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Fragen und Antworten

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03.09.2021
Peter
F: Hallo zusammen , ich habe mal eine Frage , ich wohne in Bayern und habe mir vom zuständigen Landratsamt eine Antrag zusenden lassen in diesem steht Heimatrecht ab 31.12.1915 und Großvater und Großmutter sind durchgestrichen. Nach meiner Info müsste das ein falscher Antrag sein. Könnt ihr mich diesbezüglich aufklären. Danke im voraus. mfg Peter

A: Wir können nicht auf 570 verschiedene Anträge eingehen. Nicht um sonnst nutzen wir den Antrag der BVA. Das Ausfüllen anderer Anträge setzt ein hohes Grundwissen voraus. Sollte das nicht vorhanden sein, raten wir von dem verwenden der Anträge ab.


01.09.2021
Der Römer
F: Super, vielen Dank für die schnelle Antwort! In der Anlage V des letzten Vorfahren, geb. 1860 im Königreich Österreich, schreibe ich dann unter „4.3“ in den Tabellenspalten: „unmittelbare Reichsangehörigkeit , Geburt, § 33 Abs. 2 RuStAG“? Der Geburtsstaat wäre dann Markgrafschaft Mähren? Und bei allen nachfolgenden Anlagen V’s & F wie nach Ausfüllhilfe nur mit der Änderung in den Spalten „unmittelbare Reichsangehörigkeit, Geburt, Abstammung“? Oder ist das trotzdem die Staatsangehörigkeit in welchem Bundesstaates? Macht es Sinn, sich vor Antragstellung einen EStA Auszug zu besorgen, um daraufhin die Feststellung zu begründen (die theoretisch nicht begründet werden müsste)? Nochmals vielen Dank im Voraus, ich hoffe das somit dann die Ableitung in den Gebietsstand von 1913 gelingt. LG

A: Die unmittelbare Reichsangehörigkeit ist die Kolonieangehörigkeit. Das kann also nicht passen. Wie wäre es mit Österreich Ungarn. 1860 ist auch 50 Jahre zu weit.

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


31.08.2021
Der Römer
F: Guten Tag, ich habe meine Ahnen bis ins Jahr 1860 in Österreich, Mähren, Römerstadt durch Geburts- und Heiratsmatriken zurückverfolgen können. Im Jahr 1922 wurde mein Urgroßvater unehelich in Johnsdorf/Römerstadt geboren, der später als Sudetendeutscher vertrieben wurde. Er wurde drei Jahre später nach der Geburt durch Eheschließung der Eltern legitimiert (§ 17 Abs. 5). Die Mutter wurde 1902 in Mannheim geboren. Aufgrund der Legitimation leite ich leider über den Vater ab? Falls ich keinen Hinweis mehr auf eine deutsche Volkszugehörigkeit des Vaters finden sollte, stelle ich trotzdem einen Antrag auf Feststellung? Ich habe andere Fragen/Antworten gelesen, das Österreicher auch Deutsche sind? Was müsste dann in den Antrag rein? Vielen Dank im Voraus. LG

A: Ja / Ja / Ja /den normalen Geburtsort


20.08.2021
PJ
F: Hallo, danke für die Antwort. Ich bin kein deutscher Muttersprachler, also könnten Sie bitte besser erklären, was Sie mit "Man probiert es hier mit einer fehlenden Mitwirkung aus der Ausstellung zu kommen” meinen? Darüberhinaus habe ich der BVA den Nachweis der fehlenden Einbürgerung für meinen Vorfahren erbracht, für die die BVA zusätzliche Recherchen der verschiedenen Namensschreibweisen beantragt hat. Ich hatte gehofft, dass dies ausreichen würde, aber neben diesen Recherchen möchte die BVA sehen, dass mein Vorfahr von den deutschen Behörden im Ausland als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde, und hat daher um ein Dokument wie den Heimatschein gebeten. Reicht die Geburt des Sohnes meiner ausgewanderten Vorfahren vor Ablauf der 10-Jahres-Frist aus, um die Weitergabe der deutschen Staatsangehörigkeit in meiner Familie zu gewährleisten? Ich frage das, weil ich leider gelesen habe, dass die 10-Jahre-Regel damals auch Ehepartnern und minderjährigen Kindern die deutsche Staatsangehörigkeit entzog.

