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Fragen und Antworten

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10.03.2019
Marcus
F: Hallo zusammen. Zu meiner Frage, ich habe meinen Antrag nach RuSTAG korrekt Eingereicht. Nun habe ich ein Schreiben mit einer Ablehnung bekommen, mit der Begründung eines Fehlendes Sachinteresse, mir ist Bewusst das man mich hier abwimmeln will, nur wäre es nett wenn ich ein paar punkte für ein gegen Antrag bekommen könnte, was ich ihnen zurück schreiben könnte. Danke im voraus

A: TS3 GS Server


01.03.2019
Ehrhardt71
F: Danke für die große Hilfe und Erleuchtung durch eure Arbeit. Antrag entsprechend der Hilfen ausgefüllt und abgegeben.Nun kam ein Schreiben meiner Verwaltung LRA Ilm-Kreis mit einer angehängten --"Erklärung" Mir sind keine Tatsachen bekannt, die zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit geführt haben könnten.Ich habe keine fremde Staatsangehörigkeit auf Antrag erworben.-- Giebt es eine sachrichtige Beantwortung auf diese Falle?

A: TS3 GS Server


23.02.2019
Hanseat1958
F: Moin zusammen, ich war Heute zu einem Stammtisch "Gelber Schein". Dort wurde mir mitgeteilt, dass man den Antrag nicht mehr stellen kann, ohne einen wichtigen Grund, für den man unbedingt diesen Schein braucht. Bin jetzt völlig durcheinander. Schon wieder liegt ein Stein im Weg. Was mache ich nun? Gruß und danke.

A: Nicht abhalten lassen und den Antrag stellen.


23.02.2019
bini
F: hab gerade meine ablehnung bekommen, weil kein schutzwürdiges Interesse vorliegt. was kann ich noch tun?

A: TS3 GS Server


21.02.2019
Rheuwa
F: Entzug kleiner Waffenschein wegen Gelben Schein nach Rustag 1913 Liebe Mitstreiter, mir wurde der Kleine Waffenschein entzogen, da ich Besitzer eines Staatsangehörigkeitsausweises mit der Forderung nach Eintrag RuStag 1913 bin. Dem Eintrag kam man im GS natürlich nicht nach, worauf ich 2016 eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde eingereicht habe, ohne amtliche Reaktion natürlich. Es gibt verschiedene Urteile, das der Kleine Waffenschein aufgrund der Zuordnung einer Person zur Reichsbürgerschaft (Besitzer eines GS nach Rustag 1913) entzogen werden darf, nicht entzogen werden darf. Der Landrat der Polizeibehörde kann hier wohl nach Willkür auswählen, welche Rechtssprechung ihm gefällt?! Frage 1: wie sieht es mit einem erfolgreichen Einspruch für den Entzug des K.WS aus? Liegen Erfahrungen vor? (bin nie polizeilich auffällig geworden) Frage 2: obendrein, da ich eine Stellungsnahme/Einwand geschrieben habe (ohne Erfolg), verlangt die Behörde eine Verwaltungsgebühr von 140 Euro. Ist das rechtens? Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 26.40 Dor steht lediglich was zu den Kosten der Ausstellung eines Waffenscheins, nicht jedoch für den Entzug eines Waffescheins. Frechheit, der Steuerzahler darf auch noch zahlen, für Aktionen die er nicht angeregt hat Für Infos oder Erfahrungen bin ich dankbar. Danke und Gruss

A: TS3 GS Server


14.02.2019
Jörn
F: Der POLIZEI interessiert bei Ausweiskontrollen und derer Verlangen nicht die Bohne, wenn wir erklären, dass das PAuswG für uns nicht einschlägig ist. Das trifft auf jede andere Zetteslstube ebenso zu. Da könnte ja auch schlichtweg jeder kommen. Um derartige Situationen also zu vermeiden und auch nicht in die Treuhänderschaft zu geraten, kann man was also tun? Können die Daten zum GS POLIZEIintern abgerufen werden? Und gibt es so ein Abrufverfahren auch bei den Ausnahmegerichten und den anderen Zettelstuben??

