. Das Heiratsdatum liegt noch in der 301 Tage Frist.


18.01.2019
Marc
F: Guten Tag, meine Vorfahren sind vor 1803 von Württemberg nach Mittelpolen ausgewandert. Im Eheregister der polnischen Kirche von 1833 ist Vermerkt das mein Vorfahre Andreas Xxxx (Ururururgroßvater) Württemberger ist. Ich kann Lückenlos bis dort hin Geburten und Ehen nachweißen. Die Deutsche Volkszugehörigkeit kann ich ebenfalls durch Dokumente belegen. Sie waren nie polnische Staatsangehörige. 1947 wurde mein Großvater seine Geschwister und seine Mutter aus Polen vertrieben und haben in Sachsen eine neue Heimat gefunden. Mein Urgroßvater wurde kurz vor Kriegsausbruch erschlagen weil er Deutscher war. Dies kann ich glaubhaft belegen. Nun zu meiner Frage? Wie leite ich richtig ab? Hat mein Großvater durch Niederlassung in Sachsen die Staatsangehörigkeit Königreich Sachsen erhalten (§ 31)? Oder haben wir die Staatsangehörigkeit von Königreich Württemberg? Vor 1803 gab es nach meinem Wissensstand noch kein Staatsangehörigkeitsgesetz im Herzogtum Württemberg. Vielen Dank

A: Ab der Weimarer Republik war eine Niederlassung in Königreich Sachsen nicht mehr möglich. Es wurde eine Verwaltungseinheit Freistaat Sachsen gegründet. Also bleibt es beim Herzogtum Württemberg.


17.01.2019
Christian
F: Mein Großvater ist 1910 in Böhmen (Grenze zu Sachsen) geboren, was damals zu Österreich-Ungarn zählte, dann von 1938-1945 zum Dt. Reich, nach 1945 zur CSSR. Da diese Ahnenlinie für mich relevant ist, nun meine Frage: Wird das Amt meinen Antrag als nicht deutschstämmig ablehnen? Wahrscheinlich ja, aber welche Staatsangehörigkeit habe ich dann?

A: Warum sollte die Besatzerverwaltung Staatsangehörige des Königreich Sachsen ablehnen? Werfen Sie mal einen genauen Blick auf die Geburtsurkunden Ihrer Vorfahren. Eine Ablehnung könnte kommen, aber wegen fehlenden Sachentscheidungsinteresse.


15.01.2019
Alf
F: Hallo, mein Opa wurde 25.01.1914 geboren. Reicht dies für den Antrag zur Staatsangehörigkeit, ober brauche ich wirklich einen Ahnen vor 1914? Es kursieren hier unterschiedliche Aussagen. Vielen Dank, Alf

A: Das erste wichtige Datum ist der 27.07.1914(der Beginn des WK). Also ist das noch voll in Ordnung.


15.01.2019
Chris
F: Mein Grossvater ist 1885 in Bayern geboren. Hatte Er eine bayerische und Eine deutsche Staatsangehoerigkeit ?

A: Königreich Bayern natürlich!!! Die deutsche Staatsangehörigkeit hieß zu dem Zeitpunkt unmittelbare Reichsangehörigkeit(Kolonieangehörigkeit). Sie wurde erst durch eine Verordnung von AH zur deutschen Staatsangehörigkeit umbenannt.


12.01.2019
Zissco
F: Guten Tag, ich habe den Antrag ausgefüllt und mit beglaubigten Dokumenten versandfertig. Können Sie mir bei der Beantwortung zweier Fragen helfen?: Frage 1: Antrag FK (für Kinder bis 16 Jahre) Meine beiden Kinder sind vor der Heirat mit meiner Frau geboren. Muss meine Frau die beiden Kinder in ihren Antrag mit "übernehmen"? Frage 2: Welche Empfehlung geben Sie, den Antrag persönlich oder per Post (mit Rückschein) abzugeben? (Märkischer Kreis)

A: Die Kinder benötigen Ihren eigenen Antrag. Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben, geht es über Ihre Linie. Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung finden Sie unter Erprobtes.


