05.01.2017
DerWahrheitVerpflichtet
F: In einem gestern erschienen Beitrag auf dem YouTube Kanal ddb Netzwerk wird behauptet, da die den 26 Bundesstaaten übergestülpte kaiserliche 1871er Verfassung den bürgerlichen Tod nicht ausschließt und zudem der 10er im BGB erlassen wurde, sei die Wiedererlanung dieses gültigen Rechts nicht erstrebenswert. Kann eine https://www.verfassunggebende-versammlung.org/page/willkommen/ nicht ein sinnvolles Instrument sein, um erneut zu gültigen Recht zu kommen, denn wie es hier bspw. in der Wiki dazu heißt, hat "ein Volk stets das Recht, seine Verfassung zu überprüfen, zu reformieren und zu ändern. Eine Generation kann nicht die kommenden Generationen ihren Gesetzen unterwerfen.“ --- Die Argumentation in der Sendung lautet weiter, die Gebietsrechte würden über die natürlichen Rechtspersonen aus den alten Bundesstaaten bezogen und übernommen. Das ‘Damoklesschwert‘ des Potsdamer Vertrages wäre auch hinfällig, da dieser ja im Handelsrecht ist und höheres (VV=Völkerrecht) bekanntlich niederes bricht. Dieses Vorgehen scheint mir realistischer als das von zerstrittenen Aktueren (bspw. Klama vs. Werding) betriebene Puzzle Gemeindereaktivierung mit mehreren zehntausend Teilen, die in unserer Lebenswirklichkeit vielfach gar nicht mehr anzutreffen sind (Gemarkungsgrenzen, örtliche Identitäten, ...). Ich wäre dankbar über weitere Kommentare ihrerseits, um für mich eine solide und fundierte Entscheidung treffen zu können, wo ich an der BRDigung mitwirken werde.
A: Die VV ist nicht Thema dieser Seite und ich habe auch keine Lust mich weiter mit dem Blödsinn auseinander zu setzen. Die BRVD ist und bleibt der Hausverwalter des Kaiserreichs und so lange das Kaiserreich Völkerrechtlich existent ist, kann auf dem Territorium kein neuer Staat gegründet werden (Völkerrecht). Also haben wir zuerst zum letzten Völkerrechtsubjekt zurück zu gehen. Erst von dort ist es möglich die Verfassungen(1871 und Bundesstaatenverfassungen) zu ändern. Nur das Kaiserreich und die Bundesstaaten können eine Verfassungsgebende Versammlung ausrufen. Dazu gehört natürlich die Handlungsfähigkeit der Bundesstaaten und des Reichs. Diese sind mangels Organen aber handlungsunfähig. Selbstverständlich liegt der Potsdamer Vertrag im Handelsrecht. Genauso wie die UN Charta auf die die VV sich beruft. Es bringt aber nichts die derzeitige Situation (normative Kraft des faktischen) zu Ignorieren und alles neu machen zu wollen. Aufgabe ist es die Zwiebel auszupacken und nicht weitere schichten drum zu bauen. Richtig ist auch das Klama und Werding schlechte Beispiele sind. Das zeigt aber nur das Bewusstsein der Akteure und der Bevölkerung dieses Landes. Solange eigene Egos und Monetäre Systeme eine Zusammenarbeit behindern, wird es dieses Ergebnis geben. Das betrifft auch die VV!!! Bitte unterlassen Sie es, uns weiter mit den Blödsinn in der Beschäftigung zu halten. Sie werden Ihren Weg gehen. Da ist es egal ob Sie erst über die VV gehen und dann zu GS kommen oder nicht. Andere haben einen viel längeren Weg hinter sich. Denn die VV ist nicht das einzige Fettnäpfchen was vom System aufgestellt ist. Da gibt es auch noch Sürmeli, Blauer Punkt, Jonacast, Vom Volk fürs Volk, Freistaat Preußen, selbsternannte Reichskanzler(Schittke, Lorenz, usw.) und die Selbstverwalter. Eins einigt aber alle diese Gruppen egal ob Dienst gesteuert oder Monetäres System, sie schießen gegen den GS und das mit Argumenten die in 5 Min. auszuräumen sind. Viel Spaß auf Ihrem Weg.
