F: Ich habe alle Urkunden (beglaubigt) zusammen und würde jetzt den Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit nach RuStAG per Einschreiben mit Rückantwort an den Landkreis schicken. Da ich im Moment keine Beglaubigungen wegen der Pandemieeinschränkungen anfertigen lassen kann, habe ich Bedenken, die mir zur Verfügung stehenden Abschriften einzureichen. Denn trotz Einschreibens könnte der Sachbearbeiter ja auf die Idee kommen, die Urkunden verschwinden zu lassen und mir dann sagen, ich hätte vergessen, die Urkunden mitzuschicken. Könnte ich alternativ die beglaubigten Urkunden kopieren und die Kopien (unbeglaubigt) mitschicken oder muss ich das besagte Risiko eingehen?
A: Die Urkunden werden einfach nur Kupiert und fertig. Originale gehen nicht mehr aus der Hand.
F: Ich bin so Jung, das meine Urgroßeltern nach 1914 geboren sind. In den Anträgen geht es nur bis zum Urgroßvater. Darf ich dennoch den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen?
A: Ja na selbstverständlich! Sie müssen einfach einen Antrag V mehr nehmen. Erweitern Sie einfach oben die Darstellung Zeichnerisch um ein weiteres Kästchen.
F: Die Standesämter dürfen laut deren Aussage keine Beglaubigungen von Archivmaterial (Geburtsurkunde älter als 110 Jahre) herausgeben. Wenn die Behörde mir die Übereinstimmung mit dem Original bestätigt, gilt das dann auch als Nachweis? Oder benötige ich dann den Nachweis aus dem Kirchenregister, da diese auch aus der Zeit noch beglaubigen. So wie ich es verstanden habe, wären diese Kirchenbuchauszüge von 1886 (Taufurkunde) auch als Nachweis geltend.
Danke für die super Arbeit.
A: Übereinstimmung mit dem Original ist vollkommen ausreichend!
F: Müssen die Urkunden aktuell sein, oder können diese auch von 1980 sein. Natürlich mit Behördlichen Stempeln im Original?
Vielen Dank für die Antwort - Sie machen eine SUPER Arbeit.
A: Eine Kopie der Originale ist vollkommen ausreichend.
F: Der Vater meiner Frau wurde unehelich geboren. Dessen Mutter (also die Großmutter meiner Frau) ist aber Heimatvetrieben (ohne Eltern, von einer Fremden mitgenommen) und deshalb wird es schwer, hier einen Nachweis zu bekommen. Für alle anderen bis zu den Ur-Großeltern wäre der Nachweis problemlos vorhanden. Kann ich die Ableitung auch anders vornehmen.
Vielen Dank!
A: Schwer ist kein Grund sondern eine Herausforderung! Es sollte streng nach gültiger Gesetzgebung gehen.
F: Meine Tochter ist unehelich 2007 geboren. Ist die Ableitung dann auch über mich (Vater) möglich, da ich gelesen habe, dass Kinder ab geb. 2000 unehelich über den Vater gehen.
A: Wenn Sie die Vaterschaft anerkannt haben!
F: Leider verstehe ich Ihren letzten Satz nicht:
. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
Was bedeutet das?
A: Das bedeutet, dass Sie sich nicht aussuchen können über wen Sie Ableiten. Oder das RuStAG ist kein Wunschkonzert.
F: Hallo, nach Durchsicht meiner Unterlagen für die Antragstellung, sah ich, das meine Urgroßeltern in der Schweiz geheiratet haben. Meine Tante ist die letzte lebende Verbliebende in der Familie väterlicherseits und kann sich nicht daran erinnern, das ihre Oma oder Opa Schweizer waren. Stelle ich den Antrag nur bis zu meiner Oma, geboren vor 1913 oder sollte ich auch die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern aus dem Jahre 1892 mit beifügen, die wie oben erwähnt in der Schweiz geheiratet haben? Verliere ich die deutsche Staatsangehörigkeit, falls sich herausstellen sollte, dass meine Urgroßeltern Schweizer sind? Vielen Dank.
