F: Hallo,
also ich muss über meinen Vater gehen, der aber in Neutitschein ( "Tschechien") geboren wurde. Sein Vater auch Komotau- nun habe ich herausgelesen, da alle (Vater und Großvater) verheiratet war, dass ich diese Linie nehmen muss. Schade!
mein Vater war Vertriebener aus Mähren und hatte einen Staatsangehörigennachweis von Heilbronn. soll ich den angeben? hier auch unterschiedliche Meinung im Netz gefunden.
heißt ich bekomme nicht nach RuStAG, da er Österreich Ungarn ist? hier fand ich aber, dass es auch Deutsch gilt, wie kommt das?
habe die Geb. urkunde meines Vaters, wo drauf steht dass seine Eltern verheiratet waren und wo sie geboren wurden und wann. reicht das für den Großvater auch, oder muss ich noch dessen geb. Urkunde recherchieren?
kann ich nicht noch weiter zurück gehen bis einer wieder auf "deutschen " Boden ist vielleicht über meinen Urgroßvater?,
Die Linie meiner Mutter und deren Vater ist voll in Bayern also wäre die sicher. Kann ich nicht die doch nehmen?
was bringt mir dann der GS wenn er nicht nach RuSTAG geht. sollte man es dann lassen? oder besser als nix?
Glg und vielen Dank!
A: Sie sollten alles korrekt angeben. Schauen Sie sich dazu unsere Ausfüllhilfe hier auf der Internetseite an.
F: zu 25.10.2017: Zu was wird die zweite StA auf dem Antrag denn benötigt?
A: Sofern Sie die im Antrag unter Punkt 4 eingetragene Staatsangehörigkeit in Ihrem Bundesstaat meinen: Diese bringt die antragstellende (natürliche) Person ins RuStAG.
F: Guten Morgen, im Antrag auf Feststellung wird unter anderem nach den Militärzeiten gefragt. Ich bin ausgemustert worden. Habe ich dadurch evtl. Nachteile? Und zweitens, die Angaben der Aufenthaltszeiten. Ich bekomme die ersten vier Jahre nicht mehr auf die Reihe....!! Dann hatte ich im Anschluss berufstechnisch 9 mal den Wohnsitz gewechselt. Muss ich dieses dort aufführen? Oder reichen ungefähre (Jahre) Angaben? Mit einem freundlichem Gruss
A: Wenn Sie keinen Militärdienst geleistet haben kreuzen Sie dies unter Punkt 6 des Antrages an. Die Gründe hierfür sind für das weitere Verfahren nicht relevant.
Sie können bei der Meldebehörde ihres derzeitigen Wohnsitzes eine Anfrage zu Ihren Meldedaten machen.
F: Guten Abend liebes GS-Team! Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der dt. Staatsangehörigkeit am 18.10.17 per Einschreiben an die Staatsangehörigkeitsbehörde gesandt. Bisher habe ich trotz mehrerer Anfragen zum Sach- und Bearbeitungsstand in diesen 2 Wochen keine Antwort erhalten. Daher meine Frage: Wie viel Zeit darf sich die Staatsangehörigkeitsbehörde dafür nehmen? Ab wann sollte man rechtliche Schritte androhen? Von den Standesämtern habe ich die Geburts- und Eheurkunden bereits nach 3 Tagen erhalten und wurde immer freundlich und zufriedenstellend behandelt. Aber die Staatsangehörigkeitsbehörde arbeitet hier alles andere als seriös: Keine Öffnungszeiten für Besucher ohne Termin, Termine erst in 3 Monaten möglich, Telefon ständig besetzt dann AB und Faxgerät ständig ausgeschaltet, auf schriftliche Anfragen wird generell nicht geantwortet. So etwas nennt sich hier Staatsangehörigkeitsbehörde. Wie sollte man weiter verfahren? MfG Thomas
A: Die Bearbeitungszeit für den Antrag beträgt in etwa 8 bis 12 Wochen. Üblicherweise wird eine kurze Eingangsbestätigung zurück gesandt, aber diese Vorgehensweise wird nicht überall durchgeführt. Ich würde daher noch zu ein wenig Geduld raten.