04.01.2017
DerWahrheitVerpflichtet
F: Der https://www.bundesstaat-deutschland.de behauptet, es sei den Menschen als dem höchsten Recht im Völkerrecht grundsätzlich zu jeder Zeit möglich, über die natürlichen Rechtspersonen - anhand des Nachweises der Abstammung aus den alten Bundesstaaten - eine Verfassunggebende Versammlung auszurufen. Angeblich sei ihr Vorgehen rechtlich einwandfrei und ermögliche es, zu einer neuen und echten Verfassung zu kommen (inkl. Ausschluss bürgerlicher Tod usw.), die dann - unter Abwicklung der alten Bundesstaaten - auf deutschem Gebiet in einem Bundesstaat Deutschland Anwendung findet. Ist das nach eurem Kenntnisstand ein fruchtbarer Weg zur Wiederherstellung der Staatlichkeit und Souveränität oder gibt es - als Wissenschaftler muss ich sagen bitte anhand von Quellen - belegbare Aspekte, die in diesem Vorgehen nicht berücksichtigt werden?
A: Nein, es gibt eine Verfassung. Die muss nicht neu gemacht werden. Das neu gründen einer BRD 2.0 (Verwaltung) ist nach Potsdamer Vertag(III Abs. 16) ausgeschlossen. Auch kann man nach Völkerrecht keinen Staat auf fremdem Staatsterritorium gründen. Verfassung und Gesetze der VV sind nur für Mitglieder geltend und werden nie gültig(siehe BRvD).
F: Sehr geehrte Damen und Herren,
vielen Dank für die umfangreichen Tips und Hinweise, Ausfüllhilfen ect. In einem Video wurde erwähnt, das es eine Vorlage des Anschreibens an die zuständige Ausländerbehörde zur Beantragung des GS gibt. Ich bitte Sie um eine kurte Info, an welcher Stelle ich daß finde?
Herzlichen Dank für Ihre Bemühungen.
A: Angehende Souveräne verwenden keine Vorlagen.
F: Frohes neues Jahr erstmal.
Wollte fragen, im Netz häufen sich die Gerüchte das der gelbe Schein Ende 2017 nicht mehr ausgestellt wird. Stimmt das?
Lg
A: Uns ist dort nichts bekannt.
F: ist es wichtig, die geänderten Daten dem Standesamt seines Geburtsortes, mitzuteilen?
F: Für die Antragstellung auf den GS durch meine volljährigen Kinder sollte doch eine beglaubigte Kopie meines eigenen GS reichen, oder ?
Danke
A: Die Frage sollten Sie den Sachbearbeiter fragen. Seine Befindlichkeiten sind uns nicht bekannt.
F: Ich wüsste gerne eure Meinung. Wann spricht man von einem Siegelbruch? Hab meinen GS, aber der Stempel darauf ist leicht nach links gedreht. Der letzte Buchstabe der unlesbaren Unterschrift des SB ist auch im Stempel. Ist das von Relevanz? Noch eine Frage zur Haager Apostille...jemand meinte, die Russische Föderation nehmen, was sagt ihr?
A: Immer wenn eine Unterschrift das Siegel berührt ist das Siegelbruch. Die Urkunde ist aber auch so in der BRvD geltend. Das Land für die Apostille ist vollkommen egal.
F: würde gerne Eure Meinung dazu hören. Wo liegt der klare Vorteil eines Reisepasses gegenüber dem Perso einer Natürlichen Person?
A: Es gibt keinen Perso oder Pass für eine Natürlichen Person.Die BRvD hat nur jur. Personen.
F: Guten Tag.
Sollten am 01.01.2017 die Bodenrechte verloren gehen, geht vermutlich auch die Möglichkeit der Beantragung des gelben Scheins verloren ?
Vielen Dank für die Antwort
A: Es gehen weder die Bodenrechte noch die Möglichkeit der Antragstellung verloren.
F: Hallo, meine Vater will mir seine Geburtsurkunde nicht geben, die von seinem Vater habe ich was kann ich da machen. Vielen Dank im vorraus
A: Sich die vom Geburtsstandesamt des Vaters geben lassen.
