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Fragen und Antworten

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03.07.2021
Franzi
F: Liebes Team, danke erst einmal für Eure tolle Arbeit!!! Anbei meine Fragen: Zu meiner Geburt waren meine Eltern noch nicht verheiratet. Meine Mutter hat eine nachweislich deutsche Abstammung bis vor 1914 und mehr, mein Vater nicht. Auf meiner Taufbescheinigung trage ich den Nachnamen meiner Mutter. Mit der Heirat meiner Eltern erhielt ich 1 Jahr später den Familiennamen meines Vaters. Kann ich unter diesen Umständen den gelben Schein beantragen? Wie muss ich den Begriff "Bundesstaat" z.B. in Esta verstehen? Ich bin aus Bayern, Mutter auch. Für den Fall, dass ich durch die Heirat meiner Eltern die Möglichkeit zur Feststellung der Staatsangehörigkeit verloren habe, wäre evtl noch eine Alternative möglich? Bspw. Antrag Mutter(ist noch am Leben) -> dadurch berechtigt auch Vater -> ich? Allerbesten Dank schon im Voraus!!!

A: Wenn Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, bleibt Ihnen der Weg über die Mutter verwehrt (Art. 5 RuStAG). Auch der Abstand zu Heirat ist knapp, könnt aber passen wenn es 1 Jahr ist.


28.06.2021
Bernd
F: Frage das Standesamt verweigert mir die Geburtsurkunde meines Großvaters, was kann ich tun ? Bitte um Antwort: Bernhard

A: Die Urkunden Ihres Großvaters werden Sie wahrscheinlich im Archiv finden. Im Standesamt sind diese mittlerweile ausgelagert.


25.06.2021
KIK
F: Ich besitze einen Staatsangehörigkeitsausweis, der 10 Jahre gültig war. Musste ich für die Anmeldung zur Heilpraktikerprüfung beantragen. Er ist am 20.10.1991 abgelaufen. Gibt es die Möglichkeit, sich darauf zu berufen, um einen unbegrenzt gültigen zu bekommen?

A: Nein, das ESTA Register gibt es erst seit 2007. Sie können es in den Antrag aufnehmen aber um einen Neuantrag werden Sie nicht vorbei kommen.


21.06.2021
Jürgen
F: Ich habe meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG eingereicht und soll jetzt noch eine Erklärung zu den möglichen Verlustgründen unterschreiben, da mein genutztes Antragsformular des Bundesverwaltungsamtes dies nicht enthält. Hier soll ich erklären, dass ich nicht aus der Staatsangehörigkeit entlassen wurde, keine andere Staatsangehörigkeit habe, nicht auf die deutsche Staatsangehörigkeit versichtet habe, nicht durch einen Ausländer als Kind angenommen wurde und nicht auf Grund freiwilliger Verpflichtung in die Streitkräfte eines ausländischen Staates eingetreten bin. Soll und muss ich diese Erklärung unterschreiben? Gruß und Danke Jürgen

A: Ja das ist doch super. Ihr Antrag scheint zu laufen. Nehmen Sie die Erklärung und streichen sie das deutsche vor Staatsangehörigkeit raus. Dann ist das in Ordnung.


20.06.2021
Ralf
F: Meine Vorfahren väterlicherseits waren Sudetendeutsche geboren in Klösterle an der Eger heute Tschechien. Wie sieht es mit der Staatsangehörigkeit der Sudetendeutschen aus? Schöne Grüße Ralf

A: Wir können dort kein Problem erkennen.


15.06.2021
Natalja
F: Vielen Dank fuer die Antwort! Ist ja eigentlich alles sehr spannend und ich habe mir eine Antwort erhooft, die nicht entgueltig scheint, aber kann ich nun noch etwas unternehmen oder ist dieser Antrag abgeschlossen (und ich muss die 3 x 18 Euro Gebuehr bezahlen...! - laecherlich)? Ich bat das Bundesamt um eine Verlaengerung meiner Widerspruchfrist bis zum 26. Juni. Die Besatzerverwaltung Bundesrepublik befindet sich in der Abwicklung?! Wo kann ich denn das nachverfolgen? Vielen Dank Mit freundlichen Gruessen, Natalja

