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Fragen und Antworten

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18.10.2017
peterb.
F: Hey Leute, ich brauche mal eure Hilfe. Ich komme aus NRW und wollte gestern unsere Unterlagen beim Ressortleiter der Ausländerbehörde vom Kreis Recklinghausen abgeben. Ich war mit meiner Frau da, als Zeugin. Wir hatten einen Termin und als der Beamte sich die Unterlagen angeschaut hatte, sagte er uns, dass das die falschen Anträge sind und das es jetzt für NRW eigene Anträge gibt. http://www.kreis-re.de/dok/Formulare/32/Antrag_auf_Feststellung_dt_StA.pdf Es ist absolut nicht meine Art, mich einfach so abwimmeln zu lassen, aber er hat gesagt, dass die Anträge des BVA nur für im Ausland lebende Deutsche gedacht sind, dass NRW deshalb eigene Anträge hat und das aus diesem Grund auch nur diese Anträge bearbeitet werden würden. Klingt erst mal logisch und ich würde jetzt gerne wissen, ob sich mal jemand von euch diese Anträge anschauen könnte. Ich hätte natürlich auf die Annahme bestehen können, aber was nützt das, wenn sich nicht bearbeitet werden, da die Herrschaften ja ne gute Ausreden hätten, von wegen falsches Formular und so. Es wäre schön, wenn uns jemand helfen könnte, da das grade echt ne scheiß Situation ist und wir endlich die Anträge abgeben möchten. Falls alle Stricke reißen, wäre meine letzte Idee, dass wir uns in Polen anmelden. Und dann von dort aus die Anträge direkt zum BVA schicken. Aber das wäre ein riesen Aufwand und echt das letzte Mittel, was mir einfällt. Bitte helft uns und danke im voraus

A: Das Problem in NRW ist bekannt. Die dazugehörigen Fragen wären gewesen: Es gibt also Formvorschriften für Anträge? und Wo stehen die?

Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


17.10.2017
Sabine
F: Hallo, die Einbürgerungsbehörde verweigert mir den Eintrag "Geburt (Abstammung)". Ich habe eindeutig bis 1900 väterliche Seite abgeleitet. Wie gehe ich am besten vor?

A: Fach und Dienstaufsichtsbeschwerde ist dort wohl das Mittel der Wahl.


16.10.2017
Cyber
F: Widerspruch soll vor dem Kreisrechtsausschuss behandelt werden. Wiederspruch habe ich eingelegt, da der "GelbeSchein" nach StaG und nicht nach RustaG erging. Den Weg weiter gehen oder Klage vor dem EuGH einlegen? Kosten für den Kreisrechtsausschuss zwischen €@ 30 und € 1.000

A: TS3 GS Server


11.10.2017
Jürgen
F: Hallo zusammen, ich habe am 22.02.2017 meinen Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit/Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises gestellt. Leider waren meine Unterlagen unvollständig. Das Amt hat mich aufgefordert diese nachzureichen. Leider habe ich bis jetzt nicht alle geforderten Urkunden vorliegen. Heute erhielt ich wieder Post vom Landrat mit der Aufforderung die Dokumente bis zum 30.10.2017 nachzureichen. Zusätzlich wird in dem Schreiben folgendes aufgeführt: „Außerdem werden aufgrund aktueller Erlasslage zwischenzeitlich Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren bei meiner Behörde nur durchgeführt, wenn ersichtlich ist oder dargelegt wird, für welchen Zweck der Staatsangehörigkeitsausweis benötigt wird, d.h. warum zum Nachweis Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit gerade eine Staatangehörigkeitsausweis erforderlich ist oder auch nur nützlich ein könnte. Diese wäre zum Beispiel der Fall, wenn zweifelhaft ist, ob Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, wenn diese von öffentlichen Stellen bestritten wird oder ein urkundlicher Nachweis über deren Bestehen von einer deutschen oder ausländischen öffentlichen Stelle verlangt wird. Ich vermag in Ihrem Fall keinen Klärungsbedarf hinsichtlich Ihrer deutschen Staatsangehörigkeit und somit keine berechtigtes Interesse an der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit und der Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises zu erkennen. Aus den genannten Gründen beabsichtige ich, Ihren o.g. Antrag abzulehnen.“ Wie gehe ich weiter vor? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen.

