F: Hallo, zu meiner Frage von vorhin wegen Apostille. Die Frage wurde wohl falsch verstanden.
Die Apostille ist natürlich nicht gefälscht, aber die Apostille ist in deutscher Sprache ausgedruckt und nicht auch zusätzlich in englisch und französisch, wie bei den anderen mir bekannten Fällen.
Die Frage ist, ob das eine Rolle spielt oder ob das letztlich egal ist und es nur auf die Apostille als solche ankommt.
Danke u. Gruß
A: Wenn sie nicht gefälscht ist, wird es wohl egal sein oder eine Rolle spielen.
F: Hallo,
eine Frage zur Apostille:
Ich habe diese beantragt (mit Angabe "Niederlande") und auch erhalten. Die Apostille ist in deutsch. Bei anderen gleichen Fällen habe ich jedoch gesehen, dass die Apostille in mehrere Sprachen (deutsch, englisch u. französisch) ausgedruckt wurde.
Ist das bei mir falsch gelaufen oder spielt das keine Rolle?
Danke für Eure Einschätzung.
A: Gefälschte Apostillen ist wohl eher ein Mythos.
F: Guten Abend Mitstreiter!
Meine Frage: Kann man von der Staatsangehörigkeitsurkunde eine beglaubigte Kopie erhalten?
Danke für eure Mühe.
F: Warum sind unsere Pässe nur 9 und 355 Tage gültig? In anderen Ländern sind es exakt 10 Jahre?
Und warum steht das A in den grünen Pässen für Flüchtlinge bzw staatenlos?
A: Für Verschwörungstheorien anderer Gruppen fühlen wir uns nicht zuständig. 9 Jahre und 355 Tage lassen sich nach Prüfung nicht bestätigen. Vom 01.05.2008 bis zum 30.4.2018 sind genau 10 Jahre.
F: Wollte mal nachfragen Paragraph 4 Absatz 1 steht beim Ministerium des Innern
*§ 4 Abs. 1 gilt entsprechend für den Erwerb der Deutscheigenschaft durch Kinder von Status- deutschen.
Was heißt das?
http://www.bmi.bund.de/cae/servlet/contentblob/463812/publicationFile/23664/Anwendungshinweise_05_2009.pdf
A: Dieses sollte Sie nicht betreffen. Es sei denn Sie wohnen außerhalb des Gebietsstandes 31.12.1937 aber innerhalb des Gebietsstandes 27.07.1914. Dann gilt führ Ihr Kind auch §4 Abs. 1.
F: Gibt es Bürger, welche den gelben Schein zurückgegeben haben und wenn ja
welche bürokratischen Abläufe wurden dadurch ausgelöst bzw.welche Reaktionen sind bekannt?
A: Uns ist dort niemand bekannt.
F: wie kann man den Satz genauer verstehen?
Sie werden die 6 Jahre Wohlverhaltensphase vermissen, wenn die zu Ende ist.
Gruß Lupo
A: Sie haben für Ihren Wiederstand einen Mitstreiter, den Insolvenzverwalter.
F: Ist eine Privatinsolvenz hinderlich bei der Beantragung?
A: Nein, eine Privatinsolvenz ist eher förderlich für den Wiederstand. Sie werden die 6 Jahre Wohlverhaltensphase vermissen, wenn die zu Ende ist.
F: Ich habe mal eine Frage, die evtl. nicht ganz hier reinpasst. Ich habe eine Verwarnung (30,- EUR) vom Polizeipräsidium bekommen, auf der meine Anschrift nicht wie sonst komplett groß geschrieben wurde, sondern dieses Mal klein geschrieben wurde, außer die Anfangsbuchstaben (wie bei einer natürl. Person). So etwas habe ich vorher noch nie gehabt. Ich habe die Jungs von der POLIZEI vorher um Ihre Legitimation gebeten (Amtsausweis)und es war nicht unbedingt ein entspanntes Gespräch mit denen. 3 Tage??? später hatte ich das Verwarnschreiben im Briefkasten. Können Sie mir sagen, weshalb die Anschrift hier nicht in Großbuchstaben geschrieben wurde? Wer ist jetzt hier angesprochen, die Person oder die Frau? Und was hat das zu bedeuten? Vielen Dank...
A: Die jur. Person kennzeichnet die Anrede Herr, Frau oder Firma und nicht die Schreibweise des Namens. Erst nach Identifizierung(Geschäfts Einlassung) mit der jur. Person wird diese in den richtigen Rechten(capitis deminutio) dargestellt.
