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Fragen und Antworten

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ACHTUNG: Bitte schauen Sie sich in Ihrem eigenen Interesse die auf diesen Seiten verfügbaren Videos von Reiner Oberüber und die des Kulturstudios an und setzen Sie sich bitte möglichst intensiv mit der Thematik auseinander, BEVOR Sie Ihre Fragen stellen!
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14.07.2015
Familie Beuther
F: Bei Wikipedia steht."Das Wahlrecht ist deutschen Staatsbürgern und den in Deutschland niedergelassenen deutschstämmigen Flüchtlingen und Vertriebenen, den so genannten Statusdeutschen, vorbehalten. Denn das Volk, von dem nach Art. 20 Abs. 2 GG alle Staatsgewalt ausgeht, die es in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausübt, ist nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Oktober 1990[3] nur das deutsche Volk, das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland." Die BRD hat doch gar kein Staatsvolk, oder habe ich das falsch verstanden? Und dürften streng genommen nur Personen mit gelbem Schein wählen? Sobald wir den ESTA-Eintrag haben, registrieren wir uns bei Ihnen.n, n

A: Das haben Sie genau richtig erkannt! Abgesehen davon, daß die sog. "Bundestagswahlen" 2013 grundgesetzwidrig abgehalten wurden, dürften eigentlich ausschließlich Staatsangehörige an derartigen Veranstaltungen teilnehmen. Einigen Mitstreiter, die dies im Vorfeld bei den entsprechenden Wahlleitern angemahnt hatten, wurde FÜR DIESEN EINEN TAG DER WAHL ein Staatsangehörigkeitsausweis ausgestellt. Man schämt sich hier in den Verwaltungen vor gar nichts mehr! Auch daß die BRD kein Staatsvolk hat, haben Sie ebenfalls richtig erkannt. Die BRD verwaltet den Staatenbund inkl. einiger Bundesstaaten treuhänderisch, deshalb sind echte Staatsangehörige für die BRD ja auch so "gefährlich".


14.07.2015
Volker Kirmße
F: Wie sieht das mit den Steuern aus? Wenn ich den Schein habe, kann ich die zurückfordern und mich auf die 10% berufen?

A: Als Bundesstaatenangehöriger sind Sie in der BRiD nicht steuerpflichtig. Ihr Bundesstaat wird von Ihnen keine Steuern einfordern, da er mangels Organen handlungsunfähig ist. Aber glauben Sie nicht, daß es so einfach wird. Nur mit dem Gelben Schein zu winken reicht nicht. Die sogenannten Finanzämter wehren sich mit Händen und Füßen einen Präzedenzfall zu zulassen. Sie schrecken auch nicht vor schweren Straftaten zurück.


14.07.2015
claus
F: Willenserklärung-Für was brauch ich die? Ist der Antrag auf Ausstellung eines gelben Scheins nach RUStAG nicht schon Ausdruck des Willens?

A: Ja das ist er, es fehlt nur noch die Veröffentlichung nach BGB.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Hallo, dieses Frage und Antwort Spiel ist ja gut und schön, aber leider für mich auch ziemlich verwirrend. Um Klarheit zu schaffen wäre es toll, wenn es eine Steo by Step Anleitung gäbe nach dem Prinzip "wenn...dann..." vieleicht auch gleich gekoppelt mit einer Excel Liste und den verschiedenen Formularen. . Mit Word und Excel ald Datenbank lässt sich das ja prima machen, dass man nur noch in der Excel Datenbank die Felder ausfüllen braucht und es ist dann gleich alles in den Richtigen Feldern der Formulare.. Ich würde da gerne auch mitarbeiten, sowas zu erstellen ( z.B. mal ein Grundmuster). Dann wird das Ganze ein bisschen allgemeinverständlicher (glaube ich zumindest) !

