F: Hallo GS Team, erstmal vorab danke für eure super Arbeit und für die Unterstützung aller Menschen hier.Zu mir, ich möchte, sobald ich alle Urkunden habe, den GS beantragen und habe den vorläufigen Reisepass letzte Woche erhalten, da ich dringend nach Russland musste (Smilie), habe allerdings bei der Beantragung den Fehler gemacht das Beiblatt zur Staatsangehörigkeit zu unterschreiben (blöd aber aus Fehlern lernt man ja).Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, wie hier der richtige Weg ist. Ich hatte mir überlegt Widerspruch einzulegen, da es sich hier um eine Verwaltungsvorschrift handelt und nicht um ein Gesetz, ausserdem konnte ich mir das Blatt nicht anschauen, da die Dame schnell ein anderes Bild auf dem Bildschirm eingestellt hat (ein Schelm wer böses dabei denkt). Habt ihr da einen Denkanstoss (Argumentationshilfe) für mich wie ich am besten in den Widerspruch gehen kann. Vielen lieben Dank im Voraus.
A: Eigentlich heißt es erst gelb dann grün. Aber da der GS noch nicht beantragt ist, ist doch alles richtig gelaufen. Wir sehen das unter den Umständen als eher unproblematisch.
F: Ich kann leider den Nachweis der Staatsangehörigkeit aufgrund verloren gegangener Dokumente durch den Krieg nicht erbringen.
Aufgrund des Hinweises von Holger Ditzel (Religionsgemeinschaft Heilsamer Weg), den Wahlschein, der den Begriff „Familienname“ enthält, umfunktionieren zu lassen als Lebensbescheinigung habe ich folgende Frage:
Da in NRW die Landtagswahl am 14.05.17 stattfindet, habe ich den Wahlschein vorliegen und wollte mit dem ausgefüllten Wahlschein, dem ich den Geburtsnamen (falls verheiratet) und den Geburtsort hinzugefügt habe, zum Notar gehen. Dort wollte ich meine Unterschrift beglaubigen lassen (ob der Notar das tatsächlich macht, weiß ich noch nicht) und in meinem Falle beim Amtsgericht, d.h. wo der Notar ansässig ist (soviel habe ich herausgefunden), international beglaubigen (apostillieren) lassen.
Hier laufe ich doch tatsächlich Gefahr, wegen § 43 „Nichtigkeit eines Verwaltungsaktes“ gemäß Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) abgewiesen zu werden, wenn diese Problematik bereits von den Behörden beim Staatsangehörigkeitsausweis gesetzeswidrig angewandt wird.
Gibt es hierzu bereits Erfahrungen zur Beglaubigung des Wahlscheins?
A: Sind Sie sich sicher, dass Sie alle Möglichkeiten Ihrer Ahnenforschung ausgeschöpft haben? Das sollte Ihre höchste Priorität sein. Ansonsten sind Sie wohl einem Desinformationsagenten aufgelaufen. Eine Wahlbescheinigung ist keine Urkunde und lässt sich daher auch nicht apostillieren. So kann es auch keinen Erfahrungen mit der Beglaubigung des Wahlscheins geben.
F: Danke für die knappe Antwort meiner Frage vom 21.04.2017. Warum ist aber mein Fall spezieller? Wie kann ich das verstehen? Geht das "Spezielle" etwas genauer zu erklären? Danke im Voraus und nachfolgend nochmal meine Fragestellung:
F: Im Begleitschreiben zum G S steht: "Aufgrund der Tatsache, dass Sie in Dtl. als eheliches Kind eines deutschen Vaters geboren wurden, ist davon auszugehen, dass Sie die dt. Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach dem zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültigen Reichs- und Staatsaangehörigkeitsetzes erworben haben. Anhaltspunkte, die gegen diese Auffassung sprechen, sind nicht ersichtlich...." Muss ich da zwischen den Zeilen lesen, weil mein Vater aus dem Sudetenland stammt...? Feststellung erfolgte nach StAG § 30 Abs. 3 und nicht nach RuStAG - nach meinen Recherchen aufgrund Ersatz ab 1.1.2000.
A: Ihr SB arbeitet mit Standard Schreiben. Er benutzt dazu Textbausteine. Ihr SB macht sich nicht die Arbeit seine Schreiben für jeden anzupassen. Sein Schreiben bezieht sich nicht auf Sie alleine, sondern auch auf alle anderen. Das Schreiben sagt also nicht relevantes für Sie aus.
