F: Heute habe ich von der Stadt meine Eingangsbestätigung bezüglich meines Antrages "Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit" mit Anlagen zurück erhalten. Ich habe also ein Anschreiben von der Stadt, das mir meinen Antrag bestätigt, erhalten. Dazu habe ich folgende Anlagen zurück erhalten: 1. Mein Antrags-Anschreiben mit Eingangsstempel der Stadt im Original, 2. BVA Antrag F im Original mit meiner Unterschrift, 3. Meine Anlagen V Vater und Großvater(vor 1913) im Original, 4. meine beglaubigten Abstammungsnachweise im Original. Meine Anlagen F, V und V sind korrekt ausgefüllt. Laut meinem Antragsanschreiben bat ich nur um die Rücksendung meiner beglaubigten Abstammungsnachweise und Eingangsbestätigung meines Antrages, sobald die Damen und Herren sich von der Echtheit überzeugt haben. Meine Frage an Euch: 1. Wie darf/muss ich die Handlungsweise des Ausländerbüros verstehen? 2. Wir reagiere ich jetzt am besten da rauf? Möglicherweise benötige ich Unterstützung. Die jungen Damen vom Ausländerbüro für Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten scheinen mit den rechtlichen Tatsachen und Zusammenhängen überfordert zu sein. Vielen Dank für Eure Antworten
A: Schicken Sie uns Ihre ePost Adresse über das Kontaktformular.
F: Was für Vorraussetzungen muss ich haben um diesen Schein zu bekommen ?? Papiere , Nachweise überhaupt alles um ihn zu bekommen ,Vorfahren
A: Nehmen sie sich einen Abend Zeit und schauen sich die Videos auf unserer Seite an.
F: und wenn ich dann alles geschafft habe, wie werde ich den personalausweis los?
A: Bitte lesen Sie hierzu unbedingt zuerst den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" in der Rubrik "ERPROBTES"!
14.07.2015
michael niepelt
F: wie lege ich Wiederspruch ein?
A: Finden Sie auf der Seite.
F: Könnte man nicht hier sowas wie einen Zählerstand einbauen, aus dem hervorgeht,gemäß der EStA-Register-Nummer, wieviele dort schon eingetragen sind? Oder würde das doch den Datenschutz verletzen??? Zuletzt waren es doch 3,85 Millionen, oder?
A: Vielen Dank für die Anregung, wir werden dies mal überdenken.
F: Hallo liebes Team, __________ mein Antrag auf Nachweis liegt nun seit knapp 3 Wochen bei der Behörde. Ab wann sollte man denn da nachfassen, wenn man nichts hört (gibt es eine Emfpangsbestätigung von denen?)? ____________ Neben eurer Willenserklärung habe ich noch weitere, komplexere im Netz gefunden: "http://short4u.de/54be67a6628da" und "http://short4u.de/54be67dc9b97a". Die gehen teilweise sehr tief in die Materie rein (und erklären den ganzen Sachverhalt) und ihr schreibt ja immer, seid kreativ! Was haltet ihr von denen? Auch im Kontext zu eurem._____________ Und zu guter Letzt: Ist diese Willenserklärung auch gleich eine LEBENSERKLÄRUNG (wegen Bürgerlichen Tod)? Vielen Dank und Grüße
A: 1. Nach max. 3 Monaten.
2. Da hätten Sie sich drum kümmern müssen.
3. Für den Anfang nicht schlecht, es fehlt aber auch einiges (z.B. wie bin ich an die Staatsangehörigkeit gekommen).
4. Der Gelbe ist schon die Erklärung.
F: Sie antworten immer sehr abstrackt im Bezug auf dass was sich für mich ändert mit dem gelben Schein. Die Frage von MiChElLe interessiert mich sehr, aber leider ist sie nicht hinreichend beantwrotet. Haben sie KONKRETE dinge für die ich kämpfen kann und bei denen es Aussicht auf Erfolg gibt ? P.s. mir fehlen nurnnoch meldebescheinigungen und heiratsurkunden von papa, opa und uropa dann ist mein antrag komplett. Mir wurde gesagt dass ich diese Bescheinigungen noch benötige.
