F: Hallo, ich habe seit ein paar wochen den gelben schein. Beantragt für den nach 1913.
Ich habe meinen esta auszug bekommen, da steht nichts von rustag 1913 nur Staatsangehörigkeit Deutschland.
Mein Name und Familienname sind klein geschrieben bis auf den ersten Buchstabe.
Soll ich dagegen vorgehen, da ich denke nicht den nach Rustag 1913 habe wobei ich ihn ordnungsgemäß beantragt habe ?
A: Nein, der Eintrag wurde geändert und heißt jetzt nur Geburt(Abstammung). Sollte das nicht drin steht sollten Sie noch einmal Kontakt zum Sachbearbeiter suchen.
F: Hallo das Landratsamt mit Ausländerbehörde in Heilbronn nimmt überhaupt keine Feststellungsanträge mehr an. Es gibt auch keine Öffnungszeiten mehr, wo man den Sachbearbeiter besuchen kann. Ich habe letzte Woche meinen Antrag per Einschreiben eingeschickt und heute postwendend und ohne Bearbeitung vom Landrat zurückbekommen: "Ihre Unterlagen vom 14.11.2016 senden wir hiermit zu unserer Entlastung zurück und teilen Ihnen mit, dass seit dem 01.10.2016 keine Staatsangehörigkeitsausweise mehr ausgestellt werden und daher Ihren Antrag zurückweisen müssen. Aufgrund der Vorkommnisse mit den sogenannten Reichsdeutschen sind wir vom Landesministerium des Inneren angehalten worden, jeden eingehenden Antrag zurückzuweisen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Sibylle Ettner"
F: Ich war heute beim Einwohnermeldeamt,wegen dem Schreiben um meine Vollauskunft.
Dort wurde mir mitgeteilt, das es einen Eintrag Nachweisart: Staatsangehörigkeitsausweis oder sonstiger Nachweis mit Datum und eintragende Behörde mit Aktenzeichen so bei Ihnen nicht geben wird oder gibt.Sie hätten sich gemeinsam mit dem Rechenzentrum, der ekom 21 Gießen abgestimmt und keiner wurde dies kennen.
Sie haben mir nahegelegt eine Vollauskunft von einem der Sie schon machen lassen hat Kopieren zu lassen, um zu Sehen wie eine Vollauskunft aus zu Sehen hat.Sie würden so etwas nicht kennen.
Wie sollte ich jetzt weiter vorgehen. Drohen bringt hier überhaupt nichts.
Ich glaube die wollen nicht.
A: Sie sollten sich nicht immer verarschen lassen. Die Vollauskunft geht nach §10 BMG und das soll ihre Software nicht können. Dann soll sie jemanden holen der das kann. Sie sollten für die Dame eine Nachschulung beantragen. Hoffentlich versteht ihr KFZ Schlosser mehr von seinen Job, als sie von ihrem.
F: Hallo, bei mir wurde von der Behörde der Rustag-Eintrag im ESTA-Register nicht vorgenommen. Diese habe ich schriftlich beanstandet. Die Behörde lehnte es ab, den Eintrag nachträglich vorzunehmen. Aufgrund geänderten Vorschriften seit 1.11.16 habe ich erneut gebeten, den Eintrag nun vorzunehmen. Es wurde nur auf das ursprüngliche Ablehnungsschreiben Bezug genommen, dass nichts weiter dazu auszuführen ist und auf weitere Schreiben dieser Art nicht mehr geantwortet wird.
Unglaublich dreist und frech, ich bin fassungslos.
Was soll ich tun?
Danke u. Gruß
A: So ist das in einer Demokratie und Rechtsstaat. Die ersten Ämter leisten auch schon Wiederstand. Für Sie ist dort nichts mehr zu tun. Ihr Wille ist ja Aktenkundig. Dieses ist eine Aufgabe für nach dem Umbruch.
F: Hallo,
ich war heute morgen beim Einwohnermeldeamt um eine Vollauskunft zu verlangen.
