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Fragen und Antworten

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29.11.2018
Thomas
F: Frage! Ich möchte als Deutscher Staatsangehöriger (Koblenzer) eine Frau Russland in Dänemark heiraten! Wann und bekommt nach der Eheschliessung meine Frau die Deutsche Staatsanghörigkeit bei deutschen Amt, wegen Pass?

A: Das läuft in der Republik des Bundes rein nach geltender Gesetzgebung.


28.11.2018
Heiko
F: Was stimmt denn nun? Bei News Top-Aktuell las ich dies hier: https://newstopaktuell.wordpress.com/2018/11/28/wie-die-deutsche-bevoelkerung-getaeuscht-wird-teil-3-2/ Die Kernaussagen sind: Der Beamtenstatus wurde 1945 abgeschafft. Darum kann niemand einen Ausweis ausstellen, weil es für niemanden dazu eine hoheitsrechtliche Befugnis gibt. Da das Deutsche Reich nicht handlungsfähig ist, sind wir keine deutschen Reichangehörigen und keine Angehörigen eines Bundesstaats des Deutschen Reichs. Das Einzige was wir MÖGLICHERWEISE sind: Dumme, Getäuschte, Veräppelte, Kleingehaltene Wem soll ich nun glauben? Wenn ich den nach dem verlinkten Artikel gehe, kann ich den gelben Schein ja auch zum Naseputzen nehmen.

A: Wenn Sie glauben wollen, sollten Sie eine Glockendisko aufsuchen. Die sind für Glaubensfragen zuständig. Wie wäre es zur Abwechslung mal mit Wissen. In der BRvD ist der Beamte eine Berufsbezeichnung wie Metzger, Maler oder Tischler. Die Beamten haben lediglich den Status eines Beamten. Sie sind aber keine im herkömmlichen Wortsinn(Täuschung). Sollten Sie Vorfahren vor 1914 im Deutschen Reich(Bundesstaatenangehörige) haben, stellt sich die Frage, wer Ihnen Ihre ererbte Staatsangehörigkeit entzogen haben soll? Sollten Sie beim Nachdenken zu keinem Ergebnis kommen, liegt es an Ihnen ob Sie der Besatzerverwaltung(BRvD) das Ergebnis mitteilen wollen. Dazu gibt es die Möglichkeit der Feststellung. Vergeben kann Ihnen die BRvD diese Staatsangehörigkeit nicht. Sie müssen sie schon haben. Deutscher kann man nicht werden! Deutscher muss man sein. Schaffen Sie sich das Wissen drauf. Dann kann man Sie auch nicht mit solchen Halbwahrheiten aus der Bahn werfen


27.11.2018
Jan-niklas
F: Welche Vorschriften zur Änderung der Verfassung war in der Verfassung 1871 verankert? Gab es ein verfassungsänderungsgesetz? Was war davon betroffen? Teile der Verfassung als teilrevision oder sogar die gesamte Verfassung als Totalrevision? Artikel 178 Wrv. Hatte die Verfassung 1871 auch so einen Artikel der umgesetzt wurde wodurch die Weimarer Vereinigung dazu erhoben wurde eine neue Verfassung in Gang zu setzen? Wurden auch die verfassubgspositionen der bundesstaaten vertrieben und durch putsch angeschlossen an die Weimarer Republik? Oder wurde nur der Bund vertrieben und die Bundesstaaten weiter geführt nach Verfassungsrecht? Haben die Bundesstaaten neue Verfassungen erhalten? Müssen die bundesstastsangehörigen nicht bei der reorganisierung ihrer bundesstastsverfassungen neu ansetzen? Nach meinem Verständnis gilt es genau das umzusetzen. In sich als staatsvolk, als Ethnie, eine neue Verfassung zu geben die auf den bundesstaatsverfassungen aufbaut durch streichen und hinzufügen . Wir reorganisieren nicht den Bund der ueber krieg und Frieden mit Kaiser und Reichsminister entscheidet sondern nur die Bundesverfassungen der Staaten In den Zustand können wir uns neue Verfassungen geben, als Länder. Sehe ich das richtig? Können wir das als abstämmige?