A: Die schnellste Möglichkeit die Sache vom Tisch zu bekommen ist, Ihnen Sachen aufzutragen die nicht erfüllbar sind. Man unterstellt ihnen, dass Sie nicht mitmachen. Also fehlende Mitwirkung.

Wieso sollten eine verlorene Staatsangehörigkeit Ihres Vorfahren Auswirkungen auf Ihre Staatsangehörigkeit haben? Das wäre Sippenhaft! Wenn Ihr Vorfahre seine verloren hat durch die 10 Jahre bleibt die der Nachfahren erhalten. Außerdem ist die deutsche Staatsangehörigkeit die Kolonieangehörigkeit oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit. Bei Ihnen kann es aber nur die mittelbare Reichsangehörigkeit, Bundestaatenangehörigkeit gehen.


20.08.2021
PJ
F: Guten Abend. Vor kurzem erhielt ich eine Antwort des BVA mit der Bitte um weitere Unterlagen zu meinem Antrag bezüglich die deutschen Staatsangehörigkeit durch Abstammung. Meine deutsche Abstammung ist durch die männliche Linie, alle bis mich selbst ehelich. Mein Ururgroßvater wanderte 1892 im Alter von 15 Jahren in die USA aus. Über meinen Ururgroßvater konnte ich keinen Heimatschein, keine Konsulatsmatrikel oder Militärpapiere finden. Damit die BVA meinen Antrag weiter bearbeiten kann, benötigen sie ein Dokument, aus dem hervorgeht, dass mein Vorfahr seine Staatsbürgerschaft beibehielt, da er von 1892 bis zu seinem Tod im Jahr 1911 mehr als 10 Jahre im Ausland war. Dies war das einzige angeforderte Dokument, das ich nicht finden konnte. Ich fand sogar eine königliche Genehmigung für seine Auswanderung aus Württemberg. Gibt es daher außer diesen aufgeführten Dokumenten noch andere Arten von Dokumenten, die verwendet werden könnten? Mir wurde gesagt, dass ich nachweisen muss, dass er während seiner Zeit im Ausland von den deutschen Behörden als deutscher Staatsbürger behandelt wurde. Ich fragte mich, ob es ausreichen würde, dass der Tod meines Ururgroßvaters in seinem Heimatort im Familienregister eingetragen wurde und ihm eine Erbschaft hinterlassen wurde? Er war auch unter der Obhut seines zuvor ausgewanderten Onkels, für den ich den Heimatschein habe. Außerdem hat sich mein Ururgroßvater nie als US-Bürger eingebürgert. Vielen Dank im Voraus für Ihre Zeit und Antwort.

A: Als erstes geht es um die Staatsangehörigkeit und nicht um eine Staatsbürgerschaft! Dabei ist es vollkommen Egal ob ihr Vorfahre seine Staatsangehörigkeit verloren hat. Dieses hat auf Sie eigentlich keine Auswirkungen. Man probiert es hier mit einer fehlenden Mitwirkung aus der Ausstellung zu kommen. Das mit dem Familienregister des Heimatortes würde ich probieren. Ein Nachweis für die fehlende Einbürgerung sollte für die Glaubhaftmachung reichen.


15.08.2021
hb
F: Hallo, habe ich das richtig verstanden, der Antrag läuft nur über den Vater, dann dessen Vater und so weiter?

A: Solange alles in den Ehelichen Rahmen stattfindet haben Sie das richtig verstanden.


07.08.2021
Thomä
F: Hallo! Ihr Rat ist sehr notwendig. Ich bin Volksdeutscher, meine Vorfahren waren Deutsche Kolonisten in Russland. Sie zogen im 18. Jahrhundert dorthin. 1991 zog ich nach Deutschland und erhielt den Status eines Deutschen, aber ein Jahr später verließ ich di? Deutschland. Laut Gesetz verlor ich meinen Status als Deutscher. Habe ich eine Chance, die Deutsche Staatsbürgerschaft durch RuStag 1913 zu erhalten? Ich habe Archivunterlagen, die belegen, dass mein Vorfahre 1744 in Bayern geboren wurde. Dieser Antrag sollte nach dem ausgelegten Muster ausgefüllt werden oder es gibt einige Besonderheiten?Mit freundlichen Grussen,Sergej.