A: TS3 GS Server


11.10.2017
PW
F: Habe auch das Thema "fehlendes Sachbescheidungsinteresse" mit Hinweis auf das Urteil des VG Potsdam vom 14.3.2016 VG BK 4892/15, mit der Aufforderung, Gründe zu nennen, warum die deusche Staatsangehörigkeit zweigelhaft, klärungsbedürftig, oder ein Nachweis über deren Bestehen erforderlich ist. Dies soll nach Möglichkeit belegt werden. Was wäre hier eine Empfehlung?

A: TS3 GS Server


11.10.2017
Mammutelfe
F: Hallo liebes GS Team...Mir wurde der GS "mangels Feststellungsinteresse" nach viel Ärger und langem Hin und Her verwehrt.Es halfen weder Widersprüche gegen die Ablehnung noch Musterschreiben Eurerseits für den Erhalt des GS. Eher hätten sich die Erfüllungsgehilfen auf der Kreisverwaltung die Hände abhacken lassen als den GS auszuhändigen.Ich würde einiges tun um aus diesem Korrupten System auszusteigen.Ausgerechnet ist Anfang des Jahres mein Perso abgelaufen und habe auf mehrmalige Schreiben der Verbandsverwaltung einen Neuen zu beantragen nicht reagiert.Jetzt wird sogar schon mit Bußgeld gedroht.Habt Ihr einen Tipp oder bin ich diesem System jetzt gnadenlos ausgeliefert ?

A: TS3 GS Server


10.10.2017
Giovanni
F: Hallo, liebe Experten in Sachen GS Nun eckt es bei mir zum ersten Mal. Habe mir heute eine Vollauskunft beim Einwohnermeldeamt geholt. Es sind zwar Perso und der abgelaufene Pass aufgeführt, nicht jedoch der Staatsangehörigkeitsausweis. ESTA-Auszug liegt bei mir vor. (Datum BVA 29.7.17) Der GS (Eintrag ESTA) müsste doch auch irgendwo auftauchen. Nach Rücksprache mit dem ausfertzigenden SB, sagte der mir, das Programm gäbe diese Information beim Ausdruck nicht her. Das ich einen GS habe sei ihm (dem Einwohnermeldeamt) aber bekann und ist auch registriert. MfG Giovanni

A: Das hört sich an als hätte man Ihnen die erweiterte Meldeauskunft untergejubelt. Die Vollauskunft ist kostenlos. Nicht das Sie noch was bezahlt haben.


09.10.2017
Noorani
F: Hallo, ich habe den den GS und die ESTA erhalten, alles soweit korrekt (Schreibweise und erworben durch Geburt Abstammung). Dann habe ich mir die Vollauskunft hier in Berlin Neukölln geholt und gesehen, dass immer noch Staatsangehörigkeit: deutsch drin steht und nicht "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit". Bin dann wieder zur Ausländerbehörde, die wussten von nichts und dann noch mal zum Einwohnermeldeamt. Dort habe ich die entsprechenden Urkunden vorgelegt (GS, ESTA) und das Datensatzblatt 1002. Ich wurde brüsk abgewiesen, das Gespräch abgebrochen und ich wurde des Raumes verwiesen. Angeblich war der SB mit dem ich gesprochen habe, schon der höchstrangige vor Ort. Ich solle es schriftlich einreichen. Habt ihr einen Tip, was ich tun soll. Mehr als die entsprechenden Unterlagen plus deren eigene Meldegesetze vorlegen, die meine Personenstandsänderung beweisen, kann ich doch nicht. Oder ist doch eventuell die Ausländerbehörde "schuld". Ich dachte die Änderungen werden automatisch vorgenommen, da diese "Behörden" alle mit einander vernetzt sind. Danke!

A: Ja das sollten Sie aber. Die Reichsbürger machen was sie wollen. Meistens auf eine Gesetzeskonform per E-Mail versandte Dienstanweisung(Handlungsempfehlung). Sie können die beteiligten SB nur schriftlich auffordern den Mangel abzustellen. Alles andere liegt nicht in Ihrer Macht. Das bedarf einer späteren Aufarbeitung.