A: Komisch die Erfahrung haben wir nicht. Leider lässt sich das hier nicht besprechen.
TS3 GS Server


06.02.2019
Corinna
F: Mein Antrag wurde abgelehnt. Diesen Bescheid habe ich per E-Post an register@gelberschein.net geschickt (am 04.02.19). Heute habe ich mir dann eine Meldebestätigung meiner Gemeinde abgeholt und eine EStA-Antrag nach Köln geschickt (so wie empfohlen). Trotzdem denke ich, dass ich alleine nicht so recht weiterkomme. Gibt es in meinem „Großraum 23...“ einen versierten Juristen, der mich ggf. unterstützt/den ich mit der Fortführung der Angelegenheit beauftragen kann? Ich danke für eine Rückmeldung. Liebe Grüße

A: TS3 GS Server


05.02.2019
Christina
F: Hallo zusammen.. zwei Dinge kurz... danke für den Tipp mit dem Brief an den E.R. allerdings ist hier die falsche Person angegeben zum Anschreiben... hat sich letztes Jahr geändert.. zur Info.. falls Ihr noch jemand den Tip gebt und manch einer vielleicht nicht recherchiert was oder wer das genau ist... und den guten Mann anschreibt, der nicht mehr im Amt ist.. ausserdem noch ne Frage.. man soll die Ablehnung mitschicken .. hab ich noch keine erhalten, es kommt ja auf nichts mehr ne Antwort vom BVA.. was soll ich denn da mitschicken dann ? Danke vorab und LG

A: TS3 GS Server


31.01.2019
Daniela
F: Hallo liebes GS-Team, mein Bekannter hat den Antrag bei der Stadt abgegeben, die leiten das weiter (geht bei uns, habe ich bei mir und meiner Tochter auch so gemacht). Nun kam ein Brief von der Behörde das der Antrag eingegangen sei. Weiter steht drin: "Die Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises ist nur möglich, wenn Sie nachweisen für welchen Zweck und für welche Behörde Sie den Staatsangehörigkeitsausweis benötigen. Erst nach Vorlage eines entsprechenden Nachweises kann eine Bearbeitung erfolgen. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass der Antrag nicht vollständig ausgefüllt wurde noch alle erforderlichen Unterlagen (z.B. Originale) vorliegen" 1. Seit wann muss man nachweisen für was man den Ausweis braucht? Das wäre mir neu! Zumal auf der Internetseite der Behörde beschrieben steht wie man den Ausweis beantragt und da steht nichts davon das man nachweisen muss wofür man den braucht! Was können wir da jetzt machen? 2. Der Antrag wurde genau so ausgefüllt wie bei uns und unsere waren korrekt und vollständig. 3. Die Originale wurden von der Stadt kopiert (es war der gleiche Mitarbeiter wie damals bei uns). Wozu dann Originale? Danke schon mal!

A: TS3 GS Server


30.01.2019
Mattis
F: danke für Antwort Liberty Bell. das hört liest sich sehr gut an, habe den GV auch an der Karre nur wo kann man anzeige erstatten Statsanwaltschaft oder Verwaltungsgericht?

A: Am besten per Fax am die Staatsanwaltschaft.


26.01.2019
Lyberty Bell
F: zu Mattis Schadensersatz oder Strafanzeige bringt also vor BRvD Gerichten nichts,aber die Dokumentation kann später für Abhilfe und Gerechtigkrit sorgen?

A: Strafantrag mit Strafverfolgung macht Sinn. Da der Richter bei der Einstellung nicht unterschreibt, bleibt das Verfahren offen. Somit gibt es keine Verjährungsfristen, dass erleichtert die Aufarbeitung.


26.01.2019
Mattis
F: Schadensersatzklage BGB 839 o 823 gegen eine Behörde. Welches Gericht kann man Klage einreichen!

A: Gericht 17 Ente Süß Sauer! Aber Spaß beiseite. Dokumentieren für später!!!


22.01.2019
Bär
F: Was bitte kann ich dagegen Unternehmen, dass mir das KVR München nach Abgabe ALLER erforderlichen Nachweise den gelben Schein verweigert mit dem Hinweis, meine Staatsangehörigkeit sei unstrittig , "es bestehen weder Zweifel noch benötigen Sie einen Staatsangehörigkeitsausweis fpr ein anderweitiges Verfahren."... Wie komme ich bestenfalls weiter? Ich kann und will und werde das nicht akzeptieren !

A: TS3 GS Server


22.01.2019
S. U.
F: Hallo, mein Großvater wurde unehelich geboren xx.xx.1932 und die Eheschließung meiner Urgroßeltern war xx.xx.1934. Ist es richtig, dass es abstammungsmäßig in diesem Fall bei meiner Urgroßmutter weiter geht, obwohl mein Großvater später den Familiennamen seines Vaters trug?

