28.06.2018
der Spielverderber
F: Guten Abend zusammen.
Heute kamen die ESTA-Einträge meiner Kinder. Soweit alles in Ordnung.
Nur steht das Aktenzeichen bei ihnen nicht komplett. In meinem Auszug steht komplett die Nr. Beispielhaft: 03.123-St-11/2017, während bei ihnen lediglich St-99/2017 steht.
Sollte ich den SB nochmal um Korrektur bitten?
Vielen Dank im voraus für Eure Antwort.
A: Sie können den SB ja um Abänderung auffordern. Das durfte nur ein Flüchtigkeitsfehler sein.
F: Hallo danke für die schnelle Antwort... eine persönliche Erklärung dass wir keine andere Staatsangehörigkeit haben, sei nicht geeingnet, schreiben die..eine behördliche Bescheinigung
aus der hervorgeht mit welcher Staatsangehörigkeit wir uns in Frankreich aufhalten, wollen die haben.. was sollen wir da denn schicken? ein polizeil. Führungszeugnis ? da müsste doch die Staatsangehörigkeit drauf stehen .. wie seht ihr das ? zumal die schreiben diese Bescheinigung sei mit realiv einfachen Mitteln zu erhalten.. ich habe hier bei uns gefragt.. kann mir keiner beantworten, wo und was ich da von den franz. Behörden verlangen soll.. LG und danke vorab nochmal für Eure Hilfe
A: Das ist nur Schikane!!! Mehr ist dazu auch nicht zu sagen. Man spekuliert dort auf die fehlende Mitwirkung. Sie können das auch an Eides statt oder als Eid erklären. Aber so langsam sollten Sie erkennen, dass Sie es mit Straftätern zu tun haben.
F: Hallo also hier bin ich schon wieder.. hab drei Fragen .. vielleicht könnt Ihr das beantworten..wir sind schon länger am Gelben dran und es kommen wie geschrieben ja ständig neue Wünsche des BVA... kann/ darf ich mich als natürlich Person (bei Briefwechsel z.B) ausgeben; die beglaubigten Abstammungsurkungen liegen dort vor...ist es mögl. den Präsident persönl. aufzufordnen, mir zu beweisen, daß ich ausser der festzustellenden noch eine andere Staatsangehörigkeit habe sprich was ist die gesetzl. Grundlage für die Forderung dass ich beweisen soll, dass ich die Franz. Staatsangeh. auch nach 22 Jahren in Frankreich nicht diese angenommen habe. danke schon mal recht herzlich für Eure Tipps...
A: Die Bediensteten schon bei der Beantragung unter Stress zu setzen, ist kontraproduktiv. Natürlich kann die Vermutung bestehen, dass Sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben. Die ist aber mit einer einfachen Erklärung in Schriftform auszuräumen.
F: Mein Antrag wurde wegen fehlendem Sachbescheidungsinteresse abgelehnt. Was nun?
F: Hallo Ihr Lieben, schon wieder...mmmh wir hatten denen schon geschrieben, aß wir KEINE andere Staatsangehörigkeit, als die festzustellende besitzen, allerdings schreibt uns nun jemand, daß
die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ( komischerweise steht da auch nicht nach RuStaG) nicht in Betracht kommt, solange wir Keine Kopie der Ausweispapiere zum Nachweis der Identität schicken und ebenfalls eine behördliche Bescheinigung mit welcher Staatsangehörigkeit wir uns in Frankreich aufhalten. eine persönliche Erklarung würde nicht reichen, schreibt uns.... wir sind dadurch ziemlich ratlos....LG
F: Hallo Ihr Lieben, Schreiben erhalten, die wollen unbedingt eine Kopie meiner Ausweispapiere zum Nachweis der Indentität.. will aber KEIne Kopie mitsnden, wahrscheinlich lande ich wohl dann u. U. im StAG und nicht nach Abstammung im RuStAG
kann ich hier auch irgendeinen anderen Ausweis senden ? es geht doch hier nur um
ein Bild, den Familiennamen, Vornamen und Geburtsdatum denke ich.. dies gibs doch alles auch auf anderen AUsweisen !? habt Ihr eine Idee.. danke vorab für Eure Hilfe..LG
A: Sie können denen ja schreiben, dass Sie sich bei Abholung mit der jur. Person Identisch machen. Dazu gehört ein Dokument der jur. Person nicht in die Unterlagen der nat. Person. Der Aufforderung kann der Antragsteller(nat. Person) mangels Dokumente nicht nachkommen.
