F: Einen Sonnigen an die gruppe ????
gibt es leute aus der nähe von lippstadt hier die uns evtl. Behilflich sein könnten, wie so viele haben auch wir als Familie nur probleme mit den werten damen und herren hinter den schreibtischen, wenn wir den Antrag nur Abgeben möchten wird er erst garnicht angenommen oder versucht auseinander zu rupfen und wir wie alle anderen werden behandelt als wären wir schwerstkriminelle die sich im wald vor na feuereule treffen um zu tanzen.
Leider bin ich erst vor ein paar monaten auf den gs gekommen und bin daher leider nur mit halbwissen was die gesetzeslage angeht bewandert und stehe noch ziemlich auf dem schlauch.
kann uns hier jemand helfen ?
29.09.2017
nach 3 Monaten?
F: Hallo,
ich habe meinen FA Ende Juni eingereicht. Abgesehen von einem Forderungsbrief 2 Wochen später ohne Nennung von Rechtsgrundlagen und ohne Nachreichung dessen trotz meiner Aufforderung habe ich von denen seitdem nichts mehr gehört.
Sollte ich nun mal darauf drängen, daß eine Bearbeitung/Ausstellung/Entscheidung gefällt wird? Wie wäre die Reihenfolge des Vorgehens? Erst nachfragen, dann Beschwerde, dann Untätigkeitsklage? Wißt ihr, nach welcher Zeit man eine Untätigkeitsklage einreichen kann und zudem wo?
Danke!
Wünsche ein schönes Wochenende!
A: Es wird aller höchste Zeit für eine Sachstandsanfrage!!!
F: Guten Tag, auch wir hatten anfangs Probleme den grünen Reisepass zu bekommen. Wir erzählten der Dame im Bürgerbüro, dass wir am nächsten Tag mit PKW nach Russland wollte. Das akzeptierte sie nicht. Sie wollte unbedingt Reisenachweise (Tickets, Rechnungen und Kontoauszüge über Hotelrechnungen, Taxi, Bahn ...). Das konnten wir nicht und somit mussten wir wieder nach Hause und 2 Flugtickets nach St. Petersburg kaufen und die beim Bürgerbüro vorzeigen. Erst dann haben wir den grünen Pass bekommen. Nun zu meinem Problem: Das Geburtsstandesamt meines Vaters weigert sich, mir eine beglaubigte Ablichtung/Abschrift aus dem Geburtenbuch über meinen Vater zu zusenden. Begründung: Das Standesamt wäre erst seit 2008 nach Zusammenschluss mehrerer Standesämter zu einem privat-kommerziellen Verbansstandesamt (das alte Standesamt wurde 2008 sowie auch in den Nachbargemeinden völkerrechtswidrig abgeschaltet) gegründet worden und besitzt nicht über die ausreichenden Rechte, um Beglaubigungen aus dem Geburtenbuch vorzunehmen. Die Standesbeamtin hat mir jetzt eine unbeglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch mitgegeben und zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister (als Nachfolgeregister), da die alten Geburtenbücher angeblich alle digitalisiert wurden. Kann das sein? Bin ich korrekt behandelt worden? MfG Heinz
A: Wenn die Urkunden vom Standesamt einen Stempel haben, reicht eine Kopie für die Beantragung.
F: Hallo. Ich habe mal eine Frage zu den Leuten mit abgelehnten Anträgen wegen eines angeblich fehlenden Sachbescheidungsinteresses. Mir ist nämlich jetzt Ähnliches passiert. Wie kann es sein, dass bei ca. 95% der Antragssteller, inkl. meiner Einer, die Anträge quasi ohne Begründung (fehlendes Sachbescheidungsinteresse ist völliger Nonsens) abgelehnt wird und bei ca. 5% der Antragsteller nicht danach gefragt wird und die den Schein problemlos bekommen? Es müssen ja unterschiedliche Voraussetzungen unter den Antragsstellern bestehen, oder? Ist es vielleicht sinnvoll, seinen Personalausweis noch V O R der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises zurückzugeben, weil dieser mich evtl. bei der Antragstellung schlechter stellt? Ich finde, dass es eine erhebliche Frechheit der Sachbearbeiterin ist, dass sie mir in dem Ablehnungsescheid sogar Recht einräumt und sogar bestätigt, dass ich einen Anspruch habe, meine Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. Sie würde es sogar begrüßen, wenn ich gegen die Ausländerbehörde vor das Verwaltungsgericht ziehe. Wie frech ist denn sowas? Die wissen doch von vornherein, dass ich wir kein Recht zugesprochen bekommen, sonst würden die doch nicht das Verwaltungsgericht empfehlen? LG
A: Es liegt nicht an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Antragsteller, sondern an der kriminellen Energie des Landrates und seiner Willfährigen Erfüllungsgehilfen. Irgendwelche Spielchen mit Ausweisdokumenten helfen dagegen auch nicht. Es sind und bleiben Straftäter. Grundrechteverletzung mit Hinweis auf Verwaltungsgericht ist auch lustig und sie nennen uns Reichsbürger. Selbstreflektion ist also nicht ihr Ding. Wenn Sie Hilfe brauchen besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.