A: Das lässt sich aus den Infos schwer sagen. Auf den ersten Blick sieht es so aus, dass Sie über den Urgroßvater müssen.


19.01.2019
Michael
F: Ein frohes neues Jahr wünsche ich Allen! Ich habe bereits vor zwei Jahren in Paderborn meine "Ablehnung" mit dem üblichen geschwurbel bekommen (gäbe kein berechtigtes Interesse, bla, bla). Jetzt bin ich in den Kreis Höxter umgezogen. Macht es Sinn, erneut einen Antrag zu stellen?

A: Ja


16.01.2019
ize
F: Habe vom Regierungspräsidium Post bekommen, daß meine Zuverlässigkeit nach § 7 LuftSiG angezweifelt wird und einer erneuten Bewertung unterzogen werden muß, da ich als Reichsbürger eingestuft werde. Habe nur eine sehr kurze Frist für eine schriftliche Stellungnahme gesetzt bekommen und bitte deshalb um dringende Hilfe oder evtl. Adresse eines dafür kompetenten Rechtsanwalts - es geht um meinen Job !

A: TS3 GS Server

Vielleicht kann man diesen Ize den Anwalt Dr. Hans Scholzen in Düsseldorf empfehlen.


16.01.2019
Frank
F: ..ja das ist einleuchtend, was ihr schreibt, aber die Meldestube WILL diese Ausweiskopie oder jetzt Ablichtung genannt. Wahrscheinlich können (oder WOLLEN) die ohne Antrag einer jur. Person den Feststellungsantrag nicht bearbeiten? Willkür von allen Seiten…

A: Aber dazu ist doch jetzt schon alles geschrieben. Es liegt an Ihnen ob Sie das durchgesetzt bekommen oder nicht. Am besten eignet sich dafür die Schriftform. Zumal der Antragsteller die geforderten Dokumente nicht besitzt. Vordern Sie die Rechtsgrundlage an!!!


16.01.2019
Frank
F: Zum 15.07.2017 hat man den „Kopien“ des Personalausweises den Namen „Ablichtung“ erteilt und das Kopieren der Kennkarten ist nun gaaaaaaaaanz rechtmäßig.(Quelle: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/ ) Eine Legitimierung vor Ort bei V o r l a g e der Kennkarte wollen die SB nicht akzeptieren. Welche Argumente fruchten und kann man anwenden, wenn man nicht damit einverstanden ist, dass die „Kopien“ (oder jetzt „Ablichtungen“) der Personalausweise den Akten zugeführt und dort abgespeichert werden?

A: Der Antragsteller ist die nat. Person und hat keine Dokumente mit den er/sie sich identifizieren kann. Zumal das Dokument schon den Unterlagen bei liegt(Geburtsurkunde). Eine Vermischung mit der jur. Person macht keinen Sinn. Die Frage nach der Rechtlichen Grundlage ist auch immer Hilfreich.


15.01.2019
Lucia
F: Mir wurde vom zuständigen Landratsamt die Annahme des Antrages verweigert, weil ich das nicht brauche und ihn nur mit einer Begründung abgeben könnte...

A: Lesen Sie den 1. Artikel unter Erprobtes und lassen Sie sich von den Straftätern nicht abschrecken.


15.01.2019
Lucia
F: Wollte zum Jahresanfang endlich meinen Antrag beim zuständigen Landratsamt abgeben. Das wurde mir verweigert, da Deutsche nur mit einer Begründung einen solchen Antrag auf Ausstellung des Ausweises abgeben dürfen...

A: So ist das mit Straftätern. Reichen Sie den Antrag Gerichtsverwertbar per Post ein. Lesen Sie den 1. Artikel unter Erprobtes.


12.01.2019
Marina
F: Hi Ihr Lieben.von Herzen ein gesundes neues Jahr Euch allen ..Keine Antwort auf unser viertes Schreiben erhalten. Benötige wieder die Hilfe von D. Wann kann ich ihn erreichen. LG Maria

A: Marina, das weißt Du doch ganz genau!!!


08.01.2019
Clouni
F: Hallo Ich habe meinen Atrag abgegeben und nach 3 Wochen wieder bekommen,allerdings unbearbeitet. Es gab ein Schreiben dazu ohne Unterschrift der Staatsangehörigkeitsbehörde. Darin steht das kein Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit besteht und es ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse gibt.Weiter das ich ja ein gültigen Personalausweis habe und so weiter. Wie geht es jetzt weiter?

