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Fragen und Antworten

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14.07.2015
Jochen
F: In dem Buch "Wenn das die deutschen wüssten..." von Daniel Prinz; bei dem es u.a. auch um den gelben Schein geht und Herr Oberüber erwähnt wird, wurde erwähnt dass die Patientenverfügung erst gemacht werden sollte wenn man den gelben Schein hat, da er da mehr Gültigkeit hat und das bei der Willenserklärung darauf zu achten ist dass man sich als lebend erklärt. Nach meiner subjektiven wahrnehmuung macht das Sinn sich erst die PatverFü ausstellen zu lassen wenn man in dem betr Rechtskreis ist. Wie ist eure Meinung dazu? Zweite Frage: Auf den BVA Web-Seiten steht dass der Antrag auch zu ihnen direkt eingeschickt werden kann. Gibt es da Unterschiede von der Qualität des Verarbeitungsprozesses? Habt ihr da Rückmeldung bekommen? Vielen Dank und noch gesinnliche Weihnachten

A: Die PatverFü ist aus meiner Sicht gar nicht notwendig. Das ist aber nur meine Meinung das sieht mein Kollege ganz anders. Mit Aushändigung des gelben Scheins ist der Bürgerliche Tod ausgeschlossen. Gegen Willkür helfen allerdings beide nicht. Die BVA ist nur für Deutsche im Ausland zuständig. Die können den Antrag entweder direkt an das BVA schicken, oder in an die Botschaft in dem Land in dem sie sich aufhalten.


14.07.2015
Mathias
F: beantragt man die Vollauskunft aus dem Melderegister beim BVA Köln ?

A: Nein in seinem Bürgerzentrum.


14.07.2015
TSA
F: Was können Eingebürgerte tun ?? ( EB Urkunde 6 Schwingen ) ( Ausbürgern ? )

A: Momentan leider dahingehend gar nichts. Jedoch werden alle Menschen, die diesen Wahnsinn nicht mehr mittragen wollen, egal welcher Nationalität oder welchen Status sie gerade auch immer innehaben mögen gebraucht, um die Machenschaften aufzudecken, sich dagegen zu wehren und dabei zu helfen "die BRiD" abzuwickeln"!


14.07.2015
Silvie
F: Hallo, als ich im August 2014 von der Staatsangehörigkeitsbehörde/Einbürgerungen die Abholungsbenachrichtigung erhalten habe, stand da nur"Ihrem Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweis wurde entsprochen. Die Gebühr für den Staatsangehörigkeitsausweis wird auf 25 €......." Ich habe keine schriftliche Bestätigungdarüber das nach &4,Abs.1 RuStAG 1913 seit Geburt nach Abstammung abgeleitet wurde.Im EStA steht es allerdings korrekt drin. Trotzdem: ist diese schriftliche Bestätigung, die Ihr unter Aktuelles eingestellt habt,bedeutsam? Soll ich darauf bestehendas man mir dies schriftlich noch mal bestätigt?Sind die dazu verpflichtet?s

A: Nein, es ist nicht bedeutsam. Es zeigt lediglich, daß einige "Behörden" wissen was sie machen.


14.07.2015
Neugierige
F: Aus wievielen Leuten besteht eigentlich euer Team, welches unsere Fragen beantwortet? Und ich möchte mich auch ganz herzlich für euer Engagement und Hilfestellung bedanken. Ohne euch hätte ich die Beharrlichkeit nicht freisetzen können dieses Projekt durchzuziehen.Ihr habt uns so gut vorbereitet. Ich bin euch so dankbar!!!!

A: Vielen Dank für die Blumen! Jeder Bundesstaatsangehöriger und jeder der es werden will ist Aktivist. Bewegen können wir nur ALLE gemeinsam etwas...


14.07.2015
Werner
F: Zur Willenserklärung: 1. Mir ist berichtet worden, dass bei der Beglaubigung des Notars immer nur die Unterschrift beglaubigt werden muss. Ich hatte das jedoch anders verstanden, da die Willenserklärung ja auch in der Urkundenrolle stattfinden soll. 2. Dann wurde mir berichtet, dass sich einige die Willenserklärung apostillieren haben lassen. Ist mir auch neu. Ist dies sinnvoll?

A: Beim Notar geht es um die Veröffentlichung des Willens nach BGB. Es ist aber egal ob der Notar seine Arbeit macht oder nicht, den Sie haben Ihre Hausaufgaben gemacht und keinen weiteren Einfluss drauf. Ob Sie sich die Willenserklärung apostillieren lassen oder nicht, ist Ihre eigene souveräne Entscheidung.


