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Fragen und Antworten

Hier können Fragen zu verschiedensten Themen gestellt werden.
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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
Bitte beschränken Sie Ihre Fragen auf jeweils eine der zu Verfügung stehenden Kategorien. Stellen Sie lieber ggf. eine zweite Frage.
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25.03.2021
shrimp
F: Hallo GS Team, habe jetzt herausgefunden, dass es von meinem biologischen Vater eine Vaterschftsanerkennung für mich gab= jetzt juristischer Vater. (Innerhalb der Ehe von anderen Mann gezeut) Da meine Mutter aber verheiratet war, geht die Ableitung über anerkannten Vater oder Mutter da sie mit meinem anerkannte Vater nicht verheiratet war? Danke

A: Mit der Begriffsverwirrung lässt sich keine richtige Antwort geben. Die Begrifflichkeiten überschneiden sich. Das einzige kann man sicher sagen, die Ableitung über die Mutter geht nicht. Ich würde sagen, über den jur. Vater. Erst recht wenn dieser der Erzeuger ist.


20.03.2021
Marrylou
F: Liebes GS Team, Meine Mutter wurde als uneheliches Kind geboren, da meine Oma zum Zeitpunkt der Geburt erst 17 war. Sie heiratete allerdings dann wenige Monate später den Vater meiner Mutter. Können Sie mir sagen wie ich in diesem Fall ableiten muss? Ist sie durch die nachträgliche Heirat ihrer Eltern doch ein eheliches Kind sodass ich nach der väterlichen Seite ableiten muss? Viele Grüße

A: Da wird es höchst wahrscheinlich eine Vaterschaftsanerkenntnis geben. In dem Fall geht es über den Vater. Sie wird bestimmt auch den Familienname des Vaters tragen.


15.03.2021
Tierfreund
F: Guten Nabend liebes GS-Team. Ich hätte eine Fragen an Sie. Ableitung: Ich Uneheliches Kind -> Mutter Ehelich -> Opa Ehelich -> Uropa.(bis zu meinem Opa kann ich Geburts- und Eheurkunden erbringen + Eheurkunde Urgroßeltern, für Lückenlosen Nachweis) Frage Abstammungsnachweis für Uropa, laut Reiner Oberüber (Video) gilt als Geburtsnachweis auch eine Sterbeurkunde (auf diesem Amtlichen Dokument ist das Geburtsdatum und - ort!), damit wäre bewiesen, aus meiner Sicht, das mein Uropa im Königreich Preußen (Provinz Sachsen - Kleinwerther) geboren ist. Laut BVA Merkblatt ist eine Sterbeurkunde nicht! Aufgelistet. Ist meine Annahme Richtig?

A: Auch eine Sterbeurkunde ist eine Urkunde und zählt als Nachweis.


14.03.2021
Philipp
F: Hallo zusammen, Ich möchte meinen Staatsangehörigkeit nach RUSTAG feststellen lassen, jetzt meine Frage, bekommt meine Frau und mein Kind nach dieser Feststellung g auch diesen Status? Oder müssen die separat einen Antrag stellen? Die nächste Frage wäre der Perosnalausweis, kann ich diesen abgeben und mich mit dem gelben Schein frei bewegen?

A: Dazu ist ein separater Antrag notwendig.
Lesen Sie zur Frage 2 den Artikel unter ERPROBTES.


10.03.2021
Annie
F: Liebes GS-Team, ich habe nun endlich alle erforderlichen Unterlagen zusammen, nochmals vielen Dank für Eure Hilfestellung im Vorfeld. Es stellt sich die Frage, ob ich bei der "Ausländerbehörde" einen Termin für die Abgabe (mit Zeugen) vereinbaren oder die schriftliche Form (Einschreiben/RS) wählen soll. Im letzten Video mit Herrn RA Weidner wurde davon gesprochen, dass man - sollte man die Schriftform wählen - auch bei einem Einschreiben/RS letztlich nicht beweisen kann, dass die Unterlagen in Kopie auch wirklich drin waren... und besser persönlich zur Abgabe erscheinen, sich aber auf keinerlei Diskussionen einlassen sollte. Auf Eurer Seite habe ich nun gelesen, dass man die Unterlagen keinesfalls persönlich abgeheben sollte. Vielen Dank für ein kurzes Feedback/Eure Hilfe!!! Beste Grüße, Annie

A: Herrn "RA Weidner" hat mir vor Lachen etwas Pipi in die Augen getrieben. Ich hoffe er hat sich nicht selbst den Titel vergeben. Unserer Aussage ist nichts hinzuzufügen. Bevor Sie die Ausfüllhilfe des "Herrn RA" nutzen, sollten Sie diese mit unserer vergleichen.