F: ...hallo ich noch einmal: die Kopie des Personalausweises will der SB für den Antrag des Staatsangehörigkeitsausweises haben. Bis vor dem 15.07.2017 konnte man ja noch argumentieren, dass dies nicht erlaubt ist, jetzt geht das wohl nicht mehr. Zudem: die juristische Person kann man ja auch nutzen, sofern sie einem dienlich ist (Bankkonto z.B; ganz ohne die jP gehts ja in der BRD nicht... bin ja eh nur Begünstigter oder Verfügungsberechtigter) und deshalb muss man ja nicht gleich wollen, dass dieser Personalausweis in den Dienststuben auch überall in Kopieform rumliegt, oder?
A: Die Argumentationsgrundlage ist in der 1. Antwort drin!!! Die Frage ist doch welche Person stellt den Antrag? Ist diese Person in Besitz eines Personalausweises? Wieso soll also die nat. Person einen Ausweis der jur. Person vorlegen.
F: Wie gehe ich vor, wenn der Antrag abgelehnt werden soll, aufgrund eines Gerichtsurteils des VG Schleswig, 11.01.2017 - 9 A 227/16 und VG Potsdam, 14.03.2016 - VG 8 K 4832/15. Ich werde zur Stellungnahme aufgefordert gem. § 28 VwVfG NRW. Wie begründe ich meine Überzeugung, dass meine Staatsangehörigkeit festzustellen ist?! Vielen Dank
F: Wenn der erste Antrag abgelehnt worden ist und der zweite angeblich nicht eingegangen ist (obwohl ich ihn vor einen halben jahr eingereicht habe). Was kann ich tun ? Die zuständige Ausländerbehörde blockt komplett.
F: Mein Landratsamt hat mir mitgeteilt:
Zitat: Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Prüfung nach den Vorschriften des RuStAG nicht möglich ist, da dieses Gesetz in der Bumndesrepublik Deutschland keine Gültigkeit mehr besitzt.
Ferner merkt das Landratsamt an, dass es neben der deutschen Staatsangehörigkeit die Staatsangehörigkeit und den Wohnsitzstaat "Württemberg" nicht mehr gibt.
Was antworte ich wegen der Ablehnung nach RuStAG?
A: Fragen Sie doch einfach mal nach, wo man die krude Rechtsaufassung(Rechtsgrundlage) für die Aussagen nachlesen kann. Man kann auch mal fragen, ob der SB der Reichsbürgerszene angehört. Er scheint ja die Gesetze der Bundesrepublik nicht anzuerkennen. Natürlich können Sie uns auch auf unserem TS3 Server besuchen.
F: 1993 bin ich im Rahmen meiner Approbation aufgefordert worden, den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen (10 Jahre gültig). 2016 hat ihn (nach RuStAG) mein Mann für sich, mich und unsere Töchter beantragt und ausgestellt bekommen. 2017 ist uns die Pflegeerlaubnis durchs Jugendamt allein wegen dem Antrag auf SA nicht erteilt worden. Das Landratsamt hatte 2016 alle RuStAG-Antragsteller an den Staatsschutz melden müssen und die führen uns jetzt als "Reichsbürger". Auch die, die es noch nicht wissen! Die erste Meldung an das JA, wir wären eventuell Reichsbürger, ging 2017 im Rahmen eines Antrags auf ein erweitertes Führungszeugnis für die Pflegeerlaubnis von der Gemeinde aus, weil die sich an den Antrag auf den GS 2016 "erinnerten". Der Datenschutzbeauftragte das Landes hat uns schriftlich bestätigt, dass das nicht rechtskonform war. Diverse Distanzierungserklärungen von der Reichsbürgerbewegung, Bitten um Anhörung, Beschwerde an die Regierung von ... (Aufsichtsbehörde des JA), Dienstaufsichtsbeschwerde an das Landratsamt und Petition an den Landtag, zwei Bitten unseres Anwaltes um Löschung des Reichsbürger-Eintrags an den Staatsschutz mit allen Belegen, die widerlegen, dass