F: Ist es ausreichend die original Dokumente vorzulegen, damit der zuständige Sachbearbeiter sich eine Kopie macht und man diese dann wieder mitnimmt?
A: Sie sollten nicht in den direkten Kontakt gehen. Die Kopien sollten Sie also selber machen.
F: Hat jemand im Jahr 2020 seinen Antrag im Landkreis Biberach eingereicht? Und wenn ja, wurde dieser bearbeitet und ein Staatsangehörikteitsausweis ausgestellt?
Ich wollte einen Termin auf dem LRA vereinbaren um mir die Antragstellung, sowie die übergebenen Dokumente schriftlich bestätigen zu lassen, aber der zuständige Beamte weigert sich einen Termin zu vereinbaren.
A: Ein direkter Kontakt ist wegen der Corona Plandemie derzeit etwas schwer aber auch konterproduktiv. Lesen Sie dazu den Artikel unter ERPROBTES.
F: Hallo, was ist wenn meine Vorfahren alle in einer deutschen Kolonie geboren wurden, aber deutscher Abstammung sind? Leider habe ich darüber noch nie etwas gefunden. Meine Vorfahren sind z.B. in Bessarabien geboren,(sogenannte Bessarabien Deutsche) sind aber aller deutscher Abstammung.
A: Wo Deutsche auf der Welt geboren sind spielt überhaupt keine Rolle.
F: Grüße Euch,
bin seit Anfang 2019 in der Sache Gelber-Schein dabei diesen, mit den erforderlichen Dokumenten zu erreichen.Fast 90% der erforderlichen Dokumenten sind im Jahr 2019 ausgestellt.Widrige Umstände Überfall von 5Polizeikräften in der Morgendlichen Stunde zu meiner Wohnung.Zweck der Aktion Führerscheinsicherstellung ohne Richterlichen Beschluss.Lange Zeit konnte ich mich der Sache Gelber Schein nicht widmen, hinzu jetz Corona.Hatte im Jahre 2019 bei der Behörde Unterlagen hierzu geholt.Es steht geschrieben die Unterlagen dürfen nicht älter als 6 Monate sein!Zu dem sind die von der Behörde ausgefertigten Unterlagen sehr speziell.Frage dennoch wertes Team gelten die Formulare-Anträge aus dem Jahre 2011 die man herunterladen kann noch?Bitte um etwas Nachsicht für mein Anfrage mit 78 Jahren ist alles etwas langsamer. Danke im voraus für Euer Verständniss. Würde mich über eine Richtungsführende Antwort freuen.
Mit freunnlichen Gruß der Dinomann
A: Den Antrag bekommen Sie auf unserer Seite. Der ist auch weiterhin geltend. An den Abspannungsurkunden ändert sich gar nichts. Diese sind auch noch in 10 Jahren geltend.
14.05.2020
Spielverderber81
F: Hallo zusammen, jetzt wird es ein wenig komplex... Mein Schwager möchte auch gerne einen Antrag auf Feststellung einreichen. Er wurde unehelich geboren, ob eine Anerkennung der Vaterschaft unterschrieben wurde ist mir bis jetzt nicht bekannt.
Im Alter von 2 Jahren wurde er von meinem Schwiegervater adoptiert, dessen Staatsangehörigkeit ungeklärt ist. Dessen Eltern waren polnische Staatsangehörige etc.
Über wen muss er in diesem Fall ableiten? Im voraus vielen Dank für eure Antwort!
A: Über den Adoptivvater.
F: Ich habe den GS 2010 beantragt und auch ausgestellt bekommen. Allerdings wollten die nur einen Nachweis bis vor 1933. Hat das irgendwelche Auswirkungen oder sollte ich den GS nochmal neu beantragen? Inzwischen habe ich nämlich auch die Geburtsurkunde vom Grossvater von 1893 und könnte problemlos den Nachweis bis vor 1914 erbringen.
A: Ja natürlich hat das Auswirkungen. Der Gebietsstand vor 1933 ist halt ein anderer als der vor 1914. Eine neue Beantragung macht wenig Sinn. Denn es wird nur der Zeitraum von der Erstbeantragung bis zum Antragseingang geprüft. Aber das wichtigste, die Urkunden sind bei Ihnen ja vorhanden.