F: Ich finde, dass die Fragen hier sehr schnippisch beantworte werden. Wenn Leute nach Sozialleistunegn fragen kommt nur die Antwort: wurde schon beantwortet. Und wo? Soll ich mir ca 4000 Fragen durchlesen? Dann Bundeswehrangestellte sagen, es sei Hochverrat, wurde auch bestätigt. Ein anderer Bundeswehrsoldat fragt: gibt es Nachteile, da heißt es angeblich ist Ihre Sache usw. Oder hier:
14.07.2015
Andrea
F: Wenn ich als Inhaber eines gelben Scheines bin und ggf. einem Mann in Uniform sage, er sei nicht für mich zuständig, kann grob gesagt umgekehrt der sogenannte Beamte der BRD dann auch sagen der Staats sei nicht mehr für mich zuständig, ggf. Leistungen nach SGB I oder II verweigern
A: Sind Sie nicht alt genug, um zu entscheiden von welchen Firmen Sie Angebote annehmen wollen und von welchen nicht?
Was sollen diese ungenauen schnippischen Antworten??! Polizisten wurden schon vom Dienst suspendiert. Die Antworten hier grenzen schon an Beleidigungen (sind Sie nicht alt genug??!) und sind nicht gerade sehr informativ. Bisher bleibt Ihr Erklärungen schuldig: können einem Sozialleistungen gestrichen werden? (Ihr habt ja keinen Blogg für "Sozialleistungen und Renten" oder sowas) Welche Auswirkungen hat es als Mitarbeiter im Öffentlichen Dienst? Welche Vorteile habe ich denn real? Stimmt es, dass Mitarbeiter des Bundestages den Gelben Schein haben und auch Richter? an andere Stelle hast Du gesagt, man wäre im Rechtsstand von 1913, als es zu Fragen der Krankenkasse kam usw...(übrigens sind die Kassen nach Urteil in Augsburg erst mal verpflichtet Ersatzbescheinigungen auszustellen, bis es zu einer Entscheidung vorm Bundesverfassungsgericht kommt, siehe "die Datenschützer Frankfurt" aber das mal nur so am Rande, meine Kasse stellt mir aufgrund dessen wieder quartalsabhängige Versicherungsnachweise aus) habt Ihr was zu tun mit gelberschein.info? Übrigens behauptete Rainer Oberüber die Ämter hätten nur "Empfehlungen" bekommen, aber Potsdam hat wohl "Anweisungen" erhalten wie mit Antragstellern, sogenannten "Reichsbürgern" umzugehen ist, einfach mal so zu beantragen, bzw. es sei "das gute Recht des Einzelnen" führt anscheinend nicht mehr zum Erfolg. Man muss laut "Anweisung" im Land Brandenburg z.B. nun doch einen Grund angeben: siehe hier: http://gelberschein.info/interessantes/ Diese Art hier eigentlich keine Fragen wirklich zu beantworten macht Euch nicht gerade recht seriös...
A: Wir sind nur für das verantwortlich was wir schreiben, nicht für das was Sie verstehen. Aber so ist das wohl wenn Sie die Antwort auseinander reißen. Aber man hätte auch schreiben können "Sie sind doch souverän genug, zu entscheiden welches Angebot Sie annehmen und welches nicht". Nein wir haben nichts mit GS.info zu tun. Auch das Angeben eines Grundes ist kontraproduktiv. Es unterstützt die Strafbaren Handlungen der SB und ihrer Vorgesetzten. Es gibt für die Angabe eines Grundes keine Rechtliche Grundlage. Dazu kommt das eine Nachfrage des SB Sie sofort in die Bredouille bringt. Der GS ist eine eigenständige nat. Person und hat keinen Einfluss auf die jur. Person der BRvD. Damit sollten sich die Fragen zu den Sozialleistungen beantworten.
F: Gilt dies auch für den grünen Reisepass?Das der gleich Perso ist,da ist ja schließlich keine ID Card drin.
A: Ja, überal wo NAME drauf steht ist auch NAME drin!
F: Ich bin als sog. Spätaussiedler 1992 mit meinen Eltern und Großeltern aus Kasachstan eingereist. Zu diesem Zeitpunkt war ich 6 Jahre alt. Bin ein eheliches Kind und Vater mittlerweile Verstorben. Eingeladen wurden wir von dem Bruder meiner Mutter welcher, selber als Spätaussiedler, schon 1 oder 2 Jahre in Deutschland verbrachte. Also mit Ahnennachweis bis vor 1913 wird es schon mal nicht gehen. Habt ihr da Tips oder Erfahrungen für mich?
