F: Ich bin eine Frau und Feministin.
Was soll ich als Frau und Feministin mit diesem Staatsangehörigkeitsausweis für das nicht untergegangene Deutsche Reich und mit dieser Verfassung von 1871?
Zu der Zeit hatten Frauen keine Rechte. Sie mussten ihren Mann fragen, ob sie einen Beruf ausüben durften und auch um ein eigenes Bankkonto betteln. Das Leben von Frauen zu der Zeit war trostlos, sie waren nur gut genug als Heimchen am Herd, Kinder in die Welt setzen und hatten sonst ihren Mund zu halten.
Warum soll ich als Frau und Feministin sozusagen "wieder zurück zu Annodazumal" in das nicht untergegangene Deutsche Reich? Ich will aber auf keinen Fall mit dieser Verfassung von 1871 leben wollen, wo ich als Frau keine Rechte habe und nur ein trostloses Dasein als Heimchen am Herd fristen soll. Ich will überall mitreden und mitbestimmen. Ich bin für das Gendern (fraueneinbindende Sprache). Ich will weiter meinen Beruf ausüben, selbst Geld verdienen und niemandem Rechenschaft ablegen, schon gar nicht einem Mann, weil ich auch überzeugte Singlefrau bin. Das alles geht mit der Verfassung von 1871 aber verloren. Dann haben ja nur wieder Männer das Sagen. Den Feminismus gibt es dann leider auch nicht mehr. Die BRD öffnet mir als Frau und Feministin aber viele Möglichkeiten, die ich nicht missen will: Berufsausübung, eigenes Bankkonto, eigenes Smartphone (ja, das muss sein), Feminismus, Gendern (ohne Gendern geht nichts mehr), Politik machen(geht auch im ganz Kleinen), überall Mitspracherecht, Single bleiben können, ohne schief angeguckt zu werden (im nicht untergegangen Deutschen Reich wurden unverheiratete Frauen schief angeguckt, es wurde getuschelt "Die hat wohl keinen abgekriegt." und sie lebten bei Mama und Papa oder als Dienstmagd auf einem Bauernhof, den es heute ja fast nicht mehr gibt). Wozu also das Deutsche Reich wieder handlungsfähig machen trotz der Nachteile für Frauen und gerade für Feministinnen?
A: Ihr Konditioniertes Wissen über das Kaiserreich ist erschreckend. Suchen Sie sich professionelle Hilfe, oder mal den Feudel vom Gesicht nehmen und Sauerstoff an das Hirn lassen. Über 100 Jahre Besatzung gehen nicht Spurlos an der Festplatte vorbei. Professionelle Hilfe macht Ihnen die Folgen der Abwicklung der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik leichter. Eile ist aber angesagt, bevor es keine Kapazitäten mehr gibt.
11.07.2020
Sachse im Kgr. Böhmen (Österreich-Ungarn)
F: Danke für die Antwort. Kann auch mal Deutschland bei der Wohnsitzanschrift und bei den Wohnsitzen in der Liste der Aufenthalte z.B. Protektorat Böhmen und Mähren bzw. DDR benutzt werden oder muss es immer und überall im Formular die Bezeichung von vor 1914 sein damit man nicht in die ungewünschte Staatsangehörigkeit kommt? Ich könnte mir vorstellen, dass gerade die Staatsnamen von vor 1914 nicht gut auf einen SB beim Amt wirken.
A: Deutschland kann GARNICHTS! Es ist nämlich mangels Organen Handlungsunfähig. Falls sie die Besatzer Treuhandverwaltung Bundesrepublik meinen, hat diese nur eine Wohnhaft und keinen Wohnsitz. Der Rest Ihrer Frage zeigt, dass sie noch an Ihrer Konditionierung arbeiten müßen. Es ist nicht unsere Aufgabe eine optimale Arbeitsumgebung für SB zu schaffen. Aber die Plicht des SB ist es die Anträge zu bearbeiten. Also Augen auf bei der Berufswahl.
F: Hallo,
für mich wäre es im Zuge eines Disziplinarverfahrens wichtig, mit Beispielen aus der Politiker- und Verwaltungs-Szene aufwarten zu können, die im Besitz des Gelben Scheines sind.
Wer kann mir einige Beispiele nennen, die sich belegen lassen?
F: Hallo,habt Ihr eine Ahnung wer hinter der VV steht bzw.wer als Geldgeber im Hintergrund agiert.Bin letztens auf einige Mitstreiter der VV gestoßen die mir gleich jedemenge Werbematerial mitgeben wollten.Der Wahlkampf scheint schon eröffnet zu sein!Auch wenn dort viel Wissen vorhanden ist,so wirbelte es im Kopf wie die Wäsche in einer Waschmaschine umher.
