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Fragen und Antworten

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05.07.2021
Christina
F: Hallo...bei der RV wegen Fragen zur Rente was nachgehört und hier die Info erhalten dass die Bundesstaatsangehörigkeit absolut keine Relevanz hätte...mmmh ist das korrekt oder müssen wir hier anders vorgehen...

A: Die geltende Gesetzgebung der Bundesrepublik gibt diese Info nicht her. Es dürfte auch Sinnfrei sein, sich mit Sachbearbeitern ohne Wissen und Glauben an die Treuhandverwaltung dazu zu befragen. Leitende Mitarbeiter mit Wissen werden Ihnen die Info nicht geben. Natürlich wird man probieren Sie in der Verwaltung zu halten. Sie werden sich das Wissen also alleine draufschaffen müssen.


05.07.2021
Jonas
F: Hallo, kann man aus den Rechtskreis um das RuStaG 1913 (Verfassung,Gesetzte) irgendwie herleiten oder annehmen, das man durch eine Wahl heutiger politischer, möglicherweiser krimineller Vereinigungen (nach §129 StGB - BRD Gesetzt), sich Strafbar macht?

A: Sie können doch selbst einschätzen, was eine Unterstützung des Besatzers ist oder…


29.06.2021
Christina
F: Hallo...Owig immer zurück an Absender..mit Vermerk falsche Person oder auch Zusatz dass Owig Gesetz nicht mehr gültig ist.. danke vorab für Ihre Info und Hilfe.weiter so...

A: In einer geltenden Gesetzgebung gibt es von vornherein nichts Gültiges. Diese Argumentation ist also Sinnfrei. Zu der anderen Vorgehensweise gehört etwas mehr. Das kann hier aber nicht veröffentlicht werden.

TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


26.06.2021
Jodelmarkus
F: Guten Tag, ich suche Informationen/Literatur/Anleitungen/Gesetze/Kontakte zur Übertragung von Grundbesitz in Eigentum. Habt Ihr da irgendwas für mich? Liebe Grüße Markus

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


23.06.2021
dds
F: werte mitstreitende, seit tagen treibt mich folgende frage um, auf die ich einfach keine antwort finden kann: für alles und jedes werden immer dokumente des nachweises benötigt, damit diese rechtssicher bewiesen werden können. in meinen augen ist der bekannte "personalausweis" der BR(i)D das einzigste dokument, dass im (un)rechtssystem der BR(i)D den nachweis des Bestehens/Existierens der juristen PERSON von MAX MUSTERMANN beweist/verbrieft, und damit kausal zusammenhängend die grundlage für all die verträge bildet, die wir a nicht kennen im Detail, und b uns in die verzwickte situation bringen, dass die jeweiligen Rechtssubjekte/Rechtspersonen mit einander verwoben und verwechselt werden, einschließlich der sogenannten "Treuhandumkehr" etc. Dass dieser grundsätzlich aufgrund Unterschieden zwischen Gesetz und Ausstellungsform von anfang an ungültig ist, ist mir bekannt. Stimmt meine annahme dahingehend, dass dieser "Person" dahingehend das einzigste Dokument ist ? und falls dieser nicht mehr existiert, warum nun auch immer, die uns allen widerliche juristische PERSON dann auch nicht mehr existiert, somit auch keine "Mitgliedschaft" im BR(i)D-System, mit allen Folgen daraus? oder gibt es noch weitere "dokumente" oder dergleichen im System, die dann dafür ersatzweise gelten, oder daneben parallel bestehen/existieren, die dem System weiter/oder auch die "Mitgliedschaft" und damit mögliche Entrechtung/Auspressung garantieren ?

