F: Hallo ihr lieben Menschen, ich bin bereits 70 Jahre alt und hab mich zum Schritt der Feststellung meiner Staatsangehörigkeit entschlossen. Reicht bei dem Antrag auch eine Kopie des Ahnenpasses meines Vaters aus.(das Original möchte ich nur ungern aus den Händen geben). Meine Geburtsurkunde und die Eheurkunde meiner Eltern habe ich mir bereits zusenden lassen. Mein Vater, sowie der Großvater sind in Brünn geboren. Ich habe zwar die Unterlagen angefordert aber wollte den evtl schnelleren Weg über den Ahnenpass gehen. Vielen Dank im voraus. Mit menschlichen Grüßen ein ewiger Rebell
A: Es werden grundsätzlich nur Kopien eingereicht. Wenn der Ahnenpass Rückschlüsse auf Ihre Staatsangehörigkeit zulässt, sollte das vollkommen reichen.
F: Hallo, so gut es geht habe ich mich versucht in die Thematik einzuarbeiten.
Wie folgt würde ich nun gerne theoretisch meine Abstammung herleiten:
Urgroßvater geb. 1901 Gleiwitz (Preußen)
-Ableitung vor 1914 durch Vater
Großvater geb. 1925 Gleiwitz (Preußen)
-Ableitung vor 1953 durch Vater
Mutter geb. 1958 Gleiwitz (Aussage meiner Mutter “Niemandsland”)
-Ableitung Eheliche Geburt nach 1975
Ich
Ist das so machbar ?
Gruß
A: Was heißt machbar? Das ist eine saubere Ableitung!
F: Guten Tag. Ich bekomme leider keine Uhrkunden vor 1935. Meine Vorfahren sind im jetzigen Polen geboren. Die Urkunden sind angeblich im Krieg vernichtet worden laut den polnischen Ämtern. Wie bekomme ich den gelben Schein?
A: Wenden Sie sich an die zuständige Kirche der Geburtsorte Ihrer Vorfahren. Da sollte auf jeden Fall etwas zu finden sein.
F: Hallo ich bin Aussiedler und habe den grünen Schein Zuhause ist der was wert ?
Welche Möglichkeit besitze ich ?
Kann ich auch einen Gelbenschein beantragen?
Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen?
Danke für eueren Einsatz für die Wahrheit
A: Wozu? Sie haben doch alles was Sie in der Bunten Republik erreichen können. Es sei denn, Sie haben Vorfahren vor 1914 auf deutschen Boden. Ansonsten ändert sich Ihr Status nicht!
F: Ich grüße euch,
benötige ich bei der Antragstellung Geburtsurkunden und Heiratsurkunden.? Oder sind Heiratsurkunden nicht erforderlich ?
Sollten die Dokumente beglaubigt sein?
Was meint ihr ?
Lieben Gruß,Gabriele
A: Natürlich brauchen Sie Geburtsurkunden! Wenn Sie dann schon dabei sind, können Sie die Heiratsurkunden gleich mit organisieren. Besser ist haben als brauchen.
F: Hallo Zusammen,
meine Mutter hatte einen Gelben Schein, da sind wir als Kinder mit aufgeführt. Dieser ist leider am 1992 abgelaufen. Kann ich diesen wieder Verlängern und/oder für mich einen Gelben Schein ausstellen lassen in den ich meine Kinder und meine Frau eintragen lassen kann?
Im Voraus Besten Dank für die Unterstützung
A: Der GS Ihrer Mutter hilft Ihnen wahrscheinlich nicht weiter. Die Ableitungslinie geht im RuStAG über den Vater. Also benötigen Sie seine Abstammungsurkunden bis vor 1914. Ihre Mutter muss einen Neuantrag stellen.
14.04.2021
Werner aus dem Norden
F: Ich möchte gerne den "Gelbenschein" beantragen. Das gestaltet sich aber nicht so leicht, da meine Vorfahren "Deutsche in Litauen" waren. Mir fehlen die Original Geburtsurkunden (es sind nur NICHT beglaubigte Kopien vorhanden). Meine Fragen sind nun:
Großvater: geb. 15.02.1872 in Bambenai, Litauen und gest. 12.07.1930 in Kregzdziai, Litauen
Vater: geb. 14.09.1920 in Kregzdziai, Litauen
Frage 1: woher bekomme ich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ?
