Besucher letzten 24h:
1.704
Besucher letzte Woche:
6.386
Besucher letzten Monat:
31.149
Besucher gesamt:
3.868.029
Besucher online:
5


Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
Nickname
Frage
ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
139

19.08.2021

2845

10.11.2024

1488

03.11.2024

225

21.08.2022

58

01.04.2016

31

01.03.2020

244

26.10.2020

3389

09.11.2024

09.12.2017
Nadine
F: Sorry, ich habe vergessen zu sagen, dass meine Eltern ein paar Monate nach meiner Geburt geheiratet haben u. dies auch immer noch sind. Zählt dies dann einwandfrei vor den schrägen Kameraden der Macht als Anerkenntnis. Kann ich also deswegen über den Vater gefahrlos ableiten, oder sicherheitshalber über die Mutter? Vielen Dank. Liebe Grüße Nadine

A: Dann wird es wohl die Linie des Vaters sein. Mit den Informationen ist das aber abschließend nicht zu bewerten.


08.12.2017
Nadine
F: Ich bin habe von einer Freundin gehört, dass man, wenn man nach 1975 geboren wurde, sich die Ableitung über Vater oder Mutter aussuchen kann. Ich bin unehelich geboren u. müsste deshalb eigentlich über die Mutter ableiten. Es wären aber nur alle Daten über die Linie des Vaters vorhanden. Kann ich diesen, da ich Jahrgang 1983 bin, verwenden? Vielen Dank für die Antwort u. ich hoffe dies würde gehen. Liebe Grüße Nadine

A: Ihre Freundin bezieht sich auf das StAG. Das hat aber nichts mit uns zu tun. Also geht es dann nach RuStAG. Also Mütterliche Linie es sei denn, Ihr Erzeuger hat die Vaterschaft anerkannt. Dann gilt auch für Sie die Väterliche Linie.


08.12.2017
Pascal
F: Hallo liebes Team, für die Willenserklärung und die Anträge habe ich folgende Frage: Ich selber wurde in Hamburg geboren, mein Vater in Ratzeburg,mein Opa in ebenfalls in Ratzeburg, aber mein Uropa, geboren 1881, wurde in Schlagsdorf - Mecklenburg-Strelitz geboren. Wie trage ich dies nun korrekt ein ...? Vielen Dank für eure Unterstützung.

A: Ausfüllhilfe, Antrag und Anlage zum "Gelben Schein"


03.12.2017
Aufgewachter
F: Hallo nochmal, vielen Dank für Dein Feedback. Ich würde gerne an Deine Antwort anknüpfen: Welche Fehlerquellen können bestehen? Es wird sogar genannt, wo der Ausweis archiviert wird. Können meine Eltern nicht einfach hingehen und diesen einfordern? Und kann man bei Widerstand auf Gesetzesbruch durch Unterschlagung verweisen/bewirken? Wie lange besteht die Pflicht einer Behörde, wie der Polizei, solche Dokumente zu archivieren? Gerne höre ich von Dir. Viele Grüße

A: Die Staatsangehörigkeitsausweise waren damals nur 10 Jahre gültig. Unterlagen für die damalige Beantragung dürften nicht mehr vorhanden sein. Auch der Wissenstand des SB ist eher den heutigen Bedürfnissen der Behörde angepasst. Also werden Sie nicht um eine vollständige Beantragung herum kommen.


03.12.2017
Aufgewachter
F: Hallo zusammen! Als Erstes möchte ich meinen Respekt für Eure Arbeiten im reinen Sinne der Völkerbundinteresse aussprechen. Wenn ich soweit bin, möchte ich mich Euren Arbeiten anschließen - es gibt viel zu tun! Doch jetzt zu mein Anliegen: Im Familienbuch meines Eltern habe ich unter dem "Vermerk 7 über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis" folgendes entnommen: Deutscher Staatsangehöriger laut Staatangehörigkeitsausweis des Polizeipräsidiums Mannheim vom 16. Juni 1958 Nr.1234. 26. Juli 1958. Der Standesbeamte: .... Bei beiden Elternteile steht der gleiche Satz drin und sind in den 30er Jahren geboren worden! Ist dies eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913? ...und wenn ja, dann kann ich mich darauf berufen, oder? Vielen, vielen lieben Dank für Eure Antwort!

A: Bis in die 70er war der Nachweis der Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913 bei Hochzeit Standard. Berufen würde ich mich darauf nicht. Dies birgt zu viele Fehlerquellen.