F: Sonstiges
Danke für die Anwort. Das mit derUnterschriftenbeglaubigung ist mir bekannt.
Leider habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ich meinte, ob ich den bereits abgelaufenen Personalausweis abgeben muss, wenn ich mich aus dem Sytem verabschieden möchte?
A: Die Entscheidung können wir Ihnen nicht abnehmen. Es ist und bleibt Ihre Entscheidung. Lesen Sie dazu den Artikel "Perso oder Paß - behalten oder abgeben?" unter Erprobtes.
F: Hallo. Hab eben im Briefkasten erst den Bescheid bekommen das ich gestern um 10Uhr zum Vorsprechen und zur Abholung meines GS vorbei kommen sollte. Hab zur Legitimation hab ich leider nur nen Perso und Führerschein. Ist das in Ordnung oder sollte ich mir was anderes besorgen?
A: Legitimation mit Perso und Führerschein ist in Ordnung. Lassen Sie aber keine Kopie zu.
18.01.2017
Erwin Kerstholt
F: wieviel GS brauchen wir um was zu erreichen.
A: GS sind wir eigentlich genug. Leider scheinen alle in der Beschäftigung mit den Behörden zu sein. Es fehlt noch an der Vernetzung.
F: Guten Abend,
Bin mir ganz unsicher mit dem TS3 GS Server. Bin aber wohl nicht die Einzige. Müsste das Programm kostenpflichtig herunterladen und installieren, und dann?? Gibt es keine andere Möglichkeit zu erfahren, welche Argumente gegen das schutzbedürftige Sachbescheidsinteresse anzuführen wären. Höre mir die Sendungen dazu immer wieder an, bin aber mit den Gesetzen und den Grundlagen mittlerweile ganz durcheinander. Ich habe erst einmal einen höflichen Brief geschrieben, dass mein Interesse meine Abstammung ist und diesen Brief per Post an das LR geschickt. Ich will keinen Zirkus mit der Dame haben, will nur meine Rechte einfordern und das möglichst friedlich und effektiv
Vielleicht findet ihr doch noch einen anderen Weg, mich zu unterstützen, auch ohne dem Team Speak.
Vielen Dank erst einmal und schönen Abend
A: Was soll man dort Argumentieren. Das "fehlende Sachbescheidungsinteresse" ist kein Bestandteil des Verwaltungsverfahrensgesetz oder einer anderen Verwaltungsnorm bezüglich des Staatsangehörigkeitsrechtes. Fraglich ist auch, ob Sie mit einem netten höflichen Brief Straftäter bekehren. Teilen Sie uns ihre ePost Adresse per Kontaktformular mit. Kostenpflichtig ist das Programm nur für Smartphone. Für richtige PC%u2019s ist es kostenfrei.
17.01.2017
Rechtsentdreher
F: Ist Deutschland rechtlich gesehen nach wie vor besetzt? Zum einen gibt es den Firmenstaat BRD mit seinem nichtigen Grundgesetz. Von diesem Standpunkt aus könnte man sagen: Ramstein und die anderen Stützpunkte sind lediglich Außenposten des Firmenstaates USA. Hier noch von Besatzung zu sprechen, wird also schwammig. Zum anderen gibt es die alten Bundesstaaten des Deutschen Reiches, die nicht handlungsfähig sind. Von dieser Warte aus betrachtet kann man wohl sagen: Deutschland ist besetzt. Das ist aus meiner Sicht eine Grundsatzfrage, weil sich hieraus ja Antworten ergeben können, was getan werden muss, um hier in Deutschland voran zu kommen.
A: Selbstverständlich ist Deutschland noch besetzt und die BRD ist der Besatzer. Besser gesagt die Besatzerverwaltung. Die Viermächteabkommen sind dank 2 4 Vertrag nicht mehr aktiv. Aber die Dreimächteabkommen sind immer noch aktiv. Das kann man im Überleitungsvertrag Artikel 2 Abs. 1 nachlesen. Die Frage was getan werden kann ist eigentlich ganz einfach. Die Verwaltung des Vereinten Wirtschaftsgebietes(BRvD) ist obsolet zu machen.