F: Wir wollen für unsere Tochter (27 Jahre) einen Staatsangehörigkeitsaus beantragen. Meine Frau und ich haben beide schon einen solchen.
Welche Unterlagen benötigen wir für unsere Tochter ?
A: Füllen Sie im Antrag unter Punkt 7 "Angaben zu Staatsangehörigkeiten von anderen Familienangehörigen" die entsprechenden Felder aus. Dann tragen Sie noch die Staatsangehörigkeit unter 2 und deren Erwerb unter 3 in der anlage V des betreffenden Vorfahren ein und fügen den Staatsangehörigkeitsausweis in Kopie (wie bei allen eingereichten Urkunden) bei. Alles weitere wie bei jedem Antrag. Sie kennen sich da ja inzwischen aus. ;-)
F: Wo schicke ich meinen Antrag hin lebe in Canada
A: Für Sie ist das BVA zuständig. Postanschrift:
Bundesverwaltungsamt
50728 Köln
Deutschland
Natürlich können Sie sich auch an die deutsche Botschaft in Canada wenden und diese um Weiterleitung bitten.
F: Hallo! ich habe ein Problem bei meiner Ableitung väterlicherseits, da mein Urgroßvater Preuße war, aber auf dem heutigen Gebiet Polens geboren wurde. Darum komme ich nicht an die Geburts und Heiratsurkunden, welche nötig sind. Ist es bei verheirateten Eltern möglich über die Mutter abzuleiten? Das würde mein Problem lösen, da ich auf Behörden hierzulande zurückgreifen könnte. LG eure Maria
A: Als ehelich geborenes Kind schreibt das RuStaG zwingend die Ableitung über den Vater vor. Haben Sie schon versucht bei den polnischen Behörden oder der Kirche um entsprechende Dokumente zu bitten? In vielen Fällen war dieser Weg bislang erfolgreich. Sie sollten dies in polnischer Sprache tun wenn Sie Antwort erhalten möchten. Einen zweckmäßig verfassten Antrag in polnisch (und übrigens auch weiteren Sprachen) finden Sie auf unserer Internet-Seite unter "Praktisches".
Übrigens: Es handelt sich nicht um das "heutige Polen", sondern um die polnisch verwalteten deutschen Ostgebiete, wie das Völkerrecht und die HLKO eindeutig definiert.
F: Ich habe die Wahl zwischen 8 verschiedenen Urkunden, die meine Geburt dokumentieren: 1. Geburtsurkunde, 2. Internationale Geburtsurkunde, 3. Geburtsschein, 4. Internationale Geburtsurkunde, 5. Abstammungsurkunde, 6. Familienstammbuch, 7. Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenbuch und 8. Beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch. Ich habe alle 8 Urkunden. Was davon ist das Richtige und sind ältere Urkunden generell besser? MfG Raimund
A: Geburtsurkunde für den Antrag!
F: Hallo,
erst einmal herzlichen Dank für Eure großartige Homepage.
Bei dem Ausfüllen der Aufenthaltszeiten seit Geburt bin ich auf ein Problem gestoßen. Ich hielt mich sechs Jahre lang in Randburg, Süd Afrika auf. Jetzt habe ich erfahren, dass Randburg 1959 aus 32 Johannesburger Vorstädten gebildet wurde und auch erst seit 1959 so heißt. Ich weiß nicht wie ich in Erfahrung bringen kann, wie Randburg um den Zeitpunkt 1913 hieß. Auch beim Staat bin ich etwas überfragt. Provinz Gauteng? Süd Transvaal? oder doch lieber Südafrikanische Union? Ich bin für jeden Ratschlag dankbar.
Liebe Grüße, LG
A: Schreiben Sie es rein wie es jetzt ist. Das hat ja nichts mit dem Kaiserreich zu tun. Da brauch man 1913 nicht.
F: Ich habe 2016 meine Staatsangehörigkeit nach (Ru)StAG abgeleitet, mit EStA - alles korrekt. Ich bin nicht verheiratet, habe aber 1 leibliches Kind zusammen mit meiner Lebensgefährtin. Da wir nicht verheiratet sind, habe ich damals allerdings die Vaterschaft meines Kindes nach deutschem Recht anerkannt. Funktioniert in dem Fall die Ableitung trotzdem nach (Ru)StAG über mich oder dann doch nur über die Mutter des Kindes.