F: Wäre ich mit dem Reisepass nicht auch noch im System verankert,und könnte weiter verfahren wie bisher nur halt ohne Perso?
A: Perso und Reisepass ist das gleiche! Lesen Sie den Artikel unter Erprobtes!
F: Hallo.
Ich hab mal eine Frage bezüglich des Verlustes der Bodenrechte...Unsere Familie ist im Besitz eines Bauernhofes und etwas Land.Keiner von uns hat einen gelben Schein.Ist es auch ohne gelben Schein möglich, dem Verlust der Bodenrechte durch Privatisierung und Anwendung des Gewohnheitsrechtes zu widersprechen? Gibt es evtl.ein Formular mit dem man widersprechen könnte? MfG
A: Mich beschleicht das Gefühl, Sie schauen die falschen Videos.
F: Hi,habe mal eine Frage zur Abgabe des Persos.Wenn man den GS hat sollte das beim Amt doch kein Problem sein ,da man eine bestätigte StAng.besitz.Also nicht mehr auf das Übergangsdokument ,welches freundlicherweise ausgestellt wurde das man wie ein StAng.behandelt wird,angewiesen ist,da man ja auch nicht mehr den Sachverhalt im Übereinkommen der Staatenlosen erfüllt.
A: Alleine nach den Gesetzen(PAuswG §5, §27, §29) der BRvD sollte es kein Problem sein den Perso abzugeben. Bitte auch den dazugehörigen Artikel unter Erprobtes lesen.
F: Habe mal eine Frage zu neuen Urteilen hinsichtlich Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit nach RuStAG. Ist Euch ein Urteil bekannt, was im Zusammenhang mit Gütersloh (Landratsamt)gefällt wurde bzw. die neuste "Rechtsprechung" insgesamt zum Thema GS? Wenn ja, wie kommt man da dran? Vielen Dank
A: Nein, und wenn sind das eh nur Einzelfallendscheidungen.
F: Hallo liebes GS Team - gut dass ich Eure Seite fand.
Ich habe wirkliche Probleme, seit ich den GS bzw. den ESTA-Auszug beantragt habe.
Ich beobachte in meiner unmittelbaren Nachbarschaft nun öfters Autos, die mit zwei Personen besetzt sind und dort offenkundig grundlos parken. Die Insassen steigen so gut wie garnicht aus - und ich meine beobachtet zu haben, dass sie mit Geräten im Fahrzeug hantieren - könnte ich nun evtl. unter Beobachtung stehen?
Habt Ihr hier ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ich habe so langsam die Gedanken, dass das ESTA eine nun dazu genutzt wird uns zu identifizieren - zumindest schein es mir so seit das Thema "Reichsbürger" so durch die Presse geht.
Habt Ihr Tipps für mich, wie ich vorgehen sollte?
Lieben Dank
A: Die Wahrscheinlichkeit liegt bei null, dass Sie wegen dem GS unter Dauer Überwachung stehen. Das wäre für die BRvD nicht leistbar.
F: Auf der Seite der hamburgischen GmbH steht nur das der keine zweitschrift der Einbürgerung nicht mehr erstellt wird stattdessen gibt es ein Staatsangehörigkeitsausweis. Ich weiß nicht nach rustag. Watt soll das bedeuten?
A: Lesen Sie den Artikel "Beispielhafte Zusammenstellung verschiedener Eintragungsvarianten von Auszügen aus dem Register EStA" unter Praktisches.
F: Im Begleitschreiben zum G S steht: "Aufgrund der Tatsache, dass Sie in Dtl. als eheliches Kind eines deutschen Vaters geboren wurden, ist davon auszugehen, dass Sie die dt. Staatsangehörigkeit durch Abstammung nach dem zum Zeitpunkt Ihrer Geburt gültigen Reichs- und Staatsaangehörigkeitsetzes erworben haben. Anhaltspunkte, die gegen diese Auffassung sprechen, sind nicht ersichtlich...."
Muss ich da zwischen den Zeilen lesen, weil mein Vater aus dem Sudetenland stammt...? Feststellung erfolgte nach StAG § 30 Abs. 3 und nicht nach RuStAG - nach meinen Recherchen aufgrund Ersatz ab 1.1.2000.
A: Nein, das ist allgemein gehalten. Ihr Fall ist aber etwas spezieller. Hat also nichts damit zu tun.