F: Hallo, liebe Leute.
Mein sorgfältig ausgefüllter Antrag wurde inkl. Kopien aller relevanten Urkunden (per "Einwurf unter Zeugen", zusätzlich auch per Fax) an die Leitung der zuständigen Stelle eingereicht...drei Monate verstrichen...Sodann wurde ein Schreiben zur Erkundigung nach dem Bearbeitungsstand (per Einwurfeinschreiben) mit der Bitte um Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gesandt. Diese Frist ist nun auch vorbei - es sieht danach aus, dass der "Antrag" einfach ignoriert wird. Welchen Rat könnt Ihr mir geben..?
F: Hallo, ich habe bereits den Antrag fertig ausgefüllt und auch schon die Personenstandsurkunden bekommen. Jetzt habe ich eine Frage bezüglich des Reisepasses, den ich jetzt als nächstes beantragen werde. Seit März 2017 wird ein neues Reisepass-Modell, genannt: ePass 3.0, ausgestellt. Leider gibt es bei den neuen roten Reisepässen ein erhebliches juristisches Problem. Ich habe vom Bundesministerium des Innern auf Anfrage beim Bürgerservice heute ein Schreiben erhalten, dass die neuen roten Reisepässe, die seit März 2017 ausgegeben werden, im Gegensatz zu den alten Reisepässen (bis März 2017) NICHT mehr dem geltenden Paßgesetz vom 19. April 1986 entsprechen. Die neuen roten, Reisepässe (Marketing-Begriff: ePass 3.0) werden bei Ausstellung NICHT mehr von der zuständigen Passbehörde (Einwohnermeldeamt) unterschrieben und auch nicht gesiegelt. Damit werden seit März 2017 erstmals komplett ungültige Pässe ausgegeben, die nicht einmal mehr mit Besatzungsrecht vereinbar sind. Auf Nachfrage erhielt ich vom BMI die Antwort, dass ausschließlich Kinderreisepässe (für Kinder unter 12 J.) und vorläufige Reisepässe gültige Ausweisdokumente im Sinne des Paßgesetzes darstellen. Meine Frage dazu: Wie kommt man ohne Weiteres an einen grünen Reisepass heran? Die Passbehörden verweigern heutzutage die Ausstellung von grünen Reisepässen, selbst wenn man Flugtickets und Schreiben des Reiseveranstalters vorweist. Die wollen mir ständig immer nur den ungültigen Express-Pass andrehen und liefern keine Begründung für die Passversagung. Was kann ich da tun?
A: Es ist schwer gegen Willfährige Erfüllungsgehilfen, die Handlungsempfehlungen als Dienstanweisung werten, etwas zu unternehmen. Das was bleibt ist ihnen ihre Dienstakte zu füllen. Es darf hinterher nicht die Möglichkeit der Ausrede geben.
F: Liebes Team,
meine Meldebehörde will mir keine "erweiterte" Meldebscheinigung aushändigen?
Darf die dass überhaupt?
eine einfache würde ich bekommen?
Was soll das?
A: Ja, es scheinen immer mehr Straftäter in der Besatzerverwaltung zu geben. Handlungsempfehlungen ersetzen immer häufiger Gesetze. Sie bezeichnen uns aber als Reichsbürger.
