F: Gemäß der DIN 5007 schreibt sich die natürliche Person Mustermann, Max. Der Perso ist für die juristische Person Max Mustermann. Wenn man nun mit der natürlichen Person Mustermann, Max den Perso unterschreibt, sind ja auf dem Perso 2 Personen vorhanden.
Nach meiner Sichtweise ist doch dann der Perso mit der Unterschrift Mustermann, Max ungültig. Der Mensch unterschreibt auf dem Perso für die juristische Person mit der natürlichen Person.
A: Seine Recht muss man im Handelsrecht immer mit der nat. Person abgeben, bevor es mit der jur. Person weiter geht. Ich würde den Perso nur i. A. unterschreiben.
F: Muss ich den Personalausweis zurückgeben oder einen neuen Personalausweis(ggf. mit Familienname, Staatsangehörigkeit D) beantragen, um die Trennung von der juristischen Person vorzunehmen?
A: Es gibt keinen Perso mit Familiennamen und Staatsangehörigkeit D. Zumal das eigentlich auch nicht Ihre Staatsangehörigkeit sein sollte. Lesen Sie dazu den Artikel unter Erprobtes. Danach dann die Videos zum Thema Mensch und Personen.
F: Nur das wir doch unwissend zum Kaufmann wurden ohne darüber informiert worden zu sein, da es uns als nat. Personen doch obliegt eine Firma zu gründen mit unserem Namen,und die Firma sollte ja auch den Menschen schützen so weit ich das sehe.
A: Die Unwissenheit darüber können Sie Ihren Eltern und Lehrern vorwerfen. Das System geht davon aus, nachdem Sie 16 Jahre AUSgebildet sind, dass Sie wissen was Sie tun. Nachdem Sie 16 Jahre im Handelsrecht gelebt haben, kann der Vertragspartner auch davon ausgehen. Das hat mit Täuschung nichts zu tun. Der SB hat ja nicht den Perso unterschrieben sondern Sie.
F: Also prinzipiell behandeln man uns als die nat.Person stellt uns aber nur die jur.zur Verfügung mit der wir den Geschäfte eingehen,da keine andere vorhanden ist,bis wir diese uns zurückholen und uns auf deren Rechtskreis berufen?Sollte da dann auch nicht die Tatsache der Täuschung mit reinspielen?
A: Der Kaufmann(HGB § 17, jur. Peron) hat eine Verpflichtung die Gesetzmäßigkeiten zu kennen. Die BRvD hat also keine Bringschuld sondern Sie eine Holplicht.
F: Frage zu Bert24,wie findet die Trennung der Personen statt?Da uns doch immer nur eine Person durch Täuschung zur Verfügung gestellt wurde mit der wir uns dummerweise immer verglichen haben.
A: Nein es stehen beide Personen zur Verfügung. Seine Rechte muss man aber auch kennen, um sie einfordern zu können. Schlüssel ist das EGBGB Art. 5 Abs. 1 und 50. Karton und Kartonage hat das Recht, nach geltender Gesetzgebung gültiges Recht einzuhalten. Natürlich wird eine Personenstandsfälschung probiert. Der Versuch eines Vertragsabschlusses ist legitim. Es liegt also an Ihrem Bewusstsein das zuzulassen oder nicht.
F: Hallo ich möchte als natürliche Person(GS) den Niessbrauch im Grundbuch eintragen lassen.
Der Notar sagt ich solle die juritische Person für den Eintrag verwenden(hatte schon längerer Schriftwechsel deswegen). Können die Notare der BRvD noch für die nat. Person Eintragungen machen ? Oder gibt es noch Notare die das machen können ?
A: Nein warum sollten sie auch? Die Bundesrepublik kennt nur jur. Personen. Eine nat. Person passt nicht zum GB der BRvD.
F: Habe heute die Selbstauskunft bei der Stadt abgeholt.Den GS hatte ich Anfang des Jahres korrekt ausgefüllt erhalten und der ESTA Auszug war auch nicht zu beanstanden. In der Selbstauskunft steht unter Staatsangehörgkeit: deutsch, Glaubhaftmachung: Staatsangehörigenausweis oder sonstiger Nachweis; Geburtsort: Pforzheim Geburtsstaat;
Merkmale Nicht meldepflichtig: Nein, Keine Ausweispflicht: Nein. Frage sind die Eintragungen korrekt . Insbesondere zur STA , dem Geburtsort und der Meldepflicht ?