A: Nach der Legitimation(Anerkennung) geht es über Ihre Linie.
F: Als Nachweise für den Staatsangehörigkeitsauweis gehen Sterbe Geburts Heirats und oder Familienbücher? Also wenn ich jetzt für meine Frau nur über z.B. Sterbeurkunden bis vor 1914 gehe ist das in Ordnung? Danke.
A: Ja, es ist eine Urkunde.
F: Hallo, ich war gerade auf dem "Amt" und habe für meine Kinder Anträge auf Erteilung eines Staatsangehörigkeitsausweises geholt. Jetzt ist der aber ganz anderst Aufgebaut wie der Antrag den ihr bei euch auf der Seite habt. Ich dachte die sind Einheitlich? Ist das ein Problem? Weil auf der Seite der BRvD gibt es welche unter 16 Jahren und ü 16J. Und soll ich diese dann nach dem gleichen Schema ausfüllen wie von Herrn Oberüber gezeigt? Danke.
A: Alle Landratsämter arbeiten mit ihrem eigenen Antrag. Den sollten Sie nicht verwenden wenn ihnen die Fallen nicht bekannt sind. Lieber auf alt bewehrtes zurückgreifen.
F: Bezüglich Antrag Minderjährige: ich habe bei meiner Sachbeabeiterin angefragt ob ich bei meinen Kindern ebenfalls bis vor 1913 den Nachweis erbringen muss. Daraufhin hat sie mir erwiedert das dies nicht nötig sei, da ich schon den Nachweis erbracht habe, somit reicht es völlig aus nur über mich abzuleiten. Da ich der Nächste Staatsangehörige in diesem Rechtskreis sei. (geht auch mit meinem Verständnis zu diesem Thema konform). Bevor es wieder Anfeindungen gibt. Ich bin kein Troll und ich möchte keine Unwahrheiten verbreiten. Ich möchte lediglich mein Wissen mit euch teilen welches ich selbst erlangt habe. Bisher habe ich noch keinen Antrag für meine Kinder gestellt, da ich sie das selbst entscheiden lassen wollte wenn sie alt genug sind. Meine Frage wäre jetzt aber, ob es Informationen gibt, die bekräftigen das in Zukunft man eventuell bald keinen Antrag mehr stellen kann / die BRvD einen Riegel vorschiebt?
Mit freundlichen Grüßen, ein Mitstreiter
A: Nein, das sehen wir als angstmache.
F: Danke A. Jetzt möchte ich für meine sieben Jährige Tochter, und für meinen zwei Jahre alten Sohn die Staatsangehörigkeit unbedingt beantragen. Muss ich da jetzt zwingend den Antrag für Kinder bis 16J. her nehmen oder geht auch der ab 16J. Danke.
A: Selbstverständlich müssen Sie den Antrag für Kinder bis 16J nehmen.
F: Schönen Sonntag allen. Nach welchem Zeitraum der Abgabe des Antrages auf Staatsangehörigkeit würdet ihr nachfragen was los ist? Danke.
A: 3 Monate haben die Zeit für die Bearbeitung. Danach sollte man eine Sachstandsanfrage stellen.
F: Hallo, erst einmal vielen Dank an das GS Team für die vielen Ratschläge und Antworten.
War bisher ein stiller Mitleser, aber nun habe ich eine Frage:
Meine Vorfahren sind alle in Nordböhmen geboren. Wo kann ich nachlesen, welche Orte/Gebiete zu den sächsisch verwalteten Landsmannschaften gehörten?
A: Das erfahren Sie aus den angeforderten Urkunden.
F: Hallo zusammen. Danke erst mal an diejenigen die mir hier immer so freundlich antworten. Danke. wenn ich jetzt demnächst meinen Staatsangehörigkeitsausweis in den Händen halten werde, ist es dann noch nötig ( Ratsam ) für meine drei Kinder diesen auch zu beantragen, oder geht das Automatisch?
A: Sinnvoll ist das, wir können aber nicht Ihre Entscheidung treffen.
