F: Hatte versucht den Staatsangehörigkeitsausweis zu beantragen.Dieser wurde abgelehnt mit der Begründung ,das dieser nicht ausreichend begründet werden kann(Eintragsfeld "Begründung").Was muß hier angegeben werden?Der Antrag wurde abgegeben beim Landkreis Ostvorpommern, Staatsangehörigkeitsbüro.
A: Da ist NICHTS einzutragen, es keine Rechtliche Grundlage dafür. Besuche Sie uns auf unserem TS3 Server.
F: Wielange darf die Behörde für diesen Feststellungsantrag brauchen??? Habe alles eingereicht und die Kommen mir mit bis zu 6 Monate... und bei begründeter Glaubmachung würde es schneller gehen. Bin schon am überlegen ob ich es nicht direkt beim Bundesverwaltungsamt mache, statt bei meiner Kreisverwaltung.
A: Die BVA ist für Sie nicht zuständig. Die Bearbeitung darf max. 3 Monate dauern.
F: Moin liebes GS-Team! Ich war heute im Rathaus in Rendsburg, um einen vorläufigen Reisepass zu beantragen. Dabei machte der SB gleich am Anfang Probleme: 1. Den vorläufigen Reisepass gäbe es nur, wenn ich den regulären Pass gleich mitbestellen würde. 2. Ich habe für den Passantrag extra das Papierformular aus dem Jahr 1985, welches ich bei mir noch liegen hatte, ausgefüllt und zusammen mit dem Passbild abgegeben. Gleichzeitig habe ich auch meine Eigenschaft als Deutscher, die ja gemäß geltendem Paßgesetz vorausgesetzt ist, mittels Personenstandsurkunden bis vor 1914 nachgewiesen (wie beim gelben Schein). Das interessierte dem SB herzlich wenig. Der interessierte sich gar nicht für die Urkunden und akzeptierte meinen per Hand ausgefüllten Passantrag nicht. Er wollte mich nötigen auf einem Pad mehrere Blanko-Unterschriften abzugeben. Deshalb habe ich den Antrag nun zurückgezogen. Der Behördenleiter, der hinzukam, sagte mir, dass die Passbehörde seit 1958/59 keine gültigen Pässe mehr ausstellt und seit 1958/1959 nicht mehr an das Paßgesetz gebunden ist und stattdessen willkürlichen Anweisungen des Innenministeriums folgt. Meine Frage dazu: Gibt es in der BRD überhaupt noch irgendwelche Passbehörden, die sich an das Paßgesetz v. 19.04.1986 hält?
A: Die Reaktion des SB auf Ihre Personenstandsurkunden können wir verstehen. Auf die Ansage des SB das der reguläre Pass gleich mitbestellt werden muß, wäre die richtige Frage gewesen wo steht das. Natürlich können die mit ihren Personen machen was sie wollen. Die Verwaltung ist auch von den Alliierten beauftragt für öffentliche Ordnung zu sorgen. Aber an Gesetze hält sich hier keiner mehr.
F: Hallo, die für mich zuständige "Ausländerbehörde" der Kreisverwaltung im Land Brandenburg verweigert mit abstrusen Abwiegelungen und ohne Rechtskraft mir einen GS abgeleitet nach RuStAG auszustellen. Wie kann ich dennoch meine bewiesene Abstammung beim BVA ins EStA-Register "erzwingen"? Habe meinen Perso zurückgegeben, meinen Austritt aus der BRD Verwaltung erklärt und eine Personenstandserklärung mit meiner Natürl. Person abgegeben. Was kann ich noch tun? Wir wissen alle, dass hier der totale Rechtsbankrott und behördliche Willkür vorherrscht. Danke fürs feedback.
F: Wie kann ich ein Schutzwürdiges Sachbeatbescheinigungsinteresse vorlegen
A: Gar nicht!!! Der SB hat kein Recht diese zu verlangen. Es gibt keine Rechtliche Grundlage für sein begehren.