A: Ja die Eintragung ist korrekt! Ihnen fehlt aber noch die Trennung der nat. und jur. Person. Für die jur. Person ist das geltende Gesetz weiterhin einschlägig. Für die nat. Person gilt gültiges Recht. EGBGB Art. 5 Abs 1 und Art. 50.
F: Bitte mal auf die eingefügte Seite lesen, was auch Klama von "Gemeinde Neuhaus" empfielt. Seit 3 und Anschluss Seite 4 http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2018/03/B%C3%BCrgermeister-haften_Brief_f%C3%BCr_Peine_V2.pdf Nun wer hat nun Recht?
A: Ja, das ist alles bekannt. Leider wird das System Bundesrepublik immer außen vor gelassen. Selbst Gespräche mit Klama und Konsorten haben an den Desinformationen nichts geändert. Es gibt keine Bürgermeister in den Urgemeinden. Hamburg hat keinen Bürgermeister, HAMBURG hat jemanden der sich so nennt. Der geht aber nicht in die Haftung von Hamburg. Es sollte doch mittlerweile klar sein, das hier alles nur Handelsrecht ist. Die UN Charta Art. 73 folgend sagt doch eindeutig, dass ein Staat der nicht Handlungsfähig ist zu verwalten ist. Ich denke damit ist das Thema erschöpfend behandelt.
F: sorry, woher wissen Sie, ohne nachweis, was ich hier lesem geht auf das Personenstandsgestze, die nur für Bundes und Landesgesetze sind. Irren kann möglich sein, wenn ich die PSTG lese. Standesbeamter gibt es nicht, weil ja die aufgelöst sind und nur eine private Initiatoren, genau wie den Gerichtsvollzieher. Wie kommt es, dass ein Feuerwehr-Chef heiraten als Aushilfe für seine Frau ausrichtet? Prüfen!
A: Es ist so wie es ist. Die Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebiets hat die Aufgabe ordere public von den Alliierten. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.
F: tut leid, der server funktioniert nicht, komme da nicht rein, sorry das ich nichts erfahre
A: Ich bin grade drauf! Also sollten Sie sich an die Anleitung halten.
F: Es ist doch legetim sich auf seine Bundesstaatliche Staatsangehörigkeit durch Verwaltungsakt zu berufen,aber für gewisse Rechtsgeschäfte in der Republik des Bundes ihre Person zu benutzen,um den weg des geringsten Widerstands zu nehmen.Oder sollte man zum Bsp.bei der KFZ Anmeldung auf Biegen und Brechen es mit dem GS durchsetzen?
A: Sie können es gerne Probieren das KFZ auf die nat. Person zu zulassen. Aber die Schulungen der Straftäter sind schon durch. Also die Wahrscheinlichkeit sehr gering.
F: Liebe Landsleute,
wir waren beim Katasteramt und haben dort, - nach einigem Hin und Her -, eine Eigentumsbescheinigung für unser Haus, mit Siegel und Unterschrift, erhalten.
Habe Kontakt zur hiesigen Bezirksregierung per elektronischer Post, wegen einer Apostille für dieses Dokument, aufgenommen. Der SB schrieb zurück, er müsse wissen wofür wir die Apostille brauchen. Habt Ihr eine gute Idee, was man da angeben kann?
Dann wäre da noch die Frage nach dem Schutz „unseres Eigentums“ vor einem künftig zu erwartenden Zugriff der BRD/EU. Haben uns informiert über die Ansätze von Hinkelbein und Hambacher. Werden noch die Möglichkeit über die staatlichen Gemeinden erkunden. Gibt es hier Mitstreiter die auch an diesem Thema (Vorteile, Schwachstellen etc.) sind, mit denen man sich mal austauschen könnte? Herzlichen Dank.
A: Wenn der SB Fragt wozu, sollten Sie fragen ob er bei der STASI Arbeitet. Oder Fragen Sie ihn doch mal, WO die Notwendigkeit für die Frage steht. Per ePost sollten Sie sowas eh nicht machen.
https://gemeindebelebung.wordpress.com/
F: habe gelesen "Bürgermeister haften"! da stand/steht Ehem sind ungültig und nicht legitm geschlossen, das es keine Standesbeamten gibt und seit 1945 keine gab, (wurden aufgehoben) also konnte der Dachdecker,Bäcker, oder ein GV auch eine "Trauung" abschliessen? Da ich meine Patchwork-Ehe nichtig machen wollte nach 15 Jharen kommt der dicke Krach nun auf, kann man dies auflösen und aber wo? Familiengericht und Beantragung wegen Betrug des Perosnensatnd und der ilegalen (kein Staat BRD) daher ungültig auf kosten der Verwaltungskasse BRD wegen Täuschung und Irreführunng auzulösen. Bin ich da etwas richtig, denn es gibt nur ein Video Conrebbi.