09.03.2021
shrimp
F: Hallo GS Team, bin in der Ehe von anderem Mann gezeugt. Brauche ich den Nachweis vom biologischen oder juristischem Vater(diesen Namen habe ich auch getragen? Weiß nichts von meinem biologischen Vater. Danke

A: Vom juristischen Vater.


09.03.2021
Aloiv
F: Ich habe einen DEUTSCHEN geheiratet und die ganze väterliche Linie ist deutsch bis 1880. Wie gehe ich von der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik aus dem StAG ins RuStAG? Gibt es hier eine "Wegbeschreibung" bzw. Anleitung oder Hilfestellung?

A: Ja, die ganze Seite behandelt dieses und ausschließlich dieses Thema. Es gibt sogar eine Ausfüllhilfe für den Antrag! Und falls es Chinesisch war was ich geschrieben habe, Sie müssen Ihre Abstammung Linie verfolgen.


09.03.2021
Aloiv
F: Mein Großvater ist am im Krieg 1943 mit 32 Jahren gefallen. Über ihn gibt es keinerlei Unterlagen. Sein Geburtstag (laut Todesanzeige) ist der 05.10.1911. Geburtsort unbekannt. Gewohnt zu Lebzeiten in Simonsdorf (gefallen irgendwo in Russland). Meine Großmutter hat nach der Flucht bis zum Tod in Salzgitter-Lebenstedt (NDS) gewohnt. Wie und wo kann ich in diesem Fall an Unterlagen, wie Geburts-, Sterbeurkunde meines Großvaters kommen, damit ich die Staatsangehörigkeit (Preußen) nachweisen kann? Es gibt aus der Familie meines Vaters keine lebenden Angehörigen mehr.

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


09.03.2021
Aloiv
F: Die Ableitung der Staatsangehörigkeit geht bei ehelichen Kindern über die väterliche Linie. Bleibt dies auch so, wenn ich verheiratet bin? Mir wurde gesagt, dass ich nun die väterliche Linie über meinem Mann, Schwiegervater etc. verfolgen muss. Stimmt das?

A: Nein, das betrifft nur die Gesetzgebung in den Bundesstaaten. Die sind aber momentan mangels Organen handlungsunfähig. Im RuStAG steht, mit der Hochzeit eines DEUTSCHEN bekommt die Frau die Staatsangehörigkeit des Mannes. Wenn Sie also einen DEUTSCHEN geheiratet haben, haben Sie seine Staatangehörigkeit bekommen. Dazu müssen sie aber in der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik alleine den Weg aus dem StAG ins RuStAG gehen.


06.03.2021
Sanne
F: Hallo, würde mich sehr freuen, wenn Sie mir bei folgenden Fragen weiterhelfen können: Mein Vater hatte in den 70er Jahren seinen Wehrdienst bei der BRD geleistet? Soll dies im Antrag für die dt. Staatsangehörigkeit eingetragen werden ? Wie gehen wir bei der Beantragung damit um ? Vielen Danke und Grüße, Susanne

A: Wehrdienst war in den 70igern kein Wunschkonzert! Warum Sie also damit Probleme haben, erschließt sich mir nicht.


26.02.2021
raning
F: Mein Vater ist in Deutschland (Preußen) geboren. Mein Großvater 1908 allerdings in Böhmen Pilsner Kreis. Das war damals Österreich später "Sudetenland" , aus dem er vertrieben wurde, heute Tschechien. Besteht überhaubt die Möglichkeit für mich auf Grund der Abstammungsnachweise einen Gelben Schein zu bekommen?

A: Ja, natürlich! Mit hoher Wahrscheinlichkeit sind Sie Sachse.


