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Fragen und Antworten

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09.02.2018
GelberSchein
F: HILFE!!!

A: Ablehnungsbescheid? WERDE AKTIV!


06.02.2018
Ralf
F: Hab meinen Antrag auf Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit gestellt.Haben meinen Antrag angenommen mit den Kopien und mir dann gesagt das der Schein ohne Begründung(von einer Behörde) nicht mehr ausgestellt wird.Was kann ich da jetzt dagegen tun?

A: Erstmal nach der Rechtsgrundlage für das Handeln fragen.


03.02.2018
Neugierig
F: Hallo, kurze Frage. Muss man bei dem Beschwerde Schreiben nach Straßburg(Strasbourg), den Leiter und den SB der "Behörde" die den Antrag zur Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit abgelehnt haben unbedingt mit aufführen? Oder reicht es wenn der Verantwortliche Landrat/Bürgermeister, und die Anschrift der StAG Behörde in dem Schreiben nach Strasbourg aufgeführt sind?

A: TS3 GS Server


02.02.2018
Liberty Bell
F: Ja habe ich gemacht,am 05.01.18.Staatsangehörigkeitsausweis wurde am 18.12.17 ausgestellt.In der Auskunft vom 5 Januar stand es noch nicht drinnen,deswegen war ich heute da um ihnen mitzuteilen das"einzelne Daten unrichtig oder unvollständig sind"und ich diese heute unter Vorlage der Nachweise ergänz haben möchte.So wie die es auf der Auskunft auch verlangen.

A: Ich denke dazu ist alles gesagt.


02.02.2018
Liberty Bell
F: Ganz erlich ist mir das nicht klar,wenn das für die jr.Person so in Ordnung ist.Ein anderes mal hatte ich gefragt was nach Erhalt des GS in der Vollauskunft vermerkt sein sollte.Da war die Antwort Staatsangehörigkeit:deutsch,Glaubhaftmachung der dt.Staatsangehörigkeit sei dann der korekte Eintrag.

A: Die Staatsangehörigkeit deutsch bleibt natürlich auf der 1. Seite der Vollauskunft. Der Eintrag "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit durch Staatsangehörigkeitsausweis oder anderen Nachweis" befindet sich weiter hinten in der Vollauskunft. Als erstes sollten Sie sich die Vollauskunft nach §10 in Verbindung mit §9 BMG besorgen und prüfen ob der Eintrag überhaupt fehlt.


02.02.2018
Liberty Bell
F: Hi war heute auf dem Bürgeramt,um dort die Berichtigung der personenbezogenen Daten vornehmen zu lassen.Wurde mir wiedersprochen und Staatsangehörigkeit,deutsch sei korekt.Von einem Eintrag Glaubhaftmachung... wollten sie nichts wissen.Wie kann ich weiter verfahren um den Eintrag zu bekommen?

A: Selbstverständlich ist die Staatsangehörigkeit deutsch für die jur. Person richtig. Wir predigen aber hier auch ständig, alles schriftlich abzuhandeln. Straftaten der SB müssen dokumentiert werden. Ich hoffe da Ihnen jetzt klar ist was zu tun ist.


01.02.2018
Boog
F: Habe auf meinen Antrag Staatsangehörigkeitsausweis - Ableitung nach (Ru) StAG 1913 vom LA die Antwort erhalten, dass die Prüfung und Feststellung sich nach den Vorschriften (StAG) in seiner derzeit gültigen Fassung richten. Ich konnte einwandfrei beweisen, dass meine Vorfahren über mehrere Generationen (väterlicherseits) alles Deutsche waren. Den Antrag hat mir die Standesbeamtin auf unserer Gemeindeverwaltung ausgefüllt. Warum werden auf den Ämtern so unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Hat jemand eine/n Hinweis/Antwort darauf. Danke für Rückmeldungen.

A: Das StAG ist die Arbeitsgrundlage für den Bundesstaat BRvD. Erst im StAG führt der Weg ins RuStAG. Deswegen ist die Aussage vollkommen in Ordnung und auch jur. richtig. Lasst die SB ihre Arbeit machen.


30.01.2018
chris
F: Hallo ich habe meine Anlagen v zurück bekommen. Sie wollen das ich den ausweis meines vaters und Geburtsurkunde meines Urgroßvaters hinschicke. Von diesem war nur noch die sterbeurkunde zu bekommen. Was nun?

A: Teilen Sie dem SB mit, das Sie kein Zugriff auf Dokumente dritter haben und die Sterbeurkunde das einzige ist was Sie bekommen haben.