09.10.2017
Helge
F: Hallo, hab da mal ne Frage zu den Geburtsurkunden. Ich habe soeben meine Geburtsurkunde erhalten und habe starke Zweifel, dass die Beglaubigung nicht einwandfrei ist. Denn es wurde oben rechts vom Standesbeamten die Ecke abgeschnitten, sodass die Urkunde jetzt 5 Ecken hat und es wurde nicht auf der Vorderseite sondern auf der Rückseite beglaubigt. Ist das Ding jetzt gültig oder nicht? MfG Helge

A: Für das Monopoly BRvD ist das ausreichend.


08.10.2017
btpfeif@t-online.de
F: Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit wurde mit der Begründung unschlüssige Vortragsweis abgelehnt

A: GS TS3 Server


06.10.2017
RB
F: Hallo, was passiert mit den eingereichten Originalurkunden (Geburts-/ Heiratsurkunden, etc.), hsbe nichts zurück bekommen ??? Im EStA Auszug steht bei Erworben durch: Geburt (Abstammung) - ohne den Eintrag nach "RuStAG" !!! Ist das so korrekt ???

A: Nein, Sie hätten kein Originalurkunden einreichen sollen.


03.10.2017
Luma
F: Habe Unterlagen ende juli durch boten in den fristenkasten einwerfen lassen und das anschreiben per fax nocheinmal nachgesandt. Wegen funkstille 2x "erinnert" mit hinweis auf fortbildung auf eurer internet-adresse. Auch der hinweis, statt besitzer lieber Eigentümer zu werden, hat die blockade nicht gelöst. die kto-nennung für € 25,- bleibt unbeachtet. Wie weiter?

A: 3 Monate haben die zur Bearbeitung Zeit. Danach kann man den Sachstand mal abfragen. Diese lässt sich dann auch mit einer Frist versehen.


01.10.2017
btpfeif@-online.de
F: nach Widerspruch wurde mein Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wieder mit der Begründung abgelehnt ,nicht schlüssig vorgetragen zu haben.Ist mit der Annahme meines Antrages der Beweis erbracht, darüber positiv zu entscheiden und wie kann ich jetzt vorgehen

A: GS TS3 Server


29.09.2017
VolkaPutt
F: Einen Sonnigen an die gruppe ???? gibt es leute aus der nähe von lippstadt hier die uns evtl. Behilflich sein könnten, wie so viele haben auch wir als Familie nur probleme mit den werten damen und herren hinter den schreibtischen, wenn wir den Antrag nur Abgeben möchten wird er erst garnicht angenommen oder versucht auseinander zu rupfen und wir wie alle anderen werden behandelt als wären wir schwerstkriminelle die sich im wald vor na feuereule treffen um zu tanzen. Leider bin ich erst vor ein paar monaten auf den gs gekommen und bin daher leider nur mit halbwissen was die gesetzeslage angeht bewandert und stehe noch ziemlich auf dem schlauch. kann uns hier jemand helfen ?

A: GS TS3 Server


29.09.2017
nach 3 Monaten?
F: Hallo, ich habe meinen FA Ende Juni eingereicht. Abgesehen von einem Forderungsbrief 2 Wochen später ohne Nennung von Rechtsgrundlagen und ohne Nachreichung dessen trotz meiner Aufforderung habe ich von denen seitdem nichts mehr gehört. Sollte ich nun mal darauf drängen, daß eine Bearbeitung/Ausstellung/Entscheidung gefällt wird? Wie wäre die Reihenfolge des Vorgehens? Erst nachfragen, dann Beschwerde, dann Untätigkeitsklage? Wißt ihr, nach welcher Zeit man eine Untätigkeitsklage einreichen kann und zudem wo? Danke! Wünsche ein schönes Wochenende!

A: Es wird aller höchste Zeit für eine Sachstandsanfrage!!!


