F: nein , ich meinte den gelben Schein ständig und als einzigen Ausweis bei mir zu haben. Nur wüßte ich nicht wo ich ein DIN A4 Blatt immer lassen sollte ...
A: Der GS gehört nicht auf die Straße!
F: Hallo ,
kann ich meinen gelben Schein in verkleinerter Ausführung (Kopie) bei mir tragen und gilt das dann noch als Ausweis ?
A: Wenn Sie der Meinung sind das Sie noch einen Ausweis brauchen, ist das eine Möglichkeit. Allerdings sollten Sie über kurz oder lang davon abkommen. Kopie sollte aber drauf stehen. Ich trage nur sehr ungerne Personen mit mir rum. Das beugt der Personenstandsfälschung von Bediensteten vor.
F: Habe TS3... nach Anleitung installiert und verbunden. Dann allerdings geht es bei mir nicht mehr weiter; es erscheint ein Fenster "Schalte Push-To-Talk" ein und ab da kann ich nichts aufrufen, verbinden, etc. Auch lässt sich das Fenster nicht mehr schließen und ich bin gezwungen, meinen Rechner zwangsweise auszuschalten. Wie mache ich erfolgreich weiter?
A: Es ist uns nicht möglich von hier eine Fehlerdiagnose zu machen. Wahrscheinlich sind sie schon verbunden. Vor 19:00 Uhr ist aber von uns keine da der Sie vom Eingangsbereich abholen kann.
F: Wie sieht unser Rechtsstatus aus wenn dieser deutsch-französischer Freundschaftsvertrag umgesetzt wird und wir mit Frankreich zu einem neuen Superstaatmutieren? Dann gibt es wieder das Grundgesetz noch irgendwelche Bundesstaaten....Was dann?
A: Was hat das mit dem Deutschen Reich oder den Bundesstaaten zu tun? Es ist vollkommen irrelevant wieviel Schalen sie noch um die Zwiebel werfen. Sie bekommen die Bundesstaaten nicht weg. Es ist nur der hilflose Versuch eine Legitimität zu generieren. Aber eine neue Verwaltung wird das auch nicht schaffen.
F: "Auch wenn Sie die jur. Person als begünstigter nutzen, sollten Sie sich nicht in die Treuhänderschaft drängen lassen" Setzt das nicht aber auch voraus, das man zumindest auf Art. 5 (1) EGBGB verweist (und den Staatsangehörigkeitsausweis als Beweis vorlegt) ? Oder wird die Feststellung gar schon bei der entsprechenden Zettelstube intern geprüft? Bislang wurde mein Personenstand und/oder mein Selbstbestimmungsrecht nicht in einer einzigen Dienststube berücksichtigt, obwohl ein jedes Mal dazu aufgefordert wird. Das ist Willkür.
A: Willkür findet nur im Promille Bereich statt. Es ist wahrscheinlich der Umgang mit den Personen.
TS3 GS Server
F: Hallo zusammen eine Frage habe beim Liegenschaftskataster meiner Gemeinde einen Eigentümernachweis beantragt unter Vorlage des GS und unter drängen auf diesen Ausweis auch einen bekommen.Eingetragen ist dort Max Mustermann ohne Angabe von Familienname oder Name und bei Eigentumsrart Natürliche Person.Wird damit jetz bestätigt das der Egentümer des Flurstückes der Besitzer der nat.Person ist und nicht mehr der Eigentümer mit Name laut Grundbuch?
F: Ich benutze die jP als Handwerkzeug, da ich in der BRiD ansonsten nicht gescha!ftsfähig bin. Ich übernehme also nur Haftung für jene Person, mit der ich mich "ausweise". Bei Anträgen/Verträgen (z.B.GEZ) oder Ausweisverlangen (z.B.Polizei) in der BRiD nutze ich meine NP nach BGB §1, um mit den Firmen zu kommunizieren. Dafür hat ja das BGB die NP ursprünglich erschaffen. Käme man hier mit § 1(1) PAuswG und dem Staatsangehörigkeitsausweis voran, um in entsprechenden Situationen nicht die Organschaft der jP übernehmen zu müssen? Zudem befinde ich mich ja auch nicht im 116 (1) GG…..
A: Für die nat. Person ist das PAuswG nicht einschlägig, da es sich nicht in seinem Rechtskreis befindet. Auch wenn Sie die jur. Person als begünstigter nutzen, sollten Sie sich nicht in die Treuhänderschaft drängen lassen. Das dürfte aber eine Sache sein, die in Ihrem Kopf stattfindet. Hilfreich ist dabei das EGBGB Art. 5 Abs. 1.
