F: Ich wurde ehelich geboren. Kann ich trotzdem die Herkunft von der Mutter ableiten lassen?Mütterlicherseits sind sämtliche Unterlagen vorhanden (bis 1901).Mein Vater stammt aus Polen und wurde 1945 vertrieben. Deshalb sind von ihm keine Unterlagen vorhanden.
A: RuStAG 1913 § 4. [1]
Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: F:Als unehelich geborenes Kind habe ich den Familiennamen meines Vaters, der nicht mein leiblicher Vater ist, angenommen. Von einer Adoption ist mir nichts bekannt. Von welchem Elternteil wird abgeleitet, um die Abstammung nach RuSTAG nachzuweisen? Herzlichen Dank!
A: Wenn es keine Anerkennung der Vaterschaft des leiblichen Vaters gibt, über die Mutter.
F: Hallo zusammen,
Da ich (37) Probleme habe meine Vorfahren bis 1913 zurückzuverfolgen, habe ich geboren in der DDR, nach anderen Wegen gesucht und bin dabei auf folgendes gestoßen.
In der DDR gibt es einen Sonderfall, weil verursacht durch die Propaganda Westdeutschlands die DDR vorzeitig, nämlich spätestens mit Ablauf des 2.10.1990 aufgelöst wurde und zwar OHNE der BRD rechtswirksam beigetreten zu sein. Die Zeichnungsbefugnis der DDR und auch die Beitrittsmöglichkeit zur BRD erlosch bereits viel eher, nämlich mit Ablauf des 17.7.1990.
Das heißt ohne die Überstruktur der DDR wurden alle DDR-Bürger, die in der Nacht vom 17.7.1990 zum 18.7.1990 gemeldet waren, de facto notstandsrechtlich sofort Bürger des Deutschen Reiches, da die Überstruktur der DDR über dem Deutschen Reich gelöscht wurde ohne das etwas ähnliches wie das Grundgesetz gegolten hat.
Hat es schon mal jemand über diesen Weg versucht?
A: Nein, wir kennen keinen der diesen Weg gegangen ist. Wir halten diesen auch für unmöglich und sinnfrei. Warum sollten sich Bundestaatenangehörige um eine Kolonieangehörigkeit bemühen.
F:
Ihr habt oft geschrieben, daß man auch nach Rustag ableiten kann, wenn die Vorfahren deutsche Volkszugehörige sind, also z.B. aus Böhmen stammen (später Sudetendeutsche)
Wie drückt man DIESE deutsche Volkszugehörigkeit beim Ausfüllen des FA aus?
Herzlichen Dank!
A: Das ergibt sich aus den Dokumenten und Urkunden der Vorfahren.
F: Hallo liebes Team,
ist es möglich, den FA noch einmal einzureichen, wenn einem die Festestellung vor 1,5 Jahren versagt, also fadenscheinig abgelehnt wurde ohne daß man daraufhin Widerspruch eingelegt hatte?
Besten Dank
A: Denn Antrag können Sie so oft stellen wie Sie wollen.
F: Danke, aber gefeiert wird erst wenn ich den Gelben in der Tasche hab. Ich las im RuStAG, dass die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Ehemannes annimmt und war daher besorgt meine verloren zu haben. Gibt es dazu eine Quelle, wo ich nachlesen kann? Dazu kommt noch das mein jetziger Ehemann seine Staatsangehörigkeit im Bundesstaat Preußen nachgewiesen hat,also den Gelben besitzt. Könnte ich mich auch darauf berufen, oder geht es nur über die eigene Feststellung? Es ist ein interessantes Thema! Nochmal liebe Grüße!
A: Damit wären Sie Preußin nach gültiger Gesetzgebung(RuStAG §6). Aber nach geltender Gesetzgebung müssen Sie die Feststellung alleine durchführen.
F: Moin Moin! habe eine Frage bezüglich meiner Staatsangehörigkeit, da ich 10 Jahre mit einem Ungarn verheiratet war und nicht weiß ob ich dadurch meine Staatsangehörigkeit im Königreich Sachsen verloren habe (Urgroßvater 1890).
Ansonsten brauche ich gar nicht erst den Antrag F ausfüllen.
Liebe Grüße!
A: Gib Gas Karin las dich nicht Feiern!!!