A: Die jur. Person = Personalausweis und Pass brauchen keine Verträge im Hintergrund. Verträge werden nach Angebot immer konkludent angenommen. Also durch handeln. Dazu gehört auch das nicht handeln. Die Menschen die glauben die jur. Person zu sein, gehen durch Unwissenheit die Verträge ein. Ein Beispiel ist der Zwangsbeitrag der Systemmedien. Der wird durch Anmeldung der Person im Melderegister ausgelöst. Wenn Sie Wissen wer das Gewerbe angemeldet hat, dann Wissen Sie auch, wer für die Zwangsmitgliedschaften in den Verbänden zuständig ist. Am Pass kann man am deutlichsten erkennen, dass die Person der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik gehört. Dort steht, Eigentum der Bundesrepublik Deutschland und das trotz der Bezahlung des Dokumentes. Die Sache mit der Sie kämpfen ist eigentlich ganz einfach und findet nur in ihrem Kopf statt. Sie suchen die Lösung an einem Ort wo sie nicht zu finden ist. Eine verschwundene Person(Perso, Pass) lässt die Person der BRvD nicht verschwinden. Es ist Ihre Identifikation(gleich machen) mit der Person die es auslöst. Nutzen Sie deren Person nicht und alles ist gut. Vielleicht sollten Sie zu diesem Thema sich noch einmal mit Mensch und Personen beschäftigen. Das könnte für die Lösung des Knoten im Kopf sorgen.


21.06.2021
Natalja
F: Wie komme ich zu TS3 bitte? Danke, Natalja

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


18.06.2021
Vika
F: Sehr geehrter Herr Oberüber , Sehr geehrter Herr Oberüber , ich bin nach Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises als deutsche Staatsangehörige in die Bundesrepublik Deutschland im 1998 eingereist. Mein Antrag( hat mein Vater für mich gemacht) auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises wurde auf Grund des Antrages über die deutsche Botschaft in der Ukraine an Ausländebehörde zur Bearbeitung weitergeleitet. Nach der damaligen Prüfung wurde festgestellt, dass ich durch Abstammung die deutsche Staatsangehörigkeit erworben habe. Der Staatsangehörigkeitsausweis wurde am 31. 03. 1998 durch den Landkreis Stendal ausgestellt und war laut damaligen gesetzlichen Vorschriften mit einer Gültigkeit von 10 Jahren bis zum 31. 03. 2008 versehen (heute unbefristet). Somit erfolgte vom Landkreis Stendal eine Nachregistrierung bzw. Eintrag meiner persönlichen Angaben sowie mein damaliger Wohnsitz(Ukraine) wurden eingetragen. Die Ausstellung des Staatsangehörigkeitsausweises erfolgte auf Feststellung einer positiven Entscheidung. Datum der Entscheidung war der 31. 03. 1998, gültig bis zum 31. 03. 2008, die deutsche Staatsangehörigkeit wurde erworben am (Geb.Datum) durch Geburt (Abstammung). Diese Angaben sind vom Landkreis Stendal in das EStA-Register eingestellt worden.(2021 mai) Ich habe aus EStA Register positive Antwort bekommen. Und weiter wurde nichts gemacht, ich habe nach Vollaskunft gefragt , da ich nicht mehr in Stendal wohne , wo der Schein ausgestellt war, und die Behörde hat mir so was geschrieben: ,,in Ihrem Fall kam der Antrag auf Ausstellung eines Staatsangehörigkeitsausweises direkt von der Deutschen Botschaft aus der Ukraine. Dorthin wurde auch der Ausweis zur Aushändigung an Sie übersandt. Eine Kopie über die Ausstellung konnte hier nicht an irgendein Einwohnermeldeamt übersandt werden, da Sie Ihren Hauptwohnsitz in der Ukraine innehatten. Leider kann ich Ihnen bei Ihrem Anliegen nicht weiter behilflich sein und bitte Sie deshalb, von weiteren Anfragen abzusehen. Sie sind als deutsche Staatsangehörige mit deutschem Reisepass eingereist und mehr kann Ihnen ein Einwohnermeldeamt auch nicht mitteilen. Ich wende mich an Sie , weil ich weiß nicht, wie ich mich weiter verhalten soll. Ich habe Gelberschein, positive Entscheidung und komme trotzdem nicht weiter. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

A: Vielleicht hilft ihnen ein Neuantrag weiter. Arbeiten Sie sich ein und stellen den Antrag richtig!
TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr
PS: Ein Herrn Oberüber gibt es hier nicht.