15.02.2021
Michael
F: Hallo zusammen! Ich möchte gerne meine Staatsangehörigkeit nach meinem Urgroßvater aus Deutschösterreich genauer Steiermark nach RuStAG vor 1913 ableiten, bzw. nach der Zusatzänderung in Sachen Deutschösterreich. Ich wurde geboren in Bayern, meine Eltern waren verheiratet aber mein Vater besaß die österreichische Staatsangehörigkeit meine Mutter behielt die deutsche zu jeder Zeit. Meine Mutter heiratete erneut und wechselte den Namen, ich wurde nicht adoptiert. Ich war zu jedem Zeitpunkt deutsch, ab 16 Jahren mit Personalausweis. Wie ist jetzt bei mir genau die Lage? Bin ich jetzt nach Heirat von Vater wegen quasi Österreicher? Bitte um Hilfe...

A: Auch Österreicher sind Deutsche! Wir haben eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte. Stellen Sie einfach den Antrag. Sie sind da nicht der erste.


12.02.2021
Profiler
F: Entschuldigen Sie, wenn ich nachfrage. Für die Beantragung der Staatsangehörigkeit nach RuStaG (gelber Schein) reicht die Sterbeurkunde? Welchen zusätzliche Nutzen hätte ich durch die Geburtsurkunde?

A: Ja die Sterbeurkunde reicht!!! Zusätzlicher Nutzen ist die Auseinandersetzung mit seinen Ahnen.


11.02.2021
Profiler
F: Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe eine Sterbeurkunde meines Opas auf dem der Geburtsort und der Geburtstag in Ostpreußen stehen. Reicht dies aus? Oder braucht man die Geburtsurkunde und von wo müsste ich mir die besorgen, denn in Polen werde ich sie wohl nicht bekommen. mit freundlichem Gruß Profiler

A: Für die Verwaltung ist das vollkommen ausreichend. Aber Sie sollten noch ein Interesse daran haben, an die Geburtsurkunde zu kommen.


11.02.2021
Franzl
F: Im Gemeinderegister ist der Ort (Porstendorf bei Mährisch-Trübau -ein anderes Porstendorf gibts es) nicht genannt und leider existieren keine anderen originalen Urkunden mehr...bzgl Landsmannschaft ist nix zu finden. Danke

A: Dann ist wohl mal tiefere Recherche angesagt.


11.02.2021
Franzl
F: Hallo, so ganz lässt´s mich doch nicht los - wo kann ich die Landsmannschaft herausfinden, wenn auf der Urkunde (vor ca. einem halben Jahr aus Tschechien gekommen - als neu ausgestelltes tschechisches Dokument) nichts zu finden ist? Hätten Sie einen Hinweis? Vielen Dank

A: Schauen Sie doch erstmal in das Gemeinderegister auf der Seite ob der Ort drin ist. Weitere Urkunden(Heirat, Sterbeurkunden) könnten weiter helfen.


11.02.2021
merenguero
F: Hallo, Auf meiner Geburturkunde steht "Geburtsname" und nicht Familienname. Ist das ok,oder muss für die Antragstelug Familienname stehen? Falls ja, was muss ich tun, damit das geändert wird? Danke für die Auskunft, Jürgen

A: Das ist i. O.


11.02.2021
merenguero
F: Hallo, mein Großvater wurde 1898, und mein Vater 1933 in Blieskastel (heutiges Saarland)geboren. Welche Angaben in der Anlage V muss ich unter Staatsangehörigkeit angeben? Vielen Dank für Ihre Antwort, Jürgen

A: Gemeindeverzeichnis im Gebietsstand des Deutschen Reiches
Mit Strg + F Datei durchsuchen!


10.02.2021
Franzl
F: Auf der Geburtsurkunde (Abschrift aus Tschechien) findet man dazu nichts - gibts diesbezüglich ein Register wo ich das finden kann? Danke

A: Ein Register gibt es nicht. Das sollte schon auf den Urkunden stehen. Denn Aussteller der Urkunde beachten.