F: Hallo,
Hatte Ihnen schon einmal geschrieben. Habe alle benötigten Dokumente nur mein Uropa macht mir zu schaffen (Heiratsurkunde, Trauungsschein habe ich nur keine Geburtsurkunde). Mein Uropa wurde in Kumrowitz bei Brünn geboren und zwar 1885. Jetzt habe ich endlich Antwort auf meine Kontaktanfrage nach Brünn bekommen. Und zwar würden sie mir einen auszug aus dem Geburtsregister zusenden also keine eigentliche Geburtsurkunde wenn ich das richtig verstehe. Oder? Würde dies so ausreichen? Und nach was kann ich nun ableiten? LG Andi
A: Das sollte ausreichen. Ableitung sollten Sie der Urkunde entnehmen können.
F: Mein Vater wurde 1904 Ciemierow Kr.Slupca geboren, das liegt ca. 10-15 km östl. der
Grenze des Deutschen Reiches. Deutsche Minderheit in diesem Gebiet. Nach 1919 ist er mit
seinen Eltern nach Dramburg in Pommern geflohen. Mein Vater heiratete meine Mutter im Januar 1933, meine Mutter ist 1910 in Stettin, Preußen, geboren. Meine Eltern wurden von den Nationalsozialisten als staatenlos behandelt und Vater beantragte auf Druck
die Staatsbürgerschaft 1939. Ich habe auch die entsprechende Original-Urkunde.
Kann ich die Staatsbürgerschaft nach RuStaG bestätigen lassen?
A: Eine Staatsbürgerschaft im Kaiserreich gibt es nicht. Es handelt sich da um eine Staatsangehörigkeit. Nach Ihren Ausführungen sehe ich keine Komplikationen für den Staatsangehörigkeitsausweis.
F: Meine Mutter ist 1911 in Ungarn geboren,(meine Großmutter ist in Ungarn 1894 geboren). Meine Mutter und meine Großmutter/Großvater und meine Halbschwester geboren in Ungarn 1945) aus 1. Ehe meiner Mutter, mussten 1946 Ungarn verlassen, das damals russisch besetze Zone war. Sie kamen 1946 nach Deutschland (Bayern). Hier in Bayern wurde ICH 1953 als lediges Kind meiner Mutter geboren.
Meine Fragen:
1. War Ungarn 1911 deutsches Land?
2. Wie kann ich nun den deutschen Staatsausweis erlangen?
Danke für die Antwort.
A: 1. Nein Österreich Ungarn
2. Sie bekommen zwar den GS aber nicht im Gebietsstand 1913.
F: Hallo,
meine Kinder, erwachsen, sind zwar recht aufgeweckt, im Bezug auf div. Ungereimtheiten in der BRD schlummern sie aber doch recht tief. Sollten sie doch mal aufwachen...und wollten sie dann doch einmal GS-Deutscher werden, reicht ein Verweis auf meinen Gelben Schein, oder muß dabei wieder die ganze Abstammungsprozedur (bis zurück auf 1913) vollzogen werden ?
Danke schon mals für die Antwort
A: Das liegt an den Befindlichkeiten des SB vor Ort. Der Antrag gibt eine verkürzte Bearbeitung her.
F: Einen schönen Tag,
wie verhält man sich beim Antrag, wenn man Zeitsoldat war ?
MfG
Paul
A: Kann Ihr Problem nicht erkennen! Die Ausfüllhilfe sagt dazu doch alles. Bei Ihnen ist es nichts anderes wie bei allen anderen auch.
F: :-) sie empfehlen auf ihrer Seite doch keine Kopie eines Passes auszuhändigen! Aus welchem Grund?
A: Es besteht die Gefahr einer falschen Ableitung.
F: Weil ich damals eine Kopie miteingereicht habe!
Besten Dank für die schnelle antwort
A: Warum sollten Sie was beheben sollen. Es ist doch alles gut gelaufen. Sie haben halt viel gluck gehabt!
F: Habe meinen gelben schein vor 1 Jahr beantragt und bekommen allerdings damals mit Kopie des Reisepasses und der Begründung eine Französin zu heiraten abgeleitet wurde trotzdem vor 1913! Was habe ich für Nachteile und wenn es diese gibt , kann ich da noch was beheben?
Besten dank
A: Warum sollten Sie was beheben sollen. Es ist doch alles gut gelaufen. Sie haben halt viel gluck gehabt!