wir Reichsbürger sind, sind abgewiesen worden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die ich wegen der ethnischen Diskriminierung eingeschaltet habe, konnte uns nicht weiterhelfen, da sie keine Antwort vom Innenministerium erhält. Ich soll allein wegen des GS das Kindeswohl eines Kindes, das ich vor einer illegalen Inobhutnahme gerettet habe, gefährdet haben. Diese Kindeswohlgefährdung, allein wegen meines Status als "RuStAG-Deutsche" habe gerechtfertigt, dass man einem anderen JA berichten durfte, dass ich wegen "einer Meldung des Staatsschutzes" nicht als Pflegemutter in Frage komme. (Verleumdung zweimal behördlich bestätigt.) Die Staatsanwaltschaft hat eine vom Landeskriminalamt weitergeleitete Anfrage, ob es sich um Verleumdung oder politische Verdächtigung handelt, verneint. Die strukturell gereifte Sachbearbeiterin des Landratsamtes hat uns mehrfach bestätigt, dass der Antrag korrekt gelaufen sei. Wir könnten ihn auch nicht mehr zurückgeben, "weil man eine Staatsangehörigkeit nur dann zurückgeben kann, wenn man eine andere hat". Wir werden jetzt Verwaltungsklage erheben müssen. Dauer mindestens 19 Monate bis zur ersten Verhandlung. Meine Frage: Habt ihr noch irgendeine Idee? Nochmal Strafanzeige erstatten oder zivilrechtlich klagen? Hat das schon jemand versucht und wie war das Ergebnis? Wo gibt es Austauschmöglichkeiten? Warum greift die AfD das Thema nicht auf? Danke für Eure Arbeit.
F: Hallo, ich lebe in der Schweiz und habe über das Bundesverwaltungsamt in Köln den Staatsbürgerausweis beantragt, genau wie überall vorgegeben wird, mit Belegen meiner Abstammung bis vor 1913. Nun wurde mir die Ausstellung verweigert, weil der Ausweis angeblich nur ausgestellt wird, wenn die Staatsbürgerschaft angezweifelt wird, was bei mir aber nicht der Fall ist weil ich einen Pass habe. Eine Behörde könne nur bei einem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresse in Anspruch genommen werden. Ohne dies sei mein Anliegen sogar ein Missbrauch!Daher kann die Behörde die Amtshandlung (Ausstellung des Staatsbürgerausweises) verweigern, auch wenn an sich ein Anspruch besteht. Ich muss der Ablehnung nun Widersprechen und dafür einen Grund angeben, damit man mir die Ausstellung nicht weiterhin verweigert. Wie kann ich argumentieren?
A: Missbrauch ha ha, ich hau mich weg. Die Straftäter werden immer besser! Jetzt ist der Antragsteller schuld an ihrer Straftat.
GS TS3 Server
F: Hallo Miteinander, ich brauche eure Hilfe. Im Schreiben des Landratsamts das ich endlich nach einem Jahr hin und her erhalten habe , wird mein Antrag mangels Sachbescheidungsinteresse nicht beschieden. Ich müsste Nachweisen wer meine deutsche Staatsbürgerschaft anzweifelt.deshalb besteht kein Anlass meinen Antrag weiter zu bearbeiten . Was mach ich jetzt ? Aufgeben geht nicht . Danke für eure Hilfe .
F: HI Ihr Lieben.. leider ist es mir derzeit aus pers. Gründen nicht möglich auf den GS Server zurück zugreifen .. habt Ihr auch so zu meiner Frage unter "Behördenwillkür" einen Tipp für mich ?? ganz lieben Dank schon mal für Eure Bemühungen...
sorry für die Umstände ...
A: Nein, das ist uns nicht möglich. Denn hier liest der Besatzer mit. So ist es auch nicht möglich Musterschreiben zu veröffentlichen. Gerne Prüfen auch das Verständnis zum Inhalt der Musterschreiben und passen diese auf die Situation an.