A: Sie sollten einfach mal das Angebot eines Besuchs auf unserem TS3 wahrnehmen. Nicht alles lässt sich hier schreiben. Sie haben den Nachweis Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit doch in der Hand. Weitere Energieverschwendung ist überhaupt nicht notwendig. Es gibt Staatsangehörigkeitsausweise auf denen steht ist Deutsche/r ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Übersetzt Bundesstaatenangehöriger ohne Kolonieangehörigkeit der Republik des Bundes. Dieses Dokument gibt es aber nur, wenn jemand innerhalb des Gebietsstandes 1913 aber außerhalb des Gebietsstandes 1937 lebt und geboren ist. Genau dieses Dokument halten Sie in den Händen. Mehr geht nicht!!! Ihr Ablehnungsbescheid ist das TOP Dokument. Für das Erkennen der Abwicklung muss man wohl vor Ort sein und die Erfahrung einer Abwicklung mitbringen. Pleite ist die Verwaltung schon und braucht jeden Cent. Darum sollten Sie die 3 x 18 Euronen schnell Überweisen. Bevor die Beamten, Rentner und Harzer kein Geld mehr bekommen.


14.06.2021
Natalja
F: Hallo, Ich erhielt vor kurzem die Ablehnung auf des Antrages auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie haben zugegeben, dass ich die deutsche Staatsangehörigkeit durch Geburt nach Paragraph 4 RuStAG erworben habe, ABER Gemäß Paragraph 25 StAg in der seit dem 01.01.2000 geltenden Fassung verliert ein Deutscher seine Staatsangehörigkeit mit dem Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit. Das stimmt, 2010 habe ich die australische Staatsangehörigkeit (Angehörigkeit ist das juristisch ok, oder ist das die Staatsbürgerschaft?) angenommen und ich habe vergessen (nicht gewusst) den Beibehaltungsantrag zu stellen! War’s das jetzt für mich? Ich habe die ersten 30 Jahre meines Lebens in Deutschland gelebt, habe 2 uneheliche Kinder, die nun dafür bezahlen, dass ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?! Meine Kinder hängen sehr an ihren deutschen Wurzel: Oma, Opa, andere Verwandte und das Dorf in denen sie wohnen. Ich wollte ich die Chance geben in Deutschland leben zu koennen, wenn sie wollen eines Tages. Alles vorbei, weil ich den Beibehaltungsantrag nicht gestellt habe?! Wenn ich die Australische abgebe (abgeben kann), kann ich da wieder Deutsche werden und die Kinder? Vielen Dank für die Hilfe! Mit freundlichen Grüßen, Natalja

A: Es wird alles nicht so heiß gegessen wie es gekocht wird. Mit mehr Wissen über die Grundlagen, werden Sie feststellen, dass Ihre Situation gar nicht so verkehrt ist. Was Sie verloren haben ist die Kolonieangehörigkeit der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik. Ihre Bundesstaatenangehörigkeit betrifft das überhaupt nicht. Das einzige was fehlt ist die Zuständigkeit der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik. Diese befindet sich eh in der Abwicklung. Der Ablehnungsbescheid offenbart mehr als Ihre Wahrnehmung zulässt. Es ist einer ihrer wichtigsten Dokumente.

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


09.06.2021
Polka
F: Liebes GS Team, Ich versuche gerade alle Dokumente zusammen zu bekommen. Leider hänge ich schon bei meinem Großvater (geboren 1921 in Oberschlesien). Ich habe zwar seine Heiratsurkunden (1949 in Norddeutschland, Standesamt und Kirche), beide beglaubigt, aber seine Eltern sind dort nur namentlich erwähnt ohne Geburtsort und Datum. Daher versuche ich jetzt seine Geburtsurkunde in Polen zu bestellen. Allerdings wird das wohl nicht so einfach. Ob man eine Kopie bekommt ist fraglich, evtl. werden die Daten nur in ein Formular übertragen. Außerdem werden wohl beglaubigte Urkunden nur noch innerhalb Polens verschickt oder man muss sie abholen. Jetzt meine Frage. Würde ein solches Formular oder eine einfache Kopie der Geburtsurkunde ausreichen, oder sollte ich eine beglaubigte Kopie verlangen? Braucht es evtl. sogar eine Apostille? Vielen Dank im voraus

A: Wenn ein Stempel des Standesamtes drauf ist. Aber das die nichts mehr versenden, ist uns neu.