Die Sachbearbeiterin wollte mir einen erweiterten Auszug aus dem Melderegister. Sie druckte den Auszug aus und unter Staatsangehörigkeit stand nichts ausser "DEUTSCH". Es stand NICHTS von Glaubhaftmachung durch Staatsangehörigkeitsausweis drin.
Da sie 6 Euro dafür wollte habe ich das Angebot schlicht und ergreifend abgelehnt.
Was muss ich denn genau verlangen?
Sie sagte, sie hätte keinerlei Ahnung wovon ich spreche.
Muss ich eine "Selbstauskunft" verlangen?
Ich habe heute auch meine Unterschrift für den Antrag auf ESTA Selbstauskunft beglaubigen lassen.
Ich habe meinen GS vor 4 Wochen ausgehädigt bekommen und bis 1903 abgeleitet (Urgroßvater).
Meine Familienname steht in Sperrsatz auf der Staatsangehörigkeitsurkunde, daher ging ich davon aus, dass die Einbürgerungsbehörde richtig nach Rustag 1913 abgeleitet hat.
Es verwundert mich jetzt allerdings, dass der Auszug aus dem Melderegister weiterhin Staatsang. DEUTSCH zeigt.
Danke!
A: Die jur. Person wird immer deutsch bleiben. Dort kann es nur ein Hinweis auf die nat. Person geben. Verlangen sollten Sie die Auskunft nach §10 BMG in Verbindung mit §9. In der erweiterten Meldeauskunft ist der Hinweis nicht drin.
F: Ich habe eine Vollauskunft beim Einwohnermeldeamt beantragt.Jetzt habe ich eine Antwort von unseren Bürgermeister bekommen.
Aufgrund der bei uns am 03.11.2016 eingereichten Anträge auf Vollauskunft haben wir nunmehr mehrfach,gemeinsam mit unserem Rechenzentrum, der ekom 21 Gießen, alle Möglichkeiten der Erstellung einer Vollauskunft eruiert.Die einzige Möglichkeit, die Selbstauskunft über die im Melderegister gespeicherte Daten zu ergänzen, besteht darin,Ihnen die Empfänger von regelmäßigen Datenübermittlungen beizufügen.
Um Ihnen bei Ihren Anliegen weiterhelfen zu können wäre es hilfreich, eine Vollauskunft,wie Sie sie beschrieben haben,zu sehen bzw.unserem Rechenzentrum vorzulegen.
Was kann ich jetzt noch machen, leider kenne ich niemanden in meiner Umgebung der schon eine Vollauskunft erhalten hat.
Wissen Sie noch eine andere Möglichkeit.
Danke
A: Die Herrschaften werden ja immer einfallsreicher. Es sollte doch möglich sein den § 10 Auskunft an die betroffene Person des Bundesmeldegesetz (BMG) umzusetzen. Die sollen sich vom Administrator ins Programm einweisen lassen, oder sich einen Account geben lassen der das kann.
F: Hallo, habe meinen GS abgeholt hat auch alles reibungslos Funktioniert nur etwas lange gedauert (ca. 12 Wochen). Nun meine Frage, auf dem GS steht: Hans Peter Mustermann aber in meiner Geburtsurkunde Hans Peter M u s t e r m a n n. Soll ich den GS ändern lassen oder geht das so in Ordnung? Danke für Eure Mühe.
A: Das ist in Ordnung. Willkommen in der Heimat!!!
F: Das haben die extra geändert weil sich viele auf den Paragraphen berufen haben sowie das Wort rustag. Div Leute hatten das bei Einsprüchen und knölchen angegeben und sich drauf berufen. Dann wurde beschlossen das wegzulassen mit der Hoffnung das die Argumente ausbleiben beim Gericht oder werkschutz. Die aber den Paragraphen da noch stehen haben, haben ihn wenigstens.
A: Rechtlich ändert sich überhaupt nichts. Es liegt also an jedem selber. Den ESTA Auszug zur Argumentation zu verwenden, ist eh nicht der richtige Weg.