A: Sie machen sich Gedanken über ungelegte Eier. Zuerst müssen wir erstmal in unserem Rechtskreis zurück sein. Erst dann lassen sich Änderungen an den Bundestaatenverfassung und Reichsverfassung durchführen. Bis da hin ist es noch ein langer Weg. Dazu kommt dann auch die Frage auf, ob das überhaupt notwendig ist.


23.11.2018
DaDings
F: Frage! Gibt es eine Krankenversicherung nur Deutsche und dann, werde meinen Familiennamen (unehelich) zurück nehmen. Pass rot oder grün für nach Russland zu fahren, aber einen neuen Pass MUSS man heben, wegen der Namensänderung?

A: Nein


22.11.2018
Swaninger
F: Hallo ..... Mein GS ist im Jan.2018 gut und ohne Probleme in 6 Wochen über die Bühne gegangen. Es steht nun weder RuStaG noch StaG auf der Urkunde. Dann fragte ich meine Kinder, wer das auch möchte, da ich ja nun alle Geburtsurkunden zusammen hatte. Mein Sohn aus AB wollte die se Urkunde auch gerne. Ich fuhr also Ende Juni zu ihm und gab den Antrag mit ihm ab, weil ich die Urkunden wieder mitnehmen wollte. Bis JETZT, 21. Nov., kam nur eine Meldung, dass "das ein anderes Amt zu bearbeiten hat". .... Was können wir tun, um die Sache ein wenig anzuschubsen? Wo finde ich kompetente Hilfe in seiner Nähe?

A: Sie werden den Dingen ihren Lauf lassen müssen. Hilfe gibt es in der Unterkategorie Stammtische. Sollte in Ihrer Region keiner sein, sollten Sie einen aufmachen.


21.11.2018
Erik
F: Die juristische Situation der BRD ist mir bekannt. Frage: Warum ist der Gelbe Schein wichtig ? Ist die Geburtsurkunde nicht ausreichend. Ist das Ziel nicht eher: Die Wiederherstellung des rechtskraftig existierenden Staates ?

A: Wer soll das tun? Die Staatenlosen der Republik des Bundes?


18.11.2018
Axel
F: "Ohne Anker im System wird es schwer die jur. Person nicht mehr zu stellen". Ist das so zu verstehen, das es eben ohne diese jur. Person unmöglich ist, das geschäftliche Angebot von GERMANY ohne Perso/Reisepass wahrzunehmen? Gleiches gilt ja auch für Banken. Überall muss man seinen Perso zeigen. Ohne Perso geht nix in Germany: Auto, Konto, Wohnung, Arbeitsvertrag, KK, Rente, ALG1, H4, oder sonst irgendetwas sind ohne die Mitgliedskarte nicht zu bekommen. Permanenent muss man die vorzeigen. Das bedeutet also, Perso behalten und wenn ich die jur. Person zwingend brauch, benutzt ich sie bzw. setze sie so ein, dass ich auschließlich als Mensch und/oder entsprechend als Botschafter/Repräsentant dieser jur. Person (z.B. i.V. mit § 7 BGB) auftrete. Mit dem GS hat man ja dann die Wahl, die man vorher eben nicht hatte. Hab ich das alles korrekt verstanden?

A: GERMANY ist weder Deutschland noch die Bundesrepublik Deutschland. Zu beachten ist dabei die komplette GROSSschreibung. Sie sind lediglich der begünstigte der jur. Person! Als Mensch können Sie eh nicht auftreten. Rente, ALG1 und H4 gehen mit der nat. Person. Beim Rest wird es schwer. Sie können ja versuchen Ihrem Arbeitgeber die Situation zu erklären. Dieser wird natürlich den Weg des geringsten Widerstands gehen. An sonsten sehen Sie das richtig.