06.06.2021
Medford
F: Vielen Dank für Eure Arbeit! Ich habe nun für meine, bezüglich des Antrags, relevanten Vorfahren bis 1914 beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden und Geburtsregisterauszüge vorliegen. Reicht es wiederum davon erstellte Kopien einzureichen? Oder müssen die Orginal-Beglaubigungen beigelegt werden? (Habe nicht alle Urkunden mehrfach da und würde sonst weitere beglaubigte Kopien von der Verwaltung erstellen lassen.)

A: Kopien sind vollkommen ausreicht. Originale gehen nicht aus der Hand.


31.05.2021
Der Freie
F: Beim Versuch Dokumente zu erlangen die meine Abstammung belegen sind folgende Probleme aufgetaucht: Offensichtlich ist mein Vater Chilene. Dies kann das Konsulat aber nicht bestätigen. Meine Großeltern väterlicherseits sind aus Deutschland ausgewandert und dort verstorben. Auch deren Daten sind nirgends nachvollziehbar. Kann ich nun auf die Linie der Mutter umschwenken (obwohl ehelich geboren)? Gibts Alternativen zur Abstammung? Es lässt sich nicht herausfinden (?!) wie ich laut Geburtsurkunde als „deutsch“ bezeichnet werde. Ich stecke fest. Bin für Tipps dankbar.

A: Die Kinder von deutschen Eltern sind immer Deutsche, egal wo sie auf der Erde geboren sind. Auf die Mütterliche Linie können Sie nicht ausweichen. Das Universum hat Ihnen die Auseinandersetzung aufgetragen. Nehmen Sie diese an.
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


28.05.2021
grauwolf
F: Liebes GS Team, da mein Vater und auch der Großvater zwar Deutsche sind, bzw. waren, aber im Königreich Bömen und Mähren (Brünn) geboren sind, muss ich dann Königreich Böhmen und Mähren, im Antrag angeben ? Nicht das die dann sagen ich sei Tscheche ? Vielen Dank das es Euch gibt! Mit beste. Grüßen und Dank Euch

A: Recherchieren Sie einmal nach den Landsmannschaften. Höchstwahrscheinlich sind Sie Sachse.


26.05.2021
Edgar
F: Guten Tag, ich habe zu dem Ahnennachweis eine Frage. Es wird dabei immer von der väterlichen Seite gesprochen, die bei mir etwas verworren ist (mein Vater war mit 5 J. Vollwaise). Die mütterliche Seite ist aber hervorragend nachvollziehbar (Stammbuch). Ist es unbedingt erforderlich, die väterliche Ahnenreihe nachzuweisen?

A: Ein Blick in die gültige Gesetzgebung(§4 Abs. 1 RuStAG) kann helfen. Das Universum wird sich was dabei gedacht haben Sie auf den schwierigen Weg zu schicken.


26.05.2021
RS
F: Hallo, ich bräuchte etwas Hilfe beim Ausfüllen des Antrages FK. dazu finde ich hier kein Muster oder eine Orientierungshilfe, speziell bei "das Sorgerecht ergibt such aus:" ? Leibliche Eltern sind beide bereits im Besitz des GS. Genau so bei 4.1. oder 4.2. ?

A: Ja, genau das sollten Sie dort eintragen. Leibliche Eltern!


25.05.2021
grauwolf
F: Reichen bei der Antrasabgabe (schriftlich) die Unterlagen in Kopie aus! Gebe die Originale nur ungern aus der Hand. Vielen Dank

A: Natürlich nur Kopie. Die Originale haben in der Verwaltung nichts zu suchen.


20.05.2021
db
F: Danke für das erzeugte Schmunzeln in diesen wirren Tagen! Natürlich ist der Vater meiner Mutter ein anderer als der Vater meines Vaters. Doch der Umstand, dass mein Vater aufgrund meiner richtigen Ableitung aus logischen Gründen in dem Fall auch die meine Staatsangehörigkeit haben muss, dies im Eventualfalle dann aber in Latenz (im Verborgenen) hat mich zu der Frage geführt ob diese dann meine Mutter aufgrund § 4 Abs. 1 RuStag durch den Erwerbsgrund "Heirat" nun doch erworben/geerbt/bekommen hat, und dies dadurch ein "verkürztes" Verfahren für sie Folge haben könnte, wie auch meine Schwester. Sind meine logischen Folgerungen falsch?