F: Antrag F: Ich habe leider vergessen unter Punkt 1.9 Datum, Ort und Staat einzutragen. Sollte ich diese Daten zur eigenen Eheschließung dem Landratsamt (per Mail?) noch mitteilen oder ist ein Nachreichen nicht unbedingt nötig?
A: Wenn die Daten dringend benötigt werden, wird das Landratsamt eine Nachbearbeitung anfordern.
F: Zum Antrag V, Punkt 1: Mein Großvater wurde vor 1913 unehelich geboren. Ein Jahr später heirateten die Urgroßeltern (auch vor 1913) und er bekam den Namen des Urgroßvaters.
Muss ich unter Punkt 1.2 den Namen des Urgroßvaters und unter Punkt 1.3 den Namen der Urgroßmutter angeben?
A: Die Ableitung ist bei Ihrem Großvater zu Ende! Beachten Sie die Ausfüllhilfe Anlage V Urgroßvater. Die Ableitung würde über den Uhrgroßvater gehen.
F: Entsprechend den vorherigen Fragen entnehme ich, dass ich mir vom Standesamt die Urkunden (Heiratsurkunden, Abstammungsurkunden, Geburtsurkunden) besorge und diese dann nicht im Original, sondern als normale Kopie (bei mir zuhause kopiert) mit in den Antrag lege. D.h. bei der Behörde benötigen die nicht die Urkunden im Original, sondern nur eine Kopie. Eine Beglaubigung von solchen Kopien ist ja nicht erlaubt. Danke für die super Arbeit.
A: Das haben Sie richtig erkannt.
F: Wenn mein Vater bereits über einen Staatsangehörigkeitsausweis verfügt, muss ich diesen meinem Antrag in Kopie beilgegen, oder reicht der Hinweis darauf, dass dieser ausgestellt wurde?
A: Es reicht der Hinweis im Antrag.
F: Wie weise ich mich bei einer Abgabe per Einschreiben aus. Es soll ja nie ein Personalausweis mit abgegeben werden, also auch keine Kopie. Einen Reisepass habe ich nicht. Sonst käme noch eine Ausfertigung eines vorläufigen Reispasses in Frage. Oder einfach mit der Meldebescheinigung hinschicken ohne Ausweiskopie...
Danke
A: Was soll eine Ausweiskopie(jur. Person, Name) beim Antrag der nat. Person(Familienname)? Ihre Geburtsurkunde liegt doch schon bei!
F: Benötige ich eine erweiterte Meldebescheinigung oder eine "normale".
Danke
A: Wenn überhaupt, sollten Sie sich für die Aufenthaltsbescheinigung entscheiden. Die normale geht natürlich auch.
F: Gebe ich den Antrag persönlich ab, oder ist es per Einschreiben besser. Habe diese Möglichkeit im Fragenverlauf gelesen.
Danke
A: Eine Abgabe bei der Postabteilung mit Eingangsbestätigung wäre das Beste. Der persönliche Kontakt zum SB ist kontraproduktiv. Aber in Zeiten der Plandemie dürfte es schwierig werden. Also dann wohl doch eher per Einschreiben.
F: Hallo,
ich bekomme die Abschriften aus dem Standesamt von 1886 leider nicht in Form einer beglaubigten Abschrift. Es wird nur der Stempel "Archivgut der Stadt Rottenburg am Neckar) ohne Unterschrift und ohne weitere Stempel/Siegel ausgehändigt.
Ist es mit diesen Unterlagen auch möglich?
Danke!
A: Eine Kopie davon ist ausreichend!
F: F: Zum Antrag F, Punkt 6: Wenn ich Zivildienst geleistet habe, kreuze ich dann 6.1 an?
F: Ich habe alle Urkunden (beglaubigt) zusammen und würde jetzt den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG per Einschreiben mit Rückantwort an den Landkreis schicken. Da ich im Moment keine Beglaubigungen wegen der Pandemieeinschränkungen anfertigen lassen kann, habe ich Bedenken, die mir zur Verfügung stehenden Abschriften einzureichen. Denn trotz Einschreibens könnte der Sachbearbeiter ja auf die Idee kommen, die Urkunden verschwinden zu lassen und mir dann sagen, ich hätte vergessen, die Urkunden mitzuschicken. Könnte ich alternativ die beglaubigten Urkunden kopieren und die Kopien (unbeglaubigt) mitschicken oder muss ich das besagte Risiko eingehen?
