F: Eure Antwort war unter anderem an Pamela:" Diese bedeutet allerdings seit 2010 die Staatenlosigkeit. Somit sind hier alle Perso Träger ohne Gelben Staatenlos." Dazu hätte ich jetzt eine Frage: ich dachte, durch die Änderung des Stag durch die Schröder-Regierung ab 2000 wären wir staatenlos? Was war denn jetzt 2010 passiert, das wir ab da staatenlos wurden?(immer wenn ich denke, ich habe das große bild verstanden,ergeben sich wieder neue Fragen und ich verstehe,das ich es immer noch nicht verstanden habe)
A: 1999 haben Sie am 1.8. die deutsche Staatsangehörigkeit im § 40a des StAG übergeholfen bekommen. Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Staatsangehörigkeit noch die unmittelbare Reichsangehörigkeit (Kolonie-Angehörigkeit). Mit dem 3. Bereinigungsgesetz vom 14.12.2010 wurde die deutsche Staatsangehörigkeit so ausgehöhlt, daß sie die Staatenlosigkeit bedeutet.
14.07.2015
Pamela Scapati
F: Hallo, habe 2 Staatsbürgerschaften Mutter Deutsch!!! Vater Italienisch. Aber nachdem ich jetzt erfahren habe das ich im Prinzip keine deutsche Staatsbürgerschaft habe, bin ja im Prinzip hier in Deutschland staatenlos. Bin ich jetzt Italiener??? Entschuldigen Sie, sie haben bestimmt eine Menge zu tun. aber wenn Sie keine Antwort haben kein Problem gehe eh die nächsten Tage zu Konsulat Italien Stuttgart um mich zu informieren. Auch die bis 1992 in Italien geltenden Regelung, nach der ein Kind mit doppelter Staatsangehörigkeit innerhalb eines Jahres nach Erlangung der Volljährigkeit sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden mußte, ist aufgehoben. Ihr Kind ist und bleibt sowohl Italiener als auch Deutscher.
A: Die Begriffe sind hier sehr WICHTIG! Auf dieser Seite geht es nicht um die Staatsbürgerschaft. Die deutsche Staatsangehörigkeit haben Sie schon (§ 40a StAG). Diese bedeutet allerdings seit 2010 die Staatenlosigkeit. Somit sind hier alle Perso Träger ohne Gelben Staatenlos. Dieses dürfte seit dem Lissabon Vertrag auch in Italien umgesetzt sein. Also informieren Sie sich gründlich, bevor Sie vom Regen in die Traufe kommen.
F: Betreff Haager Apostille: Der Beamte hat angegeben, dass ich mir ein Beitrittsland zur Ausstellung der Haager Apostille aussuchen muss ("damit ich mir das ganze dann einrahmen kann, weil ich es nie im Leben brauchen werde" - OTon :-)) ...ist das tatsächlich so, dass ich z.B. Russland angeben muss. Gilt die Apostille dann trotzdem in den anderen Beitrittsländern?
A: Ein Land sollten Sie schon angeben. Die Niederlande zum Beispiel (Den Haag). Die Urkunde ist dann auch in allen anderen Mitgliedsländern gültig. Die Haager Apostille soll in der BRiD wirken, nicht im Ausland. Das scheint der Bedienstete noch nicht verstanden zu haben.
F: Wie sieht es aus mit einer Ansässigkeitsbescheinigung, die ich nur von der Finanzagentur GmbH erhalte, wenn ich als Grenzgänger arbeite?
A: Wie kommen Sie drauf das sich was ändert?
F: Wenn ich den öffentl. Eid/Willerserklärung vom Notar bestätigt usw. dem Standesamt übermittelt habe - was passiert dort weiter damit ?
A: Nichts, dann hat das Standesamt Kenntnis von Ihrem erklärten Willen und archiviert diese Willenserklärung.
