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Fragen und Antworten

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11.08.2022
Marco
F: Guten Tag und vielen Dank für die Antwort. Leider habe ich bei meiner vorherigen Frage auch noch den Gesetzestext von 1870 vor mir liegen gehabt--sorry...Nur nochmal kurz für mein Verständnis als einfacher Handwerker. Ich sehe auch leider manchmal den Wald vor lauter Bäumen nicht. 1) ein uneheliches Kind, wo die leiblichen Eltern nach der Geburt geheiratet haben, leitet man nach den Vater ab (§5 RuStAG), sofern eben der Vater in irgendeiner Art die Vaterschaft anerkannt hat (wie fast immer), also durch Legitimation. -Soweit richtig? Bei der Ableitung wird immer auf ehelich/unehelich (§4) hingewiesen. In den meisten Fällen heiraten die Eltern danach bzw. die Mutter einen anderen Mann. 2) Heiratet die Mutter eines unehelichen Kindes dann einen andere Mann, dann wird nach der Mutter abgeleitet. -Richtig? 3) Heiratet die Mutter eines unehelichen Kindes einen anderen Mann, welcher das Kind durch Adoption anerkennt, so wird dann wieder nach den "neuen" Vater abgeleitet. -ist das so Korrekt? 4) Letzte Frage: Zu 1.Frage - das wissen auch die Behörden? - wenn die den Passus §6 RuStAG nicht kennen. Vielen Dank, auch für eure Geduld..

A: 1. Hierzu muß eine Frist von 301 Tage nach der Geburt gegeben sein. Oder eine Vaterschaftsanerkenntnis nach § 5 RuStAG gegeben sein. Im RuStAG nennt man das Legitimation. Der §4 bleibt bestehen durch §5 RuStAG. Eine Ableitung nach §5 gibt es nicht. Durch Legitimation wird lediglich der Ehelichen Geburt gleichgestellt.
2. RICHTIG
3. RICHTIG, er wird zum gesetzlichen Vater.
Nein warum sollten sie? Die Bundesrepublik kennt nur das StAG. Im StAG gibt es diesen §6 nicht. Da die Prüfungsroutine in der Okkupationsverwaltung im StAG beginnt, muß die Ehefrau aus eigener Kraft vom StAG in das RuStAG kommen. Im RuStAG hat die Frau dann die Staatsangehörigkeit des Mannes. Das spielt aber erst eine Rolle wenn die Bundesstaaten wieder Organe haben. So lange hat die Frau in der Okkupationsverwaltung ihre Staatsangehörigkeit.


10.08.2022
Marco
F: Hallo. Bei der Ableitung meiner Frau habe ich ein Verständnissproblem. Sie ist uneheliche geboren, jedoch haben die leiblichen Eltern danach geheiratet. Für die Beantragung soll jeder seine eigenen Antrag stellen, so heißt es überall. Wir sind auch verheiratet und Gem.RuStAG §5 erwirbt sie ja die StA von mir, und ich kann bis 1880 nachweisen. Zur Heirat hatte ich noch keine Feststellung nach RuStAG. Theoretisch bräuchte sie ja keine eigene Nachweiserbringnung, sondern unsere Eheurkunde und mein ESTA-Auszug von mir mit dem "erworben durch: (Abstammung)". Oder verhaue ich da was gewaltig? Dann wäre noch dies: nach §1719BGB (1916) "...erwirbt das uneheliche Kind, durch heirat der leiblichen Eltern, die gleiche gesetzliche Stellung wie ein eheliche Kind.." -muss man dann nach dem Vater ableiten? Oder ist das außer Acht zulassen, da im RuStAG §3 und §5 kein Verweis zum BGB zugewiesen wurde? Wie fülle ich nun den Antrag für meine Frau aus? Vielen lieben Dank, marco

A: Das StAG kennt den Passus das die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes durch Heirat nicht. Somit muß Ihre Frau alleine aus dem StAG kommen. Das RuStAG kennt aber in § 5 des StAG die Legitimation. Also die Vaterschaftsanerkenntnis. Das scheint bei Ihrer Frau der Fall zu sein. Also geht es wie bei den meisten über den Vater.


06.08.2022
MTV
F: Hallo :) wenn ein Paar( Mann ist Deutscher, die Frau ist Moldawisch) gemeinsame Kindern haben und jetzt erst heiraten, gibt es Möglichkeit den Gelbeschein zu bekommen ? Danke!!!!