A: Sie können nichts verlieren, was Sie nie in Besitz hatten. Es bleibt dann alles wie es ist. Die Urkunde sollten Sie noch besorgen. Bei ehelicher Ableitung steht Ihnen die Wahl der Linie nicht zu.
F: Hallo,
ich habe von meinem Opa einen Ausweis für Vertriebene und Flüchtlinge (A) Heimatvertriebene aus 1964. Ich hatte recherchiert, aber mit in den Ausdrucksweisen bzw. Zusammenhänge des Bundesvertriebenengesetz und GG 116.1 Sammeleinbürgerung komme ich nicht zurecht. Diser Flüchtlingsausweis wurde nur Staatsangehörigen ausgestellt, ist damit der Bezug der Staatsangehörigkeit (des Flüchtlingsausweis) bei Ausstellung 1964 auf das RuStAG von 1913 gegeben?
vielen Dank
A: Die Möglichkeit ist gegeben aber nicht sicher. Also bleibt nur der normale Weg.
F: Hallo, durch eigene Ableitung bekommt sie leider keinen Staatsangehörigkeitsausweis nach RuStaG 1913, da sie wenn sie nach ihrer eigenen Abstammung (über ihren Vater) geht, die Vorfahren nicht aus dem Gebiet des Deutschen Reiches stammen.
Kann man hier noch irgendetwas anderes versuchen ?
A: Dann ist sie in der Republik des Bundes keine Deutsche.
F: Danke für die Rückmeldung. Was genau muss sie bei Punkt 3 (Angaben zum Erwerb meiner deutschen Staatsangehörigkeit) und Punkt 4(Angaben zu meinen anderen Staatsangehörigkeiten(sie ist seit Geburt deutsch und besitzt nur diese)) in dem Antrag ausfüllen?
Und Anlagen gibt es in diesem Falle auch keine da sie ja dann die Staatsangehörigkeit durch mich(Ehemann) erworben hat? ist das richtig?
Danke!
A: Naturlich duch einen eigenen Antrag mit eigener Ableitung!!!
F: wie genau kann sie den Weg aus dem StAG realisieren?
A: Naturlich duch einen eigenen Antrag mit eigener Ableitung!!!
F: Guten Tag, ich besitze den Staatsangehörigkeitsausweis. Ich habe bevor ich diesen Ausweiß ausstellen lies, geheiratet. Kann ich nun nachträglich meiner Frau auch einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen? (Sie bekommt nach ihrer eigenen Abstammung nach, keinen)
Nach RuStaG 1913 müsste doch die Frau bei Heirat ebenfalls die Staatsangehörigkeit des Mannes bekommen oder?
Was genau muss man hier bei dem Antrag beachten?
A: Sie müsste in der Republik des Bundes den Weg aus dem StAG alleine realisieren. In allen anderen Staaten des Bundes hat sie die Staatsangehörigkeit des Mannes automatisch.
F: Hallo,
mein Sohn wurde dieses Jahr geboren(ehelich), ist es möglich ihm einen Staatsangehörigkeitsausweis machen zu lassen? Ich bin im Besitz eines Ausweises. Muss bei erfolgreicher Ausstellung irgendeine Art von Legitimation seinerseits erfolgen? (er besitzt bisher ja keinen Kinderausweis o.ä. Er ist momentan ausschließlich beim Standesamt registriert worden bzgl. der Geburtenurkunde.
Vielen Dank !
A: Wieso Legitimation, dass Kind ist doch ehelich geboren? Den Antrag können Sie stellen wann Sie wollen. Sie müssen nur den Kinderantrag verwenden.
F: Danke für die Antwort.
Aber kann ich jetzt damit anfangen? Eine deutsche Staatsangehörigkeit kann ich damit nicht beantragen.
Schließlich war Österreich ja kein deutscher Bundesstaat!
Bleibe ich jetzt also in der Staatenlosigkeit, ergo sklaverei hängen?
A: Auch Österreicher sind Deutsche. Immerhin haben wir eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte.