28.12.2016
RuStAG in Bremen
F: Hallo liebes GS Team. Heute Vormittag haben wir (meine Frau und ich) unseren Staatsangehörigkeitsausweis per Einschreiben erhalten. Alle Angaben und auch die Namensschreibweise ist soweit korrekt. Für uns beide war die gleiche Sachbearbeiterin der Ausländerbehörde zuständig. Trotzdem wurde der gelbe Schein auf unterschiedlich Art und Weise ausgefüllt und ausgehändigt. Bei meiner Frau hat die Sachbearbeiterin den gelben Schein ganz normal bedruckt und unterschrieben. Bei mir ist allerdings der gesamte Staatsangehörigkeitsausweis nicht maschinell bedruckt sondern von der Sachbearbeiterin Hand geschrieben. Der Vordruck (Dokument Nr. 10 005 Bundesdruckerei) ist jedoch die gleiche. Warum macht die Sachbearbeiterin diese Unterschiede? Und warum bekomme ich keinen gedruckten sondern handgeschriebenen Schein? MfG
A: Das hätte Sie die Sachbearbeiterin fragen sollen. Vielleicht müssen die ja jetzt Sparen oder der Drucker war defekt.
F: Eine Dienst, Fachaufsichtsbeschwerde gegenüber der Gemeinde bzw Bürgermeister, wo schicke ich die hin. Auch zum Landrat.
Danke.
A: Immer an den nächsten Vorgesetzten. So haben Sie die Möglichkeit weiterführende Beschwerden zu führen.
F: In meinem Staatsangehörigkeitsausweis ist mein Familienname nicht gesperrt geschrieben.
Ist das korrekt, und wenn nein, mit welcher Begründung Einspruch erheben. Danke.
A: Der Vor und Familienname sollte Max Mustermann geschrieben sein. Speerschrift dient nur der besseren Lesbarkeit.
F: Hallo Liebes GS Team
wird nun rückwirkend alle einträge in Geburt Abstammung geändert oder nur die jetzigen ?
Da ich noch den mit §4 Abs. 1 habe und ich das natürlich so in ordnung finde, muss ich diesen dann etwas vorsichtiger und behutsamer aufbewaren ;-).
Einen Guten Rutsch in`s Jahr 2017
A: Es ist alle geändert. Was heißt geändert, es ist ein Teil des Satzes weggelassen.
F: Kann ich, geboren in Thüringen (1969), als ehelicher Abkömmling meines Vaters, dieser geboren in Ostpreußen (1934), dieser war wiederum ehelicher Abkömmling meines Großvaters (seines Vaters), auch geboren in Ostpreußen (1887), die "Rechtsstellung als Deutscher" beantragen (hier im Hinblick auf die deutschen Ostgebieten und die damit verbundenen Regelungen zur Vertreibung), oder nur den Antrag auf "Feststellung der Deutschen Staatsangehörigkeit" stellen?
A: Beantragen können Sie alles, sogar einen Lottogewinn. Die Voraussetzungen sind bei Ihnen aber nicht gegeben. Auch gibt es Zweifel ob Sie mit den Konsequenzen daraus leben könnten. Sollte das der Fall sein, ist es nur eine Sache die bei Ihnen im Kopf stattfindet.
F: Nicht die Botschaft, sondern das bva. Die lebenden deutschen im Ausland
A: Er ist in Thailand da ist es besser über die Botschaft oder Konsulat.
F: Sehr geehrte Damen und Herren, Ich lebe in Thailand und möchte die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragen. Wie muß ich vorgehen. Danke im Voraus.
A: Die deutsche Staatsangehörigkeit können Sie nicht beantragen, sondern nur feststellen lassen. Es ist bei Ihnen genau wie bei allen anderen. Ihr Ansprechpartner Vorort ist nur die Botschaft.
F: Hallo, vielen Dank für die informative Seite! Ich habe beruflich bedingt zwei Wohnorte, ist es egal ob ich den Antrag auf Nachweis der Staatsangehörigkeit an Wohnort A oder Wohnort B einreichen? Danke! LG Moritz
A: Immer am Hauptwohnsitz.
F: wenn das Bürgerbüro mir ein Hausverbot ausspricht, kann man dieses überhaupt ernst nehmen.Dieses sind doch öffentliche Räume und müssen doch für jeden zugänglich sein.
