F: kann ich dnach personalausweis abgeben wen ich den gelben schein bekomme
A: Lesen Sie dazu bitte den entsprechenden Artikel zum Thema unter der Rubrik "ERPROBTES".
F: wie steht ihr denn zu gelberschein.info? habe hier gelesen, das ihr nichts mit der seite zu tun habt? hängt ihr nicht zusammen?
A: Nein, jeder bringt das Thema auf seine Art und Weise in die Öffentlichkeit.
F: Guten Abend, habe heute mal meinen Perso genau angeschaut,festgestellt,daß mein Name und Vorname richtig geschrieben sind,1.Buchstabe jeweils Groß der rest klein. Wie kann das sein? Fehler vom "Amt"?Viele Grüße
A: Es gab mal eine Phase, ca. zwischen 2004 und 2008, wo die Ausweise zum Teil so ausgestellt wurden. Außerdem werden unseren Erkenntnissen zufolge gewissen Personen die Ausweise so ausgestellt, z.B. Bundeswehrangehörigen.
F: Ist es ausreichend, wenn der Schein unterschrieben wurde mit der "Der Kreisausschuss..." und abschließend mit "im Auftrag" und Unterschrift des Nachnamen vom Sachbearbeiter? Oder muss hier interveniert werden?
A: Für das System ist das so gültig.
F: Ich bin ein Aussiedler der ca.1992-1993 hier hergezogen ist .. habe eine deutsche Staatsangehörigkeit bekommen, was genau bedeutet das nun für mich?
A: Sie haben nicht eine, sondern DIE deutsche Staatsangehörigkeit (unmittelbare Reichsangehörigkeit), wahrscheinlich durch Einbürgerung in die BRD erhalten. Dies hat nichts mit dem Nachweis einer Bundesstaatsangehörigkeit über das Abstammungsprinzip zu tun, wie wir ihn hier vorstellen und führen.
F: Liebe Kollegen, ich habe schon den gelben Schein und lasse gerade mir den Registerauszug ausstellen. Soweit so gut. Ich stelle jetzt wahrscheinlich nochmals die fragen der Fragen was sich damit verändert. Ich habe somit die deutsche Staatsbürgerschaft, eine Immobilie kann mir dadurch nicht mehr enteignet werden, Ich kommen in eine andere Rechtslage, aber was ist das für eine Rechtslage und wo sind die Vorteile? Ich habe gelesen als Angestellter wäre kein unterschied da man einen Arbeitsvertrag unterschrieben hat, was wenn ich keinen unterschrieben habe? Was wenn ich selbständig bin und was wenn die Selbständigkeit eine GMBH ist?
A: Herzlichen Glückwunsch! Das ganze in ein paar Sätzen zusammen zu fassen ist nicht möglich. Wenn Sie aktiv werden, Ihre Staatsangehörigkeit auch leben und mit anderen Bundesstaatsangehörigen in Kontakt treten wollen, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.
F: Im Internet gibt es ESTA-Auszüge in denen der Name komplett klein geschrieben wurde (auch der erste Buchstabe)....bei erworben am: steht dort auch nicht das Geburtsdatum.....ist das wesentlich? Gibt das nochmal einen anderen Rechtsstatus? Wie interpretiert Ihr diesen Aspekt?
A: Ist uns nicht bekannt. Bitte schicken Sie uns doch entsprechende Links über unser Kontaktformular (unten).
F: wenn ich das mache möchte ich auch den reichspass aber wo und wie??
A: Wer sollte Ihnen den denn derzeit ausstellen können, außer irgendwelche Geschäftemacher?
F: Ist es unabdingbar für die eigene volle Souveränität den Perso abzugeben? Wenn ich mich auf das höherrangige Recht mit Staatsangehörigkeit im Bundesstaat berufe und den Perso nicht mehr zur Ausweisung verwende, sollte es doch auch funktionieren. Wie ist Euer Standpunkt dazu?
A: Nein, zwingend notwendig ist es nicht, allerdings ist ein Reisepaß immer einem Paßersatzdokument (Personalausweis) vorzuziehen. Lesen Sie dazu auch bitte den entsprechenden Artikel dazu unter unserer Rubrik "ERPROBTES".
