F: Als Vollauskunft erhielt icheine Erweiterte Meldebescheinigung. Darin stand: Staatsangehörigkeit: deutsch (Staatsangehörigkeitsausweis vom .. LK ... mit Aktennummer(?). Unter dem Auszug die Bemerkung: Die Melderegisterauskunft beruht auf den der Meldebehörde z. Zt. bekannten Daten der Person. Nicht jedoch: Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit. Ist das korrekt?
A: Die Erweiterte Meldebescheinigung ist nicht die Vollauskunft. Obiges ist korrekt, aber es muß dort auch die Glaubhaftmachung der Staatsangehörigkeit stehen, wie in dem Praxis-Video beschrieben. Sie müssen dann Ihre Staatsangehörigkeitsbehörde zur Nachbesserung, also zur Weiterleitung der Daten auffordern.
F: in den Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen (StAUrkVwV) vom 18. Juni 1975 wird im §2 unterschieden zwischen dem Staatsangehörigkeitsausweis und dem Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher! Unter Punkt 1)Der Staatsangehörigkeitsausweis wird an deutsche Staatsangehörige, der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher an Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ausgestellt. Gibt es den Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher nicht mehr? Seit wann?
A: Auch hierzu ist bereits alles mehrfach gesagt...
Seit 1999 mit Inkrafttreten des §40a des StAG.
F: Im Video von Herrn Oberüber auf der Startseite wird die Unterschrift Genschers unter die Ratifizierungsurkunde des 2+4-Vertrags als "Paraphe" bezeichnet. Warum ist Ihrer Meinung nach der Nachname nicht ausreichend bzw. was leiten Sie daraus ab? Vielen Dank.
A: Unter Historisches (2 Plus 4 Vertrag Orginal) finden Sie den ganzen Vertrag als PDF(34MB). Dort können Sie die Unterschriften der Personen einmal für die BRD und für Deutschland vergleichen. Für die BRD wurde richtig unterschrieben.
F: Zur Willenserklärung, öffentlicher Eid: Sie empfehlen eine kirchliche Bestätigung dazu. Da kirchliches Recht über dem Staatsrecht steht, gilt das auch für die evangelische Kirche? Müßte es ja logischerweise, da es ja kirchliches u. nicht römisch/katholisches Recht heißt. Aber wer weiß ..?
F: Bzgl.Patientenverfügung (Psychiatrie-psych. Erkrankungen usw.) kann nach Aussage meines Hausarztes nur ein Notar die Geschäfts- fähigkeit attestieren. Ist das so ?
F: Sonstiges : Also wenn ich das so richtig verstehe, hat die BRD sich aus ihrer Rechtsauffasung heraus ein eigenes Staatsangehörigkeitsgesetz auf Grundlage des RuStag geschaffen - genannt Stag - Rechtsaufassung ihrer Meinung nach, sie sind nach der sogenannten Wiedervereinigung die ja gar nicht stattgefunden hat, Ostdeutschland fehlt ja noch immer, jetzt der rechtmäßige deutsche Staat !. Desweiteren wird meiner Meinung nach der Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit fehl interpretiert. Diesen Ausweis bekamen Statusdeutsche oder auch Volksdeutsche genannt namentlich z.b. Wolgadeutsche, Siebenbürgendeutsche usw. die in das Staatsgebiet von 1937 geflohen waren, vorher aber aufgrund ihres Siedlungsgebietes ja niemals eine Reichsangehörigkeit (Bundesstaatenangehörigkeit u. nachfolgendes) besessen haben, diese u. deren Abkömlinge wurden nun 1999 automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit zugesprochen, obwohl sie diese ja niemals besessen haben !. Viel schlimmer ist, das man durch die Reform des RuStag 1999 zum Stag jetzt offiziel das ius soli zuzüglich zum ius sanguinis in der NGO BRD eingeführt hat, warum man das getan hat, kann sich jawohl jeder denken, deshalb haben ja auch die Statusdeutschen jetzt die deutsche Staatsangehörigkeit (ius soli Stag-Reform 1999, wo aus Deutschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit, dann auf einmal Deutsche mit deutscher Staatsangehörigkeit wurden), wobei das bei den Volksdeutschen natürlich diesbezüglich verständlich ist, sind ja auch Deutsche. Meine Frage lautet nun wie folgt, wie wollen wir uns nun eigentlich aus diesem ganzen Unrecht was man uns nun seit 1919 antut wieder befreien, ich sehe da tatsächlich auch nur den Friedensvertrag damit wir aus dieser Nummer überhaupt noch irgendwie wieder rauskommen, die BRD wird uns Deutsche auf jedenfall kaputt machen, das ist auf jedefall schon sehr zum verzweifeln !.
