F: Hallo! Jetzt wird es ein bisschen kompliziert! Hoffe, dass ich alles richtig darstelle. Also -Eine „Weber" heiratet im Jahre 1943 einen "Fischer" - danach trägt Sie natürlich den Familiennamen "Fischer". Der “Fischer“ wird kurz danach eingezogen und sehr bald als vermisst gemeldet!. Die Frau „Fischer“ bekommt dann im Jahre 1945 ein uneheliches Kind(einen Jungen), dem sie aber den eigenen Geburtsnamen „Weber“ gibt. Der Fischer kommt im Jahre 1947 zurück und adoptiert den Jungen „Weber“ und gibt ihm den Familiennamen „Fischer“. Der Junge „Fischer“ bekommt dann auch ein Kind, ein Mädchen im Jahre 1972, die natürlich auch den Familiennamen „Fischer“ trägt. Bei der Erbe - Verteilung erfährt dieses Mädchen, dass sie nichts bekommt, weil sie keine „Fischer“ ist! Das Mädchen fordert dann den Staat und bekommt den Familiennamen „Weber“ zurück(Alles urkundlich belegt). Den Familiennamen, der auf den unehelichen Vater zurück geht. Jetzt beantragt sie den GS nach den unehelichen Vater „Weber“ und geht über den Geburtsnamen von der Oma, die vor der Eheschließung „Weber“ hieß ///// Auch wenn ich über den RuStAG ein bisschen bescheid weiß - komme ich in diesem Fall nicht weiter. Ist die Vorgehensweise bei der Antragstellung auf GS in diesem Fall richtig? Vielen Dank!
A: Wenn ich das richtig verstanden habe über die Adoption Fischer. Adoption ist Legitimation im RuStAG(§5).
F: Hallo! Frage wegen Geburtsurkunden die von der polnischen Verwaltung in polnische Sprache ausgestellt wurden (Geburt&Heirat nach 1945) - solche Urkunden muss man doch übersetzen und beglaubigen lassen - oder? - Oder reichen auch nur einfache Kopien?
Vielen Dank!!
A: Ich würde Kopien verwenden. Wenn der SB mehr will, kann er das ja anfordern.
F: Hallo!
Und jetzt endlich eine Frage die noch nicht gestellt wurde! (Das ist nur eine Vermutung) Ich mach es so kurz wie möglich!
Mein Antrag auf GS habe ich 1999 gestellt und dann auch den bekommen. Alles war richtig angegeben und abgeleitet - der war nur bis 2009 gültig! Jetzt will ich einen neuen Antrag für mich und meine Kinder gleichzeitig stellen. Meine Recherchen haben etwas ergeben wonach sich meine Frage an euch ableitet.
Bei den ersten Antrag bin ich in den Zeiten 1871 - 1914 (Schlesien,Preußen, Deutsches (Kaiser)Reich) gelandet - so wie es sein sollte! Mein Familienname in diesen Zeit (bis heute) lautete:
S e l i g a, aber bei meinen Vorfahren der 1815 (Schlesien,Preußen, Grenze des Deutschen Bundes) geboren war S e l i g e r.
Die beglaubigten Urkunden für diese Zeit (1815) habe ich von der Kirche bekommen. Die Frage ist - ob ich bei der erneuten Antragstellung darauf zugreifen kann und die Schreibweise ändern kann, ohne die Ableitung nach RuStaG zu verlieren?
Danke und Alles Gute für Euch!!!
A: Die Schreibweise Ihres Familiennamen geht von Ihrer Personenstandurkunde aus. Dabei ist es vollkommen egal ob Sie bist Adam und Eva ableiten. Der letzte Völkerrechtlich gültige stand ist der 27.07.1914.
F: Habe noch eine Frage: Im Familienbuch meiner Eltern gibt es für meinen Vater folgenden Vermerk 7 bei "über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis": "Deutscher Staatsangehöriger, Staatangehörigkeitsurkunde des Landratsamt xxx vom xx.xx.1969"Ist das eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913? sollen wir die Urkunde zunächst anfordern oder gleich einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen?
A: Das kann man so nicht beurteilen. Bis in die 70iger wurde die Staatsangehörigkeit bei Hochzeit von Amtswegen festgesellt. Die Urkunde dürfte wegen einer Befristung von 10 Jahren mittlerweile ungültig sein. Es empfiehlt sich den Antrag gleich zu stellen. Die Urkunde dürfte eh nicht mehr vorhanden sein.
F: Ich habe bis jetzt die Geburtsurkunde meines Vaters geb. 1937 (seine Eltern waren verheiratet organisiert. In der Geburtsurkunde meines Opas (12.1912, geboren in Preußen) steht nur der Name der Mutter. Reicht es aus um nach RuStAg abzuleiten oder benötige Ich weitere Urkunden? Wenn ja, an wen kann ich mich wenden, Wenn ich lediglich den Namen habe?
A: Das Geburtsdatum des Opas ist vor 1914 also alles in Ordnung.