F: Warum ist diese Bescheinigung für uns ungeeignet? User im Internet argumentieren damit, in der BRiD ja selber Ausländer zu sein oder mit der RVO 1911, welche für die nachgewiesenen Deutschen auch bei der Rentenversicherung anzuwenden wäre. Quatsch?
A: In Deutschland sind alle Personen der Bundesrepublik Ausländer!!! Personen sind immer eine Fiktion und Fiktionen lassen sich nicht lebend erklären. Schon gar nicht die jur. Person(NAME) der Bundesrepublik.
F: Ist euch das Formular der Rentenversicherung "Lebens-und Staatsangehörigkeitsbescheinigung" für im Ausland lebende Rentner (Wohnsitz in den USA) geläufig? Ergibt es Sinn, wenn wir hier in der BRiD dieses Formular (mit dem Beweis des Staatsangehörigkeitsausweises) auch bei der Rentenversicherung einreichen?
A: Ja das ist uns bekannt. Ist für uns ungeeignet.
F: Hallo, ein Arbeitskollege zeigte mir von seinem Großvater seinen Staatsangehörigkeitsausweis. Es ist Max M u s t e r m a n n getippt, aber gültig bis: Ein konkretes Datum eingetragen. Frage wo ist hier der Unterschied zu meinem, wo kein Gültigkeitsdatum eingetragen ist. Danke.
A: Früher wurden die auf 10 Jahre ausgesellt. Mittlerweile nicht mehr.
F: In den Antworten taucht immer wieder TS3 GS Server auf? Ich komme dann leider nicht mehr weiter... Vielen Dank für einen Tip
A: Programm herunterladen, installieren, IP und Port nach Anleitung eingeben und verbinden.
F: Hallo, liege ich recht in der Vermutung, dass ich bei Erlangung einer weiteren Staatsangehörigkeit meine nachgewiesene deutsche Staatsangehörigkeit nach RuStAG verliere? Oder kann man wie nach StAG eine doppelte Staatsangehörigkeit erlangen? Da das Leben hier in der Verwaltung extrem unmöglich wird könnte die doppelte Staatsangehörigkeit doch eine kleine Entlastung sein...
Grüße
A: Selbstverständlich verlieren Sie ihre Staatsangehörigkeit, wenn Sie eine andere annehmen. Es muss aber eine Staatsangehörigkeit sein und keine Staatszugehörigkeit. Staatszugehörigkeiten(Firmenzugehörigkeiten) können Sie so viele haben wie Sie wollen.
F: Ich bin Landesbeamter auf Lebenszeit. Wie verträgt sich das mit der Beantragung des Staatangehörigkeitsausweises?
Ich möchte den Staatsangehörigenausweis (voerst) nur beantragen nach dem Motto:Haben ist besser als brauchen. Was sich dann daraus generieren lässt wird sich zeigen.
A: Das vertagt sich gar nicht miteinander! Für Sie ist es besser sich nur die Abstammungsurkunden zu besorgen.
F: Hat man mit einer Personenstandsänderung(Wohnsitznahme) beim Standesamt das Risiko, dass die Banken die Konten kündigen?
A: Warum sollte? Die jur. Person bleibt Ihnen doch erhalten. Das Risiko besteht nur, wenn Sie die Wohnhaft der jur. Person abmelden.
F: Also im Gelben Schein ist es eingetragen, ist deutscher staatsangehöriger
A: Nein, in der Vollauskunft vom Bürgerservice sollte der GS auftauchen!!!
F: habe festgestellt, nachdem ich vom Bürgerservice einen Auszug holte, ob alles korrekt geschrieben ist, habe ich bei Staatsanghörigkeit unkorrekt"deutsch" festgestellt. Man wird es nicht ändern sagte diese Unwissende Dame. Habe mich ans Verwaltungsamt gewandt mit Beschwerde.
A: Ja das ist richtig und logisch! An der jur. Person ändert sich nichts. Allerdings sollte in der Vollauskunft der GS eingetragen sein. Also einen Hinweis auf die vorhandene nat. Person.
F: Hallo, liebes GS-Team! Habe leider bisher weder Antwort vom EStA-Register noch von der Stadt (Vollauskunft) erhalten (ca. 2-3 Wochen her). Frage: Mir wollen die meinen geilen "Schummel-Diesel" zwicken (bin seit 08/18 deswegen beim Anwalt - ich weiß..., bin aber noch nicht so schlagfertig...). Kann ich mit dem GS (ist in Form des gelben Papiers vorhanden und ich bin mir meiner indigenen Herkunft bewusst) das irgendwie verhindern? Vielen Dank für einen Rettungsanker! MfG, HeiKi
A: Den Wagen haben Sie auf die jur. Person zugelassen. Eine Vermischung der Personen ist nicht möglich.