22.09.2017
Sach Interesse
F: Hi,
auch bei mir möchte der SB aus mangelndem Sachbescheidungsinteresse meine FA ablehnen. Zusätzliche Argumente hat er mit Urteilen des BVerwGE und OVG angeführt –
Zitat: „Bei einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist die Behörde berechtigt, die beantragte Amtshandlung zu verweigern, auch wenn „an sich“ ein Anspruch besteht“
( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.März 1973 - IV C 49.71-, BVerwGE 42, 115 ff. = juris Rdnr. 14 m.w.N. und vom 17. Oktober 1989 – 1 C 18.87 – BverwGE 84, 11 ff. = juris RDnr 13 sowie Beschluß vom 30 Juni 2004 – 7B 92.03 -, a.a.O. = juris RDnr 24; OVG Verlin-Brandenburg, Urteil vom 24.Oktober 2013 – OVG 12B 42.11 -, juris RDnr. 19; Kopp/Ramsauer VwVFG Kommentar, 16 Auflage 2015, § 22 Rdnrn. 77 ff. m.w.N. Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG Kommentar, 9.Auflage 2010, § 22 Rdnr. 24; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg), Verwaltungsrecht Handkommentar, 4.Auflage 2016, § 22 VwVfG Rdnr. 49; Wittreck, BayVBl. 2004, 193 ff.)
WOMIT kann ich die zurückwiesen?
Herzlichen Dank
F: Heute die Bestätigung dass der Antrag am 21.08. eingegangen ist,
Ich solle doch bitte vorbei kommen Personalausweis und eine Kopie sowie eine aktuelle erweiterte
Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mitbringen.
Den Person und die Kopie bekommen sie bestimmt nicht von mir, kann ich mich da auf Gesetze berufen?
Einen Protokollführer werde ich mitnehmen und die Bescheinigung können sie haben!
Nachgewiesen bin ich bis weit vor 1900, auf was kann ich mich aktuell noch gefasst machen?
Liebe Grüße und besten dank
F: Hi,habe auf Euer anraten dem SB einen Brief geschrieben und eine Frist gesetzt mit Androhung einer Strafanzeige wegen StGB §336.Leider nur wider ausweichen des SB.
Sollte ich jetzt die Worte in die Tat umsetzten?
F: Liebes Team,
ich weiß, daß die Sozialleistungsträger gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten gemäß § 13 SGB I (Aufklärung), § 14 SGB I (Beratung) § 15 SGB I (Auskunft) haben. Als die Behörden bei konkreten Fragen rumeierten, habe ich mal darauf hingewiesen und bekam dann prompt die Antwort, die ich haben wollte.
KENNT ihr solche Paragraphen gleichen Inhaltes, die für ALLE Behörden gelten, auch für die unseres Themas? Ich wollte z.B. mal den Namen des FachbereichsLEITERs wissen – den hat man mir aber nicht gegeben. Habt ihr da noch eine Idee? Hat man zudem Anspruch auf den VOLLEN Namen, also mit Vornamen?
Danke!
A: Bei Ihnen schützen also Willfährige Erfüllungsgehilfen die Straftäter. Das scheint eine ganz besondere Beziehung zu sein. Eine Schlagfertige Antwort wäre die schnelle 1. Hilfe gewesen(Oh ich bin hier wohl beim Geheimdienst). Hilfe finden Sie im Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG).
19.09.2017
Abwehr Ablehnung
F: Hallo,
ich hab nun ein Schreiben bekommen, indem mir wie scheinbar vielen Mitstreitern, mitgeteilt wurde, daß der FA abgelehnt werden soll. Parallel zu meiner kommenden sachlichen Antwort möchte ich gleichzeitig schon mal eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde sowie Strafanzeige/-antrag stellen, da ja bereits vor dem Ablehnung“bescheid“ Straftatbestände erfüllt worden sind wie Täuschung im Rechtsverkehr usw. IST dies sinnvoll oder sollte ich besser warten bis die Ablehnung von deren Seiten vollzogen worden ist? Ich tendiere deshalb auf ersteres, da ich mein FA ja nicht abgelehnt haben möchte und ich damit (hoffentlich) VOR deren Entscheidung Druck aufbauen möchte, so daß die ggf. doch nicht ablehnen. WAS meint ihr? Eure Erfahrung? Danke vorab!
A: Sie sollten abwarten bis der Ablehnungsbescheid da ist. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.
18.09.2017
Dave - Nachfrage
F: Sorry, habe die Frage(n) aus Versehen noch mal gestellt.