F: Hallo, ich und mein Freund haben den gelben Schein nach RuStAG. Nun werden wir eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen. Ich werde in Zuge dessen den Familiennamen meines Partners annehmen. Muss ich beim Ausländeramt dann zwingend einen neuen gelben Schein ausdrucken lassen und wäre dies überhaupt ratsam??
A: Das hatten wir auch noch nicht! Da sollten Sie mal den SB zu befragen. Aber interessant ist die Namentliche Trennung von jur. und nat. Person schon.
F: Möchte wirklich nicht nerven - aber bitte wie kommen Sie denn auf das schmale Brett einer Bundesstaaten-Angehörigkeit.
Ich denke wenn, dann kann mal wohl nur einem Bundesstaat angehörigen - und die Staaten des deutschen Bundes existieren offenkundig nicht.
Oder haben Sie einen Nachweis darüber, dass Sie einem der früheren Bundesstaaten angehören - der würde mich mal interessieren - wenn dem so sein sollte dann gehöre ich jedenfalls zu den Preußen.
A: Es ist schlimm zu sehen wie Sie der Täuschung der BRvD unterliegen. Schon in der 1. Antwort wurde geschrieben "Hier den Inhalt der gesamten Seite wiederzugeben macht keinen Sinn". Leider haben Sie bisher sich noch nicht ein bisschen mit dem Thema beschäftigt und trollen hier nur rum. Ihre Vermutungen stellen sie, entgegen aller geltenden Gesetze und Verträge als Wahrheit hin. Dann bleiben Sie doch bei Ihrem Glaubensstaat BRvD.
F: Schade, dass Sie meine letzte Meldung nicht beantworten konnten - habe hoffentlich zum Nachdenken u. Überarbeiten beitragen können.
Es ist mir schon klar, dass die Pflege einer Seite - wie dieser mit sehr viel Aufwand verbunden ist - aber trotzdem sollten die Angaben den Tatsachen entsprechen - sonst nützt diese tolle Seite hier ja keinem ;-(
A: Die Angaben endsprechen den Tatsachen. Unverständlich war, warum wir 2x dieselbe Antwort geben sollen. Leider haben Sie sich noch nicht ausreichend mit dem Thema beschäftigt. So gehen Sie von einer falschen Voraussetzung aus. Mit Eingebürgerten Eltern kommen Sie nicht in die Bundesstaatenangehörigkeit. Sie bleiben in der Republik des Bundes(BRvD).
F: Ich habe meinen gelben Schein an euch übermittelt, jedoch noch keine Antwort aus köln, bin ich deshalb bei euch noch nicht registriert? Ich möchte mich auch auf dem Server unterhalten, ob mein folgeweg mit meiner Willenserklärung korrekt ist, wie ich das vorbeteitet habe, denn ich kann meinen Pass nun abholen und wollte gleichzeitig meinen Perso abgeben.
F: Gibt es für die Vollauskunft (Glaubhaftmachung der Deutschen Staatsangehörigkeit) ein Formular ?
A: Nein, das macht auch im Persönlichen Kontakt keinen Sinn.
F: Hallo zusammen wollte nachfragen wie oft soll ich den gelben Schein beantragen? Sowie hier im Forum gelesen ist der Schein nur im Moment gültig und nächste Tag neues Glück. Das verstehe ich nicht. Wieviel Scheine haben sie? Kann doch nicht alle paar Tage zum Amt laufen. Bitte um Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Peter
A: Der GS wird nur 1x beantragt. Es sei denn Sie bekommen eine Ablehnung. Der GS beweist die Feststellung bis zum Ausstellungsdatum. Ab dann werden Sie ja wissen, ob Sie eine andere Staatsangehörigkeit angenommen haben oder nicht. Dazu reicht dann eine einfache Erklärung das sich bei Ihnen nichts geändert hat. Diese kann bei Bedarf mündlich oder schriftlich abgegeben werden.
F: Hallo, die Medien behaupten doch immer das die "Reichsbürger" den Staat hier ablehnen oder verleugnen.Aber was für ein Staat soll das denn sein, auf denen sie sich beziehen? BRD oder Deutschland?
A: Das sollten Sie die Fragen die den Blödsinn behaupten.
F: Ja den ist das bekannt aber nicht jeden. Habt ihr das gesehen die tagesenergie? Oder sagte der jo das man mit der Unterschrift auf die Staatsangehörigkeit verzichtet?
