18.06.2018
MaschineFaustus
F: hallo leute. vorab entschuldigt bitte meine kleinschreibung.
ich lese immer wieder zum antrag, nachweise elterlicher seite und großelterliche seite. wie kann ich sie erbringen, wenn ich 1. nur von der mutter aufgezogen wurde und der vater unbekannt ist. 2. mein großvater mütterlichseits aus einen anderen bundesstaates stammt, und ich keine geburtsdaten oder ähnliches von ihm habe.
wer kann mir da helfen?
A: Immer eins nach dem Anderen. Die benötigten Daten finden Sie immer auf den auf der Geburtsurkunde der Kinder. Also die Daten des Großvaters finden Sie auf Geburtsurkunde Ihrer Mutter.
F: Dank meinen deutschen Vorfahren bin ich hier, aber sie waren vor 1914 nicht im Deutschen Reich, hab ich trotz dem Recht auf GS? Meine Vorfahren sind 1763 aus Hessen nach Russland ausgewandert..Danke.
A: 1763 ist vor 1914 oder... Also alles in Ordnung. Los gehts!
F: Bin nach Deutschland 1991 als Vertriebene aus Russland gekommen,1993 Einbürgerung bekommen. Hab ich ein Recht auf GS?
A: Unsere Glaskugel kann dazu keine Auskunft geben. Sie sollten doch wissen ob Sie deutsche Vorfahren haben.
F: O.k. vieleicht könnt ihr mir über bei Grundlagen der Wortdifinition helfen,ich habe die Vaterschaft meines unehelichen Kindes anerkannt.Habe ich damit die Möglichkeit einen Antrag fürs unverheiratete Kind über mich abzuleiten?Da ich davon ausgegangen bin die Vaterschaftserklärung würde das Kind so zum Rechteerben über den Vater machen.
A: Damit haben wir keine Erfahrung.
F: Meine Kinder sind in Ba-Wü geboren, wird Geburtsort auch Ba-Wü und z. B. Stadt oder Kreis angegeben? Die Großeltern sind in Bayern geboren, da schreibe ich Bundesland Bayern ok. Ich habe schon alles vorbereitet und möchte nur noch den Antrag ausfüllen, da bin ich mir nicht sicher, was ich schreiben bei meinen Kindern eben schreiben soll. Vielen Dank im Voraus für die Antwort
A: Sie sollten DRINGEND nochmal einen Blick in die Ausfüllhilfe auf unserer Seite werfen.
F: Hallo habe eine Frage Antrag FK 1.15 Sorgerecht(habe die Vaterschaft anerkannt).Schreibe ich dort Legimitation herein?Weiter dann bei 3,wie verfahre ich dort ,Abstammung Vater und dann wie bei meinem Antrag oder Sonstiges durch Legimitation §5 RuStAG.Danke für die Hilfe
A: Nein, der §5 RuStAG ist in der Republik des Bundes nicht bekannt.
F: Da komme ich nicht weiter, Pöcken Krs. Tepl war tschechisch, davor ungarisch/österreichisch... Warum ist StAG keine Alternative?
A: Beschäftigen Sie sich nochmal Intensiv mit mit dem Gebietsstand von 1913. StAG ist für Sie keine Alternative.
F: Da mein Vater und Großvater aus dem Sudetenland stammen, kann ich nur nach StAG ableiten. Was muss ich dann im Antrag F Punkt 3 (erworben durch) ausfüllen? Was in Punkt 4? Und die Aufenthaltszeiten in Punkt 5 wirklich lückenlos?
F: Da mein Vater und Großvater aus dem Sudetenland stammen, kann ich nur nach StAG ableiten. Was muss ich dann im Antrag F Punkt 3 (erworben durch) ausfüllen? Was in Punkt 4? Und die Aufenthaltszeiten in Punkt 5 wirklich lückenlos?
A: Beschäftigen Sie sich nochmal Intensiv mit mit dem Gebietsstand von 1913. StAG ist für Sie keine Alternative.