F: Es muss aber doch auch in der Vollauskunft stehen "Glauhaftmachung der deutschen Staatsangeh". oder?!
F: Ich habe zwei nicht unterschriebene Gerichtsurteile...wo fechte ich diese an? beim Austellenden "Gericht"?
A: JA, aber warum anfechten? Besser wäre wohl zurückweisen.
F: Frage zur Willenserklärung: Welche Dokumente/Ausweise dürfen dem Notar zur Identifizierung vorgelegt werden? Vor einiger Zeit hatten Sie mal geschrieben, dass es eventuell möglich sein wird, seine Willenserklärung in der Schweiz abzugeben. Gibt es dazu neue Erkenntnisse? Vielen Dank für Ihre Hilfe und weiter so!!!
A: Beim Notar können Sie alle Dokumente verwenden. Die Schweiz ist auch nicht mehr das was sie mal war.
F: Moin, Vater und Großvater in Zingst Kreis Franzburg Barth Provinz Pommern gebohren. Reicht dann Preußen???
F: Vollauskunft: Habe heute den korrekt ausgefüllten Auszug meines ESTA-Registereintrages erhalten. Anschließender Besuch beim EWM-Amt mit der Forderung einer Vollauskunft ergab folgendes: die wissen nichts über eine Vollauskunft u. die wenigen Daten, die über meine Person vorliegen, zeigen nirgendwo die Glaubhaftmachung meiner deutschen Staatsangehörigkeit. Herr Peterlini ist in Urlaub u. die ihn vertretende Dame konnte mir auch nicht weiterhelfen. Wer ist denn nun zuständig für diese "ich weiß nicht " Nummer ? Beim Landratsamt Abt. Staatsangehörigkeitsbehörde erfahre ich, daß die Daten der positiven Entscheidung zu meinem Staatsangehörigkeitsausweis nur an die BVA Köln weitergeleitet werden, also nicht an mein EWM-Amt. Bitte um Aufklärung u. bedanke mich schon mal herzlich im voraus.
A: Eine Vollauskunft ist eine Auskunft über SÄMTLICHE laut Meldegesetz des jew. Bundeslandes gespeicherten Daten. Die Herrschaften wissen ganz genau was das ist, die haben nur halt ihre Handlungsempfehlungen oder gar Dienstanwiesungen, die sie auch gerne mal über das Gesetz stellen. Versuchen Sie erneut eine solche zu bekommen. Was Sie in der Angelegenheit von dem Herrn Peterlini wollen ist uns allerdings schleierhaft. Ist der gewünschte Eintrag nicht vorhanden, dann fordern Sie Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde auf, sich endlich ans Gesetz zu halten, in dem Fall konkret an § 33 Abs. 5 StAG und zwar unverzüglich, sonst hagelt es eine Fachaufsichts- und Diskriminierungsbeschwerde gegen den Sachbearbeiter beim Landrat.
F: Personalausweis. Das wertvolle Video "Deutschland steht Kopf" nehme ich hier zum Anlass, um Fragen zu thematisieren. Mein Antrag F mit Vs und Abstammungsnachweisen läuft. a) Wann macht es Sinn, den Personalausweis, wegen falscher Angaben (NAME, DEUTSCH, satanische oder diskriminierende Symbole unter UV-Licht, Personalpyramide, Falscher Reichsadler, Stigma roter Punkt auf dem Foto) bei der ausstellenden Behörde zu reklamieren? b) Was ist derzeit das Beste, was man unter solchen Umständen mit dem PA des Bundes machen kann? Vielen Dank für ein paar hilfreiche Hinweise.
A: Zu dem Thema finden Sie einen ausführlichen Artikel "Perso oder Paß - abgeben oder behalten?" unter der Rubrik "ERPROBTES". In der Argumentation sollten Sie sich allerdings auf die Fehleinträge beschränken und alles andere dabei weglassen.