29.01.2018
Josef
F: Sehr geehrtes GS- Team ! Ich besitze seit 2017 den GS. Schreibweise sowohl im GS als auch im ESta-Register alles richtig. Da ich mich seit letzten Jahr und vor (!) dem GS von einer Sozialeinrichtung (ähnlich wie VDK) zur einer Teilerwerbsminderrente wegen Krankheit vertreten lasse, wollte ich Sie nun bitte fragen, ob ich dieser Sozialeinrichtung über meinen erworben GS informieren soll. Ich selber habe die Rentenversicherung bereits telefonisch über meinen neuen Status in Kenntnis gesetzt, aber die wollen davon nichts wissen und behandeln meinen Antrag weiter wie gewohnt. Was kann ich tun ? Vielen Dank für Ihre Hilfe.

A: TS3 GS Server


28.01.2018
Fred
F: Habe die selbe Absage wie crosserm bekommen. Müsste somit wohl widersprechen und weiss nicht genau wie begründen. Ausserdem ist auch ein Zahlungsbescheid von EUR18 aufgrund dessen, dass "(...) Sie haben somit weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem FAll gleichwohl zweifelhaft und kärungsbedürftig oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen erforderlich sein sollte, noch ist dies auch sonst nur ansatzweise ersichtlich. DA das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in ihrem Fall offensichtlich von niemanden angezweifelt wird, ist eine Antragstellung daher missbräuchlich. Ihrem Antrag steht ein fehlendes Sachbescheidsinteresse entgegen."

A: TS3 GS Server


27.01.2018
Claudia
F: Ich kann momentan NICHT in den TS, daher bitte euch hier um Antwort: Grüße Euch! Hier in München wurde der Antrag gar nich erst angenommen, sondern unter Rechtstäuschung zurückgeschickt. Kann man mit dem Ablehnungsbegründungswisch auch eine EU-Beschwerde einreichen oder brauch man dazu einen ablehnenden Widerspruchsbescheid? Danke vorab!

A: ja, allerdings nicht an die EU, sondern an den Europäischen Rat. Das Mittel der Wahl sollte das Fax sein. Qualifizierten Sendebericht bitte an rat@gelberschein.net.


27.01.2018
Arche1
F: Hallo zusammen, ich habe meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Dieser ist soweit richtig. ESTA - Auszug steht Geburt (Abstammung). Nachdem ich Akteneinsicht machen wollte sagte mir der Beamte per Schreiben, dass er den Termin abgesagt hat, er mir aber die Kopie der Akte mitgesendet hat. In dieser Kopie steht, dass er nur bis zu meinem Vater abgeleitet hat, der 1938 geboren wurde. Habe ihm dann n Brief gesendet und das zurück gewiesen (die Ableitung nicht den Schein) mit der Begründung, dass er wahrscheinlich aus Versehen einen Fehler gemacht hat, da im Antrag zur Feststellung aufgefordert wurde, bis zu meinem Großvater abzuleiten nach RuStAg. Nun kam ein Schreiben, dass das Verfahren erledigt ist, der Schein ausgestellt wurde, und dass man nach $ 30 StAG ausgestellt hat. Was nun, zurückgewiesen und hingewiesen auf die falsche Ableitung habe ich ja schon. Strafantrag stellen oder anderes? Ich danke Euch.

A: Selbstverständlich fangen die SB der BRvD mit dem StAG an. Insofern ist die Aussage richtig. Wenn der Ruf und Familienname richtig geschrieben ist auch alles richtig gelaufen. Sie haben alles Notwendige getan. Also nicht weiter aufhalten lassen und den GS leben. Der SB wird sich später dafür zu verantworten haben.