07.06.2021
HeiKi
F: Hallo, leider komme ich mit meinem blöden PC nicht an den TS3 GS Server. Dieser dämliche angefressene Apfel verweigert das total, sch...! Wir wollen aber nicht mehr von diesem System belästigt werden, außerdem ist die Anrede Frau/Herr nicht unser Rechtskreis. Welche Folgen könnte es haben, dieser Firma Stadt das ihr gehörende beschriftetes Stück Papier zurückzusenden? Danke für noch einen Wink zum weiteren Vorgehen, es würde uns sehr helfen!! Gruß, HeiKi

A: Sie werden nicht umhin kommen den TS3 Client zum Laufen zu bekommen. Man kann hier nicht über alles ausführlich schreiben. Die Aufschrift "zurück falsche Person" wäre die richtige Vorgehensweise. Bei der ersten Rücksendung gehört aber noch mehr dazu.


07.06.2021
HeiKi
F: Wir haben den GS seit 12/18. Und nun? Wir wollen und können bei diesem miesen Spiel nicht mitmachen! Gruß und danke für weitere Hilfe, HeiKi

A: TS3 GS Server täglich ab 19:30 Uhr


07.06.2021
HeiKi
F: Guten Morgen, wertes GS-Team! Haben eben gelbe Briefe erhalten. Sollte man diese mit der Aufschrift "zurück zum Absender wg. nicht rechtskonformer Zustellung" in roter Farbe versehen oder ist es besser, den Kram (ungeöffnet, obwohl ich zu gerne wüsste, was die wollen...) gleich wg. Postbetrug nach Bern zur UPU schicken??? Habe die Vermutung, daß in den Briefen irgendwas stehen könnte, was mit unserer nachgewiesenen dt. Staatsangehörigkeit zu tun haben könnte??? Vielen Dank für einen Tip! Gruß von HeiKi

A: Wenn der GS bei Ihnen noch nicht da ist, machen Ihre Vorgehensweise keinen Sinn. Teilweise auch nicht mit GS. Eine nicht rechtskonforme Zustellung in einer Staatssimulation im Handelsrecht kann es nicht geben. Da ändert auch der Versand nach Bern nichts. Der Versand geschieht innerhalb der Lagerverwaltung. Erst mit GS oder Ablehnung ergeben sich dann Möglichkeiten. Für die müssen Sie aber Ihre Neugier abstellen.


04.06.2021
Vika
F: Ich habe einen Brief in Verwaltungsamt geschickt.Heute habe ich von Fachbereich Öffentliche Ordnung(Zentrale Einwohnerangelegenheiten) eine Auskunft bekommen(nach §10 )Ich habe aber gefragt um eine Vollauskunft. Da steht natürlich nur alle meine Daten, wo ich wohne, Steuer-Nr,und so weiter, und Staatsangehörigkeit-deutsch, aber nichts mehr. Ich weiß es nicht wie ich mich weiter verhalten soll.Kann es so sein , dass EStA Register meine Daten nicht weiter gegeben hat? Ich werde sehr dankbar für Ihre Antwort.

A: Das sind nicht Ihre Daten, sondern die Daten der jur. Person. Die Staatsangehörigkeit der jur. Person der Treuhand Besatzerverwaltung Bundesrepublik bleibt natürlich DEUTSCH. Die Auskunft sollte weiter hinten einen Hinweis auf die nat. Person erhalten. Staatsangehörigkeitsausweis positive Endscheidung oder so etwas. Das ESTA Register ist nicht für die Weiterleitung zuständig. Das ist die Aufgabe des SB in der Ausländerbehörde. Sollten Sie diesen Eintrag nicht finden, würde ich die Vollständigkeit des Datensatzes anzweifeln und zur Nachbesserung auffordern.