A: Den Erwerbsgrund Heirat gibt es in der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik nicht. Aber die Prüfung beginnt im StAG. Also wird man aus eigener Kraft nachweisen müssen, dass man kein Deutscher im Sinne des StAG ist. Die Zeiten für Abkürzungen und Bequemlichkeit sind vorbei. Das Universum hat sich bei der Auseinandersetzung mit den Ahnen was gedacht.


20.05.2021
db
F: Wertes Team, vor einigen Tagen sendete ich Ihnen an register@gs.net eine Kopie von meinem SA nebst Anschreiben, Antrag etc., dies sollte zu finden sein. Nun habe ich noch folgende Frage(n): zweifelsohne habe ich richtig abgeleitet, da die Ergebnisse der Eintragungen überall korrekt sind. Im Antrag für den SA gibt es ein Feld, wo danach gefragt wird, ob schon für ein weiteres Familienmitglied ein SA ausgestellt wurde. Dies lässt den Gedanken aufkommen, dass es dann, wenn z.B. ich diesen habe, z.B. meine leibliche ehelich geborene Schwester eine "verkürzte Antragstellung" mit Querverweis auf meine Vorgangsakte mit allen Beweisen darin in Angriff nehme könnte, ohne selbst noch mal in dem Umfange Unterlagen einrechen zu müssen, wie ich. Ist diese Annahme korrekt? Weiterhin geht dahin die Frage nach meiner leiblichen Mutter, auch eine verkürzte Antragstellung mit Verweis auf meinen Vorgang möglich (mein Vater hat keinen und will jedoch keinen SA beantragen) ?

A: Bei Ihrer Schwester wäre das möglich, liegt aber an den Befindlichkeiten des SB. Da alles vorhanden ist, würde ich den Antrag vollständig stellen. Wenn Ihre Mutter auf dieselbe Abstammungsline zurück greift wie Sie, dann haben Sie etwas verkehrt gemacht. Oder Ihr Stammbaum ist ein Kreis. Der Vater ihrer Mutter sollte nicht der Vater Ihres Vaters sein.


18.05.2021
WolfiOLGA
F: Hallo ihr lieben Menschen, ich bin bereits 70 Jahre alt und hab mich zum Schritt der Feststellung meiner Staatsangehörigkeit entschlossen. Reicht bei dem Antrag auch eine Kopie des Ahnenpasses meines Vaters aus.(das Original möchte ich nur ungern aus den Händen geben). Meine Geburtsurkunde und die Eheurkunde meiner Eltern habe ich mir bereits zusenden lassen. Mein Vater, sowie der Großvater sind in Brünn geboren. Ich habe zwar die Unterlagen angefordert aber wollte den evtl schnelleren Weg über den Ahnenpass gehen. Vielen Dank im voraus. Mit menschlichen Grüßen ein ewiger Rebell

A: Es werden grundsätzlich nur Kopien eingereicht. Wenn der Ahnenpass Rückschlüsse auf Ihre Staatsangehörigkeit zulässt, sollte das vollkommen reichen.


14.05.2021
Antek
F: Hallo, so gut es geht habe ich mich versucht in die Thematik einzuarbeiten. Wie folgt würde ich nun gerne theoretisch meine Abstammung herleiten: Urgroßvater geb. 1901 Gleiwitz (Preußen) -Ableitung vor 1914 durch Vater Großvater geb. 1925 Gleiwitz (Preußen) -Ableitung vor 1953 durch Vater Mutter geb. 1958 Gleiwitz (Aussage meiner Mutter “Niemandsland”) -Ableitung Eheliche Geburt nach 1975 Ich Ist das so machbar ? Gruß

A: Was heißt machbar? Das ist eine saubere Ableitung!


05.05.2021
Mr
F: Guten Tag. Ich bekomme leider keine Uhrkunden vor 1935. Meine Vorfahren sind im jetzigen Polen geboren. Die Urkunden sind angeblich im Krieg vernichtet worden laut den polnischen Ämtern. Wie bekomme ich den gelben Schein?

A: Wenden Sie sich an die zuständige Kirche der Geburtsorte Ihrer Vorfahren. Da sollte auf jeden Fall etwas zu finden sein.


22.04.2021
Phil
F: Hallo ich bin Aussiedler und habe den grünen Schein Zuhause ist der was wert ? Welche Möglichkeit besitze ich ? Kann ich auch einen Gelbenschein beantragen? Habt ihr diesbezüglich Erfahrungen? Danke für eueren Einsatz für die Wahrheit

A: Wozu? Sie haben doch alles was Sie in der Bunten Republik erreichen können. Es sei denn, Sie haben Vorfahren vor 1914 auf deutschen Boden. Ansonsten ändert sich Ihr Status nicht!