F: HAllo Ihr Lieben. .Nachdem Euer Tipp mit der Fachaufsichtsbeschwerde leider auch nicht zum Erhalt des GS geführt hat, möchte ich gern wissen was ich nun überhaupt noch machen bzw. Schreiben könnte. Hatte alles ordnungsgemäß an Unterlagen hingeschickt, aber ich soll erst mal noch ne Kopie von meinem RP schicken und eine Übersetzung einer Wohnsitzbescheinigung ..und zu allem Übel ist mein Vorname in der Adresse auch falsch geschrieben. ..Ist sicher reine Willkür. ..Aber irgendwie wollen die mir den GS wohl nicht ausstellen. ..Gibt es noch Gesetze auf die ich mich berufen könnte.. Das Ganze läuft nun schon über ein Jahr und macht langsam mürbe.. Ich danke jetzt schon mal recht herzlich für Eure Antwort. ..schön dass es Euch gibt..
F: Hallo Ich habe den Gelben Schein . Aber die Behörden weigern sich ihn bei mir ein zu tragen. Gibt es da Gesetze oder was sie dazu zwingt es einzutragen.
A: Reichsbürger werden Sie nicht mit Gesetzen dazu überreden sich an Gesetze zu halten. Zur Sicherung ihres Arbeitsplatzes handeln sie lieber nach Dienstanweisungen und Handreichungen. Wenn Sie Ihre Forderung schriftlich dokumentiert haben, ist Ihre Aufgabe erfüllt. Alles andere ist Beschäftigungstherapie und Ablenkung. Fangen Sie an den GS zu leben.
F: Mahlzeit miteinander, danke für die Antworten. Unesre Verwaltung stellt den Staatsangehörigkeitsausweis nach StAG aus. Wir beziehen uns laut unserem Antrag auf RuStAG 1913, und reichen die Beglaubigten Urkunden mit ein. Das scheint die aber nicht daran zu hindern das ganze unter den Teppich zu kehren. Weil meine Bundestaatenangehörigkeit steht ja auf der Quittung ( Staatsangehörigkeitsausweis ) nicht explizit drauf. Woher können wir sicher sein das die es überhaupt machen? Danke.
F: Mir wurde ein Gerichtstermin wg. Waffenentzugs aufgedrückt. Der Presse entnehme ich, dass die Gerichte psychologisch aufrüsten. Bisher reichte die nachdrückliche Aufforderung zur Legitimation um den Richter zu verunsichern. Reicht das heute auch noch? Für einen Tip wäre ich dankbar!
A: Nein, aber Tipps können wir hier nicht ausplaudern.
GS TS3 Server
30.04.2018
Hausdurchsuchung
F: Hallo,
eine ganz wichtige Frage: wie verhält sich ein souveräner Gelbscheiträger nach dem Rechtskreis von 1913 wenn bei ihm aufgrund einer Denunziation wg.Sozialhilfebetrugs(Falsche Verdächtigung)eine Hausdurchsuchung durchgeführt werden soll?(Hausdurchsuchung ist eine enorme seelische Erschütterung) Kann dies auch aufgrund des Artikels 5 Personalstatut des EGBGB verhindert werden?
Wie würdes ihr argumentieren?
A: Bei vermuteten Straftaten werden die wieder nach EGBGB Art. 6(ordere Public) zuständig. Sie können nur immer wieder Klarstellen welche Person sie vor sich haben und sich nicht mit Herr anreden lassen.
F: Habe heute die Vollauskunft aus dem Melderegister erhalten. Glaubhaftmachung des GS vorhanden, bei Personaldokumente ist nur der Reisepass aufgeführt, - soweit so gut. Allerdings steht das Dienstsiegel auf dem Kopf, die Unterschrift des SB ragt dort hinein. Es dürfte ein Siegelbruch und somit dieses Dokument ungültig sein. Will reklamieren, finde aber im Netz nicht die betreffenden Formvorgaben für solche "amtlichen" Dokumente. Worauf (gültige Gesetze - Verordnungen)kann ich mich da beziehen bzw. womit den SB "festnageln"? Viele Dank (!)
A: Das ist wohl verschenkte Liebesmühe oder Energieverschwendung. Gültig wird hier gar nichts, maximal geltend. Für geltend ist Ihr Dokument vollkommen in Ordnung.
F: Hallo, ich moechte kurz anmerken, dass ich in Thailand wohne und somit meinen Antrag direkt beim Bundesverwaltungsamt vor mehr als einem Jahr eingereicht habe. Dieser Antrag wurde jetzt Abgelehnt.
