F: Hallo,
aus dem "Corona-Ausschuß" haben jetzt einige Gründer/Mitglieder eine Partei gegründet.
Warum gibt es keine Bestrebungen eine Partei zu gründen, die 1. die Konstituierung aller (Rechts-)Organe aus der Zeit vor dem 1WK + Verabschiedung einer vom Volk zuzustimmenden Verfassung zum Ziel hat und 2. um sich DANACH AUFZULÖSEN weil kein Parteisystem aus dem jetzigen Zustand gewollt ist.
Das derzeitige "Grundgesetzt" stützt das auch durch:
Artikel 20 des GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Der Rest über Gewaltenteilung usw. wurde durch das was in den letzten Monaten durch Polizei,Justiz und Politik gesehen haben ad absurdum geführt.
A: In Artikel 20 des GG steht, dass die Staatsgewalt davon ausgeht, dass es ein Volk gibt. Kein Wort darüber das es ein Volk gibt und auch noch das Sagen in der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik hat. Das Gründen einer solchen Partei mit dem Ziel die der Abschaffung der Ordnung, löst gleich Art. 20 Abs. 4 aus. Sie wäre also Grundgesetz feindlich und würde nicht genehmigt. Vielleicht denken Sie auch einmal darüber nach, was eine Unterstützung der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik für nachgewiesene Deutsche ist. Unsere Aufgabe ist es, der Verwaltung die Energie zu entziehen und nicht noch Energie zu geben.
F: Fehler im Ausdruck.
Es geht um Staatszuangehörigkeit und nicht um Staatsbürgerschaft.
Also: Mein Bruder zieht in die USA, beantragt die Beibehaltung der Staatsangehörigkeit und bekommt die auch. Wie "Jeder", ob Bäcker oder Arzt.
Wie kann es das sein, bzw warum muß ich einen Antrag stellen, überhaupt eine Staatsangehörigkeit zu besitzen?!
A: Damit Sie nicht als Staatenloser durch die Lande laufen und sich wundern warum Ihnen die gewährten Privilegien eingeschränkt werden.
F: Mein Bruder ist in die USA gegangen und hat die amerikanische Staatsbürgerschaft bekommen wollen, ohne die deutsche zu verlieren.
Dazu hat er einen Antrag beim BVA gestellt, hat eine Genehmigung erhalten und damit die deutsche Staatsbürgerschaft behalten.
Er meint, das kann jeder aus D machen.
Ich bin verwundert, als das doch"eigendlich" keine Stattsbürgerschaft bestehen sollte,
Kann mir das jemand bitte erklären.
Vielen Dank
A: Ja natürlich, Firmenzugehörigkeiten sind keine Staatsangehörigkeiten! Firmenzugehörigkeiten können Sie so viele haben wie Sie möchten. Staatsbürgerschaften gibt es auf deutschen Boden nicht. Der letzte "Staat" mit einer Staatsbürgerschaft ist die DDR.
F: Hallo Leute, ich habe eine hypothetische Frage: Angenommen ich hätte einen Friseurladen und wäre selbstständig-und dazu den Gelben Schein-könnte ich den Laden trotz Lockdown-Verordnung weiter betreiben und wenn die Polizei vorbeikommt auf den fehlenden Geltungsbereich des OWIG zeigen? Oder auf den EGBGB Art. 50 (Reichsgesetze bleiben in Kraft)
A: Das wäre eine Vermischung der Personen. Die Anmeldung des Gewerbes läuft wohl auf die jur. Person.
F: Habe folgendes festgestellt:Auf dem GS nach RuStAG steht: Anschrift Staat = Deutschland
Hier müsste doch KgR Preußen stehen? Da es einen "deutschen Staat" nie gab, kann es auch keine "deutsche" Staatsangehörigkeit geben.(Weimarer "Republik"/DDRepublik/Bundes"Republik") Es muss dann heißen: Staatsangehörigkeit nach §4 RuStAG "preußisch" oder die 25 anderen.Es gabe vor Hitlers Eingreifen (Feb.1937)niemals einen deutschen Staat. Also was weisst der GS , ausgestellt von einer GmbH nach? Daß unsere Urkunden stimmen? Daß könnte ich aber im konkreten Falle (Abstimmung über eine Verfassung etc) mit eben diesen Urkunden auch. Was meinen Sie dazu?