A: Ich weiß nicht wie oft wir diese Frage noch beantworten sollen. Es ändert sich GARNICHTS wenn Sie es nicht wollen. Alles andere müssen Sie sich in kleinen Schritten erarbeiten. Als erstes gehört eine Auseinandersetzung mit der Materie und den Gesetzen dazu. Denn nur wer seine Rechte auch kennt, kann sie gegenüber "Behörden" und "Beamten" auch einfordern.
F: was beudetet es den gelben schein zu leben ? was für möglichkeiten habe ich ? ist es möglich steuerermäßigung/befreiung zu bekommen ? wenn ja, wie realistisch sind meine aussichtschancen ? VIELEN VIELEN DANK IM VORRAUS
A: Genau das hängt eben ganz davon ab, wie intensiv Sie bereit sind sich mit der Gesamtthematik auseinanderzusetzen, sich in die konkreten Thematiken einzuarbeiten, die Sie angehen wollen und wie mutig Sie sind. Das ganze ist ein Prozeß und jegliche Anstrengung die man derzeit unternimmt ist quasi Pionierarbeit.
F: was genau ändert sich für mich konkret wenn ich den Stag ausweis habe, öffentliche personenstandserklärung abgegeben habe, eine entlassungsurlunde aus der BRD besitze und mich der von euch genannten Verfassung unterwerfe ?
A: Das hängt ganz alleine von Ihnen ab. Sie entscheiden wie weit Sie gehen wollen und welche Konsequenzen das hat. Der Gelbe und die PSE haben gar keine Auswirkungen auf Ihr Leben, es sei den Sie werden anschließend aktiv und leben den gelben Schein.
F: Wie soll ich mir das vorstelllen mit dem grünen Reisepass ? ich bin 28 und der grüne ist ein jahr gültig. d.h. ich muss noch ca 50 mal den grünen reisepass beantragen ?
A: Hierzu gibt es auf der Seite unter Erprobtes "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?"
F: Es wurde doch von euch eine Klage beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht und ruht seit 2 Jahren: Wie lange darf dieses"Gericht" diese Klage eigentlich vor sich herschieben? War es klug von euch die Klage hier im Bunzelland einzureichen? Wären die Niederlande(Den Haag)nicht angemessener gewesen?
A: Erstens ging es dabei darum, einfach auch diesen Weg wenigstens versucht zu haben und zweitens ist Den Haag ja ebenfalls ein Systemwerkzeug. Als Firma mit eigenen AGBs können die das ziehen wie sie wollen, wer soll sie daran hindern? Außer dem Volk selbst natürlich, dazu muß es aber erstmal in noch größerer Anzahl als bisher geschehen aufwachen!
F: Wie kann ich mein Stammbaum finden? Angefangen seit KATARINA die Grosse?
A: Am besten rückwärts. Das Netz ist voll von Seiten, die sich mit genealogie beschäftigen.
F: Ich habe den gelben Schein. Willenserklärung, alles etc. Jetzt möchten wir in die USA reisen. Den gültigen roten Reisepass hatten wir schon vorher erhalten. Jetzt hat uns ein Freund vorgewarnt, dass mit dem Gelben Schein wir auf der roten Listen der BRD sind und mit Problemen bezüglich Einreise in die USA rechnen müssten (unsere Einstellung gegenüber der USA etc.). Welche Kenntnisse habt ihr davon? Was ist euch darüber bekannt?
A: Da liegen uns derzeit keine Erkenntnisse vor. Es wäre aber schön, wenn Sie uns Ihre Erfahrungen diesbezüglich mitteilen könnten. Vielen Dank!
F: mir wurde gerade mitgeteilt das man mit ausstellung der staatsangehörigkeit angeblich aus dem system fällt und weder kranken noch renten noch sonstwas ist.kann das sein oder wird das nur zur abschreckung erzählt??
