F: Vielen Dank für Eure Antwort zu v§v und den anderen. Jetzt bin ich etwas verwirrt. Ist Euch auch der Inhalt der Vollmacht http://vereinigte-selbstverwaltungen.info/data/uploads/pdf/vollmacht-vsv.pdf bekannt? Die beziehen sich ja auch auf die Bundesstaaten i.V.m. RuStAG Stand 22.7.1913 vor 1919 bzw. 1918, also vor der "Weimarer Verfassung". Auffällig ist allerdings, dass v§v auch Hilfestellungen und Seminare anbietet. Gelberschein.info tut das ja auch, allerdings vor 1914. Also scheint mir der emphohlene Widerspruch zum gelben Staatsangehörigkeitsausweis gar nicht so verkehrt zu sein, auch wenn gelberschein.info davon abrät. Gestern war bei uns Kaiserwetter ohne erkennbare Chemtrails.
A: Verkehrt ist der Widerspruch ja auch nicht, aber die Verwaltung hat wie gesagt inzwischen ein Geschäftsmodell daraus gemacht, sich die Ablehnung der Widersprüche auch bezahlen zu lassen. Diese Selbstverwaltungsorganisation beruft sich auf eine UN Resolution. Wer weiß, wer dies UN ist und zu welchem Zwecke sie gegründet wurde, der sollte eigentlich sofort den Haken an der Sache erkennen (können)! Wir haben auch mit gelberschein.info nichts zu tun.
F: Ich mache das so:Ich bin in der freien und Hansestadt Hamburg geboren, Hamburg wurde 500 nach Christus gegründet und hat auch ein eigenes staatsqappen. Hamburg hat das den norddeutschen Bund, das deutsche reich und wer weiss was miterlebt und überstanden und wird wohl auch die BRD überstehen. ich gehe also zum Amt und lasse Bei staatszugehörigkeit anstelle von "deutsch", "freie und Hansestadt Hamburg (kurz:Hamburg) eintragen. schon bin ich auf dem perso nicht mehr staatenlos
A: Viel Glück dabei! Bitte machen Sie vorher aber unbedingt eine Patientenverfügung...
F: Ist Ihnen die Organisation v§v - vereinigte-selbstverwaltungen.info bekannt? Steht dem der gelbe Staatsangehörigkeitsausweis nicht im Wege?
A: Ja natürlich! Wir stehen allen, vom System aufgestellten Fettnäpfen und Geschäftsmodellen im Wege. Informieren Sie sich auch über andere Gruppen, z.B. Blauer Punkt, Freistaat Preußen, Reichskanzler Lorenz und Reichskanzler Schittke. Finden Sie Ihren Weg. Wenn es der gelbe Schein sein sollte, würden wir uns freuen. Viel Erfolg auf Ihrem Weg.
F: War heute auf der Gemeinde wegen der Vollauskunft.Habe mich auf das Meldegesetz § 3 berufen.Die Mitarbeiterin sagte das es bei ihnen im System drin steht das ich eine Staatsangehörigkeit durch Geburt nach gewiesen habe.Ich durfte sogar die zwei Sätze überprüfen auf ihren Bildschirm.Sonst hat sie mit der Software keine weitere Möglichkeit zu überprüfen um welche Staatsangehörigkeit es sich handelt oder eine so genannte Vollauskunft aus zu drucken.Soll man da noch weiter gehen oder es darauf beruhen lassen? Eine weiter Gabe der Daten nach unten ist ja erfolgt.Da ich sie durch Geburt nach gewiesen habe (RuStag) ist doch alles in Ordnung oder mach ich da ein Denkfehler ?
A: Ja, grundsätzlich scheint alles mit dem Eintrag in Ordnung zu sein, vorausgesetzt, der Staatsangehörigkeitsausweis steht ausdrücklich drin! Auf einen Ausdruck sollten Sie dennoch bestehen! Die Programme scheinen umgestellt worden zu sein, sodaß "einfache Sachbearbeiter" diesen Ausdruck nicht machen können, ein Vorgesetzter kann dies aber sicherlich durchführen.