A: Für den Mann und die Kinder ja. Die Frau müsste aus eigener Kraft aus dem StAG in das RuStAG kommen. Erst im RuStAG bekommt die Ehefrau die Staatsangehörigkeit des Mannes.


18.07.2022
Nick
F: Hallo zusammen, bekommt man den gelben Schein auch ohne Geburtsurkunde des Ahnen, zb mit dem Familien Stammbuch? Da ist ja auch alles erwähnt…

A: Wenn man mit dem Stammbuch bis vor 1914 kommt, sind alle Dokumente zusammen!


14.07.2022
Nick
F: Hallo, kurze Frage… Besitze keine Geburtsurkunde meines Urgroßvaters (geb. 1880), sondern „nur“ ein Familienstammbuch in dem die Eheschließung mit allen Angaben zu Geburtsdatum,-Ort und Eltern gemacht wird, sowie eine Sterbeurkunde meines Ururgroßvaters. Leider ist im Landesarchiv Berlin sonst nix mehr verfügbar, aus den ehemaligen Ostdeutschen Gebieten. Ist das denn ausreichend für den GS nach RuStAG????

A: Ja, das reicht vollkommen aus.


03.07.2022
Stefan
F: In einem Youtube-Video wurde erklärt dass es genauso ausreicht, daß als Staat Deutschland im Antrag F+V etc einträgt, hauptsache es wurde RuStAG, also Erworben durch Geburt (Abstammung) RuStAG §4 Abs. 1 im Antrag erwähnt und die Nachweise beigefügt. Ist das effektiver als würde ich den Staat Württemberg, etc angeben wollen. Das Antrag auf einen Staatsangehörigkeitsausweis ist dann formlos an die BVA zu stellen. Sollte man das nicht tun und genauer die Staatsangehörigkeit z.b. Württemberg statt Deutschland angeben?

A: Nach geltender Gesetzgebung der Bundesrepublik bedeutet Deutschland das Deutsche Reich in den Grenzen vom 31.12.1937. In Ihrem Wissensstand würde ich vermeiden, den Antrag Formlos zu stellen. Es gibt zu viele Fehler Möglichkeiten. Sollten Sie im Verwaltungsgebiet der Bundesrepublik wohnen, fehlt der BVA schon die Zuständigkeit.


01.07.2022
Lisa
F: Vielen Dank für Ihre Antwort. Können unsere zwei ältesten Kinder auch die Abstammung gemäß RuStAG Stand 1913, §§ 1, 3 Nr. 1, 4 (1) ableiten, weil sie ja in Australien geboren und die ersten 4 1/2 bzw. 2 1/2 Jahre ihres Lebens dort verbracht haben? Müssen sie dann die australische Staatsangehörigkeit abgeben, obwohl sie diese ja mit der Geburt dort geschenkt bekamen?

A: Natürlich Kinder von Deutschen sind immer Deutsche, egal wo auf der Welt sie geboren sind.


31.05.2022
Anett
F: Guten Morgen, sorry, aber ich verstehe nicht den Sinn der Antwort. Wie soll ich eine Vaterschaftsanerkennung bekommen, wenn es keine Unterlagen mehr in Breslau gibt. Ich bekäme nur was heraus, über meine Vorfahren, wenn ich die Geburtsurkunde meiner Oma ( väterliche Seite) hätte, da gibt es aber nichts mehr. Ich habe nur einen Namen von meiner Oma , väterlicher Seite. In Breslau gab es einen Brand, da wurde viel vernichtet. Kann ich da nun alles über meiner Mutter ihre Seite klären??? Auch verstehe ich den Zusammenhang mit der Okkupationsverwaltung nicht. Es tut mir leid, aber ich hänge fest und sehe keinen Ausweg mehr. Ich denke ich kann alles an den Nagel hängen. Vielen Dank für die Mühe und einen sonnigen Gruß.

A: Eine Vaterschaftsanerkenntnis kann man schon an der Namensgebung erkennen. Grundlage sind die Geburtsurkunden.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


30.05.2022
Anett
F: Bin am ausfüllen der Anträge. Die V Anlage bereitet mir Probleme. Meine Eltern waren verheiratet, also väterliche Seite. Mein Vater ist in Breslau geboren. Geburtsurkunde habe ich. Er ist ein uneheliches Kind, also seine Mutter. Aber über Sie und ihre Eltern gibt es im Staatsarchiv Breslau ( auch Kirchenbücher) keine Unterlagen mehr. Tritt jetzt die mütterliche Seite in Kraft? Da gäbe es keine Probleme, da meine Oma 1900 geboren wurde und ich alle Originale habe. Was muss ich ankreuzen? Danke für die Hilfe!

