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Fragen und Antworten

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08.10.2019
Midori
F: Wie kann ich meinen Staatsangehörigkeitsausweis verlängern? Da er zu meiner Geburt ausgestellt wurde hat er nur eine 10-Jährige Gültigkeit

A: Da muss der Antrag neu gestellt werden.


07.10.2019
indi
F: ^A: Zu wenig Information für eine Bewertung. Sobald Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht es über den Vater. Dazu gibt es auch eine 301 Tageregelung bis zur Hochzeit. Interessant ist also welchen Namen Sie tragen. Ich habe den Namen meines Vaters und er ist auch in meiner Geburtsurkunde angegeben, doch haben sie erst 5 Jahre später geheiratet. Danke für die Info

A: Das sieht nach einer Anerkennung aus.


07.10.2019
Indi
F: Hallo, Ich habe eine kurze frage. Wenn meine Eltern erst nach meiner Geburt geheiratet haben bin ich dann ehelich oder unehelich? Dies ist wichtig für mich zu wissen, weil mein Großvater mütterlicherseits Brite ist. Mit freundlichen grüßen indi

A: Zu wenig Information für eine Bewertung. Sobald Ihr Vater die Vaterschaft anerkannt hat, geht es über den Vater. Dazu gibt es auch eine 301 Tageregelung bis zur Hochzeit. Interessant ist also welchen Namen Sie tragen.


29.09.2019
Kurt Bruckel
F: Wei kann ich ein geburtschein fur meine Eltern geborn in Wein 1913 und 1916 bekommen Danke fur die information

A: In dem Sie die Urkunde beim Geburtsstandesamt Ihrer Eltern abfordern.


26.09.2019
Alter Verwalter
F: was mach ich denn nun ?versteh nicht ganz.

A: Die Urkunden organisieren egal welche Steine ihnen in den Weg gelegt werden. Es hat seinen Grund warum der leichte weg für ausgeschlossen ist.


26.09.2019
Alter Verwalter
F: ich hab nu alles ausgefüllt.bin mir unsicher,hab zwar nen vater,aber dessesn vater ist in russland vermisst.den urgrossvater kenn ich nicht.über meine mutter könnte ich bis 1883 zurückgehen.das sind ja quasi auch mein opa und uropa und auch alles preussen,geht das ? mfg a.v

A: RuStAG Art. Abs. 1!!! NEIN


16.09.2019
Samuel
F: Hi habe mal noch eine Frage zum Staatsangehörigkeitsausweis,auch wenn er nicht die Staatsangehörigkeit bestätigt die wir nachgewiesen haben,so bestätigt er aber eine deutsche Staatsangehörigkeit und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.Unterscheidung auf den Ausweisen zwischen GG Art.116 und RuStAG 1913 ist dann durch die jeweilige Schreibweise des Familiennamens gekennzeichnet.Ist das soweit korrekt?

A: Er bestätigt die Staatsangehörigkeit eines der deutschen Staaten. Das schließt auch die Republik des Bundes ein. Die jur. Person Name der Republik des Bundes ist im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit. Diese ist zum Leben in der Bundesrepublik notwendig. Die nat. Person Familienname bestenfalls die Staatsangehörigkeit eines der anderen Bundesstaaten des Bundes. Die Schreibweise des Familiennamen zeigt dabei die Ableitung. Ist der Familienname komplett großgeschrieben, besteht nur die Staatsangehörigkeit der Republik des Bundes(die deutsche Staatsangehörigkeit).


11.09.2019
Ingo
F: Hallo,nur eine frage,ich habe das Stammbuch von meinem opa Jahrgang 14,mein Ur Opa steht auch drin jedoch ohne Geburtsdatum jedoch das er 1909 geheiratet hat. Reicht das als Nachweiss?.Alles väterlich Mfg

A: Ja das sollte reichen.