29.09.2017
Heinz
F: Guten Tag, auch wir hatten anfangs Probleme den grünen Reisepass zu bekommen. Wir erzählten der Dame im Bürgerbüro, dass wir am nächsten Tag mit PKW nach Russland wollte. Das akzeptierte sie nicht. Sie wollte unbedingt Reisenachweise (Tickets, Rechnungen und Kontoauszüge über Hotelrechnungen, Taxi, Bahn ...). Das konnten wir nicht und somit mussten wir wieder nach Hause und 2 Flugtickets nach St. Petersburg kaufen und die beim Bürgerbüro vorzeigen. Erst dann haben wir den grünen Pass bekommen. Nun zu meinem Problem: Das Geburtsstandesamt meines Vaters weigert sich, mir eine beglaubigte Ablichtung/Abschrift aus dem Geburtenbuch über meinen Vater zu zusenden. Begründung: Das Standesamt wäre erst seit 2008 nach Zusammenschluss mehrerer Standesämter zu einem privat-kommerziellen Verbansstandesamt (das alte Standesamt wurde 2008 sowie auch in den Nachbargemeinden völkerrechtswidrig abgeschaltet) gegründet worden und besitzt nicht über die ausreichenden Rechte, um Beglaubigungen aus dem Geburtenbuch vorzunehmen. Die Standesbeamtin hat mir jetzt eine unbeglaubigte Kopie aus dem Geburtenbuch mitgegeben und zusätzlich einen beglaubigten Ausdruck aus dem elektronischen Geburtenregister (als Nachfolgeregister), da die alten Geburtenbücher angeblich alle digitalisiert wurden. Kann das sein? Bin ich korrekt behandelt worden? MfG Heinz

A: Wenn die Urkunden vom Standesamt einen Stempel haben, reicht eine Kopie für die Beantragung.


28.09.2017
Reinhold
F: Hallo. Ich habe mal eine Frage zu den Leuten mit abgelehnten Anträgen wegen eines angeblich fehlenden Sachbescheidungsinteresses. Mir ist nämlich jetzt Ähnliches passiert. Wie kann es sein, dass bei ca. 95% der Antragssteller, inkl. meiner Einer, die Anträge quasi ohne Begründung (fehlendes Sachbescheidungsinteresse ist völliger Nonsens) abgelehnt wird und bei ca. 5% der Antragsteller nicht danach gefragt wird und die den Schein problemlos bekommen? Es müssen ja unterschiedliche Voraussetzungen unter den Antragsstellern bestehen, oder? Ist es vielleicht sinnvoll, seinen Personalausweis noch V O R der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises zurückzugeben, weil dieser mich evtl. bei der Antragstellung schlechter stellt? Ich finde, dass es eine erhebliche Frechheit der Sachbearbeiterin ist, dass sie mir in dem Ablehnungsescheid sogar Recht einräumt und sogar bestätigt, dass ich einen Anspruch habe, meine Staatsangehörigkeit feststellen zu lassen. Sie würde es sogar begrüßen, wenn ich gegen die Ausländerbehörde vor das Verwaltungsgericht ziehe. Wie frech ist denn sowas? Die wissen doch von vornherein, dass ich wir kein Recht zugesprochen bekommen, sonst würden die doch nicht das Verwaltungsgericht empfehlen? LG

A: Es liegt nicht an den unterschiedlichen Voraussetzungen der Antragsteller, sondern an der kriminellen Energie des Landrates und seiner Willfährigen Erfüllungsgehilfen. Irgendwelche Spielchen mit Ausweisdokumenten helfen dagegen auch nicht. Es sind und bleiben Straftäter. Grundrechteverletzung mit Hinweis auf Verwaltungsgericht ist auch lustig und sie nennen uns Reichsbürger. Selbstreflektion ist also nicht ihr Ding. Wenn Sie Hilfe brauchen besuchen Sie uns auf unserem GS TS3 Server.