17.11.2018
Axel
F: Ihr schreibt: "… .der Wohnsitz wird mit einem drei Zeiler ohne Adresse nach BGB Art. 7 dem Bürgermeister mitgeteilt. Dieses ist nur notwendig wenn die Wohnhaft der jur. Person abgemeldet ist". Kann man sich ohne Begründung im Meldebüro denn einfach abmelden oder muss man dort wieder mit Willkür rechnen? Und wie gestaltet sich das, wenn man grundsätzlich aus der Butze auszieht? ME meldet der Vermieter seine Mieter auch ab, aber der will immer die neue Anschrift für die BKA usw. haben, da kann man also nicht sicher gehen, ob der die bei Abmeldung nicht auch gleich weiterleitet. Und der neue Vermieter? Meldet der nicht auch automatisch eine "Wohnhaft" an??? Das bedeutet dann also, dass die Vorgehensweise an den Bürgermeister wieder ansetzt….

A: Ohne Anker im System wird es schwer die jur. Person nicht mehr zu stellen. Der Vermieter ist verpflichtet die Mieter zu Melden. Abmelden kann man die Person auch ins Ausland. Voraussetzung ist natürlich immer der GS.


15.11.2018
Lyberty Bell
F: Hi habe die Tage meine Kündigung bekommen,gehe ich recht in der Annahme das,wenn ich beim Arbeitsamt ääh Agentur für Arbeit vorspreche und mich mit dem GS ausweise und mit der Person identifiziere,mit Repressalien zu rechnen ist?Könnt ihr hier Tips geben zu diesem Sachverhalt?

A: Bisher nichts Negatives aus der Richtung mitbekommen. Natürlich können wir Tipps geben.


13.11.2018
SchreinerMeister
F: Hallo & Danke für die letzte Antwort! Also - ein Schreiben an den SB richten mit der bitte um korrekte Änderung in: „Geburt / Abstammung“ ! Dann will ich mal hoffen das die das machen, oder eventuell wieder mal ablehnen ist alles möglich bei dem Haufen! Sollte eine Kopie des GS & EStA zum Schreiben mit dabei?? Und – noch was, auf welchen Paragraf sollte man den SB explizit hinweisen das der aktuelle Eintrag „Überleitung“ falsch ist, oder ist das belanglos. Vielen Dank!!

A: Machen Sie das auf die höfliche Art und Weise. Es könnte ja auch sein das dem SB dort ein Fehler unterlaufen ist. Eine Kopie des ESTA Auszuges sollten Sie beilegen. Ein Bezug auf Paragrafen ist zu vermeiden. Vergessen Sie die Dokumentation nicht(Einschreiben Rückschein)!!!


12.11.2018
Bert 24
F: Nach dem Video Mensch & Person kann man in Art. 10 EGBGB dem Standesamt anzeigen welchem Recht das Kind den Familennamen erhalten soll. In Satz 1 steht: "....,ungeachtet des Artikels 5 Absatz 1. Bedeutet das, dass bei der Wahl des 1 Satzes der Artikel 5 Absatz 1 ausgeschlossen ist ?

A: Nein, wieso sollte das so sein? Unterschiedliche Personen können auch unterschiedliche Firmenzugehörigkeiten haben.


11.11.2018
Werwolf
F: habe GS, solle ich bei Meldeamt byye sagen und den RP abgeben? Dann den grünen Pass (6 Schwingen) nehmen/bestellen aber §7 BGB kan man ja Wohnungen egal wo? Aber wohne bleibe ich moment, werde Reise planen nach Kalinigrad (russiche Enklave Königberg) Ich höre die Zähne beim Bürgeramt knirschen. Erklärung wie, wann ich der Pass bestelle und ob ich ganz abmelde und den Grünen Pass nehmen? Ich weiß, die wollen wegen der 6 Schwingen den bunten neuen Pass andrehen, wie meinem Freund auch, der den GS hat aufdrehen! Bitte Thank you

A: Mit den Informationen ist eine Empfehlung nicht möglich. Lesen Sie bitte dazu den Artikel unter Erprobtes.


11.11.2018
Lissi
F: EStA Auszug erhalten. Familienname: Mustermann, Vorname: Max Franz (2.Vorname leider)geschrieben. Geburtsstaat: Deutschland. Erworben durch: Geburt (Abstammung), kein RuStAG. Stimmt das so, wurde geändert seit Okt.2016 geändert, lt. Auskunft. Was ich so gelesen habe stimmt der EStA Eintrag. Bitte könnten sie mir das bestätigen. Vielen Dank für Ihren Einsatz.