02.06.2021
Silvia
F: Zu bd vom 1.6: § 5 BVwAG beschränkt sich im Wortlaut nicht auf die Personen die eine nachgewiesene Staatsangehörigkeit haben

A: In §5 BVwAG steht, dass die BVA nur für Nachgewiesene oder für Nachweisungswillige im Ausland zuständig ist. Der Text des Gesetzes impliziert die Zuständigkeit nur für nat. Personen im Ausland. Staatsangehörigkeitsangelegenheiten gibt es nur für nat. Personen. Vom Antrag bis zur Ausstellung oder Ablehnung immer nur nat. Personen. Ihrer Interpretation können wir nicht folgen.


02.06.2021
Silvia
F: Zu eurer Aussage vom 1.6 von bd("auch die Aussage eines bücherschreibenen Freiherrn...) Ich hatte gerade 65 Euro herausgehauen weil ich 2 Bücher von Peter Freiherr v. Lichtenstein gekauft habe. Freiheit durch Wahrheit Band 1 und Band 2-was soll ich denn Bücher durcharbeiten die ich ständig hinterfragen muß weil da Fake -Informationen drin stehen? Wann zum Teufel schreibt ihr denn endlich Bücher oder gibt es schon eines? Das wäre doch eigentlich überfällig?

A: Es gibt eine ganze Internetseite auf der kein Artikel Sinnfrei ist. Alle Informationen sind auf der Seite vorhanden. Die Grundlagen sollten nach all den Jahren die Sie hier mitlesen vorhanden sein. Der erwähnte Freiherr hat keinen Plan vom Thema Mensch und Personen. Dazu hätte ein Blick auf seine Seite gereicht. Ein Aufgeschriebener Wissensstand von 2013 bringt keinen weiter. Über diesen Wissensstand sollen Sie lange drüber hinaus sein. Über einen Energieausgleich hätten sich auch die Betreiber der Seite gefreut.


01.06.2021
bd
F: Wertes Team von GS, durch Zufall stieß ich auf § 5 BVwAG in Fassung seit 2010, Zitat: "Das Bundesverwaltungsamt ist für Staatsangehörigkeitsangelegenheiten einer Person zuständig, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat." Bedeutet dies/hat dies zur (Rechts)Folge, dass "jeder", der im EstA-Register einen Eintrag (am besten mit "Geburt (Abstammung)") hat, für die Bundesrepublik Deutschland/BRD/BUND ein Ausländer ist, dies mit allen Rechtsfolgen ?

A: Ja, das haben Sie richtig erkannt. Ein GS Träger hat eine jur. Person im Verwaltungsgebiet der Treuhand Besatzer Verwaltung Bundesrepublik und eine nat. Person in einem Bundesstaat außerhalb der Republik des Bundes. Ein GS Träger muss sie also immer überlegen mit welcher Person er agiert. In die Aufzählung Bundesrepublik Deutschland/BRD/BUND gehört der BUND nicht rein. Schreibt man BUND ist das der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland. Gebiete des Bund-es werden von der Bundesrepublik/BRD verwaltet. Sie sieht sich selber als Bundesstaat des Bundes und ist die einzige Republik. Darum nennt man sie auch die Republik des Bundes. Auch die Aussagen eines Bücher schreibenden Freiherrn sollte man hinterfragen.


01.06.2021
Vika
F: Hallo, ich habe die Auskunft aus dem EStA Register bekommen. Da steht aber drauf- Geburt( Abstammung),kein Paragraf, nichts weiter..Ob das richtig ist? Als ich die Stadtverwaltung angerufen habe (gehts momentan nichts anders, wegen heutige Situation) die haben mir gesagt, dass sie nicht wissen, wo ich nach Vollauskunft fragen konnte.Sie haben mir empfohlen im Bürgeramt , oder in der Ausländerbehörde nachzufragen.Ich denke mir mal , dass sie einfach mich einfach ignorieren möchten.Um ein Termin in der Stadtverwaltung zu machen musste ich aber wissen in welche Dienstleistungen es zu finden ist.Vielen Dank für Ihre Antwort.