F: Mein GS und der Eintrag beim BVA sind in Ordnung, sollte man trotzdem Akteneinsicht beim LRA beantragen? Und braucht man dazu einen RA?
A: Das ist nicht notwendig.
F: Hi habe heute nach Wochen erneut einen Brief (keinen gelben wie damals) im Postkasten gehabt an Herrn Max Mastermann.Aufmachen und reinschnuppern,da es ja nur ein normaler Brief ist oder zurück da Person nicht vorhanden.Kann ja auch nicht zugestellt worden sein?
A: Diese Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Sie sind der Souverän.
F: Hallo liebes GS Team .Ich habe den GS 2016 mit RuStag erworben. Mein nachgewiesener Bundesstaat ist Elsaß-Lothringen.Ich wohne aber seit Geburt in Baden . Auf welchen Bundesstaat kann ich mich durch gültiges Gesetz vor den Behörden berufen Vielen Dank .
Liebe Grüße .
A: Was wollen nat. Personen(Bundestaatenangehörige) von der Besatzerverwaltung die nur für jur. Personen zuständig sind. Berufen können Sie sich immer auf ihre Staatsangehörigkeit. Sie sollten die Personen aber nicht vermischen.
F: Hallo guten Tag zusammen,ist es möglich ein Schreiben vom sogenannten Finanzamt über eine Schenkung zwischen einem Ehepaar zu ignorieren und den Antrag der freundlicherweise geschickt wurde, nicht auszufüllen, ( da steht z.B. Name anstatt Familienname ...) auch wenn man den GS als Quittung selbst nicht hat, aber schon lange beantragt ist, aber immer noch keine Info über die Feststellung gekommen ist, jedoch einiges an Schriftverkehr vorliegt und man ein Aktenzeichen auf dem BVA hat... anhand der begl. Urkunden ist eigentlich schon der Beweis erbracht ...dass man Bundesstaatsangehörige ist.. kann man hier z.b. auch nun entsprechend souverän auftreten ? Besten Dank für Ihre Antwort
A: Eine Vermischung der Personen ist nicht möglich! FA ist jur. Person der Rest ist nat. Person.
F: hallo,ist bekannt, dass man eine Ehe auflösen kann, die sich widerrechtlich von einer Firma von einem mit Berufsbezeichenten Standesbeamten geschlossen wurde, und man hat die Staatsngehörigkeit RuStaG. Gibt es dort Infos und ob mal so was von statten ging.
A: Ihrem Glauben steht die HLKO Art. 43 und EGBGB Art. 10 entgegen.
F: Kurze Rückfrage zu eurer Antwort vom 5.1.19 – wie kommt ihr auf die 301 Tage? Danke!
A: Kommt aus dem staatlichen BGB.
F: Liebes GS Team ,kann man mit dem Staatsangehörigkeitsausweis den roten Reisepass
beantragen und welche gültign Gesetze kann man vorbringen ? Den Grünen habe ich schon ist aber leider nur ein Janr gültig .Vielen Dank. MfG
A: Ein Dokument für die jur. Person können Sie immer beantragen. Dazu brauchen Sie keinen GS.
F: Ich habe mir Gestern das Video QuerDenken.TV - Staatenlos in Deutschland: Reiner Oberüber im Gespräch mit Michael Vogt angeschaut. Dort wurde gesagt, dass die Reichsverfassung immer noch gültiges Recht ist, wenn ich das richtig verstanden habe.
Das wurde mir mal als Antwort geliefert und zwar von einer Bundesbehörde:
Sie berufen sich auf das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, welches heute gar nicht mehr in Kraft ist.
Was stimmt denn nun?
A: Nun beschäftigen Sie uns das 3. Mahl mit diesem Thema. Welche Antwort erwarten Sie den von der Besatzerverwaltung? Eigentlich ist es ganz einfach. Dazu reicht ein Blick in EGBGB Art. 50. Dann wissen Sie welche Aussagekraft die Information der Besatzerverwaltung hat. Aber bevor Sie den Antrag abgeben, sollen Sie sich noch eine Weile mit dem Thema beschäftigen. Sonst wird man Ihnen noch öfter die Butter vom Brot nehmen. Vielleicht besuchen Sie auch noch ein paar von den 90/10 Gruppen, bis das nötige Wissen vorhanden ist. Der Weg scheint Ihnen eh vorbestimmt. Da ist es am besten Sie erledigen das vorher statt hinterher.