A: Wenn Sie sich die Videos von Herrn Oberüber AUFMERKSAM, ruhig auch mehrfach anschauen würden, sowie einen Blick auf sämtliche verfügbaren Informationen werfen, dann würde sich das meiste erübrigen... Alles was Sie hier vorschlagen und bislang erfragt haben ist bereits vorhanden!


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Ich habe keinen Personalausweis, aber einen roten Reisepass ! Was ist mit dem ? Hat der irgendwelche Vor-oder Nachteile ?

A: Solange Sie den Gelben noch nicht haben ist der voll in Ordnung. Mit Gelben wäre die Staatsangehörigkeit nicht deutsch und die Schreibweise des Namens (Familiennamens) ist bestimmt auch nicht richtig.


14.07.2015
Ernie
F: Sonstiges : Woraus leitet ihr ab, das vorbehaltlich anderweitiger gesetzlicher Regelung das RuStag wiederspiegelt ?. Könnte ja auch bedeuten, das der Art. 116 GG unter vorbehalt zu betrachten ist, u. bei Einsetzung einer alten oder neuen Verfassung, die Definition des Deutschen bzw. des Gesetzes sich verändern könnte ?.

A: Genau das ist der Punkt. Sie haben selbst Ihre erste Frage durch die zweite beantwortet. Der Vorbehalt in Art 116 Abs. 1 kann sich doch ausschließlich auf staatliches, deutsches Recht beziehen, worauf denn sonst? Dieses dementsprechende Gesetz ist das RuStAG.


14.07.2015
KL
F: Reste der Vorbehaltsrechte im zweiten Deutschlandvertrag (1954) und der Weg zur Souveränität Das Besatzungsstatut wurde mit der Ratifizierung der Pariser Verträge (23. Oktober 1954) am 5. Mai 1955 – zehn Jahre nach Kriegsende – durch den zweiten Deutschlandvertrag ersetzt. Dazu lautete es im Artikel 1: „(1) Mit dem Inkrafttreten dieses Vertrages werden [die drei Besatzungsmächte] das Besatzungsregime in der Bundesrepublik beenden, das Besatzungsstatut aufheben und die Alliierte Hohe Kommission […] auflösen. (2) Die Bundesrepublik wird demgemäß die volle Macht eines souveränen Staates über ihre inneren und äußeren Angelegenheiten haben.“ Im Artikel 5 wird jedoch deutlich, dass neben dem Recht auf die Stationierung von Streitkräften weitere Vorbehalte existierten. So dürfen von den Alliierten „im Falle eines Angriffs oder unmittelbar drohenden Angriffs ohne Einwilligung der Bundesrepublik“ Truppen in das deutsche Bundesgebiet verlagert werden. Auch alliierte Rechte, die für die Sicherheit der stationierten Streitkräfte notwendig sind, sollen erst erlöschen, „sobald die zuständigen deutschen Behörden entsprechende Vollmachten durch die deutsche Gesetzgebung erhalten haben […], einschließlich der Fähigkeit, einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen.“ Damit bestanden theoretisch Notstandsrechte der westlichen Siegermächte weiter und hätten im Falle eines Notstandes dazu führen können, dass die drei Botschafter der USA, Großbritanniens und Frankreichs im Sinne der ehemaligen Hohen Kommissare Teile der exekutiven Gewalt hätten übernehmen können. Es bedurfte aber lediglich einer (verfassungs-)rechtlichen Regelung seitens der Regierung und des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, um diesen Vorbehalt zu beenden. In Artikel V der Fassung des ersten Deutschlandvertrages von 1952 hatten die Westmächte für sich noch das Recht in Anspruch genommen, einen förmlichen Notstand in der Bundesrepublik verhängen zu können. Die verfassungsrechtliche Regelung in der Bundesrepublik gelang erst nach dreizehn Jahren. Die Debatte darüber wurde teils sehr heftig geführt (Ablehnung einer Einschränkung der Grundrechte), die Große Koalition ermöglichte aber eine Verabschiedung der Notstandsgesetze (1968). Die im Grunde schon 1955 hergestellte innere Souveränität war damit endgültig verwirklicht. Der Artikel 2 des revidierten Deutschlandvertrages war weiterhin in Kraft und die dadurch noch verbliebenen westalliierten Vorbehalte bis 1990 verankert. In diesem hieß es: „Im Hinblick auf die internationale Lage, die bisher die Wiedervereinigung Deutschlands und den Abschluß eines Friedensvertrags verhindert hat, behalten die Drei Mächte die bisher von ihnen ausgeübten oder innegehabten Rechte und Verantwortlichkeiten in bezug auf Berlin und auf Deutschland als Ganzes einschließlich der Wiedervereinigung Deutschlands und einer friedensvertraglichen Regelung.“ Seitens der Bundesrepublik Deutschland ist dieser Vorbehalt nochmals im Grundlagenvertrag mit der Deutschen Demokratischen Republik (1972) bestätigt worden. Beides, der Sonderstatus von Berlin (Besatzungsstatus von Berlin (West) als Teil Groß-Berlins) und die Reste der alliierten Vorbehaltsrechte bezüglich Gesamtdeutschland, endete erst am 3. Oktober 1990, dem Tag des Wirksamwerdens des Beitritts der DDR. Mit dem Zwei-plus-Vier-Vertrag, durch den die völkerrechtlichen Voraussetzungen für die staatliche Einheit Deutschlands besiegelt wurden, bekam das vereinte Deutschland von den vier Hauptsiegermächten die volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten zugesprochen, die es mit Inkrafttreten des Vertrages am 15. März 1991 schließlich erhielt.