F: Hallo.
Habe jetzt meinen Stammbaum bis vor 1914 verfolgen können.
Frage: mein Urgroßvater und mein Großvater wurden beide in Merkelsdorf -Braunau geboren.
Das gehörte also damals zu Königreich Österreich/ Böhmen und wurde erst 1938
Von Adolf H. ins Deutsche reich eingegliedert.
Heißt das, das ich gar nicht vor 1914 als deutscher ableiten kann?
Also mir ab 1938 auf die unmittelbare Staatsangehörigkeit ableiten kann?
Was kann ich tun?
A: Auch Österreicher sind Deutsche. Immerhin haben wir eine 800 Jährige gemeinsame Geschichte.
12.01.2020
Francesca Ferri
F: Meine Tochter lebt in Monaco di Baviera. Die Mutter meines Vaters wurde in Langdorf-Bayern geboren. Kann meine Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen?
A: Die Informationen reichen für eine Bewertung nicht aus. Bei verheirateten geht es immer über die Väterliche Linie.
F: Hallo! Jetzt wird es ein bisschen kompliziert! Hoffe, dass ich alles richtig darstelle. Also -Eine „Weber" heiratet im Jahre 1943 einen "Fischer" - danach trägt Sie natürlich den Familiennamen "Fischer". Der “Fischer“ wird kurz danach eingezogen und sehr bald als vermisst gemeldet!. Die Frau „Fischer“ bekommt dann im Jahre 1945 ein uneheliches Kind(einen Jungen), dem sie aber den eigenen Geburtsnamen „Weber“ gibt. Der Fischer kommt im Jahre 1947 zurück und adoptiert den Jungen „Weber“ und gibt ihm den Familiennamen „Fischer“. Der Junge „Fischer“ bekommt dann auch ein Kind, ein Mädchen im Jahre 1972, die natürlich auch den Familiennamen „Fischer“ trägt. Bei der Erbe - Verteilung erfährt dieses Mädchen, dass sie nichts bekommt, weil sie keine „Fischer“ ist! Das Mädchen fordert dann den Staat und bekommt den Familiennamen „Weber“ zurück(Alles urkundlich belegt). Den Familiennamen, der auf den unehelichen Vater zurück geht. Jetzt beantragt sie den GS nach den unehelichen Vater „Weber“ und geht über den Geburtsnamen von der Oma, die vor der Eheschließung „Weber“ hieß ///// Auch wenn ich über den RuStAG ein bisschen bescheid weiß - komme ich in diesem Fall nicht weiter. Ist die Vorgehensweise bei der Antragstellung auf GS in diesem Fall richtig? Vielen Dank!
A: Wenn ich das richtig verstanden habe über die Adoption Fischer. Adoption ist Legitimation im RuStAG(§5).
F: Hallo! Frage wegen Geburtsurkunden die von der polnischen Verwaltung in polnische Sprache ausgestellt wurden (Geburt&Heirat nach 1945) - solche Urkunden muss man doch übersetzen und beglaubigen lassen - oder? - Oder reichen auch nur einfache Kopien?
Vielen Dank!!
A: Ich würde Kopien verwenden. Wenn der SB mehr will, kann er das ja anfordern.
F: Hallo!
Und jetzt endlich eine Frage die noch nicht gestellt wurde! (Das ist nur eine Vermutung) Ich mach es so kurz wie möglich!
Mein Antrag auf GS habe ich 1999 gestellt und dann auch den bekommen. Alles war richtig angegeben und abgeleitet - der war nur bis 2009 gültig! Jetzt will ich einen neuen Antrag für mich und meine Kinder gleichzeitig stellen. Meine Recherchen haben etwas ergeben wonach sich meine Frage an euch ableitet.
Bei den ersten Antrag bin ich in den Zeiten 1871 - 1914 (Schlesien,Preußen, Deutsches (Kaiser)Reich) gelandet - so wie es sein sollte! Mein Familienname in diesen Zeit (bis heute) lautete:
S e l i g a, aber bei meinen Vorfahren der 1815 (Schlesien,Preußen, Grenze des Deutschen Bundes) geboren war S e l i g e r.