F: Hallo, ich stehe erst ganz am Anfang der Beschaffung meiner Unterlagen zur Erlangung des gelben Scheins. Aufgrund privater Streitigkeiten habe ich keinerlei private Unterlagen mehr. Um Geburtsurkunden meines Vaters und meines Großvaters zu beschaffen, benötige ich die Geburtsorte der beiden. Wie kann ich diese ermitteln, um mich dann in den Geburtsorten auf Recherchetour zu begeben ? Herzlichen Dank und viele Grüße
A: Beginnen Sie doch einfach bei sich. Der Auszug aus dem Geburtenregister bringt die benötigten Daten Ihrer Eltern. Genau so geht es dann weiter bis Sie alle Unterlagen Ihrer Vorfahren zusammen haben.
12.01.2018
"Rußland-Deutscher"?
F: Tut mir leid, daß ich nochmals nachhaken muß wegen der geograischen Lage dieser Stadt Lodz. Ich habe eine Replik eines Deutschen Schulatlas von 1910. Darin lag diese Stadt Lodz eindeutig im Königreich Polen, welches aber nicht souverän war und deshalb zum Kaiserreich Rußland gehörte. Dies Stadt Lodz gehörte 1909 keinesfalls zu einem Bundesstaat des Deutschen Kaiserreiches (käme auch nur Preußen in Frage).
Anfang des Jahres 1939 ist mein Großvater mit seiner schwangeren Ehefau (war eine Polin) ins Deutsche Reich eingereist. Dafür hat er von Polen auch einen Paß ausgestellt bekommen und vom Deutschen Reich wurde meinem Großvater ein sogenanntes Arbeitsbuch ausgestellt, in welchem die Staatsangehörigkeit "Polen" vermerkt wurde. Das ist mein Problem bei der Beantragung des Gelben Scheines, denn dieser Antrag soll doch nur wahrheitsgemäße Angaben enthalten.
A: http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/Alphabetisches%20Verzeichnis%20der%20Gemeinden%20in%20Deutschland%201900%20w.pdf
12.01.2018
"Rußland-Deutscher"?
F: Hallo! Zur Ausfüllung meines Antrages habe ich jedoch noch Fragen (s.a. meine Anfragen vom 21.12. und 27.12.2017). Ich würde den Antrag F ausfüllen und für meine Vater die Anlage V (geb. in Rosenheim / Königreich Bayern ). Was soll ich aber dort unter 3 ankreuzen (?), weil doch mein Großvater 1909 im Kaiserreich
Rußland (in Lodz) geboren wurde! Mein Vater hat die deutsche Staatsangehörigkeit erworben durch Abstammung vom Vater? (Ich möchte natürlich nichts falsches ankreuzen!) Falls Punkt 3.2 korrekt wäre, müßte ich die Anlage V für meinen Großvater ausfüllen und müßte dann bei Pkt. 1.5 Lodz und bei Pkt 1.6 Kaiserreich Rußland hinschreiben? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
A: Ich dachte, dass das Thema Lodz mittlerweile abgeschlossen ist!!! Es liegt nicht in Russland, sondern in den Polnisch verwalteten Gebieten des Deutschen Reichs. Auf unserer Seite finden Sie ein Gemeinderegister. Dor steht was Sie eintragen müssen.
F: In welcher Gemeinde kann ich den GS feststellen lassen ohne Probleme ?
A: Das geht nur in der Gemeinde in der die Person gemeldet ist.
F: Frage wegen Ableitung: meine Ableitung sieht so aus: Ich bin geboren als Kind verheirater Eltern, als Ableitung via Vater. Aber: Vater geboren 1919 als "staatenloser", denn die Großmutter ist aus Preussen war aber zum Geburtszeitpunkt schon verheiratet mit dem nichtdeutschen Großvater aus England (mein Vater wurde erst 1949 auf Antrag eingebürgert und staatenlos geboren, da eben nicht unehelich und damals wurde man automatisch staatenlos wenn der eheliche vater Ausländer war). Ich wäre also großväterlichersets kein 1913 Rustagler. Kann ich diesem Fall die weitere Ableitung über meine Großmutter aus Preußen vornehmen, welche 1987 in Berlin geboren wurde? Oder welche Möglichkeit habe ich um bis vor 1914 zu kommen? Besten Dank!
A: Den Gebietsstand 1913 werden Sie so nicht erreichen. Sie werden sich also mit der unmittelbaren(Kolonieangehörigkeit) Staatangehörigkeit zufrieden geben müßen. Diese ist aber immer noch besser als keine.
F: Hallo, bei Anlage F aktuelle Anschrift!
Im Video wurde erklärt keine Postleitzahl eintragen. Ich wohne in Frankreich soll ich da auch die PLZ weg lassen da mein Wohnort Gebiet Elsaß Lothringen ist also auch Deutschland war.? Und die Bezeichnung Frankreich?
A: Nein, maximal in rechteckige Klammern.