A: Wir haben wissen es nicht aber haben eine Vermutung. Aber das ist egal. Denn sie machen unsere Arbeit. Die VV ist ein toller Durchlauferhitzer.
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
gleich zu meiner Frage. Die www.verfassunggebende-versammlung.com kann uns diese aus diesem BRiD - Merkel-Firma. befreien ?
Liebe Grüsse
C.L.
A: Mit einer neuen Verwaltung die alte Verwaltung beenden? Vom Regen in die Traufe? Nur ein freies Volk kann nach Völkerrecht eine Verfassung machen. Dazu kann nach Völkerrecht kein Staat auf fremdem Staatsterritorium gegründet werden. Das Selbstbestimmungsrecht der Völker hebelt auch nicht den Belagerungszustand des Kaisers vom 31.07.1914 aus. Außerdem haben wir eine Verfassung die nur von Rechteträgen geändert werden kann. Aber Rechteträger sind in der VV dünn gesät. Welche rechtlichen Status die Weimarer Republik hatte, sollte jedem klar sein. Erneut auf den Balkon zu treten und irgendwas auszurufen, kann nicht zielführend sein. Ist aber eine tolle Beschäftigungstherapie und ein gutes Beispiel für weiter deckende. Der einzige Weg ist Status quo ante bellum. Alles andere wird Völkerrechtlich keine Rechtskraft entwickeln. Es ist nur Zeitgewinn für das System. Aber als Durchlauferhitzer macht die VV eine tolle Arbeit.
F: Wenn man hier liest, wird deutlich, dass die Verwaltung diese Ausweise nicht mehr rausrücken will. Nur noch nicht mehr rechtzufertigende Willkür. Also muss an der Feststellung zur Abstammung ja was dran sein, was hier partout nicht gewollt ist, richtig? Ich habe vor 8 Jahren meinen Schein in Empfang genommen und da gab es derartige Probleme nicht annähernd.
A: Es ist schlecht für die Besatzer Treuhand Verwaltung wenn sich der Hauseigentümer und Rechteträger zurückmeldet.
F: Wenn man also liest, das Leute ihren Perso abgegeben haben und sich aus dem Register haben löschen lassen, scheint da wohl nicht viel dran zu sein? Angeblich erfolgt das ja auch alles immer ganz easy mit entsprechen Nachweisen der Meldebehörde. Und natürlich steht die jP im Melderegister, habt ihr natürlich recht.
A: Das ist möglich! Das Leben wird aber nicht einfacher aber um vieles ruhiger. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es hinzubekommen ist. Aber nicht wenn man alle 2 Jahre das neuste Handy will. Das größte Problem ist das Konto. Alles andere ist mit ein bisschen Aufwand händelbar. Mir sind selbst mehrere bekannt die so leben. Ihnen sollte nur die Konsequenz ihres Handels bekannt sein.
F: Ich will die jP los werden, mich im Melderegister streichen lassen und den Perso dort zurückgeben da ich den Staatsangehörigkeitsausweis hab und eine nP bin. Gibt es damit in dem Handelskonstrukt BRD ein Problem, z.B.bei diversen Antragstellungen und ich kann dann keine Anträge oder Geschäfte mehr abwickeln?
A: Natürlich wird das Probleme geben! Fraglich ist auch, ob Sie eine Person die Ihnen nicht gehört aus einem Register streichen lassen können. Alleine das Sie schreiben "mich im Melderegister" oder "eine nP bin" zeigt, dass Wissen zu Mensch und Personen ist noch nicht verstoffwechselt. Das sollte aber die Grundlage sein. Es wird auch Probleme mit laufenden Verträgen der jP geben. Die sind mehr oder weniger, manche auch gar nicht zu lösen. Ich denke dabei an Arbeitsvertrag, Mietvertrag und Konto.
F: Hallo liebe Landsleute
2019 wurde uns vom Messstellenbetreiber, in einem formlosen Schreiben, ohne Unterschrift mittgeteilt, man wolle den analogen Stromzähler in unserem Haus, durch ein Smartmeter mit Funkmodul, ersetzen. Dies schreibt das neue Gesetz vor. Da viele Probleme daran (Gesundheitsgefahren, höhere Kosten, Datenmissbrauch/DSGVO usw.) hängen, lehnen wir das ab.