F: hej, hachdem mein antrag abgelehnt wurde, hatte ich wohlbegründeten,ausführlichen widerspruch eingelegt. nachdem auch dieser mit fadenscheinigen begründungen abgelehnt wurde,wurde ich aufs verwaltungsgericht S.-H. zwecks klage verwiesen. dort reichte ich klage ein. daraufhin schaltete das rechtsamt der stadt kiel meinen rechtsbetreuer ein. dieser wiederum erfuhr vom gericht, dass meine klage aussuchtslos sei, ich die gerichtskosten wohl zu bezahlen hätte. ich zog deshalb die klage zurück. unabhängige gerichte gibt es ja nicht.daraufhin habe ich mir meinen eigenenidentitätsausweis ausgestellt,gemäß rustag als dokumente meine geburtsurkunde und sterbeurkunde meines vaters,vor1913 geboren, beigelegt. geburtsschein von mir und von ihm habe ich zu hause.
reicht das erstmal als nachweis, oder welche schritte gibt es sonst noch? an unsere besatzer wenden? danke für alles
21.07.2017
Meldebescheinigung
F: Der SB möchte meine Meldebescheinigung für alle bisherigen Wohnorte.
Unter „Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!“ schreibt ihr, daß man sich eine AUFENTHALTSbescheinigung besorgen soll. WAS genau ist der Unterschied?
LD!
A: Sie sollten nicht seine Arbeit machen. Sie haben nur es nur glaubhaft zu machen. Ihre jetzige können Sie ja holen. Die Aufenthaltsbescheinigung hat den geringsten Inhalt.
F: Hallo, super das Ihr sowas hier macht!
Nun mal zu meiner Frage, hab bei der Stadt Beschwerde eingelegt da der Sachbearbeiter trotz des Kopierverbots nach Bundesministerium des Inneren meinen Perso kopiert hatte(weiß jetzt das das dumm war).
Ausserdem wollte ich noch eine Kopie meines Antrages F nach PStG 62.
Antwort war das der SB nicht gegen gesetzliche Bestimmungen gehaldelt habe und das das PStG nicht einschlägig sei.
Was kann man da jetzt tun?
MfG
A: Die Füße stillhalten bis Sie den GS in der Hand haben!!! Sie werden ja sehen ob das Kopieren Auswirkungen hat.
F: Hallo, der Familienname ist komplett groß geschrieben und erworben durch Geburt (Abstammung) mehr nicht. Trotzdem richtig?
A: Nein, Fordern Sie den SB zur Nachbesserung auf. Die Schreibweise hat wie auf der Geburtsurkunde zu sein. Der Eintrag erworben durch ist richtig.
F: Wie verhalte ich mich wenn die Ausländerbehörde bei der Feststellung eine Kopie vom Personalausweis gemacht hat und der Akte beigefügt hat?
A: Abwartend, ob das irgendwelche Auswirkungen hat.
19.07.2017
Ernergieerhalt
F: Ich lese oft bei Auseinandersetzung mit der BRiD, daß ihr dies für Energieverschwendung haltet. Ok. Andererseits meint ihr, man solle deren Akten füllen. Was genau haltet ihr für sinnvoll bzw. sinnlos? Fach-/Dienstaufsichtsbeschwerden, Strafanzeigen/-anträge innerhalb der BRiD wie Polizei, Generalbundesanwalt oder bei außer-brd-liche Institutionen (ICC, EMRK).
A: Das hängt von der beschriebenen Situation ab. Man braucht den Klageweg in der BRvD nicht beschreiten. Vor welchem Gericht auch? Gericht 17 Ente süß sauer? Wenn das Ende eines Weges erreicht ist muss man einen neuen bestreiten. Natürlich sind den Willfährigen Erfüllungsgehilfen des faschistischen Systems die Akten zu füllen. Sie sollen hinterher nicht sagen, Die Führerin war es, ich habe von nichts gewusst.
