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Fragen und Antworten

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20.07.2018
querulant01
F: Hallo, mein Vater ist 1935 in Königsberg geboren. Mir ist es nicht möglich die väterliche Linie nachzuweisen. Mütterlicher Seitz habe ich Urkunden bis 1887 zurück. Würde das ausreichen? Ich bin 1959 geboren.

A: Dann wenden Sie sich an das Standesamt vor Ort. Anträge finden Sie unter Herunterladen. Ableitung über die Mutter bei ehelichen Vorfahren ist keine alternative.


19.07.2018
Robin
F: Hallo zusammen, Ich habe ein paar durcheinander gewürfelte Fragen, da ich noch in der Phase der Beschaffung der Urkunden bin, den Antrag aber schnellstmöglich stellen möchte, möchte ich das meiste vorab geklärt haben ; Frage 1 - Mein Urgroßvater ist 1901 geboren worden, sollte ich im Antrag für den GS, in der Anlage die sich auf Ihn bezieht den Punkt 3 (Erwerb durch) bei "Sonstiges" mit RuStAG begründen oder wie bei der Ausfüllhilfe leer lassen, da er ja ohnehin Deutscher ist/war? Frage 2 - Wenn nach der Geburt eines Familienmitgliedes Geheiratet wurde und auf der Geburtsurkunde der Vater mit aufgezählt,sprich die Vaterschaft anerkannt wurde, kann ich IMMER vom Vater ableiten ja? Danke schon mal im Voraus und immer weiter so!

A: Die Ausfüllhilfe ist dort doch eindeutig. Die Ausfüllhilfe zeigt ja wie man mit dem letzten Vorfahren in der Reihe umgeht. Die Vaterschaftsanerkennung ist die Legitimation.


17.07.2018
Michl
F: Hallo zusammen, mich würde interessieren ob die Anträge FK Auswirkungen auf den Eintrag im EStA Register haben. Sprich: sind meine Kinder, obwohl diese keinen eigenen Staatsangehörigskeitsausweis besitzen, durch meinen GS auch dort mit eingetragen. Die Anträge FK lagen bei meinen Antrag selbstverständlich bei. Habe bisher auf diese Frage leider nirgendwo Auskunft bekommen können. Danke im voraus

A: Wie kommen Sie darauf, dass Ihre Kinder keine Staatsangehörigkeit haben? Die haben Ihre genauso geerbt wie Sie. Natürlich müssen die Kinder auch die Feststellung durchlaufen. Da das schon passiert ist, brauchen Sie ja nur mal eine ESTA Abfrage machen.


14.07.2018
Pit
F: Hallo, ich habe seit einem Jahr den gelbern Schein, richtig abgeleitet nach Bundesstaat. Im ESTA Register steht nach „Abstammung“ Also nachgewiesener Deutscher nach RuStAG 1913 §4 Abs. 1 Nun bin ich auch seit einem Jahr hier in Deutschland mit einer Thailänderin verheiratet, die immer nur einen „Aufenthaltstitel“ bekommt ohne bleibe Recht! Obwohl es ein gemeinsames Kind mit deutschen Pass gibt und die Lady auch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgeht (seit vielen Jahren) Nun wurde mir gesagt, ich sei als RuStAG Deutscher bereits verheiratet! Deine Frau ist durch die Heirat „Deutsche“ geworden. Das gilt wenn man Bundesstaatsangehöriger ist und seine Vorfahren bis vor 1914 nachweisen kann. Im RuStAG geht es immer nach dem Mann. Damals Waren die Frauen noch nicht gleichberechtigt. Das kam erst 1957 ! § 3 Die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaate wird erworben 1. durch Geburt (§ 4), 2. durch Legitimation (§ 5), 3. durch Eheschließung (§ 6), 4. für einen Deutschen durch Aufnahme (§§ 7, 14, 16), 5. für einen Ausländer durch Einbürgerung (§§ 8 bis 16). Nur, das scheint die Behörde im Landratsamt nicht zu interessieren, die beziehen sich auf das STAG und da gibt es den § 3, Abs. 3 (durch Eheschließung) nicht. Auf was kann ich mich beziehen, was kann ich denen vorlegen, was muss ich beweisen, wie soll ich vorgehen! Danke für hinweise und Anregungen

A: Das ist für die Bundesstaaten vollkommen richtig. Nur für die Republik des Bundes nicht. Hier musste sie aus eigener Kraft aus dem StAG in das RuStAG kommen. Es ist also eine Frage der Zeit bis sich das Regelt. Den die Republik des Bundes befindet sich schon in der Abwicklung.