F: Hallo bin nicht verheiratet, wir haben aber aber für beide Kinder die Vaterschaftsanerkennung gemacht (er ist Franzose) - die Kinder tragen beide meinen Nachnamen. Erfolgt die Ableitung nach mir?
A: Die Ableitung erfolgt bei Anerkennung(Legitimation RuStAG §5) der Vaterschaft über den Vater.
F: Hallo - mein Vater hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit - reicht das Dokument als Nachweis für mich? Ich würde noch die Heiratsurkunde hinzulegen und meine Geburtsurkunde?
A: Nein, Sie sollten Ihre Ableitung alleine mache.
F: Ich bin eigentlich relativ intelligent, aber ich verstehe Ihre Antwort nicht. Verstehen Sie meine Frage??? Vielleicht besteht ein Missverständnis.
Ich habe kein Original!
Hätte ich ein Original, bräuchte ich ja keine Kopien des Originals in Polen zu beantragen.
Und ich weiß eben nicht, ob den Behörden hier eine unbeglaubigte Kopie aus Polen reicht, oder ob ich eine in Polen beglaubigte Kopie des dort liegenden Originals beantragen sollte. Oder ob eben, so wie ich es aufgrund einer Ihrer Antworten an einen anderen Fragesteller deute, eine unbeglaubigte Kopie aus Polen austeicht, da auch darauf ein Behördenstempel sich befindet, der den hiesigen Behörden ausreicht, um den gelben Schein herauszurücken.
(Ufffff :-) )
A: Die Urkundskopien der Standesämter sind für Sie Originale!!! Diese geben Sie nie wieder aus der Hand. Es sind Ihre WICHTIGSTEN Dokumente. Der Antrag wird nur mit Kopien der Dokumente eingereicht. Auf Anfrage kann man die Urkundskopien bei Abholung des GS vorlegen.
F: Hallo, mein Vater ist in Buddenhagen {Landgemeinde} Kreis Ostprignitz – Königreich Preußen geb., mein Großvater 21.03.1906 in Wendisch Priborn {Lehngut} Ritterschaftliches Amt Lübz – Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin geboren, welche STAG hab ich geerbt?
desweiteren habe ich die Geburtsurkunde als Kopie mit dem Hinweis "Die Übereinstimmung mit dem Original wird hiermit bestätigt" bekommen, reicht das aus zum Nachweis oder muss das beglaubigt werden? vielen dank für eure Mühe! gruß Andreas
A: Obwohl kein Geburtsjahr Ihres Vaters bei steht, entnehme ich aus dem Geburtsjahr Ihres Großvaters die Staatsangehörigkeit Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin. Die Geburtsurkunde reicht so.
F: ich benötige bitte für den gs aktuelle anträge f/v/v und aktuelle ausfüllhilfe dazu.die von 2011 gelten nicht mehr? danke
A: An den Anträgen hat sich nichts geändert!!!
F: D. h., daß dieses Schreiben nichts taugt? Obwohl mit jede Menge § ausgestattet? Also auch nicht verwenden, wenn eine Ablehnung kommen sollte?
A: Das Schreiben ist weder als Deckblatt zum Antrag noch als Reaktion auf die Ablehnung geeignet. Die Anreihung von Paragrafen ist kein Qualitätsmerkmal.
F: Ein Arbeitskollege dem jetzt der Kragen geplatzt ist will unbedingt den "g.S." Ich soll ihm dabei helfen die Anträge auszufüllen. Dem ich natürlich gerne nachkomme. Die Frage die sich stellt ist, ob mann dieses begleitende Schreiben von dieser Seite http://dr1913.de/ihr-weg-zur-staatsangehoerigkeit, zu finden unter Punkt II.d mit senden soll? Weil sonst könnte die Behörde direkt beleitdigt sein? Oder soll man besser erst mal normal einreichen, ohne irgendwelche Druckmittel? Und erst dann, wenn die Behörde sich bockig zeigt, dieses Schreiben einreichen. Und wenn man das ganze von der Mitte aus betrachtet, haben sich die Behörden schon wieder mit einem Winkelzug sich selbst auf dieses Schreiben schon wieder vorbereitet. Über eine Antwort würde ich mich freuen.
A: Wenn man den SB unbedingt verärgern will, kann man das schreiben verwenden. Ich würde dieses Schreiben nicht mit der Zange anfassen.
30.10.2019
"Rußland-Deutscher"?
F: siehe meine Frage vom 31.08.2019 - heute eine eher gute Nachricht: Gestern habe ich die Urkunde abgeholt!
Bleibt nun die Frage nach dem ESTA - wie sollte man weiter verfahren (Merkblatt und Antrag auf Selbstauskunft habe ich bereits von Euch heruntergeladen.)
A: Nach der Urkundenbeschaffung kommt doch erstmal der Antrag zur Feststellung. Sollanger der nicht gestellt ist, kann auch nichts im ESTA stehen.
F: Im Ausstellungsantrag für den Nachweis der Deutschen Staatsbürgerschaft ist die Frage
Ich besitze eine(n)
Personalausweis ausgestellt am durch
Reisepass ausgestellt am durch
Frage muss ich diese Beantworten für beide oder reicht eine?