F: Hallo, was passiert eigentlich, wenn ich umziehe, mit der Anschrift auf dem gelben Schein? Muss ich diese ändern lassen oder bleibt die einfach drauf? Grüße Tommy
A: Die bleibt drauf. Dabei geht es ja lediglich um den Zuständigkeitsbereich der Behörde, die den Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt hat.
F: Hallo, ich habe nun meinen gelben Schein, und möchte jetzt meine Willenserklärung machen. Wo tue ich das am besten, und muss ich dieses Dokument ebenfalls beglaubigen lassen? Besten Dank im voraus :-)
A: Die Willenserklärung geht grundsätzlich an Ihr Geburtsstandesamt. Beglaubigt wird diese notariell, allerdings weigern sich die Notare zunehmend dies auch durchzuführen.
F: Hallo, sollte die Willenserklärung zum aktuellen Wohnsitz-Standesamt oder zum Geburts-Standesamt gesended werden?______ Das Anschreiben "einfach wie möglich halten" oder direkt mit AGB "Konkludenter Vertrag" und Untersagung Nutzung des Namens, etc..? Vielen Dank und Grüsse Detlef
A: Ganz simpel an das Geburtsstandesamt.
F: Ich beziehe mich auf ein Youtube-Video: Ist alias "Bernd Schober" Deutscher ohne "deutsche Staatsangehörigkeit" nach Art. 116 Abs. 2 GG für die BRvD?
A: Für wen Art. 116 Abs. 2 gilt entnehmen SIe bitte dem Artikel "Grundgesetz Art. 116, Abs. 1 oder Art. 116, Abs. 2, welcher von beiden ist richtig?" unter der Rubrik "PRAKTISCHES".
F: Sagt mal, ist es nicht eigentlich ziemlich riskant, wenn diejenigen,welche noch die ursprünglichen Rechte haben und einelatente Gefahr für die BRD darstellen(auch die Amis haben ein enormes Interesse den Besatzungsstatus beizubehalten)sich mit Adresse und allem ins ESTA-Register einzutragen? Ich will nicht behaupten das die eingetragenen Esta-Mitglieder "Vergeunfallt" werden können, aber man könnte uns doch mit anderen Repressalien das Leben schwer machen,oder nicht??? Habt ihr über diese Möglichkeit schon diskutiert?
A: Wir schätzen die Situation in der Ukraine, die Osterweiterung der NATO und die Kriegshetze gegen Rußland als wesentlich gefährlicher ein. Insbesondere auch, weil gerade diesbezüglich im Hinblick auf unser Thema direkte Zusammenhänge bestehen. Außerdem dürfte ein "Verunfallen" bei inzwischen fast 4 Mio. Entscheidungen bzgl. der Staatsangehörigkeit mittlerweile etwas schwierig werden...
F: Hallo, ich habe mal ebend eine Verständnisfrage: haben wir hier in Deutschland überhaupt einen Staat? Die BRD ist kein Staat. Das Deutsche Reich(es fehlt die Staatsgewalt) ist kein Staat.Was ist mit Deutschland-als-Ganzes? Ist wahrscheinlich auch kein Staat,oder?
A: Das Reich mit seinen Bundesstaaten ist sehr wohl ein Staat, nur eben momentan wie Sie richtig anmerken nicht handlungsfähig. Darum geht es ja, die Handlungsfähigkeit können nur Bundesstaatsangehörige wiederherstellen!
F: Meine Mutter ist deutsche in Niederbayern geboren,ist 1983 nach München gezogen und hatt dort mit einem türkischem statsbürger geheiratet und als ich 4 Jahre alt war wieder getrennt ,daher besitze auch die türkische statsbürgerschaft (doppelte statsbürgerschaft ) ..kann ich mir dennoch meinen deutschen statsangehörichkeits ausweis ausstellen lassen ? ich Danke .