05.07.2018
Bine
F: FA gleich an Senatsverwaltung? Hier in Berlin meinte die SB letztens bei Antragsabgabe eines Mitstreiters, daß die nur die Unterlagen prüfen und diese dann zur Entscheidung /Ausstellung an den Senat schicken. Ich habe den GS, möchte aber meine Schwester bei mir in meiner Wohnung über eine Wohnungsgeberbescheinigung temporär anmelden. Sie hat exakt die GLEICHEN Vorfahren, die Prüfung seitens der Bezirksämter wäre nachweislich unnötig. Wie ist euer Wissenstand und Empfehlung – könnte sie ihren FA auch direkt an den Senat schicken mit dem Verweis meiner Urkunde - auch um Zeit zu sparen? Bitte hier schriftlich und nicht auf den TS verweisen! Herzlichen Dank!

A: Nein, die haben ihre Wege.


30.06.2018
ubu6699
F: Wenn ich am Ende den GS bekomme, wie stellt das meine Nachkommen rechtlich. Berufen sich meine Kinder auf meinen GS und müssen neu beantragen, oder bekommen sie den Status automatisch?

A: Die Kopien der Urkunden sollten sie auf jeden Fall dem Atrag bei tun. Sicher ist sicher!!!


29.06.2018
Marc
F: Danke für die Info. Was für Info brauchen Sie denn zusätzlich? LG Marc

A: GS TS3 Server


29.06.2018
Marc
F: Hallo, habe meinen Stag-Ausweis ohne Probleme bekommen, abgeleitet mütterlicherseits im Kgr. Bayern bis 1898, Geburtsurkunden wurden alle dem Antrag beigelegt. Ich bekam nach ca 2 Wochen einen Brief von der Stadtverwaltung mit dem Betreff "Einbürgerung in den deutschen Staatsverband" welcher mir mitteilte, dass mein GS zur Abholung bereit stehen würde und, dass ich einen Perso + 25 EUR mitbringen soll. Die Sachbearbeiterin auf der Einbürgerungsbehörde sagte sogar noch zu mir "Bei Ihnen war es ja eindeutig und problemlos". Sie glich den Perso nur mit dem Namen ab, machte keine Kopie und verlangte auch keine. Name auf Stag-Ausweis: Max M u s t e r m a n n. SB fragte mich ob ich mit der Schreibweise einverstanden wäre, was ich bejate. Auf meinem ESTA Auszug ist das Feld erworben durch allerdings leer. Name auf ESTA Auszug: Max Mustermann Wurde ich jetzt etwa nicht nach RuStag abgeleitet?

A: Das sind zu wenige Informationen um das beurteilen zu können.


21.06.2018
Birger
F: mein sohn ist noch vor der eheschliessung geboren kann er ueber mich dem vater ableiten?

A: Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben geht es über Sie.


21.06.2018
Benny
F: Hallo liebe gsler Mein leiblicher Bruder will sich den gs auch ausstellen lassen da ich ihn ja schon besitze sollte eine beglaubigte kopie davon und ein nachweis dass wir wir den gleichen Vater haben reichen

A: Eine Kopie der Urkunden sollten Sie trotzdem dazu legen.


18.06.2018
MaschineFaustus
F: hallo leute. vorab entschuldigt bitte meine kleinschreibung. ich lese immer wieder zum antrag, nachweise elterlicher seite und großelterliche seite. wie kann ich sie erbringen, wenn ich 1. nur von der mutter aufgezogen wurde und der vater unbekannt ist. 2. mein großvater mütterlichseits aus einen anderen bundesstaates stammt, und ich keine geburtsdaten oder ähnliches von ihm habe. wer kann mir da helfen?