A: Denn Zusatz (Ru)StAG hat die BVA entfernt. Geburt( Abstammung) sagt aber das gleiche aus. Der Eintrag passte nicht ins Narrativ. Für den Rest schauen Sie mal ins Bundesmeldegesetz (BMG) § 10. Auch die DSGVO kann ihnen weiter helfen.


29.05.2021
Vika
F: Ich habe die Auskunft aus dem Register bekommen, aber habe ich die andere Adresse gebraucht.Die Adresse, die auf den Antrag für EStA Selbstauskunft stand .Spielt es irgendwelche Rolle? Die Vollauskunft kann ich in Einwohnermeldeamt holen? Ich habe nicht verstanden , welche Gemeinde? Vielen Dank für die Antwort.

A: Die Adresse ist nebensächlich. Die Vollauskunft bekommen Sie in Ihrer Gemeindeverwaltung. Besuchen Sie doch einmal Ihr Stadthaus.


27.05.2021
Stankoweit
F: Hallo liebes GS-Team, folgende Frage: Ich habe vor einiger Zeit für Grundstücke der Familie bei den Katasterämtern beglaubigte Auszüge aus dem Liegenschaftskataster angefordert und auch erhalten. Jetzt haben sich die Eigentumsverhältnisse teilweise geändert. Ein Grundstück wurde von Mann auf Frau umgeschrieben, eines von Großeltern auf Enkelkind. Ist es erforderlich, das nochmal mit den neuen Eigentümern neu einzuholen oder ist mit den vorliegenden Unterlagen der Nachweis ausreichend erbracht, wer das Eigentum/den Anspruch an den Flächen hat (der Mensch xy und NICHT der "Staat")? Was meint Ihr, ich hätte gern Eure Einschätzung dazu. Danke u. Gruß

A: Solange das in der Familie passiert ist, würde ich mir den Aufwand sparen. Und noch ein Tipp, einen Mensch xy gibt es nicht!


25.05.2021
Silvia
F: Hallo, mein Bruder hat seinen gelben Schein im August 2020 bekommen und wollte es "irgendwann auch mal apostilieren lassen. Ich wußte nicht dass ein Dokument nicht älter als 6 Monate sein darf-das lese ich hier zum allerersten Mal. Dann kann er das mit der Apostille wohl vergessen, nicht wahr?

A: Zu mindestens sollte er es probieren und das ziemlich zügig.


24.05.2021
Gerdi
F: Hallo liebes GS Team.Herr Max Mustermann hat einen Grundsteuerbescheid seiner Gemeinde für eine neue Wohnung erhalten.Wird dies als Grundlast ins Grundbuch eingetragen, wenn er das Angebot der Firma Gemeinde ablehnt oder die Haftung auf die juristische seit Geburt eingetragene Person Max Mustermann erteilt.M u s t e r m an n, Max ist RuStaG Deutscher. L.G. Gerdi

A: Den Vertrag und Eintragung ins Grundbuch hat Herr MAX MUSTERMANN ja abgeschlossen. Sonst würde diese Aufforderung nicht ankommen. Eine Nichterfüllung des Vertrages dürfte somit die Eintragung als Grundlast zur Folge haben und nach ein paar Jahren automatisch zur Versteigerung des BESITZES führen. Am EIGENTUM des Mustermann, Max ändert das nichts, unter der Vorrausetzung das alle Schritte zur Eigentumserlangung gegangen wurden. Bis zur Rückabwicklung könnten die Wohnung aber andere im BESITZ haben. Ich hoffe das war verständlich genug.