26.01.2018
crosserm
F: Sehr geehrte Damen und Herren, habe heute vom Landratsamt die Rückmeldung bekommen, dass das Verfahren (Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit) von Amts wegen ohne weitere Prüfung eingestellt wird. Die Begründung ist nahezu Wort wörtlich identisch mit dem Wortlaut des Beitrages von LeeWild vom 18.01.2018. Zitat: Sie haben am xx.xx.2017, eingegangen am xx.xx.2017 einen Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt. Das Verfahren wird von Amts wegen ohne weitere Prüfung eingestellt. Ein Staatsangehörigkeitsausweis ist nur dann erforderlich, wenn die deutsche Staatsangehörigkeit zweifelhaft ist und ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Sie haben vorliegend weder dargetan, weshalb die deutsche Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall zweifelhaft und klärungsbedürftig sein sollte, noch ist dies auch sonst ansatzweise ersichtlich. Sie sind als Kind deutscher Eltern auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland geboren, sind (soweit bekannt) im Melderegister als deutsch geführt und verfügen über Ausweispapiere der Bundesrepublik Deutschland. Mögliche Verlustgründe der deutschen Staatsangehörigkeit sind gleichfalls nicht ersichtlich und wurden nicht vorgetragen. Da das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit in Ihrem Fall offenkundig von niemanden bezweifelt wird, steht dem Antrag ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen. Das bloße Besitzinteresse an einem Staatsangehörigkeitsausweis begründet kein berechtigtes Interesse an dessen Ausstellung. In Fällen, in denen ein schutzwürdiges Interesse an der begehrten Amtshandlung nicht ersichtlich ist, ist die Behörde berechtigt, die Amtshandlung allein aus diesem Grunde zu verweigern. Das (schutzwürdige) Sachbescheidungsinteresse an der von Ihnen beantragten Amtshandlung ist vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozess erforderlichen allgemeinen Rechtsschutzbedürfnis. Diese besagt - vereinfacht gesagt - dass die Verwaltung nicht für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke missbräuchlich in Anspruch genommen werden kann (vgl. jüngst auch VG Potsdam, 14.03.2016 - VG 8 K 4823/15). Zudem wäre die von Ihnen begehrte, auf eine Norm aus dem Jahr 1913 beschränkte Prüfung per se unstatthaft. Jegliche Prüfungen des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit hat sich ergebnisoffen an den Vorgaben des geltenden StAG zu orientieren, das verschiedene Erwerbsgründe kennt. Sollten Sie gleichwohl weiterhin auf einer Entscheidung in dieser Angelegenheit bestehen und sich in Ihren Rechten verletzt fühlen, steht Ihnen der Klageweg zum Verwaltungsgericht Regensburg offen. Da Ihr Antrag vorliegend nicht förmlich entschieden wird, besteht für Sie dort unmittelbar die Möglichkeit einer Klageerhebung. Auf etwaige Kostenfolgen eines gerichtlichen Verfahrens zu Ihren Lasten wird der Vollständigkeit halber hingewiesen. Zitat Ende. Ist hier an dieser Stelle die Reise für mich am Ende? Mit freundlichen Grüßen crosserm

A: NEIN!!! GS TS3 Server


25.01.2018
Claudia
F: Grüße Euch! Hier in München wurde der Antrag gar nich erst angenommen, sondern unter Rechtstäuschung zurückgeschickt. Kann man mit dem Ablehnungsbegründungswisch auch eine EU-Beschwerde einreichen oder brauch man dazu einen ablehnenden Widerspruchsbescheid? Danke vorab!

A: GS TS3 Server


22.01.2018
drbaer
F: Mein Widerspruch wurde abgelehnt - ich kann jetzt klagen beim Verwaltungsgericht. Habt ihr inzwischen schon weitere Erfahrungen damit? Ich will die Klage jetzt einreichen.

A: Eine Klage ist Energieverschwendung.
GS TS3 Server


22.01.2018
Barbara
F: Guten Tag, ich habe Schwierigkeiten, vom Einwohnermeldeamt eine Vollauskunft zu bekommen.Sie tun so, als ob sie diesen Begriff gar nicht kennen und haben mir eine Meldebestätigung angedreht. Dabei gibt es doch den § 10 BMG mit der kostenfreien Selbstauskunft (da mir das nicht bekannt war, habe ich mich nicht darauf berufen). Bevor ich einen weiteren Gang zum Amt mache, gibt es hierzu Tipps und Erfahrungen? Vielen Dank für die Antwort.

A: Nicht immer ist denen das unter Vollauskunft bekannt. Genau so kann es aber auch Masche sein. Mit BMG §10 in Verbindung mit §9 sind Sie auf der sicheren Seite.


22.01.2018
Mahlow
F: Hab auf meine Ablehnung mangels Sachbescheibigungsinteresse eine Klage bei der EU-KOMMISSION eingereicht. Beklagte sind Minister Präsident Landrätin und Standesbeamtin im Ausländeramt. Dies habe ich den Personen auch per Email mitgeteilt. Was sind die erforderlichen Schritte jetzt?

A: TS3 GS Server


22.01.2018
Andreas
F: Hallo,ich habe Problem mit den Behörden Homburg Saar Saar Pfalz Kreis wegen der Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises, egal mit welchem Gesetzestext oder Urteil ich denen entgegen trete bekomme ich irgendwelche sinnlosen schreiben oder keine Antwort.