14.07.2015
Manfred Hessen
F: Je mehr man liest, desto schwammiger wird es, daher meine Frage: Ab wann ist man eine natürliche Person? Allein schon mit dem Stag., wegen Nennung eines Familiennamens? Oder erst mit Ableitung nach RuStAG?
A: Das eine hat das andere zur Folge. Durch richtige Ableitung nach RuStAG 1913 wird Ihrer Person ein StAG-Ausweis mit richtiger Vor- und Familiennamensschreibweise ausgestellt und Ihre Person wird zur natürlichen Person. Also schwammig ist da gar nichts. Wir empfehlen Ihnen hierzu auch das Video "Mensch vs. Person" unter der Rubrik "WERTVOLLES".
F: Hallo, kann ich an meine beglaubigte Willenserklärung die Kopien von den beglaubigten Kopien meiner Abstammungsdokumente beifügen? Die Staatsangehörigkeitsbehörde hat meine erste beglaubigte Ausfertigung der Abstammungsdokumente einbehalten und zum Standesamt der Geburt würde ich ungern die zweite beglaubigte Ausfertigung der Abstammungsdokumente mitsenden, weil ich sonst selbst keine inne habe. Danke
A: Ja, aber nötig ist nicht einmal das.
F: Ich bin UDSSR 1974 Geboren und seit 1989 in Deutschland, habe eine Vertriebenen Ausweis, meine Vorfahren sind in Russland Geboren. Kann ich Trotzdem Antrag auf den Staatsangehörigkeitsausweis von RuStAG 1913 beantragen?
F: Der Notar kann mir nur ausschließlich die Unterschrift meiner Willenserklärung beglaubigen und diese Unterschriftsbeglaubigung in der Urkundenrolle veröffentlichen (nicht aber den Inhalt). Reicht das aus?
A: Ja, das ist das was er machen soll. Der Inhalt geht ihn nichts an.
F: Macht es Sinn mit der Apostille auf dem Gelben Schein noch auf die Antwort (bzw. Nichtantwort) des Widerspruches bei der Staatsangehörigkeitsbehörde zu warten?
A: Warum wollen Sie warten? Es geht ja nur um den Aufdruck des Gelben.
F: Laut BGB1.IS.65 $1 vom 22.02.1955 haben auch Sudetendeutsche durch die Sammeleinbürgerung Anspruch auf die deutsche Staatsangehörigkeit.
A: Bei uns geht es nicht um die deutsche Staatsangehörigkeit (Nazi Staatsangehörigkeit), sondern um die Staatsangehörigkeit in einem der Deutschen Bundesstaaten. Die Bundesstaaten sind 1919 zu Bundesländern degradiert worden. Zu dem Zeitpunkt waren die Sudetendeutschen nicht Bestandteil des Reichs.
F: Sonstiges : Hätte da nochmals eine Frage zu "deutsch". Es wird ja immer wieder geschrieben, das der Hitler damals "deutsch" geschaffen hätte, aus der Verordnung geht das aber nicht hervor, dort steht nur, das es nur noch eine deutsche Staatsangehörigkeit gibt, die Reichsangehörigkeit. Die Definition der deutschen Staatsangehörigkeit ist also "Reichsangehörigkeit". Ich hatte mal irgendwo, in einem Staatsrechtsbuch gelesen, das die Kodifizierung von "deutsch" auf der Nationalsozialistischen Verordnung basiert, dort stand aber nicht, das "deutsch" auch die damals gemeinte Reichsangehörigkeit ist !. Frage also, gibt es irgendwo ein Buch, wo explizit geäußert wird, das die Reichsangehörigkeit "deutsch" ist, ich habe nirgends so was gefunden, die Passdokumente von Hr.Clauss sind da auch nicht gerade viel aussagend, wer weiß, unter welchen Umständen die zustande gekommen sind, gibt ja auch millionenfache andere aus der Zeit nach der Verordnung !.