18.04.2021
Gabriele
F: Ich grüße euch, benötige ich bei der Antragstellung Geburtsurkunden und Heiratsurkunden.? Oder sind Heiratsurkunden nicht erforderlich ? Sollten die Dokumente beglaubigt sein? Was meint ihr ? Lieben Gruß,Gabriele

A: Natürlich brauchen Sie Geburtsurkunden! Wenn Sie dann schon dabei sind, können Sie die Heiratsurkunden gleich mit organisieren. Besser ist haben als brauchen.


15.04.2021
Michael
F: Hallo Zusammen, meine Mutter hatte einen Gelben Schein, da sind wir als Kinder mit aufgeführt. Dieser ist leider am 1992 abgelaufen. Kann ich diesen wieder Verlängern und/oder für mich einen Gelben Schein ausstellen lassen in den ich meine Kinder und meine Frau eintragen lassen kann? Im Voraus Besten Dank für die Unterstützung

A: Der GS Ihrer Mutter hilft Ihnen wahrscheinlich nicht weiter. Die Ableitungslinie geht im RuStAG über den Vater. Also benötigen Sie seine Abstammungsurkunden bis vor 1914. Ihre Mutter muss einen Neuantrag stellen.


14.04.2021
Werner aus dem Norden
F: Ich möchte gerne den "Gelbenschein" beantragen. Das gestaltet sich aber nicht so leicht, da meine Vorfahren "Deutsche in Litauen" waren. Mir fehlen die Original Geburtsurkunden (es sind nur NICHT beglaubigte Kopien vorhanden). Meine Fragen sind nun: Großvater: geb. 15.02.1872 in Bambenai, Litauen und gest. 12.07.1930 in Kregzdziai, Litauen Vater: geb. 14.09.1920 in Kregzdziai, Litauen Frage 1: woher bekomme ich beglaubigte Kopien der Geburtsurkunden ? Frage 2: ist anhand der o. g. Örtlichkeiten abzusehen welche Staatsangehörigkeit ich haben (geb. 1959 in Deutschland) Es wäre sehr schön, wenn Sie ein wenig List ins Dunkel bringen könnten. Vielen Dank im Voraus Werner

A: Die Urkunden bekommen Sie im Geburtsstandesamt ihre Vorfahren. Die passenden Anfragen finden Sie unter Herunterladen. Allerdings dürfte es mit einer Bundesstaatenangehörigkeit eng werden. Trotz alle dem sollten Sie die Unterlagen organisieren und bei Ihren Vorfahren noch weiter zurückgehen. Da findet sich bestimmt noch ein Vorfahre auf deutschen Boden.


11.04.2021
Mordillo
F: Hallo liebes GS-Team, vielen Dank für die letzte Antwort. Ich habe noch eine abschließende Frage zum Ausfüllen der Anlage_V: Was gebe ich beim letzten Vorfahren mit Geburt vor 1914 unter Punkt 3 (Angaben zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit des Vorfahren (Nr. 1) an? Oder soll ich die Felder unter Punkt 3 freilassen, schließlich ist dieser Vorfahr ja vor 1914 geboren. Vielen Dank für die Beantwortung.

A: Das Ende der Ableitung ist in der Ausfüllhilfe Urgroßvater beschrieben.


11.04.2021
Mordillo
F: Hallo liebes GS-Team, ich möchte den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit für mich, meine Frau und meine beiden Kinder einreichen. Alle belegenden Dokumente der Abstammung bis vor 1914 sind soweit vorhanden. Folgende Fragen habe ich: Soll ich die Anträge gesammelt in einer Mappe zur zuständigen Behörde schicken? Bezüglich des Antrages für meine Kindern bin ich nicht sicher, was ich bei Punkt 1.15 (Das Sorgerecht ergibt sich aus:) eintragen soll? Wir sind ja schließlich die leiblichen Eltern. Leider gibt es keine Ausfüllhilfe für den Antrag_FK. Vielen Dank für die Beantwortung meiner Fragen.

A: Die Anträge können Sie gesammelt zur zuständigen Behörde schicken. Kopien der Abstammungsurkunden für alle Anträge beifügen. Unter 1.15 können Sie einfach leibliche Eltern eintragen.


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