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Fragen und Antworten

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25.07.2015
Alexander
F: Ich wurde 1990 eingebürgert, wurden die alten Dokumente auch in das Esta-register eingetragen? Habe per Mail eine Anfrage gemacht ob ich eine Eintragung habe. Als Antwort erhielt ich das ich einen Antrag stellen muss. Was bringt mir ein Antrag wenn ich nicht eingetragen bin? Oder bin ich doch eingetragen? Was kostet der Auszug? Was kostet die Beglaubigung beim Kundenzentrum der BRD?

A: 1. Die Gewissheit ob und wie Sie registriert sind.
2. Hellsehen können wir nicht.
3. 3%u20AC kann aber von Gemeinde zu Gemeinde variieren.


23.07.2015
Nick Knatterton
F: wie verhält es sich wenn ich Deuutscher nach RuSTAG 1913 bin und zum Beispiel zu meiner Freundin ziehen möchte und ich dann auf ihre Anschrift ein KfZ ohne Personalausweis anmelden möchte??? Es grüsst mit frohsinnigem Gemüht und Sonne im Herzen der Nick. P.S. Ein ganz großes Lob an euer gesamtes Team für eure ehrenamtliche Arbeit zur Verbesserung der Lebensqualität in unserem wundervollen Heimatland Danke, dass es Menschen wie euch gibt.

A: Nur mit der natürlichen Person zu leben sollten Sie sich genau überlegen. Das heißt kein Perso, kein Pass, kein Konto, kein Handy, keine Meldeadresse, und Autoanmelder schwierig aber mir viel Wissen machbar. Jeder muss Prüfen ob er soweit ist sich aus dem System zu losen.


23.07.2015
Bones
F: Es gibt einen anderen Paragrafen für Rustag Staatsangehörigkeitsausweis für Ehmalige Vertriebene aus Ungarn wie lautet der damit man es beantragen kann

A: Nein, dies ist leider der derzeit einzige Weg.


22.07.2015
Wostitz
F: Lebt noch ein Oswald von Wostitz?

A: Den Herrn kennen wir nicht.


22.07.2015
Eddie
F: Hallo, ihr Lieben.Ich habe eine neue Seite entdeckt.Sie heißt:"Provisorische Regierung der Nationalen Einheit des Deutschen Reiches" http://nationale-einheit.com/ Könnt Ihr die empfehlen? Hätte gerne eure Meinung dazu. Ich danke euch sehr.

A: Noch eine Kommissarische Regierung. Wo ist eigentlich das Impressum? Wer hat sie gewählt? Werden sie demnächst auch Ausweise verkaufen um sich zu finanzieren? Es gibt nicht genug Informationen auf der Seite um sich eine Meinung zu bilden.


22.07.2015
frank
F: Hallo. Ich habe den gelben, korrekten Esta, Personenstandserklaerung, eigene AGBs und meine Hauptwohnung wurde ins Ausland abgemeldet( vereinigtes Koenigreich). Jetzt moechte eine Entlassung der deutschen Staatsangehoetigkeit beantragen. Koennt ihr behilflich sein? Verliere ich dann meinen Pass? Werden die Daten wie die der Steueridentifikationsnummer auch geloescht? Danke fuer die Antwort

A: Bitte über das Kontaktformular melden.


22.07.2015
Luisa
F: Im Muster "Öffentlicher Eid und Willenserklärung" erklärt Herr Donald Deutschmann, ein ehelicher Abkömmling seines Vaters zu sein, welcher widerum ehelicher Abkömmling seines Vaters ist. Wäre Herr Donald Deutschland eine Frau und ein uneheliches Kind, würde er dann folgendes schreiben? "...erkläre ich, Daisy Deutschmann, als unehelicher Abkömmling (maskulin/feminin/neutral?) der Mutter und Frau Dorette, geboren am... in...Preußen, aus der Familie Deutschmann,... als ehelicher Abkömmling (Donalds Mutter war ein eheliches Kind) des Vaters und Mannes Dagobert etc".