29.08.2019
Erich
F: Moin, ich grüße euch vom GS-Team und hab nur kurz eine Frage: Mein Antrag zur Feststellung der Staatsangehörigkeit wurde am 07. August 2019 unter Zeugen bei der Poststelle des Kreises abgegeben. Meine Antragsunterlagen in Kopie wurden mit Eingangsstempel von der Dame bei der Poststelle vom Kreis Dithmarschen abgestempelt, Uhrzeit aufgestempelt (mit Loch-Stempel) und von ihr unterschrieben und in die Fachabteilung weitergeleitet. Am 12. August habe ich von der Fachstelle ein Eingangsschreiben bekommen, wo ich ein Aktenzeichen bekommen habe. Nun ist aber mittlerweile schon Ende August. Wie lange dauert das mit dem Antrag noch? Der Sachbearbeiter meinte zwischen 4-8 Wochen. Ist mein Antrag noch in Bearbeitung? Gruß Erich

A: Das kann schon bis zu 3 Monate dauern. Etwas Geduld ist angebracht!


26.08.2019
DWS
F: Noch eine Frage zum Antrag FK. Was genau schreibt man in das Feld bei 1.15 Das Sorgerecht ergibt sich aus: ?

A: Das ergibt sich doch aus der Fragestellung. Woraus ergibt sich das Sorgerecht für das Kind? Unterschrift beider Elternteile ist notwendig.


26.08.2019
DWS
F: Also lass ich das in der Anlage V weg, wie ist das dann bei meiner Tochter im Antrag FK? Wenn ich das richtig verstehe kommt das da dann mit rein. Richtig? Vielen Dank

A: Genauso wie es in der Ausfüllhilfe steht. Der FK ist das gleiche wie F nur für Minderjährige. Also rein damit!


26.08.2019
DWS
F: Wie ist das eigentlich mit dem Hinweis -Geburt (Abstammung) gemäß §4 Abs.1 RuStAG (Stand 22.07.1913)- bei der Anlage V unter Punkt 3.8 Sonstiges? Da ist in der Ausfüllhilfe nichts eingetragen. Soll das wirklich leer bleiben? Wie ist das bei Vorfahren die vor 1913 geboren wurden? Die selbe Frage stellt sich mir bei dem Antrag FK für meine Tochter, dafür gibt es keine Ausfüllhilfe. Vielen Dank

A: Beim Antragsteller muss das mit rein. Bei den Vorfahren wissen Sie nicht ob ein Antrag gestellt wurde.


22.08.2019
hugu
F: Hallo zusammen, frage zum Personalausweis wenn er angenommen Kopiert worden wehre; was hätte das für einen nachteil? Grüße HG

A: Es besteht die Gefahr der falschen Ableitung. Dazu kommt das die jur. Person nichts mit der nat. Person zu tun hat. Also was sollen Unterlagen der jur. Person bei der nat. Person?


21.08.2019
DWS
F: Sollte der Antrag (GS) besser handschriftlich ausgefüllt werden oder geht das auch maschinell? Stichwort Fälschungssicherheit. Vielen Dank

A: Wichtige Informationen zur Antragstellung und Abholung!


21.08.2019
DWS
F: Ich habe jetzt soweit alles zusammen und würde den Antrag gerne einreichen. Aber ich habe noch ein paar Verständnisfragen. Da der Eintrag -gemäß §4 Abs. 1 RuStaG (Stand 22.07.1913)- nicht mehr vorgenommen wird, kann man den im Antrag weglassen oder sollte man den unbedingt weiter mit reinschreiben? Zum RuStaG finde ich verschiedene Daten. Einmal eben den 22.07.1913 aber auch den 1.01.1914 als Datum des Inkrafttreten. Welches ist denn nun korrekt? Voelen Dank

A: Nein das kann man nicht! Halten Sie sich an unsere Ausfüllhilfe.


20.08.2019
spassmit69
F: Moin,ich nochmal. Ich fülle ja gerade meinen Antrag aus. Bei Durchsicht meines Stammbaums habe ich festgestellt, das der Vorfahre der auf dem Gebiet von ‚Deutschland‘ geboren ist, 1788 zur Welt gekommen ist. Alle danach, bis zu meinem Vater lebten in Berezina/ Bessarabien (eine deutschen Kolonie) und sind dort geboren. Da muss ich dann aber 2 Schritte hinter meinen Urgroßvater gehen.. Geht das? Bin mir echt nicht sicher :-/

A: Selbstverständlich! Passen Sie den Antrag von Hand an und fertig ist der Lack.