A: Schade, aber die Grundlagen sitzen noch nicht. Wenn Sie einen Porsche fahren, wird Ihnen die Firma Mercedes auch keine Bescheinigung ausstellen können, dass Sie Porsche fahren. Maximal bekommen Sie eine Bescheinigung, dass Sie ein Auto fahren. Da die Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik keines der 26 Bundestaaten ist, kann sie für diese auch keine Personenstandsurkunden mit der Staatsangehörigkeit ausstellen. Auch die deutsche Staatsangehörigkeit(unmittelbare Reichangehörigkeit, Kolonieangehörigkeit) gibt der GS nicht her. Auf dem GS steht, ist deutscher Staatsangehöriger und nicht besitzt die deutsche Staatsangehhörigkeit. Dazu stellt die Besatzerverwaltung die Staatsangehörigkeit nur fest und vergibt sie nicht. Der GS ist nur die Quittung für die durchgeführte Feststellung. Sie hat auch keine Eigene und nutzt für die Einbürgerung die unmittelbare Reichangehörigkeit(von Adolf in deutsche Staatsangehörigkeit umbenannt). Vergleichen Sie den GS mit der Einbürgerungsurkunde. Statt Rüdiger oder VV und deren Argumentation zu folgen, sollen Sie das Wissen auf unserer Seite nutzen. Glauben sie dabei NICHTS und prüfen alles selbst.
F: Kann es sein, daß Rainer Oberüber in großen Schwierigkeiten ist? Stimmen die Vorwürfe, oder will man ihm von seitens des BRD-System was anhängen? Ich kann mir schon vorstellen das einflußreiche Kreise in der BRD den Mann sehr großen Schaden zufügen wollen. Wie seht ihr diese Angelegenheit?
A: Da wird wohl dem Herrn Oberüber eine zu große Bedeutung zu teil. Uns ist zu dem Thema nichts bekannt.
F: Das heißt da ich die Staatsangehörigkeit eines Bundesstaates habe (GS) und im EstA registriert bin, ist für mich das Problem gelöst?
A: NEIN, wenn Sie für die Patientenverfügung den NAMEN statt den Familiennamen nutzen nicht. Sie sollten doch Wissen wer Sie sind!
F: Hallo zusammen, frage zu Patientenverfügung mit NAME: habt Ihr vielleicht Tipps wie man das mit dem NAMEN Lösen kann ?
Danke im voraus
A: Diese ganze Seite auf der Sie sich befinden geht um genau das Thema!!!
F: Hallo zusammen, zuerst möchte ich euch noch ein gutes Neues Jahr 2021 wünschen.
ich habe eine frage zu der Antwort vom 27.12.20 Zur Patientenverfügung, wie ist das gemeint
(Eine Patientenverfügung mit NAMEN ist Sinn Frei!) was heißt Sinn Frei?
soll das heißen es macht keinen Sinn mit dem NAMEN?
A: Ja, genau das heißt es. Im Ernstfall kann man die Treuhänderschaft der jur. Person NAME nicht mehr übernehmen. Diese Aufgabe erfüllt dann jemand anders und trifft die wichtigen Endscheidungen.
F: Hallo Patrioten, hat sich bezüglich der Vollauskunft (persönlich zum Statdtamt hingehen-Abteilung Meldeangelegenheiten-und Auskunft über meine Person gesammelten Daten gem. § 9 des Gesetzes über das Meldewesen(Meldegesetz MG)einfordern aktuell durch Corona oder DSGVO irgend etwas geändert?
https://www.transparenz.bremen.de/vorschrift_detail/bremen2014_tp.c.68711.de
Soll man die Vollauskunft schriftlich beantragen?