Frage 2: ist anhand der o. g. Örtlichkeiten abzusehen welche Staatsangehörigkeit ich haben (geb. 1959 in Deutschland)
Es wäre sehr schön, wenn Sie ein wenig List ins Dunkel bringen könnten.
Vielen Dank im Voraus
Werner
A: Die Urkunden bekommen Sie im Geburtsstandesamt ihre Vorfahren. Die passenden Anfragen finden Sie unter Herunterladen. Allerdings dürfte es mit einer Bundesstaatenangehörigkeit eng werden. Trotz alle dem sollten Sie die Unterlagen organisieren und bei Ihren Vorfahren noch weiter zurückgehen. Da findet sich bestimmt noch ein Vorfahre auf deutschen Boden.
F: Hallo liebes GS-Team,
vielen Dank für die letzte Antwort. Ich habe noch eine abschließende Frage zum Ausfüllen der Anlage_V:
Was gebe ich beim letzten Vorfahren mit Geburt vor 1914 unter Punkt 3 (Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren (Nr. 1) an? Oder soll ich die Felder unter Punkt 3 freilassen, schließlich ist dieser Vorfahr ja vor 1914 geboren.
Vielen Dank für die Beantwortung.
A: Das Ende der Ableitung ist in der Ausfüllhilfe Urgroßvater beschrieben.
F: Hallo liebes GS-Team,
ich möchte den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für mich, meine Frau und meine beiden Kinder einreichen. Alle belegenden Dokumente der Abstammung bis vor 1914 sind soweit vorhanden.
Folgende Fragen habe ich: Soll ich die Anträge gesammelt in einer Mappe zur zuständigen Behörde schicken?
Bezüglich des Antrages für meine Kindern bin ich nicht sicher, was ich bei Punkt 1.15 (Das Sorgerecht ergibt sich aus:) eintragen soll? Wir sind ja schließlich die leiblichen Eltern. Leider gibt es keine Ausfüllhilfe für den Antrag_FK.
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.
A: Die Anträge können Sie gesammelt zur zuständigen Behörde schicken. Kopien der Abstammungsurkunden für alle Anträge beifügen. Unter 1.15 können Sie einfach leibliche Eltern eintragen.
F: Hallo, der Vater von meinem Opa ist unbekannt und er hatte wohl einen Stiefvater, der ihm aber nicht seinen Namen gegeben hat. Er hat nur seine Mutter geheiratet. Zählt dieser als Juristische Vaterperson ?
A: Aus diesen Informationen lässt sich keine Antwort geben.
F: Liebes GS-Team,
ich habe so weit alle Unterlagen zur Beantragung beisammen. Geburtsurkunden bis vor 1914 (Vater, Großvater). In der Geburturkunde meines Vaters ist vermerkt, dass er aus der Verbindung xyz hervorgegangen ist: Angaben der Eltern (gleiche Nachnamen, ergänzt bei der Mutter des Kindes durch "geborene ...". Reicht dies als Nachweis für die GS-Beantragung aus oder muss ich doch noch Heiratsurkunden beibringen? Für meine Großeltern dürfte das schwierig werden. Hier könnte ich dies ggf. durch die Sterbeurkunde meines Großvaters kompensieren, in der angegeben ist, mit wem er verheiratet war. Im Voraus vielen Dank für ein Feedback. Viele Grüße
A: Eigentlich sollte es reichen. Aber wir können nicht voraussagen wie der SB das sieht. Auch aus Ihrem Interesse sollen Sie diese Urkunden noch besorgen. Besser ist haben als brauchen.
F: Hallo GS Team, habe jetzt herausgefunden, dass es von meinem biologischen Vater eine Vaterschftsanerkennung für mich gab= jetzt juristischer Vater. (Innerhalb der Ehe von anderen Mann gezeut) Da meine Mutter aber verheiratet war, geht die Ableitung über anerkannten Vater oder Mutter da sie mit meinem anerkannte Vater nicht verheiratet war?
Danke
A: Mit der Begriffsverwirrung lässt sich keine richtige Antwort geben. Die Begrifflichkeiten überschneiden sich. Das einzige kann man sicher sagen, die Ableitung über die Mutter geht nicht. Ich würde sagen, über den jur. Vater. Erst recht wenn dieser der Erzeuger ist.