F: Hallo,meine eheliche Mutter ist 1960 geb.und nach Rustag 1913 Sachse.Mein ehelicher Vater ist 1959 geb.. Er ist väterlicherseits Österreicher (GV 1928 geb.. UGV.1884.) / mütterlicherseits (GM 1933)(Bayer).
Ich bin ehelich in Bayern 1989 geb. Hätte ich die Chance einer doppelten Staatsbürgerschaft?? Sachse + Österreicher
A: Nein, denn eine Staatsbürgerschaft gibt es nicht! Abgeleitet wird bei ehelichen Kindern immer über den Vater.
F: Hallo liebes Gelberschein.net-Team,
ich habe eine Frage zum Antrag. Meine Frau wohnt mit unseren beiden Kindern in Italien. Nun möchten wir für Sie und die Kinder den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Ich selbst bin seit zwei Monaten im Besitz des Scheins und wohne in Deutschland. Im Antrag des Bundesverwaltungsamtes steht, das zwingend die Auslandsvertretung angegeben werden muss. Nun die Frage. Wisst Ihr warum diese zwingend angegeben werden muss, welchen Sinn das hat und ob ich sie wirklich angeben muss? Und brauchen wir für meine Frau und die Kinder eine Meldebescheinigung in Italien, oder reicht die Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder gar nix? Ich danke Euch. LG Arche
A: Das hat was mit der Zuständigkeit zu tun. Die Anmeldebescheinigung sollte dazu eigentlich reichen.
F: Ich bin gerade in den Anfängen der Beantragung. Für mich ist der Nachweis väterlicherseits bis nach 1914 kein großes Problem. Mich würde allerdings Interessieren, ob meine Frau, die in Kirgisien geboren wurde, ebenfalls nach einem erfolgreichen Abschluss meiner Beantragung einen Staatsangehörigenausweis beantragen muss/kann?
Durch die Ehe hat Sie ja bereits Preußin nach gültiger Gesetzgebung(RuStAG §6).
A: Der §6 des RuStAG gilt nur für alle anderen 26 Bundesstaaten, aber nicht in der Republik des Bundes(BRvD). Hier müsste Ihre Frau alleine in der Lage sein das StAG zu verlassen und ins RuStAG zu kommen.
F: Gibt es ein vorbereitetes Form-Begleit-o. Anschreiben, das ich zum Einreichen des Antrages benutzen kann und wenn ja, wo ist das zu finden?
Oder steht mir die Form und Formulierung frei?
A: Nein, ein Anschreiben ist eigentlich nicht nötig. Das verleitet die Antragsteller immer zu Vorverurteilungen. Also lassen Sie beim Anschreiben etwas Vorsicht walten.
F: Meine Eltern heirateten erst nach meiner Geburt. Kann ich mich trotzdem auf den Großvater väterlicherseits beziehen?
A: Wenn Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat.
F: Hallo, funktioniert die Ableitung der väterlichen Linie bis zu meinem Großvater, wenn dieser 1910 in Preußen geboren, aber erst 1912 mit seinem Vater zusammen eingebürgert wurde? Reicht die Naturalisationsurkunde von 1912 als Nachweis, dass er Preuße war oder benötige ich seine Geburtsurkunde - obwohl er zum Zeitpunkt seiner Geburt noch Sohn eines Ausländers und einer Preußin war? ISt seine preußische Staatsangehörigkeit dann durch Einbürgerung oder Geburt nachgewiesen? Was muss in den Antrag?
A: Ja das sollte eigentlich ausreichen. Leider kennen wir die Befindlichkeiten Ihres SB nicht. Im Antrag V des Großvaters sollten Sie die Einbürgerung wählen. Die Geburtsurkunden sollten Sie zur Sicherheit noch besorgen. Diese Unterlagen sollten Sie wenigstens für sich parat haben.
F: Kann ich den gelben Schein auch mit einer Einbürgerungsurkunde (ausgestellt von "Bundesrepublik Deutschland") beantragen?
A: Mit der Einbürgerungsurkunde in die Republik des Bundes(BRvD) haben Sie das Maximum Ihres Personstandes erreicht. Den Gebietsstand 1913 werden Sie ohne Urkunden deutscher Vorfahren nicht erreichen.