A: Man kann über die DSGVO oder über BMG §10 gehen. Der §9 BMG ist wegefallen. Sie scheinen jeden Cent zu brauchen. Ob selbst oder schriftlich bleibt einzig Ihnen überlassen.
F: Könnt Ihr mir den § 33 Abs. 2 nach RuStAG. erklären? Was ist denn ein ehemaliger Deutscher? Sind das die Leute die z. B. nach Amerika ausgewandert sind?
A: Frage gestellt und selbst beantwortet, SUPER! Es soll auch Staatsangehörige geben, die eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben.
F: Zur Patientenverfügung: Soll man diese VOR Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit stellen oder erst DANACH?
A: Viel wichtiger ist, welche Person man für die Patientenverfügung nutzt. Eine Patientenverfügung mit NAMEN ist Sinn Frei!
F: Was antwortet man dem SB beim Abgeben der Unterlagen des gelben Scheins, auf die Frage, wenn es um das Feststellungsinteresse geht?
F: Gibt es für deutsche Staatsangehörige nach RuStAG eine spezielle Stelle, wo man die Altersrente beantragen kann? Vorab, - danke für eine Information.
A: Nein, auch denen ist nur die richtige Person mitzuteilen(Personenstandsänderung). Da hat man aber Zeit bis kurz vor Renteneintritt.
F: Ich habe vor kurzem meinen gelben Schein erhalten.
Nun flattert mir der Microzensus ins Haus... - Was ein Zufall.
Hat Jemand erfolgreich die Auskunft auf Grund seiner Staatsangehörigkeit
in einem nicht BRD Land verweigern können?
F: Vielen Dank für die rasche Antwort.
Ich habe hier noch eine Frage mit der mein lieber Bruder mich nervt(er hat leider auch Berührungsängste bezüglich Teamspeak)
Er lässt fragen:Ist die BRD ein Völkerechtssubjekt? Wenn ja gibt es hier die Gesetzte. Aber wie kann die BRD ein Völkerechtssubjekt sein wenn es auf dem Boden des Deutschen Reiches steht - geht das ? Und verweist dann auf:Völkerstrafgesetzbuch (VStGB)
§ 7 Verbrechen gegen die Menschlichkeit https://www.gesetze-im-internet.de/vstgb/__7.html
A: Nein, die BRvD ist die Treuhand Besatzer Verwaltung nach UN-Charta Art. 53 und Art. 73 folgend, die das Deutsche Reich Treuhänderisch verwaltet. Das VStGB kommt mangels Volk in der BRvD nicht zur Anwendung. In der BRvD gibt es nur jur. Personen. Somit keine Menschen oder Zivilbevölkerung oder Bevölkerung. Die BRvD kennt keine Menschen!
F: Hallo Leute,
ich hatte gestern ein Gespräch nach meinem Zahnarzttermin mit der Sprechstundenhilfe die mir erzählte, das man im Krankenhaus die PCR-Tests zwingend durchsetzen würde. Kein Test-keinen Krankenhaus-Aufenthalt. Ich selbst bin kerngesund, frage mich aber doch was passieren würde wenn ich durch einen Unfall im einer Notfallsituation in einer Klinik landen würde,.....welche Möglichkeiten haben wir RuStAGler in diesem Fall? (Was sagt Daniel Mantey in so einem Fall:"Wir machen es halt einfach-Sie können ja klagen.")
A: Auch das ist wieder Situationsabhängig und lässt sich in 3 bis 5 Sätzen hier nicht klären. Je nach Situation hätte das einen Roman zu folge. Zumal auch eine Erläuterung hier, die Türen dafür schließen können. Also nutze die Möglichkeit die wir Dir gegeben haben.
F: Hallo Ihr Guten und eine kurze Frage: Ist die Seite "Ewiger Bund" seriös? Die mit dem Sascha als leitender Kopf. Danke für eine Rückmeldung. Liebe Grüße, HeiKi
A: Ja, das ist in Ordnung. Wir würden einen Prinzen nicht voreilig zum Kaiser machen, aber das sind nur Kleinigkeiten.