A: Deutschland, die Bundesrepublik Deutschland, Gesamtdeutschland, Deutschland als Ganzes und das Vereinte Deutschland sollen also alles das gleiche beschreiben? Oder kann es sein das hier vom Deutschen Reich in verschiedenen Gebietsständen die Rede ist? Deutschland haben die Alliierten im SHAEF Gesetz 52 definiert: "Deutschland" bedeutet das Deutsche Reich wie es am 31.12.1937 bestanden hat (also das 3. Reich). Die "Bundesrepublik Deutschland" wurde am 23.05.1949 gegründet. Da haben wir also schon mal 2 Gebietsstände. Welche sind nun die anderen?

Für Ihre Recherche zum Rest möchten wir Sie auf das 2. Bereinigungsgesetz vom 29.11.2007 aufmerksam machen. Dieses finden Sie im kostenlosen Bürgerzugang des Bundesanzeigers (http://www1.bgbl.de).

Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz § 2. Da ist wohl so einiges wieder in Kraft gesetzt worden, oder wie deuten Sie die Aufhebung einer Aufhebung?

Aus Unrecht entsteht kein Recht und was das mit dem 11.08.1919 zu tun hat und welcher Gebietsstand das ist, geben wir Ihnen mal als Hausaufgabe mit...


14.07.2015
Renate Kaufmann
F: Was ist der Unterschied zwischen einer Vollauskunft und dem Melderegister?

A: Die Vollauskunft enthält alle über sie gespeicherten Daten, das Melderegister nur die Daten der Wohnhaft und der gültigen Ausweise.


14.07.2015
Siegfried E.Kremhöller
F: Wo ist denn der Unterschied zwischen dem roten und den Grünen Reisepass ?

A: Der Rote kommt von der BRiD, der Grüne von Ihrer Gemeinde. Sie können sich ja auch mal Gedanken machen warum die unterschiedliche Farben haben.


14.07.2015
wolli
F: was wird mit unserem Personalausweis und dem roten Reisepass ,wenn wir den gelben schein haben ?

A: Das liegt allein an Ihnen selbst und kommt ganz darauf an, wie weit Sie sich aus dem System lösen können oder wollen.