A: TS3 GS Server


20.01.2018
Mahatma Martha
F: Ich bin unterbrochen worden . . . Wie gehe ich vor, wenn der Antrag abgelehnt werden soll, aufgrund eines Gerichtsurteils des VG in Schleswig, AZ 9A227/16 vom 11.01.2017?! Ich werde zur Stellungnahme aufgefordert gem. § 28 HessVwVfG. Wie begründe ich meine Überzeugung, dass meine Staatsangehörigkeit festzustellen ist?! Lieben Dank im Voraus für einen Hinweis diesbezüglich.

A: TS3 GS Server


20.01.2018
Tauschermän
F: Hallo! Habe den gelben Schein beantragt nach RuSTAG 1913 beantragt und einen gelben Wisch ohne Ausstellungsgrund , Rechtsungültige Unterschrift mit i.A. , und einem um ca 90 Grad verdrehten Dienstsiegel ,meiner Ansicht nach Siegelbruch ,bekommen ! Mein 2 maliger Hinweis (kein Einspruch) darauf mit Verweis auf die gültige Rechtslage ist beim Verwaltungsamt Thüringen gelandet , was nicht beabsichtigt war . Darin bin ich natürlich vollkommen im Unrecht und soll meinen „Widerspruch“ überdenken ,was „bei der Kostenfestsetzung zu meinem Gunsten berücksichtigt“ wird . Das alles natürlich mit einer ungültigen (Paraphe) Unterschrift einer Sachbearbeiterin .Das scheint eine grassierende Krakheit zu sein das man von „Staatsbdiensteten“ keine gültige Unterschrift mehr bekommt ,die aber vom „Personal“ bei jeder Gelegenheit Rechtsgültig verlangt wird !Wie wäre hier die Empfehlung ? MfG Bodo

A: Nicht jede Unterschrift i.A. ist rechtswidrig. Wenn der Auftraggeber vermerkt ist, ist das in Ordnung. Also der Landrat oder der Oberbürgermeister im Auftrag ist in Ordnung. Es gibt in der BRvD keinen eigenverantwortlichen Beamten. Sie agieren alle im Handelsrecht.


18.01.2018
LeeWild
F: Mein Antrag wurde mit dieser Begründung zurück geschickt!! Feststellung der deutschen Staatsangehorigkeit Anlage: 1 Antrag Sehr geehrter Herr , den Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehorigkeit sende ich lhnen zuruck, da fur diesen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehorigkeit ein Sachbescheidungsinte- resse nicht ersichtlich ist Ein Staatsangehorigkeitsausweis wird grundsatzlich nur dann benotigt, wenn die deutsche Staatsangehorigkeit zweifelhaft ist oder ein urkundlicher Nachweis uber deren Bestehen von einer deutschen oder auslandischen offentlichen Stelle verlangt wird. Sie verfugen uber einen gultigen Pass. Weshalb die deutsche Staatsangehorigkeit gleichwohl zweifelhaft und kla- rungsbedurftig sein sollte oder ein urkundlicher Nachweis uber deren Bestehen notwendig offensichtlich von niemandem angezweifelt wird, ist eine Antragstellung daher missbrauchlich. Dem Antrag steht ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegen. Bei Fehlen eines schutzwurdigen Interesses ist die zur Entscheidung berufene Behorde zwar nicht verpflichtet, wohl aber berechtigt, die beantragte Amtshandlung allein aus diesem Grunde auch dann zu verweigern, wenn an sich ein Anspruch besteht (vgl. Urteil VG Potsdam vom 14. Marz 2016 VG8K-4832/15- juris Rdn. 16 m.w.N.; Beschluss VG Berlin vom 28.04.2017 -2 K 381.16-, juris) Mit freundlichen GruBen m Auftrag

A: TS3 GS Server


18.01.2018
Arnd aus Kaufbeuren
F: Habe heute, am 18.Januar 2018, meinen Staatsangehörigkeitsausweis bei der kreisfreien Stadt Kaufbeuren abgeholt. Dazu musste ich die 25,- Euro zahlen und auf 2 Zetteln ziemlich UNTEN unterschreiben, dass ich den Ausweis erhalten habe, obwohl nur 1-3 Sätze OBEN auf den Zetteln standen. Es ist mir erst hinterher gekommen, dass ich UNMITTELBAR UNTER den wenigen Sätzen hätte UNTERSCHREIBEN sollen, damit man diese Zettel NICHT im NACHHINEIN NOCH ERGÄNZEN oder AUSFÜLLEN kann. Was kann nun im schlimmsten Fall passieren?