F: Ja alle Geburts und EheUrkunden bis 1895 vorhanden, bis auf eine Sterbeurkunde von 1960. Wie verhält es sich mit den Aufenthaltszeiten meines Uropas? Ich habe nicht das Jahr des Umzugs (nur die Orte), welches aber im Anhang V gefragt wird.
Liebe Grüße
A: Suchen Sie auf der Seite die Ausfüllhilfe.
F: Hallo, ich habe beinahe alle Urkunden für den Feststellungsantrag beisammen, außer die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters (Datum ist bekannt) und leider kenne ich nicht das Jahr des Wohnsitz Wechsels von Erfurt nach Nordhausen. Nur eine Zeitspanne von 10 Jahren. Kann ich trotz der fehlenden Urkunde und Daten den Antrag einreichen, oder stehen die Chancen dann eher schlecht?
A: Wenn irgendeine Urkunde des Urgroßvaters vorhanden ist, sollte das kein Problem sein.
F: Frohes neues Jahr liebes Team und vielen Dank für Ihre hilfreiche Arbeit.
Meine Eltern - Mutter Deutsche ( lebte 1956 bis 1958 in New York ) Vater Amerikaner - haben 1958 in der USA geheiratet. Sie zogen 1959 nach Deutschland. 1962 wurde die Ehe in Brmen geschieden. Ich wurde in Bremen geboren. Meine Mutter beantragte 1975 für mich die deutsche Staatsangehörigkeit. Ich erhielt eine Urkunde : Bundesrepublik Deutschland Urkunde über den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch Erklärung - ausgestellt im Feb. 1975. Soweit ich verstehe - ist das nichts Halbes noch Ganzes. Deshalb möchte den "Gelben Schein" nach RuStAG beantragen. Geht das? Habe alle Geburtsurkunden und Heiratsurkunde von meinen Großeltern mütterlicherseits.Danke!
A: Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz. Vom 22. Juli 1913
.§ 4. [1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
.§ 5. Eine nach den deutschen Gesetzen wirksame Legitimation durch einen Deutschen begründet für das Kind die Staatsangehörigkeit des Vaters.
28.12.2017
"Rußland-Deutscher"?
F: Hallo! Nochmals zu meiner Anfrage vom 21.12.2017. Der Großvater wurde 1909 in Lodz (später für einige Jahre Litzmannstadt) geboren. Seine Vorfahren lebten aber schon länger dort - sein Vater (mein Urgroßvater also) wurde sogar in Moskau geboren. Es gibt keinen Nachweis einer deutschen Staatsangehörigkeit - nur Indizien zur deutschen Volkszugehörigkeit. Demnach würde ich in den Statuten der Weimarer Republik "hängen bleiben", denn die sonst problemlose Ableitung über meine Mutter ist ja leider nicht zulässig. (Eigentlich wollte ich Wladimir Putin nicht fragen, ob er mich wieder "aufnimmt".)
A: Mit 1909 sind sie doch schon in der Bundesstaatenangehörigkeit. Sie brauchen nicht bis Adam und Eva!!!
F: Hallo zusammen! Ist es möglich, meine Frau nach RuStAG § 6 einzubürgern und ihr so zur natürlichen Person zu verhelfen? Falls ja, was muss auf dem Antrag F ausgefüllt werden und reicht mein Staatsangehörigkeitsausweis, neben Eheurkunde und ihrer Geburtsurkunde?
Beste Grüße aus Preußen
A: Das funktioniert nicht! Sie müsste aus eigener Kraft aus dem StAG heraus kommen.
F: Hallo und frohe Weihnachten,
Ich wollte meine Staatsangehörigkeit beantragen bin aber selber wohnhaft in Frankreich ist das richtig dass für mich das zuständige Amt das BVA in Köln ist?
Desweiteren würde ich gerne meinen Personalausweis abgeben der eh schon seit Monaten abgelaufen ist er wird in Frankreich nicht benötigt weil jeder nur den Reisepass sehen möchte wird der auch auf dem BVA abgegeben oder wie stelle ich das an?
Des Weiteren ist es für mich da ich im Ausland wohne und den gelben Schein bzw eine Staatsangehörigkeit nachweisen muss unbedingt die Amtshandlung hier auszuführen ist es für mich einfacher den gelben Schein zu beantragen oder kann es dazu kommen dass ich auf Gegenwehr stoße?
Auf welchem Amt stelle ich meine vollauskunft?
Und wie viel Personen werden benötigt um eine freie Willenserklärung zu beglaubigte?
Lg
A: 1. Ja
2. Das Thema Perso hat sich bei Ihnen schon erledigt.
3. Eigentlich sollte Sie keine Schwierigkeiten bekommen.
4. Vollauskunft entfällt bei Ihnen.
5. Willenserklärung ist veraltet.
21.12.2017
"Rußland-Deutscher"?