14.07.2015
Ernesto Gonzales
F: Geboren in Sachsen 1870 März. Welche Rechtsgrundlage ist gültig, RuStAG oder rechtliche Grundlage des Königreich Sachsens.
A: Uns ist nicht so ganz klar, worauf Sie hinaus wollen. Wenn es um die von einem Ihrer Vorfahren (1870 geboren in Sachsen) ererbte Staatsangehörigkeit Ihrer Person geht, dann ist die entsprechende Rechtsgrundlage dafür das RuStAG vom 22. Juli 1913.
F: Wer kann noch eine Vollauskunft drucken? Die Dame vom Bürgerservice war erst stutzig… aber dennoch bemüht und hilfsbereit. Erwerb/Nachweis durch Stag., steht alles drin, aber diesen Teil ausdrucken gibt die Software (Hessen) nicht her, nur am Bildschirm…
A: Jede Software gibt das her. Vielleicht muss ein Ableitungsteiler, mit höherer Berechtigung dazu kommen.
F: Ich hab da gerade was interassantes zum Art.116 Abs.2 gefunden. Ich kann nicht genau sagen wie vertrauenswürdig diese Informationen sind. Ich bin sprachlos. http://www.germany.info/Vertretung/usa/de/05__Dienstleistungen/02__Staatsangehoerigkeit/06__Einbuergerung__GG/Einbuergerung__Art__116__2__GG.html
A: Ihre Sprachlosigkeit können wir nicht ganz nachvollziehen. Für den Personenkreis, auf den der genannte Artikel zutreffend ist, ist er selbstverständlich auch anwendbar. Mit uns hat er allerdings nichts zu tun.
F: Habt ihr die ungefähre Zahl des letzten Esta-Register Eintrags? Sind wir schon 5 Millionen?
A: Nein, wir kämpfen an den 4 Mio.
F: habe mich heute drei Stunden mit Eurer Seite beschäftigt. Sehr aufschlußreiß! Bedeutet das mit anderen Worten es sind auch alle Steuerbescheide etc. nichtig ?
A: Grundsätzlich schon, aber solange einer kritischen Masse der Menschen dies so (noch) nicht bewußt ist, wird sich an der derzeitigen Tatsache nichts ändern, daß insbesondere diese Mühle sich noch ein Weilchen weiter drehen wird.
F: wenn ich den gelben Schein beantrage und die Deutsche Staatsangehörigkeit inne habe, kann es passieren, im Falle der Arbeitslosigkeit, das die kein Hart4 oder auch kein Arbeitslosengeld mehr zahlen, keine Rente etc.? weil man ja mit der Firma bichts mehr am Hut haben will, auch keine Knöllchen mehr zahlen möchte, keine Steuern, dann im Umkehrschluss auch keine Leistungen mehr erhält?
A: Alles bleibt wie es ist, aber lesen Sie bitte unbedingt in diesem Zusammenhang den grünen Artikel in unserer Rubrik "ERPROBTES"!
F: Kann mir jemand sagen, wo ich das Formular runterladen kann, um meinen Perso abzugeben. Danke!
A: Dafür gibt es kein Formular!
F: Die letzte richtige Verfassung des Bundesstaates Sachsen ist nach meiner Recherchen die vom vom 4. September 1831, oder?
F: Gibt es einen Staatsangehörigkeistausweiß in Österreich ?
A: Da haben wir uns noch nicht mit beschäftigt.
F: Wie ich jetzt von meiner Großmutter väterlicherseits erfahren habe, ist mein Urgroßvater väterlicherseits vor 1914 in Leipzig in Sachen geboren, also bin ich Sächsin und leider nicht Preußin wie ich vorher dachte. Welche Verfassung den für mich als Sächsin gilt? Danke.
A: Verfassung 1871 und die Verfassung des Bundesstaates Sachsen.