A: Das kommt wohl eher aus der Kategorie Märchen und Mythen.
F: Es gibt zwei Sorten von gelben Schein. Auf dem einen wird die deutsche Staatsangehörigkeit bescheinigt, auf dem anderen wird bedeutet, dass man deutsche(r) ist. Kennt Ihr diesen Fall?
A: Ja selbstverständlich, das wird doch in den Videos auf der Seite ausführlich beschrieben.
F: Hallo Freunde,Mein Bekannter hat am 13.März in Ansbach-Bayern eine mündliche Verhandlung in Punkto HLKO Kriegsgefangenenbesoldung.Könnt ihr uns da helfen,bzw beraten?Er besitzt den Gelben Schein,Esta-auszug einfach alles nach RuStAG 1913. Wäre auch eine möglichkeit als Prozessbeobachter dabei sein zu können.beste Grüsse aus Nürnberg.
A: Bitte die ePost Adresse über das Kontaktformular schicken.
F: Ein greund hat sich neben dem Gelbenschein,die Nationale Geburtsurkunde besorgt.Da steht unter Familienname-Geburtsname in normaler Schreibweise.Kann er diese mit Passbild notariel beglaubigen lassen,dass ihm diese als Ausweispapier nützt?
A: Ja aber ich würde eher einen Auszug aus dem Geburtenregister nehmen.
F: In welchem Gesetz, Verordnung, Anwendungshinweis, ist geregelt das die "deutsche Staatsangehörigkeit" mit "deutsch" bezeichnet wird?
A: Wird sie ja nicht, das ist ja der Oberwitz... Diese Angabe begründet nämlich lediglich die Vermutung der deutschen Staatsangehörigkeit.
F: mein 14 jährige tochter fährt im märz mit der schule nach england. da sie noch keinerlei ausweis hat, meine frage: was wäre das geschickteste oder am wenigsten verfängliche, einen personalausweis od einen pass?
A: Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personal-ausweis (Gebühr: 22,80 Euro) oder aber einen elektronischen Reisepass (Gebühr: 37,50 Euro). Ein Reisepaß ist IMMER einem Peronalausweis vorzuziehen.
F: Danke für die Auskunft, auch wenn die wenig befriedigend ist. Zum praktischen Teil: Antrag auf den grünen Reisepass. Genügen da gelber Schein & Geburtsurkunde ? Was ist zu beachten ? Danke für Eure SONNTAGS-Hilfen, ich weiß Eure Arbeit sehr zu schätzen !!
A: Was ist denn daran bitte unbefriedigend? Wenn Sie aktiv werden und mehr erfahren wollen, dann melden Sie sich bitte erneut über unser Kontaktformular (unten) bei uns.
F: Wenn ich hier alles so verfolge, dann stellt sich bei mir allmählich die frustrierende Frage ein, was mir die ganzen Aktionen bis hin zum abgeben des Perso, umsteigen auf grüner RP, abmelden ins Ausland, Willenserklärungen, Widerspruch usw. usw. eigentlich PRAKTISCHES bringt bei dieser Behördenwillkür in diesem Scheinstaat !? Sorry, aber bitte seid so freundlich u. zeigt mir/uns mal auf, was sich denn bei denen, die den ganzen BRiD-Rechtskreis bereits seit Jahren verlassen haben, wirklich zum Besseren gewandelt hat ? Was meinen die anderen Souveräne dazu ? Besten Dank für eine gerne auch längere Darstellung ihrer Sicht der Dinge.
A: Das ganze ist ein Prozeß. Der zunächst wichtigste Schritt dabei ist, wie unserer Ansicht nach hinreichend deutlich dargestellt, daß wir der Verwaltung anzeigen wer wir sind! Darum dreht sich im Grunde genommen alles auf unserer Seite. Die BRD hatte, nicht zuletzt durch die Einführung des § 40a StAG, darauf hin gearbeitet und darauf gehofft, daß der Volkskörper in Deutschland ausstirbt. Jetzt melden sich aber mehr und mehr Männer und Frauen als solcher zurück weil sie erkannt haben, wer sie sind. Das schmeckt denen ganz und gar nicht!