A: Ja das ist in Ordnung!


09.11.2018
Reißator
F: Mit seine Rechte abgeben sind dann die Menschen gemeint, welche nicht im Besitz der natürlichen Person (Staatsangehörigkeitsausweis) sind. Wer im Besitz der natürlichen Person ist, hat ja gemäß Art. 5 Abs. 1 Satz 2 und Art. 50 EGBGB Anspruch auf gültiges Recht.

A: Welche Rechte soll den ein Mensch haben? Bitte nochmal intensiv mit dem Thema beschäftigen. Nur eine Person ist der Träger von Rechten und Pflichten.


09.11.2018
Reißator
F: Gemäß der DIN 5007 schreibt sich die natürliche Person Mustermann, Max. Der Perso ist für die juristische Person Max Mustermann. Wenn man nun mit der natürlichen Person Mustermann, Max den Perso unterschreibt, sind ja auf dem Perso 2 Personen vorhanden. Nach meiner Sichtweise ist doch dann der Perso mit der Unterschrift Mustermann, Max ungültig. Der Mensch unterschreibt auf dem Perso für die juristische Person mit der natürlichen Person.

A: Seine Recht muss man im Handelsrecht immer mit der nat. Person abgeben, bevor es mit der jur. Person weiter geht. Ich würde den Perso nur i. A. unterschreiben.


09.11.2018
Bert 24
F: Muss ich den Personalausweis zurückgeben oder einen neuen Personalausweis(ggf. mit Familienname, Staatsangehörigkeit D) beantragen, um die Trennung von der juristischen Person vorzunehmen?

A: Es gibt keinen Perso mit Familiennamen und Staatsangehörigkeit D. Zumal das eigentlich auch nicht Ihre Staatsangehörigkeit sein sollte. Lesen Sie dazu den Artikel unter Erprobtes. Danach dann die Videos zum Thema Mensch und Personen.


09.11.2018
Lybetty Bell
F: Nur das wir doch unwissend zum Kaufmann wurden ohne darüber informiert worden zu sein, da es uns als nat. Personen doch obliegt eine Firma zu gründen mit unserem Namen,und die Firma sollte ja auch den Menschen schützen so weit ich das sehe.

A: Die Unwissenheit darüber können Sie Ihren Eltern und Lehrern vorwerfen. Das System geht davon aus, nachdem Sie 16 Jahre AUSgebildet sind, dass Sie wissen was Sie tun. Nachdem Sie 16 Jahre im Handelsrecht gelebt haben, kann der Vertragspartner auch davon ausgehen. Das hat mit Täuschung nichts zu tun. Der SB hat ja nicht den Perso unterschrieben sondern Sie.


09.11.2018
Lyberty Bell
F: Also prinzipiell behandeln man uns als die nat.Person stellt uns aber nur die jur.zur Verfügung mit der wir den Geschäfte eingehen,da keine andere vorhanden ist,bis wir diese uns zurückholen und uns auf deren Rechtskreis berufen?Sollte da dann auch nicht die Tatsache der Täuschung mit reinspielen?

A: Der Kaufmann(HGB § 17, jur. Peron) hat eine Verpflichtung die Gesetzmäßigkeiten zu kennen. Die BRvD hat also keine Bringschuld sondern Sie eine Holplicht.


09.11.2018
Lyberty Bell
F: Frage zu Bert24,wie findet die Trennung der Personen statt?Da uns doch immer nur eine Person durch Täuschung zur Verfügung gestellt wurde mit der wir uns dummerweise immer verglichen haben.

A: Nein es stehen beide Personen zur Verfügung. Seine Rechte muss man aber auch kennen, um sie einfordern zu können. Schlüssel ist das EGBGB Art. 5 Abs. 1 und 50. Karton und Kartonage hat das Recht, nach geltender Gesetzgebung gültiges Recht einzuhalten. Natürlich wird eine Personenstandsfälschung probiert. Der Versuch eines Vertragsabschlusses ist legitim. Es liegt also an Ihrem Bewusstsein das zuzulassen oder nicht.