A: Ganz genau, den können aber eben nur Deutsche verhandeln! Das Volk muß sich gegenüber der Verwaltung zurückmelden (Festststellung der Staatsangehörigkeit in dem jew. Bundesstaat) und dann agieren.
F: Ist es ratsam das eigene Konto zb in Österreich zu führen um zb Pfändungen zu erschweren oder anderen Ärger zu vermeiden
A: Einen Versuch ist es wert. Wir kommen nur weiter, wenn wir uns ALLE ausprobieren und die Erfahrungen miteinander teilen...
F: Wo liegt der Unterschied zwischen: Dem Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit u. dem Antrag auf Ausstellung über die Rechtsstellung als Deutscher? Danke im Voraus!!
A: Die Frage ist mehrfach beantwortet. Bitte einfach mal in dieser Kategorie nachschauen...
F: Was hat es eigentlich mit der "Reichsdruckerei" auf sich... Sie ist meiner Recherche nach eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, ist Sie dadurch tatsächlich legitimiert Ausweise auszustellen? Haben Sie Informationen über diese Organisation?
A: Mal ehrlich, ist es wirklich sooo schwer eine legitime Institution von einem simplen Geschäftsmodell unterscheiden zu können?
F: was mache ich bei einer ausweis Kontrolle? danke im voraus
A: Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis § 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen AUSWEIS zu besitzen.
Mal ganz abgesehen von der Frage, ob dieses Gesetz für nachgewiesene Deutsche einschlägig ist, da steht nichts von Perso oder Paß. Es tut auch ein Büchereiausweis mit Lichtbild.
F: Guten Morgen ;)... Ich hätte eine Frage bezüglich Selbständigkeit. Wo muss ich denn, wenn ich jetzt eine Firma gründen möchte diese Anmelden und wie wären Mitarbeiter Versichert ? Habt Ihr da auch einen Tipp? Danke im voraus.
A: Dazu sind etwas mehr Infos und Vorbereitung nötig. Teilen Sie uns dafür über das Kontaktformular ihre ePost Adresse mit.
F: Einschreiben ans Ausländerbüro der Stadt direkt an die Hausanschrift mit Briefkasten: Bei der Onlineabfrage mit der Sendungsnummer des Einschreibens der Post erscheint folgender Hinweis: Die Sendung wurde am 28.12.2014 eingeliefert und befindet sich [nach 9 Tagen immer noch] in der Zustellung. Ein Mitarbeiter von Post.de (Sitz Bonn) gab mir den Hinweis, dass Großkunden, wie Behörden angeblich erst nach ca. 8 Tagen die Zustellung bestetigen und dann eine positive Zustellungsmeldung an den Zusteller zurück melden. Erst dann würde die Onlineabfrage die Zustellung bestätigen. Das mag vielleicht sein, wenn die Zustellung direkt ans Postfach adressiert ist und ein Sonderservice der Post genutzt wird. Kann es sein, dass eventuell ein "Schnüffler" in der Zustellung die Verzögerung verursacht? Das hat es ja in der BRiD/DDR schon alles gegeben. Es gibt da diverse Youtube-Aufzeichnungen, die auch im "Staatsfernsehen" ausgestrahlt wurden. Die Verzögerung der bestätigten Zustellung ist eine Tatsache, egal wie plausibel die Begründung ist. Laut Auskunft eines anderen Mitarbeiters der Post, der angeblich eine andere Software mit anderen Zugriffsrechten nutzt, soll die Zustellung bereits erfolgt sein, lediglich die Zustellbestätigung des Empfängers sei noch nicht erfolgt und daher nicht im Onlinesystem regisstriert. Sind Euch diverse Zustellungsverzögerungen ebenfalls (schon) bekannt geworden? Vielen Dank für einen Erfahrungsaustausch. Ggf. folgt eine Reklamation bei der Post.