F: Liebes GS Team,
Meine Mutter wurde als uneheliches Kind geboren, da meine Oma zum Zeitpunkt der Geburt erst 17 war. Sie heiratete allerdings dann wenige Monate später den Vater meiner Mutter. Können Sie mir sagen wie ich in diesem Fall ableiten muss? Ist sie durch die nachträgliche Heirat ihrer Eltern doch ein eheliches Kind sodass ich nach der väterlichen Seite ableiten muss?
Viele Grüße
A: Da wird es höchst wahrscheinlich eine Vaterschaftsanerkenntnis geben. In dem Fall geht es über den Vater. Sie wird bestimmt auch den Familienname des Vaters tragen.
F: Guten Nabend liebes GS-Team. Ich hätte eine Fragen an Sie.
Ableitung: Ich Uneheliches Kind -> Mutter Ehelich -> Opa Ehelich -> Uropa.(bis zu meinem Opa kann ich Geburts- und Eheurkunden erbringen + Eheurkunde Urgroßeltern, für Lückenlosen Nachweis)
Frage Abstammungsnachweis für Uropa, laut Reiner Oberüber (Video) gilt als Geburtsnachweis auch eine Sterbeurkunde (auf diesem Amtlichen Dokument ist das Geburtsdatum und - ort!), damit wäre bewiesen, aus meiner Sicht, das mein Uropa im Königreich Preußen (Provinz Sachsen - Kleinwerther) geboren ist. Laut BVA Merkblatt ist eine Sterbeurkunde nicht! Aufgelistet.
Ist meine Annahme Richtig?
A: Auch eine Sterbeurkunde ist eine Urkunde und zählt als Nachweis.
F: Hallo zusammen,
Ich möchte meinen Staatsangehörigkeit nach RUSTAG feststellen lassen, jetzt meine Frage, bekommt meine Frau und mein Kind nach dieser Feststellung g auch diesen Status? Oder müssen die separat einen Antrag stellen?
Die nächste Frage wäre der Perosnalausweis, kann ich diesen abgeben und mich mit dem gelben Schein frei bewegen?
A: Dazu ist ein separater Antrag notwendig.
Lesen Sie zur Frage 2 den Artikel unter ERPROBTES.
F: Liebes GS-Team,
ich habe nun endlich alle erforderlichen Unterlagen zusammen, nochmals vielen Dank für Eure Hilfestellung im Vorfeld. Es stellt sich die Frage, ob ich bei der "Ausländerbehörde" einen Termin für die Abgabe (mit Zeugen) vereinbaren oder die schriftliche Form (Einschreiben/RS) wählen soll. Im letzten Video mit Herrn RA Weidner wurde davon gesprochen, dass man - sollte man die Schriftform wählen - auch bei einem Einschreiben/RS letztlich nicht beweisen kann, dass die Unterlagen in Kopie auch wirklich drin waren... und besser persönlich zur Abgabe erscheinen, sich aber auf keinerlei Diskussionen einlassen sollte. Auf Eurer Seite habe ich nun gelesen, dass man die Unterlagen keinesfalls persönlich abgeheben sollte.
Vielen Dank für ein kurzes Feedback/Eure Hilfe!!! Beste Grüße, Annie
A: Herrn "RA Weidner" hat mir vor Lachen etwas Pipi in die Augen getrieben. Ich hoffe er hat sich nicht selbst den Titel vergeben. Unserer Aussage ist nichts hinzuzufügen. Bevor Sie die Ausfüllhilfe des "Herrn RA" nutzen, sollten Sie diese mit unserer vergleichen.
F: Hallo GS Team,
bin in der Ehe von anderem Mann gezeugt. Brauche ich den Nachweis vom biologischen oder juristischem Vater(diesen Namen habe ich auch getragen? Weiß nichts von meinem biologischen Vater.
Danke
A: Vom juristischen Vater.
F: Ich habe einen DEUTSCHEN geheiratet und die ganze väterliche Linie ist deutsch bis 1880.
Wie gehe ich von der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik aus dem StAG ins RuStAG?
Gibt es hier eine "Wegbeschreibung" bzw. Anleitung oder Hilfestellung?
A: Ja, die ganze Seite behandelt dieses und ausschließlich dieses Thema. Es gibt sogar eine Ausfüllhilfe für den Antrag! Und falls es Chinesisch war was ich geschrieben habe, Sie müssen Ihre Abstammung Linie verfolgen.