02.12.2017
Arnd aus Kaufbeuren
F: Ich bin 1959 in Glashütte (Sachsen) geboren. Wenn ich meinen gelben Schein bis vor 1914 ableite, trage ich dann "Königreich", "Freistaat" Sachsen oder noch etwas anderes ein?

A: Sie haben die Staatsangehörigkeit vom Ihrem Vorfahren geboren vor 1914 geerbt. Das ist auf gar keinen Fall Freistaat Sachsen. Ihr Geburtsstaat ist Königreich Sachsen, Ihre Staatsangehörigkeit läßt sich mit den Informationen nicht ermitteln.


30.11.2017
Linus
F: Hallo Leute, ich habe eine Frage zum Antragsformular F. Ihr schreibt hier das jeder der nach 1937 geboren ist als Geburtsstaat Deutschland als Ganzes eintragen soll. Wiese sollte ich das tun wenn ich nach Bundesstaaten ableiten will? Ich wurde in Sachsen geboren und mein Vater in Schlesien also Preußen. Vielen Dank im Voraus!

A: Sie leiten doch nach den Bundesstaaten ab. Dort steht Preußen [Deutschland_als_Ganzes]. Im Ihrem Fall Sachsen [Deutschland_als_Ganzes]. Dieser Begriff kommt aus dem 2 + 4 Vertrag und beschreibt einen ganz bestimmten Gebietstand. Dazu steht es in rechteckigen Klammern und ist somit nicht im Dokument enthalten(4 Ecken Regel). Es soll einfach nur die Antragstellung erleichtern. Die Erfahrung zeigte, dass die SB haben damit weniger Probleme wie mit Königreich Preußen. Obwohl dort dasselbe steht.


30.11.2017
Fritzi
F: Guten Abend, wie soll ich mich verhalten: Zu meinem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit fordert mich die zuständige Staatsangehörigkeitsbehörde auf, innerhalb von einer Woche schriftlich mitzuteilen, welche öffentliche Stelle meine deutsche Staatangehörigkeit anzweifelt bzw. weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in meinem Fall zweifelhaft und klärungsbedürftig ist. Kann ich mich auf §30 StAG berufen, der keine Begründung sondern nur Urkunden/Nachweise für die Antragstellung fordert? Wäre es sinnvoll, auf die "Kleine Anfrage der GRÜNEN an den Landtag von Baden-Württemberg, Drucksache 16/1883" zu verweisen und die Antworten des Innenministers Strobel zu den Fragen 1, 2 und insbesondere 3.zu zitieren? Danke im Voraus!

A: Sie sollten dazu noch vermerken, das Sie Zweifel daran haben. Denn nach Teso Urteil des BVerG ist der Perso und Pass kein Nachweis für die deutsche Staatsangehörigkeit.


28.11.2017
Zitronenfalter
F: Vielen Dank für die hilfreiche Beantwortung vor einigen Tagen. Dachte, ich habe nunmehr alle Unterlagen für die Beantragung zusammen ... und seh gerade, dass im Familienstammbuch meiner Großeltern die Kinder "nur" mit Geburtsschein vertreten sind. Im Kontext des Gesamtbuches ist also ersichtlich, dass mein Vater das eheliche Kind meiner Großeltern ist, auf der Seite aufgeführt sind die Namen der Eltern aber nicht explizit. Muss ich mir dafür extra eine Geburtsurkunde ausstellen lassen? Vielen Dank im voraus.

A: Nein


26.11.2017
Heiko
F: Hallo liebes GS-Team, ich bin gerade dabei die Geburts- und Eheurkunden zu beantragen und habe dazu eine sehr spezifische Frage: Die Standesämter in den Bundesländern der Britischen Zone und in Teilen auch in Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg können für ein und dieselbe Urkunde zur Beglaubigung zwei unterschiedliche Stempel benutzen und dazwischen wählen: 1. Gibt es einen Siegel im Besatzungsrecht mit Aufschrift „Der Standesbeamte in Ludwigslust * Kreis Ludwigslust-Parchim“ In diesem Stempel befindet sich das Emblem/Wappen des Phantasie-Bundeslandes Mecklenburg-Vorpommern. Und es gibt einen weiteren Stempel mit der Aufschrift „Stadt Ludwigslust Standesamt“. Darin enthalten ist jedoch nicht das MV-Wappen sondern das Stadtwappen von Ludwigslust. Wie komme ich an das zweite Siegel heran? MfG Heiko

A: Die Siegel sind alle nicht Staatlich. Somit ist das Siegel vollkommen uninteressant. Im Verwaltungsgebiet werden alle Siegel akzeptiert.