A: Für Sie ist es genau das gleiche wie für alle anderen Deutschen. Einfach nur den Antrag stellen. Besonders zu beachten gibt es nichts. Selbst aus den Unterlagen ihrer Vorfahren aus Russland und der Sowjetunion sollte der Umstand, dass sie Deutsche waren hervorgehen.


24.07.2021
Heckthor
F: Mein Urgroßvater ist 1883 in Rußland geboren und ich habe eine Eheschließungsurkunde aus dem Jahr 1912 in Düsseldorf. Gilt hier dennoch die Preußische Staatszugehörigkeit?

A: Eine Staatszugehörigkeit gab es in Preußen nicht!!! Das ist dann wohl eher die Staatsangehörigkeit. Wenn Ihr Urgroßvater preußische Eltern hatte schon. Ansonsten war er wohl Russe.


20.07.2021
Marc
F: Hallo, Eine Frage zum Eintrag für den Militärdienst in den Anträgen. In der Videoanleitung ist das Formular an dieser Stelle leer und "BRD" ist tabu. Ich habe in Deutschland 1985/86 Wehrdienst geleistet. Mein Vater 1965/66. Mein Großvater war von 1941 für A.H. im Krieg. Die Kriegsgefangenschaft endete 1948. Was trage ich für mich in der Rubrik Militärdienst in den Antrag, was für meinen Vater und meinen Großvater? (Alle im Gebiet Preußen)

A: Einfach so wie es ist. Es bestand immerhin Wehrpflicht.


18.07.2021
Eduard
F: Danke für die prompte Antwort. Es taucht nun doch immer wieder die Frage auf von welchem Bundesstaat sich die StAg ableitet? Es erschliesst sich uns nicht ganz wie das gehandhabt wird. Ursprung der Familie Stuttgart oder nach Kriegsende Bayern?

A: Das StAG bezieht sich auf überhaupt keine Bundesstaaten. Das gibt es nur im RuStAG. In Ihrer Situation ein bisschen zweideutig. Das kann erst nach der Abwicklung der Okkupationsverwaltung geklärt werden. Aus meiner Sicht, kommt die Abstammung aus dem Stuttgarter Raum. Auch wenn sich die Vorfahren lange vor der Existenz der Bundesstaaten dort aufgehalten haben.


18.07.2021
Eduard
F: Meine Vorfahren sind deutsche mit Abstammung aus der Stuttgarter Gegend zurück bis 1600 namens Schäfer. Sie sind ca 1800 jedoch nach Sebien abgewandert und haben sich als Donauschwaben dort in der Batschka niedergelassen. Sind jedoch in den Wirren des Krieges nach D zurückgekommen und haben sich damals 1950 in Bayern als "Donaudeutsche" rück- angesiedelt. Beim Antrag auf die Rustag wurde mir die deutsche Staatsnagehörigkeit (2017) durch Geburt lt Abstammung zwar zugestanden jedoch nicht die Ru-Stag eingetragen. Kann ich diese Nachrträglich eintragen lassen obwohl im Esta alles ohne Rustag bereits registriert und mich dabei auf Schwaben ( Ur- Ahnen) als Abstammung oder Bayern als letzte Registrierung meiner Grosseltern nach dem Krieg berufen. Ich selbst bin ja in Bayern geboren. Danke für die info.

A: Den Eintrag mit (Ru) StAG gibt es schon lange nicht mehr. Heute steht da nur noch Geburt(Abstammung). Aus unserer Sicht besteht kein Handlungsbedarf. Alles im grünen Bereich.


09.07.2021
JG
F: Vielen Dank für die Antwort. Zu "Deutscher nach RuStaG" ist mir das nun klar. Mein Problem besteht im Verständnis des Erwerbs der Bundestaatsangehörigkeit und dem Ausfüllen von Punkt 3 der Anlage V. In dem Post vom 28.04.2016 wurde von Peter herausgearbeitet:
Verfassung Baden: Sie kennt den Begriff "Staatsangehörigkeit" nicht, sonder spricht lt. §7 von Bürgerrechten, die erlangt wurden von männlichen volljährigen Bürgern mit Wohnsitz. Erhielten erst dann die Heiratserlaubnis.
Ist der Eintrag in Anlage 3 für den Vorfahren vor 1914, wie Peter ihn vorgeschlagen hat korrekt?:
3.8 "lt.Verfassung vom 22.08.1881 §7 begründet durch Wohnsitz"
Sorry, das ich hier nochmal nachfragen muß. Ich glaube das ist ein Punkt der Anderen auch Probleme macht und der es Wert wäre in Anleitungen zum Ausfüllen des gelben Scheins aufgenommen zu werden.
Vielen Dank auch für eure tolle Arbeit.