Der Jo wollte das den Alexander geben weil er ihm um das Dokument bat. Das Dokument ist ein Standard was jeder unterschreibt aber keiner sieht weil man da nicht hinterfragt. Und wenn das so ist verzichtet jeder auf die Staatsangehörigkeit egal ob gelben Schein oder nicht. Ich finde das sollte man kritisch hinterfragen. Ihr habt doch Beziehung zu jo könnt ihr da nich mal nachfragen? Ich denke das da eh was kommt seitens bewusst tv
A: Bitte dringend mit dem Thema Mensch und Person bzw. Personen beschäftigen.
F: Hallo Leute habe ne frage!
Bei der tagesenergie 102 hat der jo Conrad den Alexander was vorgelesen, die ihm eine Zuschauerin geschickt hat wegen einer digitalen Unterschrift zwecks Reisepass. Darauf fragte die Frau auf dem Amt was sie da unterschreibt überhaupt. Der Sachbearbeiter hat das wohl ausgedruckt und da stand irgendwas von das die Personen keine deutsche Staatsangehörige wären. Das steht aber bei jeden drin. Der Jo hat das wohl sogar gesehen. Ich finde die Stelle aber auch nicht mehr weil das Video dauert 2,45std.
Meine Frage ist die könnt ihr so ein schrieb vom Amt ins Netz stellen? Weil da ist das ja belegt das keiner Deutscher ist mit perso oder Reisepass. Würde gerne sowas zu der gleichgeschalteten Presse schicken. Zwecks reichsbürger😂😂
Über ne Antwort würde ich mich freuen.
A: Nein, da wir nicht in Besitz des Dokumentes sind. Den Presstituierten ist das bekannt. Die haben sich für ein paar bunte Zettel verkauft.
F: Hi Leute
Aus Angst vor den Behörden hat ein bekannter sein gelben Schein abgegeben. Die haben den sogar angenommen und geschreddert. Mir fehlen die Worte seitens der Behörden sowie den bekannten. Werde den Kontakt zu ihm vermutlich abbrechen da mir das zu blöd ist. Was sagt ihr zu den Vorfall?
A: Da hat die BRvD bei Ihrem Bekannten ganze Arbeit geleistet. Ich weiß nicht, wie er das später seinen Kindern und Enkeln erklären will. Aber diese Erklärungsnot werden sehr viele haben. Besonders die, die dieses System aktiv unterstützen. Wir freuen uns immer, wenn wir Besuch bekommen. Es ist immer die Möglichkeit der Aufklärung. Interessant ist das bedröppelte Gesicht, bei der Frage nach der Rechtsgrundlage. Alles was das bezwecken soll ist Einschüchterung. Das wirkt nur bei uns nicht mehr und dort sollte jeder hinkommen. Wir sehen das positiv und freuen uns über ein mehr an Sicherheit.
F: Hallo, ich habe mal eine Frage:
Ihr gebt hier auf Nachfrage zB. von Marco an, dass wir 4,2 Mio sind - woher habt Ihr diese Info?
In den Medien tauchen doch sog. Reichsbürger nur mit ca. 10.000 bundesweit auf.
Kann es sein, dass Ihr alle im ESTA registrierten Sachverhalte mitzählt?
Das kann dann aber wohl nicht stimmen, da dort ja auch andere Entscheidungen hinterlegt sind (z.B. Einbürgerungen von ausl. Staatsangehörigen).
A: Wie kommen Sie drauf das Eingebürgerte dort mit drin sind? Die haben Ihren eigenen Nummernkreis. Im unserem ESTA sind nur die 37 und 13 Ableitungen. Ich frage mich auch, wie das mit den Propaganda Zahlen der Lügenpresse zusammenhängt.
13.04.2017
Anfrage zum Überleitungsgesetz
F: Hallo, ich habe es noch nicht geschafft mich mit dem Überleitungsgesetz von 1990 zu beschäftigen (es klingt so langweilig das mein Gehirn abschaltet,ausblendet und wieder vergißt) aber jetzt möchte ich es wirklich verstehen. Bedeutet das Überleitungsgesetz das das Besatzungsrecht in der BRvD oder Deutschland wieder gilt? Wenn das so ist, gilt dann hier auch die Haager Landkriegsordnung?
A: Im Überleitungsvertrag §2 Abs. 1 steht die Beibehaltung des Besatzungsrechts. Haager Landkriegsordnung gilt nur für nat. Personen nicht für jur. Personen.