24.11.2017
Micha
F: Für den Antrag habe ich: -Beglaubigte Fotokopie aus dem Geburtenbuch mit meinem Namen, Namen meiner Eltern, Angabe meiner Mutter als Ehefrau meines Vaters -Geburtsurkunde meines Vaters mit Namen seiner Eltern -Beglaubigte Fotokopie aus dem Eheregister mit Namen meiner Urgroßeltern väterlicherseits, Datum ihrer Heirat, Geburtsdatum meines Urgroßvaters (1876), Geburtsdatum meines Großvaters (1922), Name der Ehefrau des Großvaters und Datum ihrer Heirat. Reichen diese Nachweise zur Ableitung?

A: Es hätten auch einfache Kopien gereicht. Die Originale kann man auf Verlangen vorlegen.


22.11.2017
Thomas
F: Hallo, ich habe am 20. Oktober 2017 meinen Antrag eingereicht und habe heute bei der Sachbearbeiterin nachgefragt, wann denn mein Antrag endlich an der Reihe ist. Sie meinte, dass noch mehrere Dutzend Anträge vor meinem dran kommen würden und es würde ausreichen, wenn ich den Staatsangehörigkeitsausweis erst Anfang Januar bekomme. Stimmt das? Sie meinte, es gäbe eine 3-Monats-Frist. Wo steht das? MfG Thomas

A: Das steht im Verwaltungsverfahrensgesetz.


22.11.2017
Zitronenfalter
F: Habe mir die DVD "Ausfüllhilfe" von Matthias Weidner zugelegt um nach RuStAG feststellen zu lassen. Nun empfiehlt er in seinen Unterlagen, auf Grund der aktuellen politischen Situation nur den verwaltungstechnischen Staatsangehörigkeitsausweis nach StAG zu beantragen. Zumal im ESTA-Register ja eh keine Aufgliederung mehr erfolgt. Ich bin verwirrt ... und stutze. Mit welchen "Konsequenzen" ist derzeit (und auch in naher Zukunft) bei Ableitung nach RuStAG zu rechnen?

A: Es liegt nicht an uns zu beurteilen wieviel Falschwissen bei einigen Geschäftemachern und CD-Verkäufern aus Unwissenheit oder aus Vorsatz weiter gegeben wird.
Wenn Sie den Anspruch auf gültiges Recht erheben wollen müssen Sie auch auf den Boden gültigen Rechtes zurück kehren, und das ist nun mal der im Status Quo ante 1913.
Leider gibt es in der Tat einige Verwaltungen welche versuchen Druck auf Bundesstaatenangehörige auszuüben, angefangen bei Arbeitsverweigerung der Antragsbearbeitung bis hin zu ungerechtfertigtem Entzug von Waffen- und Jagdscheinen etc. Sie haben eben Angst um ihr Geschäftsmodell und schlagen in Panik um sich. Aber das zeigt doch, wie wichtig es ist diesen "gelben Zettel" zu besitzen!


17.11.2017
Amsel
F: Meinen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit nach Abstammung/RuStaG habe ich am 18.10.2017 bei der Behörde abgegeben. Ab wann kann ich eine Antwort erwarten? Gibt es da eine Vorgabe nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz? Vielen Dank !

A: Sie haben maximal 3 Monate Zeit.


12.11.2017
Uwe aus Berlin
F: Hallo, bin beim Ausfüllen der Anlage V für meinen Vater (*1929) und Großvater (*1906)... Beide wurden in Reichenberg (damals Sudetenland, heute Liberec) geboren. Welcher (Bundes-)Staat muß eingetragen werden? Gibt es dazu Quellen (falls nachgefragt wird!!!)? Vielen Dank, Uwe Macht weiter so!!!

A: Königreich Sachsen Die Urkunden der Vorfahren.


12.11.2017
Hornisse
F: Wäre nett wenn Ihr auch eine Ausfüllhilfe für das "Kind bis 16 Jahre" einstellen würdet.

A: Also bitte, die ist doch Identisch bis auf einen Punkt. Das sollte man doch hinbekommen.


08.11.2017
Reddington2017
F: Hi an alle, Spielt die Großschreibung auf dem Staatsangehörigkeitsausweis eine Rolle? Also nicht Max M u s t e r m a n n sondern Max MUSTERMANN (capitis deminutio media) obwohl man bis vor 1914 abgeleitet hat? Gilt da das römische Recht noch? Denn Papst Benedikt hat 2011 das Recht diesbezüglich abgeschafft. Viele Grüße

A: Sollte die Schreibweise nach media abweichen, wäre es angebracht Akteneinsicht zu verlangen, da die Möglichkeit besteht daß nicht bis ins RuStAG abgeleitet wurde.