F: Im Netz habe ich folgende Aussage entdeckt: "GelberSchein.Net
arbeitet direkt für den Besatzer BRD und versucht den Menschen mittels
Täuschung im Rechtsverkehr zum Feststellungsantrag zur Deutschen
Staatsangehörigkeit (gelber Schein) zu nötigen und verstößt wie der
Besatzer selbst gegen gültige Regularien des Völkerrechts und der HLKO." ... dass Sie jemanden zu irgendetwas nötigen kann ich nicht bestätigen, aber wie lautet allgemein Ihre Stellungnahme dazu? Wie kann man sicher gehen, dass Sie auf der Seite der Menschen stehen?
A: Warum sollten wir Stellung dazu beziehen? Es ist Ihre Aufgabe und Weg als angehender Souverän die geschichtlichen und gesetzlichen Fakten zu prüfen. Wir stellen diese nur zur Verfügung. Sie sollten prüfen, ob diese Aussage geschäftliche oder dienstliche Interessen verfolgt. Die Aussage ist auch eher allgemein gehalten und enthält keine Fakten, die diese Aussage bestätigen. Selbst die Besatzerverwaltung macht zunehmend Schwierigkeiten den GS zu beantragen. Wie Sie der Kategorie Behördenwillkür entnehmen können. Hier sieht es eher so aus, das was ich selber mach nun tu, das traue ich auch anderen zu. Ein Souverän vertraut niemand, sondern hinterfragt alles um die Täuschung zu erkennen. Viel Spaß auf Ihrem Weg.
F: Hallo und Guten Abend!
Ich habe vor 6 Wochen meinen GS beantrag und auch eine Eingangsbestätigung bekommen. Jetzt habe ich anhand meiner Kopien festgestellt, dass ich einen Fehler beim Ausfüllen gemacht habe. Kann ich auf das Amt gehen und auf Änderung bestehen? Hat das schonmal jemand versucht? Eine Antwort wäre sehr hilfreich. Danke!
A: Nein probiert hat das unseres Wissens noch keiner. Sollte dieser Fehler gravierend sein, sollten Sie das dem SB schriftlich (per Einschreiben) mitteilen. Dann findet Ihr schreiben Eingang in die Akte.
F: Hallo,ich habe eine Frage:Es geht um die Lebenderklärung,ist der GS eine oder muß diese woanders,z. B. in Malta,erworben werden? Danke
A: Hinter der nat. Person steht immer ein Mensch. Malta ist nur Geschäftsmodell.
F: Hallo Schlaufuchs,
Es gibt einen RA, Lutz Schaefer heißt dieser. Er hat schon in Gera erfolgreich einen Prozess gegen die Abnahme der WBK geführt und gewonnen.
Mal sehen wie lange noch?
A: Leider ist Herr Schaefer sehr beschäftigt. Hauptsächlich mit seiner eigenen Kampf gegen das System.
F: Hallo,
ich habe mich sehr lange und intensive mit dieser Thematik beschäftigt und werde nun auch meinen Antrag einreichen. Doch lese ich immer öfters, dass die Behörden jagd auf Jäger und Sportschützen machen. Ihre Zuverlässigkeit aberkennen und bei nächtlichen Aktionen alles weg nehmen. Wie kann man sich als legaler Besitzer davor schützen?
Können Sie Rechtsanwälte im Raum Düsseldorf, oder egal wo nennen. Die uns gegeüber positive eingestellt sind und in derartigen Angelegenheite vertreten. Alle die ich angesprochen habe, haben sofort abgeblockt und wollen mit diesem Thema nichts zu tun haben.
Vielen Dank.
A: Mit einer WBK würde ich mir meine Ableitungskunden zu Hause gut weckpacken. Es wird die Entwaffnung der Deutschen eh kommen. GS Besitzer anzugehen ist nur der erste Schritt, der sich mit der Reichsbürgerkeule umsetzen lässt. Rechtsanwälte die uns gegenüber positive eingestellt sind, können sich im System nicht lange halten. Aufgabe von Rechtsanwälten ist es das System zu schützen.
F: Hallo, ich habe bereits den Staatsangehörigkeitsausweis und wollte fragen, ob jemand weiß, welche Paragraphen man für eine Steuerbefreiung beim Finanzamt angeben muss.
A: Wenn Sie im Handelsrecht Verträge mit der jur. Person eingehen, gibt es keine Steuerbefreiung. Das betrifft den Arbeitsvertrag und auch die Anmeldung einer Selbständigkeit. Beschäftigen Sie sich mit dem Thema Mensch und Personen.