A: Nach RuStAG gibt es da so keine Möglichkeit.
F: Sehr interessant, das neue Video. Besten Dank. Auch dort ist aber wieder nur von den Grenzen von 1937 die Rede. Welche sind denn nun die Richtigen?
A: Die ursprünglichen natürlich, d.h. die von vor dem sog. 1. Weltkrieg. Alles was danach kam, also nach der zwangsweisen Abdankung des Kaisers war weitgehend völkerrechtswidrig. Deswegen heißt es ja auch völlig zurecht in dem Video u.a. in Bezug auf den Gebietsstand häufig: "Quatsch!"
F: Worin besteht der Unterschied zwischen a) Erlangung einer Bundesstaatsangehörigkeit nach RuStAG 1913, b) Erlangung der "deutschen Staatsangehörigkeit" und c) Einbürgerung, damit man Deutscher wird? c2) Wie ich hörte, soll auch eine doppelte "Staatsbürgerschaft" möglich sein. d) Stimmt es, dass es Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit und Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gibt? - Und wenn dann was für Deutsche? Vielen Dank für Aufklärung, falls möglich?
A: Die Unterschiede sind und deutlich sichtbar!
Die "doppelte Staatsbürgerschaft" ist salopp gesagt BRD-Quatsch. Und ja, es gibt (theoretisch) die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit. Diese Urkunde wird aber seit 1999 nicht mehr ausgestellt. Diese wäre sogar für uns die richtige, denn wir sind Bundesstaatsangehörige (Deutsche) und keine unmittelbaren Reichs- / Kolonieangehörigen (deutsche Staatsangehörigkeit). Aber wie gesagt, diese Urkunde wird leider trotz aller Bemühungen nicht mehr ausgestellt.
F: Hallo, wäre dies etwas für eure Seite? https://www.youtube.com/watch?t=22&v=YtYg8cngmKU
A: Vielen Dank! Wir hatten bereits den gleichen Gedanken und haben ihn inzwischen auch umgesetzt:
F: Wie viele Personen mit der Staatsangehörigkeit a) DEUTSCH b) deutsch c) nur deutsche Staatsangehörigkeit d) Deutsche mit deutsche Staatangehörigkeit e) Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit f) Staatenlose gibt es deutschland- bzw. bundesweit?
A: Um genaue Zahlen zu diesen einzelnen Varianten angeben zu können, bräuchte man näheren Einblick in das EStA-Register. Fakt ist jedoch, daß die Anzahl der insgesamt ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweise knapp an die 4 Mio. reicht.
F: Hallo! Ich hab mich mal bisschen erkundigt zwecks den Reisepässen. Es ist definitiv möglich den blauen reisepass zu bekommen denn die Bundesdruckerei stellt diese nach wie vor her. Meine Frage daher, was haltet ihr davon? Denn dieser reisepass weißt mich zusätzlich als souverän und als natürliche Person aus. Was haltet ihr davon?
A: Wir gehen sehr stark davon aus, daß Sie da irgendetwas mißverstanden haben bzw. sich auf ein wie auch immer geartetes Geschäftsmodell. Sollten Sie dieses "Projekt" tatsächlich angehen wollen, so teilen Sie uns bitte das Ergebnis mit.
F: Mitteilung für Menschen die eine NAMENSERTEILUNG durch den Stiefvater erhalten haben? Innerhalb des Vereinten Wirtschaftsgebietes unmöglich und mit hohem Aufwand so nicht machbar! Bei Antragsstellung des gelben Scheines den Geburtsname (den Familienamen den die Mutter vor Eheschließung hatte eintragen!!!) Der erteilte Name ist bei Abgabe SOFORT hinfällig. Heisst: Ohne TamTam hat man den Familiennamen wieder unter dem man auch geboren wurde!