Die beglaubigten Urkunden für diese Zeit (1815) habe ich von der Kirche bekommen. Die Frage ist - ob ich bei der erneuten Antragstellung darauf zugreifen kann und die Schreibweise ändern kann, ohne die Ableitung nach RuStaG zu verlieren?
Danke und Alles Gute für Euch!!!
A: Die Schreibweise Ihres Familiennamen geht von Ihrer Personenstandurkunde aus. Dabei ist es vollkommen egal ob Sie bist Adam und Eva ableiten. Der letzte Völkerrechtlich gültige stand ist der 27.07.1914.
F: Habe noch eine Frage: Im Familienbuch meiner Eltern gibt es für meinen Vater folgenden Vermerk 7 bei "über die Staatsangehörigkeit der Ehegatten und Nachweis": "Deutscher Staatsangehöriger, Staatangehörigkeitsurkunde des Landratsamt xxx vom xx.xx.1969"Ist das eine Staatsangehörigkeit nach RuStAG 1913? sollen wir die Urkunde zunächst anfordern oder gleich einen Antrag auf Feststellung der Staatsangehörigkeit stellen?
A: Das kann man so nicht beurteilen. Bis in die 70iger wurde die Staatsangehörigkeit bei Hochzeit von Amtswegen festgesellt. Die Urkunde dürfte wegen einer Befristung von 10 Jahren mittlerweile ungültig sein. Es empfiehlt sich den Antrag gleich zu stellen. Die Urkunde dürfte eh nicht mehr vorhanden sein.
F: Ich habe bis jetzt die Geburtsurkunde meines Vaters geb. 1937 (seine Eltern waren verheiratet organisiert. In der Geburtsurkunde meines Opas (12.1912, geboren in Preußen) steht nur der Name der Mutter. Reicht es aus um nach RuStAg abzuleiten oder benötige Ich weitere Urkunden? Wenn ja, an wen kann ich mich wenden, Wenn ich lediglich den Namen habe?
A: Das Geburtsdatum des Opas ist vor 1914 also alles in Ordnung.
F: Hallo bin nicht verheiratet, wir haben aber aber für beide Kinder die Vaterschaftsanerkennung gemacht (er ist Franzose) - die Kinder tragen beide meinen Nachnamen. Erfolgt die Ableitung nach mir?
A: Die Ableitung erfolgt bei Anerkennung(Legitimation RuStAG §5) der Vaterschaft über den Vater.
F: Hallo - mein Vater hat bereits die deutsche Staatsangehörigkeit - reicht das Dokument als Nachweis für mich? Ich würde noch die Heiratsurkunde hinzulegen und meine Geburtsurkunde?
A: Nein, Sie sollten Ihre Ableitung alleine mache.
F: Ich bin eigentlich relativ intelligent, aber ich verstehe Ihre Antwort nicht. Verstehen Sie meine Frage??? Vielleicht besteht ein Missverständnis.
Ich habe kein Original!
Hätte ich ein Original, bräuchte ich ja keine Kopien des Originals in Polen zu beantragen.
Und ich weiß eben nicht, ob den Behörden hier eine unbeglaubigte Kopie aus Polen reicht, oder ob ich eine in Polen beglaubigte Kopie des dort liegenden Originals beantragen sollte. Oder ob eben, so wie ich es aufgrund einer Ihrer Antworten an einen anderen Fragesteller deute, eine unbeglaubigte Kopie aus Polen austeicht, da auch darauf ein Behördenstempel sich befindet, der den hiesigen Behörden ausreicht, um den gelben Schein herauszurücken.
(Ufffff :-) )
A: Die Urkundskopien der Standesämter sind für Sie Originale!!! Diese geben Sie nie wieder aus der Hand. Es sind Ihre WICHTIGSTEN Dokumente. Der Antrag wird nur mit Kopien der Dokumente eingereicht. Auf Anfrage kann man die Urkundskopien bei Abholung des GS vorlegen.