F: Hallo,
habe inzwischen den Gelben erhalten aber von der Behörde wurde nichts an BVA übermittelt. Habe daraufhin auf neue Gesetzeslage hingewiesen. Wollen aber nur Geburt (Abstammung) ohne RustaG eintragen! Reicht das schon? Unsere Behörde ist da echt uneinsichtig. Alle aus der Region haben dieses Problem. Dauert auch immer alles ewig. Angeblich muss neue Software für die neue Übermittlung angelegt werden. Kann doch nicht sein, oder? Ist das nicht wieder so ne Hinhaltetaktik?
A: Ja das ist der neue Eintrag. Sie glauben mit dem weglassen noch irgendwas bewirken zu können.
21.11.2016
Alois aus Eitting
F: Hallo,
ich komme ursprünglich aus Landsberg in Oberschlesien. Bin dort am 16.03.1977 geboren. Diese Stadt liegt in preußischer Provinz Schlesien und gehört nach wie vor, auch heute zu Ostdeutschen Gebieten. Die territoriale Zuordnung zum Staatsgebiet Polens, hier nach außen gebracht und als [Republik Polen] genannt ist juristisch sowie rechtlich gesehen genauso falsch und nichtig. Nach deutschem Recht ist der Ort der Beurkundung korrekt bezeichnet und wahrheitsgemäß zugeordnet. So wird auch in meiner Geburtsurkunde (unter Angabe: Geburt des Kindes), in unserer Eheurkunde (unter Angabe: Geburt des Ehemannes) sowie in beiden Registerauszügen unter Angabe: „Geburtsort“, hier Bsp. ein Ausschnitt: „Berichtigung, der Ort der Beurkundung lautet richtig. Geburtsort: Landsberg, Oberschlesien“ eingetragen. Wichtig ist hier, dass diese Urkunden und beiden Registerauszüge kommen aus zwei weit entfernten Standesämter Bayerns (Unterfranken und Oberbayern).
Das Problem liegt aber bei einer Ausländerbehörde, Namens Landratsamt Erding.
Ich habe schon meinen Gelben bekommen. Hier ist alles richtig. Erst ab dem ESTA-Register und im Vollauskunft Bescheid der Gemeinde werden ohne meine Zustimmung und ohne Absprache mit meiner Person, Änderungen vorgenommen. Unter Angabe: „Geburtsort“ – schreiben die Bediensteten: Landsberg, Polen. Ich habe das niemals eingegeben. So steht auch nicht in standesamtlichen Urkunden.
Ich habe die zuständige Sachbearbeiterin schriftlich angefordert diese Angabe zu ändern. Sie ignorierte mich und schrieb, dass an diese Stelle alles in Ordnung ist. Denn mir ausgestellten Staatsangehörigkeitsausweis habe ich eben widersprochen. Ich habe den Antrag neu gestellt, und zwar: Antrag auf Erteilung der Urkunde: „Rechtsstellung als Deutscher, ohne deutsche Staatsangehörigkeit“ angefordert gestellt. Alles höflich und sehr verständlich, und das ganze ohne Lücken und Fehler. Spätestens ab da, hat Sie nichts mehr geschrieben.
Ich habe dann eine Dienst Fachaufsichtsbeschwerde eingeleitet; 1x an zuständigen Sachgebietsleiter und kurz danach 1x an den Landrat des Landkreises, mit Forderung, Überprüfung und Amtsbestätigung direkt. Der verantwortliche Leiter antwortete nur einmal. Bestätigt mir das schriftlich, dass an diese Stelle alles getan wurde. Er schrieb mir, dass: Zitat: „…. schriftliche Bescheide und andere Angaben wie Mitteilungen über den Verlauf (Aktenansicht, Vollauskünfte) nach geltender Rechtslage nicht erteilt werden. Er schlägt ein persönliches Gespräch in seinem Büro vor. Dann aber, antwortete er nichts mehr.