A: Als erstes muss ermittelt werden ob es eine Vaterschaftsanerkenntnis(RuStAG §5 Legitimation) bei Ihrem Vater gab. Dann geht es schon über seine väterliche Linie. Vielleicht löst das dieses Problem schon. Ansonsten wird es schwierig. Dann muss man auf „Behörden“ der Okkupationsverwaltung zurückgreifen.


29.05.2022
Marie
F: Hat es auf die Dokumente, die zur Geburt eines Kindes erstellt werden, einen Einfluß, wenn die Eltern, oder einer der beiden Elternteile bereits den GS hat oder gilt dieses Kind dennoch wieder als Staatenloser, bis es einen eigenen GS erhalten hat?

A: Kein Antrag keine Feststellung! Dabei ist es vollkommen egal ob es den GS erhält oder nicht. Die Antragstellung ist wichtig.


26.05.2022
Maria
F: Guten Abend. Soll ich mir neben dem Auszug aus dem Geburtenregister auch eine Abschrift aus dem Geburtenbuch über mich besorgen? Bin verwirrt, weil das von manchen als wichtig erwähnt wird, aber nie genau erklärt.

A: Ob das für Sie wichtig ist, müssen Sie entscheiden. Hier gilt der Grundsatz, besser haben als brauchen.


25.05.2022
michael
F: Hallo, im Merkblatt zum Antrag F / FK / V wird darauf hingewiesen: "Unbeglaubigte Fotokopien und Abschriften werden nicht anerkannt". Jetzt habe ich hier des öfteren in den Antworten gelesen, das einfache Kopien ausreichend seien, was mir natürlich lieber wäre, als noch weiteren Stelle mein Geld in den Rachen zu werfen. Jedoch möchte ich auch eine Rückgabe wegen unvollständig diesbezüglich vermeiden. Vielen Dank für eine schnelle Antwort. michael

A: Falls mehr notwendig sein sollte, kommt eine Anfrage. Die kann man dann so beantworten, dass man die Originale bei Abholung vorzeigt.


23.05.2022
Max
F: Danke für die Antwort. Was verlangen die Behörden als Bestätigung, dass mein Vater mich legitimiert hat?

A: Ihre Geburtsurkunde oder der Auszug aus dem Geburtenregister sollte die Info liefern.


23.05.2022
Jane
F: Nur nochmal zum Verständnis.Ich möchte den Ehenamen los Werden. Kann ich diesen dann beim Ausfüllen einfach weg lassen?

A: Nein, aber nach dem loswerden aber eine Änderung / Aktualisierung beantragen!


23.05.2022
Antonio
F: Wenn meine Mutter eine waschechte Deutsche ist, mein Vater aber ein in die BRD eingebürgerter Ausländer, miteinander verheiratet bei meiner Geburt, dann kann ich doch nur die BRD-Sta feststellen lassen. Brauche ich dann mehr als meine Geburtsurkunde, die Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde meiner Mutter? Sozusagen leite ich dann ja über meine Mutter gemäß StaG das Geburtsrecht, ius soli, ab?

A: Nein Sie können nicht über Ihre Mutter ableiten. Aber das StAG kann man auch ersitzen! Das bedeutet sie leiten über sich selber ab. Da Sie sich lange genug in der Okkupationsverwaltung Bundesrepublik aufhalten. Bringen tut Ihnen das überhaupt nichts. Den Sie kommen nicht aus dem StAG in das RuStAG.


23.05.2022
Nelly
F: BVA-Antrag, Punkt 5 Aufenthaltzeiten seit Geburt Ich war knapp zwei Jahre in Deutschland abgemeldet und im Ausland (mehrere Länder) auf Reisen. Ja, es war toll :-) Was fülle ich für diese Zeit aus?

A: Ihre Aufenthaltsorte sollten Sie da schon grob eintragen!


23.05.2022
Max
F: Wie läuft heutzutage folgende Ableitung? Meine Eltern waren bei meiner Geburt unverheiratet und blieben es, aber mein Vater hat mich als seinen Sohn offiziell legitimiert. Über die Mutter oder über den Vater?

A: Über den Vater!


23.05.2022
Jane
F: Ich bin Verheiratet und möchte es auch bleiben.Habe leider damals den Namen meines Mannes angenommen (wegen Namensärklärung unveränderbar,wurde mir gesagt).Kann man bei dem Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG den Ehenamen in eckige Klammern setzen und so eine Wiederherstellung des alten Familiennamen (Geburtsnamen) durch Ableitung erreichen?