14.07.2015
Herbert
F: Nachdem der erste Notar-Kontakt bzgl. öffentl. Eid / Willenserklärung (Antwortschreiben bereits an Sie gesandt) mit ????000 Ahnung seitens dieses Herrn verlief ....! Gibt`s ne "Sprachformel", meinen Willen den Notaren verständlich zu machen ?

A: Nein


14.07.2015
Herbert
F: Seit 1990 wird in Deutschland kein Geburtsschein mehr ausgestellt. Ist das korrekt ?

A: In Deutschland werden seit 1945 keine Geburtenscheine mehr ausgestellt. In der Bundesrepublik scheint das nur in einigen Standesämtern der Fall zu sein. Eventuell liegt das auch an dem Begriff Geburtenschein, probieren Sie es einmal mit einem Auszug aus dem Geburtenregister. Es könnte sein das es dort einen Unterschied gibt, genauso wie zwischen Deutschland und der Bundesrepublik Deutschland.


14.07.2015
Rainer
F: Ich habe im Netz u.a. gelesen, dass, sofern der gelbe Schein mit "im Auftrag" unterschrieben ist oder wird, rechtungültig sein soll - ist dies korrekt ?fos s

A: "Im Auftrag" ist nicht automatisch rechtsungültig. Das hängt von der Form ab. Wenn der Auftraggeber genannt ist - und das ist er auf dem Staatsangehörigkeitsausweis - dann ist die völlig in Ordnung.


14.07.2015
Carsten
F: Wenn ich diesen Antrag stelle, muss ich dann als Unternehmer bestimmte vorsichtsmaßnahmen treffen? Bzw wird man dann mir versuchen das Leben schwer zu machen?

A: Ich verstehe nicht wie Sie auf diese Gedanken kommen.


14.07.2015
Henrik
F: Hallo erstmal! Danke für die gute Aufklärungsarbeit. Eine Frage stellt sich mir aber. Warum lassen Sie sich von einer BRD Behörde/ Firma, die Sie nicht anerkennen, einen Staatsangehörigkeitsausweis ausstellen? Was ist ihr Beweggrund? Über eine Antwort wär ich sehr dankbar!

A: Wir brauchen den Staatsangehörigkeitsausweis nicht unbedingt, uns würde der Nachweis über die entsprechenden Urkunden reichen! Es ist aber wichtig, der Verwaltung unsere Bundesstaatsangehörigkeit und unsere Abstammung anzuzeigen, sowie obendrein diese auch noch von ihnen selbst feststellen zu lassen. Der Staatsangehörigkeitsausweis ist die aus dem eigenen Hause ausgestellte "Quittung" darüber. Aus der Nummer kommen Sie dann quasi nicht mehr raus, deshalb wehren sie sich ja auch zum Teil so wehement dagegen. Darüber hinaus ist somit, auch aufgrund der damit verbundenen Eintragungen im Register EStA und dem Melderegister für jeden der Bediensteten der eigene Rechtsstand / Rechtskreis klar ersichtlich und führt oft allein schon deshalb, je nach Kenntnisstand, zum "Rückzug". Diesen Ausweg öffnen wir ihnen zudem noch damit.


14.07.2015
AG
F: Muß "Öffentlicher Eid und Willenserklärung" wirklich beglaubigt werden? "Meine" Behörde hat die Erklärung auch ohne Beglaubigung angenommen. Ist da etwas schiefgelaufen?

A: Dann haben Sie in dem Fall wohl Glück gehabt, eigentlich funktioniert das nur mit öffentlichen Urkunden. Hauptsache, Sie haben einen Nachweis darüber.


14.07.2015
Herbert
F: Besten Dank für Euer unglaublich weitgefächertes Wissen ! Das ist für mich Anreiz genug, fleißig u. mit Freude ! meinen Weg zu erkunden :-)

A: Vielen Dank für die Blumen und viel Erfolg auf Ihrem / Deinem Weg in die Freiheit!


14.07.2015
Marcus
F: Man hat mir einen grünen vorläufigen Reisepass ausgestellt, mit komplet großgeschriebener Namensgebung! Was soll ich tun, denn mit diesem vorläufigen Reise pass wollte ich den Gelben Schein beantragen.

A: Ist doch wunderbar... aber lassen Sie bitte bloß auch davon keine Kopie zu!


14.07.2015
Heinz
F: Gibt es denn keine Möglichkeit sich gegen die Weigerung der Notare, die Willenserklärung zu beglaubigen, mittels Beschwerde bei der Notarkammer etc. zu wehren?

A: Versuchen Sie es doch einfach.