Mit Mfg dinoman
F: Hallo, hat schon mal einer in Würzburg einen Gelbenschein beantragt? Wir haben nur ein Bürgerbüro , die wissen angeblich von nichts, das man diesen Schein dort beantragen bzw. ausgestellt werden kann.
Wo kann ich mich sonnst hinwenden. Habe mich auch sehr Penetrant gegen die Leugnugen gewährt, sogar den Vorgesetzten verlangt.
F: Hallo,
wie verhält es sich wenn der Vater Italiener ist und die Mutter Deutsche. Beide sind verheiratet. Könnte man dann über die Mutter ableiten. Besten Dank!
A: RuStAG § 4
[1] Durch die Geburt erwirbt das eheliche Kind eines Deutschen die Staatsangehörigkeit des Vaters, das uneheliche Kind einer Deutschen die Staatsangehörigkeit der Mutter.
F: Wenn ein Kind geboren wird, wenn die Eltern noch nicht verheiratet sind, das Kind für einige Zeit den Nachnamen der Mutter trägt und nach der Hochzeit die Geburtsurkunde des Kindes auf den gemeinsamen Familiennamen (den des Vaters) umgeschrieben wird, welche Linie sollte man dann bestätigen lassen - Mutter-oder Vaterlinie. Vielen Dank für Eure Antwort!
A: Nach Vaterschaftsanerkenntnis geht es immer über die väterliche Linie.
F: Hallo zusammen, ich habe bei Raffi 5.8.19 gelesen, wo sie geantwortet haben: Sie sollten nur aufpassen, dass keine Kopie des PA in die Akte kommt.
Was hat das dann zu Bedeuten für denjenigen wo das passiert? (und was für Auswirkungen auf den GS) Vielen Dank für die Antwort.
Mfg
A: Es eröffnet die Möglichkeit der falschen Ableitung.
F: Wie kann ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis verlängern? Da er zu meiner Geburt ausgestellt wurde hat er nur eine 10-Jährige Gültigkeit
A: Da muss der Antrag neu gestellt werden.
F: ^A: Zu wenig Information für eine Bewertung. Sobald Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht es über den Vater. Dazu gibt es auch eine 301 Tageregelung bis zur Hochzeit. Interessant ist also welchen Namen Sie tragen.
Ich habe den Namen meines Vaters und er ist auch in meiner Geburtsurkunde angegeben, doch haben sie erst 5 Jahre später geheiratet.
Danke für die Info
A: Das sieht nach einer Anerkennung aus.
F: Hallo,
Ich habe eine kurze frage. Wenn meine Eltern erst nach meiner Geburt geheiratet haben bin ich dann ehelich oder unehelich?
Dies ist wichtig für mich zu wissen, weil mein Großvater mütterlicherseits Brite ist.
Mit freundlichen grüßen
indi
A: Zu wenig Information für eine Bewertung. Sobald Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht es über den Vater. Dazu gibt es auch eine 301 Tageregelung bis zur Hochzeit. Interessant ist also welchen Namen Sie tragen.
F: Wei kann ich ein geburtschein fur meine Eltern geborn in Wein 1913 und 1916 bekommen
Danke fur die information
A: In dem Sie die Urkunde beim Geburtsstandesamt Ihrer Eltern abfordern.
26.09.2019
Alter Verwalter
F: was mach ich denn nun ?versteh nicht ganz.
A: Die Urkunden organisieren egal welche Steine ihnen in den Weg gelegt werden. Es hat seinen Grund warum der leichte weg für ausgeschlossen ist.
26.09.2019
Alter Verwalter
F: ich hab nu alles ausgefüllt.bin mir unsicher,hab zwar nen vater,aber dessesn vater ist in russland vermisst.den urgrossvater kenn ich nicht.über meine mutter könnte ich bis 1883 zurückgehen.das sind ja quasi auch mein opa und uropa und auch alles preussen,geht das ?
mfg a.v
A: RuStAG Art. Abs. 1!!! NEIN
F: Hi habe mal noch eine Frage zum Staatsangehörigkeitsausweis,auch wenn er nicht die Staatsangehörigkeit bestätigt die wir nachgewiesen haben,so bestätigt er aber eine deutsche Staatsangehörigkeit und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.Unterscheidung auf den Ausweisen zwischen GG Art.116 und RuStAG 1913 ist dann durch die jeweilige Schreibweise des Familiennamens gekennzeichnet.Ist das soweit korrekt?
A: Er bestätigt die Staatsangehörigkeit eines der deutschen Staaten. Das schließt auch die Republik des Bundes ein. Die jur. Person Name der Republik des Bundes ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese ist zum Leben in der Bundesrepublik notwendig. Die nat. Person Familienname bestenfalls die Staatsangehörigkeit eines der anderen Bundesstaaten des Bundes. Die Schreibweise des Familiennamen zeigt dabei die Ableitung. Ist der Familienname komplett großgeschrieben, besteht nur die Staatsangehörigkeit der Republik des Bundes(die deutsche Staatsangehörigkeit).