Weil ohne Unterschrift, haben wir damals darauf mit einer Anfechtung des Rechtsgeschäftes gemäß § 143 BGB, mit Unterlassungsanordnung sowie Zurückweisung des Einbaus eines Smart-Meters, reagiert. Keine Reaktion bisher darauf vom Messstellenbetreiber.
Verzögert durch Terminabsagen und Corona haben wir jetzt einen gelben Brief, DIN A4 Format, über DHL, vom Amtsgericht bekommen. Wir haben ihn nicht geöffnet, vermuten aber, dass der Einbau jetzt per Gerichtsbeschluss, zwangsweise, erfolgen soll.
Unsere Überlegungen gehen dahin, den Brief ungeöffnet mit dem Vermerk zurück zu schicken, dass er nach deutschem, geltendem Recht, nur von Postbeamten zugestellt werden darf. Das Zustellen dieser Briefe von Privatpersonen (DHL) sei strafbar. Ferner überlegen wir, als Staatsangehörige eines deutschen Bundesstaates, uns auf die Art. 46 und Art. 47 der HLKO beziehen. Was meint Ihr dazu? Sicher habt Ihr eine bessere Idee, oder Ihr kennt jemanden, oder es liest dies jemand (Kommerzler etc.), der damit auch schon zu tun hatte. Wesenl@protonmail.com Vielen Dank.
F: Wenn alle Gesellschafter die natürliche Person besitzen ist es dann auch sinnvoll als solche einen GbR Vertrag abzuschliessen?
Gruss
A: Das wäre eine Vermischung von geltender und gültiger Gesetzgebung. Das macht nur mit dem nötigen Wissen Sinn.
F: F: Auf meinen Antrag (Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit) hin habe ich ein Antwortschreiben bekommen, in dem ich auf ein Feststellungsinteresse hingewiesen werde. Ein entsprechendes Antwortschreiben meinerseits habe ich im TS schon mit Experten besprochen und formuliert. Schicke ich dieses jetzt wieder per Einschreiben an meinen zuständigen Landkreis und alle weiteren Schriftwechsel ebenso, oder reicht ein normaler Standartbrief?
A: Natürlich Gerichtsverwertbar per Einschreiben!
F: Voraussgesezt ist der gelbe Schein. Wie sieht das denn eigentlich bei "Unterdruck gesetzt Gesprächen" "Kritikgespächen" genannt, im öffentlichen Dienst aus? Kann der dort zum Gespräch vorgeladene seine natürliche Person zum tragen bringen? Ich denke wahrscheinich nicht. Weil man hat sich ja mit der jur. Person in diesem Dienstverhälniß einverstanden erklärt? Aber was ist mit dingen außerhalb der Angestellten/Beamtenstelle? Wenn man sich außerhalb des Dienstes z. B. beim schreiben von unbequemen e-mails an Komunalpolitikeren und darüber hinaus auffällt? Und deswegen unter Druck gerät? Ich rede hier nicht von Haß-emails. Oder innerhalb von Personalversammlugen unangenehme Themen anspricht? Wobei innerhalb der Personalversammlung befinde ich mich ja wieder im öffentlichen Dienstes? Über eine Antwort würde ich mich freuen.
A: Wenn Verträge mit der jur. Person eingegangen werden, sind diese zu erfüllen oder rückabzuwickeln. Für alles andere gilt EGBGB Art. 5 Abs. 1.
F: Ich nochmal:Also wenn ich mit dem Umgang der nP sicher bin, tut der Perso nix zur Sache? Letzten Endes kann man ohne den Perso ja hier seine Geschäfte nich abwickeln. Ich hab allerdings den GS. Wird mit dem Perso meine Bundesstaatenangehörigkeit nicht überlagert? Muss ich da Befürchtungen haben??
A: Die Überlagerung ist in Ihrem Kopf und somit Teil eines sicheren Umgangs mit der nP. Man nennt es auch Konditionierung. Die Ihnen zugeordneten Personen sind weiter auseinander als sich mancher vorstellen kann. Sie leben sogar in unterschiedlichen Staaten. Das schließt eine Überlagerung aus.
F: Und wieder bin ich es mit einer Frage: ich habe mir gerade den 2.Teil der Tagesenergie
von Alexander Wagandt angesehen. https://www.youtube.com/watch?v=YaB0Q8xX8IQ Ungefähr bei der 29.Minute spricht er über die Maskenpflicht und wieso diese für die Abgeordneten im bayrischen Landtag nicht gilt.Der Satz:"Dazu darf ich kurz auf die Rechtstellung der Mitglieder des Landtages eingehen." Und der Satz:"Eine Pflicht im Parlamentsgebäude Schutzmasken zu tragen wäre mit der Rechtstellung der Mitglieder des Landtags nicht vereinbar."