19.04.2018
Andreas herchenhain
F: Hallo mein Opa ist 1888 in der Ukraine als Sohn von deutschen Eltern geboren, was soll ich eintragen als Geburt Ort, er ist ja außerhalb von deutschem reich geboren?
A: Natürlich seinen Geburtsort! RuStAG§ 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter. Es ist also egal wo auf der Erde das Kind eines Deutschen geboren wurde.
F: Wertes GS-Team,
ich bin gerade dabei, meine Unterlagen zusammenzustellen. Alle Vorfahren ehelich geboren, -> Ableitung über Vater-Linie. Da mein Großvater 1917 geboren wurde (Heirat 1946), muss ich folglich bis zum Urgroßvater (geboren 1875) zurückgehen. Da alle aus ein und demselben Ort kamen/kommen, sollte das ja einfach sein, dachte ich. Schon bei meinem Großvater musste ich die sog. Standes[beamtin] mehr als freundlichst darauf hinweisen, dass die Fristen für Eheregister 80 Jahre und für Geburtenregister 110 Jahre betragen. Nun bekomme ich für ihn die entsprechenden Dokumente.
Für meinen Urgroßvater sollte ich dann nur noch bestätigte Kopien bekommen können? ("Die Kopie stimmt mit dem Original überein", Ort, Datum, Stempel und Unterschrift).
Reicht dies als Nachweis aus?, da m.W.n. aus den jeweiligen zuständigen Archiven keine beglaubigten Abschriften mehr ausgestellt werden [dürfen]. "Normale" Kopien von Geburtenrister- und Heiratseintrag ohne irgendwas drauf haben ich vom Urgroßvater bereits vorliegen, das reicht wohl nicht?
Derzeit sieht es so aus, als ob die [Behörde] auf Durchzug stellt und meinen Wunsch nach den Dokumenten meines Urgroßvaters ignoriert... Was kann ich machen?
Wenn ich dann einmal den Antrag einreichen kann (wenn ich alles habe), dann von den Dokumenten nur Kopien mitschicken, und die Originale bei mir belassen und erst auf Aufforderung vorlegen, ist das korrekt?
Danke euch und weiter so.
A: Die Dokumente vom Standesamt bzw. Archiv sollten auf jeden Fall ausreichen. Die Originale bleiben bei Ihnen. Zum Antrag kommen nur Kopien. Eine schnell und schmutzig Lösung wäre mit Geburtsdatum 1917 gegeben.
F: Hallo. Danke für die Auskunft von vor paar Tagen. Mein Antrag befindet sich nun auf der Zielgeraden zum Abgeben. Was mir helfen würde, ist eine Empfehlung einer Erklärung zu den Gründen, die die haben wollen, also um einer leidigen Ablehnung schon im Vorhinein vorzubeugen. Ich weiß, dass es eigentlich keines Grundes bedarf, es ist ja lediglich eine Maßnahme zur Feststellung. Die ticken aber anders kraft ihrer Anweisungen. Womit kann ich eine effiziente Begründung liefern? Und sollte ich auch noch zusätzlich vermerken, dass ich ausdrücklich die St.Ang. NICHT nach stag nach 1934 bescheinigt haben will, sondern nach RuStag.... ? LG und Dankeschön. Adagio gg
A: Im Bewusstsein eines zukünftigen GS Trägers sollten Sie die Herrschaften nicht auch noch bei ihren Straftaten unterstützen.
F: Und noch eine Frage, kann ich erst Kopien einreichen auch von Geburtsabschriften und anderen Dokumenten und zur Legitimierung dann die beglaubigte Unkunden dann mitnehmen? Die Beglaubigungen waren teuer auch für Heiratsurkunde. Und wenn ich jetzt schon geschieden bin, muss ich da was beachten? Grüße
A: Es werden aus Prinzip nur Kopien eingereicht. Originale können auf Anfrage vorgelegt werden.