Man begruendet die Ablehnung damit, dass ich in meinem Antrag angeblich angab, neben der Deutschen Staatsangehoerigkeit durch Abstammung nach RuStAG auch die Preussische Staatsangehoerigkeit zu besitzen. Das ist nicht richtig, ich schrieb lediglich Kgr. Preussen und sonst nix.
Weiterhin begruendet man die Ablehnung damit, dass man einen Staatsangehoerigenausweis nur dann benoetigt, wenn der Besitz dieser angezweifelt wird oder ein urkundlicher Nachweis ueber deren Bestehen von einer deutschen- oder
auslaendischen Behoerde verlangt wird.
Ansonsten wird die deutsche Staatsangehoerigkeit in der Regel mit einem Personalausweis oder Reisepass der Bundesrepublick Deutschland glaubhaft gemacht.
Weiterhin fehlt meinem Begehren ein schutzwuerdiges Sachbescheidungsinteresse.
Dann werden in der Ablehnung noch einige Aktenzeichen von Einzelfallurteilen von
Verwaltungsgerichten aufgefuehrt.
Es wird darauf hingewiesen, dass ich im Besitz eines gueltigen Deutschen Reisepasses sei und somit keine Beweggruende fuer die Beantragung eines Staatsangehoerigkeitsausweises ersichlich sei.
F: Hallo, komme gerade vom Rathaus wollte meinen Personalausweis abgeben ( zweiter Versuch :-) ) die Sachbearbeiterin hat sich zur verstärkung doch tatsächlich den Bürgermeister geholt. Ich habe anhand der Gesetze argumentiert, und auf die Fehler Sachlich und ruhig hingewiesen. Der Hammer, das sei meine Rechtsauffassung den Perso wollten sie zwar einbehalten, jedoch ohne mir daß zu quittieren. Und auch ohne es in meiner Vollauskunft zu ändern. Was könnte ich noch tun? Danke
A: Lesen Sie erstmal den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes. Natürlich sollten Sie auch den Standartsatz(Rechtsaufassung) argumentieren können. Die Straftäter sind mittlerweile alle geschult. Denken Sie doch mal in Ruhe über begangene Straftaten nach.
F: Hallo,
habe meinen gelben Schein erhalten. Mein Name wurde folgendermassen geschrieben
Max MUSTERMANN
habe gehört, dass diese Form nicht korreckt ist?
A: Ja das ist nicht korrekt. Besuchen Sie uns zur Klärung auf unserem TS3 Server.
TS3 GS Server
F: Hallo,
Ich lebe seit 15j im Ausland und mir wurde jetzt schriftlich der vor 9 mon beantragte Staatsangehörigkeitsausweis mit der bekannten Erklärung verweigert.
Meine Frau hat diesen ohne Probleme bekommen, alles halt 1J früher.
Ich habe mich umfänglich informiert, der unfreundliche Sachbearbeiter lässt sich auf ein klärendes Gespräch erst garnicht ein und verweist nur aufs Widerspruchsrecht.
Aufgrund meiner Recherche scheint der Zug abgefahren?!
F: Ich wurde 1967 von einer Deutschen an Kindes statt adoptiert. Meine biologische Mutter war jedoch auch Deutsche....jetzt verlangt das Amt für den gelben Schein die Abstammung de4 biologischen Mutter, obwohl die Adoption diese ja aufhebt,oder?
Wie kann ich nun erreichen, daß ich nach Rustag registriert werde und nich5 nach dem Nazigesetz?
Kann man den Estaschein, falls dort nicht Abstammung Rustag eingetragen is später korrigieren lassen?
Vielen herzlichen Dank
A: Als erstes gibt es keine NAZI Staatsangehörigkeit. Und wenn die deutsche Staatsangehörigkeit die Nazistaatsangehörigkeit ist, dann haben diese alle nach §40a des StAG. Eigentlich geht es nach dem Adoptivvater. Es sei denn das Amt weiß mehr und bemüht sich sauber zu arbeiten. Also sollten Sie die nötigen Urkunden besorgen. Für Straftaten der Bediensteten können Sie nicht herangezogen werden.