A: Das ist unnötig da der Geburtsname eh auf der Staatsangehörigkeitsurkunde steht!


23.05.2022
Meier
F: Kann ich dann von der Abstammungsurkunde eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen und einreichen, oder muss es eine Kopie der Geburtsurkunde sein, die man anfordern kann? Außerdem gibt es ja noch den Auszug aus dem Geburtenregister: hat man einen Vorteil, wenn man diesen anfordert und besitzt? Enthält ja, anders als die Geburtsurkunde, alle Daten.

A: Einreichen sollten Sie generell nur Kopien! Sie müssen Ihre Abstammung belegen. Dabei ist es egal welche Urkunden sie dazu nutzen.


21.05.2022
xyz
F: Wie geht ihr mit der Glaubhaftmachung eines berechtigten Interesses um? Soll man im Antrag F unter "Weitere Angaben" etwas dazu schreiben und was wird als Grund akzeptiert? Hinweis auf das EU-Wahlrecht? Hinweis auf das Bundeswahlgesetz? Ehe mit einer Ausländerin steht an (möglicherweise sogar im Ausland)?

A: Normalerweise im Anschreiben! Einen Hinweis können wir hier leider nicht geben.


21.05.2022
Meier
F: Hallo. Bin noch einer mit einer Abstammungsurkunde im Familienbuch, nicht Geburtsurkunde. Kann ich von der auch eine beglaubigte Kopie anfertigen lassen und einreichen, oder muss es eine Geburtsurkunde sein?

A: Den verstehe ich nicht! Im Stammbuch sind doch ausschließlich Abstammungsurkunden. Dazu muss man doch seine Abstammung nachweisen. Geburtsurkunden sind nur ein Teil der Abstammungsurkunden. Eine Kopie für den Antrag reicht.


18.05.2022
Lia
F: Ist es richtig, dass eine verheiratete Frau nur über ihren Ehemann die Abstammung nachweisen kann? Oder kann sie es auch für sich selbst (also Vater, Großvater ...)? Danke für eure tolle Arbeit.

A: Nein, das StAG hat so eine Regel nicht. Sie müssen aus eigener Kraft aus dem StAG ins RuStAG kommen. In dem Bundesstaat(RuStAG ) haben Sie dann die Staatsangehörigkeit Ihres Mannes.


22.04.2022
Al
F: Mein Vater war Sudetendeutscher (wie sein Vater und dessen Vorfahren auch) und ist 1918 noch als österreichischer Staatsbürger geboren. Wie kann man seine deutsche Staatsangehörogkeit in dem Fall nach RuStaG beantragen? Bislang sehe ich da schwarz; die anderen "staatsbürgerlichen" Varianten, welche die BRD anbietet, kommen ja nicht dem RuStaG gleich. Gibt es einen Ausweg? Wäre schön, eine brauchbare Antwort zu erhalten.

A: Für Sie ist es genau das gleiche, wie bei allen anderen! Es gibt für Sie keinen unterschied.


20.04.2022
Penny49
F: Mein Ururgroßvater ist 1790 in Tübingen geboren und über Polen nach Bessarabien ausgewandert. Während des 2. Weltkriegs sind mein Großvater sowie meine Eltern wieder nach Deutschland eingewandert. Eine Einbürgerungsurkunde vom 1941 liegt vor. Mein Vater ist am 1912 in Bessarabien geboren. In meinem Familienbuch ist unter Ziffer 7 vermerkt: Deutscher Staatsangehöriger, Staatsangehörigkeitsausweis des Landratsamt Rottweil vom 1974. Was heißt das? Kann ich den gelben Schein beantragen? Brauche ich noch alle Anlagen V?

A: Ja, natürlich können Sie den Antrag stellen. Sie sollten so weit wie möglich Ihre Abstammung nachweisen.


06.04.2022
TF
F: Ehelich in Deutschland geborener Sohn einer deutschen Mutter (Vater & Großvater) und eines italienischen Vaters. Da ehelich geboren, ist die Ableitung lt. meinem Verständnis nicht möglich. Bedeutet das, es gibt keine Möglichkeit, die Rechtsstellung zu ändern/verbessern? Gibt es trotzdem die Möglichkeit, als natürliche Person zu handeln, sich vor Enteignung und möglicherweise anstehenden "Pflichten" zu schützen?

A: Sehen da keine Sinnvolle Möglichkeit!


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