JEDOCH verstehe ich eure Antworten nicht so recht. Die BRD versucht ALLES, damit wir den GS nach RuStAG NICHT erhalten, handelt also vielfach kriminell. WIESO sollte man dann keine - nach euren Worten - Abkürzung nehmen? WIESO soll das KEINE Option sein? Ich finde man unterstützt das System damit nicht, sondern nutzt deren Spielregeln, um doch noch an sein Recht zu kommen, was einem legal kriminell vorenthalten wird. Da jetzt auf Moral zu pochen, finde ich selbst zerstörerisch. Oder wie meint ihr das genauer? Ihr betont doch selbst immer wider, daß wir es hier mit Kriminellen zu tun haben. Glaubt ihr denn, daß es selbst nach der Wahlfarce in 1 Woche immer noch möglich sein wird, den GS zu bekommen? Meine Hoffnung sinkt.
A: Es kann nicht unsere Aufgabe sein Straftaten noch zu unterstützen!!! Ausgedachte Sachendscheidungsinteresse fallen den Antragstellern regelmäßig auf die Füße. Die Wahl wird an dem derzeitigen Zustand nichts ändern.
F: Hi,
ich weiß, daß es keine Rechtsgrundlage für das oft verlangte schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse der „Behörden“ gibt.
a) Könnte man dennoch, um eine rechtswidrige Ablehnung zu vermeiden, deren „Wunsch“ nachkommen, indem man z.B. behauptet, daß man vorhat, ins Ausland überzusiedeln? Ich bin Deutscher gemäß RuStAG, meine Ehefrau jedoch gebürtige Russin. Wenn wir für meinen GS nun angäben, wir wollten in naher Zukunft nach Rußland gehen, würde dies funktionieren, d.h. wäre dies ein in deren Sinne berechtigter Grund, den die Straftäter nicht so einfach abbügeln könnten?
b) Wenn ja, wo liegen ggf. Fallstricke?
c) Wenn nicht, welche „Gründe“ kämen im System durch?
Besten Dank!
A: a) Nein, Abkürzungen sind für Deutsche keine Option. Wir sollten die Straftäter auch nicht noch unterstützen
b) Eine Nachfrage kann das Konstrukt zum Einsturz bringen.
c) Unterstützen wir nicht.
F: geplante Ablehnung!
Seid gegrüßt!
hab den FA im Juni abgeschickt, 1 Monat später kam ein Schreiben mit vielen unsinnigen, rechtswidrigen Nachforderungen wie z.B. DDR–Ausweis des Vaters u.a.. Habe deren Rechtsgrundlagen angefordert. Es kam nichts zurück, 2 Monate Ruhe. Jetzt kam ein Anhörungsschreiben da eine Ablehnung beabsichtigt ist!! Es war ein 1,5-seitiges Schreiben:
Deren Begründungen:
1) mit Perso oder Reispaß sei die deutsche Staatsangehörigkeit i.d.R. nachgewiesen (§1, §6 PAuswG, )
2) ein Staatsangehörigkeitsausweis wäre nur dann nötig, wenn die dt. StA. zweifelhaft wäre
3) da ich nicht dargelegt habe, warum meine dt. StA klärungsbedürftig sein soll, könnte daher eine Antragstellung mißbräuchlich sein und dem FA ein fehlendes Sachbescheidungsinteresse entgegenstehen (verweis: Urteil Potsdam vom 14.3.16 VG 8 K-4832/15)
4) Zitat: „Um eine mißbräuchliche Inanspruchnahme der Verwaltung für ersichtlich nutzlose oder unlautere Zwecke auszuschließen, ist anerkannt, daß vergleichbar mit dem im Verwaltungsprozeß erforderlichen allgemeinen Rechtschutzbedürfnis als Ausdruck eines allgemein ungeschriebenen Rechtsgrundsatzes auch im Verwaltungsverfahren vor Behörden ein Antrag nur zulässig ist, wenn der Antragsteller ein schutzwürdiges Sachbescheidungsinteresse an der von ihm beantragten Amtshandlung hat.“
5) Zitat: „Bei einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist die Behörde berechtigt, die beantragte Amtshandlung zu verweigern , auch wenn „an sich“ ein Anspruch besteht“
( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.März 1973 - IV C 49.71-, BVerwGE 42, 115 ff. = juris Rdnr. 14 m.w.N. und vom 17. Oktober 1989 – 1 C 18.87 – BverwGE 84, 11 ff. = juris RDnr 13 sowie Beschluß vom 30 Juni 2004 – 7B 92.03 -, a.a.O. = juris RDnr 24; OVG Verlin-Brandenburg, Urteil vom 24.Oktober 2013 – OVG 12B 42.11 -, juris RDnr. 19; Kopp/Ramsauer VwVFG Kommentar, 16 Auflage 2015, § 22 Rdnrn. 77 ff. m.w.N. Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG Kommentar, 9.Auflage 2010, § 22 Rdnr. 24; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg), Verwaltungsrecht Handkommentar, 4.Auflage 2016, § 22 VwVfG Rdnr. 49; Wittreck, BayVBl. 2004, 193 ff.)