06.01.2019
Trigoryn
F: Ich bin ein eheliches Kind. Also ist die Linie des Vaters entscheidend. Nun ist es so, dass die Familie väterlicherseits bereits im 18. Jahrhundert das deutsche Gebiet verlassen und sich im Raum Polen/ Galizien angesiedelt hat.Sowohl mein Vater als auch mein Großvater sind im Königreich Polen geboren und im 2. Weltkrieg zurück nach Deutschland vertrieben worden.Mütterlicherseits gibt es keine Probleme.Kann ich versuchen die Staatsangehörigkeit nach RuStAG zu bekommen, denn wäre ich ein uneheliches Kind, würde es ja auch nach der Muttergehen?

A: Ja, aber nur über die Väterliche Linie. Die Zeit für Bequemlichkeit ist vorbei. Wenn das Universum es möchte das Sie sich mit Ihren Ahnen auseinander setzen, dann sollten Sie das auch tun und nicht wieder den Weg des geringsten Wiederstands gehen.


06.01.2019
Lee
F: Hallo, ich bin unehelich zur Welt gekommen (Vaterschaft anerkannt).Desweiteren bin ich geschieden, trage aber noch den Namen meines damaligen Ehemannes. Spielt das irgendeine Rolle für die Ableitung? Vielen Dank

A: Nein, es bleibt bei der Väterlichen Linie.


05.01.2019
alex
F: Ok, über den Vater dann… Rückfrage: Bis zu WELCHEM Zeitraum kann man in solchen Fällen noch über den Vater gehen? 6 Monate, 1 Jahr, 2 Jahre?

A: 301 Tag oder auch Vaterschaftsanerkenntnis.


05.01.2019
Schicki
F: Seit gegrüsst. Da ich keinen Kontakt zu meinem Vater je hatte habe ich im moment nur das Stammbuch meiner mütterlichen Seite. Würde das ausreichen? Danke

A: Nein, schreiben Sie die Geburtsstandesämter Ihrer Vorfahren an.


04.01.2019
alex
F: Ich möchte jetzt bald in Berlin meinen FA einreichen. Ich wurde zwar unehelich inkarniert, meine leiblichen Eltern heirateten aber 3-4 Monate nach meiner Niederkunft. Daher hätte ich gern gewußt, ob es über die Mutter oder dann doch über den Vater geht oder hat man dann sogar die Wahl???? Frohes Neues!

A: Über den Vater.


04.01.2019
Daniela s
F: Mein Vater ist Engländer- meine Mama war deutsche, ich bin 1968 ehrlich geboren habe ich über meine Mutter Anspruch auf den gelben Schein? 2018 bin ich auf Antrag eingebürgert worden. Nicht aufgrund der deutschen Mutter...

A: Sie haben durch Ihre Einbürgerung schon die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichsangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) im Besitz. Mehr können Sie nicht erreichen. Einen Gebietsstand eines Bundesstaates werden Sie nicht erreichen.


02.01.2019
HeiKi
F: F: Hallo, der SB schrieb: .. "dem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigenausweises wird stattgegeben." Im Betr.-Feld stand aber "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit". Im pers. Gespräch bei Abgabe des Antrags sagte er, dass er aber nicht nach RuStAG (Stand 1913) ausstellen könne. Ich kann aber lückenlos bis 1883 ableiten. Die Gebühr von 25 € habe ich daher (noch) nicht bezahlt. Was rettet mir mein RuStAG 1913? Ich kann innerhalb 1 Monats Widerspruch einlegen.(TS3 GS Server funktioniert auf meinem PC nicht)Vielen Dank für eine Antwort. MfG

A: Die SB fangen immer in der in der geltenden Gesetzgebung an und kommen darüber in die gültige Gesetzgebung. Das ist die normale Prozedur. Auch wenn der SB darüber nicht Informiert ist. Also alles im grünen Bereich. Die Ableitung kann man erst nach Ausstellung Prüfen und gegebenenfalls gegensteuern.


01.01.2019
Bernd Jugendheimer
F: Bei einer von mir beabsichtigten Feststellung der Staatsangehörigkeit wird sich heraustellen, dass mein Großvater väterlichseits 1910 in Tscherwenka im Kaiserreich Österreich-Ungarn geboren ist. Mein Großvater mütterlicherseits ist 1902 im Deutschen Reich geboren. Welche Staatsangehörigkeit kann ich nun beantragen? Ich bedanke mich schon jetzt für eine rechtskonforme Antwort.