14.07.2015
M.B.
F: Was passiert, wenn ich arbeitslos werden sollte? Bin ich mit dem GS immer noch diesem System ausgeliefert mit Eingliederungsvereinbarung und aufdringlichen Sachbearbeitern. Oder gibt es mir die Möglichkeit ALG zu beziehen und von denen in Ruhe gelassen zu werden?

A: Also um vor speziell dieser Spezies relative Ruhe zu haben, bedarf es nicht einmal unbedingt eines Staatsangehörigkeitsausweises, obwohl er auch dort recht hilfreich sein kann. Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag. Wenn ein Vertrag für Sie nachteilig ist, dann schließen Sie einen solchen einfach nicht ab! Man will diesen mit Ihnen eingehen, weil man Ihre Zustimmung braucht um Ihre "Grundrechte" einschränken zu können, denn genau das ist es, was in letzter Konsequenz mittels einer solchen EGV geschieht. Der eventuelle Erlaß per Verwltungsakt läßt sich per einstweiliger gerichtlicher Anordnung dann schnell kippen, denn das ganze Konzept ist von Grund auf nichtig.

Darüber hinaus gilt auch dort wie überall: Nehmen Sie auf jeden Fall einen Beistand mit, führen Sie am besten selbst Protokoll und lassen Sie sich nicht durch oftmals leere Drohungen einschüchtern. Lernen Sie Ihre Rechte kennen und setzen Sie sie durch!


14.07.2015
Bjoern
F: schön das es diese seite gibt, danke dafür. ich habe schon viel gelesen über den gelben schein und habe angefangen sämtliche nachweise zusammeln. so weit so gut, leider finde ich nie aussagen über das was anschließend zukommen kann. bekommt der arbeitgeber davon was mit ,wie ist es mit der krankenkasse oder der bank? kann mann den alten führerschein der brid weiter führen? gibt es hierfür schon evt. vorreiter - anleitungen? beste grüße

A: Alles läuft weiter wie bisher und es ändert sich gar nichts. Es sei denn, SIE wollen etwas ändern! Es gibt kein "Kochrezept" für Freiheit und es es wäre unverantwortlich von uns zu behaupten, es gäbe so etwas geschweige denn derartiges gar zu publizieren. Natürlich gibt es Menschen die diesen Weg gehen und sich inzwischen recht weit, zum Teil sogar bereits sehr weit aus dem System gelöst haben. Dies sollte und kann man aber nur im vollen Bewußtsein und mit einem hinreichend tiefen Verständnis, sowohl für die Gesamtzusammenhänge, als auch für den jeweiligen Systemteil um den es einem geht tun. Wie schon oft erwähnt können wir nur alle gemeinsam etwas bewegen und es wäre schön, wenn noch mehr Seiten wie die unsrige zu den verschiedensten Teilbereichen und Themengebieten entstehen würden, wobei einige ja schon existieren. Wenn man wirklich sucht, findet man so einiges... Wir jedoch konzentrieren uns auf den ersten Schritt, die Staatsangehörigkeit. Wie schon oft erwähnt, kommen wir darüber hinaus nur durch Engagement des Einzelnen, dessen Kreativität und vor allen Dingen durch Eigeninitiative zum Ziel!


14.07.2015
Kati
F: Ich habe den Widerspruch 5-6 Tage nach Erhalt des gelben Scheins eingereicht.Das ganze ist jetzt 6 Wochen her und ich bemühe mich jetzt auch um den Registerauszug. Falls da Falschableitungen zu erkennen sind,.....kann ich da noch was machen?

A: Ja natürlich, alle Wege sind offen.