Gilt das für die Rechtstellung für RuStAG 1913 in Verbindung mit dem EGBGB Artikel 5,Abs.1?
Wie kann man das am Geschicktesten umsetzen? Alexander erwähnt das einige leute gegen die Maskenpflicht geklagt haben und auch Recht bekommen haben.
Macht man das beim Amtsgericht?(Hier sagt ihr wieder "Gericht Ente,süß-sauer")
Habt ihr hier Erfahrungswerte? Ich will nicht ewig mit meinem schwarzen Tuch beim Einkaufen rumlaufen! Ich sehe aus wie jemand der die nächte Bank überfallen will....
A: Tut uns leid, da haben wir keine Erfahrung. Bei uns trägt keiner die Mund Nasen Bedeckung. Es würde bei uns auch keiner auf die Idee kommen, mit Klagen in die Beschäftigungstherapie zu gehen.
F: Eigentlich könnten alle Deutschen dessen Anträge zur Feststellung der Staatsangehörigkeit nicht bearbeitet oder abgelehnt wird an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes in Berlin oder an SHAEF, Postfach 1507,67604 Kaiserslautern wegen Verletzung des AGG (allgemeises Gleichbehandlungsgesetz) B.eschwerde einreichen,oder ? Habt ihr schon Erfahrenswerte?
A: Warum dieses Festhalten an den gewollten Beschäftigungstherapien. Auch der Ablehnungsbescheid ist doch schon der GS. Warum sollen Bundesstaatsangehörige für Straftaten der SB verantwortlich gemacht werden? Der Ablehnungsbescheid eröffnet ganz neue Möglichkeiten.
F: Moin Moin,
mir macht etwas extreme Bauchschmerzen.Mir wurde zugetragen das Supermarktketten und Discounter von der Regierung angwéwiesen wurden in absehbarer Zeit nur noch Kunden mit Corona-Überwachungs-App, und später mit Immunisierungsausweis(Impfung)Zugang zu gewähren. Ich brauche immer ein Plan B und will hier keinen Angstporno schieben, deswegen habe ich mir überlegt ob es dann eine Lösung wäre, da ich kein Smartphone habe und mich niemals impfen lassen würde, mich in diesem Fall an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes,Postanschrift: Glinkastraße 24, 10117 Berlin, zu wenden. Denn es gibt ja das AGG(allgemeines Gleichbehandlungsgesetz was ja über den Hausrecht steht. Über das AGG könnte ich Schadensansprüche ggü.den Vorstand der Supermärkten, welche mir keine Nahrungsmitteln verkaufen wollen geltend machen. Und Heiko Schrang sagte auch so könne man sich wegen der Maskenpflicht wehren wenn man Hausverbot bei Märkten und Discountern hat weil man die Gesichtswindeln beim Einkaufen nicht tragen will.Wie denkt ihr über diese Vorgehensweise? Haben wir damit Chancen?
A: Für eine Bundesstaatenangehörige läuft die Beschäftigungstherapie der Republik des Bundes bei Ihnen aber. Die Frage ist doch eher, ob die Bundesrepublik in absehbarer Zeit überhaupt noch existent ist.
F: Kann ich die erschaffene jP beim Bund zurückgeben? Und wo +wie mache ich das? Also ich lese das jetzt immer öfters, dass Leute die jP zurückgegeben haben. Sie hat ja auch keine Werte also brauch man die nich.
A: Dem Bund fehlt die Zuständigkeit für die jur. Personen der Republik des Bundes. Ihre jur. Person müssen Sie wohl bei der Republik des Bundes genannt Bundesrepublik zurückgeben. Ihre Ausweisdokumente werden bestimmt gerne von der Verwaltung Ihres Vertrauens entgegen genommen. Grundvoraussetzung ist der Besitz der nat. Person. Die Konsequenzen aus diesem Handeln sollten Ihnen bewusst sein. Vielleicht versuchen Sie erst auf die Nutzung der jur. Person zu verzichten. Denn eigendlich ist es eher eine Kopf Sache gepaart mit Wissen.
F: Ich möchte einen Reisepass beantragen ,da ich ab und zu Reisen muss und ich meinen Personalausweis nach dem hoffentlich erfolgreichen Antrag des GS abgeben möchte .