A: Also solch ein Fall ist uns bislang noch nicht bekannt.
F: Hallo, Frage: Ist "Reichs- / Staatsangehörigkeit (RuStA)" von der "Deutschen Reichsdruckerei" und der "Gelbe Schein" das Gleiche? Nächste Frage: Tritt der "Reichs-Personenausweis (RPA)" von der Deutschen Reichsdruckerei an die Stelle des momentanen "Personal (Sklaven)Ausweis? Nächste Frage: Was ist der Unterschied zwischen "Reichs- / Staatsangehörigkeit (RuStA)" und dem "Gelben Schein"?
A: "Reichsdruckerei, Reichs-Personenausweis, Reichs- / Staatsangehörigkeit ???
Wenn Sie da mal nicht irgendwelchen Geschäftsmodellen aufgesessen sind...
F: Hallo....was haltet Ihr davon: http://www.contra-inkasso.de/StAG-Nationalitaet/StAG-Feststellungsverfahren....und davon....http://www.contra-inkasso.de/StAG-Nationalitaet/UPDATE.-StAG...danke gruss c.
A: Die haben den Unterschied zwischen "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit" und "ist deutscher Staatsangehöriger" auch noch nicht verstanden. Mit dem Perso besitzt in der BRiD jeder die deutsche Staatsangehörigkeit (StAG § 40a). Auch wenn der Perso kein Nachweis darüber ist. Wenn ich mir den Gelben nach Ersitzung hole, ändert sich daran auch nichts. Auf der Einbürgerungsurkunde steht auch "besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung". Ist deutscher Staatsangehöriger steht für Staatsangehöriger in einem der Deutschen Staaten und kann nur durch Abstammung erworben werden. Leider werden wir dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit nicht los, dank Gerhard Schröder, der den § 40a 1999 ins StAG aufgenommen hat. Außerdem ist auf der Seite noch ein kleiner aber schwerwiegender Fehler. Die BRiD hat keine Staatsangehörigen sondern nur Staatszugehörige (Sachen), sonst würde im Perso statt deutsch, BRD stehen.
F: Franzosen fordern einen Staatsangehörigkeitsausweis von Deutschen, die einen Franzosen oder eine Französin heiraten wollen.... HAHAHAHA BRiD Pack ein. Nebenbei die Italiener auch ;) ... Irgendwo im netz zu finden.
A: Ja, die Erfahrungswerte haben wir auch schon länger und zum Teil auch kommuniziert. Das neue und interessante daran ist die offizielle Dokumentation und die Herleitung u.a. auch über das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
F: Kann es sein, dass die RdB oder der Bund einer "Hierokratie" unterstellt ist?
A: In gewisser Hinsicht ist das durchaus denkbar...
F: Muss die Patientenverfügung beglaubigt sein, und muss ich vorher ein Attest vom Arzt haben?
A: Eine Beglaubigung sollte nicht notwendig sein. Ein Attest vom Arzt gehört natürlich dazu.