19.05.2021
LR
F: Wieso wird immer von der Haager Apostille geredet, ich lebe aber in Bayern? Ich möchte es für meine eigene Sicherheit, nicht fürs Ausland. Ich möchte die Apostille aber auch für mein Grundstück oder ist das ohne Grund nicht mehr machbar?

A: Die Apostille geht nur mit Urkunden die nicht älter als 6 Monate sind und macht Urkunden im Ausland Verkehrsfähig. Für Ihre Geburtsurkunde dürfte die Zeit abgelaufen sein. Für Geburtsurkunden macht das auch keinen Sinn. Anders verhält sich das mit Eigentümernachweisen für Immobilien. Leider können wir hier nicht näher darauf eingehen. Das aneignen der Grundlagen liegt in Ihrer Eigenverantwortung.


18.05.2021
LR
F: Macht es Sinn, wenn ich auf der Geburtsurkunde eine Apostille an bringen möchte und wie bekomme ich eine Apostille, wo muss ich die beantragen?

A: Für die Haager Apostille darf die Urkunde nicht älter als 6 Monate sein. Also dürfte das etwas spät kommen. Dazu ergibt sich auch kein Sinnvoller Grund. Wozu solle die Geburtsurkunde im Ausland Verkehrsfähig werden?


06.05.2021
Wahlhelfer
F: Hallo Ihr, was kann man machen wenn man als Wahlhelfer/in verpflichtet wird? Habt ihr da eine gute Antwort oder Lösung? Ihr hattet doch früher mal eine geniale Antwort darauf. Vielen lieben Dank.

A: Es ist nicht ersichtlich, wie man als Wahlhelfer verpflichtet werden kann. Ein einfaches NEIN sollte da helfen. Es sei denn man hat Dienstliche Verpflichtungen.


03.05.2021
Doc Snyder
F: Liebe Forumsbetreiber, hiermit frage ich an, ob es aus Eurer Sicht Sinn machen würde, sich im Falle eines (direkten) Impfzwangs als Deutscher mit nachgewiesener Staatsangehörigkeit (GS + Abstammungs- bzw. RuSTAG-Eintrag beim BVA) auf die Artikel 23a und 23e der HLKO zu berufen (Untersagung von Gift und Stoffen, die geeignet sind, unnötige Leiden zu verursachen). Mit souveränen Grüßen Doc Snyder

A: Aus unserer Sicht wird kein (direkten) Impfzwang geben. Natürlich können Sie im anderen Falle sich darauf berufen. Aber leider hält sich die Besatzerverwaltung an gar nichts mehr. Also würde es dann an Ihren Durchsetzungskraft liegen.


01.05.2021
Gerdi
F: Sorry noch einmal.Die Stadt hat die Geburtsurkundenperson( juristische) in deren Melderegister ohne meine An-oder Ummeldung übernommen.Kann ich nun in einer angeschriebenen juristischen Person( OwiG Sache)die Haftung als Natürliche Person auf die Melderegisterperson übertragen?Ich denke ich habe eine Natürliche Person und viele Personen ( Rollen) im täglichen Leben.Danke.LG.

A: Die Frage ist doch eher, warum nehmen Sie Post von fremden Personen an? Stehen Sie auf die Annahme von Geschäftsangebote anderer? Als erstes sollten Sie beginnen die Personen strikt zu trennen.


01.05.2021
Rag
F: Hallo, >>A: Bei Ihnen hat also die natürliche Person den Arbeitsvertrag? ja, es sieht lt. Internet Recherche so aus als wenn nur natürliche Personen Arbeitnehmer sein können. Wenn dem nicht so wäre, wie könnte ich es erkennen?

A: In der Bundesrepublik haben in der Regel die jur. Personen Name und nicht die nat. Person Familienname den Arbeitsvertrag. Also Herr Max Mustermann und nicht Mustermann, Max. Die DIN ISO 5007 gibt Auskunft zur Schreibweise und in der PAuswV § 28 Abs. 1 kann man das mit dem Namen nachlesen. Ein Blick ins HGB §17 könnte auch helfen.


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