F: Hallo liebes GS-Team,
habe den GS am 24.4. bekommen, lt. Behörde wird die Registrierung automatisch an das BVA gesendet; das ist aber nun schon 3Monate her; ich bekam vom BVA eine RM, dass ich mich an die zuständige Behörde wenden soll, um eine Registrierung nachzuholen. Wie lange kann das dauern und wann sollte ich wieder nachfragen?
LG
A: Für den SB heißt es unverzüglich. Was der SB unter unverzüglich versteht, kann ich Ihnen nicht sagen. Aber für eine Anfrage an den SB wird es höchste Eisenbahn. Wenn der Eintrag vorgenommen ist, ist der sofort verfügbar.
F: Hallo liebes GS-Team,
Sohnemann war gerade auf dem Bürgeramt (leider alleine am Schalter, weil ich auch etwas zu erledigen hatte) und wollte auf Esta-Antrag (endlich) seine Unterschrift beglaubigen lassen. Die Abteilungsleiterin erkannte seine Unterschrift Mustermann, Max Peter nicht an und zwang ihn, als Mustermann, M. (wie auf seinem Perso) zu unterschreiben.D. h. es befinden sich in dem entsprechenden Feld jetzt zwei Unterschriften. Meine Reklamation, meine Erklärung, dass sie nur die Echtheit der Unterschrift und die Iditität meines S. beglaubigen soll (dass es nicht daraum geht, dass er genauso wie auf dem Perso unterschreibt) und die Aussage, dass ich Anzeige wegen Nötigung mache, ließen die Dame nur lächeln und sie sagte: Machen Sie doch. Leider ist mir dann die Hutschnur geplatzt und ich bin laut geworden, habe quer durch den Saal gerufen:Illegal +ungesetzlich.
Aber letztlich:Mustermann, M. ist doch keine rechtsgültige Unterschrift. Kann er den Antrag trotzdem so an das Bundesverwaltungsamt schicken? Was sollen wir machen?
Danke!
A: Die Dame ist zwar etwas über das Ziel hinausgeschossen, das ist aber unproblematisch. Sie hat lediglich die Unterschrift zu beglaubigen. Sie hätten doch mal Fragen können ob sie dort nicht Unterschreiben will? Denn sie scheint ja der Treuhänder der Person zu sein, wenn sie solche Anweisungen gibt.
F: Ich habe den gelben Schein, deshalb soll mir die Waffenbesitzkarte entzogen werden, und die Waffen sollen unbrauchbar gemacht werden.
Was mache ich in diesem Fall?
A: Nehmen Sie Kontakt mit RA Lutz Schaefer auf.
F: Hallo, ich habe im Mai meinen Staatsangehörigkeitsausweis bekommen. Allerdings wurde mein Familienname GROSS geschrieben. nach einem Rat auf eurer Seite hatte ich den Ausweis an den SB zurückgeschickt mit der Aufforderung zur Korrektur auf Kleinschreibung (wie in der Geburtsurkunde), da sonst eine Personenstandsfälschung vorliegt. Ich habe vom SB wieder Post bekommen "Zitat:...Die von Ihnen Aufgeführten Mängel an der ausgestellten Urkunde können nicht bestätigt werden. Es besteht die Möglichkeit den Rechtsweg zu bestreiten und Widerspruch mit entsprechender Begründung einzulegen..."
Daraufhin habe ich erst einmal den Registereintrag des EStA angefordert. Zu meiner Überraschung ist hier der Vor- und Familienname klein geschrieben. Ebenso ist vermerkt: Erworben durch Geburt (Abstammung)
Meine Frage ist ob das so korrekt ist? Sollte ich nochmal tätig werden bezüglich meines gross geschriebenen Familiennamens in der Urkunde oder ist das ein "Schönheitsfehler" der zu vernachlässigen ist?