F: Hallo, ich bin Ausländerin und wurde 1997 eingebürgert durch die Heirat, habe grüne Unrkunde, ich möchte für mich und meine volljährige Söhne die Feststellung beantragen. Muss ich bei mir "durch Heirat" auf dem Antrag ankreuzen bzw schreiben? Danke im Voraus
A: Sie haben schon alles was für Sie in der BRvD möglich ist.
F: Hallo, mein Vater will den GS beantragen. Sein Vater ist genau 1900 geboren, nur leider haben wir nicht die Geburtsurkunde, sonder nur seine Heiratsurkunde wo auch sein Geburtsdatum drin steht. Reicht das aus, oder müssen wir uns die Geburtsurkunde besorgen? Wenn ja, wo? Er ist in Ostpreußen geboren.
A: Eigentlich sollte die Urkunde reichen. Das liegt aber im ermessen des SB. Also ist es besser die Urkunde beim Standesamt vor Ort anzufordern. Vordrucke erhalten Sie in der Rubrik Herunterladen.
F:
Hallo. Bin ich dazu verpflichtet, den Antrag im zuständigen Amt der Gemeinde abzugeben? Oder aber empfiehlt es sich aus Erfahrung doch über das BVA Köln einzureichen? Wenn ja dort, muss man auch persönlich dazu im BVA erscheinen? Selbstverständlich inklusive aller notwendigen Dokumente und Urkunden, diese habe ich zusammen.
Ich hatte in meinem hiesigen zuständigen Amt einen Antrag erbeten, habe natürlich den "falschen" zugeschickt bekommen, also die Falle mit dem 3.Reich..... war doch klar.
Und: Welche Rolle spielt eine ausgestellte nationale Geburtsurkunde bei der persönlichen Ausweisung? Diese möchte ich nämlich vorher beantragen, die muss mir meine Ortsbehörde doch geben oder? Freue mich über Antworten und Erfahrungen dazu. LG Adagio gg
A: Das BVA ist nur für Deutsche zuständig die im Ausland wohnen. Sollten Sie also Wohnhaft in der BRvD sein, müssen Sie den Antrag bei Ihrer Gemeinde stellen. Die nationale Geburtsurkunde ist die normale Geburtsurkunde. Die sollten Sie beim Standesamt bekommen.
F: Hallo,ich habe Heiratsurkunden und Geburtsurkunden aus Polen beantragt.
Wie ist das mit der Bezahlung, schicken die eine Rechnung.
Ich bekomme nichts.
Mit Freundlichen Grüßen
Armin Kay
A: Die schicken eine Rechnung. Die bezahlen und Nachweis der Überweisung schicken. Dann sollten die Urkunden kommen.
F: Hallo,
ich habe im Jahr 1984 befristet für einen Jahr Staatsangehörigkeitsausweis bekommen, ich brauchte den damals für die Entlassung aus dem polnischen Staatsverband. Letztes Jahr habe ich im BVA in Köln nachgefragt, was steht dort in meinem Register, aber es steht dort nichts. Wie ich, auf dem Staatsangehörigkeitsausweis lese gibt es Vermerk „ Nur zur Vorlage bei polnischen Behörden „
Ist das der Grund dass im Register nichts darüber steht?. Ist jetzt meine deutsche Staatsangehörigkeit nachgewiesen oder nicht ?, soll ich einen neuen Antrag stellen?.
MfG
JanS.
A: Das ESTA Register gibt es erst seit 2007. Am besten ist es wenn Sie die Sache nochmal angehen.
F: Hallo zusammen,bin gerade dabei GS Antrag für meinen Vater zu stellen.Punkt Militär ausfüllen mit etwa Zeiten(da auch nicht mehr genau bekannt)für Bund bzw.Deutschland oder frei lassen?Einfach etwas reinschreiben damit die kein Ansatz zu Fragen finden?Habe es bei mir auch frei gelassen wurde auch nicht nachgefragt,habe auch nur Wehrdienstersatz geleistet.
A: Das steht eigentlich alles in der Ausfüllhilfe drin. Natürlich können Sie das auch weck lassen. Sollten dann aber auf eine Nachfrage eingestellt sein.