08.08.2019
danni
F: Hallo, erst mal danke für die schnelle Antwort. Da ich ja eine erweiterte Meldebescheinigung brauche und ich seit meinem 19 Lebensjahr in Hessen wohne, ist dies kein Problem. Nun teilten mir die anderen Bundesländer mit, dass ich dort nicht mehr auftauche und für Archiv Recherchen würde es je Bundesland um die 50-60€ kosten würde, auch müsste ich dann persöhnlich erscheinen.Reicht denn da die erweiterte Meldebescheinigung auch von Hessen, oder was kann ich da noch machen? Vielen lieben Dank

A: Eigentlich nur maximal die Aktuelle Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung. Der Rest ist das Problem des SB. Persönliches Erscheinen am besten nur bei Abholung.


07.08.2019
Christophe
F: "OK verstanden soweit! Wenn ich also nicht die deutsche Staatsangehörigkeit sondern ausschließlich die Rechtsstellung als Deutscher ohne deutsche Sta besitze, sollte ich dann nicht besser anstatt des Staatsangehörigkeitsausweises den Ausweis über die Rechtstellung als Deutscher beantragen?"

A: NEIN!!! Das gibt Ihr Wohn und Geburtsort nicht her. Das ist nur für Personen möglich, die im Gebietssand 1913 aber außerhalb des Gebietsstands 1937 wohnen und geboren sind.


06.08.2019
Christophe
F: Liebes Team, ich wohne im Elsass, Selestat (Schlettstadt), wurde dort geboren, genauso wie mein Vater und mein Großvater auch. Von meinem Großvater habe ich also die Staatsangehörigkeit im Reichsland Elsass-Lothringen geerbt. Der Antrag auf Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit ist soweit ausgefüllt, alle Dokumente vorhanden. Meine Frage bezieht sich nun auf Punkt 4.3 des Antrags, wo Aussagen zu weiteren Staatsangehörigkeiten zu machen sind. Dass ich neben der deutschen Staatsangehörigkeit die im Reichsland Elsass-Lothringen seit Geburt nach RuStAG besitze,ist klar. Ist dort aber auch meine französische Sta einzutragen oder verhält es sich so, dass ich nie die französische Sta besessen habe?. Schließlich möchte ich in meinem Antrag keine Fehler machen. Vielen Dank für eure Antwort im Voraus. Christophe

A: Sie scheinen keine deutsche Staatsangehörigkeit zu haben. Sie sollen ober drüber das deutsche durchstreichen und durch französische ersetzen. Das ist auch bei Ihren Vorfahren zu beachten.


06.08.2019
danni
F: Hallo, ich möchte den Staatsangehörigkeitsausweis beantragen. Alle Urkunden habe ich soweit zusammen.Als ich in Polen war, sagte man mir, dass die Geburtsurkunde und Heiratsurkunde mit den Büchern nicht mehr vorhanden ist. Sie stellten mir aber eine Negaticbescheinigung darüber aus. Wenn ich die jetzt übersetzen lasse, reicht dieses dann aus? Oder muss ich in Berlin damit eine Ersatzurkunde bestellen? Gruß Danni

A: Mit Negativbescheinigungen haben wir keine Erfahrung. Aber eigentlich sollte das ausreichen.


03.08.2019
Tetzi
F: Hallo zusammen. Ich möchte den schritt gehn und den gelben schein zu erlangen! Ich habe mir das Stammbuch von meinen Eltern geben lassen. Beide Leben noch und sind schon über 80 Jahre. Ich bin 1961 Geboren,habe 3 erwachsene Kinder. Meine Eltern haben auch nur den Personalausweiß! Kann ich beim ausfüllen von der abstammung zuerst auf meinen Vater verweisen und dann auf meinen Großvater oder geht das nicht weil mein Vater ja auch nur einen Personalausweiß hat! Der Geburtsort ist Deutsch Krone. Das Stammbuch reicht bis 1860.

A: Sie können nicht nur, Sie müssen von Ihrem Vater zum Großvater. Dabei ist es vollkommen unerheblich ob ein Personalausweis vorhanden ist oder nicht.