F: Ich habe gerade die alten F&A unter Sonstiges gelesen, nachdem ich das aktuelle Video auf dem YT Kanal RuStAG Netzwerk gesehen habe. Unter den Kommentaren ist in einer Diskussion VV contra 1871er ein anderes Video verlinkt: https://youtu.be/zPpx8p4cOl0?t=26m4s ... Wenn ich mir das so anhöre, scheint zum einen diese damalige Verordnung des Kaisers gar nicht mehr so attraktiv und erstrebenswert, während eine neue Verfassung per VV sehr schlüssig vermittelt wird. Ich kann zumindest keinen Haken entdecken. Weiter sehe ich unter den alten F&A die Beiträge von bzw. zu Wilhelm, der danach fragt, was man denn ggf. tun könne, um das übergeordnete Ziel zu erreichen. Das wird nur per TS preis gegeben, oder wie? Also auf mich wirkt es nicht realistisch, über das hier in D voranzukommen. Oder wo sind bitte ganz praktisch handfeste und nennenswerte Bewegungen darauf hin? Mag nicht direkt ihr Thema sein, aber verlinkt ist ja auch nichts. Das wird nicht nur mich interessieren, also bitte keine TS Vertröstung.
A: Wenn Sie weiter gesucht hätten, wären Sie auch über "DerWahrheitVerpflichtet 4.1, 5.1" gestolpert. Mehr ist zur VV nicht zu sagen. Wir haben auch keine Lust mit dem Blödsinn in Beschäftigung gehalten zu werden. Wenn die VV Ihr Weg ist, sollten Sie Ihn gehen. Es ist der Weg der Erkenntnis, leider ist der etwas länger.
F: Ich habe heute einen ablehnenden Bescheid bekommen vom Amt für "Versorgung".
Es geht darum das ich denen geschrieben habe,dass ich nichts mehr anerkenne was nicht korrekt Unterschrieben ist.
Das ist deren Antwort:
Diese beziehen sich auf §33 Bestimmtheit und Form des Verwaltungsaktes.
Abs.5
Bei einen Verwaltungsaktder mit Hilfe automatischer Einrichtungen erlassen wird,können abweichend von Abs.3Satz1 Unterschrift und Namenswidergabe fehlen;bei einem elektronischen Verwaltungsakt muss auch das der Signatur zugrunde liegende Zertifikat nur die erlassende Behörde erkennenlassen.Zur Inhaltsangabe können Schlüsselzeichen verwendet werden, wenn derjenige, für den der Verwaltungsakt bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird, auf Grund der dazu gegebenen Erläuterungen den Inhalt des Verwaltungsaktes eindeutig erkennen kann.
Was kann ich gegen diese Vorgehensweise der Behörde unternehmen.
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.
A: Ist nicht unser Thema, aber tolle Steilvorlage. Lassen Sie sich doch einmal das Digitale Zertifikat Analog zustellen. Vielleicht bekommen Sie dann mit dass, das Schreiben Analog zugestellt wurde.
F: Kann ich mir beim bva ne genehmigung holen das ich waffen kaufen darf weil ich dem waffengesetzt der bundesrepublik gar nicht unterliege?
F: Hallo, gab es einmal die Seite WWW.gelbenschein.de ? Mir wurde folgendes zugespielt:Diese Seite sowie gelbschein.de wurde auf Grund eines Gerichtsbeschlusses des OLG vom Netz genommen und zwangsweise Abgemeldet...heimatliche Grüße
A: Das ist lustig! Danke für die Info.
F: Laut Zuordnung Karte Deutsches Reich bin ich im Fürstentum Reuß geboren. Mein Urgroßvater, auf den ich ableite, im Herzogtum Sachsen-Altenburg. Dieser Bundesstaat ist also für meine Staatsangehörigkeit maßgeblich. Ich bin also kein Preuße, sondern Angehöriger eines Herzogtums. Hat man dadurch irgendwelche Nachteile oder sind alle Staatsangehörigkeiten innerhalb des Deutschen Reiches als gleichwertig zu betrachten? Weil ich hier immer wieder rauslese, dass vom Königreich Preußen die Rede ist bzw. dieses anzustreben ist, siehe Ausfüllhilfe Urgroßvater oder Fragebeitrag von Bushido vom 14.07.2015.
A: Auch mit Herzogtum Reuß sind Sie kein Preuße. Aber das ist vollkommen egal. Preußen wurde nur verwendet, da es der größte Bundesstaat ist.