A: Österreicher sind auch Deutsche! Damit sollte die Staatsangehörigkeit und die Linie klar sein.


26.12.2018
db
F: Werte Mitstreiter, was sich jedoch in allen Handlungsempfehlungen und Vorgaben zum Erlangen des "Gelben Scheins" nicht erschließt ist die Frage, ob ich den Nachweis, dass ich Deutscher durch Abstammung von einem Verwandten (der vor besagtem Datum im Deutschen Reich geboren wurde) bin, von nur einer Linie (sprich hier meinem Vater und dessen Vater und dessen Vater etc.) erbringen muss, oder ob ich den selben Beweis auch von der Linie meiner Mutter (und deren Vater .....etc.) beibringen muss, oder ob dieser bei vollumfänglichem Nachweis durch alle notwendigen Urkunden/Unterlagen von nur einer Linie (mein Vater oder Mutter) ausreicht. Ganz konkreter Hintergrund: von der Linie meiner Mutter sind die Unterlagen zur Abstammung recht einfach zu erbringen, da alles noch vorhanden ist. Die Linie meines Vater stammt ursprünglich aus Ostpreußen, im Zuge der Kriegshandlungen im WW2 sind die dort zuständigen Kirchenunterlagen in Rauch aufgegangen, dies habe ich schon soweit in Erfahrung bringen können. Daher kann ich für diese Linie keine Heiratsurkunden, sondern maximal nur eine Taufurkunde meines Urgroßvaters mit Geburtsjahr 1886 beibringen, die auch schon über das ZA der evangelischen Kirche in Berlin besorgt habe. Ich danke im Voraus für Ihre Antwort und Mühen.

A: RuStAG § 4 [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.


20.12.2018
MichaelHartmann22
F: Eure Internetseite finde ich toll. Meine Frage ist wie ich weiter ableiten muss, wenn mein Opa am 4.02.1014 unehelich geboren ist, seine Mutter, also meine Ur-Oma den Erzeuger erst im November 1917 geheiratet, und das Kind als seins anerkannt hat. Reicht es nicht auch, wenn mein Opa vor dem im letzten freien und nicht unter Kriegsrecht stehenden Stande von 27.07.1914 geboren wurde, um die Abstammung nachzuweisen oder muss ich meine Abstammung unbedingt von vor 1914 nachweisen? Vielen Dank und herzliche Grüße an die Menschen, die sich hier mit dem Thema geschäftigen.

A: Nein, Sie brauchen nicht weiter zurück. Antrag Einreichen Zack Zack!!! LOL


20.12.2018
sepp92
F: Moin Moin GS-Team. Ich habe meinen Antrag soweit ausgefüllt, bin mir jedoch in einem Punkt unschlüssig. Betreffender Punkt ist der des Staates bei den Nummern 1.6/1.7, 1.11 und 5.1 des BVA Antrags, der Leute die nach 1914 geboren wurden. Auf der Seite chemtrail.de, wenn man fast bis nach unten scrollt, findet man ebenfalls eine Hilfe die die obrigen Punkte wie folgt enthält: Deutschland (Bundesstaat). Nur bei dem Vorfahr, der vor 1914 geboren wurde, wird allein der Bundesstaat eingetragen. Weiter heißt es, dass man den Bundesstaat in Klammern auch weglassen kann. Eine Erklärung, warum die Weiber und Männer dass so eintragen fand ich bisher leider nicht. Möglicherweise könnt ihr mich ein wenig schlauer machen. Besten Dank und Grüße

A: Wir bemängeln schon seit längeren die Ausfüllhilfe von Matthias Weidner. In der Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater ist das Ende der Abstammung beschrieben. Sie sollten auch zwischen runden und eckigen Klammern unterscheiden. Nur die eckigen Klammern betreffen die 4 ecken Regel.