A: Ja


21.07.2015
Pfadfinder
F: Ist es ratsam, den Schergen (umerzogene Nazi-Abkömmlinge der Marke DEUTSCH 1934) bei Notwehr innerhalb der Treuhandverwaltung BRD folgendes Urteil zu unterbreiten? Und zwar im Ausländerbüro, Jobcenter, Sozialgericht, Meldebehörde - je nach Kontext? Die v§v weisen darauf hin, dass nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes der Bundesrepublik Deutschland vom 31. Juli 1973 der Staat Deutsches Reich nicht untergegangen ist. Nach dem wesentlichen Orientierungssatz heißt es: „Es wird daran festgehalten (vgl. z.B. BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 <126>), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig. Die BRD ist nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch ". In der jüngeren Vergangenheit wurde von Mitarbeitern/innen verschiedener Institutionen der Bundesrepublik Deutschland von Landes- bzw. Kommunalmitarbeitern die Aussage getätigt, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 untergegangen und demnach nicht mehr existent. Mit der Aussage, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland untergegangen, wird den Richtern des BVerfG unterstellt, dieser Umstand sei an Ihrer Kenntnis vorbeigegangen, denn ansonsten hätte das 1973er Urteil kaum von ihnen so verfasst werden können. Es muss dazu kein weiterer Kommentar erfolgen, ausser der Hinweis darauf, dass bis heute kein Urteil oder eine Bestätigung erfolgte, das Deutsche Reich sei untergegangen, und die erkennenden Richter des Urteils vom 31. Juli 1973 haben sehr wohl den rechtlich und geschichtlich zutreffenden Status berücksichtigt. Die Recherchen der v§v brachten als Ergebnis, dass mit der Behauptung, das Deutsche Reich sei mit der Gründung der Bundesrepublik Deutschland untergegangen, die Geschäftsführung der Bundesrepublik Deutschland die „Gefahr“ für sich erkennt, durch die immer lauter werdende Forderung deutscher Reichsbürger, es könnte ein Umbruch im Bewusstsein des deutschen Volkes eintreten. | Zum Glück sind wir ja Bundesstaatsangehörige seit vor 1914.

A: Glauben Sie, das interessiert einen der Erfüllungsgehilfen? Die Argumentationen sind inzwischen so gut wie jedem dieser Kollaborateure untergekommen und viele (nicht alle) machen trotzdem weiter. Wenn Sie mögen, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


21.07.2015
Renate
F: Wie kann man nach Erhalt des GS ins Ausland reisen? Ich habe noch keinen GS beantragt, werde es aber in nächster Zeit tun.

A: Mit einem Reisepaß natürlich. Bitte lesen Sie dazu den entsprechenden Artikel unter der Rubrik "ERPROBTES".


20.07.2015
Irene
F: Ich habe meine Staatsangehörigkeit von meinem Vater geerbt - die Urkunde und Der EStA - Auszug liegen Ihnen vor. Mein Mann wurde 2002 "eingebürgert", verlor durch Täuschung im Rechtsverkehr seine Staatsangehörigkeit. - Warum gilt für ihn nicht RuStaG 1913 Paragraf 3/6? Weil er keine Frau ist? Kann ich mir nicht vorstellen!

A: Doch, so steht es ja sogar da. Zu der Zeit war diesbzgl. eben noch einiges anders.


19.07.2015
gunter p.
F: Hallo,ich habe nach der Seite Staatenlos gehandelt,und die Urkunde 146 und einen Antrag auf Entnazifizierung nach Russland geschickt ,aber wie komme ich jetzt an den Ausweis ?

A: Alle wichtigen Informationen sind auf der Seite.


16.07.2015
Fips
F: "Willkommen in der Staatenlosigkeit!" verstehe ich nicht. Die Besitzer des gelben Scheins besaßen vor dessen Erlangung selbstverständlich auch schon die Staatsbürgerschaft, sonst hätten sie den Schein nicht bekommen, waren also nie staatenlos.

A: Wird vom System aber nicht so gesehen und nicht so geführt. Da der Nachweis nicht erbracht wurde. Somit sind die Rechte aus dem Gelben nicht gegeben.


14.07.2015
Ulla
F: Hallo, ich als Gelbschein-Trägerin arbeite seit 1.Juli wieder in Teilzeit. Mein Chef trödelt mit dem Arbeitsvertrag aber herum.Soll ich auf einen Arbeitsvertrag bestehen oder ist es vorteilshafter keinen zu haben? Ich will die abgezogenen Steuern irgendwann wieder zurück haben. Da ich nichts unterschrieben habe, bin ich handelsrechtlich keinen Vertrag eingegangen und könnte es mir doch irgendwann zurückholen,oder? Oder soll ich auf einen Vertrag bestehen?

A: Bitte melden Sie sich erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.


14.07.2015
Thomas
F: Info zur Vollauskunft: Ich habe die sogenannte "Vollauskunft" erst erhalten, nachdem das LRA die Daten an das Einwohnermeldeamt weitergeleitet hatte. Davor wußte "niemand" was ich eigentlich damit meine. Die "Vollauskunft" heißt hier aber "Einwohnerauskunft" bzw. Gesamtauskunft. Dort ist die "Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigkeitsausweis" auch eingetragen. Es ist evtl hilfreich nach der Auskunft zu fragen, in der die "Glaubhaftmachung der deutschen Staatsangehörigkeit" drin steht.

A: Danke für die Info.


14.07.2015
Thomas
F: Ich habe bei Euch "irgendwo" mal gelesen, daß man mit 3 weiteren deutschen Staatsangehörigen (Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913) noratielle Angelegenheiten durchführen kann (Beispiel war hier die Willenserklärung). Wo kann ich mich diesbezüglich weiter informieren?

A: Das war im Video vom Reiner. Aber für die Willenserklärung ist ein internationaler Notar notwendig.