A: Sie können komische Beschäftigungstherapien haben. Als erstes frage ich mich von welcher Verfassung der Peter am 28.04.2016 geschrieben hat. Die Begrifflichkeit Bürgerechte und Bürger sprechen nämlich für eine Staatsbürgerschaft und nicht für eine Staatsangehörigkeit. Aber auch das spielt keine Rolle, da in allen Bundesstaaten das RuStAG als bereitgestelltes Recht vom Kaiserreich gültig war. Genauso wie das BGB. Alle Bundesstaaten die selbe Gesetzgebung.


08.07.2021
JG
F: Hallo, ich habe zu Ableitung und Antrag folgende Fragen: -Warum ergibt sich für den Vorfahren vor 1914 die Staatsangehörigkeit aus seinen Geburtsstaat? Galt vor 1914 ius solis? In meinem Fall ist der Vorfahre 1913 in Baden geboren, sein Vater aber 1876 in Bayern. Laut Ableitungsregel "erster Vorfahre vor 1913" hätte er die Staatsangehörigkeit Baden. In alten Dokumenten habe ich gefunden, das die Staatsangehörigkeit auf Antrag bei Zuzug aus einem anderen Bundesland verliehen wurde. Wie also ist gesetzliche Grundlage für die Ableitungsregel? - Ist es sinnvoll auf dem Antrag eine Mailadresse anzugeben? Vielen Dank für eure Antwort.

A: Warum sollte vor 1914 das Geburtsortsprinzip gegolten haben. Die Bundesstaaten waren handlungsfähig. Somit bekam Ihr Vorfahre vor 1913 die Staatangehörigkeit des Geburtsstaates Baden weil er Abkömmling eines Deutschen war. In dem Fall Bayer mit dem Recht der Freizügigkeit in allen Bundesstaaten. RuStAG § 1, Deutscher ist, wer die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat (§§ 3 bis 32) oder die unmittelbare Reichsangehörigkeit (§§ 33 bis 35) besitzt. Deutsche waren Sie also alle, egal aus welchem Bundesstaat sie kamen.


03.07.2021
Franzi
F: Danke. Aber Ehemann mit Ahnen Schlesien? Ist das nicht in Ordnung?

A: Ja, hat aber keine Bedeutung in der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik. Das kommt erst nach der Abwicklung zum tragen.


03.07.2021
Franzi
F: Danke für die schnelle Antwort! Mein Hirn arbeitet auf Hochtouren:-) Vater(italienisch) hat die Vaterschaft anerkannt. Heirat war aber knapp über 15 Monate später. Ginge es wohl dann? Mein sehr jung verstorbener Ehemann hatte seine Wurzeln in Schlesien. Die Eltern waren kriegsbedingt nach Bayern geflüchtet. Wäre auf dem Wege etwas machbar? Irgendwie muss ich doch aus diesem Unrechtsstaat rauskommen? Danke wieder!!!

A: Die 15 Monate sind über die Zeit. Aber es greift das Anerkennen der Vaterschaft nach RuStAG Art. 5 Legitimation.


03.07.2021
Franzi
F: Liebes Team, danke erst einmal für Eure tolle Arbeit!!! Anbei meine Fragen: Zu meiner Geburt waren meine Eltern noch nicht verheiratet. Meine Mutter hat eine nachweislich deutsche Abstammung bis vor 1914 und mehr, mein Vater nicht. Auf meiner Taufbescheinigung trage ich den Nachnamen meiner Mutter. Mit der Heirat meiner Eltern erhielt ich 1 Jahr später den Familiennamen meines Vaters. Kann ich unter diesen Umständen den gelben Schein beantragen? Wie muss ich den Begriff "Bundesstaat" z.B. in Esta verstehen? Ich bin aus Bayern, Mutter auch. Für den Fall, dass ich durch die Heirat meiner Eltern die Möglichkeit zur Feststellung der Staatsangehörigkeit verloren habe, wäre evtl noch eine Alternative möglich? Bspw. Antrag Mutter(ist noch am Leben) -> dadurch berechtigt auch Vater -> ich? Allerbesten Dank schon im Voraus!!!