Wie Unterschreibe ich den am besten ,kann ich den iA Namen unterschreiben (wird das überhaupt akzeptiert) oder welche Form wäre die Beste oder Sicherste?
A: Am besten mit i.A. Paraphe. Ob das akzeptiert wird liegt an Ihrer Durchsetzungskraft!
F: Geht man mit dem Perso nicht schon einen entrechteten Vertrag ein bzw. gibt damit seine Rechte als nP nicht bereits schon ab? Sobald man in der Meldestube war, aber anschl. in seinem Rechtskreis (hier als natürliche Rechtsperson) auftritt, wird das von allen Diensstuben ignoriert. Bestes Beispiel: die GEZ mit der Begründung auf die Meldeobligation.
A: Eine Person zu besitzen hat nichts mit dem Umgang mit der Person zu tun. Im Fall der Beitragsservice wird der Vertrag mit der Meldung der jP in einer Wohnung eingegangen. Die Ignoranz in den Dienststuben liegt an Ihrer Durchsetzungsfähigkeit. Ein nein ist dort nicht zu akzeptieren. Auch für die Durchsetzung gibt es Mittel in der geltenden Gesetzgebung. So kommen wir wieder zum Wissen, Wissen und noch einmal Wissen.
F: Hab seit 4 Jahren den Gelben Schein, nun ist dieser Perso abgelaufen. Einerseits brauch man das Teil, um in der BRD seine Geschäfte abzuwickeln, anderserseits muss ich, da ich ja den GS habe, diese Clubkarte lt. EGBGB ja auch nicht wirklich beantragen. Was mach ich jetzt also am besten, damit die nicht über mich herfallen und mich dazu noch mit Bußgeld behelligen?
A: Wie wäre es mit Entdecken der eigenen Souveränität? Der Besitz einer Person ist nicht das Problem. Das Problem ist der Umgang mit den Personen. Da hilft nur Wissen, Wissen und noch einmal Wissen. Die Abgabe/ Beantragung ändert nichts, wenn man weiter konkludent auf Verträge eingeht.
F: Habe den gelben seit 2015.Perso und Reisepass habe ich nicht,will ich auch nicht.Müsste ich nicht sowieso einen Ausweis von der Behörde bekommen die mir auch den gelben ausgestellt hat?Ich denke da an den blauen Konventionspass.Da mein Vater in Berlin geboren ist und dt. Staatsangehöriger ist,müsste ich doch sowieso einen solchen Ausweis bekommen?Liege ich da richtig?
A: Sie haben doch einen Ausweis von der "Behörde" bekommen. Der GS ist doch eine Personenstandsurkunde. Mehr können Sie für die nat. Person nicht bekommen.
F: Bei ist wie bei so vielen Vorgängern auch das fehlende Sachbescheinigungsinteresse angegeben. Gibt es dazu ein Standardvorgehen/eine Art Formular, oder einfach heute Abend Online?
Vielen Dank für die geniale Arbeit, die Sie machen.
A: Standardvorgehen/eine Art Formular? So einfach ist es nun auch nicht. Allerdings lässt sich hier darauf auch nicht eingehen.
F: Frage die jur. Person mit Besitz der dt. Staatsangehörigkeit ist für die BRD Verwaltung auch Deutscher und gemäß ihren Gesetzen so zu behandeln? Diese kann sich auch aufs EG BGB berufen, soweit richtig?
A: Zu beachten ist, so behandelt zu werden bedeutet nicht ein Deutscher zu sein. Der Deutscher ist, kann sich natürlich auf das EGBGB berufen. Schwierigkeiten gibt es nur bei dem der so behandelt wird. Der nachgewiesene Gebietsstand ist dabei auch zu beachten.
F: In den teuflischen Zeiten möchte ich mein Wohneigentum schützen und einer Zwangshypothek entgehen. Ich bin Schuldenfrei und habe den Staatsangehörigkeitsausweis und Esta Eintrag schon einige Jahre zusammen mit meiner Frau. Ich lese, ein Eintrag in das Katasteramt würde helfen. Wie soll ich verfahren?
F: Zum Thema BGB 1900: bei Ebay verlangt jemand für die Erstausgabe 330 €uronen plus € 9,50 Versandgebühr. Ist das der Normalpreis für ein BGB aus dem Jahre 1900 ? Ich komme einfach nicht an das richtige Buch heran-es ist echt zum Verzweifeln wie lange ich schon danach gucke...
A: Mit Preisen kennen wir uns nicht aus.