14.07.2015
Alexander
F: Im Video erwähnten Sie, dass Sie auch schon im Königreich Deutschland, bei P.Fitzek dabei waren. Ich verstehe seinen Ansatz so, dass er im Grunde schon eine Art erste Gemeinde gegründet hat und ähnlich Ihnen argumentiert. In seinem neuesten Video http://www.youtube.com/watch?&v=1V0u08IBxS8 erklärt er, dass er der einzigste ist, der durch Taten Ergebnisse vorweisen kann, er hat eine Verfassung geschrieben, in 6 Sprachen http://koenigreichdeutschland.de/de/verfassung.html und baut die Grundlage für Organe etc. pp. Da braucht man sich nicht um 17 Uhr vor einer Behörde treffen und mühsam nochmal eine zweite Aktion aufbauen. Sind Sie bei P.F. noch dabei? Wenn nein, warum können Sie beide sich nicht zusammentun? Ihr macht doch dasselbe und P.F. sagt immer wieder dass er gute Leute braucht. Ihr Gelber Schein ist für Ihn eine perfekte Grundlage, die aktzeptiert er, soweit ich mich entsinne auch als Nachweis. Viele Grüße und Danke für Euren Einsatz, weiter so! :-)

A: Uns geht es um die Wiederherstellung bzw. Reorganisation des völkerrechtlich fortexistierenden, nur leider derzeit noch handlungsunfähigen und besetzten Staatenbundes inkl. seiner Bundesstaaten. Der hier beschriebene Weg zur Erlangung der Souveränität des Einzelnen und der ihm zustehenden Rechtsstellung ist dazu ein wesentlicher, aber nur der erste Schritt. Der Schlüssel ist bei jedem Ansatz, daß die Menschen dieses Landes aufwachen, erkennen worin sie verstrickt sind und zusammenfinden, um sich aus diesem Dilemma zu befreien. Der Staat / die Bundesstaaten ist / sind da - wir müssen gemeinsam etwas ändern wollen und dies auch umsetzen!


14.07.2015
janeh
F: was ist mit dem rotenreisepass ist pflicht?

A: Wenn Sie sich das einreden lassen schon. Für Personal der BRiD selbstverständlich. Für Staatsangehörige von Bundesstaaten gilt EGBGB § 5 Abs. 1: Ist die Person auch Deutscher, so geht diese Rechtsstellung vor. Mir ist im deutschen Recht kein Gesetz bekannt, das mir einen Ausweis der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes vorschreibt, geschweige denn überhaupt einen Ausweis.


14.07.2015
Michel
F: Für was brauch man eine Willenserklärung?Meine Abstammung weise ich doch der BVA nach die dann Staatsangehörigkeit im Esta vermerken lässt.Ich habe noch gehört das jemand Rückfragen beim Standesamt erhebt,zumal die wenigsten wissen wo man geboren wurde.Also für was brsucht man eine Willenserklärung mig so einem Aufwan?k

A: Es geht dabei darum, dem Geburtsstandesamt den veränderten Personenstand, die wahrhaftige Staatsangehörigkeit und das Bekenntnis zur Verfassung mitzuteilen, da dieses für die Archivierung dieser Sachverhalte zuständig ist.


14.07.2015
Klaus Borgolte
F: Der Gelbe Schein sollte doch nicht zeitlich begrenzt sein, oder? Immerhin steht da "Dieser Ausweis gilt bis zum". Vielen Dank für Eure Bemühungen um den wichtigen und - für mich - komplizierten Komplex Staatsangehörigkeitsurkunde.

A: Dies wird längst nicht mehr ausgefüllt, jedenfalls nicht, wenn man nach RuStAG 1913 abgeleitet hat. Es ist sogar so, daß es inzwischen neuere Vordrucke gibt, in denen die Passage gar nicht mehr vorhanden ist. Falls noch die alte Version verwendet wurde und dort ein Datum eingetragen wurde, dann ist dies natürlich sofort zurückzuweisen und man sollte auf Korrektur bestehen.