F: Ich bezweifle, gelinde gesagt die Richtigkeit von Artikel 20 Abs. 1 GG in Standardausgaben des GG. Bei meinen Recherchen konnte ich im Internet nirgends einen Scan des originalen GGs von 1949 finden. Bücherei? Privatbibliothek? Die Widersprüche zu anderen Artikeln sind mir klar. Manipulationen sind u.U. nicht ausgeschlossen. a) Gibt es von Eurer Seite Originalbelege, die von Art. 20 Abs. 1 GG inhaltlich ggf. abweichen? b) Wie könnte man diesen Absatz 1 kurz und knapp argumentaiv am besten widerlegen?
A: Wir verstehen nicht, was an dem Artikel argumentativ widerlegen wollen. Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. Also ein Staat des Bundes. Oder glauben Sie auch, daß der Bund und die Bundesrepublik das gleiche sind? Dann würde im Artikel 133: "Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung der Bundesrepublik Deutschland ein." ja gar keinen Sinn ergeben. Wenn man die mittlerweile aufgebauten Brandmauern einreist, ist die Bundesrepublik Deutschland die Treuhandverwaltung: Republik des Bundes.
F: Wie sieht es mit dem Sorgerecht aus, ich bin alleinerziehend, war nicht verheiratet, haben gemeinsames Sorgerecht. Gilt es auch noch, wenn ich den gelben Schein besitze ?
A: Warum glauben Sie, daß der StAG-Ausweis irgendeinen Einfluß darauf hat.
F: noch ne frage: ich habe meinen gelben, nur den esta-auszug noch nicht, in den nächsten tagen will meine nachbarin mich vor ein gericht ziehen wegen streitigkeiten bezügl laubfalls.jetzt habe ich dem gericht mitgeteilt das ich eibe personenstandsänderung vorgenommen habe und eine legitimation ihrer seits angefordert...muss ich vor gericht erscheinen?die drohen mit zwangsgeld/haftstrafe bei nicht erscheinen.hatte bei der legitimation anforderung einen passus inne der sagt bei nicht reagieren bestehen keine rechtliche mittel....danke vorab für die info
A: Sind Sie sich auch wirklich sicher, daß Sie sich Baustellen wie diesen schon gewachsen sehen?
Egal was wir Ihnen raten würden - wenn wir dies denn täten, was wir nicht tun, da wir es nicht dürfen - SIE stehen trotzdem da und müssen Ihren Standpunkt, Rechtsstand, etc. schließlich auch selbst untermauern und argumentieren können. Das funktioniert nicht nach Kochrezept...
F: Nochmal eine Nachfrage zu dem Urteil: In dem Kultur-Studio-Video wird erwähnt, dass die Rechtsstellung Deutscher ohne Deutsche Staatsangehörigkeit ist, die Rechtsstellung ist, in die wir wollen. Das meinte ich etwas überspitzt mit "Privileg". Jetzt sind die Kläger in dem Urteil nach Bundesvertriebenengesetz Deutsche ohne Deutsche Staatsangehörigkeit. Zudem wird in dem Urteil geschrieben, dass es sich in dem Rechtsvorbehalt Art. 116 Abs. 1 GG um das Bundesvertriebenengesetz handelt. Es wird auch von gesetzlichen Regelungen gesprochen und nicht nur Regelung (Seite 4 von 9). Es wird dadurch zum Teil nachvollziehbar, was sich hinter diesen gesetzlichen Regelungen verbirgt. Weshalb ist es offenkundig, dass sich das RuStaG hinter diesen gesetzlichen Regelungen verbirgt? Mir geht es nur darum die Hintergründe ganz zu erfassen. Natürlich ist mir der Popanz, der um die Feststellung der Staatsangehörigkeit gemacht wird bekannt (Erklärunen die unterschrieben werden sollen etc.). Mir ist wäre nur wichtig, wie eure Sicht der Dinge ist, warum es offenkundig ist, dass sich hinter den vorbehaltlich anderweitig gesetzlichen Regelungen das RuStaG verbirgt.