A: Der Knackpunkt ist folgender: Die "deutsche Staatsangehörigkeit" wurde 1934 ins Leben gerufen, richtig. Die BRD geht allerdings noch einen Schritt weiter und bestätigt uns von vornherein nicht einmal diese (Täuschung im Rechtsverkehr), sondern macht sie mit der Angabe und Vermutung "deutsch" lediglich glaubhaft. Bestätigt bekommt man selbst diese erst durch einen StAG-Ausweis mittels herkömmlicher Beantragung. So wie wir den Antrag stellen bestätigt er gleichzeitig die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat.
F: Habe ein Frage zur Haager Apostille auf Staatsangehörigkeitsausweis: Wo liegt der Vorteil für eine Apostille?....der Ausweis wird dadurch zum internationalen Dokument. Hat die Haager Apostille auch eine Verbindung oder Bewandnis zu der Haager Landkriegsordnung oder hat das eine mit dem anderen nicht zu tun?
A: Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Der Vorteil der Apostille sollte aus genau dem von Ihnen genannten Grund doch auf der Hand liegen, da er somit auch von ausländischen Behörden etc. dadurch als legitimes Dokument anerkannt wird. Wer weiß, was demnächst noch so alles auf uns zukommt und wofür dies eben auch deshalb wichtig werden könnte.
F: Wenn ich den Staatsangehörigenausweis bekomme, gilt dann der Personalausweis weiter? Leider benötige ich diesen noch eine Weile!
A: Ja, wenn Sie möchten, dürfen Sie Ihre juristische Person behalten. Was jahrelang vereint war, muß man nicht trennen. Sie dürfen auch weiter Ihre Tickets bezahlen.
F: ich bin dabei mir eine Apostille zu besorgen. Danach möchte ich meinen PA und meinen RP zurück geben. Wird eine Apostille im Ausland als Legitimation anerkannt und gibt es Erfahrungen im Reiseverkehr in Übersee - USA und Großbritanien?
A: Die Haager Apostille macht die Urkunde international gültig. Ohne den roten Reisepaß haben Sie keine Chance in die USA zu kommen. UK funktioniert mit einem Auszug aus dem Geburtenregister mit Bild und beglaubigt (Kirche).
F: Hallo, hier werden Sie als V-Männer bezeichnet!??
A: Danke für die Info. Das ist doch ein großer Erfolg!
Mitleid bekommt man geschenkt, Erfolg muß man sich hart erarbeiten.
F: hinsichtlich Ausweisdokument existiert die Deutsche Reichsdruckerei in Kaarst und argumentiert, daß dort die einzig echt legitimiertgen Ausweisdokumente zu bekommen sind (nach der noch gültigen Reichsverordung für Paßwesen). Diese sollen auch durch die NGO/BRD akzeptiert werden. Können Sie dies bestätigen ? Haben Sie hierzu Erfahrungswerte ?
A: Nein! Nein! Wir machen nicht mit beim Geschäftsmodell Reich durch Reichsdeutsche.
P.S.: Ich bin der wahre Kaiser von China.
F: Was ändert sich für mich mit dem gelben Schein, gelten dann andere Gesetze?
A: Ja, die Gesetze aus dem abgeleiteten Gebietsstand.
F: Bin in Niedersachsen verbeamtet worden. BeamtStG §7: In das Beamtenverhältnis darf nur berufen werden, wer Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist [...]. Sonst habe ich nichts weiter unterschrieben. Muß ich bei Beantragung/Besitz des "gelben Scheins" mit negativen Konsequenzen (ggf. Rücknahme der Ernennung) rechnen?
A: Sie sind dann AUCH Deutscher im Sinne Art. 116 Abs. 1 des GG: "... vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelungen ...". Wenn Ihr "Vertrag" tatsächlich nichts anderweitiges bzgl. anderer Staatsangehörigeiten bestimmt, dann sollte es da keine Probleme geben.