Die Frage danach, was sich bei einzelnen Mitstreitern geändert hat ist nicht so einfach zu beantworten, da dies höchst unterschiedlich ist, je nachdem wie weit man geht bzw. gehen kann und will, wie intensiv man sich mit den Gesamtzusammenhängen und den Strukturen beschäftigt hat, wie rechtssicher man ist und wie groß die Bereitschaft und Argumentationskometenz jeweils ist.
Wie gesagt, das ganze ist ein Prozeß, der relativ gesehen gerade erst am Anfang steht und den wir nur alle gemeinsam bewältigen können. Ein Kochrezept gibt es nicht! Die Bewegung lebt von mutigen Aktivisten, die Konzepte entwickeln und sich ausprobieren und wo immer möglich, Sand ins Getriebe streuen. Vernetzung, Austausch und die Entwicklung von Lösungsansätzen sind dabei entscheidend, vor allen Dingen auch regional. Je größer das Engagement, desto größer die Erfolge, wie immer im Leben.
Wem das alles zu viel ist und wer den Sinn dahinter (noch) nicht erkennt, der kann sich selbstverständlich zunächst einfach darauf beschränken, der Verwaltung anzuzeigen, endlich zu wissen wer er ist und sich die Quittung darüber, den "Gelben Schein" zu besorgen.
F: Ich lebe seit fast 8 Jahren im Ausland und habe in der BRD GmbH auch keinen Wohnsitz mehr. Wie sieht es dann mit dem Eintrag in der Gemeinde aus? Wie kann ich mich dann ggfl. vor der Willkuehr des Werkschutzes schuetzen, wenn ich mal in D bin?
A: Da werden Sie sich drum kümmern müssen, wenn Sie wieder eine Wohnhaft in der BRiD haben. Gegen Willkür kann man sich auch nicht schützen.
F: Irgendwas ging gerade schief, also nochmals meine Fragen zur Vollauskunft. Unter der Bezeichnung KM-Ewo v1.16.0 erhalte ich folgende Daten:Kein Eintrag bei Geburtsstaat, lediglich Geburtsort ! Darunter wie gehabt Staatsangehörigkeit "deutsch". Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis. Dann Datum der Ausstellung des Ausweises. Jetzt kommt`s: Behörde und AZ: durch Geburt (Abstammung), §4 Abs.1 (Ru)StAG. Es folgt dann die EStA Reg.-Nr. Meine Frage: Ist das so korrekt gelaufen ? Und wieso bleibt das Feld in Geburtsstaat leer ? Besten Dank !!
A: Die Vollauskünfte sehen von Gemeinde zu Gemeinde anders aus. Die Staatsangehörigkeit wird sich nicht ändern, da diese ja noch vorhanden ist. Den Geburtsstaat ändern die auch nicht. Also ist der Eintrag in Ordnung.
F: Herr Oberüber zeigt, dass im 2+4 Vertrag mit Vor- und Zuname unterschrieben wurde, die Ratifizierung nur mit Name. Nur die Unterschrift mit Vor- und Zuname soll rechtsgültig sein. Ich finde jedoch keine Gesetzesgrundlage und bitte um Information? Herzlichen Dank
A: https://volksbetrugpunktnet.wordpress.com/2013/01/14/dphw-gesetzesgrundlagen-zu-unterschriften/
F: beim zust. Standesamt besorgte ich mir die nationale Geburtsurk., die mich auch als nat. Person bestätgit durch Nennung des "Familienname" - scheinbar hat es eine verwalt.-interen Änderung gegeben. "Familienname" ist nicht mehr dokum., sondern nur noch "Geburtsname" m.E. nicht dasselbe, oder doch ?
A: Das selbe ist es nicht, aber eben nunmal Ihr Geburtsname. Schleißlich könnten Sie ja theoretisch inzwischen einen anderen Familiennamen führen, also alles in Ordnung.