08.11.2017
iceqtbc
F: Hallo, ich habe Mitte August diesen Jahres Antrag auf Feststellung meiner Deutschen Staatsangehörigkeit bei meiner "Behörde" im Königreich Württemberg eingereicht. Ich war ungeduldig, und bin in Persona zu dem zuständigen Sachbearbeiter "Rolf Renz" vor ca. zwei Wochen in dessen Büro, und fragte ihn wie es den ausschauen würde mit der Bearbeitung meines Antrages, und ob etwas fehlen würde? Er meinte nein nein, der wird jetzt dann fertig und alles in Ordnung. Ab wann soll ich eine Sachstandsanfrage tätigen?

A: Die übliche Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt 8 - 12 Wochen. Bis dahin sollten Sie sich in Geduld üben.
Tipp nebenbei: Bei direkten oder per Telefon geführten Gesprächen sowie per elektronischer Post haben Sie keinen Nachweis für eventuelle Rechtsbrüche welcher Art auch immer seitens Ihres Gesprächspartners. Dies ist bei Schriftverkehr anders.


07.11.2017
Linus
F: Will meinen Staatsangehörigkeitsausweis ableiten nach meinem Großvater der 1904 in Colmar(Elsaß) geboren ist. Habe Geburtenregister Auszug von Frankreich sowie Sterbeurkunde. Desweiteren das Familienbuch meines Vaters welcher allerdings in Schlesien 1926 geboren ist. Im Familienbuch ist auch das Heiratsdatum meines Großvaters zu erkennen. Reichen diese Dokumente dann für die Ableitung nach Rustag aus? Eine weitere Frage an euch ist ob ihr Erfahrungsberichte bzgl. Jägern habt(Waffenbesitz) die ihre Staatsangehörigkeit festgestellt haben. Ein Youtube Video von Mathias Weidner deckt da ja brutale Willkür mittels Polizeieinsatz auf. Wie soll ich mich als Jäger verhalten oder habt ihr Feedback das es hier mittlerweile keine Schikane staatlicherseits mehr gibt?

A: Auch ihr Vater hat das Recht als ehelicher Sohn Ihres Großvaters auf § 4(1) des RuStAG. die Dokumente sind für den Antrag ausreichend. Machen Sie Kopien mit dem Vermerk "Kopie vom Original" und schreiben hinten im Antrag, daß die Originale bei Abholung des Dokumentes vorgelegt werden.

Mit dem Waffenschein wird es allerdings heikel. Bei der herrschenden Willkür können wir Ihnen leider keine Garantie geben daß die Antragstellung folgenlos für Waffenbesitz und Jagdschein bleibt. Dies hängt immer öfter vom jeweiligen Sachbearbeiter und dessen Bereitschaft zu strafbarem Handeln ab. Eine gesetzliche Grundlage besteht da nämlich nicht.


07.11.2017
Andy
F: Mein Urgroßvater war 1873 als Bürger des Großherzogtums Baden auf badischem Gebiete geboren. Er wohnte nachweislich seit 1906 als badischer Bürger in der Schweiz, hatte dort 1914 eine Schweizerin geheiratet und sich selber 1915 im Kanton Thurgau einbürgen lassen, womit er die schweizerische Nationalität erhielt. Meine Großmutter kam 1916 als eheliche Tochter der beiden zur Welt. Sie wiederum hatte eheliche Kinder (u.a. mein Vater), usw. Keiner der Nachfahren meines Urgroßvaters hatte je abgeklärt, ob die deutsche Staatsbürgerschaft allenfalls noch fortbestehen könnte. Ich überlege mir daher, einen Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit zu stellen. Die Beschaffung der Abstammungsurkunden aus den schweizerischen Registern ist für mich allerdings äußerst kostspielig (wohne in einem asiatischen Entwicklungsland). Ich frage mich daher, ob ein solcher Antrag überhaupt noch Sinn machen könnte, oder ob im vornhinein klar ist, dass die deutsche Staatsbürgerschaft (z.B. durch die Einbürgerung von 1915) unwiderruflich verloren ging. Wie schätzen Sie die Lage ein?

A: Da Ihre Großmutter eheliche Kinder hatte ist die Anlage V für Ihren Großvater auszufüllen.
Noch einmal: Bei ehelichen Kindern vom Vater, bei unehelichen Kindern von der Mutter und bei Adoptivkindern vom Adoptivvater ableiten.