Der Landrat antwortete mir aber zweimal, zumindest rechtzeitig. Beim zweiten, durfte ich noch einmal dasselbe zu Kenntnis nehmen.
Hier das Zitat:
„Staatsangehörigkeitsrecht
Sehr geehrter Herr…, zu Ihren Schreiben vom 19.09.2016 und 20.09.2016 verweise ich nochmal auf mein Schreiben vom 30.08.2016. Ihre Daten wurden korrekt erfasst. Da Ihnen ausgegebener Staatsangehörigkeitsausweis wurde korrekt ausgestellt. Insbesondere lag und liegt Ihr Geburtsort Landsberg auf polnischem Staatsgebiet. Ihr Geburtsstaat war und ist damit Polen. Es ergeben sich keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass sich Mitarbeiter des Hauses nicht korrekt verhalten hätten oder Rechtsvorschriften fehlerhaft angewendet wurden. Ich weise darauf hin, dass weitere gleichartige Eingänge ohne neuen Vortrag zur Rechts- bzw. Sachlage nicht beantwortet werden (§ 17 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Landratsamts Erding). MfG. (Unterschrift) Landrat.“
Kann mir jemand helfen. Sollte ich den Landrat einschreiben oder besser nicht mehr. Was hilft hier?
Freundliche Grüße Alois aus Eitting
F: Hallo, ca. 2 Monaten nach Abgabe des Antrages habe ich ein Schreiben bekommen Staatsangehörigkeitsausweis sei ausgestellt, wegen der Aushändigung soll ich mich melden. Die Gebühr beträgt 25€ kann von mir oder einem bevollmächtigten abgeholt werden. Die 25€ sind bei Vorsprache zu begleichen. Hatte sonst keinerlei Kontakt zu dem Amt. Meine Frage: wie muss ich mich verhalten wenn mein Name mit Großbuchstaben (also nicht nach RustaG 1913 abgeleitet wurde) geschrieben ist?
A: Annahme verweigern und auf Berichtigung nach Geburtsurkunde bestehen.
F: das amtliche Muster des Staatsangehörigkeitsausweises ist durch die "Verwaltungsvorschriften über Urkunden in Staatsangehörigkeitssachen vorgegeben und wird daher mit den folgenden Angaben ausgestellt:
Name, Vorname, Geburtsname
Geboren am / in
Ist deutsche(r) Staatsangehörige(r)
Ort, Datum."
Liebes Team,
oben die Antwort vom Ordnungsamt. Der Schein läge abhol bereit. Wie es aussieht nur mit "Name"
muss ich auf "Familienname bestehen?
Und wenn ja mit welcher Begründung?
A: Wir haben noch keinen Staatsangehörigkeitsausweis mit dem Eintrag Namen gesehen. Das gibt der Vordruck der Bundesdruckerei nicht her.
F: Ich darf am mittwoch den GS für mich und meine Familie abholen. Die Sachbearbeiterin sagte mir am Telefon ich solle meinen Ausweis mitbringen, da sie eine Kopie machen möchte. Ist das von Bedeutung oder nur Schikane?
F: Hallo, sehe ich gerade erst.
Da steht im Schreiben vom Landratsamt
staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) Ihr Antrag auf Einbürgerung vom.....
habe bis 1900 abgleleitet. ist das eine Falle?
A: Sehr unwahrscheinlich, dass sieht nach Überarbeitung aus. Stutzig sollten Sie werden wenn der GS grün ist.
F: Habe vom Landratsamt Erklärungen zugeschickt bekommen, jeweils für meinen Vater und für mich, die wir unterschreiben sollen.
ich erkläre hiermit, dass ich weder eine ausländische Staatsangehörigkeit auf Antrag
Erworben habe, noch , dass ich eine Verleihung beantragt habe und
Dass mir keine tatsachenbekannt sind! die den Verlust der deutschen
Staatsangehörigkeit zur Folge hätten.
Ich habe auch niemals die deutsche Staatsangehörigkeit ausgeschlagen.