31.07.2019
Manfred
F: Guten Morgen Allerseits! Bei mir gibt es Probleme mit der Beantragung des Staatsangehörigkeitsausweises. Ich habe alles so gemacht, strikt nach Anleitung wie hier beschreiben, aber ich weiß auch nicht weiter. Irgendwie werden mir nur Steine in den Weg gelegt. Meine Frage an euch: Seid ihr euch sicher, dass die Staatsangehörigkeitsbehörde heutzutage immer noch bei der Ausländerbehörde / beim Ordnungsamt des Landkreises oder Stadt untergebracht ist? Bei mir haben die klammheimlich die Staatsangehörigkeitsbehörde aus der Kreisverwaltung abgezogen und nun beim Wohnsitzstandesamt untergebracht. Ich habe gestern ein Schreiben vom Innenministerium bekommen, dass für die Feststellung der Staatsangehörigkeit nun das Standesamt am Wohnort zuständig sein soll für Leute mit festen Wohnsitz in Deutschland. Für Leute (Ausländer) mit nur gewöhnlichen Aufenthalt aber ohne Wohnsitz in Deutschland sind weiterhin die Ausländerbehörden im Kreisgebäude zuständig. Stimmt die Information? Habt ihr bereits ähnliche Infos erhalten? Gruß Manfred

A: Wo die Landratsämter die Staatsangehörigkeitsbehörde ansiedelt bleibt ihr überlassen. In der Regel ist es im Ausländeramt. Wo sich die Behörde bei Ihnen befindet müssen Sie herausfinden.


24.07.2019
Schwob
F: Hallo ich war letztens auf dem Standesamt und wollte mir einen beglaubigte Kopie aus dem Familienbuch (3 Genrationen)erstellen lassen. Die habe meiner Meinung nach nicht bekommen, anstelle dessen ist unten ein Stempel des xxx-xxx- Kreises und darauf steht das dies Lichtbild Kopie das original darstellt und im Satz steht darunter steht dann "Urkunde" durchgestrichen. Die Standesbeamtin hat auch nur mit dem Nachnamen unterschrieben!? Die Frage was das sein soll hat sie beantwortet mit" die Familienbücher seien irgendwann elektronisch überführt worden eine beglaubigte Kopie gib es nicht mehr. Damit habe ich keine beglaubigte Urkunde mehr über drei Generationen !? Ich habe dann nach einer rechtsgültigen Auskunft gefragt und man hat mir die Personenstandsauskunft gegeben. Unterschrieben von der Standesbeamtin mit "Nachnamen" und dem Siegel !jetzt! des Standesamtes. Nur, in diesem Dokument stehen nur noch meine Eltern drin !! Ich habe für beides knapp 40 € geblecht. die Frage ist jetzt mit diesen beiden Dokumenten kann ich also "keinen Nachweis bis vor 1913 führen!? Die Fragen nun - Ist der Sachverhalt richtig das der Auszug aus dem Familenstammbuch keine Urkunde mehr zum Nachweis nach RuStag ist? - Wenn mein Vater eine Personenstands Urkunde seinerseits anfertigen läßt wäre das dann in Kombination mit meiner dann Nachweisdokumente genug? mein Urgroßvater ist in 1913 geboren! - wie muss die Standesbeamtin eine Urkunde rechtsgültig unterschreiben mit "Vor und Nachnahme" oder genügt der Nachname?

A: Kopien der vorhandenen Bescheinigungen reichen zu Beantragung vollkommen aus. Damit haben Sie die Glaubhaftmachung erfüllt.


10.07.2019
Tommy
F: Müssen beim Antrag doe orginal Urkunden (einige sind im Auftrag i.A. unterzeichnet bzw beglaubigt) abgegeben werden oder reichen die Kopien davon aus.Oder muss ich die kopien beglaubigen? Ich hab jetzt alle Urkunden beglaubigen und apostollieren lassen bis auf eine. Muss ich die auch noch apostollieren? Und die fragen nach einem Land für die apostoliierung fürs Ausland. Was bedeutet das?

A: Kopien reichen aus. Originale können auf Verlangen vorgezeigt werden. Apostille ist nicht notwendig.


01.07.2019
Lissy
F: Hallo, Meinen Staatsangehörigkeitsausweis habe ich bereits durch die Antragstellung meines Vaters vor einiger Zeit bekommen. Selbigen möchte ich jetzt für meinem Sohn ( 2 Jahre ) auch austellen lassen Nun weiß ich allerdings nicht welchen Antrag ich dafür benutzen soll. Anlage F ist ja in dem Falle für mich und FK für das Kind, da ich aber wie geschrieben schon einen besitze brauche ich diese ja dann auch nicht ausfüllen da ich den sicher nicht noch einmal beantragen brauche. Danke für eure Hilfe !!!

A: BVA ANTRAG FK


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