F: Ich wurde 2013 eingebürgert, stamme gebürtig aus München und lebte mein Leben lang dort. Nun studiere ich im Ausland. Gibt es rechtlich gesehen keine Möglichkeit an den Stichtag 01.01.1913 RuStAG zu kommen? Mein Urgroßvater väterlicherseits wurde in Syrmisch-Mitrowitz (Kaiserreich Österreich-Ungarn bis 1881, danach Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen) geboren. Es war deutsches bzw. deutschsprachiges Gebiet. Manche meinten, man könnte es evtl. über das RuStAG über das Vertriebengesetz nachweisen. Höchstwahrscheinlich wird es allerdings nicht möglich sein. Meine Einbürgerungsurkunde ist der rechtlich sicherste Beweis. Jetzt ist meine Frage: Bringt mich der Staatsangehörigkeitsausweis, auch als eingebürgerer Nicht-Deutscher durch "Ius sanguinis", trotzdem auf eine höhere Rechtsstufe?
A: Sie müssen erst aus dem StAG raus. Allerdings wird das so nichts. Der Rechtskreis ist so nicht zu erreichen.
F: Ich soll mich auf meinen Großvater berufen, der um 1880 im Elsaß geboren wurde, was aber kein deutscher Bundesstaat sondern damals ein deutsches Schutzgebiet war und heute französisch ist
A: Elsaß Lothringen ist das einzige Reichsland, in Sachen Staatsangehörigkeit aber gleichberechtigt mit allen anderen 25 Bundesstaaten.
F: Vater 1913 als Deutscher in der Schwei geboren, in dem aktuellen Geburtsauszug steht jetzt Heimatort Deutschland, vor 8 Jahren stand da noch der Heimatort, Bezirksamt und das Land, reicht dieser Deutschland Eintrag noch für die Länderzugehörg nach Rustag, Danke für die Antwort.
A: Ja, uns ist das klar, aber die Verwaltung nutzt wie gesagt jede Gelegenheit um eine falsche Ableitung zu rechtfertigen. Deshalb raten wir dazu sicherheitshalber eine Generation weiter zurück zu gehen.
F: Um den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen muss ich beglaubigte? Geburtsurkunden und auch Sterbeurkunden? der Vorfahren beibringen. Erhalte ich dieser nur beim Standesamt der jeweiligen Geburtsorte oder reicht auch hier die Einreichung von Kopien? Was ist wenn meine Eltern noch leben, müssen diese dann die Anträge für meine Vorfahren stellen?
A: 1. Geburts- und ggf. Heiratsurkunden werden benötigt.
2. Entweder Sie reichen beglaubigte Exemplare ein, oder Sie müssen denen diese, falls Sie unbeglaubigte Kopien einreichen evtl. bei Abholung oder so vorlegen.
3. Nein.
F: Hätte eine Frage, ich wurde in Friedberg (Hessen) am 13.03.1971 geboren / Mein Großvater wurde in Melbach jetzt Wölfersheim(Hessen) am 26.08.1915 Geboren / Mein Vater wurde in Södel jetzt Wölfershei(Hessen) am 12.07.1952 Gebore. Was muss ich in den Gelbeben Schein eintragen ??
A: Mit Verlaub, aber bitte schauen Sie zumindest das Video auf unserer Startseite und das entsprechende Praxis-Video unter der Rubrik "PRAKTISCHES". Dann werden Sie sehr schnell erkennen, daß Ihre Frage so wie sie gestellt ist bezüglich des hier vorgestellten Sachverhaltes gar keinen Sinn ergibt.
F: Mein Vater wurde als Deutscher 1913 in Zürich geboren, in dem Geburtsauszug aktuell steht bei Heimatort Deutschland und nicht ein Bundesstaat, obwohl bei dem gleichen Geburtsauszug des Bruders 2007 der Heimatort und der Bundesstaat eingetragen war, die originale Eintragung ist heute, auf Anfrage, nicht mehr möglich, somit wäre meine Abstammung Deutschland?
A: Holen Sie einfach noch Ihren Großvater mit ins Boot. Er dürfte wohl in einem Bundesstaat geboren sein, da kann es dann keine 2 Meinungen mehr geben. Die Verwaltung sucht nämlich oft jeden Krümel, um eine falsche Ableitung zu rechtfertigen.
F: Auf Seite 2 des Formulares F Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wird unter Punkt 4 nach dem Erwerb der Staatangehörig durch... abgefragt. Da ich adoptiert wurde, bin ich mir nicht sicher was ich hier eintragen soll (ich wurde an Kindes statt angenommen und trage den Nachnahmen meines Adoptivvaters). Abstammung oder Adoption?
A: Adoption mit Ableitung über den Adoptivvater.
F: Ich hatte Anfang Februar meine Unterlagen per Einschreiben an das zuständige Ausländeramt/Behörde gesendet.Die Unterlagen sind dort zwar eingegangen, allerdings gab es bis dato keine Rückmeldung. Gibt es eine Frist, bis wann sich die Behörde bei einem gemeldet haben müssen?Vielen Dank.
