F: Können wir die BRD-Rente verlieren, wenn wwir den Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStag beantragen ??
F: wie sieht es denn aus mit der sozialhilfe? gibt es da schon ergebnisse?
23.08.2015
Karlheinz Gozdz
F: Wenn ich den Gelbenschein habe ,und ich schon 30.Jahre gearbeitet hab,kann ich dann noch meine Rente und sozialen Leistungen bekommen?Und wie gehe ich da vor wenn ich arbeitslos werde?Zu welchem Amt gehe ich?
F: Wird in der Heiratsurkunde das Geburtsland aufgeführt? Wenn ja, kann man beantragen, dass diese Information weggelassen wird, wenn man dadurch mit Benachteiligungen im Arbeitsleben / Probleme am Arbeitsplatz rechnen muss?
A: In der Heiratsurkunde sollte eigentlich kein Geburtsland auftauchen.
F: Habe eine Internetseite gefunden die Angeblich Staatsangehörigkeitsausweise ausstellen und zwar die Detsche Reichsdruckerei.Haben die eine Rechtlich Grundlage oder kommt man da in schwierigkeiten wenn man so etwas vor zeigt?http://deutsche-reichsdruckerei.de/pro/index.php?page=619302196&f=1&i=619302196
A: Der Weg zum Gelben ist auf der Seite eindeutig beschrieben. Aber wenn Sie an dem Geschäftsmodell Reich durch Reichsdeutsche teilnehmen wollen. Es ist Ihre Entscheidung. Eine Rechtliche Relevanz für die Besatzerverwaltung entsteht dadurch nicht.
F: Einen wunderschönen guten Abend , ich möchte sehr gern reiner oberberüber persönlich sprechen da ich vieles vorhabe was exakt dieses Thema betriff. Bitte geben sie mir eine Adresse auch wenn es ein Seminar sein wird wo man ihn persönlich sprechen kann. Vielen Dank und eine gute Nacht
A: Sie können auch direkt mit uns und vielen weiteren Bundesstaatsangehörigen in direkten Kontakt treten, ohne dafür Geld ausgeben zu müssen. Ggf. vorhandene finanzielle Mittel lassen sich im Sinne der Sache weitaus besser einsetzen als diese für Dinge ausgeben zu müssen, die Sie auch direkt von der Quelle kostenlos erhalten können. Dies ist aber natürlich Ihre souveräne Entscheidung. Bei Interesse melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).
F: Nachbeurkundung der Geburt nach Einbürgerung
A: Ihre Frage ist leider unvollständig angekommen...
F: Hi Leute. Sagt mal gibt es eine gesetzliche Grundlage für Verwaltungsbeamte das diese Bürgeranfragen beantworten müssen? Meine Gemeine möchte mir keine Auskünfte geben und reagiert nicht auf Schreiben. Geht um eine Frage zum Meldegesetz Bayern. Gelber Schein und korrekter ESTA Eintrag ist schon vorhanden. Bin seit der Perso Rückgabe schon "bekannt"
A: Es wird langsam höchste Zeit, die öffentlichen Gemeinderatssitzungen mit einigen Bundesstaatsangehörigen zu besuchen und dort die richtigen Fragen zu stellen, dies zu dokumentieren und zu veröffentlichen. Auch die Herrschaften bei sonstigen öffentlichen Veranstaltungen mit so einigen Sachverhalten zu konfrontieren kann nicht schaden, sodaß auch die noch schlafenden Teile der Bevölkerung langsam mal wach wird!
F: Sind Wir die mit dem Eintrag RuStAG im Esta eigentlich entnazifiziert?? oder brauch es noch mehr dazu? mfg....
F: Haben wir in Österreich auch noch keinen "Friedensvertrag" wie die BRD
A: Warum sollte Österreich ein Friedensvertrag brauchen?
F: Wie schon vor ein paar Tagen hier geschrieben unter der Rubrik ESTA, habe ich mir heute der Vollauskunft besorg, da steht drin:Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit> Nachweis durch> Staatsangehörigkeitsausweis, Datum> 13.07.2015
A: Dann ist ja mit der Vollauskunft alles richtig gelaufen.
F: Hi, Frage wurde evtl. schon gestellt. Finde es aber nicht. Was ist der Unterschied von "Antrag auf Austellung eines Staatsangehörigkeitsausweises" und "Antrag auf Austellung eines Ausweises über die Rechstellung als Deutscher". Was wären die Auswirkungen?
A: Letztere wäre die eigentlich für uns zutreffendere, da sie nicht automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, also die unmittelbare Reichsangehörigkeit beinhalten würde. Diese wird aber seitens unserer lieben Verwaltung bereits seit geraumer Zeit nicht mehr ausgestellt.
F: Ich muß noch einmal etwas genauer fragen: Die Apostillierung der Unterschrift auf der Willenserklärung erfolgte durch die anerkannte Unterschrift des Notars durch den vorgelegten Reisepass. Ist das evtl. ein Problem?
A: Nein, die Vorlage des Passes stellt kein Problem dar.
F: Willenserklärung: Auf der Erklärung hier wird auf die natürliche Person bezug genommen, nicht auf den Mensch, weil nur diese eine Staatsangehörigkeit haben kann?
F: Willenserklärung: Reicht die Apostillierung der Unterschrift via Notar auf der Willlenserklärung (mit Eid) aus?
11.08.2015
Andi Dieterich
F: Hallo Herr Oberüber, was ist von den Ausführungen von Herrn E. Lorenz_Deutsche Reichsdruckerei zu halten. Er sagt der gelbe Schein bringt nichts! Nur seine Vorgehensweise. Bitte um Rückmeldung. MfG Andi Dieterich
A: 1. Das Geschäftsmodell Oberüber finden Sie unter gelberschein.info.