F: Hallo, wenn der Hauskredit abbezahlt ist, soll/muss dann die Grundschuld gelöscht werden?
A: Es gibt keine Möglichkeit das hier zu besprechen. Besonders da auch die Informationen nicht ausreichen und auch noch andere Wege zu gehen sind.
F: Schön Guten Abend,
Kennt ihr den „Andi“ interviewt vom Volkslehrer?
Kennt ihr seine Truppe? WAS haltet ihr davon?
„Reicher Bürger weiß Rat | IM GESPRÄCH“
https://www.bitchute.com/video/MSBJLIpK4xPw/
Danke!
A: Ja das ist uns bekannt! Auch wenn noch kleine Fehler drin sind, ist man doch auf dem Weg.
F: Grüß Euch,
könnt ihr Euch erklären, weshalb Euer ehemaliger Mitstreiter „Daniel“ bei Hajo gegen AH und das Dritte Reich hetzt, obwohl er es doch besser weiß!??? Bei dem alten Mann kann ich das ja noch verstehen, jahrzehntelange diesbzgl. Gehirnverschmutzung, aber bei Daniel? Hat das strategische Hintergründe um und damit das Kaiserreich den Rechtskreis von 1913 attraktiv zu machen? Klüger, besser fänd ich es, wenn die sich dazu dann gar nicht äußern würden. Das stößt schon sauer auf… Was meint ihr?
A: Ihre Wahrnehmung kann ich nicht teilen. Daniel ist auch kein ehemaliger Mitstreiter. Das letzte gültige Völkerrechtssubjekt ist vom 27.07.1914 (Status quo ante bellum). Da ist also auch nichts attraktiv zu machen. Auf unserer Seite geht es um die Bundesstaatenangehörigkeit und nicht um eine Kolonieangehörigkeit.
02.12.2020
Rainer aus Hessen
F: Hallo, ich habe mich nun auch den Weg gemacht um den GS zu beantragen. Nachdem ich den Antrag des BVA an die BVA per Einschreiben versendet habe, kam heute die Retoure meiner Unterlagen mit dem Vermerk das die Zuständigkeit nicht bei Ihnen liegt. Weiterhin soll ich mich an die zuständige Kreisverwaltung wenden, die BVA bearbeitet nur Anfragen mit Wohnsitz im Ausland. Frage: Die Dokumente der BVA sind doch bei allen Ämtern gültig oder benötige ich die spezifischen Vordrucke.
Danke vorab.
A: Ja, natürlich! Auch dann wenn die Herrschaften bocken.
F: Guten Abend, ich habe mein GS und am 13.1.21 ein Verhandlungen wegen Beleidigung! Straftat!Soll ich meinen gelben Schein zu Gericht schicken?
F: findet in meinem Fall RustaG oder STaG Anwendung?
Damit meine ich ob meine Frau und meine Kinder auch noch so einen Antrag stellen müssen?
Grüße
A: Das können wir nicht wissen. Ihr Antrag ist uns nicht bekannt. Das ESTA Register kann Auskunft geben.
F: Grüß Gott miteinander,
ich habe heute meinen Staatsangehörigkeitsausweis abgeholt.
Ist dieser Ausweis nur Menschenbezogen(also nur für den Mensch der diesen Antrag gestellt hat oder gilt er für die Familie).
Denn laut RustaG §4 sind meine Frau und meine Kinder sofern nicht verheiratet mit ein-
geschlossen oder greift in meinem Fall das StaG?
Freue mich auf Eure Antwort!
Grüße Manfred
A: Ich hoffe, dass den Antrag eine Person und nicht ein Mensch gestellt hat. Sollte das so sein, ist der GS auch nicht Menschen bezogen. Er ist Ihre nat. Person. Nach RuStAG bekommt die Frau eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Mannes. Dieses gilt aber nicht in der Bundesrepublik sondern nur in den Bundesstaaten. Ihr Kind muß einen Eigenen Antrag stellen.