A: Nein da Irrt Conrebbi. EGBGB Art. 6 Öffentliche Ordnung (ordre public). Die Verwaltung hat die Aufgabe die Öffentliche Ordnung aufrecht zu halten.
F: Hallo, ich habe mal eine kurze Frage. Und zwar ist mein Perso seit 2 Jahren abgelaufen,
und ich habe ihn auch nicht verlängert/erneuert, und habe dies eigentlich auch nicht vor.
Ich besitze aber natürlich einen roten gültigen Reisepass. Macht das nun einen Unterschied wenn man nur das eine oder beides hat? Sozusagen ob es egal ist, da ja mit
beiden Kaufmans Verträge der jur. Person eingegangen werden, oder gibt es da doch noch einen kleinen aber vielleicht feinen Unterschied?
A: Nein, es ist immer die jur. Person.
F: Liebes Team,
ich bin mit einem Franzosen verheiratet und beantrage für mich den GS. Wie verhält es sich mit meinen Kindern?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
A: Das steht doch eindeutig im RuStAG § 4 Abs. 1 gegebener weise auch § 5(nicht für Sie).
F: Hallo Aktionsbündnis, dass bei Interesse seitens der Behörde ein GS ausgestellt wird, ohne dass der Betroffene selbst etwas von dieser Aktion weiß, setze ich in Ihrem Wissensstand als gegeben voraus. Die Gründe hierfür sind ja vielfältig. Was passiert wenn genau solch ein Betroffener (der vermutlich den GS nach StaG bekommt) aus diesem Nichtwissen heraus eine Feststellung des GS nach RuStaG beauftragt. Ihr schreibt immer, dass diese Feststellung nur einmal gemacht werden kann. Grüße aus Schwarzburg Sondershausen ;-)
A: Die Verwaltung kann die Antragsformen unterscheiden. Auch der Antragsteller kann den Antrag mehrmals stellen. Bei Folgeanträgen wird aber nur noch der der Zeitraum dazwischen geprüft. Man hätte in der Zeit ja schon eine andere Staatsangehörigkeit annehmen können.
F: Hallo Ihr Lieben
Ich bekomme zum GS TS3 SERVER keine Verbindung egal was
ich mache gibt es da n paar tips ?
Gruß Guido aus dem Kgr. Provinz Rheinland
F: Hallo und Guten Tag, eine Frage zum Antrag "F", Zeile 1.9: ich bin zum vierten Male verheiratet, Raum für detaillierte Angaben ist aber nur für zwei Ehen vorhanden. - Kann ich bedenkenlos weitere Ehen in einer gesonderten Anlage auflisten? - Reicht es, wenn ich in die Zeile 1.9 "s. Anlage" eintrage? (trotz intensiver Suche war im Forum nichts zu finden)
Herzlichen Dank im Voraus !
A: Sie können einen Zettel anhängen und im Antrag Siehe Anhang schreiben.
F: Hallo nochmals und danke für die schnelle Antwort. Stehe jetzt etwas auf dem "Schlauch", denn ich habe absolut kein Interesse eine Vereinsmitgliedschaft mit irgend welchen Verbänden einzugehen. Soweit ich zurück denken kann gestaltete ich mein Leben bisher souverän bzw. eigenständig, was mir zu DDR-Zeiten auch mit ordentlich Haft vergütet wurde. Hege trotzdem keinen Groll gegen die Tyrannen meiner Vergangenheit, letztendlich mussten die ja abtauchen und nicht ich. Was ich jetzt noch nicht an Ihrer Antwort verstehe ist die Aussage "Sie müssen nur die Rechte mit der nat. Person abgeben" An dieser Stelle habe ich ein Verständnisproblem. Wem und warum soll ich als Souverän meine Rechte abgeben? Tut mir leid, komme an dieser Stelle nicht mit. Wäre nett, wenn Sie es ein wenig genauer sagen könnten, denn ich verstehe dies so, dass ich mein Gewerbe abmelden solle. Die Gewerbeordnung wurde 1883 für das Deutsche Reich, also in einer gültigen Rechtsnorm erlassen. Auch wenn dies nicht Kernbereich Ihrer Seite ist, würde ich mich über eine Antwort diesbezüglich freuen. Muss auch nicht sofort sein. Vielen Dank für Ihre Arbeit, welche Sie hier leisten und weiterhin viel Erfolg. Mit besten Grüßen
A: Die meisten Anträge laufen auf die nat. Person und anschließend geht es mit der jur. Person weiter. Das ist nicht ohne Grund so. Wenn sie ein Ticket bekommen, ist der Fragebogen auch auf die nat. Person. Wenn Sie Antworten gehen Sie das Geschäft ein und es geht mit der jur. Person weiter.