09.11.2018
Bert 24
F: Hallo ich möchte als natürliche Person(GS) den Niessbrauch im Grundbuch eintragen lassen. Der Notar sagt ich solle die juritische Person für den Eintrag verwenden(hatte schon längerer Schriftwechsel deswegen). Können die Notare der BRvD noch für die nat. Person Eintragungen machen ? Oder gibt es noch Notare die das machen können ?

A: Nein warum sollten sie auch? Die Bundesrepublik kennt nur jur. Personen. Eine nat. Person passt nicht zum GB der BRvD.


09.11.2018
Bert 24
F: Habe heute die Selbstauskunft bei der Stadt abgeholt.Den GS hatte ich Anfang des Jahres korrekt ausgefüllt erhalten und der ESTA Auszug war auch nicht zu beanstanden. In der Selbstauskunft steht unter Staatsangehörgkeit: deutsch, Glaubhaftmachung: Staatsangehörigenausweis oder sonstiger Nachweis; Geburtsort: Pforzheim Geburtsstaat; Merkmale Nicht meldepflichtig: Nein, Keine Ausweispflicht: Nein. Frage sind die Eintragungen korrekt . Insbesondere zur STA , dem Geburtsort und der Meldepflicht ?

A: Ja die Eintragung ist korrekt! Ihnen fehlt aber noch die Trennung der nat. und jur. Person. Für die jur. Person ist das geltende Gesetz weiterhin einschlägig. Für die nat. Person gilt gültiges Recht. EGBGB Art. 5 Abs 1 und Art. 50.


07.11.2018
Hans-Peter
F: Bitte mal auf die eingefügte Seite lesen, was auch Klama von "Gemeinde Neuhaus" empfielt. Seit 3 und Anschluss Seite 4 http://www.agmiw.org/wp-content/uploads/2018/03/B%C3%BCrgermeister-haften_Brief_f%C3%BCr_Peine_V2.pdf Nun wer hat nun Recht?

A: Ja, das ist alles bekannt. Leider wird das System Bundesrepublik immer außen vor gelassen. Selbst Gespräche mit Klama und Konsorten haben an den Desinformationen nichts geändert. Es gibt keine Bürgermeister in den Urgemeinden. Hamburg hat keinen Bürgermeister, HAMBURG hat jemanden der sich so nennt. Der geht aber nicht in die Haftung von Hamburg. Es sollte doch mittlerweile klar sein, das hier alles nur Handelsrecht ist. Die UN Charta Art. 73 folgend sagt doch eindeutig, dass ein Staat der nicht Handlungsfähig ist zu verwalten ist. Ich denke damit ist das Thema erschöpfend behandelt.


07.11.2018
Hans-Peter
F: sorry, woher wissen Sie, ohne nachweis, was ich hier lesem geht auf das Personenstandsgestze, die nur für Bundes und Landesgesetze sind. Irren kann möglich sein, wenn ich die PSTG lese. Standesbeamter gibt es nicht, weil ja die aufgelöst sind und nur eine private Initiatoren, genau wie den Gerichtsvollzieher. Wie kommt es, dass ein Feuerwehr-Chef heiraten als Aushilfe für seine Frau ausrichtet? Prüfen!

A: Es ist so wie es ist. Die Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebiets hat die Aufgabe ordere public von den Alliierten. Ob Ihnen das nun gefällt oder nicht.


07.11.2018
Renate
F: tut leid, der server funktioniert nicht, komme da nicht rein, sorry das ich nichts erfahre

A: Ich bin grade drauf! Also sollten Sie sich an die Anleitung halten.


07.11.2018
Samuel
F: Es ist doch legetim sich auf seine Bundesstaatliche Staatsangehörigkeit durch Verwaltungsakt zu berufen,aber für gewisse Rechtsgeschäfte in der Republik des Bundes ihre Person zu benutzen,um den weg des geringsten Widerstands zu nehmen.Oder sollte man zum Bsp.bei der KFZ Anmeldung auf Biegen und Brechen es mit dem GS durchsetzen?

A: Sie können es gerne Probieren das KFZ auf die nat. Person zu zulassen. Aber die Schulungen der Straftäter sind schon durch. Also die Wahrscheinlichkeit sehr gering.


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