07.11.2017
Prado
F: Wie steht es um die rechtliche Beurteilung, wenn der Staatsangehörigkeitsausweis durch "Einbürgerung" (grüne Urkunde) beantragt wird? Was wird dann voraussichtlich im EStA-Registerauszug "erworben durch" stehen? Liegt §4 Abs. 1 (Ru) StAG dann (auch) vor? Danke für die Beantwortung!

A: Da Sie nicht schreiben daß diese Einbürgerung in Ihrer Ahnenreihe vollzogen wurde und auch keinen Zeitpunkt angeben gehe ich davon aus daß Sie von Ihrer eigenen schreiben.
Wenn Sie keine legitime Abstammungslinie bis in den Rechtsstand des RuStAG, also bis zum letzten Tage vor beginn des Krieges, haben, so können Sie diesen Rechtskreis auch nicht erreichen. Frage zwei dürfte damit auch beantwortet sein. Und zu Frage drei: Haben Sie den ersten Absatz des §4 mal gelesen.....?


06.11.2017
Lintom
F: Frage zum Antrag: Reiner Oberüber erklärt in seinem Video das man im Formular nicht angeben sollte das man Wehrdienst geleistet hat ( bei mir als Soldat auf Zeit). In eurer Ausfüllhilfe wird dies allerdings angegeben. Was ist da nun richtig? Können mir Nachteile entstehen wenn ich diese Angabe verschweige obwohl die Verwaltung aber sowieso Kenntnis davon hat?

A: Es ist für den Antrag unerheblich falls Sie in der Wehr der Republik des Bundes gedient haben. Daher können Sie dort ruhig Angaben machen. Falls Sie jedoch in der Armee eines fremden Staates gedient haben könnte man prüfen ob da vielleicht eine Staatsangehörigkeit besteht.


06.11.2017
Liberty Bell
F: Hallo,habe meinen Antrag im April abgegeben,und des öffteren Schriftverkehr mit dem SB gehabt.Letztes Schreiben mit Datenübermittlung meinerseits ist 7 Wochen her.Habe nach 4 Wochen eine Bearbeitungsstand Nachfrage gestellt,bis heute noch keine Antwort.Bei anderen Anfragen zwecks des Bearbeitungsstandes auf Euer anraten auch schon mit Strafanzeige und Einschaltung des EU Rates argumentiert.Wäre das umsetzten der Argumentation jetzt der nächste Schritt oder abwarten und Tee trinken?

A: Die Bearbeitung des Antrages dauert in der Regel 8-12 Wochen. So lange wäre es noch vertretbar sich in Geduld zu üben, gemessen ab Ihrer letzten Datenübermittlung, welche hoffentlich nun zur Antragsbearbeitung geführt hat. Danach bitte eine Sachstandsanfrage mit angemessener Frist (21 Tage). Nach ablauf der Frist dann bitte entsprechend handeln (Dienst-/Fachaufsichtsbeschwerde, Strafantrag bei der Staatsabnwaltschaft)


06.11.2017
Uwe R.
F: Habe meine Geburtsurkunde und die meines Vaters. Außerdem die Sterbeurkunde meines Urgroßvaters vorliegen. Meine Eltern bzw. meine Tante möchten die originalen Dokumente wieder zurück. Reicht für einen Antrag auf Bescheinigung meiner Staatsangehörigkeit eine notariell beglaubigte Kopie aus? Danke im Voraus und freundliche Grüße

A: Grundsätzlich sollte man NIE Originale aus den Händen geben, gleichgültig zu welchem Anlass. Wenn Ihre Tante die Dokumente noch ein paar Wochen in Ihrer Obhut belassen kann machen Sie Kopien mit dem deutlichen Vermerk "Kopie vom Original" und schreiben im Antrag am Ende unter "weitere Angaben", daß die Originale der Kopien bei Abholung des Staatsangehörigkeitsausweises vorgelegt werden. Beglaubigungen beim Notar kosten (unnötig) Geld. Alternativ können Sie bei Ihrerm Pastor/Pfarrer um eine Beglaubigung bitten, was großteils noch von Kirchenvertretern gemacht wird (und auch gemacht werden darf, was bei der Betrachtung des Wortes beGLAUBigung auch einleuchtet).


05.11.2017
Nicole
F: Ich bin ehelich geboren, wude aber von dem 2. Mann meiner Mutter adoptiert. Über welchen Vater muss ich ableiten? Der leibliche Vater oder der Adoptivvater? Danke schon einmal für Ihre Antwort.

A: Sie müssen über den Adoptionsvater ableiten.


Ergebnisseite 25 von 114
<<  <  20  21  22  23  24  25  26  27  28  29  30  >   >>   

Copyright © 2024 gelberschein.net

FEWO Bende Ha-Jo und Daniel on Tour