14.07.2015
Hägar
F: Im Video von Herrn Oberüber wird im 2+4-Vertrag die Anzahl der Schwingen angesprochen. Bei der Ratifizierung des Vertrages sind beim Siegel schemenhaft zu erkennen, dass der Bundesadler 7 Federn an jeder Schwinge aufweist. Auf der Suche im Netz, sind als Bundesasler mehrere Versionen aufgetaucht, unter anderem auch das Bundessiegel mit 7 Federn. Was ist also an dem Siegel auf dem Ratifizierungsvertrag falsch? Freundliche Grüße

A: Zitat: "Auf der Suche im Netz, sind als Bundesadler mehrere Versionen aufgetaucht...", genau das ist der Punkt! Egal ob es sich um das Siegel / Wappen eines "Staates" oder eines Fußballvereines handelt, wenn es auch nur geringfügig vom Original abweicht, dann ist es eine Fälschung! Kein Fußballverein würde auf die Idee kommen, bei der Darstellung seines Wappens künstlerische Freiheit in der Satzung festzulegen. Die bundesrepublikanische Treuhandverwaltung tut dies aber - und zwar vorsätzlich! Mit welcher Absicht, überlassen wir an dieser Stelle Ihrer Phantasie...


14.07.2015
Si vis pacem
F: Guten Tag und herzlichen Dank für Ihre Arbeit. Ich hoffe, daß meine Frage hier nicht schon gestellt und beantwortet wurde, und ich das überlesen habe. Also: Warum darf keine Kopie meines PAs in meine Akte geraten? Und tut sie das nicht sowieso, wenn ich bei der online-Bestellung von Geburtsurkunden-Abschriften den PA einscanne und anhänge? VIelen Dank im Voraus.

A: Durch Vorlage des PA ist es vorgekommen, daß Sachbearbeiter sich berufen sahen, sich die Arbeit zu erleichtern und nach Ersitzung statt nach Abstammung abzuleiten. Schauen Sie auch unter Aktuelles - Personalausweis kopieren verboten!


14.07.2015
Chris
F: Was ist dann der Unterschied zu einer Feststellung der rechtlichen Stellung eines Staatsangehörigen ,da ist doch auch der Staatsagehörigennachweis deutsch nur ein weiterer Betrug da er ja nur eine deutsche Staatsangehörigkeit (BRD) bzw den Vertrag den man irrtümlich abschließt wenn man einen BPA beantragt nur bekräftigt.Normalerweise müsste man doch den Verzicht auf die deutsche (BRD) Staatsangehörigkeit erklären und ist daher wieder Staatsangehöriger eines Bundesstaates und muss einen Heimatpass beantragen da wir ja von der BRD als Ausländer geführt werden oder ?

A: 1. Mit dem Staatsangehörigkeitsausweis (richtig abgeleitet) wird beurkundet: " ... ist deutsche(r) Staatsangehörige(r).", also potentiell auch Staatsangehöriger in einem Bundesstaat. Wie genau abgeleitet wurde läßt sich dann im EStA-Auszug erkennen.
2. Die "deutsche Staatsangehörigkeit" wird leider gleich mit bescheinigt, daher auch der Widerspruch.
3. In Bezug auf die anderen Varianten, können wir Ihnen bei dem Versuch nur viel Glück wünschen, erwarten Sie aber bitte keine Erfolge.


14.07.2015
Raphael
F: kennt Ihr diesen Fakt schon?: https://www.bundesjustizamt.de/DE/SharedDocs/Publikationen/ZSTV/Laenderkennzahlen_Staatsangehoerigkeitsschluessel.pdf Deutschland ist nach Bundesamt f. Justiz ohne Staatsangehörigkeit, Kein Kontinent, Kein Staat, kein Gebiet!! Überall nur 000.

A: Ja, diese Informationen sind uns bekannt und auch völlig korrekt, da folgerichtig nach geltendem SHAEF-Gesetz 52 Artikel 7, 9. e) (Begriffsbestimmungen) "Deutschland" das Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen vom 31. Dezember 1937 bedeutet. Die Täuschung begann allerdings schon weit vorher, nämlich 1919 in der Weimarer Republik. Daher leiten wir unsere Staatsangehörigkeit auch vor 1914 ab.