Zu guter letzt haben die mir sogar die „Gelegenheit“ eingeräumt, den FA zurückzuziehen, natürlich kostenlos (!) und mir gleich auch noch das entsprechende Formular mitgeschickt. Prima!
Fragen:
A) WIE kann ich 1) bis 5) sachlich entkräften?
B) WIE kann ich die Verantwortlichen (Sachbearbeiter, Vorgesetzter, FBleiter, Behördenleiter usw.) für Ihre rechtswidrigen Versuche, mir meinen Anspruch vorzuenthalten persönlich haftbar machen?
BITTE nicht auf den GS Server verwiesen, da ich momentan keine Möglichkeit dazu habe.
Besten Dank vorab!
A: Leider ist das Thema zu komplex um das auf dieser Plattform abhandeln zu können. Natürlich liest der Feind hier auch mit. Aber das Sinnlose Geschwurbel der SB ist schon hoch interessant. Wenn Sie dabei Hilfe benötigen werden Sie an unserem TS3 GS Server nicht vorbei kommen.
F: Hi die SB wollte eine Melderegisterauskunft vom Tag meiner Geburt bis ich zweieinhalb Jahre alt war.Habe nun festgestellt das ich das erste mal gemeldet war an dem Tag bis zu dem die Auskunft sein soll.Vorher gab es keine Anmeldung über mich,lediglich meine Geburtsurkunde und vermerktest Datum.Das muss die SB aber schon gewusst haben weil sie den Zeitraum genau eingrenzen konnte.Jetzt hält sie mich schon seit Monaten hin damit.Was kann ich machen?
A: Das riecht nach Ablehnung wegen fehlender Mitwirkung. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.
F: Hallo,
ich war bei der Hamburg Behörde und wollte meinen Antrag stellen. Ich wurde informiert, dass sie mein Antrag (gerne auch auf Toilettenpapier!) annehmen, aber nicht bearbeiten würden. Für die Bearbeitung müsste ich eine berechtigtes Interesse haben wie z.B. eine Bewerbung ins Auswärtiges Amt vorhabe.
Leider habe ich ähnliches nicht auf Ihrer Seite gefunden. Können Sie mir bitte weiterhelfen?
Besten Dank!
F: Meine Geburtsurkunde in Saarlouis (neu,ältere werden nicht angenommen)läßt auf sich warten.Kann sonst bis Uropa 1853 alles belegen. Das Ausländer Amt Bayern will noch eine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt haben.Blatt 5 vom Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigenausweis (Stellungnahme der Gemeinde) Muß das sein? Ohne dem wird mein Antrag für GS nicht angenommen?
A: Das ist uns mit der Stellungnahme ist uns neu. Aber dem Einfallsreichtum der Willfährigen Erfüllungsgehilfen kennt keine Grenzen. Das StAG gibt dazu nichts herr.
F: Hallo, ea geht drum das ich vor rund einem Jahr den GS erhalten habe,
und danach prozedere-mäßig miit dem Musterschreiben, nen Wiedersprich auf
Falschaustellung eingelegt habe, und daa Ganze später vor dem Landrats"amt"
behandelt, wurde!
Jetzt habe ich nach 3 Monaten nach diesem der Ganze Fall geschlossen wurde,
erneut Akteneinsicht gefordert, in diesem ich mein Antrag F in beglaubigter Form
bekam, aber nebenbei hatte ich entdeckt, daß meine Meldung zum Esta, Kopie
Staatsangehörigkeitausweis und noch paar Papiere fehlen!
Ist dies möglich daß sie mich auf dem Esta gelöscht haben!?Geht dieses?
Will auch mal erneut nen EStA Auszug aus Köln anfordern!
A: Eigentlich ist das nicht möglich, aber Kontrolle ist angebracht.