A: Wenn Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, bleibt Ihnen der Weg über die Mutter verwehrt (Art. 5 RuStAG). Auch der Abstand zu Heirat ist knapp, könnt aber passen wenn es 1 Jahr ist.


28.06.2021
Bernd
F: Frage das Standesamt verweigert mir die Geburtsurkunde meines Großvaters, was kann ich tun ? Bitte um Antwort: Bernhard

A: Die Urkunden Ihres Großvaters werden Sie wahrscheinlich im Archiv finden. Im Standesamt sind diese mittlerweile ausgelagert.


25.06.2021
KIK
F: Ich besitze einen Staatsangehörigkeitsausweis, der 10 Jahre gültig war. Musste ich für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung beantragen. Er ist am 20.10.1991 abgelaufen. Gibt es die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, um einen unbegrenzt gültigen zu bekommen?

A: Nein, das ESTA Register gibt es erst seit 2007. Sie können es in den Antrag aufnehmen aber um einen Neuantrag werden Sie nicht vorbei kommen.


21.06.2021
Jürgen
F: Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG eingereicht und soll jetzt noch eine Erklärung zu den möglichen Verlustgründen unterschreiben, da mein genutztes Antragsformular des Bundesverwaltungsamtes dies nicht enthält. Hier soll ich erklären, dass ich nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurde, keine andere Staatsangehörigkeit habe, nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit versichtet habe, nicht durch einen Ausländer als Kind angenommen wurde und nicht auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eingetreten bin. Soll und muss ich diese Erklärung unterschreiben? Gruß und Danke Jürgen

A: Ja das ist doch super. Ihr Antrag scheint zu laufen. Nehmen Sie die Erklärung und streichen sie das deutsche vor Staatsangehörigkeit raus. Dann ist das in Ordnung.


20.06.2021
Ralf
F: Meine Vorfahren väterlicherseits waren Sudetendeutsche geboren in Klösterle an der Eger heute Tschechien. Wie sieht es mit der Staatsangehörigkeit der Sudetendeutschen aus? Schöne Grüße Ralf

A: Wir können dort kein Problem erkennen.


15.06.2021
Natalja
F: Vielen Dank fuer die Antwort! Ist ja eigentlich alles sehr spannend und ich habe mir eine Antwort erhooft, die nicht entgueltig scheint, aber kann ich nun noch etwas unternehmen oder ist dieser Antrag abgeschlossen (und ich muss die 3 x 18 Euro Gebuehr bezahlen...! - laecherlich)? Ich bat das Bundesamt um eine Verlaengerung meiner Widerspruchfrist bis zum 26. Juni. Die Besatzerverwaltung Bundesrepublik befindet sich in der Abwicklung?! Wo kann ich denn das nachverfolgen? Vielen Dank Mit freundlichen Gruessen, Natalja

A: Sie sollten einfach mal das Angebot eines Besuchs auf unserem TS3 wahrnehmen. Nicht alles lässt sich hier schreiben. Sie haben den Nachweis Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit doch in der Hand. Weitere Energieverschwendung ist überhaupt nicht notwendig. Es gibt Staatsangehörigkeitsausweise auf denen steht ist Deutsche/r ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Übersetzt Bundesstaatenangehöriger ohne Kolonieangehörigkeit der Republik des Bundes. Dieses Dokument gibt es aber nur, wenn jemand innerhalb des Gebietsstandes 1913 aber außerhalb des Gebietsstandes 1937 lebt und geboren ist. Genau dieses Dokument halten Sie in den Händen. Mehr geht nicht!!! Ihr Ablehnungsbescheid ist das TOP Dokument. Für das Erkennen der Abwicklung muss man wohl vor Ort sein und die Erfahrung einer Abwicklung mitbringen. Pleite ist die Verwaltung schon und braucht jeden Cent. Darum sollten Sie die 3 x 18 Euronen schnell Überweisen. Bevor die Beamten, Rentner und Harzer kein Geld mehr bekommen.