SHAEF-GESETZ Nr. 52


14.07.2015
Ferdinand
F: Ich kann mir die Frage einfach nicht verkneifen: werdet ihr vielleicht auch von russischen oder ausländischen Interessengruppen gesponsert oder finanziert für eure wertvolle Aufklärungsarbeit? Ich meine, die Russen müssten doch auch daran interessiert sein das wir Deutsche endlich aufwachen und unseren alten Statut zurückholen damit wir mit 52 Ländern oder Staaten Friedensverträge aushandeln können-da können die uns auch etwas unterstützen,gell? Wer hat die 20.000 Euro für die Klage beim Bundesverfassungsgricht ausgelegt? War das aus eurer privaten Tasche oder gibt es auch Förderer? Bitte verzeiht meine Neugier, aber ich würde gerne wissen wieviele stehen eigentlich hinter dieser Sache?

A: Das würden wir bestimmt gerne, aber bis heute hat sich noch keine Interessengruppe bereit erklärt uns zu sponsern. Warum sollte ausgerechnet Russland ein Interesse daran haben die Situation zu bereinigen? Die machen doch gute Geschäfte mit der BRiD. Hier wird nur ehrenamtlich gearbeitet und die 20.000 EUR sind der Streitwert und nicht die Gerichtskosten beim Bundesverwaltungsgericht. Diese haben die Aktivisten aus eigener Tasche bezahlt. Laufende Kosten werden durch Spenden gedeckt. Den Zugang zu unserem Spendenkonto finden Sie im Fußbereich jeder einzelnen Seite.


14.07.2015
Klaus Borgolte, geb. 27.07.1939
F: Bin erst kürzlich auf das Thema Staatsangehörigkeit gestoßen. Beim Versuch, die Bedeutung der Abkürzung EStA zuklären, bin ich einmal auf die Seite des Bundesverwaltungsamtes und zusätzlich auf das Elektronische Reisegenehmigungssystem der Vereinigten Staaten gestoßen. Sind die beiden Systeme miteinander verlinkt. Würde mich nicht wundern.

A: Nein, sind Sie nicht.


14.07.2015
Nebukadnezzar
F: Ich frage mich, da in § 2 StAUrkVwV steht, dass der Ausweis über die Rechtsstellung als Deutscher nur an Deutsche ohne deutsche Staatsangehörigkeit gem. Art. 116 I GG vergeben wird, ob nicht dieser der richtige ist. Denn genau genommen sind wir doch Deutsche ohne deutsche Staatsang, oder? Sind wir Deutsche mit Staatsangehörigkeit in den Bundesstaaten und deutscher Staatsangehörigkeit?

A: Hierzu haben wir uns bereits mehrfach geäußert. Bitte gehen Sie die Fragen hierzu in dieser Kategorie durch.


14.07.2015
Andreas
F: Wiilenserklärung nach den gelben Schein:Hatte mich an den Film gehalten.Erstma ein großes Lob da für ihr gebt euch große Mühe..Man kann endlich mal Schritt für Schritt alles überprüfen.Da kann man gute gegen Argumente bringen, falls man mal wieder als Verschwörungstheoritiker beschimpft wird.Zurück zum Film.Patverfue ist erledigt.Danach kam die Willenserklärung als Punkt 2.Deshalb war für mich nicht ersichtlich das ich den gelben Schein zuerst machen sollte.Im Film stand auch Öffentlicher Eid und Urkunde und nicht Willenserklärung.Was ist da der unterschied.Bitte um Antwort.Vielen Dank im vor raus.

A: Die Willenserklärung ist das Dokument, also die Erklärung an sich. Der Öffentliche Eid wäre die gegenseitige Bezeugung in der Gruppe von mindestens drei weiteren Bundesstaatsangehörigen, welche den Akt des Notars ersetzt.


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