F: habe soeben vom Landratsamt eine wiederholte Ablehnung erhalten...wie bitte geht es jetzt weiter? Könnt ihr mir überhaupt noch helfen?
F: guten Tag an die netten Helfer, die gestellt Frist zur Erteilung des gelben Scheines ist abgelaufen, wir haben keine Nachricht erhalten. Wo können wir die Belege über die postalische Zusendung eingeben? Mit freundlichem Gruß Hans Lang
F: Hallo zusammen.
Ich habe den GS beantragt, vom Sachbearbeiter einen Ablehnungsbescheid bekommen, fristgerecht bei der Landrätin Wiederspruch eingelegt und von dieser jetzt einen Bescheid bekommen in dem es heißt
1. Der o.g. Wiederspruch wird zurückgewiesen.
Gegen den Bescheid kann Klage vorm Verwaltungsgericht erhoben werden.
Macht das Sinn???
F: Mein Feststellungsantrag wird abgelehnt, da kein begründetes Interesse besteht. Meine schriftliche Begründung lautete:
bezogen auf ihr Schreiben vom 1.8.2017.
In unserem Gespräch ging es um die Feststellung meiner Staatsangehörigkeit, sie sprachen darauf hin, meine Person und bezüglich meines Personalausweises, das dort ja eine Staatsangehörigkeit drin stehe. Im Anhang finden Sie eine öffentliche Bildkopie einer Internetseite, die sich darauf bezieht das der Personalausweis sowie der Reisepass keine Nachweise sind bezüglich meine Staatsangehörigkeit/Nationalität. Laut ihre Aussage, im Schreiben das für mich also das gültige StAG zum Zeitpunkt meiner Geburt gilt. Somit wäre also das RuStAG in der Fassung vom 1970 gültig. Leider habe ich nur die Gesetzes Änderung vom 1974 gefunden. Im Anhang als PDF Datei. Da meine Eltern früh verstarben und Ich niemanden über meine Staatsangehörigkeit befragen kann und mein Wehrdienst auch bei der Bundeswehr absolvierte. (Dies aber auch kein Nachweis ist, sondern damals eine Bürgerliche Pflicht laut Grundgesetz.) Wenn ich aber die Abstammung zurück verfolge, die ihnen als Kopie vorliegen. Bin ich somit vom logischen denken her also ein Preuße und meine Eltern müssten mich nach Artikel 116(2) eingebürgert haben. Da eine, ja aus politischen Gründen (Adolf Hitler und dem Gleichstellungsgesetz von 1934) die Staatsangehörigkeit aus einem Bundesstaat entzogen wurde. Bezogen auf die Entnazifizierung im Artikel 139 GG hätte ich also von Deutschland als Preuße eingebürgert werden müssen. Es liegt mir keine Dokumentation vor, das diese Ableitung durch geführt wurde. Ich weiß auch nicht in wieweit mein Vater von dessen Vater eingebürgert wurde. Beides war ja damals dem Bundesstaat Preußen zugeordnet. Mir ist natürlich klar, in meiner Nachforschung der Geschichte, das ich als "Preuße und somit Deutscher Volksangehöriger bin." Das RuStAG was somit, für meine Person gültig ist und nicht das StAG. Da, wie ich ihnen nun mitgeteilt habe das RuStAG für mich zuständig ist und somit in der Gebühren Verordnung STAGebV die Austellung bzw Amtshandlung gebührenfrei ist, als Abkömmling nach GG116(2).
Mir liegt nun wirklich kein Behördlicher Nachweis vor über Abstammung (außer die Beglaubigte Heirats/Geburtsurkunden und dem Stammbuch meiner Eltern.) welche Staatsangehörigkeit ich nun verfüge, bzw. welchen Rechtstatus ich habe. Den laut EGBGB Artikel 5(1)....ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtstellung vor.
Vielleicht habt ihr eine Lösung??? Oder ist etwas faul in meinem Landkreis Mettmann.
A: Da ist noch einiges durcheinander. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.
30.08.2017
btpfeif@t-online.de
F: Antrag auf staatsangehörigkeitsausweis wurde abgelehnt wegen antragsinteresse nicht schlüssig vorgetragen
F: Gibt es Anwälte, die auf den Antrag für den gelben Schein spezialisiert sind und sich gegen die Behörden durchdrücken?
A: Nein, die wären sofort die Lizenz los.