A: Die Urkunden werden einfach nur Kupiert und fertig. Originale gehen nicht mehr aus der Hand.
F: Ich bin so Jung, das meine Urgroßeltern nach 1914 geboren sind. In den Anträgen geht es nur bis zum Urgroßvater. Darf ich dennoch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?
A: Ja na selbstverständlich! Sie müssen einfach einen Antrag V mehr nehmen. Erweitern Sie einfach oben die Darstellung Zeichnerisch um ein weiteres Kästchen.
F: Die Standesämter dürfen laut deren Aussage keine Beglaubigungen von Archivmaterial (Geburtsurkunde älter als 110 Jahre) herausgeben. Wenn die Behörde mir die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, gilt das dann auch als Nachweis? Oder benötige ich dann den Nachweis aus dem Kirchenregister, da diese auch aus der Zeit noch beglaubigen. So wie ich es verstanden habe, wären diese Kirchenbuchauszüge von 1886 (Taufurkunde) auch als Nachweis geltend.
Danke für die super Arbeit.
A: Übereinstimmung mit dem Original ist vollkommen ausreichend!
F: Müssen die Urkunden aktuell sein, oder können diese auch von 1980 sein. Natürlich mit Behördlichen Stempeln im Original?
Vielen Dank für die Antwort - Sie machen eine SUPER Arbeit.
A: Eine Kopie der Originale ist vollkommen ausreichend.
F: Der Vater meiner Frau wurde unehelich geboren. Dessen Mutter (also die Großmutter meiner Frau) ist aber Heimatvetrieben (ohne Eltern, von einer Fremden mitgenommen) und deshalb wird es schwer, hier einen Nachweis zu bekommen. Für alle anderen bis zu den Ur-Großeltern wäre der Nachweis problemlos vorhanden. Kann ich die Ableitung auch anders vornehmen.
Vielen Dank!
A: Schwer ist kein Grund sondern eine Herausforderung! Es sollte streng nach gültiger Gesetzgebung gehen.
F: Meine Tochter ist unehelich 2007 geboren. Ist die Ableitung dann auch über mich (Vater) möglich, da ich gelesen habe, dass Kinder ab geb. 2000 unehelich über den Vater gehen.
A: Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben!
F: Leider verstehe ich Ihren letzten Satz nicht:
. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
Was bedeutet das?
A: Das bedeutet, dass Sie sich nicht aussuchen können über wen Sie Ableiten. Oder das RuStAG ist kein Wunschkonzert.
F: Hallo, nach Durchsicht meiner Unterlagen für die Antragstellung, sah ich, das meine Urgroßeltern in der Schweiz geheiratet haben. Meine Tante ist die letzte lebende Verbliebende in der Familie väterlicherseits und kann sich nicht daran erinnern, das ihre Oma oder Opa Schweizer waren. Stelle ich den Antrag nur bis zu meiner Oma, geboren vor 1913 oder sollte ich auch die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern aus dem Jahre 1892 mit beifügen, die wie oben erwähnt in der Schweiz geheiratet haben? Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit, falls sich herausstellen sollte, dass meine Urgroßeltern Schweizer sind? Vielen Dank.
A: Sie können nichts verlieren, was Sie nie in Besitz hatten. Es bleibt dann alles wie es ist. Die Urkunde sollten Sie noch besorgen. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
F: Hallo,
ich habe von meinem Opa einen Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge (A) Heimatvertriebene aus 1964. Ich hatte recherchiert, aber mit in den Ausdrucksweisen bzw. Zusammenhänge des Bundesvertriebenengesetz und GG 116.1 Sammeleinbürgerung komme ich nicht zurecht. Diser Flüchtlingsausweis wurde nur Staatsangehörigen ausgestellt, ist damit der Bezug der Staatsangehörigkeit (des Flüchtlingsausweis) bei Ausstellung 1964 auf das RuStAG von 1913 gegeben?
vielen Dank
A: Die Möglichkeit ist gegeben aber nicht sicher. Also bleibt nur der normale Weg.
F: Hallo, durch eigene Ableitung bekommt sie leider keinen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913, da sie wenn sie nach ihrer eigenen Abstammung (über ihren Vater) geht, die Vorfahren nicht aus dem Gebiet des Deutschen Reiches stammen.
Kann man hier noch irgendetwas anderes versuchen ?
A: Dann ist sie in der Republik des Bundes keine Deutsche.