A: Aus Straftaten einiger SB kann für Sie kein Nachteil entstehen. Für Sie ist nur wichtig den GS zu leben. In 2 bis 3 Monaten können Sie ja einmal Akteneinsicht nehmen.


17.01.2018
Zitronenfalter
F: Hallo zusammen. Ich hatte vor ein paar Tagen die Mail unten gesandt. Vielleicht ist sie untergegangen oder ich habe meine Fragen nicht klar genug gestellt. Deshalb schreibe ich heute noch einmal. Wie reagiere ich jetzt auf das ablehnende Schreiben? Frage ich nur nach der gesetzlichen Grundlage für das geforderte Sachbescheidungsinteresse? Oder muss ich wegen der weiteren von denen angeführten Paragraphen noch etwas beachten? Fühle mich da grad sehr unsicher. Vielen Dank und beste Grüße. Hallo und einen schönes Abend an das Team. Antrag vor 3 Wochen abgegeben (superfreundliche Behandlung, das ist nicht ironisch gemeint), heute schon Antwort bekommen. Kurz: „Sachbescheidungsinteresse begründen und mitteilen, für welche Verwirklichung oder Wahrung eines Rechts diese benötigt wird“. „Hochachtungsvoll“ (sehr schön) und im „Auftrag“ persönlich unterschrieben von der SB. Weitere Punkte des Schreibens: 1. „Sie beantragen gem. §30 Abs. 1 S. 1 StAG“. Ich hab gem. RuStAG beantragt. Muss ich die Dame korrigieren? 2. "Deutsche Staatsangehörigkeit durch Erteilung des gültige Perso etc. bereits glaubhaft gemacht" … mit Verweis auf PAuswG §9 Abs. 3 und PaßG §6 Abs. 2 (wie Fingerabdrücke???) 3. „Gem. § 82 Abs. 3 des Aufenthaltsgesetzes sind Sie auf die Folgen der Fristverletzung hinzuweisen“. Absatz 3 sagt: Der Ausländer soll auf seine Pflichten … (Ausländer??? Grad eben war ich doch noch unzweifelhaft vermuteter Deutscher?). Mit Verweisen auf Paragraphen zu Recht und Pflicht auf Integrationskurse, Pflicht zur Passüberlassung , Erhebung von Zugangsdaten für die Auswertung von telekommunikativen Endgeräten. Wow. Zu dem § hab ich hier bei euch noch nichts gelesen. 4. Im Falle meines Nichteinverständnisses Möglichkeit der Wertung des Schreibens als Anhörung gem. § 28 VwVfG-NRW. Klingt Ok. Vielen Dank im voraus für eure Hilfe.

A: 1. Ja, dass StAG ist der Ausgangspunkt für den SB.
2. Teso Urteil sagt es eindeutig, Der PA oder Pass ist kein Nachweis. Liegt hier Täuschung im Rechtsverkehr vor?
3. Hier wurde bestimmt vergessen den Textbaustein aus dem Text zu entfernen.
4. Wenn es sie Glücklich macht Landesrecht auf Bundesgesetze anzuwenden.


16.01.2018
Giovanni
F: Hallo, liebe Experten in Sachen Gelber Schein. Ich habe bei meiner Bezirksregierung die Haager Apostllie auf meinem Gelben Schein beantragt. Heute ist nun Der Schein wieder zurück gekommen. In meinem Antrag habe ich wohl die Niederlande als den ausländischen Staat angegeben, aber im ablehnenden Schreiben der Bezirksregierung steht "...dazu ist der ausländische Staat und der genaue Verwendungszweck der Urkunde anzugeben." Außerdem wird bei der Antragstellung eine Vorlage erwünscht. "Die Verwendung im Ausland ist in Zweifelsfällen bei der Antragstellung durch Vorlage geeigneter Nachweise glaubhaft zu machen" (vgl. Art. 26 Abs. 1 und 2 BayVwVfG) ???

A: TS3 GS Server


15.01.2018
Friedrich
F: Hallo liebes Team, die Scheinbehörde möchte mir eine Owig aufdrücken wegen verstoss gegen das Meldegesetz.Bin abgemeldet in das Vereinigte Königreich. Da ich noch ne Immobilie besitze muss diese auch gepflegt und verwaltet werden. Jetzt möchte ich denen schreiben das für mich auch keine Meldepflicht besteht nach Paragraph 2 des BMG bzw das die BRvD Rechtsnorm nicht greifen tut für Bundesstaatler Art 6 EGBGB. Kann ich noch damit argumentieren oder habt ihr nen besseren Vorschlag. Danke vorab

A: TS3 GS Server


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