14.07.2015
Preußenakt 3 b
F: Auch wenn mir der Gelbe nach über einem halben Jahr immer noch verwehrt wird?

A: Das hat mit dem Gelben nichts zu tun.


14.07.2015
Preußenakt 3
F: Ich beabsichtige mehrere Strafanzeigen mit Strafanträgen und Strafverfolgungen zu erstatten. Können mir dabei Kosten entstehen?

A: NEIN!!!


14.07.2015
Sasch
F: Guten Abend,die Willenserklärung muß doch öffentlich sein,könnte man einfach eine WEB Seite entwickeln,in welcher wir die Erklärungen veröfffentlichen. Mit freundlichen Grüßen

A: Nein das ist nicht möglich. Die Willenserklärung muss nach BGB veröffentlicht werden. Also Notar und Standesamt.


14.07.2015
sasch
F: Hallo. Habe heute mit einem Notar gesprochen und er würde die Willenserklärung nicht beglaubigen. Es hätte wohl ein Rundschreiben gegeben.Alles wäre illegal.Tja vielleicht sollte man einen ausländischen Notar fragen...Der Notar bezweifelte,daß wenn mehrere Leute die Willenserklärung unterschreiben dieses als öffentlich gilt.Bin erstmal ratlos.Dann habe ich hier etwas zum Thema Kontosperrung gelesen. Ich habe ein Konto in Luxembourg. Online.Funktioniert einwandfrei.Mal sehen,ob die Finanzverwaltung auch Rückzahlungen dorthin überweist.

A: Ja, die Notarkammer hat "Empfehlungen" ausgesprochen, die die Herrschaften auch zum Teil willfährig befolgen. In der Schweiz kann man hin und wieder noch Glück haben. Natürlich bezweifelt er, daß dies nicht als öffentlich gilt, schließlich würde ihm das auch sein Geschäftsmodell kaputt machen.


14.07.2015
sasch
F: Guten Abend,sitze gerade an meiner Willenserklärung.Sie schrieben mir damals ich brauche einen Internationalen Notar. Kann ich auch apostillieren lassen. Das Amt wäre gleich um die Ecke.Habe heute mit der Gemeindeverwaltung OB telefoniert,betreff Ausweisabgabe und:" ja einfach im Bürgerbüro abgeben,"Kann ich das vor meiner Willenserklärung tun? Viele Grüße

A: Nein, eine Apostillierung funktioniert in diesem Falle nicht und ja, den Ausweis können Sie auch vorher abgeben.


14.07.2015
mario b.
F: kann ich auch den gelben schein beantragen ohne besitz zu haben?

A: Wie kommen Sie darauf, daß der GS etwas mit Besitz zu tun hat?


14.07.2015
BAMF
F: hiermit reiche ich euch diese Anlagen und biete ich um eine gesamte Überprüfung die Anerkennung meiner in der Anlage

A: Über diesen Weg funktioniert dies leider nicht. Bitte schicken Sie die Anlagen an die Adresse fragen@gelberschein.net.


14.07.2015
arne
F: Hallo, für mich erschließt sich die Geschichte mit dem Capitus deminutio minima nicht! Ich kann keinen jur. Text finden in dem das beschrieben steht auch in diesem Blacks Law Dictionary steht das so nicht drin. Ich bin nun eben soweit, dass ich die weiteren Konsequenzen hinterfrage. Und kann Ihre handschriftliche Grafik unter Wertvolles nicht verifizieren. Für mich ist es schwierig, das HGB §17 mit diesem capitus deminutio und dem Namenseintrag in den Ausweisen in Verbindung zu bringen...merci, vorab

A: Auf dem Personalausweis soll laut § 5 PAuswG der Familienname stehen, aber dort steht Name. Hier schließt sich der Kreis zum § 17 HGB. Für die Entwicklung eines tieferen Verständnisses der Gesamtthematik bieten wir Ihnen gerne an, sich erneut über unser Kontaktformular (unten) zu melden.


14.07.2015
Rheingold
F: Einen guten Tag. Bei mir hat jetzt alles reibungslos geklappt. Als nächstes möchte ich jetzt aber auch noch meinen Personalausweis abgeben. Können Sie mir den genauen Verlauf Schrittweise erklären. Im voraus vielen herzlichen Dank!

A: Herzlichen Glückwunsch!
Bitte lesen Sie dazu auf jeden Fall zunächst den grünen Artikel unter der Rubrik "ERPROBTES". Ansonsten melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten).


14.07.2015
besorgter-mutter
F: Hallo Leute. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich als bereits nachgewiesene Deutsche mich gegen eine Asylunterkunft in unmittelbarer nähe zum Kindergarten zu wehren? gibt es hierzu schon Erfahrungen? Im Handelsrecht vor dem Firmengericht sehe ich nur geringe Erfolgsaussichten. Vielen Dank

A: Der im Grunde einzige Weg ist die Aufklärung Ihrer Gemeindemitglieder und die Reaktivierung der originären Gemeinde.


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