F: Betr. Sozialrecht: Angenommen, ich kann meine Abstammung als Preuße nachweisen und gelange so in einen Rechtsstand außerhalb des Dunstkreises der BRD. Da meine Rente zu schmal ist, bekomme ich Leistungen nach dem SGB XII. Hätte ich als Preuße auch weiterhin darauf einen Rechtsanspruch? Warum sollte eine Firma (BRD) einem "Ausländer" helfen? Stehe hilflos da!!! Tausend Dank, wenn Ihr mir eine rechtsrelevante Auskunft geben könntet!!!!!!
A: 1. Ja
2. Weitere zuständigkeit durch ordere Public(Öffentliche Ordnung)
F: Wir möchten unsere Staatsangehörigkeitsurkunden und einen gesiegelten Grundbuchauszug apostillieren lassen. Dazu sollen wir das Land angeben, für das die Beglaubigung gelten soll. Was schreiben wir am besten? International? Es könnten auch telefonisch Rückfragen kommen. Danke schonmal.
A: Schreiben? Wir raten dringend dazu, die Urkunden nicht per Post hin und her zu schicken! Das beste wäre, Sie suchen Ihr Regierungspräsidium zu deren Geschäftszeiten in Ihrer Region selbst auf und lassen die Apostillen für den internationalen Verkehr vor Ort anbringen.
F: Habe meinen EStA Auszug erhalten. Hier steht unter Erworben durch Geburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG, also alles ok. Unter deutsche Staatsangehörigkeit erworben am steht mein Geburtsdatum. Habe gelesen, es gibt auch EStA Auszüge, wo dieses Feld leer ist, was bedeuten würde, dass man nur die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat, was ja das Ziel ist. Frage: Ist es möglich, dass man die deutsche Staatsangehörigkeit zurück gibt und dann nur noch eine Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat hat und somit der Eintrag deutsche Staatsangehörigkeit erworben am im EStA gelöscht wird? Gibt es hierzu Erfahrungen? Vielen Dank!
A: Es gibt die sog. Entlassungsurkunde, welche eigentlich auf Antrag ausgestellt werden sollte, was aber trotz aller bisherigen Bemühungen unsererseits bislang hartnäckig verweigert wird. Eine entsprechende Klage ist bereits eingereicht, hierfür notwendige Auslagen wurden entrichtet, aber die Sache liegt seit über 2 Jahren seitens des Gerichtes auf Eis. Diese Kartoffel ist der Verwaltung wohl zu heiß.
F: Ich habe eine Frage zur Willenserklärung. Ist meine Willenserklärung gültig, wenn 2 Personen sie unterzeichnen? (bsp. Sohn und Schwiegertochter)
A: Der Begriff der "Gültigkeit" trifft hierauf nicht wirklich zu. Es geht darum, die Erklärung mit den Unterschriften zu einer ÖFFENTLICHEN Erklärung zu machen. 2 Mitunterzeichner (vorzugsweise Bundesstaatsangehörige) reichen dazu aus, allerdings sollten diese am besten außerhalb der Familie stehen.
F: Beim fortwährenden "Kampf" gegen die BRD-GmbH überlege ich, ob ich bei der hiesigen Meldestelle die Kündigung meines Pesonalkontos einfordere. Unabhängig vom Erfolg versuche ich Für + Wider abzuwägen. Hätte eine Kü. ggf. zur Folge, daß die Vollauskunft verschwindet ? und somit auch der Eintrag "Glaubhaftmachung der dt. Staatsangeh." ? Habt ihr Erfahrungswerte ? - Danke
A: Gesetzt den Fall, die Verwltung würde sich darauf einlassen, was sie höchstwahrscheinlich nicht tut, dann wäre dem so, richtig. Wenn Sie bereits so autark sind, was nahezu unmöglich ist, daß Sie so leben können, dann spricht nichts dagegen, aber ansonsten können wir eigentlich dahingehend nur auf unseren grünen Artikel unter der Rubrik "ERPROBTES" hinweisen.
F: Ich habe die Staatsangehörigkeit ins Königreich Württemberg und möchte wissen ob ich beim Abfassen des öffentlichen Eides die württembergische Verfassung von 1819 genauso bedenkenlos erwähnen kann wie im Falle einer preussischen Staatsangehörigkeit die preussische Verfassung von 1850? Vielen Dank