F: Ableitung der Abstammung zum Großvater mütterlicherseits führt in den Raum Magdeburg also Bundesstaat Preußen. Ableitung zum Großvater väterlicherseits (dieser aus Rosenheim / Bayern) führt aber 1909 nach Lodz (!) - also nach Rußland (Polen gab es 1909 nicht). Es besteht aber durchaus der Nachweis der Vertreibung und kurzfristige Gefangennahme des Großvaters (aus Rußland) in Schleswig durch die Britische Besat- zungsmacht. Was nun?
A: Lodz {Landgemeinde}
Kreis Posen-West – Königreich Preußen
http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/posen/posen-west.htm
F: Hallo. Habe ich meine Frage vom 17.12.17 evtl. falsch gestellt ? Ich wollte nur eine Antwort, was in der Anlage V als Geburtsland für meinen Großvater und meinem Vater stehen soll. Mein Großvater ist vor dem 1. Weltkrieg in Galizien geboren und wurde als Volksdeutscher anerkannt. Mein Vater ist im Warthegau 1940 geboren. Beide sind, wie auch ich, ehelich. Wie kann ich eine Abstammung nach §4 RuStag ableiten ? Soll ich in den Antrag bei meinem Großvater : geboren in Lemberg, Königreich Galizien reinschreiben ? Was soll bei meinem Vater stehen ? Gehörte der Warthegau zum Königreich Preußen ? Ich hoffe, dass Ihr konkret helfen könnt. Viele Grüße
A: Ja das hatten wir verstanden hoffte die Antwort erklärt das. Einzutragen sind die Staaten im Gebietsstaat 1913.
https://de.wikipedia.org/wiki/Provinz_Posen
F: Hallo ich habe erst durch einen Freund das erste mal über den gelben Schein erfahren. Nun war ich mal wieder ... so wie es aussieht. ... schneller im handeln als beim Denken . Ich habe vor 2 Tagen diese Seite zum ersten mal endeckt. Nun habe ich gelesen das ich auf keinen Fall den Personalausweis beim einreichen des Antrages zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit vorzeigen soll ..... was ich aber gemacht habe, der auch von der Dame dann Kopiert wurde und in die Unterlagen beigefügt wurde. Meinen gelben Schein habe ich vor 4 Tagen abgeholt. Welchen gravierenden Fehler habe ich nun gemacht.
A: Prüfen Sie die Schreibweise des Ruf und Familienamen. Sollte dort Max Mustermann stehen ist erstmal alles in Ordnung und das ESTA Register zu organisieren. Sie sollten dem SB aber 3 Wochen Zeit zur Eintragung geben.
F: Hallo. Ich will den gelben Schein beantragen, habe aber ein Problem mit dem Ausfüllen der Anlage V für meinen Großvater und meinem Vater. Meine Vorfahren sind im 18. Jahrghundert aus der Pfalz nach Galizien (kuk Österreich-Ungarn)ausgewandert. Mein Großvater ist vor dem 1. Weltkrieg in Galizien geboren und wurde als Volksdeutscher anerkannt. Mein Vater ist im Warthegau 1940 geboren. Beide sind, wie auch ich, ehelich. Wie kann ich eine Abstammung nach §4 RuStag ableiten ? Soll ich in den Antrag bei meinem Großvater : geboren in Lemberg, Königreich Galizien reinschreiben ? Was soll bei meinem Vater stehen ? Ich hoffe, dass Ihr helfen könnt. Viele Grüße
F: Wie ist das denn,wenn die Eltern verheiratet waren,aber der Vater vor der Ehe eine andere Natinoaltät hatte?
Geburt des Kindes ehelich und nachdem der Vater deutsche Dokumente bekam.
Davor waren alle deutsche,aber die Oma emigrierte in die USA und hat dann zus.noch die amerikanische Staatsangehörigkeit angenommen.die Uroma/Uropa waren deutsch.
Funktioniert dann das Prozedere nach RuSTAG überhaupt noch?
Vielen Dank!
A: Entweder Sie haben Deutsche Vorfahren in der richtigen Linie oder nicht! Mit Ihren Informationen lässt sich dort keine Aussage treffen.
15.12.2017
Zitronenfalter
F: Hallo nochmal :-). Fülle gerade die Anträge aus und frage mich, warum in Feld 4.3 nur "Preußen" hin kommt und nicht [DE_als_Ganzes] ... (oder Königreich Preußen?).
A: Es ist der Versuch des geringsten Wiederstands seitens der Besatzerverwaltung.