A: Die befinden sich im Handelsrecht. Damit haben sie das Hausrecht. Öffentliche Raume gibt es schon lange nicht mehr.
F: Hallo und frohe Weihnachten!
Ich habe meinen GS ausgehändigt bekommen. Meine Familienname steht in Speerschrift, also M u s t e r m a n n.
Die Sachbearbeiterin wies mich sogar daraufhin und fragte ob ich damit zufrieden bin.
Heisst es, dass ich nach RuStAG 1913 abgeleitet wurde? Zudem stand auf der Quittung „Einbürgerung in den deutschen Staatsverband“. Die Sachbearbeiterin war sehr nett und gratulierte mir mit einem Handschlag als sie mir die Urkunde überreichte.
EStA-Auszug ist noch nicht beantragt, da ich noch ein paar Wochen warten werde um der Sachbearbeiterin Zeit zu Geben, die Daten zu übermitteln.
Ich war positiv überrascht.
Jetzt sagte mir jemand (bei staatenlos.info), dass er/sie denkt, dass ich nicht nach RuStAG § 3 (1), sondern nach § 3 (2) StAG abgeleitet wurde.
Ich habe auf Seite meines Vaters bis zu meinem Urgrossvater, *1898, abgeleitet.
Bei dem Antrag auf Feststellung der deutschen habe ich unter 4; 4.2 angekreuzt und unter 4.3 Kgr Bayern angegeben. Das selbe wurde auch bei jeder Anlage V gemacht.
Ich hatte sogar eine Kopie des Familienstammbuches meines Urgrossvaters dazu gelegt in der eindeutig steht, dass er die Staatsangehörigkeit in Bayern besaß.
A: Bei Ihnen scheint alles in Ordnung zu sein. Durch Aussagen vom Verfassungsschutz(staatenlos.info) würde ich mich nicht durcheinander bringen lassen.
F: Trotz korrekter Nachweise ist mein Familienname im Gelben nicht gesperrt geschrieben. Den Gelben habe ich nun schon seit genau 3 Jahren. Kann und sollte ich in dieser Sache noch reklamieren o.ä. ?
A: Die Sperrschrift hat keine Aussagekraft. Diese wird lediglich in Bayern und Baden-Württemberg vereinzelt angewendet. Also ist dort nichts zu unternehmen.
F: Hallo liebe Leute!
Kann mir jemand sagen wie es sich verhält wenn man die Staatsangehörikeit nach RuStaG 1913 besitzt und Behindertenrente beantragen will ?
A: Ganz normal mit der jur. Person.
F: Hallo Forum,
ich habe ein spezielles Problem, die Anträge wurden wie von euch beschrieben ausgefüllt, über Eheregister meine Vater-Abstammung bis 1899 Württemberg nachgewiesen.
Nun zu meinem Problem: Meine Aufenthalte kann ich nicht mehr nachvollziehen aus dem Gedächtnis, seit meiner Geburt ca. 35 Umzüge quer durch Deutschland. Mein Vater konnte mir mit seinen 80 Jahren auch nicht weiterhelfen. Habe den Antrag nun ohne diese Zeiten potalisch versendet. Im Forum habe ich Stunden gelesen und es ging oft um Nachweise seiner Aufenthalte. Was kann ich tun wenn es verlangt wird?
A: Versuchen das für Sie in groben Zügen nachzuvollziehen.
F: Kann ich die Vollauskunft bei der Meldebehörde schriftlich beantragen? Gibts da was zu beachten? Was kostet die?
A: Natürlich können Sie den Antrag auf Auskunft des Betroffenen nach § 10 BMG auch schriftlich stellen.
Kosten = BMG § 9
F: Hallo! Wenn ich beim Abholen des GS meinen Perso vorzeigen muss (was mir ehrlich gesagt nicht passt) unterschreiben die mir dann dort auch gleich auf dem "Antrag Selbstauskunft (Esta)" unter Punkt 2 meine entsprechende Legitimation, wenn ich denen diesen Esta-Antrag unter die Nase halte? Denn für diesen Esta-Antrag muss man sich ja in Köln auch wieder legitimieren. Oder wer nimmt diesen Nachweis für Köln ab?
A: Dazu sollten Sie den Sachbearbeiter vor Ort Fragen. Dazu gibt unsere Glaskugel nichts her.