A: TS3 GS Server


04.01.2019
Karl
F: Hallo Rechtschaffende, meine Mutter hat ihre Person unter der Berliner-Wohnsdresse meiner Person als Untermieterin (Wohnungsgeberbescheinigung) ordnungsgemäß hauptwohnsitzlich umgemeldet. Die andere Wohnung wurde als Zweitwohnsitz beibehalten. Das Bezirksamt hat keine Probleme gemacht und den FA bearbeitet. Abschließen geht das immer an den Senat, der den GS ausstellt, signiert, Nun, meint der Techert vom Senat dennoch, Berlin wäre nicht zuständig, da a) dem Bürgeramt kein vom Vermieter genehmigter Untermietvertrag vorgelegt wurde (was die gar nicht nachgefragt haben, es dies zudem auch laut Mieterbund/Mietergesetz bei nahen Verwandten nicht braucht (Wohnungsgeberbescheinigung) und zudem die Meldestelle dies auch sonst ja auch abgelehnt hätte). Er meint, daher es bestünde eine Scheinanmeldung. b) Techert hat natürlich entdeckt, daß in dem anderen Bundesland bereits der erste FA abgelehnt wurde wg. fehlendem schutzwürdigem Sachbescheidungsinteresses… blabla. Der Techert lehnt daher die Ausstellung des GS ab und sieht daher die Angelegenheit als erledigt an. Das ganze Schreiben ohne Überschrift/Betreff, ohne Rechtsfolgenbelehrung, ohne Rechtsgrundlagen, ohne alles. Meine Fragen: 1) Muß für die sog. Rechtskraft auch vom Senat einen sog. Ablehnungsbescheid mit Rechtsfolgenbelehrung erfolgen oder kann der Techert den FA einfach so, wie eben beschrieben, verweigern? Gibt’s ne Rechtsgrundlage dafür? 2) Kann der Senat den zweiten FA ablehnen, nur weil früher eine andere Zuständigkeit den ersten Antrag (rechtswidrig) abgelehnt hat? 3) Tips, was man bzgl. der fälschlich unterstellten Scheinanmeldung gegenhalten kann? (Die Person ist ja auch seit Monaten hier in Berlin vor Ort, nur eben nicht der Mensch) Sonstige Tips? Wie soll ich jetzt vorgehen? BITTE darauf nur schriftlich antworten - ich kann derzeit aus technischen Gründen nicht den Teamspeak nutzen. Herzlichen Dank. Gesundes Neues Jahr!

A: 1. Auf einen Antrag muss ein Bescheid erfolgen.
2. Nein
3. Warum? Es gibt keinen Grund.
Eine Empfehlung wie weiter können wir hier nicht abgeben. Sonnst wäre die Tür gleich wieder zu.


03.01.2019
Wolfgang Hermann
F: Welche Unterlagen bzw. Bescheinigungen braucht man für den "gelben Schein" ??? Hallo Deutsche,und die es werden wollen. Ich habe heute meine kompletten Unterlagen im Original und als Kopie in das Ausländeramt der Stadt persönlich übergeben. Der SB (Sachbearbeiter) fragte mich nach meinem Interesse an dem gelben Schein. Er sagte, dass in Bla Bla so etwas (Antrag auf Feststellung ...) nicht bearbeitet werde. Es gibt da eine Anordnung. Ich fragte nach, ob es sich um eine Anordnung oder Empfehlung handelt. Er sagte daraufhin Empfehlung. Jetzt brauche ich einen schlüssigen Nachweis an meinem Interesse: Wer kann es mir rechtskräftig formulieren? LG an alle !!!

A: Einen Nachweis für eine Empfehlung? Da hätten Sie ihn fragen sollen, wer für das Umsetzen der Empfehlung grade steht und ob es bei ihnen nicht mehr nach der geltenden Gesetzgebung geht. Ihre Frage haben wir eingekürzt.

TS3 GS Server


01.01.2019
Michael
F: Ein frohes neues Jahr, trotz der nicht gerade einfachen Zeit für uns Deutsche, wünsche ich allen! Ich hatte bereits in einer Gemeinde einen Antrag mit entsprechenden Belegen eingereicht, der, wie offensichtlich meistens, abgelehnt wurde, mangels schutzwürdigem Interesse - bla-bla. Nun bin ich umgezogen in einen anderen Kreis. Macht es Sinn, erneut einen Antrag zu stellen, oder ist es im eigenlichen "Pille-Palle"?

A: Ja, das sollen Sie auf alle Fälle probieren.


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