15.12.2018
Alexander
F: Hallo, ich bin vor kurzem auf den GS gestoßen und habe vor ihn auch zu beantragen. Zurzeit versuche ich mich ausführlich auf dieser Seite zu informieren und vorzubereiten. Ich hätte eine Frage bezüglich der Ableitung. Bin 1991, unehelich geboren. Habe aber eine Vaterschaftsanerkennung, müsste also über meinen Vater ableiten, wenn ich das richtig verstanden habe. Mein Vater selbst ist 1943 geboren und auf der Urkunde der Vaterschafstanerkennung, ist seine Nationalität mit "deutsch" vermerkt. Ich habe aber keine Geburtsurkunde von ihm. Müsste ich jetzt im Standesamt seines Geburtsortes eine Anfrage stellen, um diese zu erhalten? Und desweiteren, ich müsste ja dann noch weiter zurückgehen, und im nächsten Schritt eine Geburtsurkunde seines Vaters besorgen, um gegebenfalls bis 1913 den Nachweis zu erbirngen oder? Viele Grüße

A: Das haben Sie genau richtig verstanden. Die Daten Ihres Großvaters finden Sie auf der Geburtsurkunde ihres Vaters. So geht es immer Schritt für Schritt zurück.


10.12.2018
Patrick
F: Guten Tag alle miteinander! Meine Eltern waren zum Zeitpunkt meiner Geburt bereits verheiratet. Allerdings stammen mein Vater sowie seine Vorfahren nicht aus dem Deutschen Reich. Über meine Mutter kann ich jedoch dahingehend bis vor 1914 ableiten. Gibt es für mich ein Schlupfloch oder kann ich mich dementsprechend gar nicht auf den Besitz der Staatsangehörigkeit des Bundesstaates Preußen (Schlesien) berufen? Vielen Dank!

A: NEIN


27.11.2018
Rico
F: Habe ich da was falsch gelesen oder ist das richtig Wenn meine Vorfahren aus Preußen kommen und meine Mutter und ich in jena geboren. Bin ich da Preußen und wie soll ich das auf denn Andrang schreiben Da ich ja in jena Thüringen geboren bin?

A: Ableitung geht über den Vater. Sie haben die Staatsangehörigkeit des Vorfahren der vor 1914 geboren wurde. Hilfe zum Antrag gibt die Ausfüllhilfe auf der Seite.


26.11.2018
roeselinho
F: Hallo. Ich versuche gerade meinen Stammbaum bis vor 1914 zu vervollständigen. Leider komme ich nicht weiter, als bis zur Sterbeurkunde meines Großvaters. Dieser wurde 1924 in Merkelsdorf, Krs. Braunau geboren. Ich kenne leider meinen uhrgroßvater nicht und muß benötige daher die Geburtsurkunde meines Großvaters. habe selbst über Google nichts gefunden. Bin leider auch der örtlichen Sprache nicht mächtig. Wie bekomme ich Kontakt zur örtlichen Verwaltung? Evtl. hatte da mal jemand kontakt von euch? Vielen Dank im Voraus. Gruß, Sven.

A: https://de.wikipedia.org/wiki/Zdo%C5%88ov http://www.braunau-sudetenland.de/braunau/staedte/merkel.htm


21.11.2018
Hypermaniac
F: Da die Person nicht die „deutsche Staatsangehörigkeit“ sondern die Bundesstaatenangehörigkeit erworben hat: In bezug auf die Verwaltungsvorschriften (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975 ist der Eintrag „die deutsche Staatsangehörigkeit“ auf der Urkunde inkorrekt. Hätte hier infolge der erbrachten Nachweise zumindest die Urkunde über die Rechtsstellung als Deutscher ausgestellt werden müssen? Nummer 1.4 dieser Verwaltungsvorschrift weist darauf hin, dass ein Staatsangehörigkeitsausweis auf Antrag ausgestellt werden kann, wenn der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit nachgewiesen ist und ein Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher ausgestellt werden kann, wenn der Besitz der Deutscheneigenschaft nachgewiesen ist. Letzteres wurde doch zu meiner Person entsprechend nachgewiesen.

A: Bitte nochmal den Eintrag auf der Urkunde genau lesen! Dort steht nicht von die deutsche Staatsangehörigkeit. Besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit steht nur auf der Einbürgerungsurkunde der Republik des Bundes.


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