Habe zurückgeschrieben, dass diese Erklärungen nicht Bestandteil des Antrages sind. Dieser sei so zu bearbeiten wie er eingereicht wurde.
Heute habe ich nun vom Landratsamt ein Schreiben bekommen, sie müssen feststellen, dass die deutsche Staatsbürgerschaft danach nicht wieder verloren gegangen ist. deshalb sind zur Feststellung des Bestehens der deutschen Staatsangehörigkeit die verweigerten Erklärungen als schriftliches Beweismittel erforderlich um einen Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach Paragraph 25 StAG ausschließen zu können. Wenn ich die Erklärungen nicht unterschreibe wird mein Antrag auf Grund fehlender Mitwirkung gebührenpflichtig abgelehnt.
Wie soll ich nun weiter vorgehen. Kann mir jemand weiterhelfen.
A: Einen Antrag zur Feststellung der deutschen StaatsBürgerschaft haben Sie doch nie gestellt. Streichen Sie das "deutschen" raus, dann geht das.
F: Hallo. Habe gestern vom Landratsamt einen Ablehnungsbescheid bekommen, obwohl ich mich schriftlich auf das Teso Urteil berufen habe. Was soll ich jetzt tun. Sie schreiben, das ich keinen Einspruch beim LA machen kann sondern am Landgericht. Soll ich das tun? Danke für Eure Hilfe.
F: Hallo Leute, was kann man konkret tun wenn im ESTA der Eintrag unter Erworben durch
Erworben durch Geburt (Abstammung) §4 Abs.1 (Ru)StAG 1913 fehlt?
Nachgewiesen habe ich die Abstammung vor 1913.
Danke im voraus
A: Den Sachbearbeiter auffordern den Eintrag nachzuholen. Letzten Artikel unter Aktuelles beachten.
F: F: Ist es wahr, daß Unterlagen aus dem Stammbuch beim Standesamt nicht mehr beglaubigt werden?
Hier geschehen in Stuttgart, es wurde lediglich ein elektronischer Ausdruck übergeben.
Auf Nachfrage, 2012 gesetzliche Änderung
Interessant beim o.g. Ausdruck,: Bei Staatsangehörigkeit für Ehemann/ Ehefrau kein Eintrag.
A: Wenn Sie das zulassen ist das so.
F: Nachtrag zum beitrag vom 01.11.2016
Meine Ablehnung ist heute per Einschreiben eingetroffen. Gleicher Inhalt, wie in meinem Beitrag vom 01.11.2016.
Ich soll nun klagen, wenn ich damit nicht einverstanden bin.
Ich kann technisch nicht ihren TS3 GS Server besuchen!
Könne Sie mir nicht schriftlich helfen?
Dann haben die aufmerksamen Leser hier auch etwas davon!
Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung
Mabby
A: Da ist nicht zu Klagen, es besteht schon ein Grundsatzurteil. Hier liegen massive Straftaten der Sachbearbeiter vor. Das Thema ist so umfangreich das wir am TS Server nicht vorbei kommen.
F: heute war ich mit meinem gelben Schein von 1973 (bis 1978 gültig)beim bürgeramt und bat um eine Eintragung ins EStA-Register, und zwar nach RuStAG.Der Verantwortliche veranlasst die Eintragung, allerdings nur nach dem StAG, da eine Gesetzesänderung Anfang November keine Eintragung nach RuStAG mehr zu lässt.
Wie kann ich dennoch eine Eintragung RuStAG erhalten?
A: Wichtig ist nicht der ESTA Eintrag, sondern die entstandene Akte. Eine Eintragung nach StAG findet nicht statt. Der Eintrag ist nur weiter Interpretierbar. Schauen Sie sich dazu den letzten Artikel an.
F: Ich hatte am 26.10.16 einen begründeten Widerspruch gegen den GS (Schreibweise Max MUSTERMANN)beim Amtsleiter der Ausländerbehörde eingereicht.Bis heute habe ich nichts mehr von denen gehört.