Vielen Dank für eure Hilfe!
A: Nein von einem Schönheitsfehler kann man da nicht sprechen. Zu mindestens sind die Einträge im ESTA richtig. Der GS ist die Quittung für die entstandene Akte. Sie haben alles getan was möglich ist. Auf Straftaten des SB haben Sie keinen Einfluss.
F: Liebes Team,
mein Vater hat seinen FA eingereicht, inklusive 2x Anlage V und Geburtsurkunden, wo jeweils draufsteht, daß die Geburt ehelich war. Nun will die „Behörde“ zusätzlich noch die Sterbeurkunde seines Vaters und seine Eheurkunde plus Scheidungsurteil. Sterbeurkunde wozu? Eheurkunde + Scheidungsurteil sind doch beim letzten Glied der Abstammung irrelevant, oder? Wie kann ich am besten argumentieren?
Danke vorab!
A: Ja der SB ist etwas übermotiviert. Eheurkunden gehören aber zum Nachweis dazu.
F: Hallo,
nach dem Feststellungsantrag möchte das „Amt“ nun Meldebescheinigungen mit Nachweisen zu den Aufenthaltszeiten mit Staatsangehörigkeitsvermerk sowohl vom Antragsteller (meine Mutter) als auch von ihrem Vater (geb 1926, bereits tot)) für alle bisherigen Wohnorte. Hm? Haben wir nicht! Ist doch irrelevant, oder? Nach RuStAG kann man doch die Staatsangehörigkeit nach Abstammung nicht verlieren, selbst wenn man ein paar Jahre im Ausland lebte (was hier nicht der Fall ist), oder? Ist das nur Schikane? Wie kann ich argumentieren?
1000 Dank!
A: Da scheint der SB aber übergenau zu sein. Seine eigenen Aufenthaltszeiten sollte man ja zusammen bekommen. Aber die der Vorfahren sind nicht mehr zu ermitteln. Eine Meldebescheinigung sollte auch nicht das Problem sein. Seine Staatsangehörigkeit kann man nur durch die Annahme einer anderen verlieren.
F: Liebe Ratgeber,
wie kann man argumentieren, wenn die „Behörde“
a) nicht nur eine Kopie und Originalvorlage des Persos des Antragstellers möchte, sondern
b) auch den des Vaters (nicht im Besitz) und den Ex-Perso der DDR des Antragstellers? (Ok, abgesehen davon, daß der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepaß kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind, sondern lediglich die Vermutung usw.) Sonstiger Tip?
Herzlichen Dank!
A: Das Kupieren des Perso ist verboten!!! Auf Dokumente dritter haben Sie keinen Zugriff.
https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/nicht-bemerkt-personalausweis-kopieren-verboten/
F: Der Ablehnungsbescheid war natürlich kostenpflichtig.
Ich werd mal beim BVA und beim Innenministerium anrufen. Für weitere Ideen wäre ich Ihnen dankbar.
F: Anfang 2016 habe ich den Antrag zur Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG beim hiesigen Landratsamt gestellt. Es folgte ein ausgiebiger Schriftwechsel mit Argumentationen, Sachstandsanfragen, Fachaufsichtsbeschwerden vom Landrat bis hin zur Bezirksregierung, Ankündigung einer Beschwerde bei der EU-Kommission und Akteneinsicht meinerseits. Die machen dennoch gemeinsame Sache hinsichtlich Abwiegeln usw. Es kommt jetzt keine Reaktion mehr von denen. Ich beabsichtige meine Antragsunterlagen von Landratsamt zu holen, mich gleichzeitig in eine andere Kommune umzumelden (die haben dort 2017 einen GS korrekt ausgestellt) und dort den Antrag neu zu stellen. Beim BVA liegt kein Eintrag im EStA-Register für mich vor. Auch wenn ich die Antragsformulare und Urkunden zurückhole, möchte ich dennoch die Beschwerde bei der EU einreichen. Ist mein Vorhaben so durchführbar, muss ich für mein Vorhaben auf bestimmte Dinge achten, damit mir keine Nachteile entstehen? Könnte das Landratsamt die Rücknahme meines Antrages verlangen? Sollte ich so ein Ansinnen besser nicht unterschreiben, nur die Vollständigkeit meiner Unterlagen quittieren?