14.06.2021
Natalja
F: Hallo, Ich erhielt vor kurzem die Ablehnung auf des Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie haben zugegeben, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach Paragraph 4 RuStAG erworben habe, ABER Gemäß Paragraph 25 StAg in der seit dem 01.01.2000 geltenden Fassung verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Das stimmt, 2010 habe ich die australische Staatsangehörigkeit (Angehörigkeit ist das juristisch ok, oder ist das die Staatsbürgerschaft?) angenommen und ich habe vergessen (nicht gewusst) den Beibehaltungsantrag zu stellen! War’s das jetzt für mich? Ich habe die ersten 30 Jahre meines Lebens in Deutschland gelebt, habe 2 uneheliche Kinder, die nun dafür bezahlen, dass ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?! Meine Kinder hängen sehr an ihren deutschen Wurzel: Oma, Opa, andere Verwandte und das Dorf in denen sie wohnen. Ich wollte ich die Chance geben in Deutschland leben zu koennen, wenn sie wollen eines Tages. Alles vorbei, weil ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?! Wenn ich die Australische abgebe (abgeben kann), kann ich da wieder Deutsche werden und die Kinder? Vielen Dank für die Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Natalja

A: Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Mit mehr Wissen über die Grundlagen, werden Sie feststellen, dass Ihre Situation gar nicht so verkehrt ist. Was Sie verloren haben ist die Kolonieangehörigkeit der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik. Ihre Bundesstaatenangehörigkeit betrifft das überhaupt nicht. Das einzige was fehlt ist die Zuständigkeit der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik. Diese befindet sich eh in der Abwicklung. Der Ablehnungsbescheid offenbart mehr als Ihre Wahrnehmung zulässt. Es ist einer ihrer wichtigsten Dokumente.

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


09.06.2021
Polka
F: Liebes GS Team, Ich versuche gerade alle Dokumente zusammen zu bekommen. Leider hänge ich schon bei meinem Großvater (geboren 1921 in Oberschlesien). Ich habe zwar seine Heiratsurkunden (1949 in Norddeutschland, Standesamt und Kirche), beide beglaubigt, aber seine Eltern sind dort nur namentlich erwähnt ohne Geburtsort und Datum. Daher versuche ich jetzt seine Geburtsurkunde in Polen zu bestellen. Allerdings wird das wohl nicht so einfach. Ob man eine Kopie bekommt ist fraglich, evtl. werden die Daten nur in ein Formular übertragen. Außerdem werden wohl beglaubigte Urkunden nur noch innerhalb Polens verschickt oder man muss sie abholen. Jetzt meine Frage. Würde ein solches Formular oder eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ausreichen, oder sollte ich eine beglaubigte Kopie verlangen? Braucht es evtl. sogar eine Apostille? Vielen Dank im voraus

A: Wenn ein Stempel des Standesamtes drauf ist. Aber das die nichts mehr versenden, ist uns neu.


06.06.2021
Medford
F: Vielen Dank für Eure Arbeit! Ich habe nun für meine, bezüglich des Antrags, relevanten Vorfahren bis 1914 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und Geburtsregisterauszüge vorliegen. Reicht es wiederum davon erstellte Kopien einzureichen? Oder müssen die Orginal-Beglaubigungen beigelegt werden? (Habe nicht alle Urkunden mehrfach da und würde sonst weitere beglaubigte Kopien von der Verwaltung erstellen lassen.)

A: Kopien sind vollkommen ausreicht. Originale gehen nicht aus der Hand.


31.05.2021
Der Freie
F: Beim Versuch Dokumente zu erlangen die meine Abstammung belegen sind folgende Probleme aufgetaucht: Offensichtlich ist mein Vater Chilene. Dies kann das Konsulat aber nicht bestätigen. Meine Großeltern väterlicherseits sind aus Deutschland ausgewandert und dort verstorben. Auch deren Daten sind nirgends nachvollziehbar. Kann ich nun auf die Linie der Mutter umschwenken (obwohl ehelich geboren)? Gibts Alternativen zur Abstammung? Es lässt sich nicht herausfinden (?!) wie ich laut Geburtsurkunde als „deutsch“ bezeichnet werde. Ich stecke fest. Bin für Tipps dankbar.

A: Die Kinder von deutschen Eltern sind immer Deutsche, egal wo sie auf der Erde geboren sind. Auf die Mütterliche Linie können Sie nicht ausweichen. Das Universum hat Ihnen die Auseinandersetzung aufgetragen. Nehmen Sie diese an.
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