Ist es vielleicht sinnvoll bei der SB nachzufragen ob Sie den Widerspruch erhalten hat, oder sollte man abwarten bis eine Entscheidung von dort kommt.
Danke
A: 1 Monat ist bei den Herrschaften noch kein Zeitraum.
F: Bedeutet die Änderung des Stag 33, dass auch ich mit meinem Gelben von 2015 nach zwei folgelosen Briefen an die Ausländerbehörde mit einem Hinweis darauf in dieser Angelegenheit doch noch erfolgreich bewirken könnte, dass unter Sonstiges weitere Eintragungen an das BVA weitergeleitet werden? Lohnt also ein dritter Brief sowie eine weiterer Antrag auf Auszug aus dem EStA Register?
A: Sie sollten noch ein Quartal warten. Da fliegt eventuell noch was von außen rein.
F: Ein hochachtungsvolles Hallo an Sie Alle
In der für uns zuständigen Abteilung des Landratsamtes, hat man abgelehnt, den Antrag anzunehmen oder gar auszufüllen, wenn wir nicht glaubhaft und in schriftform nachweisen, welche BEHÖRDE unseren derzeitigen Status laut "Perso" oder auch Pass anzweifelt. Nach Prüfung der Berechtigung für diesen Zweifel, würde dann u.U. der Antrag für den "GELBEN SCHEIN" angenommen weden. Wie können wir erfolgreich weiterverfahren? Gibt es spezialisierte anwaltliche Hilfe??
In froher Erwartung für hilfreiche Auskunft
A: Eine Aufenthaltsbescheinigung löst das Problem. Einen Antrag dürfen Sie nicht ablehnen. Lesen Sie auch den dazugehörigen Artikel unter Erprobtes. Den Perso oder Pass vorzuzeigen ist auch nicht das Problem. Es darf nur keine Kopie in die Akte.
F: guten morgen,
ich bin 1971 als Spätaussiedler nach Deutschland gekommen.vor der Ausreise haben wir die polnische Staatsbürgerschaft abgegeben. Mit dem Erhalt eines Flüchtlingsausweises wurde ich als Spätaussiedler anerkannt und damit ist laut Gesetz der Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft verbunden.Stimmt das?
1973 haben mein Vater und ich unter Vorlage der geburts- und heiratsurkunden seiner Eltern, geb. vor 1913, einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragt und erhalten; für eine gültigkeit von 5 jahren.Ich habe noch einen zweiten, der von 1981 bis 1991 gültig ist.
Habe ich weiterhin die deutesche Staatsbürgerschaft?
Es besteht keine Eintragung im EStA, da nur bis 2007 zurück Eintragungen bestehen.
Muß ich die Staatsbürgerschaft neu beantragen? Der mitarbeiter im Gemeindebüro sagte mir, daß er den Antrag ablehnen wird.
Was soll ich tun?
danke für die Antworten.
A: Was der Mitarbeiter sagt ist nebensächlich. Sie sollten den Antrag neu stellen. Die Ablehnung wäre der Entzug der Staatsangehörigkeit und so eine Verletzung der Grundrechte. Eine StaatsBürgerschaft gibt es nicht, probieren Sie es mit der StaatsAngehörigkeit.
F: hej,habe von der behörde den ablehnungsbescheid erhalten;unterschrieben im auftrag und nur mit nachnamen. kann ich in meinem widerspruch darauf hinweisen, in wessen auftrag und dass eine unterschrift nur gültig ist, wenn vor- und nachname enthalten sind. kann ich daraus folgern, dass der bescheid nicht rechtskräftig ist. denn sonst kriegt man die SB nicht an die hammelbeine. gruß peer
A: Grundrechtsverletzung, Täuschung im Rechtsverkehr und Amtsanmaßung sind genug Straftaten um den SB an die Hammelbeine zu bekommen. Dagegen ist die Unterschrift nichts. Lesen Sie den vorletzten Artikel unter Aktuelles.