A: Nein, die gibt es nicht. Erkundigen Sie sich doch einfach mal nach dem derzeitigen Bearbeitungsstand.
F: Guten Tag, ich werde den gelben Schein beantragen. Mein urgroßvater geb. 1882 in Posen.Habe jetzt einen beglaubigten Auszug aus dem Standesamt. Darin steht die Heirat meiner Großeltern im ersten Teil und im zweitem Teil deren Eltern(Meine Urgroßeltern)mit Datum der Hochzeit Ihrer Hochzeit.Im Teil drei steht als Kind mein Vater.Würde das als Nachweis tatsächlich ausreichen?Kann ich gleich den Gelben Schein für meine ehelichen Kinder mit beantragen?Danke für die Antwort im Vorraus
A: 1. Das sollte ausreichen.
2. Ja
F: Mein Großvater ist am 03.08.1913 in Bayern geboren. Habe gelben Schein nach RuStaG beantragt und muß nun feststellen das im Esta Register nichts eingetragen ist, dass eine Abstammung nach RuStaG nachweist. Muß mein Großvater vor dem 22.07.1913 geboren sein? Es heißt doch immer vor 1914
A: Der genaue Termin ist der 27.07.1914, alles davor ist sicher.
F: Muss ich die Einbürgerungsurkunde mit bei den Antrag beilegen oder komm ich dann in den Gebiets von 1937?
A: Die Frage ist grundsätzlich, ob aufgrund Ihrer Einbürgerung die Verwaltung sich überhaupt auf eine erneute Feststellung einläßt. Aber versuchen können Sie es. Sorgen Sie aber auf jeden Fall dafür, daß Sie beweisen können, Ihren Antrag so und nicht anders eingereicht zu haben. Lassen Sie das mit der Einbürgerung zunächst erstmal weg.
F: Nach wem muss ich ableiten nach leiblichen Vater oder nach adoptiv Vater.Meine Mutter war mit beiden verheiratet.
F: Welcher Stammbaum Abstammung gilt für mich?Mein Vater ist Ungar, wurde erst in den 70er Jahren eingebürgert,in meinem Kinderausweis stand eine lange Zeit,Staatsangehörigkeit ungekärt.Zwecks Beantragung Staatsangehörigkeitsnachweises kann ich nur in der Linie meiner Mutter nachweisen das alle Vorfahren um 1900 dem Königreich Preußen zugeordnet waren.Ich selbst bin in Deutschland /Wiesbaden 1963 geboren.Mein Vater ist mittlerweile zurück nach Ungarn und besitzt keinen deutschen Personalausweis mehr.Vielen Dank für eine Antwort die mir weithilft um weitere Schritte einzuleiten.
A: Das läßt sich so nicht beantworten:
eheliche Geburt > Vater
uneheliche Geburt > Mutter
F: Hallo, das Stammbuch meiner Mutter ist vorhanden mit Urkunden zurückreichend bis ca. 1800. Das meines Vaters ist im Krieg verbrannt und liegt somit nicht mehr vor. Ich bin ehelich geboren, meine sind nicht geschieden. Kann ich den gelben Schein auf dem Stammbach meiner Mutter beantragen ?
A: Leider nein, Sie müssen über Ihren Vater ableiten und sich die Urkunden aus den jeweiligen Standesämtern besorgen.
F: Mein Sohn ist 14 Jahre alt, muß ich für meinen Sohn einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen, Oder ist er solange er keinen Personalausweis beantragt automatisch Preuße?
A: Auch für ihn sollten Sie seine Bundesstaatsangehörigkeit feststellen lassen.
F: Stimmt meine überschlägige Einschätzung, dass ich den gelben Schein nicht beantragen kann, wenn mein Vater österreichischer Staatsbürger war (auch die Vorfahren) und "nur" meine Vorfahren mütterlicherseits deutsche waren?
A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten).
F: Mein Urgroßvater ist 1861 in Leimbruck/Plan- Sudetenland geboren (Volksdeutscher), meines Wissens war das zu dieser Zeit (1815 -1866) das Territorium des Deutschen Bundes. Besteht durch diesen Umstand die Möglichkeit die Abstammung nach Rustag abzuleiten, oder muß man evtl. soweit zurück, bis man auf einen Vorfahr kommt, der auf preußischem oder bayerischen Boden geboren ist.
A: Letzteres sollten Sie versuchen. Bleibt dies erfolglos, dann melden Sie sich bitte nochmal über unser Kontaktformular (unten).
14.07.2015
helmut belding
F: wo kann ich den antrag auf staatsangehörigkeit runterladen ich wohne in annaburg landkreis wittenberg
A: Hier auf dieser Seite unter Praktisches.