F: Mein Großvater ist am im Krieg 1943 mit 32 Jahren gefallen. Über ihn gibt es keinerlei Unterlagen. Sein Geburtstag (laut Todesanzeige) ist der 05.10.1911. Geburtsort unbekannt. Gewohnt zu Lebzeiten in Simonsdorf (gefallen irgendwo in Russland). Meine Großmutter hat nach der Flucht bis zum Tod in Salzgitter-Lebenstedt (NDS) gewohnt.
Wie und wo kann ich in diesem Fall an Unterlagen, wie Geburts-, Sterbeurkunde meines Großvaters kommen, damit ich die Staatsangehörigkeit (Preußen) nachweisen kann?
Es gibt aus der Familie meines Vaters keine lebenden Angehörigen mehr.
F: Die Ableitung der Staatsangehörigkeit geht bei ehelichen Kindern über die väterliche Linie.
Bleibt dies auch so, wenn ich verheiratet bin?
Mir wurde gesagt, dass ich nun die väterliche Linie über meinem Mann, Schwiegervater etc. verfolgen muss.
Stimmt das?
A: Nein, das betrifft nur die Gesetzgebung in den Bundesstaaten. Die sind aber momentan mangels Organen handlungsunfähig. Im RuStAG steht, mit der Hochzeit eines DEUTSCHEN bekommt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes. Wenn Sie also einen DEUTSCHEN geheiratet haben, haben Sie seine Staatangehörigkeit bekommen. Dazu müssen sie aber in der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik alleine den Weg aus dem StAG ins RuStAG gehen.
F: Hallo, würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können:
Mein Vater hatte in den 70er Jahren seinen Wehrdienst bei der BRD geleistet? Soll dies im Antrag für die dt. Staatsangehörigkeit eingetragen werden ? Wie gehen wir bei der Beantragung damit um ?
Vielen Danke und Grüße, Susanne
A: Wehrdienst war in den 70igern kein Wunschkonzert! Warum Sie also damit Probleme haben, erschließt sich mir nicht.
F: Mein Vater ist in Deutschland (Preußen) geboren.
Mein Großvater 1908 allerdings in Böhmen Pilsner Kreis.
Das war damals Österreich später "Sudetenland" , aus dem er vertrieben wurde, heute Tschechien.
Besteht überhaubt die Möglichkeit für mich auf Grund der Abstammungsnachweise einen Gelben Schein zu bekommen?
A: Ja, natürlich! Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie Sachse.
F: Hallo zusammen!
Ich möchte gerne meine Staatsangehörigkeit nach meinem Urgroßvater aus Deutschösterreich genauer Steiermark nach RuStAG vor 1913 ableiten, bzw. nach der Zusatzänderung in Sachen Deutschösterreich.
Ich wurde geboren in Bayern, meine Eltern waren verheiratet aber mein Vater besaß die österreichische Staatsangehörigkeit meine Mutter behielt die deutsche zu jeder Zeit. Meine Mutter heiratete erneut und wechselte den Namen, ich wurde nicht adoptiert. Ich war zu jedem Zeitpunkt deutsch, ab 16 Jahren mit Personalausweis.
Wie ist jetzt bei mir genau die Lage? Bin ich jetzt nach Heirat von Vater wegen quasi Österreicher?
Bitte um Hilfe...
A: Auch Österreicher sind Deutsche! Wir haben eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte. Stellen Sie einfach den Antrag. Sie sind da nicht der erste.
F: Entschuldigen Sie, wenn ich nachfrage. Für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach RuStaG (gelber Schein) reicht die Sterbeurkunde? Welchen zusätzliche Nutzen hätte ich durch die Geburtsurkunde?
A: Ja die Sterbeurkunde reicht!!! Zusätzlicher Nutzen ist die Auseinandersetzung mit seinen Ahnen.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Sterbeurkunde meines Opas auf dem der Geburtsort und der Geburtstag in Ostpreußen stehen. Reicht dies aus? Oder braucht man die Geburtsurkunde und von wo müsste ich mir die besorgen, denn in Polen werde ich sie wohl nicht bekommen.
mit freundlichem Gruß
Profiler
A: Für die Verwaltung ist das vollkommen ausreichend. Aber Sie sollten noch ein Interesse daran haben, an die Geburtsurkunde zu kommen.