A: Wir hätten genau für Ihren Fall eine Idee. Besuchen Sie uns auf dem TS3 GS Server.
F: Durch den Besitzes des gelben Scheines nach RuStag soll mir meine Waffenbesitzkarte entzogen werden. Diese hat Bestand seit dem Jahrersten 1976. Können Sie einen Anwalt empfehlen der uns in der Sache vertritt? Leider wurde mir eine Frist zur Stellungnahme nur bis Anfang August gewährt. Bitte um baldige Antwort. Danke
A: Zu diesem Thema mal Kontakt RA Lutz Schäfer aufnehmen. Der steckt derzeit tief in dem Thema.
F: Ich habe vor Monaten den GS beantragt und aufgrund fehlenden Sachbescheidungsinteresses eine Verweigerung der Ausstellung eines GS erhalten.Ein eingelegter Widerspruch wurde ebenfalls abgeblockt.
Da ich meine Staatsangehörigkeit aufgrung Geburt/Abstammung bis vor 1914 nachgewiesen habe und der Vorgang aktenkundig ist,besitze ich doch die Dt. Staatsangehörigkeit und bin im gleichen Rechtskreis wie mit GS.
Ist das richtig?
A: Wenn das ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid ist! Sie können für die kriminellen Handlungen der SB nicht verantwortlich gemacht werden. Trotz alle dem sollten Sie einen Weg finden an den GS zu kommen.
F: Hallo, habe meinen Antrag ende Mai 2016 gestellt. Nach anfänglichem Postverkehr hört man von der Kreisverwaltung Recklinghausen michts mehr. Auch nicht auf,von mir eingereichte Dienstaufsichtbeschwerde. Wie kann ich diese Verwaltung dazu bewegen den von mir eigereichten Feststellungsantrag zu bearbeiten. Gruß Eugen
F: Auch die Ausländerbehörde in Landratsamt Bamberg, verweigert eine Terminabgabe für Antragsstellung der Staatsangehörigkeitsurkunde. Trotz Schriftlichen anschreiben vom 21.05.2017 mit juristischer Darstellung meiner Rechte ist, bis heute keine Antwort gekommen. Was kann ich noch machen?
A: Lesen Sie den Artikel "Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!" Unter Erprobtes.
F: Vielen Dank für die beantwortung meiner Fragen, die in Verbindung mit dem Waffenrecht stehen.
Ich habe zwischendurch bis der Anwalt Zeit hat etwas rumtelefoniert und herausgefunden, es liege wohl daran, dass ich Kgr. Preußen im Antrag geschrieben hatte.
Ich habe auf irgendeiner Seite gelesen, man könne einfach den Staatsangehörigkeitsantrag noch einmal abgeben, diesmal allerdings nur bis 1934 zurück gehen und seinen korrekten Wohn und Geburtsort eintragen, dann wäre wohl die "Reichsbürger" Sache vom Tisch. Daskann doch nicht deren Ernst sein, oder?
Kennt Ihr evtl Gerichtsurteile, aus denen hervorgeht, dass die Entwaffnung aufgrund des gelben Scheins nicht gerechtfertigt ist?
Danke schon mal
A: Da sind Sie wohl auf einer Seite des Verfassungsschutzes gelandet. Man kann sich auch noch braun anmalen, dann ist die festgestellte Kolonieangehörigkeit glaubhafter. Gerichtsurteile sind noch nicht draußen. Wird es wahrscheinlich ohne Definition auch nicht geben können.