27.09.2017
maaj
F: Hallo, liebe Leute. Mein sorgfältig ausgefüllter Antrag wurde inkl. Kopien aller relevanten Urkunden (per "Einwurf unter Zeugen", zusätzlich auch per Fax) an die Leitung der zuständigen Stelle eingereicht...drei Monate verstrichen...Sodann wurde ein Schreiben zur Erkundigung nach dem Bearbeitungsstand (per Einwurfeinschreiben) mit der Bitte um Beantwortung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gesandt. Diese Frist ist nun auch vorbei - es sieht danach aus, dass der "Antrag" einfach ignoriert wird. Welchen Rat könnt Ihr mir geben..?

A: GS TS3 Server


26.09.2017
Martin
F: Hallo, ich habe bereits den Antrag fertig ausgefüllt und auch schon die Personenstandsurkunden bekommen. Jetzt habe ich eine Frage bezüglich des Reisepasses, den ich jetzt als nächstes beantragen werde. Seit März 2017 wird ein neues Reisepass-Modell, genannt: ePass 3.0, ausgestellt. Leider gibt es bei den neuen roten Reisepässen ein erhebliches juristisches Problem. Ich habe vom Bundesministerium des Innern auf Anfrage beim Bürgerservice heute ein Schreiben erhalten, dass die neuen roten Reisepässe, die seit März 2017 ausgegeben werden, im Gegensatz zu den alten Reisepässen (bis März 2017) NICHT mehr dem geltenden Paßgesetz vom 19. April 1986 entsprechen. Die neuen roten, Reisepässe (Marketing-Begriff: ePass 3.0) werden bei Ausstellung NICHT mehr von der zuständigen Passbehörde (Einwohnermeldeamt) unterschrieben und auch nicht gesiegelt. Damit werden seit März 2017 erstmals komplett ungültige Pässe ausgegeben, die nicht einmal mehr mit Besatzungsrecht vereinbar sind. Auf Nachfrage erhielt ich vom BMI die Antwort, dass ausschließlich Kinderreisepässe (für Kinder unter 12 J.) und vorläufige Reisepässe gültige Ausweisdokumente im Sinne des Paßgesetzes darstellen. Meine Frage dazu: Wie kommt man ohne Weiteres an einen grünen Reisepass heran? Die Passbehörden verweigern heutzutage die Ausstellung von grünen Reisepässen, selbst wenn man Flugtickets und Schreiben des Reiseveranstalters vorweist. Die wollen mir ständig immer nur den ungültigen Express-Pass andrehen und liefern keine Begründung für die Passversagung. Was kann ich da tun?

A: Es ist schwer gegen Willfährige Erfüllungsgehilfen, die Handlungsempfehlungen als Dienstanweisung werten, etwas zu unternehmen. Das was bleibt ist ihnen ihre Dienstakte zu füllen. Es darf hinterher nicht die Möglichkeit der Ausrede geben.


26.09.2017
Sigbert Mayer
F: Liebes Team, meine Meldebehörde will mir keine "erweiterte" Meldebscheinigung aushändigen? Darf die dass überhaupt? eine einfache würde ich bekommen? Was soll das?

A: Ja, es scheinen immer mehr Straftäter in der Besatzerverwaltung zu geben. Handlungsempfehlungen ersetzen immer häufiger Gesetze. Sie bezeichnen uns aber als Reichsbürger.


22.09.2017
Sach Interesse
F: Hi, auch bei mir möchte der SB aus mangelndem Sachbescheidungsinteresse meine FA ablehnen. Zusätzliche Argumente hat er mit Urteilen des BVerwGE und OVG angeführt – Zitat: „Bei einem fehlenden schutzwürdigen Interesse ist die Behörde berechtigt, die beantragte Amtshandlung zu verweigern, auch wenn „an sich“ ein Anspruch besteht“ ( vgl. BVerwG, Urteile vom 23.März 1973 - IV C 49.71-, BVerwGE 42, 115 ff. = juris Rdnr. 14 m.w.N. und vom 17. Oktober 1989 – 1 C 18.87 – BverwGE 84, 11 ff. = juris RDnr 13 sowie Beschluß vom 30 Juni 2004 – 7B 92.03 -, a.a.O. = juris RDnr 24; OVG Verlin-Brandenburg, Urteil vom 24.Oktober 2013 – OVG 12B 42.11 -, juris RDnr. 19; Kopp/Ramsauer VwVFG Kommentar, 16 Auflage 2015, § 22 Rdnrn. 77 ff. m.w.N. Ritgen, in: Knack/Henneke, VwVfG Kommentar, 9.Auflage 2010, § 22 Rdnr. 24; Schwarz, in: Fehling/Kastner/Störmer (Hrsg), Verwaltungsrecht Handkommentar, 4.Auflage 2016, § 22 VwVfG Rdnr. 49; Wittreck, BayVBl. 2004, 193 ff.) WOMIT kann ich die zurückwiesen? Herzlichen Dank