F: Hallo und guten Abend, am 29.11.2016 geben Sie in einer Antwort auf eine Anfrage von "TomTom" bezüglich der Gewerbeanmeldung die Auskunft, dass die nat. Person kein Gewerbe in der BRvD hat. Meine Gewerbeanmeldung (Reisegewerbe) ist mit meinem Lichtbild, Unterschrift und Siegel der Firma "Landratsamt" sowie mit Familienname ausgestellt. Frage - Ist hier eine zusätzliche nat. Person geschaffen worden oder wie lässt sich der Eintrag Familienname erklären? Bin übrigens seit 2015 mit GS nach RuStag "unterwegs".
A: Nein, Sie mußen nur Ihre Rechte mit der nat. Person abgeben. Die Vereinsmitgiiedschaft bei den Verbänden läuft dann wieder auf die jur. Person.
F: Wer wissen möchte,was nach der Feststellung (nach RuSTAG) und Widerspruch beim Verfassungsschutz in den Akten steht und sich evtl.nicht traut selbst seine Daten dort nachzufragen,hier mal zur Information:1. Vermerk zur Zuordnung zur Szene der Reichsbürger und Selbstverwalter (zweizeilig) und 2. Vermerk zum Widerspruch (siebenzeilig)...ein Widerspruch ist aus meiner Sicht also nicht ganz sinnlos...PS:habe korrekten GS und korrekten ESTA-Auszug
F: Habe seit 2015 die nachgewiesene deutsche Staatsangehörigkeit (RuStaG). Hatte auch schon 2 x einen vorläufigen grünen Reisepaß (Perso ist definitiv ausgetragen).
Da ich nun meine Erwerbsminderungsrente beantrage, wird dort ein gültiger Perso oder gültiger Reisepaß verlangt. Mein vorläufiger Reisepaß ist seit 1 Jahr abgelaufen, die Behörden wollen und werden mir keinen weiteren mehr ausstellen (bin dort im Computer vermutlich intern auf der roten Liste - keine Ahnung). Die LVA bearbeitet meinen Antrag nicht ohne gültige Dokumente.
Frage:
Muß die LVA meinem Staatsangehörigkeitsausweis und EStA-Registerauszug akzeptieren? Ich drehe mich gerade im Kreis und brauche Hilfe. Rechtsanwälte verstehen meine Frage erst gar nicht - oder wollen nicht.
Ich habe keine gültigen Ausweisdokumente mehr, die aber verlangt werden. HILFE!
A: Es sollte doch klar sein, dass dieses Thema hier schon wieder nicht besprochen werden kann!!! Du weißt genau wo Du uns findest. Warum nutzt Du diese Möglichkeit nicht? Erfahrungswerte dazu sind vorhanden!
F: Deutscher im „Sinne“ dieses Gesetzes ist, wer die deutsche Stastsangehörigkeit besitzt. Wisst ihr ich hab mir das RuStag durchgelesen und mir dazu auch andere Meinungen angehört. Die BRiD bekommt es echt gut hin einem eine Kopfschraube zu verpassen. Es stirbt aus. Heute wissen die willigen BRiD Schergen noch von was wir sprechen wenn man mit dem RuStag argumentiert,aber in einer gewissen Zeit werden diese aus biologischen Gründen nicht mehr da sein. Und dieses Wissen über ihr kleines Geheimnis geben sie nicht weiter. Also werden wir in naher Zukunft mit Argumenten bei SA Bearbeiterinnen und Bearbeitern nicht mehr weiter kommen. Und dann? Machen wir so ewig weiter?
A: Wir können Ihre Wahrnemung nicht teilen.
F: Wieso zeigt ihr in eurem Impressum eigentlich keine Anschrift an?
A: Weil das ein privater Internetauftritt ist und darum kein Impressum bedarf. Außerdem wollen wir das der Antifa und SSL nicht so leicht machen. Dazu kommt das der Betreiber keine Meldeadresse hat.
F: habe vergessen!als "Deutscher"seit April 2018, bin ich noch bei der VG-Verwaltung als "Einwohner" und kein "Bewohner". Als Deutscher dort abmelden?
A: Die Frage können wir Ihnen nicht beatworten. Sie sollten doch wissen ob Sie die jur. Person abgemeldet haben.