A: Immer eins nach dem Anderen. Die benötigten Daten finden Sie immer auf den auf der Geburtsurkunde der Kinder. Also die Daten des Großvaters finden Sie auf Geburtsurkunde Ihrer Mutter.


13.06.2018
Helga
F: Dank meinen deutschen Vorfahren bin ich hier, aber sie waren vor 1914 nicht im Deutschen Reich, hab ich trotz dem Recht auf GS? Meine Vorfahren sind 1763 aus Hessen nach Russland ausgewandert..Danke.

A: 1763 ist vor 1914 oder... Also alles in Ordnung. Los gehts!


12.06.2018
Helga
F: Bin nach Deutschland 1991 als Vertriebene aus Russland gekommen,1993 Einbürgerung bekommen. Hab ich ein Recht auf GS?

A: Unsere Glaskugel kann dazu keine Auskunft geben. Sie sollten doch wissen ob Sie deutsche Vorfahren haben.


05.06.2018
Lyberty Bell
F: O.k. vieleicht könnt ihr mir über bei Grundlagen der Wortdifinition helfen,ich habe die Vaterschaft meines unehelichen Kindes anerkannt.Habe ich damit die Möglichkeit einen Antrag fürs unverheiratete Kind über mich abzuleiten?Da ich davon ausgegangen bin die Vaterschaftserklärung würde das Kind so zum Rechteerben über den Vater machen.

A: Damit haben wir keine Erfahrung.


05.06.2018
Natela65
F: Meine Kinder sind in Ba-Wü geboren, wird Geburtsort auch Ba-Wü und z. B. Stadt oder Kreis angegeben? Die Großeltern sind in Bayern geboren, da schreibe ich Bundesland Bayern ok. Ich habe schon alles vorbereitet und möchte nur noch den Antrag ausfüllen, da bin ich mir nicht sicher, was ich schreiben bei meinen Kindern eben schreiben soll. Vielen Dank im Voraus für die Antwort

A: Sie sollten DRINGEND nochmal einen Blick in die Ausfüllhilfe auf unserer Seite werfen.


04.06.2018
Lyberty Bell
F: Hallo habe eine Frage Antrag FK 1.15 Sorgerecht(habe die Vaterschaft anerkannt).Schreibe ich dort Legimitation herein?Weiter dann bei 3,wie verfahre ich dort ,Abstammung Vater und dann wie bei meinem Antrag oder Sonstiges durch Legimitation §5 RuStAG.Danke für die Hilfe

A: Nein, der §5 RuStAG ist in der Republik des Bundes nicht bekannt.


04.06.2018
RudolfF
F: Da komme ich nicht weiter, Pöcken Krs. Tepl war tschechisch, davor ungarisch/österreichisch... Warum ist StAG keine Alternative? A: Beschäftigen Sie sich nochmal Intensiv mit mit dem Gebietsstand von 1913. StAG ist für Sie keine Alternative. F: Da mein Vater und Großvater aus dem Sudetenland stammen, kann ich nur nach StAG ableiten. Was muss ich dann im Antrag F Punkt 3 (erworben durch) ausfüllen? Was in Punkt 4? Und die Aufenthaltszeiten in Punkt 5 wirklich lückenlos?

A: GS TS3 Server


03.06.2018
RudolfF
F: Da mein Vater und Großvater aus dem Sudetenland stammen, kann ich nur nach StAG ableiten. Was muss ich dann im Antrag F Punkt 3 (erworben durch) ausfüllen? Was in Punkt 4? Und die Aufenthaltszeiten in Punkt 5 wirklich lückenlos?

A: Beschäftigen Sie sich nochmal Intensiv mit mit dem Gebietsstand von 1913. StAG ist für Sie keine Alternative.


28.05.2018
WILLI
F: Hallo,meine eheliche Mutter ist 1960 geb.und nach Rustag 1913 Sachse.Mein ehelicher Vater ist 1959 geb.. Er ist väterlicherseits Österreicher (GV 1928 geb.. UGV.1884.) / mütterlicherseits (GM 1933)(Bayer). Ich bin ehelich in Bayern 1989 geb. Hätte ich die Chance einer doppelten Staatsbürgerschaft?? Sachse + Österreicher

A: Nein, denn eine Staatsbürgerschaft gibt es nicht! Abgeleitet wird bei ehelichen Kindern immer über den Vater.