A: TS3 GS Server


21.09.2017
Benny
F: Heute die Bestätigung dass der Antrag am 21.08. eingegangen ist, Ich solle doch bitte vorbei kommen Personalausweis und eine Kopie sowie eine aktuelle erweiterte Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde mitbringen. Den Person und die Kopie bekommen sie bestimmt nicht von mir, kann ich mich da auf Gesetze berufen? Einen Protokollführer werde ich mitnehmen und die Bescheinigung können sie haben! Nachgewiesen bin ich bis weit vor 1900, auf was kann ich mich aktuell noch gefasst machen? Liebe Grüße und besten dank

A: Nicht bemerkt?! Personalausweis kopieren verboten!

Das hört sich vernünftig an. Bis auf die Kopie des PA ist das so in Ordnung. Sie sind mit Zeugen ja schon abgesichert.


20.09.2017
Antrag
F: Hi,habe auf Euer anraten dem SB einen Brief geschrieben und eine Frist gesetzt mit Androhung einer Strafanzeige wegen StGB §336.Leider nur wider ausweichen des SB. Sollte ich jetzt die Worte in die Tat umsetzten?

A: TS3 GS Server


20.09.2017
Stella
F: Liebes Team, ich weiß, daß die Sozialleistungsträger gegenüber den Bürgern umfassende Aufklärungs-, Auskunfts- und Beratungspflichten gemäß § 13 SGB I (Aufklärung), § 14 SGB I (Beratung) § 15 SGB I (Auskunft) haben. Als die Behörden bei konkreten Fragen rumeierten, habe ich mal darauf hingewiesen und bekam dann prompt die Antwort, die ich haben wollte. KENNT ihr solche Paragraphen gleichen Inhaltes, die für ALLE Behörden gelten, auch für die unseres Themas? Ich wollte z.B. mal den Namen des FachbereichsLEITERs wissen – den hat man mir aber nicht gegeben. Habt ihr da noch eine Idee? Hat man zudem Anspruch auf den VOLLEN Namen, also mit Vornamen? Danke!

A: Bei Ihnen schützen also Willfährige Erfüllungsgehilfen die Straftäter. Das scheint eine ganz besondere Beziehung zu sein. Eine Schlagfertige Antwort wäre die schnelle 1. Hilfe gewesen(Oh ich bin hier wohl beim Geheimdienst). Hilfe finden Sie im Verwaltungsverfahrensgesetz(VwVfG).


19.09.2017
Abwehr Ablehnung
F: Hallo, ich hab nun ein Schreiben bekommen, indem mir wie scheinbar vielen Mitstreitern, mitgeteilt wurde, daß der FA abgelehnt werden soll. Parallel zu meiner kommenden sachlichen Antwort möchte ich gleichzeitig schon mal eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde sowie Strafanzeige/-antrag stellen, da ja bereits vor dem Ablehnung“bescheid“ Straftatbestände erfüllt worden sind wie Täuschung im Rechtsverkehr usw. IST dies sinnvoll oder sollte ich besser warten bis die Ablehnung von deren Seiten vollzogen worden ist? Ich tendiere deshalb auf ersteres, da ich mein FA ja nicht abgelehnt haben möchte und ich damit (hoffentlich) VOR deren Entscheidung Druck aufbauen möchte, so daß die ggf. doch nicht ablehnen. WAS meint ihr? Eure Erfahrung? Danke vorab!

A: Sie sollten abwarten bis der Ablehnungsbescheid da ist. Besuchen Sie uns auf unserem TS3 GS Server.


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