F: Hab das hier gerade entdeckt:https://bewusstscout.wordpress.com/2015/05/10/die-antwort-der-reichsburger/ Wäre das was für eure Seite?
A: Nein!!! Das ist schön geschrieben, aber nur richtig für Leute die sich als Reichsdeutsche deklarieren. Wir sind Bundestaatenangehörige!!! In ihren Handlungsempfehlungen ist von Bundestaatenangehörigen nie die Rede.
F: Besteht die möglichkeit die Stattsangehörigkeitsurkunde durch die Geburt zu bekommen? meine Eltern Stammen aus der Türkei. Welche möglichkeiten habe ich um den Gelbschein zu bekommen.
A: Die Frage läßt sich so nicht eindeutig beantworten. Wenn Sie in Deutschland geboren, oder seit mind. 12 Jahren stolzer Besitzer eines Personalausweises sind, dann ja. Allerdings in den von uns angestrebten Rechtskreis eines Bundesstaatsangehörigen kommen Sie so nicht.
F: Danke für die schnelle Antwort ich habe darüber hinaus auch die WE eingeschickt und sie würde mir zurück geschickt Grund: Sie würden solche privaten Sachen nicht annehmen
A: Super, das dürfen Sie als Eingangsbestätigung und Kenntnisnahme werten, wunderbar!
F: Hallo! Wollte meine Willenserklärung heute vom Standesamt beglaubigen lassen, da mir das Standesamt versichert hatte das sie es tun. Aber leider ist die Bedienstete eingeknickt und meinte sie würde es doch nicht mache... Was soll ich jetz tun?
A: Die WE wird nicht beim Geburtsstandesamt beglaubigt, sondern wird dort nachweislich hingesandt. Eine Beglaubigung kann man sich z.B. bei der Kirche besorgen.
F: Was ist der gelbe Schein?
A: Genau genommen kann es sich dabei sowohl um eine Krankmeldung, als auch um einen Staatsangehörigkeitsausweis handeln. Zu ersterer fragen Sie bitte einen Arzt Ihres Vertrauens und zu letzterem finden Sie alle Informationen auf der Weltnetz-Präsenz
F: Guten Tag, ihr Lieben.Ich möchte es genau verstehen: ist es faktisch richtig, dass wir mit dem dritten Bereinigungsgesetz von 2010 jetzt staatenlos sind, weil dieses Gesetz praktisch aufhebt, was die Schröder-Regierung damals per Gesetz erlassen hat( ab 2000 besitzt jeder die deutsche Staatsangehörigkeit,blabla)oder wie kann ich dieses 3.Bereinigungsgesetz verstehen?
A: Nein so ist es nicht. Das 3. Bereinigungsgesetz höhlt die deutsche Staatsangehörigkeit so aus, dass sie Faktisch die Staatenlosigkeit bedeutet. Somit ist keine Staatsangehörigkeit (mittelbare, unmittelbare) mit dem Begriff deutsche Staatsangehörigkeit verbunden.
F: Hallo guten Tag,war heute beim Standesamt und wollte meine Willenserklärung abgeben,doch die wussten nichts damit anzufangen. Was soll ich jetzt tun? Gruss GH
A: Die Willenserklärung per Einschreiben ans Standesamt schicken. Wenn die Bediensteten nicht wissen was sie damit sollen, ist das nicht Ihr Problem.
F: http://www.contra-magazin.com/2015/04/die-brd-ist-kein-staat-was-ist-sie-eigentlich/ Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch eindeutig geurteilt, dass das "Deutsche Reich" nach wie vor existiert, aber nicht für das Rumpfreich der mittlerweile 16 Bundesländer Rechtsnachfolger ist. Der Haager Gerichtshof tat dasselbe
A: Das Reich existiert fort, ist aber mangels Organen derzeit noch hanlungsunfähig. Daher wird es nach wie vor lediglich verwaltet.