21.05.2018
Arche
F: Hallo liebes Gelberschein.net-Team, ich habe eine Frage zum Antrag. Meine Frau wohnt mit unseren beiden Kindern in Italien. Nun möchten wir für Sie und die Kinder den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Ich selbst bin seit zwei Monaten im Besitz des Scheins und wohne in Deutschland. Im Antrag des Bundesverwaltungsamtes steht, das zwingend die Auslandsvertretung angegeben werden muss. Nun die Frage. Wisst Ihr warum diese zwingend angegeben werden muss, welchen Sinn das hat und ob ich sie wirklich angeben muss? Und brauchen wir für meine Frau und die Kinder eine Meldebescheinigung in Italien, oder reicht die Abmeldebescheinigung aus Deutschland oder gar nix? Ich danke Euch. LG Arche

A: Das hat was mit der Zuständigkeit zu tun. Die Anmeldebescheinigung sollte dazu eigentlich reichen.


20.05.2018
Sebastian
F: Ich bin gerade in den Anfängen der Beantragung. Für mich ist der Nachweis väterlicherseits bis nach 1914 kein großes Problem. Mich würde allerdings Interessieren, ob meine Frau, die in Kirgisien geboren wurde, ebenfalls nach einem erfolgreichen Abschluss meiner Beantragung einen Staatsangehörigenausweis beantragen muss/kann? Durch die Ehe hat Sie ja bereits Preußin nach gültiger Gesetzgebung(RuStAG §6).

A: Der §6 des RuStAG gilt nur für alle anderen 26 Bundesstaaten, aber nicht in der Republik des Bundes(BRvD). Hier müsste Ihre Frau alleine in der Lage sein das StAG zu verlassen und ins RuStAG zu kommen.


16.05.2018
Hajo Kub
F: Gibt es ein vorbereitetes Form-Begleit-o. Anschreiben, das ich zum Einreichen des Antrages benutzen kann und wenn ja, wo ist das zu finden? Oder steht mir die Form und Formulierung frei?

A: Nein, ein Anschreiben ist eigentlich nicht nötig. Das verleitet die Antragsteller immer zu Vorverurteilungen. Also lassen Sie beim Anschreiben etwas Vorsicht walten.


13.05.2018
Gap
F: Meine Eltern heirateten erst nach meiner Geburt. Kann ich mich trotzdem auf den Großvater väterlicherseits beziehen?

A: Wenn Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat.


02.05.2018
Maxxx
F: Hallo, funktioniert die Ableitung der väterlichen Linie bis zu meinem Großvater, wenn dieser 1910 in Preußen geboren, aber erst 1912 mit seinem Vater zusammen eingebürgert wurde? Reicht die Naturalisationsurkunde von 1912 als Nachweis, dass er Preuße war oder benötige ich seine Geburtsurkunde - obwohl er zum Zeitpunkt seiner Geburt noch Sohn eines Ausländers und einer Preußin war? ISt seine preußische Staatsangehörigkeit dann durch Einbürgerung oder Geburt nachgewiesen? Was muss in den Antrag?

A: Ja das sollte eigentlich ausreichen. Leider kennen wir die Befindlichkeiten Ihres SB nicht. Im Antrag V des Großvaters sollten Sie die Einbürgerung wählen. Die Geburtsurkunden sollten Sie zur Sicherheit noch besorgen. Diese Unterlagen sollten Sie wenigstens für sich parat haben.


25.04.2018
Adam
F: Kann ich den gelben Schein auch mit einer Einbürgerungsurkunde (ausgestellt von "Bundesrepublik Deutschland") beantragen?

A: Mit der Einbürgerungsurkunde in die Republik des Bundes(BRvD) haben Sie das Maximum Ihres Personstandes erreicht. Den Gebietsstand 1913 werden Sie ohne Urkunden deutscher Vorfahren nicht erreichen.


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