2. Herrn E. Lorenz wird wohl Recht haben, deswegen hat er seine Auseinandersetzungen mit dem System auch alle brav bezahlt. Wer hat Herrn E. Lorenz eigentlich gewählt oder ist es nur ein Geschäftsmodell? Aber die Ausweise sind SCHICK. Vielleicht bietet er demnächst auch Nummernschilder an. Dann würde ich mir auch noch überlegen an der Aktion Reich durch Reichsdeutsche teil zu nehmen.
F: warum muss ich mich bei .info anmelden? bitte um erklärung ;)
A: Wir haben mit ".info" nichts zu tun! Das ursprüngliche Aktionsbündnis ist dieses hier und hat nichts mit dem von Ihnen erwähnten Geschäftsmodell zu tun.
F: z.Zt. holen wir gerade alle Abstammungsurkunden ein... einen Perso habe ich nicht mehr und mein roter Reisepass ist nur noch bis 22.8. gültig... da ich diesen ja zur Identifizierung bei Antragsstellung benötige, bin ich jetzt verunsichert.... soll ich mir noch mal einen roten Reisepass ausstellen lassen?
A: Es kommt auf ihre persönliche Situation an, ob Sie den roten brauchen, oder ob der grundsätzlich vorzuziehende grüne für Sie praktikabel ist. Bitte lesen Sie hierzu auch den entsprechenden Artikel unter unserer Rubrik "ERPROBTES".
F: Ich habe eine beglaubigte internationale geburtsurkunde, wenn ich nun ein lichtbild draufpappe, muß das nicht auch beglaubigt werden? wenn ja, dann muß ich mich ja wieder ausweisen, nur mit was?
A: Führerschein oder Gelberschein
F: ich habe eine beglaubigte nationale geburtsurkunde. darauf habe ich mein lichtbild geklebt. dieses wollte ich beim notar beglaubigen lassen, bevor ich die apostille beantrage. nun hat der tolle notar auf meiner urkunde vermerkt, daß ich mich mit meinen reisepass ausgewiesen habe....das ist doch nicht korrekt oder?
A: Apostille ist nicht notwendig. Ihre jur. Person Geburtsurkunde können Sie auch mit der jur. Person Pass identifizieren. Die Frage die ich mir stelle ob eine Person ein Foto hat und wenn was ist drauf?
F: Ich bin Deutscher mit Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nach RuStAg. Nun möchte ich auch gerne nachweisen oder begründen können, in welchem Bundesstaat ich meine Staatsangehörigkeit habe. Wenn wir also nur nach RuStAg gehen, müsste ich die Staatsangehörigkeit des ältesten Vorfahren nachweisen. Mein Vorfahre wurde zwar vor 1913 in Sachsen geboren, was nach RuStAg aber nicht heißen muss, dass er auch Sachse war. Ich habe bisher kein sächsisches Gesetz finden können, welches den Erwerb der sächsischen Staatsangehörigkeit allein durch Geburt im Bundesstaat Sachsen regelt. Leider existieren auch keine Dokumente meines Vorfahren wie Reisepass o.ä. mehr. Gibt es hierzu ein Gesetz? Wie kann man das nachweisen? Vielen Dank! Weiter so!
A: Durch intensive und aufwändige Recherche ist das bestimmt raus zu bekommen. Die Frage die man sich stellen sollte, in welchen Register welches Bundesstaates wird das Neugeborene eingetragen.
F: Was hat dieses Gesetz zu bedeuten: http://www.buzer.de/gesetz/7963/index.htm#artanc152460
A: Die BRiD hat Gesetze bereinigt die nicht mehr benötigt worden. Denn das Besatzungsrecht ist 1990 im Überleitungsvertrag wieder in Kraft gesetzt worden.
30.07.2015
Hartmut Feldgen
F: Ist eine vom Pfarramt beglaubigte Fotokopie einer beglaubigten Abschrift aus dem Familienbuch gültig?Die Unterschrift ist nur eine Paraphe, aber Text (Übereinstimmung mit Original wird beglaubigt) und Siegel sind vorhanden. Oder gilt nur Unterschrift eines Notars oder eines Standesbeamten?
A: Das ist schon in Ordnung so. Die kennen das nicht anders.
F: In wie weit ist mir der gelbe Schein nützlich vor dem Finanzamt. Kann ich mich damit von der BRD Abgabenordnung distanzieren, nachdem das Finanzamt selbst schon zugegeben hat und mir bestätigt hat, das diese AO nur eine Ordnung aber kein rechtsgültiges Gesetz ist..wer kann mir jemanden empfehlen, der hierzu bescheid weiss. Danke
A: Interessant an der AO ist auch der §415 Inkrafttreten. Da Sie die Beantwortung nicht abwarten konnte, schicken wir den Rest per ePost. Hier hört der Feind mit.
F: Auf meinem Schein steht gültig bis 10. Mai 1972, er wurde ausgestellt am 11.Mai 1967! es ist ein GS der BRD Staatsangehörigkeitsurkunde auch mein voller Name und mein Beruf ist abgedruckt ausgestellt vom Polizeipräsidium, Karlsruhe - mein Vater stammt aus Ungarn, Mutter aus dem Sudetenland und dennoch stellet man mir diesen GS aus wie kann das sein? er ist inzwischen wohl ungültig?
A: Sie selbst sind aber doch in Deutschland geboren. Da hat man Ihnen logischer Weise, wahrscheinlich auch aufgrund Ihres damaligen Berufes, allein die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet. Ja, aus Sicht der BRD ist dieser inzwischen ungültig.