14.07.2015
Nils
F: Mit dem gelben Schein als Identitätspapier tun sich die "Behörden" schwer. Das Bild würde fehlen. Wäre eine Möglichkeit sich eine Kopie des Gelben mit einem Passfoto beglaubigen zu lasssen? Danke

A: Das ist auch nicht so das wahre. Sie können aber eine Kopie Ihrer Geburtsurkunde mit einem Lichtbild versehen und sich von der Kirche beglaubigen kassen. Beispiele hierzu finden Sie im Weltnetz.


14.07.2015
Micha
F: Der Notar versteht mein Anliegen der Willenserklärung als Versicherung an Eides statt. Wie soll ich ihm das klar machen...habe ihm schon mitgeteilt dass ich das nicht meine.

A: Indem Sie ihm das einfach sagen. Er hat nichts zu interpretieren oder zu werten.


14.07.2015
Micha
F: Wo soll er die Willenserklärung veröffentlichen? Ich werde sie ja dann nach Beglaubigung dem Standesamt der Geburt zuleiten. Reicht das nicht zur Veröffentlichung?

A: Urkundenrolle


14.07.2015
Micha
F: Wegen der Willenserklärung: Das Notariat fragt mich, ob sie für die Willenserklärung nur die Unterschrift beglaubigen sollen oder auch die Erklärung vorbereiten. Was macht man in solch einem Fall?

A: Er soll die Willenserklärung natürlich veröffentlichen, das ist ja seine Aufgabe.


14.07.2015
Edmund
F: Hallo, hat schon jemand Erfahrung damit, seinen gelben mit einer Hager Apostille versehen zu lassen? Ist es richtig, dass dafür das jeweilige Regierungspräsidium zuständig ist? Kann das Regierungspräsidium es sofort erledigen, oder müssen die den gelben irgendwohin schicken, würde den gelben ungern dort lassen…?

A: Ja, das Regierungspräsidium ist in der Regel dafür zuständig und meist ist dies direkt und ohne Termin innerhalb der normalen "Geschäftszeiten" dieser Unternehmen möglich.


14.07.2015
Sascha
F: Bei der Willenserklärung gebe ich (laut Vorlage) immer den gleichen Familiennamen an. Bei mir ist der Vater allerdings unehelich geboren....und meine Großmutter hat nach Scheidung wieder neu geheiratet....gebe ich trotz dessen ihren alten Familiennamen (also meinen jetzigen) an?

A: Also Sie sollten grundsätzlich JEDES MUSTERSCHREIBEN - nicht anderes ist die bei uns veröffentlichte Willenserklärung auch, woher sollen wir schließlich IHREN WILLEN kennen - auf seine individuellen Verhältnisse anpassen.


14.07.2015
Sascha
F: Im Buch BRD-GmbH wird eine internationale Geburtsurkunde als Reisedokument empfohlen. Was haltet Ihr davon? Funktioniert das?

A: Ein Mitstreiter ist mit diesem Dokument nach England und zurück gereist.


14.07.2015
Friedrich
F: Ich reise viel im Ausland herum, wo ich Visa für 180 bzw. 365 Tage benötige. Geht das mit dem grünen Reisepass? Kann ich trotz gelbem Schein einen roteh Reisepass behalten, wegen der Vias fürs Ausland?

A: Da werden Sie um den roten Reisepass nicht drum rum kommen.


14.07.2015
Alex
F: Hi, könnt ihr mir bitte einen Tipp geben auf was ich mich berufen kann, dass mein erworbener Stand §4 abs.1 nach RuStAG bei der Meldebehörde auch ankommt. Wie gesagt ich habe den gelben Schein incl. EStA-Auszug...alles tippi, bloß nach Vergeblichen Versuch diesen neuen Status beim Standesamt ins Geburtenregister eintragen zu lassen, kam ne Ablehnung..Die machen das nur nach §4 Abs.3. Ich möchte zumindest, dass die Info des Standes bei der Meldebehörde angekommen ist...Danke

A: Wenn die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises auf der Vollauskunft (erweiterten Meldeauskunft) vermerkt wurde, dann ist alles in Ordnung.


14.07.2015
claus
F: Hallo, mal eine etwas andere Frage: Sehen Sie aufgrund einer höheren Stufe der EU-Ingetration Gefahr Ihr Ziel zur Erlangung der Souveränität und des Friedensvertrags zu erreichen? Sehen Sie sich da in einem Wettlauf mit der EU sozusagen im Zeitdruck? Hintergrund der Frage ist, was passiert, wenn die BRD in die EU aufgeht und die RuSTAG Gesetze nicht mehr geltend gemacht werden können (sollten)?

A: Nein, wir sehen uns da nicht im Wettlauf. Das deutsche Recht kann von der BRiD nicht aufgelöst werden.


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