10.02.2021
Franzl
F: Hallo, erstmal vielen Dank für die geniale Seite. Für mich stellt sich die Frage ob ich mit meinem Opa aus der Gegend um Mährisch-Trübau eine Chance habe nach RuStAG abzuleiten. Hier waren wohl Deutsche aber das Gebiet gehörte zu Österreich - bin ich da korrekt informiert? Danke

A: Natürlich haben Sie eine Chance. Da waren nicht nur Deutsche vor Ort es gab auch Deutsche Landsmannschaften.


08.02.2021
Vika
F: Guten Tag. Ich habe schon hier geschrieben, wegen meinen Gelberschein von 1998. Der war bis 2008 gültig, und seit 2007 kam ein neuen Gesetz und seit dem die haben kein Gültigkeitsdatum mehr, und seit dem gibt es auch das ESTA Regiester Ich habe Behörde gefragt ,die mir ihn ausgestellt haben und die meinen , dass mein Gelberschein aktuell ist und ich brauche ihn nicht neue beantragen.Und wenn der bis 2008 gültig war, und heute auch gültig ist ,vielleicht kann ich versuchen an peter.petelini@bva.bund.de zu schicken? Ich weiß nur nicht wie.Soll ich etwas dazu noch schreiben, oder nur Kopie schicken, das habe ich nicht ganz verstanden. Vielen Dank für die Antwort.

A: Alleine wenn ein Behörde von GÜLTIG spricht, sollten Sie hellhörig werden. In der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik gibt es nichts GÜLTIGES. Da ist alles nur GELTEND. Der Peter kann ihnen auch nicht weiter helfen. Denn Eintrag im ESTA müsste die ausstellende Behörde vornehmen. Das scheint also die zu sein, die was von gültig gefaselt hat. Ein Neuantrag ist damit unumgänglich.


08.02.2021
i_love_truth
F: Liebes gelberschein-Team, meine Unterlagen sind am 6.1.2021 bei der Staatsangehörigkeitsstelle Darmstadt eingegangen. Heute ist der 08.02.21 und ich habe noch keine Rückmeldung erhalten. Ist das normal? Sollte ich via Mail mal den Status abfragen oder wecke ich da nur schlafende Hunde? Danke und viele Grüße i_love_truth

A: Das kann bis zu 3 Monate dauern und das noch ohne Corona.


03.02.2021
Tina
F: Hallo ich befasse mich seit ein paar Wochen intensiv mit diesem Thema. Abstammungsurkungen sind angefortert. Mein Mann ist Italienischer Staatsbürger. Wir haben eine gemeinsamen Sohn (16 Jahre)wir sind verheiratet. Meine Frage: Mache ich die Abstammung für ihn über mich dann über meinen Vater und dann Großvater. Mein Vater möchte auch die Staatsangehörigkeit machen muss er dann erst seinen Stellen oder erst ich und dann mein Sohn, dann mein Vater? Danke für eure Rückmeldung-

A: Bei verheirateten geht die Abstammung nach §4 RuStAG über den Vater. Somit ist für Ihren Sohn nur StAG möglich und ändert nichts an seinem Status. Ihre Anträge können Sie und Ihr Vater gleichzeitig einreichen. Sie benötigen ja auch fast die gleichen Unterlagen.


02.02.2021
Lina
F: ich möchte mir die Antrage von bva.bund.de ausdrücken, aber es ist momentan nicht möglich. Erst die Mail schreiben und fragen..Dann lehnen die meine Frage wieder ab..ich versuche schon seit einen Monat der Termin bekommen oder einen Antrag ausdrücken, keine Chance.. Die Muster von diese Seite sind von 2011. sind die vielleicht aktuell? Danke.

A: Was spielt die Aktualität für eine Rolle? Wichtiger ist, dass die Anträge richtig und vollständig ausgefüllt werden. Ein Antrag kann auch vollkommen Formlos oder sogar zur Niederschrift gestellt werden.


01.02.2021
Manu
F: Vielen Dank schonmal für die schnelle Antwort. Wenn ich nun als Frau mit einer Frau eine eingetragene Lebenspartnerschaft habe und den "Namen" der Frau angenommen habe, bleibt mein ursprünglicher Familienname bestehen? Welchen Namen muss ich für den Antrag des GS angeben?

A: Der Name(Familienname) in den Ausweisdokumenten zählt.


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