F: Wenn mein Opa vor 1913 in Württemberg geb. trage ich im Antrag dann Königreich Württemberg ein?? Besten Dank
F: Zitat (HeimatundRecht): "Ich musste eine beglaubigte Kopie meiner Geburtsurkunde und meiner Eltern vorweisen, um diesen gelben Schein zu bekommen. Der Nachweis, dass ich und meine direkten Vorfahren im Gebiete des deutschen Reiches geboren sind, war zwingend notwendig. Der Personalausweis war vollkommen uninteressant. Dann war noch eine Aufenthaltsbescheinigung nötig, das ich immer noch im Gebiete des Deutschen Reiches wohne. Damit musste ich zur Ausländerbehörde, um den Staatsangehörigkeitsausweis mit meinen Familiennamen zu beantragen. Dieser Beantragungsvorgang war auch rechtlich richtig, denn ich bin staatenlos. Damit ist die gesetzliche Anforderung zur Antragstellung erfüllt." Ich möchte als Personalausweisopfer meinen Staatsangehörigkeitsausweis mit Familiennamen erhalten. Der PA ist mangels Familiennamen ungültig (allerdings mit Rechtsfolgen). Die Feststellung nach BVA F und RuStAG 1913 § 4 Abs. 1 ist mit Frist beantragt. Macht es Sinn, dass ich mir a) eine Aufenthaltsbescheinigung (gem. obigen Zitat) und/oder b) einen grünen RP besorge. Was ist das Beste, was ich jetzt noch vor Fristablauf machen kann?
A: Wenn die "Behörde" nach Einreichung des Antrages eine Meldebescheinigung verlangt, dann schicken Sie eine Aufenthaltsbescheinigung. Ansonsten gilt: Erst gelb dann grün. Das alles und noch mehr steht aber auch unter unserer Rubrik "ERPROBTES".
F: Habe alle Unterlagen für den Antrag Staatsbürgerschaft zusammen. In der Meldebescheinigung ist die Staatsangehörigkeit "deutsch" nicht vermerkt, jedoch in der Aufenthaltsbescheinigung. Welche gebe ich ab? g
A: die Aufenthaltsbescheinigung
F: Hallo zusammen. Nun habe ich nach 1 jahr und 2 monaten dokumenten suche , meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Kurz zur schilderung; ich habe meinen Antrag zur kreisverwaltung geschickt, die mich prompt 2 tage später anrief und mir mitteilte, das mein Antrag hier falsch sei. Dieser muss bei der Stadt in der Ausländerbehörde gestellt werden. Die Dame rief nur an um mir mitzuteilen, das Sie meinen Antrag weiterleiten per Hauspost zu Herrn XXX. soweit ok. Ich bekam daraufhin ein Brief von dem Herrn XXX mit dem Betreff ; Ihr Antrag auf die deutsche STA gemäß RUSTAG 1913. Wo er schrieb das ich ja schon als deutscher im Melderegister stehen würde und das mein Antrag erst Sinn machen würde, wenn ich ein STAG-Ausweis benötige. Ich schrieb Ihn per Email an ( ich weiss nicht die feine Art in der Thematik), ob mein Antrag F und Anlage V angekommen sei. Dies verneinte er. somit rief ich am LAndkreis nochml an. Wo mir gesagt wurde, das es wohl mit der Hauspost verloren ging ( LACH) Ich daraufhin HernnXXX eine Email mit der Erkenntnis geschrieben. Und teilte ihm mit, wenn er im Hause ist damit ich einen neuen Einreichen kann. ( unter bestätigung der Abgabe dessen) er teilte mir prompt mit das ich dies heute um 9 Uhr bei Ihm machen darf und meinen Perso und 25€ mitnehmen soll. Ich bin also heute morgen dahin. Mir bescheinigt das ich den Antrag nachgereicht habe und konnte trotzdessen meinen Schein schon mitnehmen!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! Ausweis brauchte ich nicht vorzeigen. Ist dies nun ein falscher STAG Ausweis? Da mein Name Normal geschrieben ist und nicht in Sperrschrift (wie ich mal gelesen habe). Was wäre mein nächster zu machender Schritt.Vielen herzlichen Dank
A: Wenn der Name richtig geschrieben ist (Max Mustermann) ist bis zum ESTA alles in Ordnung.
F: hallo. ich hab unwissen von eurer seite schon den grünen reisepass, weil ich den roten verloren habe und dringend ins ausland musste :-) :-) :-) !!! Spaass bei seite, auf jeden fall habe ich den weg gewählt: erst grün und bin jetzt bei dem gelben schein dabei. was ändert es ob ich erst grün oder erst gelb mache ??
A: Gar nichts. Wenn Sie den grünen Paß schon geschafft haben vorher zu erlangen, umso besser.
F: Wie geht man damittheoretisch in dieser Situation um wenn ein männlicher Beamte bei der persönlichen Antragsstellung z.B.Königreich Preussen im Antrag einfach durchstreicht? Eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen und Antragsformular neu ausdrucken und einreichen?
F: Kann ich meinen Antrag direkt beim BVA einsenden, oder muss ich das Standesamt bzw. die Ausländerbehörde an meinem Wohnsitz anschreiben. Vielen Dank vorab für die Beantwortung
A: Das BVA ist nur für Deutsche zuständig, die ihren Wohnsitz im Ausland genommen haben.