A: Wie wir Ihnen schon mitgeteilt haben, kennen wir die Hintergründe der Kläger nicht. Es wäre möglich daß diese Deutscher Abstammung sind (außerhalb des Gebietsstandes vom 31.12.1937). Auf unserer Seite finden Sie unter Aktuelles den Artikel "Bestätigung über die erfolgte Ableitung nach Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913". Dieses sollte den Rest erklären.
F: Was haltet ihr von dieser Entscheidung des bverwg: http://www.bverwg.de/entscheidungen/entscheidung.php?ent=200404U1C3.03.0 ....1. Ein Indiz dafür, dass die gewünschte Rechtsstellung Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit doch kein Privileg ist? Den Klägern in dem Prozess wurde damals die deutsche Staatsangehörigkeit verweigert (Seit dem Jahr 2000 durch StaG § 40 a nicht mehr). 2. Steht in diesem Urteil ausgeführt, dass es sich in dem Artikel 116 Abs. 1 genannten "vorbehaltlich anderweitigen gesetzlichen Regelungen" wohl nicht wie von uns vermutet um das Original-RuStag handeln soll, sondern um Bestimmungen des Bundesvertriebenengesetzes........Ich bin jetzt etwas verwirrt. Was haltet ihr von diesem Urteil?
A: Warum sollte die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Staatsangehörigkeit ein Privileg sein? Außerdem ist über die Kläger viel zu wenig bekannt (Deutsche Vorfahren), um das Urteil auf uns anwenden zu können. Im GG steht auch, "anderweitigen gesetzlichen Regelungen" und nicht Regelung. Da kann sich also so einiges hinter verstecken. Daß sich das RuStAG dahinter verbirgt, ist mittlerweile offenkundig.
F: Antragstellung Wo? Warum muß mein Antrag eigentlich bei meiner regionalen Behörde abgegeben bzw. eingereicht werden, und nicht direkt beim BVA? Im Merkblatt des BVAs steht nichts, daß es nicht möglich sei den Antrag auch direkt einzureichen!? Könnte man sich nicht so die ganzen Diskussionen in den Amtsstuben vor Ort sparen?
A: Ausländerbehörde! Das BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Dazu muß man den Gelben erstmal machen. Empfehlung der Vorgehensweise auf der Seite beachten.
F: So mein Antrag ist auch aufn Weg... Noch ne Frage. Mein Personalausweis hat eigentlich die "korrekte" Namensschreibweise Max Musterman und ist von 2012. Was bedeutet da jetzt. Ich kenne aber auch andere Ausweise die immer ganz unterschiedlich geschrieben sind.... Ist die Schreibweise wirklich so relevant? Tausend Dank für eure Unterstützung
A: Ja, sonst würde es diese Unterscheidungen nicht geben. Es gab mal eine Phase zwischen 2004 und 2007 oder so, wo die Schreibweise in media bzw. minima erfolgt ist, aber dann ist man wieder dazu übergegangen, die Namensschreibung standardmäßig wieder in maxima zu schreiben. Wenn man z.B. gerade als Zeitsoldat tätig ist, dann taucht der Name im Perso auch heute in minima auf.
F: Ich würde im Jahre 2001 eingebürgert. Bin von Geburt aus also keine Deutsche. Laut Gesetzt musste ich aber meine Staatsbürgerschaft abgeben, um in BRD eingebürgert zu sein. Doppelte Staatsbürgerschaft war zu der Zeit nicht möglich. Da ich keinen Gelben Schein beeintragen kann, bin ich jetzt faktisch Staatslos? Welche Staatsbürgerschaft kann ich es dann haben, wenn ich in Deutschland ununterbrochen seit 25 Jahren lebe?
A: Ja, das ist eben die elendige Praxis hier. Sie könnten versuchen, Ihre alte Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Eine Einbürgerung in Deutschland (nicht zu verwechseln mit der BRD) wäre erst wieder möglich, wenn die entsprechenden Strukturen der Bundesstaaten wieder aufgebaut und reorganisiert sind.